Repression
und Überwachung
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Urteil gegen "Ströbele-Attentäter" rechtskäftig
Am
9.9.04 fand die Berufungsverhandlung im Prozeß gegen den sog. "Ströbele-Attentäter"
Bendix Wendt statt
In der Öffentlichkeit
war es diesmal nicht mehr groß ausgetreten worden. Einen Tag vorher
bei der Pressestelle der Berliner Justiz nachgefragt, wurde geantwortet, es
stünde nichts im Plan und man wisse nicht, wann die Berufungsverhandlung
stattfinde...
Entsprechend war außer einem nationalen und sozialistischen Beobachter
und der Vertretung des LKA-"Staatsschutzes" nur eine einzige Vertreterin
der meinungsmanipulierenden Systemmedien anwesend.
Der ältere
und abgeklärte Richter fragte vor Verhandlungsbeginn zuerst den Verteidiger
des Angeklagten, ob er denn in einer Berufungsverhandlung irgendetwas neues
oder gravierendes vorzubringen hätte, das einen Erfolg der Berufung verspreche.
Diese Frage mußte der Verteidiger verneinen. Daraufhin riet ihm der
Richter, sich mit seinem Mandanten nochmals zu beraten, ob dieser nicht besser
seine Berufung zurücknehmen wolle.
Unser Beobachter
hat an diesem Gepräch teilgenommen.
Der Angeklagte mußte erkennen, daß er bei Aufrechterhaltung seiner
Berufung nicht nur keine Chance auf ein milderes Urteil hätte, sondern
daß er sogar noch eine höhere Strafe bekommen könnte, da sowohl
Staatsanwaltschaft als auch Ströbele als Nebenkläger mit in Berufung
gegangen sind: Den Richter hätte es nämlich eine Menge Zeit gekostet
und Arbeit bereitet, den ganzen Prozeß nochmals mit allen Zeugen durchlaufen
zu lassen. Das hätte ihn gewaltig geärgert, wenn sich dann am Ende
herausgestellt hätte, daß sich an der Lage, wie im Amtsgericht
festgestellt, nichts geändert hat. Außerdem hätte er auch
noch das Urteil schreiben und dabei so formulieren müssen, daß
es keinen Grund für eine erfolgreiche Revision bietet.
Richter von Berufungsgerichten wollen sich solch "unnütze und sinnlose"
Arbeit sparen und wirken daher immer auf die Beteiligten ein, die Berufung
zurückzuziehen. (Nur in Fällen, bei denen die Gegenseite nicht mit
in Berfung gegangen ist, hat der Richter keine Chance, sondern muß verhandeln,
da er nicht mehr geben kann, auch wenn er das gerne wöllte, - wie von
manchen ganz offen geäußert!).
Bei Bendix hatte er dabei alle Trümpfe, weil eben die Gegenseite mit in Berufung gegangen war. Damit gab es für den Richter die Option, auch ein höheres Urteil geben zu können. Und da dieser solches wohl auch gemacht hätte (- wenn auch nur wenige Monate; aber jeder Tag, den man hinter Gittern verbringt, ist ein gestohlener Tag!!! -), blieb Bendix nichts anderes übrig als in den sauren Apfel zu beißen und die 15 Monate Haft für den kleinen Klaps abzusitzen.
Es mußte dann aber noch der Vertreter der Nebenklage gefunden werden, der nicht im Saal anwesend war, sondern sich anderswo im Gebäude herumtrieb. Dieser hatte seine Berufung in Verbindung mit einer Beschwerde auch deshalb gemacht, weil das Amtsgericht vergessen hatte, dem Angeklagten die Kosten für die Nebenklage aufzubürden.
Nachdem dann geklärt war, daß sowohl StA als auch Nebenklage (gegen einen entsprechenden Beschluß zur Kostenfrage) ihre Berufung auch zurückziehen, wurde die Verhandlung fortgesetzt. Alle nahmen ihre Berufung zurück, und der StA beantragte außerdem noch die Aufhebung des Haftbefehls, worum ihn der Verteidiger vorher gebeten hatte; denn wenn der Angeklagte bis jetzt immer noch nicht "geflohen" war, ist das bei einer "Rechtskraft" auch nicht mehr zu erwarten. Wenn er hätte "fliehen" wollen, wäre er längst weg, irgendwo im Ausland.
Der Richter verkündete dann seinen Beschluß, daß das Urteil des Amtsgerichts über die 15 Monate ohne Bewährung jetzt "rechtskräftig" ist. Er bürdete dem Angeklagten fast sämtliche Kosten, also auch die des Rechtsanwalts des Nebenklägers in beiden Instanzen auf. Und er hob den Haftbefehl auf, sodaß Bendix jetzt nicht mehr umständlich jede Woche in die nächste Stadt fahren muß, um sich dort auf der Polizei zu "melden".
Damit ist die Ströbele-Sache jetzt "rechtlich" abgeschlossen
Für
Bendix gehen die Unannehmlichkeiten natürlich jetzt in die nächste
Runde:
Schon ein Jahr nach Anklageerhebung hatte die StA beantragt, eine Bewährungsstrafe
über 17 Monate wegen Waffenbesitzes (Bendix hatte eine "scharf"
gemachte Schreckschußpistole und eine unbrauchbare Maschinenpistole
besessen) zu widerrufen.
Diesen Antrag mußte sie aufgrund eines Urteils des Europäischen
Gerichtshofes zurückziehen, der die Praxis der brd als nicht statthaft
angesehen hat, Bewährungen zu widerrufen, obwohl in der neuen Sache noch
gar nicht rechtskräftig entschieden ist und man dabei ebenso unschuldig
sein könnte. Ein OLG in der brd hat dann aber in einer anderen Sache
entschieden, daß es für einen Widerruf ausreiche, wenn der Beschuldigte
in der ersten Instanz ein Geständnis ablege. Das ist natürlich völliger
Blödsinn; denn selbstverständlich kann ein Angeklagter in der ersten
Instanz aus irgendwelchen Gründen auch ein falsches Geständnis abgelegt
haben, das er dann in der Berufungsverhandlung widerruft, und es kann sich
dann immer noch seine Unschuld herausstellen.
Aber um diese OLG-Entscheidung zu kippen, muß erst jemand wieder bis
zum Europäischen Gerichtshof klagen (bis dort entschieden wird, hat er
seine widerrufene Bewährungsstrafe schon seit Jahren abgesessen!). So
lange aber halten sich die Landgerichte an diese OLG-Vorgabe, d.h. Bendix´
Bewährung war (nach einem neuen Antrag der StA nach dem AG-Urteil) bereits
"rechtskräftig" widerrufen, bevor die Ströbele-Sache (die
Grund für den Widerruf war) jetzt "rechtskräftig" wurde.
Bendix muß also jeden Tag mit einer Ladung zum Haftantritt rechnen. Er wird dann wieder für fast zwei Jahre auf Steuerzahlerkosten leben (derzeit arbeitet er draußen noch), weil es der sog. "Rechtsstaat" so will...
Der Nebenklagevertreter
wird so vermutlich noch 100 Jahre auf sein "Honorar" warten müssen;
denn im Gefängnis ist nicht viel zu verdienen, und auch draußen
hat Bendix nur wenig Verdienst und viele finanzielle Verpflichtungen, sodaß
nur ab und zu kleinste Raten zum großen linken Rechtsverdreher
fließen können. Soll ihm sein Mandant von seiner dicken Bundestagskohle
etwas abstecken!
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