Repression und Überwachung

 

Urteil gegen "Ströbele-Attentäter" rechtskäftig

 

Am 9.9.04 fand die Berufungsverhandlung im Prozeß gegen den sog. "Ströbele-Attentäter" Bendix Wendt statt

In der Öffentlichkeit war es diesmal nicht mehr groß ausgetreten worden. Einen Tag vorher bei der Pressestelle der Berliner Justiz nachgefragt, wurde geantwortet, es stünde nichts im Plan und man wisse nicht, wann die Berufungsverhandlung stattfinde...
Entsprechend war außer einem nationalen und sozialistischen Beobachter und der Vertretung des LKA-"Staatsschutzes" nur eine einzige Vertreterin der meinungsmanipulierenden Systemmedien anwesend.

Der ältere und abgeklärte Richter fragte vor Verhandlungsbeginn zuerst den Verteidiger des Angeklagten, ob er denn in einer Berufungsverhandlung irgendetwas neues oder gravierendes vorzubringen hätte, das einen Erfolg der Berufung verspreche.
Diese Frage mußte der Verteidiger verneinen. Daraufhin riet ihm der Richter, sich mit seinem Mandanten nochmals zu beraten, ob dieser nicht besser seine Berufung zurücknehmen wolle.

Unser Beobachter hat an diesem Gepräch teilgenommen.
Der Angeklagte mußte erkennen, daß er bei Aufrechterhaltung seiner Berufung nicht nur keine Chance auf ein milderes Urteil hätte, sondern daß er sogar noch eine höhere Strafe bekommen könnte, da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Ströbele als Nebenkläger mit in Berufung gegangen sind: Den Richter hätte es nämlich eine Menge Zeit gekostet und Arbeit bereitet, den ganzen Prozeß nochmals mit allen Zeugen durchlaufen zu lassen. Das hätte ihn gewaltig geärgert, wenn sich dann am Ende herausgestellt hätte, daß sich an der Lage, wie im Amtsgericht festgestellt, nichts geändert hat. Außerdem hätte er auch noch das Urteil schreiben und dabei so formulieren müssen, daß es keinen Grund für eine erfolgreiche Revision bietet.
Richter von Berufungsgerichten wollen sich solch "unnütze und sinnlose" Arbeit sparen und wirken daher immer auf die Beteiligten ein, die Berufung zurückzuziehen. (Nur in Fällen, bei denen die Gegenseite nicht mit in Berfung gegangen ist, hat der Richter keine Chance, sondern muß verhandeln, da er nicht mehr geben kann, auch wenn er das gerne wöllte, - wie von manchen ganz offen geäußert!).

Bei Bendix hatte er dabei alle Trümpfe, weil eben die Gegenseite mit in Berufung gegangen war. Damit gab es für den Richter die Option, auch ein höheres Urteil geben zu können. Und da dieser solches wohl auch gemacht hätte (- wenn auch nur wenige Monate; aber jeder Tag, den man hinter Gittern verbringt, ist ein gestohlener Tag!!! -), blieb Bendix nichts anderes übrig als in den sauren Apfel zu beißen und die 15 Monate Haft für den kleinen Klaps abzusitzen.

Es mußte dann aber noch der Vertreter der Nebenklage gefunden werden, der nicht im Saal anwesend war, sondern sich anderswo im Gebäude herumtrieb. Dieser hatte seine Berufung in Verbindung mit einer Beschwerde auch deshalb gemacht, weil das Amtsgericht vergessen hatte, dem Angeklagten die Kosten für die Nebenklage aufzubürden.

Nachdem dann geklärt war, daß sowohl StA als auch Nebenklage (gegen einen entsprechenden Beschluß zur Kostenfrage) ihre Berufung auch zurückziehen, wurde die Verhandlung fortgesetzt. Alle nahmen ihre Berufung zurück, und der StA beantragte außerdem noch die Aufhebung des Haftbefehls, worum ihn der Verteidiger vorher gebeten hatte; denn wenn der Angeklagte bis jetzt immer noch nicht "geflohen" war, ist das bei einer "Rechtskraft" auch nicht mehr zu erwarten. Wenn er hätte "fliehen" wollen, wäre er längst weg, irgendwo im Ausland.

Der Richter verkündete dann seinen Beschluß, daß das Urteil des Amtsgerichts über die 15 Monate ohne Bewährung jetzt "rechtskräftig" ist. Er bürdete dem Angeklagten fast sämtliche Kosten, also auch die des Rechtsanwalts des Nebenklägers in beiden Instanzen auf. Und er hob den Haftbefehl auf, sodaß Bendix jetzt nicht mehr umständlich jede Woche in die nächste Stadt fahren muß, um sich dort auf der Polizei zu "melden".

Damit ist die Ströbele-Sache jetzt "rechtlich" abgeschlossen

Für Bendix gehen die Unannehmlichkeiten natürlich jetzt in die nächste Runde:
Schon ein Jahr nach Anklageerhebung hatte die StA beantragt, eine Bewährungsstrafe über 17 Monate wegen Waffenbesitzes (Bendix hatte eine "scharf" gemachte Schreckschußpistole und eine unbrauchbare Maschinenpistole
besessen) zu widerrufen.
Diesen Antrag mußte sie aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes zurückziehen, der die Praxis der brd als nicht statthaft angesehen hat, Bewährungen zu widerrufen, obwohl in der neuen Sache noch gar nicht rechtskräftig entschieden ist und man dabei ebenso unschuldig sein könnte. Ein OLG in der brd hat dann aber in einer anderen Sache entschieden, daß es für einen Widerruf ausreiche, wenn der Beschuldigte in der ersten Instanz ein Geständnis ablege. Das ist natürlich völliger Blödsinn; denn selbstverständlich kann ein Angeklagter in der ersten Instanz aus irgendwelchen Gründen auch ein falsches Geständnis abgelegt haben, das er dann in der Berufungsverhandlung widerruft, und es kann sich dann immer noch seine Unschuld herausstellen.
Aber um diese OLG-Entscheidung zu kippen, muß erst jemand wieder bis zum Europäischen Gerichtshof klagen (bis dort entschieden wird, hat er seine widerrufene Bewährungsstrafe schon seit Jahren abgesessen!). So lange aber halten sich die Landgerichte an diese OLG-Vorgabe, d.h. Bendix´ Bewährung war (nach einem neuen Antrag der StA nach dem AG-Urteil) bereits "rechtskräftig" widerrufen, bevor die Ströbele-Sache (die Grund für den Widerruf war) jetzt "rechtskräftig" wurde.

Bendix muß also jeden Tag mit einer Ladung zum Haftantritt rechnen. Er wird dann wieder für fast zwei Jahre auf Steuerzahlerkosten leben (derzeit arbeitet er draußen noch), weil es der sog. "Rechtsstaat" so will...

Der Nebenklagevertreter wird so vermutlich noch 100 Jahre auf sein "Honorar" warten müssen; denn im Gefängnis ist nicht viel zu verdienen, und auch draußen hat Bendix nur wenig Verdienst und viele finanzielle Verpflichtungen, sodaß nur ab und zu kleinste  Raten zum großen linken Rechtsverdreher fließen können. Soll ihm sein Mandant von seiner dicken Bundestagskohle etwas abstecken!

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