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Proze� gegen sog. Str�bele-"Attent�ter"
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Am 25.11.2003
begann unter enormer Anteilnahme der Systemmedien der Proze� gegen den
Kameraden Bendix W., der aus einer spontanen Unmutslaune heraus nach einer
durchzechten Nacht dem linken Bundestagsabgeordneten der "Gr�nen",
Hans Christian Str�bele (64), am 20.11.2002 einen Klapps auf den Hinterkopf
versetzt und ihn mit einem Wort bedacht hatte, das als "Beleidigung"
dieses Musterlinken gewertet wird.
Dieser hatte sich gleich als Nebenkl�ger eintragen lassen, um so nicht
nur die Gerichtsakten (mit Anschrift!) einsehen zu k�nnen, sondern um
auch pers�nlich vor Gericht mitagieren zu k�nnen (also nicht nur
als Zeuge). Dazu hat er sich auch gleich noch einen weiteren Rechtsanwalt
(er ist selbst einer) mitgebracht. Bei diesem handelt es sich um einen unansehnlichen
Alt-68er mit Namen Eisenberg, der so unausstehlich ist, da� ihn selbst
die Systemjournalisten nicht leiden k�nnen und dies auch laut kundtun.
Der Kamerad
Bendix (momentan in einem "Minijob" als Brunnenbauer besch�ftigt)
der wegen einer alten Waffensache noch unter Bew�hrung steht und bei
einer Verurteilung mit erneuter Haft rechnen mu� (der Haftbefehl in
der jetzigen Sache ist gegen Meldeauflage au�er Vollzug gesetzt), machte
Angaben zur "Tat" - und verhagelte damit seinen Ankl�gern das
Konzept.
Beim polizeilichen "Staatsschutz", einer Truppe zur Verfolgung politisch
Andersdenkender wegen angeblicher und manchmal auch tats�chlicher Straftaten,
hatte er es abgestritten, den "Gr�nen" �berhaupt angegriffen
zu haben. Jetzt vor Gericht legte er dahingehend ein Gest�ndnis ab, da�
er zugab, ihm von hinten mit der flachen Hand eine auf den Kopf gegeben und
ihn danach noch als "Hurensau" oder �hnlich tituliert zu haben.
Die Brisanz
des Verfahrens kam aber nicht nur durch die politische Einstellung des Angeklagten
zustande, sondern auch durch den Umstand, da� bei der Durchsuchung nach
seiner Festnahme ein legaler Teleskopschlagstock in seiner Jacke gefunden
wurde. Sofort wurde unterstellt, er h�tte damit dem "armen Bundestagsabgeordenen"
auf den Hinterkopf geschlagen.
Wie unsinnig diese Behauptung bei der Polizei und danach in den Medien war,
kann jeder sich selbst vorstellen, wenn er die Gestalt des Linken Str�bele
kennt und wei�, da� Kamerad Bendix zwei Meter gro� und dementsprechend
breit ist. Wenn er mit einem st�hlernen Teleskopschlagstock dieser mickrigen
Figur eine auf dem Hinterkopf gegeben h�tte, so w�re der jetzt tot,
h�tte zumindest einen schwersten Sch�delbruch gehabt, und selbst
bei nur "sanftem Streicheln" eine enorme Platzwunde. Tats�chllich
war nur eine Verdickung mit R�tung ("Prellmarke") festgestellt
worden, wenn auch offiziell eine "Sch�del- und Nackenprellung"
und "Gehirnersch�tterung" wegen des anschlie�enden Kopfwehs
von den �rzten konstatiert wurde. Auch fiel der DNA-Vergleich von Str�bele
mit Material, das dem Schlagstock anhaftete, negativ aus.
Das alles hinderte die politische Staatsanwaltschaft nicht daran, in der Anklage zu behaupten, Bendix h�tte "mittels einer das Leben gef�hrdenden Handlung" und "mit einer Waffe" den Schlag gef�hrt. Der Proze� sollte wegen der "besonderen �ffentlichen Bedeutung", weil es sich um einen Bundestagsabgeordneten handelt (d.h. einen, der f�r das Sitzen in einer Schwatzbude �berdimensional viel Geld bekommt, - nicht um das Volk, sondern um die Interessen seiner Partei und sein eigenes Dogma zu vertreten), gleich vor dem Landgericht ("Staatsschutzkammer"?) verhandelt werden, soda� keine Berufung vor einer h�heren Instanz mehr m�glich ist, sondern nur noch mittels Revision beim Bundesgerichtshof �berpr�ft werden kann, ob Rechts- oder Verfahrensfehler gemacht wurden. Das aber wurde abgelehnt und die Sache an ein normalen Amtsgericht (Sch�ffengericht) verwiesen. Nach der Aussetzung des Haftbefehls schon am Tage seiner Ausstellung war dies schon die zweite Niederlage, welche die Ha�-Fraktion gegen Andersdenkende einstecken mu�te.
Um nun das "Gericht" nicht zu sehr zu provozieren und damit eine zu erwartende Strafe so gering wie m�glich zu halten, mu�te Kamerad Bendix z�hneknirschend auf "reuig" und "einsichtig" machen und seine "Tat" bedauern. Er erkl�rte, da� er die Figur Str�bele nat�rlich aus den Medien kenne (dieser sonnt sich immer strahlend im Bllitzlichtgewitter), aber bei seinem Schlag nicht wu�te, da� es dieser war, dem er von hinten eine verpa�te. Die "Tat" erkl�rte er damit, da� er sich nach durchzechter Nacht verfahren und allgemeinen Frust hatte und �ber die sog. "Gr�nen" ganz besonders erz�rnt war, die in der N�he seines Wohnsitzes durch falsche Entscheidungen an vielen Mi�st�nden wie vor allem Umweltzerst�rung (!) schuld sind. Er belegte dies auch anhand zweier Beispiele (so wurde auf Betreiben der sog. "Gr�nen" am Zuflu� eines Sees die Bewirtschaftung verboten, - was zum Absterben eines ganzen Waldgebietes f�hrte). Als er dann auch noch den Wahlkampfstand der sog. "Gr�nen" sehen mu�te, kochte alles zusammen in ihm hoch und es ist ihm Hand und Zunge "ausgerutscht". Das tue ihm heute leid, k�nne er aber nicht ungeschehen machen, sondern m�sse die Verantworung daf�r tragen.
Nachdem er den harten Schlag versp�rt hatte, dachte Str�bele an den Au�enspiegel eines Lieferwagens, der ihn erwischt h�tte, - bis er dann mit jener Bezeichnung tituliert wurde. Doch ging er von dem "f�rchterlichen" Schlag nicht einmal zu Boden, sondern drehte dann richtig auf. Adrenalingeladen fuhr er Bendix an, weil er von hinten eine bekommen hatte, wollte Namen und Adresse von ihm und ging ihm hinterher. F�r Bendix hatte sich der Vorfall schon l�ngst erledigt gehabt; er wollte nach hause. Statt dessen mu�te er sich vor den Nachstellungen des linken Aktivisten schon beinahe in Sicherheit bringen. Dies aber gelang ihm nicht, weil zuf�llig eine Polizeistreife vorbeifuhr, die von Str�bele angehalten wurde. Der forderte die Beamten auf, Bendix festzunehmen, was dieser lammfromm und ohne Gegenwehr mit sich machen lie� (Zwang h�tte wohl nur mit Schu�waffengewalt zum Erfolg gef�hrt).
Am Wahltag zwei Tage sp�ter ging Str�bele nochmals ins Krankhaus, um sich ausf�hrlich untersuchen zu lassen. Er will noch zwei Wochen lang Kopfschmerzen gehabt haben, nachdem er anfangs nur m�de war. Er hatte Wahlkampftermine absagen m�ssen und f�hlte sich deshalb eingeschr�nkt. War er nach dem Schlag noch der gr��e Held, der dem b�sen "Attent�ter" hinterherlief und ihn "stellte", so wurde ihm sp�ter mulmig, als er erfuhr, da� er sich vom gar-schr�cklichen Schie�- und Spreng-"Neonazi" eine eingefangen hatte. Dennoch hat er den vom Staat angebotenen Personenschutz abgelehnt. Will er vielleicht "M�rtyrer" werden?
Der poliltische Staatsanwalt versuchte dann auftragsgem��, Bendix weniger wegen seiner "Tat" als vielmehr wegen seiner Gesinnung verurteilen zu lassen. Ihm war weniger der Schlag als vielmehr der Wandschmuck in Bendix� Wohnung wichtig. Dort hing wohl ein Bild des RFSS, was laut politischem Staatsanwalt ein wichtiger "Beweis" f�r die Motivlage sei. Was nun das Bild des RFSS mit dem Motiv f�r einen spontanen Klapps auf den Hinterkopf eines Linken zu tun haben soll, erkl�rte der StA nicht.
Der Polizeibeamte, der die Durchsuchung durchgef�hrt hatte, hielt es nicht f�r n�tig, daf�r erst einen richterlichen Durchsuchungsbeschlu� besorgen zu lassen. Es wurde (wie so h�ufig von diesen "H�tern des Gesetzes" hier in dieser J.....republik) "Gefahr im Verzuge" behauptet. Gerechtfertigt wurde das dann jetzt vor Gericht damit, da� der Beschuldigte zwar festgenommen und in Haft war, er aber vorher noch einmal telephonieren konnte. Auf die Idee, das Anwesen des Beschuldigten so lange abzusichern, bis ein solcher Gerichtsbeschlu� beschafft ist, war nat�rlich keiner gekommen. Ein Verteidiger von Bendix widersprach daher der Verwertung aller Sachen und Umst�nde, die aus dieser Durchsuchung stammten, weil rechtswidrig. Ein zweiter Durchsuchungsbeamte konnte sich jedoch nur noch insoweit daran erinnern, da� ihm aufgefallen war, da� entgegen sonstiger Erfahrungen bei Bendix die Bude nicht mit NS-Devotionalien ausgeschm�ckt war.
Manche Leute sammeln vielleicht in Indien benutzte Kondome als Kuriosit�t. Bei Bendix fand man ein Judenk�ppi und einen Thora-Lesestab. Obwohl dies wohl genauso viel mit dem verhandelten Schlag zu tun hat wie ein ausgestopftes Krokodil (das Bendix ebenso als Kuriosit�t aufbewahrt wie die j�dischen Religionsgegenst�nde), wollte der Richter wissen, wo er das herhat und wozu er das aufbewahrt. Mit der Wahrheitsfindung im angeklagten Fall aber hat dies ganz gewi� nichts zu tun!
Die n�mlich wurde von einer ganz anderen Seite aus besorgt: Im gro�en Medien-Tammtamm im Anschlu� an den Schlag auf die gr�ne Birne wurde damals ein Aufruf gestartet, da� sich doch Zeugen, die den Vorfall gesehen haben, melden m�gen. Man erhoffte sich dadurch wohl eine Absicherung der so sch�n ins Bild passenden "Totschl�ger"-Geschichte (ein verbotener Totschl�ger ist etwas ganz anderes, und eine verbotene Stahlrute sieht nur optisch so �hnlich aus wie ein legaler Teleskopschlagstock, ist aber flexibel, da aus Stahlfedern mit kleiner Kugel o.�. an der Spitze). Es meldete sich daraufhin tats�chlich ein B�rger und hatte den Mut, die Wahrheit, die er beobachtet hatte, bei der Polizei zu Protokoll zu geben, weil er sich �ber die in den Medien verbreiteten Unwahrheiten sehr verwundert und ge�rgert hatte. Die vernehmenden Beamten versuchten bei ihren Fragen die Antworten irgendwie so hinzudeuteln, da� es doch nicht ausgeschlossen sein k�nnte, da� doch eine Waffe ihm Spiel gewesen sein kann. Doch vor allem interessierten sich die vernehmenden Beamten daf�r, ob er "Kontakte zur rechten Szene" habe... W�re dies rein zuf�llig der Fall gewesen, w�re dem armen Mann garantiert Falschaussage unterstellt worden und man h�tte ihn f�r das Berichten der Wahrheit strafrechtlich verfolgt.
Der Zeuge beeidete schlie�lich seine Beobachtung, da� Bendix lediglich mit der flachen Hand zugeschlagen hatte. Da� mit dem Teleskopschlagstock zugeschlagen wurde, konnte er sicher ausschlie�en, obwohl ihn der Nebenklagevertreter Eisenberg gewaltig bedr�ngte, diese M�glichkeit doch evtl. nicht v�llig auszuschlie�en. Damit war die Luft aus der Anklage �raus. Selbst Str�bele mu�te in der Verhandlungspause seinen Parteigenossen und Anh�ngern gegen�ber einr�umen, da� er ja nicht allt�glich eine auf den Hinterkopf bekommt und von daher nicht wei�, wie sich der Unterschied zwischen einer Hand und einem Stahlstock anf�hlt...
Um bei Gericht gut Wetter zu machen, verzichtete Bendix dann sogar noch auf die R�ckgabe seines legalen Schlagstocks, den er sonst h�tte wiederbekommen m�ssen, wenn damit keine Straftat begangen wurde. So rei�t sich der Staat v�llig legal "freiwillig" gegebene Waffen unter den Nagel, f�r welche die Besitzer viel Geld ausgegeben hatten. Und am Ende wird Bendix eine noch offene 18-monatige Bew�hrung dann vielleicht doch noch widerrufen.
Der geladene Akohol-Gutachter errechnete einen Blutakoholwert zur "Tatzeit" von 1,87 Promille. Damit sei er zwar wegen seines hohen K�rpergewichts und stets leichtem Alkoholkonsum nicht erheblich vermindert schuldf�hig, aber doch leicht bis deutlich vom Alkohol beeintr�chtigt gewesen und damit in seiner Steuerungsf�higkeit vermindert.
Str�bele hatte im Vorfeld des Prozesse gro�spurig verlauten lassen, da� es ihm nicht darum gehe, da� Bendix jetzt eine besonders hohe Strafe bekomme. Vor Gericht aber sah es aber genauso aus, indem gezielt mit Fragen an Zeugen und Gutachter herausgekitzelt werden sollte, da� Bendix absolut klar und damit schuldf�hig war (was in der brd eine h�here Strafe gibt als wenn das selbe Delikt von einem Berauschten begangen wurde). Und sein Proze�bevollm�chtigter Eisenberg stellte sogar noch abenteuerliche Theorien auf: Da Bendix angab, den Schlagstock immer f�r eine evtl. n�tige Eigensicherung/Selbstschutz mit sich gef�hrt zu haben, konstruierte Eisenberg, da� ein Schlag gegen sog. "Gr�ne" aufgrund deren umweltzerst�renden Handlungen doch quasi eine "Notwehrsituation" darstelle und dann ja eine Waffe daf�r geeignet gewesen w�re. Um Bendix schwerer bestrafen lassen zu wollen, wie� Str�bele auch noch darauf hin, da� an dem Wahlkampfstand auf Elektroauto und Plakaten f�r ihn geworben wurde und Bendix daher selbst gewu�t haben m��te, wem er da eine verpa�t. Der Angriff auf einen gew�hlten Quatschbudenhocker wird eben sch�rfer bestraft als der auf den Nachbarn nebenan.
Ein Lehrer, auch �u�erlich ein typischer Vertreter der unsympathischen linken Alt-68er Generation mu�te als Zeuge auch noch angeben, da� Bendix ihn schon einige Zeit vorher an einem Imbi� lange "ha�erf�llt" angestarrt hatte. Das soll wohl der "Tat" die Spontanit�t nehmen und als geplant das Strafma� hochtreiben. Nun, das Strafma� f�r Volksverrat steht bei uns schon fest. Und Leute wie dieser Lehrer werden es einem nach dem Tage X leicht machen, solche Strafen zu vollstrecken.
Was Str�bele wohlweislich nicht erw�hnte, ist der Umstand, da� er statt Nebenklage zu machen doch eher Bendix auf Knieen f�r den Klapps danken m��te, der ihm einen gewaltigen weiteren Geldsegen ins Haus gesch�ttet hat: Seine "gr�ne" Partei hatte ihn n�mlich gar nicht mehr als Kandidaten aufgestellt, weil er nach au�en hin den Kriegstreiberkurs seines Parteigenossen und ehemals taxifahrenden Stra�enk�mpfers nicht mitgetragen hatte. Der Wiedereinzug in den Bundestag konnte ihm also nur noch als Direktkandidat gelingen, als der man sich gegen die Konkurrenten der anderen Parteien alleine durchsetzen mu�. Bis auf ein paar "Alternative" und andere Zecken in Kreuzberg und Friedrichtshain hatten ihn schon alle abgeschrieben. Er war politisch tot.
Nur durch den Klapps war er zwei Tage vor der Wahl national und international gro� in den Medien, und so konnte er wirklich (z.T. mit denen der Konkurrenzparteien) mehr Stimmen als alle anderen Kandidaten in seinem Wahlkreis bekommen. Nun kassiert Str�bele wieder vier Jahre lang dicke Gelder und seinem Anspruch auf ein riesiges Altersgeld nach seinem Ausscheiden w�chst weiter. Von diesen �ber die Jahre und Jahrzehnte riesigen Summen k�nnte er Bendix, dem er das verdankt, ruhig die Anw�lte bezahlen und noch eine gro�e Dankesch�nsumme oben drauflegen. Aber das ist eine Charakterfrage.....
Da ein Gutachter
im Urlaub ist, konnte die Verhandlung nicht am ersten Tag beendet werden.
Der Bericht wird also fortgesetzt.
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