Repression und Überwachung

 

Prozeß gegen sog. Ströbele-"Attentäter"

 

Am 25.11.2003 begann unter enormer Anteilnahme der Systemmedien der Prozeß gegen den Kameraden Bendix W., der aus einer spontanen Unmutslaune heraus nach einer durchzechten Nacht dem linken Bundestagsabgeordneten der "Grünen", Hans Christian Ströbele (64), am 20.11.2002 einen Klapps auf den Hinterkopf versetzt und ihn mit einem Wort bedacht hatte, das als "Beleidigung" dieses Musterlinken gewertet wird.
Dieser hatte sich gleich als Nebenkläger eintragen lassen, um so nicht nur die Gerichtsakten (mit Anschrift!) einsehen zu können, sondern um auch persönlich vor Gericht mitagieren zu können (also nicht nur als Zeuge). Dazu hat er sich auch gleich noch einen weiteren Rechtsanwalt (er ist selbst einer) mitgebracht. Bei diesem handelt es sich um einen unansehnlichen Alt-68er mit Namen Eisenberg, der so unausstehlich ist, daß ihn selbst die Systemjournalisten nicht leiden können und dies auch laut kundtun.

Der Kamerad Bendix (momentan in einem "Minijob" als Brunnenbauer beschäftigt) der wegen einer alten Waffensache noch unter Bewährung steht und bei einer Verurteilung mit erneuter Haft rechnen muß (der Haftbefehl in der jetzigen Sache ist gegen Meldeauflage außer Vollzug gesetzt), machte Angaben zur "Tat" - und verhagelte damit seinen Anklägern das Konzept.
Beim polizeilichen "Staatsschutz", einer Truppe zur Verfolgung politisch Andersdenkender wegen angeblicher und manchmal auch tatsächlicher Straftaten, hatte er es abgestritten, den "Grünen" überhaupt angegriffen zu haben. Jetzt vor Gericht legte er dahingehend ein Geständnis ab, daß er zugab, ihm von hinten mit der flachen Hand eine auf den Kopf gegeben und ihn danach noch als "Hurensau" oder ähnlich tituliert zu haben.

Die Brisanz des Verfahrens kam aber nicht nur durch die politische Einstellung des Angeklagten zustande, sondern auch durch den Umstand, daß bei der Durchsuchung nach seiner Festnahme ein legaler Teleskopschlagstock in seiner Jacke gefunden wurde. Sofort wurde unterstellt, er hätte damit dem "armen Bundestagsabgeordenen" auf den Hinterkopf geschlagen.
Wie unsinnig diese Behauptung bei der Polizei und danach in den Medien war, kann jeder sich selbst vorstellen, wenn er die Gestalt des Linken Ströbele kennt und weiß, daß Kamerad Bendix zwei Meter groß und dementsprechend breit ist. Wenn er mit einem stählernen Teleskopschlagstock dieser mickrigen Figur eine auf dem Hinterkopf gegeben hätte, so wäre der jetzt tot, hätte zumindest einen schwersten Schädelbruch gehabt, und selbst bei nur "sanftem Streicheln" eine enorme Platzwunde. Tatsächllich war nur eine Verdickung mit Rötung ("Prellmarke") festgestellt worden, wenn auch offiziell eine "Schädel- und Nackenprellung" und "Gehirnerschütterung" wegen des anschließenden Kopfwehs von den Ärzten konstatiert wurde. Auch fiel der DNA-Vergleich von Ströbele mit Material, das dem Schlagstock anhaftete, negativ aus.

Das alles hinderte die politische Staatsanwaltschaft nicht daran, in der Anklage zu behaupten, Bendix hätte "mittels einer das Leben gefährdenden Handlung" und "mit einer Waffe" den Schlag geführt. Der Prozeß sollte wegen der "besonderen öffentlichen Bedeutung", weil es sich um einen Bundestagsabgeordneten handelt (d.h. einen, der für das Sitzen in einer Schwatzbude überdimensional viel Geld bekommt, - nicht um das Volk, sondern um die Interessen seiner Partei und sein eigenes Dogma zu vertreten), gleich vor dem Landgericht ("Staatsschutzkammer"?) verhandelt werden, sodaß keine Berufung vor einer höheren Instanz mehr möglich ist, sondern nur noch mittels Revision beim Bundesgerichtshof überprüft werden kann, ob Rechts- oder Verfahrensfehler gemacht wurden. Das aber wurde abgelehnt und die Sache an ein normalen Amtsgericht (Schöffengericht) verwiesen. Nach der Aussetzung des Haftbefehls schon am Tage seiner Ausstellung war dies schon die zweite Niederlage, welche die Haß-Fraktion gegen Andersdenkende einstecken mußte.

Um nun das "Gericht" nicht zu sehr zu provozieren und damit eine zu erwartende Strafe so gering wie möglich zu halten, mußte Kamerad Bendix zähneknirschend auf "reuig" und "einsichtig" machen und seine "Tat" bedauern. Er erklärte, daß er die Figur Ströbele natürlich aus den Medien kenne (dieser sonnt sich immer strahlend im Bllitzlichtgewitter), aber bei seinem Schlag nicht wußte, daß es dieser war, dem er von hinten eine verpaßte. Die "Tat" erklärte er damit, daß er sich nach durchzechter Nacht verfahren und allgemeinen Frust hatte und über die sog. "Grünen" ganz besonders erzürnt war, die in der Nähe seines Wohnsitzes durch falsche Entscheidungen an vielen Mißständen wie vor allem Umweltzerstörung (!) schuld sind. Er belegte dies auch anhand zweier Beispiele (so wurde auf Betreiben der sog. "Grünen" am Zufluß eines Sees die Bewirtschaftung verboten, - was zum Absterben eines ganzen Waldgebietes führte). Als er dann auch noch den Wahlkampfstand der sog. "Grünen" sehen mußte, kochte alles zusammen in ihm hoch und es ist ihm Hand und Zunge "ausgerutscht". Das tue ihm heute leid, könne er aber nicht ungeschehen machen, sondern müsse die Verantworung dafür tragen.

Nachdem er den harten Schlag verspürt hatte, dachte Ströbele an den Außenspiegel eines Lieferwagens, der ihn erwischt hätte, - bis er dann mit jener Bezeichnung tituliert wurde. Doch ging er von dem "fürchterlichen" Schlag nicht einmal zu Boden, sondern drehte dann richtig auf. Adrenalingeladen fuhr er Bendix an, weil er von hinten eine bekommen hatte, wollte Namen und Adresse von ihm und ging ihm hinterher. Für Bendix hatte sich der Vorfall schon längst erledigt gehabt; er wollte nach hause. Statt dessen mußte er sich vor den Nachstellungen des linken Aktivisten schon beinahe in Sicherheit bringen. Dies aber gelang ihm nicht, weil zufällig eine Polizeistreife vorbeifuhr, die von Ströbele angehalten wurde. Der forderte die Beamten auf, Bendix festzunehmen, was dieser lammfromm und ohne Gegenwehr mit sich machen ließ (Zwang hätte wohl nur mit Schußwaffengewalt zum Erfolg geführt).

Am Wahltag zwei Tage später ging Ströbele nochmals ins Krankhaus, um sich ausführlich untersuchen zu lassen. Er will noch zwei Wochen lang Kopfschmerzen gehabt haben, nachdem er anfangs nur müde war. Er hatte Wahlkampftermine absagen müssen und fühlte sich deshalb eingeschränkt. War er nach dem Schlag noch der größe Held, der dem bösen "Attentäter" hinterherlief und ihn "stellte", so wurde ihm später mulmig, als er erfuhr, daß er sich vom gar-schröcklichen Schieß- und Spreng-"Neonazi" eine eingefangen hatte. Dennoch hat er den vom Staat angebotenen Personenschutz abgelehnt. Will er vielleicht "Märtyrer" werden?

Der poliltische Staatsanwalt versuchte dann auftragsgemäß, Bendix weniger wegen seiner "Tat" als vielmehr wegen seiner Gesinnung verurteilen zu lassen. Ihm war weniger der Schlag als vielmehr der Wandschmuck in Bendix´ Wohnung wichtig. Dort hing wohl ein Bild des RFSS, was laut politischem Staatsanwalt ein wichtiger "Beweis" für die Motivlage sei. Was nun das Bild des RFSS mit dem Motiv für einen spontanen Klapps auf den Hinterkopf eines Linken zu tun haben soll, erklärte der StA nicht.

Der Polizeibeamte, der die Durchsuchung durchgeführt hatte, hielt es nicht für nötig, dafür erst einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß besorgen zu lassen. Es wurde (wie so häufig von diesen "Hütern des Gesetzes" hier in dieser J.....republik) "Gefahr im Verzuge" behauptet. Gerechtfertigt wurde das dann jetzt vor Gericht damit, daß der Beschuldigte zwar festgenommen und in Haft war, er aber vorher noch einmal telephonieren konnte. Auf die Idee, das Anwesen des Beschuldigten so lange abzusichern, bis ein solcher Gerichtsbeschluß beschafft ist, war natürlich keiner gekommen. Ein Verteidiger von Bendix widersprach daher der Verwertung aller Sachen und Umstände, die aus dieser Durchsuchung stammten, weil rechtswidrig. Ein zweiter Durchsuchungsbeamte konnte sich jedoch nur noch insoweit daran erinnern, daß ihm aufgefallen war, daß entgegen sonstiger Erfahrungen bei Bendix die Bude nicht mit NS-Devotionalien ausgeschmückt war.

Manche Leute sammeln vielleicht in Indien benutzte Kondome als Kuriosität. Bei Bendix fand man ein Judenkäppi und einen Thora-Lesestab. Obwohl dies wohl genauso viel mit dem verhandelten Schlag zu tun hat wie ein ausgestopftes Krokodil (das Bendix ebenso als Kuriosität aufbewahrt wie die jüdischen Religionsgegenstände), wollte der Richter wissen, wo er das herhat und wozu er das aufbewahrt. Mit der Wahrheitsfindung im angeklagten Fall aber hat dies ganz gewiß nichts zu tun!

Die nämlich wurde von einer ganz anderen Seite aus besorgt: Im großen Medien-Tammtamm im Anschluß an den Schlag auf die grüne Birne wurde damals ein Aufruf gestartet, daß sich doch Zeugen, die den Vorfall gesehen haben, melden mögen. Man erhoffte sich dadurch wohl eine Absicherung der so schön ins Bild passenden "Totschläger"-Geschichte (ein verbotener Totschläger ist etwas ganz anderes, und eine verbotene Stahlrute sieht nur optisch so ähnlich aus wie ein legaler Teleskopschlagstock, ist aber flexibel, da aus Stahlfedern mit kleiner Kugel o.ä. an der Spitze). Es meldete sich daraufhin tatsächlich ein Bürger und hatte den Mut, die Wahrheit, die er beobachtet hatte, bei der Polizei zu Protokoll zu geben, weil er sich über die in den Medien verbreiteten Unwahrheiten sehr verwundert und geärgert hatte. Die vernehmenden Beamten versuchten bei ihren Fragen die Antworten irgendwie so hinzudeuteln, daß es doch nicht ausgeschlossen sein könnte, daß doch eine Waffe ihm Spiel gewesen sein kann. Doch vor allem interessierten sich die vernehmenden Beamten dafür, ob er "Kontakte zur rechten Szene" habe... Wäre dies rein zufällig der Fall gewesen, wäre dem armen Mann garantiert Falschaussage unterstellt worden und man hätte ihn für das Berichten der Wahrheit strafrechtlich verfolgt.

Der Zeuge beeidete schließlich seine Beobachtung, daß Bendix lediglich mit der flachen Hand zugeschlagen hatte. Daß mit dem Teleskopschlagstock zugeschlagen wurde, konnte er sicher ausschließen, obwohl ihn der Nebenklagevertreter Eisenberg gewaltig bedrängte, diese Möglichkeit doch evtl. nicht völlig auszuschließen. Damit war die Luft aus der Anklage ´raus. Selbst Ströbele mußte in der Verhandlungspause seinen Parteigenossen und Anhängern gegenüber einräumen, daß er ja nicht alltäglich eine auf den Hinterkopf bekommt und von daher nicht weiß, wie sich der Unterschied zwischen einer Hand und einem Stahlstock anfühlt...

Um bei Gericht gut Wetter zu machen, verzichtete Bendix dann sogar noch auf die Rückgabe seines legalen Schlagstocks, den er sonst hätte wiederbekommen müssen, wenn damit keine Straftat begangen wurde. So reißt sich der Staat völlig legal "freiwillig" gegebene Waffen unter den Nagel, für welche die Besitzer viel Geld ausgegeben hatten. Und am Ende wird Bendix eine noch offene 18-monatige Bewährung dann vielleicht doch noch widerrufen.

Der geladene Akohol-Gutachter errechnete einen Blutakoholwert zur "Tatzeit" von 1,87 Promille. Damit sei er zwar wegen seines hohen Körpergewichts und stets leichtem Alkoholkonsum nicht erheblich vermindert schuldfähig, aber doch leicht bis deutlich vom Alkohol beeinträchtigt gewesen und damit in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert.

Ströbele hatte im Vorfeld des Prozesse großspurig verlauten lassen, daß es ihm nicht darum gehe, daß Bendix jetzt eine besonders hohe Strafe bekomme. Vor Gericht aber sah es aber genauso aus, indem gezielt mit Fragen an Zeugen und Gutachter herausgekitzelt werden sollte, daß Bendix absolut klar und damit schuldfähig war (was in der brd eine höhere Strafe gibt als wenn das selbe Delikt von einem Berauschten begangen wurde). Und sein Prozeßbevollmächtigter Eisenberg stellte sogar noch abenteuerliche Theorien auf: Da Bendix angab, den Schlagstock immer für eine evtl. nötige Eigensicherung/Selbstschutz mit sich geführt zu haben, konstruierte Eisenberg, daß ein Schlag gegen sog. "Grüne" aufgrund deren umweltzerstörenden Handlungen doch quasi eine "Notwehrsituation" darstelle und dann ja eine Waffe dafür geeignet gewesen wäre. Um Bendix schwerer bestrafen lassen zu wollen, wieß Ströbele auch noch darauf hin, daß an dem Wahlkampfstand auf Elektroauto und Plakaten für ihn geworben wurde und Bendix daher selbst gewußt haben müßte, wem er da eine verpaßt. Der Angriff auf einen gewählten Quatschbudenhocker wird eben schärfer bestraft als der auf den Nachbarn nebenan.

Ein Lehrer, auch äußerlich ein typischer Vertreter der unsympathischen linken Alt-68er Generation mußte als Zeuge auch noch angeben, daß Bendix ihn schon einige Zeit vorher an einem Imbiß lange "haßerfüllt" angestarrt hatte. Das soll wohl der "Tat" die Spontanität nehmen und als geplant das Strafmaß hochtreiben. Nun, das Strafmaß für Volksverrat steht bei uns schon fest. Und Leute wie dieser Lehrer werden es einem nach dem Tage X leicht machen, solche Strafen zu vollstrecken.

Was Ströbele wohlweislich nicht erwähnte, ist der Umstand, daß er statt Nebenklage zu machen doch eher Bendix auf Knieen für den Klapps danken müßte, der ihm einen gewaltigen weiteren Geldsegen ins Haus geschüttet hat: Seine "grüne" Partei hatte ihn nämlich gar nicht mehr als Kandidaten aufgestellt, weil er nach außen hin den Kriegstreiberkurs seines Parteigenossen und ehemals taxifahrenden Straßenkämpfers nicht mitgetragen hatte. Der Wiedereinzug in den Bundestag konnte ihm also nur noch als Direktkandidat gelingen, als der man sich gegen die Konkurrenten der anderen Parteien alleine durchsetzen muß. Bis auf ein paar "Alternative" und andere Zecken in Kreuzberg und Friedrichtshain hatten ihn schon alle abgeschrieben. Er war politisch tot.

Nur durch den Klapps war er zwei Tage vor der Wahl national und international groß in den Medien, und so konnte er wirklich (z.T. mit denen der Konkurrenzparteien) mehr Stimmen als alle anderen Kandidaten in seinem Wahlkreis bekommen. Nun kassiert Ströbele wieder vier Jahre lang dicke Gelder und seinem Anspruch auf ein riesiges Altersgeld nach seinem Ausscheiden wächst weiter. Von diesen über die Jahre und Jahrzehnte riesigen Summen könnte er Bendix, dem er das verdankt, ruhig die Anwälte bezahlen und noch eine große Dankeschönsumme oben drauflegen. Aber das ist eine Charakterfrage.....

Da ein Gutachter im Urlaub ist, konnte die Verhandlung nicht am ersten Tag beendet werden.
Der Bericht wird also fortgesetzt.

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