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��Wirtschaft und Soziales

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Hartz IV und die R-58er

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Zu den bekannt gewordenen weiteren Details von Hartz IV, nach denen �ltere Langzeitarbeitslose, die die so genannte 58er-Regelung der Bundesagentur f�r Arbeit angenommen haben, statt bisheriger Arbeitslosenhilfe bis zu Rente nur noch Arbeitslosengeld II bekommen sollen, und nach denen Erben aus dem eventuellen Verm�gen der ALG II-Empf�nger R�ckzahlungen an den Staat leisten sollen, erkl�rte PDS-Bundesgesch�ftsf�hrer Rolf Kutzmutz: „Die Liste der Hartz IV-Opfer wird immer l�nger. 393 000 �ltere Arbeitslose, die die so genannte 58er-Regelung unterzeichnet haben, sollen nach der Einf�hrung von Hartz IV ab Januar 2005 mit dem Arbeitslosengeld II zum Teil erheblich weniger Geld bekommen.
Den Betroffenen war urspr�nglich f�r den Verzicht auf weitere Vermittlungsbem�hungen der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Abschl�ge bis zur Rente zugesichert worden. Die Arbeitsagentur hat in �bereinstimmung mit der Bundesregierung durch die 58er-Regelung die Arbeitslosenstatistik gesch�nt. Erwerblose, die 58 Jahre und �lter sind und die Vereinbarung unterschreiben, werden nicht mehr als arbeitslos gez�hlt.
Nachdem die Betroffenen also erst aus der Arbeitslosenstatistik herauskomplimentiert worden sind, werden sie nun in die Armut gest�rzt. Dieser massive Vertrauensbruch kann nicht hingenommen werden. (...) Ein besonderer Hohn ist die Regelung, dass Erben von verstorbenen Arbeitslosengeld II-Empf�ngern aus eventuellem Verm�gen der Verstorbenen das Arbeitslosengeld II an den Staat zur�ckzahlen sollen. Die angebliche soziale Grundsicherung ist also doch nur ein Almosen. Man erh�lt es nicht, weil man der Solidarit�t der Gesellschaft bedarf, sondern quasi als Kredit. Wann immer es geht, holt sich der Staat das Geld zur�ck. Die Altersvorsorge- und Verm�gensfreibetr�ge entpuppen sich als Geldbeschaffungsma�nahmen f�r den Staat. Wenn der Betroffene stirbt, greift der Staat zu. Zum Schmerz �ber den Verlust haben die Hinterbliebenen noch den Fiskus am Hacken. Makabrer geht es nicht. Je n�her man hinsieht, umso mehr wird der zutiefst asoziale Charakter von Hartz IV deutlich. Deshalb muss Hartz IV gestoppt werden
.“

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/aug_14_20.htm#16

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