Wirtschaft und Soziales

 

Hartz IV und die R-58er

 

Zu den bekannt gewordenen weiteren Details von Hartz IV, nach denen ältere Langzeitarbeitslose, die die so genannte 58er-Regelung der Bundesagentur für Arbeit angenommen haben, statt bisheriger Arbeitslosenhilfe bis zu Rente nur noch Arbeitslosengeld II bekommen sollen, und nach denen Erben aus dem eventuellen Vermögen der ALG II-Empfänger Rückzahlungen an den Staat leisten sollen, erklärte PDS-Bundesgeschäftsführer Rolf Kutzmutz: „Die Liste der Hartz IV-Opfer wird immer länger. 393 000 ältere Arbeitslose, die die so genannte 58er-Regelung unterzeichnet haben, sollen nach der Einführung von Hartz IV ab Januar 2005 mit dem Arbeitslosengeld II zum Teil erheblich weniger Geld bekommen.
Den Betroffenen war ursprünglich für den Verzicht auf weitere Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Abschläge bis zur Rente zugesichert worden. Die Arbeitsagentur hat in Übereinstimmung mit der Bundesregierung durch die 58er-Regelung die Arbeitslosenstatistik geschönt. Erwerblose, die 58 Jahre und älter sind und die Vereinbarung unterschreiben, werden nicht mehr als arbeitslos gezählt.
Nachdem die Betroffenen also erst aus der Arbeitslosenstatistik herauskomplimentiert worden sind, werden sie nun in die Armut gestürzt. Dieser massive Vertrauensbruch kann nicht hingenommen werden. (...) Ein besonderer Hohn ist die Regelung, dass Erben von verstorbenen Arbeitslosengeld II-Empfängern aus eventuellem Vermögen der Verstorbenen das Arbeitslosengeld II an den Staat zurückzahlen sollen. Die angebliche soziale Grundsicherung ist also doch nur ein Almosen. Man erhält es nicht, weil man der Solidarität der Gesellschaft bedarf, sondern quasi als Kredit. Wann immer es geht, holt sich der Staat das Geld zurück. Die Altersvorsorge- und Vermögensfreibeträge entpuppen sich als Geldbeschaffungsmaßnahmen für den Staat. Wenn der Betroffene stirbt, greift der Staat zu. Zum Schmerz über den Verlust haben die Hinterbliebenen noch den Fiskus am Hacken. Makabrer geht es nicht. Je näher man hinsieht, umso mehr wird der zutiefst asoziale Charakter von Hartz IV deutlich. Deshalb muss Hartz IV gestoppt werden
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Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/aug_14_20.htm#16

 

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