Wirtschaft
und Soziales
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Hartz IV und die R-58er
Zu den bekannt
gewordenen weiteren Details von Hartz IV, nach denen ältere Langzeitarbeitslose,
die die so genannte 58er-Regelung der Bundesagentur für Arbeit angenommen
haben, statt bisheriger Arbeitslosenhilfe bis zu Rente nur noch Arbeitslosengeld
II bekommen sollen, und nach denen Erben aus dem eventuellen Vermögen
der ALG II-Empfänger Rückzahlungen an den Staat leisten sollen,
erklärte PDS-Bundesgeschäftsführer Rolf Kutzmutz: „Die
Liste der Hartz IV-Opfer wird immer länger. 393 000 ältere Arbeitslose,
die die so genannte 58er-Regelung unterzeichnet haben, sollen nach der Einführung
von Hartz IV ab Januar 2005 mit dem Arbeitslosengeld II zum Teil erheblich
weniger Geld bekommen.
Den Betroffenen war ursprünglich für den Verzicht auf weitere Vermittlungsbemühungen
der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Abschläge
bis zur Rente zugesichert worden. Die Arbeitsagentur hat in Übereinstimmung
mit der Bundesregierung durch die 58er-Regelung die Arbeitslosenstatistik
geschönt. Erwerblose, die 58 Jahre und älter sind und die Vereinbarung
unterschreiben, werden nicht mehr als arbeitslos gezählt.
Nachdem die Betroffenen also erst aus der Arbeitslosenstatistik herauskomplimentiert
worden sind, werden sie nun in die Armut gestürzt. Dieser massive Vertrauensbruch
kann nicht hingenommen werden. (...) Ein besonderer Hohn ist die Regelung,
dass Erben von verstorbenen Arbeitslosengeld II-Empfängern aus eventuellem
Vermögen der Verstorbenen das Arbeitslosengeld II an den Staat zurückzahlen
sollen. Die angebliche soziale Grundsicherung ist also doch nur ein Almosen.
Man erhält es nicht, weil man der Solidarität der Gesellschaft bedarf,
sondern quasi als Kredit. Wann immer es geht, holt sich der Staat das Geld
zurück. Die Altersvorsorge- und Vermögensfreibeträge entpuppen
sich als Geldbeschaffungsmaßnahmen für den Staat. Wenn der Betroffene
stirbt, greift der Staat zu. Zum Schmerz über den Verlust haben die Hinterbliebenen
noch den Fiskus am Hacken. Makabrer geht es nicht. Je näher man hinsieht,
umso mehr wird der zutiefst asoziale Charakter von Hartz IV deutlich. Deshalb
muss Hartz IV gestoppt werden.“
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/aug_14_20.htm#16