Wirtschaft und Soziales

 

Hartz IV und die Krankenversicherung

 

Presseberichten zufolge sieht sich mittlerweile auch die Gesetzliche Krankenversicherung von Hartz IV berührt: Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe könnte sich die Finanzlage möglicherweise erheblich verschlechtern. Zusatzbelastungen durch Hartz IV könnten so hoch sein, dass die Beitragssätze nicht wie vorgesehen gesenkt werden können, meldete die „Berliner Zeitung" unter Beruf auf Kassenkreise. Hintergrund sei, dass im nächsten Jahr mit Hartz IV erstmals alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen würden. Die neuen Versicherten würden aber voraussichtlich mehr Geld kosten, als für sie von der Arbeitsagentur eingezahlt werde. Dem Bericht zufolge erhalten die Versicherer für jeden Empfänger des Arbeitslosengeldes II rund 125 Euro im Monat. Experten rechneten jedoch mit Ausgaben, die doppelt so hoch sein könnten. Daraus ergebe sich eine Deckungslücke, die auf alle Krankenversicherten umgelegt werden müsse. Weitere Kosten erwarteten die Kassen durch die neue Regelung für Zahnersatz. Geplant sei, dass der Beitrag für die zusätzliche Zahnersatz-Versicherung von den Arbeitslosengeld-II-Empfängern bezahlt werden sollen. Bei den Kassen gehe man jedoch davon aus, dass die ohnehin von Geldsorgen geplagten Betroffenen allenfalls unregelmäßig dieser Verpflichtung nachkommen. Das entbinde die Versicherten aber nicht von der Erstattung der Zahnersatz-Leistungen.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/aug_14_20.htm#6

 

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