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Grundgesetzdiskussion
II
Einleitung:
Per Lennart
Aae schrieb einen Offenen Brief an den Pr�sidenten des Bundestages der
brD-Administration. Dies nahm der Publizist J�rgen Schwab zum Anla�
erneut eine wichtige Diskussion zu er�ffnen, die von P.L. Aae nicht verweigert
wird. Wir d�rfen gespannt sein, wie sich die Diskussion entwickelt und
begr��en selbstverst�ndlich weitere Diskussionsteilnehmer!
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die im Mai Juni 2003 gef�hrte
Strategiediskussion
Kampf um die Volksgemeinschaft !
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Die Diskussionsreihenfolge verl�uft chronologisch, beginnend mit dem offenen Brief von P.L. Aae
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1. Per Lennart Aae
An den Pr�sidenten
des Deutschen Bundestages
11 0 11 Berlin
Vorab per
E-Brief an:
[email protected]� und
[email protected]
Feldkirchen-Westerham, den 3. Oktober 2003
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Sind die
Rechte des Deutschen Bundestages durch innen- und au�enpolitischen „Zw�nge“
ausgehebelt worden?
Mein gestriges Telefongespr�ch mit Frau Hasenj�ger in der juristischen
Abteilung des Bundestages.
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Hier: OFFENER BRIEF
Sehr geehrter Herr Bundestagspr�sident,
verschiedene staatspolitische Entwicklungen geben zu der Frage Anla�, ob der Deutsche Bundestag die ihm im Grundgesetz zugedachte Aufgabe als Gesetzgeber �berhaupt noch wahrnimmt, oder ob er nicht vielmehr zu einem blo�en Akklamationsorgan der Parteien sowie der Berliner und Br�sseler Exekutive geworden ist.
Ich m�chte diese Problemstellung anhand von zwei Beispielen konkretisieren, wobei ich meine Gedanken dazu bewu�t als Fragen formuliere, auf welche ich mir von Ihnen Antworten erhoffe.
Aus aktuellem Anla� geht es zun�chst um das freie Mandat.
Laut einer Meldung im Nachrichtensender B5 des Bayerischen Rundfunks vom 1. Oktober 2003, 16.15 Uhr, hat der SPD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Herr M�ntefering, sinngem�� folgendes �ffentlich erkl�rt: Da der SPD-Parteitag der Agenda 2010 zugestimmt habe, seien auch die SPD-Bundestagsabgeordneten verpflichtet, den entsprechenden Gesetzen zuzustimmen.
Dazu habe ich folgende Fragen:
• Ist nicht ein Fraktionsvorsitzender ein besonders herausgehobener Amtstr�ger des Deutschen Bundestages, der die verfassungsrechtlichen Vorgaben f�r dieses wichtige Staatsorgan in besonderer Weise beachten und vertreten mu�, insbesondere wenn er sich �ffentlich zu den Rechten und Pflichten der Abgeordneten �u�ert?
• Ist nicht die Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten durch das Grundgesetz garantiert? Folgt nicht daraus, da� jede diesbez�gliche Einschr�nkung, z.B. durch eine Fraktionsf�hrung, verboten ist? - Siehe hierzu Art. 38 Abs. I GG: „ Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gew�hlt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Auftr�ge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
• Stellt nicht die �u�erung von Herrn M�ntefering einen Versuch dar, in seiner Eigenschaft als Fraktionsvorsitzendem die Abgeordneten zur Befolgung der Weisung eines au�erparlamentarischen, in jeder staatspolitischen Hinsicht unlegitimierten Organs zu zwingen, und zwar unter ausdr�cklicher Berufung auf dessen angebliche Autorit�t?
• Ist dieses Verhalten nicht offensichtlich verfassungswidrig und somit auch regelwidrig im Sinne der Statuten des Deutschen Bundestages?
• Wird es nicht dennoch regelm��ig praktiziert? �bte z.B. nicht auch Peter Struck anl��lich der Afghanistan-Abstimmung am 16. Oktober 2001 massiven Druck auf die Abgeordneten aus, indem er ihnen in seiner Eigenschaft als Fraktionsvorsitzendem drohte, sie w�rden bei „falschem“ Stimmverhalten nicht mehr von der Partei zur Wahl nominiert werden?
• Stellte Herr Struck damit nicht auch die vom Parteiengesetz (aufgrund von Art. 21 GG) vorgeschriebene demokratische Kandidatennominierung als reine Farce dar, d.h. als zwar notd�rftig demokratisch getarnte, in Wirklichkeit aber rein zentralistische Entscheidung der jeweiligen Parteinomenklatura? R�hrte er damit nicht auch an der verfassungsm��igen, demokratischen Legitimationsgrundlage des Parlaments, d.h. an der „ungebrochenen Legitimationskette“ zwischen Volkssouver�n und Entscheidungstr�gern?
• K�nnen derartige Verst��e gegen zentrale Bestimmungen des Grundgesetzes (Art. 20 und 38) damit gerechtfertigt werden, da� sie f�r das Funktionieren einer bestimmten Regierungsform, n�mlich der parlamentarischen Demokratie, erforderlich seien, wenn diese selbst gar nicht im Grundgesetz vorgeschrieben ist?
• Ist Art. 38 I GG angesichts seiner un�bersehbaren Konsequenzen f�r die Regierungsform nicht im Grunde sogar eine Aussage GEGEN die parlamentarische Demokratie. Mu� man nicht davon ausgehen, da� die Verfasser des Grundgesetzes besagten Artikel umsichtig und verst�ndig beschlossen haben, und zwar im vollen Bewu�tsein seiner Unvereinbarkeit mit der dann tats�chlich adaptierten Form der parlamentarischen Demokratie?
• Oder mu� man vielmehr annehmen, da� sie ohne eigene Entscheidungskompetenz, in blo�er Erledigung eines Auftrages der alliierten Sieger, unter Zeitdruck, ohne Beachtung der erforderlichen inneren Konsistenz und der langfristigen Folgen ihres Verfassungsentwurfes handelten? - Was w�re dann aber das Grundgesetz wert?
Noch schwerwiegender als die faktische Durchsetzung des imperativen Mandats durch die Parteinomenklatura ist aber der Umstand, da� die Abgeordneten des Bundestages heute praktisch gezwungen werden, Gesetzesvorlagen zuzustimmen, die schon durch ein komplettes Gesetzgebungsprozedere, von der Gesetzesinitiative der EU-Kommission �ber den Beschlu� des EU-Ministerrats und die Zustimmung des EU-Parlament, gelaufen sind und dadurch eine andere Legitimation erhalten haben als die durch den deutschen Volkssouver�n. Da� der Deutsche Bundestag nach Abschlu� dieser Prozedur noch widersprechen k�nnte, wird nicht einmal als M�glichkeit in Erw�gung gezogen. Mit anderen Worten: Die Abgeordneten des Bundestages sind hier total entmachtet - und damit auch der deutsche Volkssouver�n.
Es ist durchaus nicht ohne Belang, da� in diesem Fall die Entmachtung nicht mehr durch die inl�ndische Parteinomenklatura, sondern durch ausl�ndische Kr�fte erfolgt, denen der deutsche Volkssouver�n nicht einmal theoretisch das Mandat und damit die Machtbefugnisse entziehen k�nnte.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
• Ist nicht die Volkssouver�nit�t eine tragende S�ule der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung?
• Ist diese nicht in Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz formuliert? Und hei�t es dort nicht w�rtlich: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausge�bt“?
• Bedeutet dies nicht nach herrschender Verfassungslehre, z.B. nach Roman Herzog in Maunz-D�rig, da� es zwischen dem Volkssouver�n und den Staatsorganen bzw. Entscheidungen eine „ungebrochene Legitimationskette“ geben mu�? Und hei�t dies nicht, da� jede Entscheidung direkt oder indirekt (d.h. auf repr�sentativ demokratischem Weg) durch eine inl�ndische W�hlermehrheit legitimiert sein mu�?
• Verbietet nicht Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz, da� diese Verfassungsbestimmung (Art. 20) ge�ndert wird?
• Mu� sie nicht demzufolge noch uneingeschr�nkt in Kraft sein, und zwar unbeschadet des nach dem Maastrichter Vertrag eingef�hrten Art. 23 Grundgesetz?
• Ist nicht in diesem Artikel (23) die EU-Rechtsetzung zwar indirekt erw�hnt, gewisserma�en zur Kenntnis genommen, aber wohlweislich nicht ausdr�cklich gebilligt, und zwar weil dies einen klaren Versto� gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung bedeuten w�rde?
• Wie k�nnen Sie als Pr�sident des Deutschen Bundestages zulassen, da� das hohe Haus, dem Sie vorstehen, aufgrund solcher Machenschaften nicht mehr in der Lage ist, sein vom Volkssouver�n gem�� Art. 20 Grundgesetz erhaltenes Mandat auszu�ben, weil dieses von einer Kaste von Berufspolitikern hinter dem R�cken des Souver�ns an Fremde abgetreten wurde?
• Ob Sie nun an diesen Machenschaften direkte Verantwortung tragen oder nur durch Duldung mitschuldig sind: Haben Sie sich einmal �berlegt, Herr Bundestagspr�sident, ob Sie sich dadurch nicht des Hochverrats oder sogar des Landesverrats schuldig machen?
Mit freundlichen Gr��en
Per Lennart Aae
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2. J. Schwab antwortet auf den Brief von P.L. Aae an den Bundestagspr�sidenten:
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Lieber Kamerad Aae,
bezugnehmend auf Ihren unsinnigen offenen Brief an den Bundestagspr�sidenten, in dem Sie diesen darin belehren, wie das BRD-System richtig zu funktionieren h�tte (Sie w�rden das sicherlich perfekter machen!), m�chte ich Ihnen zum wiederholten Mal erkl�ren, was ich schon so oft versucht habe, Ihnen zu erkl�ren:
Ihre Behauptung, im GG stehe nirgends drinnen, da� es sich dabei um eine parlamentarische Demokratie handele, ist objektiv falsch.
Nat�rlich steht dieser Satz: „Das GG schreibt eine parlamentarische Demokratie vor“ - so oder so �hnlich - nicht in dieser Pseudoverfassung. Aber aus dem Gesamtzusammenhang aller Inhalte des GG ergibt sich genau das Problem, da� das GG - neben der Tatsache fehlender Souver�nit�t - zu einer parlamentarischen Demokratie f�hren mu�.
Zun�chst sollte man die Begriffe kl�ren, damit �berhaupt etwas begriffen werden kann. Mit mathematischer Logik ist das alleine nicht zu bewerkstelligen.
Der Begriff „parlamentarische Demokratie“ ist eine Besch�nigung. Im Sinne von direkter Volksherrschaft ist das keine Demokratie, allenfalls in der Weise, da� das Volk Vertreter ins Parlament w�hlen darf. In jedem Falle entscheidet die Mehrheit, bei der Wahl des Parlaments und bei den Abstimmungen im Parlament selbst. Nur in dieser technokratischen Weise - „Mehrheitsherrschaft“ - ist die sogenannte parlamentarische Demokratie eine Demokratie - die schlechteste Demokratieform, die zwangsl�ufig zur Oligarchie pervertieren mu�.
H�tten Sie nicht nur - selektiv - den Artikel 38, Absatz 1 GG herangezogen, sondern auch den Artikel 63 GG, Absatz 1, dann w�re Ihnen vielleicht Ihre falsche Schlu�folgerung selbst aufgefallen. Denn das GG besticht ja gerade dadurch, da� was in einem Artikel versprochen wird, in einem anderen aufgehoben bzw. verhindert wird. Daf�r gibt es viele Beispiele. Aber zur�ck zu unserem Thema:
In dem der Bundestag laut Artikel 63, Absatz 1 GG erm�chtigt wird, den Bundeskanzler zu w�hlen, haben wir hiermit den Kernbestand des Parlamentarismus, also der parlamentarischen Regierungsweise, da� n�mlich die Mehrheit des Parlaments den Regierungschef w�hlt, vorgegeben. Das kann man dann euphemistisch „parlamentarische Demokratie“ nennen.
Was Ihre durchaus zutreffende Kritik des Fraktionszwangs betrifft, so ist dieses �bel die Folgewirkung der sogenannten parlamentarischen Demokratie, wie sie im Grundgesetz festgelegt ist. Wenn n�mlich der Bundeskanzler laut Artikel 63 GG, Absatz 1 von der Mehrheit des Bundestages gew�hlt wird, so liegt es doch auf der Hand, da� der Regierungschef alles an verf�gbaren Mitteln einsetzen mu�, um seine Regierungsmehrheit im Bundestag zu erhalten. Wenn nun SPD-Abweichler bez�glich diverser „Reform“-Vorhaben (Agenda 2010) ihre Zustimmung im Bundestag verweigern wollen, so droht dem Bundeskanzler Schr�der eine herbe Blamage, die aufgrund des �ffentlichen Drucks zu seinem R�cktritt f�hren m��te. Nun wird logischerweise Schr�der seine „Kettenhunde“ (M�ntefering und andere) scharf machen, um die drohenden Abweichler auf Linie zu bringen - das hei�t, den Abweichlern damit zu drohen, da� sie bei der n�chsten Wahl nicht mehr aufgestellt werden. Das ist ein ganz naturgem��er Mechanismus, der daher r�hrt, da� der Bundeskanzler auf die Parlamentsmehrheit angewiesen ist. Ein Bundeskanzler Aae w�rde das ganz genauso machen! Gutmenschlichkeit, auch von nationaler Seite, ist hier v�llig fehl am Platze!
Wenn Sie, lieber Kamerad Aae, den schlechten BRD-Fraktionszwang beseitigt haben m�chten, dann m��te das konsequenterweise eine Beseitigung des BRD-Systems mit einschlie�en, zumindest m��te Artikel 63 GG ge�ndert werden, n�mlich in der Weise, da� der Bundeskanzler nicht mehr von der Mehrheit im Bundestag abh�ngig ist, sondern stattdessen beispielsweise von einem vom Volk gew�hlten Bundespr�sidenten. (Vgl. hierzu die nationaldemokratische Schriftenreihe „Profil“ Nr. 11)
Da die Reformwilligkeit und Reformf�higkeit der BRD-Systempolitiker sowieso nicht gegeben ist, k�nnen wir auch gleich �ber eine neue Ordnung reden, die �ber das GG hinaus geht. Dies ist zuallererst auch damit begr�ndbar, da� es dem GG an Souver�nit�t fehlt.
Mit kam. Gr��en
J�rgen Schwab
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3. Kurz-Zusammenfassung von P.L. Aae
Neue GG-Diskussion mit J.Schwab wg. meines Thierse-Briefes
Sehr geehrter Empf�nger,
anbei erhalten Sie eine neue Diskussionsrunde zwischen J. Schwab und mir, und zwar anl��lich eines Offenen Briefes, den ich k�rzlich an den Bundestagspr�sidenten Thierse schrieb.
In diesem Brief hatte ich Verfassungsbr�che angeprangert, und zwar sowohl was die Beschneidung des freien Mandats der Bundestagsabgeordneten als auch was die Demontage der nationalen Souver�nit�t betrifft.
Das gefiel J. Schwab nicht, offenbar weil er eine Diskussion �ber die aktuelle staatspolitische Situation Deutschlands nur akzeptieren kann, wenn sie auf der Basis einer Fundamentalablehnung der derzeitigen Staatlichkeit gef�hrt wird.
In meiner Antwort auf die zwei Stellungnahmen von Schwab habe ich noch einmal folgende Punkte herausgestellt:
1) Die entscheidende Strategische Aufgabe einer nationalen Bewegung ist heute die Verteidigung des souver�nen Nationalstaates als solchen sowie der sozialen und kulturellen Gemeinschaft, also der Volksgemeinschaft, gegen die Entmachtungs- und Zersetzungsangriffe der kapitalistischen und kosmopolitischen Internationale.
2 ) Dabei ist dezeit kein strategischer Spielraum f�r einen gleichzeitigen aggressiven Antagonismus gegen den existierenden Staat und seine Verfassung. Ganz im Gegenteil, je mehr die nationale Bewegung zeigen kann, da� SIE diesen Staat gegen Ausverkauf, Fremdbestimmung, Mi�brauch seiner Verfassung etc. verteidigt, um so besser sind die Erfolgsaussichten. Wir sind heute (gl�cklicher- oder ungl�cklicherweise) in der Lage, dies besonders �berzeugend darstellen zu k�nnen.
Ein weiterer, nat�rlich ebenfalls wichtiger Gesichtspunkt, auf den ich in fr�heren Stellungnahmen hingewiesen habe, jedoch nicht so sehr in der hier vorliegenden Antwort an J. Schwab, ist die Tatsache, da� das Grundgesetz durchaus in verschiedenen Hinsichten verbesserungsbed�rftig ist. Hier hat Schwab sicherlich viele gute Vorschl�ge gemacht. Sie haben - aus dem Munde von ihm und seinesgleichen - allerdings den entscheidenden Sch�nheitsfehler, da� sie mehr als Ausdruck einer Fundamentalablehnung der heutigen Staatlichkeit als solcher als zum Zwecke konstruktiver Verbesserungen vorgebracht werden. Genau dies ist aber kontraproduktiv, siehe 1 und 2, oben. - Im �brigen haben in der derzeitigen politisch-strategischen Lage (Frontalangriff gegen den Nationalstaat und die nationale Souver�nit�t) auch gutwillige Verfassungsreformvorschl�ge bei aller grunds�tzlichen Wichtigkeit nur nachrangige Priorit�t.
Per Lennart Aae
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4. � P.L. Aae antwortet J. Schwab:
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Lieber Kamerad Schwab,
obwohl ich mich langsam frage, was Sie mit Ihrem hartn�ckigen Abstreiten von Tatsachen in Verbindung mit den sinnlosen Wadenbei�erattacken gegen mich eigentlich bezwecken, will ich es noch einmal mit Ihnen versuchen.
Also, fangen wir mit den Fakten an, um dann zum politisch-strategischen Sinn zu kommen.
Die Bundesregierung konnte sich bei den von mir genannten Bundestagsabstimmungen, also der Afghanistanabstimmung im Oktober 2001 und der Gesundheitsreformabstimmung im September 2003, einer Mehrheit absolut sicher sein! Und zwar einer Mehrheit, bestehend aus der �berwiegenden Mehrzahl der rotgr�nen UND der CDU/CSU- und FDP-Abgeordneten. Die Regierungsf�higkeit war also nicht in Gefahr.
Nirgendwo steht geschrieben oder ist auch nur angedeutet, da� die Mehrheit aus EINER Partei oder EINER bestimmten Gruppe von Parteien kommen mu�. Aus der kurzen Erw�hnung der Parteien in Art 21 GG kann man dies auf keinen Fall ableiten. Art. 21 I: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (...)“ Hier ist nur von der Aufgabe der Parteien bei der WILLENSBILDUNG DES VOLKES die Rede, nicht aber von einer konstitutionell bestimmenden oder gar scharf einschr�nkenden Rolle in der Parlamentsarbeit. Au�er an dieser Stelle ist der Begriff „Partei“ nirgendwo im Grundgesetz erw�hnt.
Sehr im Gegensatz hierzu beherrschen die Parteien sowohl die Arbeit im Deutschen Bundestag als auch das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten nahezu vollst�ndig. Im Vordergrund steht nicht die freie Aus�bung des Abgeordnetenmandats, stellvertretend f�r das ganze Volk, sondern die Verwendung des Mandats, um eine politische Organisation an die Macht zu bringen oder an der Macht zu halten. Welche politischen Positionen und welches Abstimmungsverhalten dies jeweils erfordere, entscheidet nicht der einzelne Abgeordnete, sondern die Parteinomenklatura oder die Regierung. Das Ziel dieser Ordnung ist offenbar einerseits die mittelfristig stabile Aus�bung der Macht durch Parteiorganisationen bzw. durch die von ihnen gestellten Regierungen, andererseits aber auch der gelegentliche geordnete Machtwechsel von einer Partei/Parteienkoalition zur anderen. Das Parlament hat dabei offenbar lediglich die Aufgabe, durch diszipliniertes Abstimmungsverhalten die Stabilit�t zu gew�hrleisten.
Mit dieser kurzen Charakterisierung ist die in der BRD praktizierte Regierungsform im wesentlichen beschrieben. Wenn in Deutschland von „parlamentarischer Demokratie“ die Rede ist, ist i.d.R. genau diese Ordnung gemeint, so auch in meinem Brief an den Bundestagspr�sidenten.
Darin stelle ich fest, da� die beschriebene Defacto-Regierungsform gegen fundamentale Grundgesetzbestimmungen verst��t und somit verfassungswidrig ist. Der Zustand, da� eine Partei, gest�tzt auf „ihre“ Abgeordneten im Bundestag, die Regierungsmacht aus�bt, ist zwar nicht im Grundgesetz verboten, jedoch auch nicht ausdr�cklich sanktioniert oder gar gefordert. Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Schutz f�r diese Praxis und kein Gebot, durch welches die Abgeordneten verpflichtet w�ren, sich so zu verhalten, da� sie funktioniert. Deswegen endet ihre Zul�ssigkeit eben dort, wo sie mit tats�chlichen Bestimmungen des Grundgesetzes in Konflikt ger�t. Ich wei� nicht, wie Sie auf die Idee kommen, da� Art. 63 GG daran etwas �ndern w�rde. Denn darin wird ja lediglich festgelegt, da� der Bundestag den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespr�sidenten zu w�hlen hat. Von Parteien ist da keine Rede. Es ist nat�rlich naheliegend, da� der Gew�hlte eine bestimmte politische Richtung vertritt und sich dementsprechend auf bestimmte Abgeordnete st�tzt. Daraus erw�chst sicherlich auch eine gewisse moralische Verpflichtung dieser Parlamentarier, die im Grunds�tzlichen unterst�tzte Regierungsarbeit nicht im Detail zu verhindern, d.h. nicht bei jedem zum Regieren erforderlichen Gesetzesvorhaben auf die jeweilige eigene Partikul�rmeinung zu bestehen. Wenn ein Abgeordneter die Hauptsto�richtung einer Gesetzesvorlage oder eines Pakets von Gesetzen unterst�tzt, kann er mit gutem Gewissen zustimmen, auch wenn er in einzelnen Punkten anderer Meinung sein sollte; sonst w�re ja bei widerstrebenden Detailmeinungen u.U. gar kein Gesetz m�glich. Aber ein Kanzler, der von den politischen Grundwerten seiner Anh�ngerschaft radikal abweicht, wie derzeit Gerhard Schr�der, kann nicht etwa unter Berufung auf die Staatsr�son, die Regierungsr�son oder die schlichte Machtfrage „seine“ Abgeordneten dazu verdonnern, ihn dabei zu unterst�tzen, und ihnen f�r den Fall des Zuwiderhandelns mit materiellen Konsequenzen drohen, wie z.B. am 16. Oktober 2001 nachweislich geschehen und heute erneut praktiziert. Er darf zwar an die Abgeordneten appellieren; er darf versuchen, sie inhaltlich zu �berzeugen. Allerdings mu� er dabei zwei wichtige Randbedingungen beachten: ERSTENS kann er sich NICHT auf eine etwaige Verfassungsbestimmung berufen, die zwecks Erhaltung der „Regierungsf�higkeit“ o.�. ein bestimmtes Abstimmungsverhalten nahelegen w�rde. Denn das Grundgesetz enth�lt keine derartige Bestimmung. Wie k�nnte es auch? Es w�rde ja dadurch die Unabh�ngigkeit des Bundestages verneinen und somit die Gewaltenteilung, einen Eckpfeiler der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung, in Frage stellen. ZWEITENS handelt er verfassungswidrig, wenn er etwa durch Drohung oder Vorteilsgew�hrung versucht, die Abgeordneten dazu zu bewegen, gegen ihr Gewissen zu stimmen. Denn dies verst��t sowohl gegen Art. 38 I GG als auch gegen das Prinzip der Gewaltenteilung , also gegen fundamentale Bestimmungen des Grundgesetzes.
Gerade die derzeitige SPD-interne Diskussion, z.B. zwischen dem NRW-Ministerpr�sidenten Peer Steinbr�ck und dem SPD-Sozialexperten Ottmar Schreiner, illustriert diesen Sachverhalt in sehr anschaulicher Form. - Steinbr�ck: „Die Frage, welche Leistungen aus dem Leistungsangebot der Krankenkassen herausgenommen werden sollen, ist keine Gewissensfrage, sondern eine Frage der Regierungsf�higkeit.“ Schreiner: „Ich lasse mir nicht vorschreiben, welche Fragen ich als Gewissensfragen betrachte.“ - Kommentar: Steinbr�ck versucht hier offenbar, eine k�nstliche Trennlinie zu ziehen zwischen „Gewissensfragen“, bei denen das freie Mandat noch gelte, und Fragen der „Regierungsf�higkeit“, bei denen es, seiner Meinung nach, nicht mehr gelte. Eine solche Unterscheidung kennt das Grundgesetz jedoch nicht. Sie ist kra� verfassungswidrig. Schreiner hingegen besteht auf seine Unabh�ngigkeit nach Art. 38 GG und auf die f�r die Freiheitlich Demokratische Grundordnung geradezu konstituierende Souver�nit�t der gew�hlten Volksvertretung. Er ist nicht bereit, eine willk�rliche Unterscheidung zwischen „Gewissensfragen“ und Fragen der „Regierungsf�higkeit“ zu akzeptieren, sondern besteht auf sein Recht als Abgeordneter des deutschen Volkes, dies in jedem Einzelfall selbst zu entscheiden. - Dieses Beispiel d�rfte wohl zumindest zeigen, da� die Problematik als solche keine Erfindung von mir ist, sondern ein h�chst realer Knackpunkt der derzeitigen Verfassungswirklichkeit, und zwar - hoffentlich! - einer, dem k�nftig immer mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden wird.
Der zweite Punkt in meinem Brief an Thierse, n�mlich die Br�sseler Rechtsetzung und die damit einhergehende Entmachtung des Deutschen Bundestages, scheint Sie �berhaupt nicht zu interessieren. Zumindest gehen Sie in Ihrem Kommentar mit keinem Wort darauf ein. Dabei ist dieser Punkt noch viel wichtiger als der erste. Denn es geht hier nicht mehr um einen einfachen Kompetenztransfer von einer Staatsgewalt zur anderen, sondern um die Verschiebung der gesamten Macht au�er Landes, und zwar hin zu ausl�ndischen Machtzentren, auf welche der deutsche Volkssouver�n nicht einmal theoretisch, etwa durch Mandatsentziehung, einen entscheidenden Einflu� aus�ben k�nnte.
Ich habe in meinem Brief an Thierse darauf hingewiesen, da� dieser Zustand im extremen Gegensatz zum „Legitimationskettenprinzip“ und damit zum Wesenskern des Grundgesetzes, also zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung, steht. Letztere wird von der sogenannten „Ewigkeitsgarantie“ des Artikels 79 III GG gesch�tzt. Das hei�t u.a., da� alle gegen sie versto�enden staatspolitischen Entscheidungen, einschlie�lich entsprechender �nderungen oder Uminterpretationen des Grundgesetzes, NULL UND NICHTIG sind. Gegen sie und die f�r sie Verantwortlichen „haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht m�glich ist“ (Art. 20 III GG). - Mit diesem Recht wurde in der Vergangenheit schon �fter kokettiert. In Zukunft k�nnte daraus blutiger Ernst werden. Alle notwendigen Bedingungen hierf�r sind l�ngst erf�llt, die Weichen gestellt. Der Rest ist eine Frage der gesellschaftlichen und sozialen Verh�ltnisse. Diese �ndern sich aber heute in einem gewaltigen Tempo.
Damit komme ich zum politisch-strategischen Sinn der Auseinandersetzung.
Es geht um
die Mobilisierung einer Bev�lkerungsmehrheit f�r den Freiheitskampf
des deutschen Volkes gegen die Knechtung durch fremde V�gte. Die Existenz
und Unertr�glichkeit dieser Knechtung kann nur anhand folgender Ursachenkette
aufgezeigt werden:
Schwerwiegende, existentielle Probleme: Arbeitslosigkeit, Armut, Familiennotstand, �beralterung und �berfremdung, Bildungsnotstand etc. |
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Unf�higkeit der Staatsmacht, die Probleme zu l�sen: Mangelnde Kompetenz, fehlender Gestaltungswille, „Kurieren an den Symptomen“, F�hrungslosigkeit, Perspektivlosigkeit |
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Fremdsteuerung der Staatsmacht aufgrund des Souver�nit�tsabbaus: Verlust der Gestaltungshoheit durch Abtretung aller wichtigen Kompetenzen an fremde V�gte |
Diese Kette kann als Wirkungskette oder aber als Erkenntniskette gesehen werden. Erstere geht, wie von den Pfeilen angedeutet, von rechts nach links, letztere von links nach rechts.
Zun�chst zur Wirkungskette: Die schwerwiegendste Wirkung des Souver�nit�tsabbaus ist der nationalstaatliche Verlust an Gestaltungskompetenz, der R�ckgang der nationalen und gesellschaftlichen Selbstbestimmung. Dieser wiederum bewirkt den geistigen und materiellen Verfall. Die Erkenntnis hier�ber beginnt aber i.d.R. erst, wenn die materiellen und sozialen Folgen massiv werden. Die meisten merken erst, da� etwas nicht stimmt, wenn es im Portemonnaie, auf dem Arbeitsmarkt und an den sozialen Verh�ltnissen deutlich sp�rbar wird. Erst dadurch wird der von links nach rechts im obigen Bild verlaufende Erkenntnisproze� ausgel�st. Er �u�ert sich zun�chst in einem Handlungsdruck auf die Regierenden. Diese k�nnen aber wegen des Souver�nit�tsverlusts nur in sehr engen Grenzen handeln. Zur Belebung der Wirtschaft k�nnen sie z.B. die Exportwirtschaft zulasten der Binnenwirtschaft weiter zu verst�rken versuchen oder Sozialleistungen abbauen. Sie k�nnen aber nicht eine aktive, nachfrageorientierte Finanzpolitik bei gleichzeitiger massiver F�rderung der Binnenwirtschaft betreiben. Daran werden sie durch den EU-Stabilit�tspakt bzw. die internationalen Wettbewerbsh�ter auf EU- und WTO-Ebene gehindert. Die Ma�nahmen, die sie tats�chlich ergreifen k�nnen, sind entweder rein buchhalterische Augenauswischereien oder trendverst�rkende Schritte nach dem Prinzip „Flucht nach vorne“. Das wird den Menschen im Lande allm�hlich auffallen. Fr�her oder sp�ter wird daraus die Forderung nach nationalstaatlicher, insbesondere volkswirtschaftlicher Selbstbestimmung erwachsen. Hiergegen wirken zwar starke Tabus. Aber der massive gesellschaftliche und staatliche Verfall in Verbindung mit immer sch�rferen Interessenkonflikten zwischen breiten Bev�lkerungsschichten und ihren Selbstverwaltungsorganen einerseits und den Vertretern und Handlangern der neoliberalen, globalistischen Fremdbestimmung andererseits wird zum Einrei�en dieser Denkverbote f�hren. Die Anzeichen hierf�r sind schon heute sehr deutlich. Der gequ�lt wirkende Eiertanz der Gewerkschaften, die immer st�rkere innerparteiliche Opposition in der SPD und das vorsichtig abwartende ideologische Taktieren von Oskar Lafontain sind Beispiele hierf�r.
Was hat dies mit den oben angesprochenen Verfassungsbr�chen, also mit der Abh�ngigkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und dem Verlust der nationalstaatlichen Souver�nit�t zu tun? Die Antwort ist durch die bisherigen Ausf�hrungen zwar schon �berdeutlich gegeben worden, soll aber abschlie�end noch zusammengefa�t werden. Wer es dann immer noch nicht kapiert, mu� m.E. begriffsstutzig sein.
In einer Zeit, in der immer mehr Menschen der soziale Absturz oder gar die Vernichtung ihrer Existenzgrundlagen droht, wird selbstverst�ndlich nach politischen Ursachen hierf�r gesucht. Und zwar werden diese von den meisten Zeitgenossen im HEUTIGEN politischen Geschehen vermutet. Welche markanten politischen Entwicklungen haben wir denn heute? Richtig! Es ist vor allem der rapide Abbau der nationalstaatlichen Selbstbestimmungsstrukturen - nicht nur auf Regierungsebene! - sowie der volkswirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Grundstrukturen zugunsten einer hemmungslosen Globalisierung und EU-isierung und der damit einhergehenden Fremdbestimmung. Es ist konkret nachweisbar, da� viele wirtschaftliche und soziale Probleme nur deswegen nicht gel�st werden k�nnen, weil den deutschen Staatsorganen schlicht und ergreifend die notwendigen Zust�ndigkeiten und formellen Kompetenzen hierf�r fehlen (die fachlichen vielleicht auch). Wohl gemerkt: nicht wegen dem 8. Mai 1945, der fehlenden demokratischen Legitimation des Grundgesetzes oder dem �berleitungsvertrag, sondern wegen der Herrschaft des internationalen Raubritterkapitals, wegen Maastricht, EU-Kommission, EuGH, WTO u.s.w. und nicht zuletzt wegen der schamlosen Mi�achtung der (auch) im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte des deutschen Volkes und der hemmungslosen Demontage aller institutionellen Strukturen deutscher Eigenstaatlichkeit, von den h�chsten Staatsorganen bis hinunter zu den Gemeinden und �ffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungsorganen.
Jetzt k�nnen wir als nationale Bewegung w�hlen: den Weg von Ihnen, Mahler, Voigt (?), Oberlercher und Konsorten oder meinen Weg. Ihr Weg wurde vielleicht am besten von Reinhold Oberlercher auf den Punkt gebracht, und zwar in einer Podiumsdiskussion in Passau, die von mir moderiert wurde. In Aus�bung meines Amtes h�rte ich nat�rlich genau zu, als Oberlercher als Antwort auf meine entsprechende Moderationsfrage sagte, es sei nur gut, da� alle eigenstaatlichen Kompetenzen der Deutschen an das Ausland abgetreten werden, denn um so schneller werde die BRD zusammenbrechen. Der ebenfalls anwesende Horst Mahler nickte wohlgef�llig. Ich frage mich aber, wie man mit solchen Spr�chen und einer derart beschissenen Grundeinstellung Menschen k�dern will, die als konservative Patrioten die Felle ihres nationalen und nationalstaatlichen Selbstverst�ndnisses davonschwimmen sehen oder als Linke die Ohnmacht der solidarischen (?) Gesellschaft gegen�ber der internationalistischen Hochfinanz sp�ren. Beide sind dabei, den Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Abstieg einerseits und Identit�tsverlust und zunehmender internationalistischer Fremdbestimmung andererseits zu entdecken. Mit „nationalen“ Kr�ften, die aufgrund von irrationalen Ressentiments die Reste der nationalstaatlichen Souver�nit�t - und damit der demokratischen Selbstbestimmung! - beseitigen wollen und die real existierende Gesellschaft als Feindbild verstehen, haben sie aber sicherlich nichts im Sinn.
Patriotisch und (im guten Sinne) konservativ gesinnte Menschen wie auch die ebenfalls national eingestellten, echten Linken, die wir gewinnen wollen, neigen nicht dazu, das Haus, in dem sie wohnen, niederzurei�en, sondern es zu erhalten, verbessern und auszubauen. Und sie sind auch nicht bereit, die Gemeinschaft, zu der sie geh�ren, der Willk�r fremder V�gte auszuliefern, sondern trachten vielmehr danach, sie vor Fremdbestimmung zu sch�tzen.
Darauf haben wir uns m.E. als nationale Bewegung einzustellen. Sonst werden wir ewig die Sektierer bleiben, die wir heute sind - w�hrend Deutschland stirbt!
Per Lennart Aae
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5.� J.Schwab antwortet P.L. Aae
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Lieber Kamerad Aae,
die Auseinandersetzung mit Ihnen, in der sich sicherlich vieles an Argumenten wiederholt, ist deswegen aus meiner Sicht strategisch sinnvoll, da somit zunehmend f�r das Publikum sichtbar wird, wie sch�dlich phrasenhafte „nationale“ Politik f�r die nationale Opposition ist.
Das zur�ckliegende und letztendlich erfolglose Verbotsverfahren gegen die NPD hatte auch eine gute Seite f�r die nationale Sache:
Jetzt ist endlich bei einigen die Maske gefallen. Wir wissen nun alle, was es wert ist, wenn ein ehemaliger „Amtsleiter Politik und B�ndnisse“ Aae die Volksgemeinschaft innerhalb der politischen Ordnung der BRD vertritt. Das war vielen in der Partei vor dem Verbotsverfahren nicht klar.
Die Positionen in Ihrem letzten, sehr ausf�hrlichen Brief m�chte ich wie folgt zusammenfassen. Sie behaupten:
Die BRD w�re der souver�ne Nationalstaat der Deutschen, den es zu erhalten gelte. Das schlie�t die Ordnung des Grundgesetzes mit ein.
Im Grunde genommen d�rfte jedem Leser klar sein, um was es hier geht: N�mlich um US-Feindpropaganda, die mittlerweile in Deutschland das nationale Lager zu einem Teil durchdrungen hat. Die USA sind ja weltweit bestrebt, den von ihnen besiegten V�lkern einzureden, die von den USA auf ihrem Boden gegr�ndeten Besatzungsorganisationen seien souver�ne Nationalstaaten. Die V�lker in Pal�stina und Irak freilich glauben das nicht und handeln entsprechend. �brigens: Wer in diesen L�ndern mit dem Feind - auch ideell - zusammenarbeitet, der hat nicht gerade eine lange Lebensdauer ...
Gestern erhielt ich von einem Bekannten Post, in der auch Seminarunterlagen der unionsnahen Evangelischen Akademie Tutzing enthalten waren. Das Seminarthema lautet: „Verf�llt der deutsche Parlamentarismus?“ Auch den Vortragstiteln der einzelnen Referenten, die zumeist den Systemparteien und Medien angeh�ren, ist tiefe Sorge zu entnehmen, der BRD-Parlamentarismus k�nne bald das Zeitliche segnen. Eine Sorge, lieber Herr Aae, die Sie ja auch pers�nlich mit beispielsweise dem Herrn Dr. Heiner Gei�ler (CDU) teilen.
Wie dem Programm zu entnehmen ist, so wird im Rahmen des bevorstehenden Tutzinger Seminars auch der „Fraktionszwang“ beklagt - ein altes Ritual der BRD-Systempolitiker.
Dabei wird sicherlich auch beklagt werden, da� die einzelnen Abgeordneten des Bundestages nicht alleine auf ihr eigenes Gewissen h�ren und entsprechend abstimmen. Das ist �brigens ein altes Ideal des Liberalismus („Der freie Abgeordnete“). So, als ob Abgeordnete isolierte Einzelwesen seien - ohne soziale Eingebundenheit und Zw�ngen unterworfen.
Die Wirklichkeit sieht anders aus: Wie in der Familie, am Arbeitsplatz, in der Schulklasse, in der Fu�ballmannschaft, am Stammtisch, so gibt es nat�rlich auch im politischen Bereich F�hrer und Gef�hrte, Wortf�hrer und diejenigen, die ihnen folgen.
Die Fraktionsbildung in den Parlamenten ist eine alte Sache. Bereits 1848 gab es sofort nach Zusammentreten der Abgeordneten in der Frankfurter Paulskirche viele Fraktionen, die damals „Klubs“ hie�en, wie heute noch in �sterreich. Die hatten sich nach den Parlamentssitzungen in Frankfurter Cafes und anderen Hinterzimmern getroffen, um ihre gemeinsamen Interessen abzustimmen. Da gab es Gro�deutsche, Kleindeutsche, Liberale, Konservative und so weiter und so fort.
Es liegt in der Natur der Sache, da� sich in einem gro�en Haufen gleiche Interessen zueinander gesellen und da� sich diejenigen, die nicht zur F�hrung begabt sind, einem F�hrer anschlie�en - in diesem Falle einem Parteivorsitzenden oder Fraktionsvorsitzenden. Das ist f�r das Prinzip der Gesellschaft eine normale Sache, verwerflich ist es nur, wenn dieses gesellschaftliche Prinzip - wie es das GG zwingend, vor allem durch Artikel 63 GG vorsieht! - den Staat, das hei�t konkret die Regierung erobert. Die Summe von Teilinteressen kann eben nicht das allgemeine Interesse von Volk und Staat ergeben.
In der BRD ist alles auf die Parteien ausgerichtet, sonst k�nnten ja auch B�rgerbewegungen etc. zu den Wahlen antreten. Selbst wenn Franz Beckenbauer und Thomas Gottschalk in den Bundestag gew�hlt werden m�chten, m��ten diese sich einer Partei unterordnen, damit sie auf einer Liste aussichtsreich nominiert werden.
Im Bundestag gruppieren sich dann die Einzeltinteressen: Bayern und Mitteldeutsche (CSU und PDS), Gewerkschafter und Arbeitgeber (SPD und Union), Radikalliberale (FDP und Gr�ne). Nat�rlich behaupten, dann die „Volksparteien“ (Union und SPD), da� jeder alles vertritt, also sei die CSU auch eine „Partei der kleinen Leute“, die SPD auch eine des Mittelstandes, der „Neuen Mitte“, Umweltpolitik vertreten nicht nur die sogenannten Gr�nen, sondern eben alle Bundestagsparteien, Christen gibt es nicht nur in der Union, sondern auch in der SPD, usw. usf.
Schlie�lich gelangt man ja nicht als einzelner autonomer „Abgeordneter“ - an und f�r sich - in den Bundestag, sondern vielmehr als Listenkandidat XYZ der Partei UVW. Dann wird einem der Herr M�ntefering bzw. die Frau Merkel schon sagen, worauf es ankommt ... Und wenn man es nicht begreift, wird man das n�chste Mal halt nicht mehr aufgestellt.
Auf was es mir hier ankommt: Das „freie Mandat“ ist im Rahmen des Parlamentarismus eine Fiktion. Die Aufgabe nationaler Theoretiker und Politiker ist die Aufkl�rung einer solchen Irref�hrung und nicht die Verschleierung, wie Sie, Herr Aae, sie betreiben.
Sie, Herr Aae, werden auch weiterhin der von den alliierten Besatzern installierten sogenannten parlamentarischen Demokratie, dem politischen Arm des BRD-Systems das Wort reden und es verteidigen, bis es im Abgrund verschwunden sein wird. Sie werden weiterhin die Angst verbreiten, da� die Deutschen nach dem Sturz des BRD-Systems heillos im Chaos versinken werden und nicht mehr in der Lage sein werden, eine neue, eine bessere politische Ordnung zu schaffen.
Was haben wir Deutsche denn schon mit dem Sturz des BRD-Systems zu verlieren, au�er da� der Volkstod, der durch dieses System bedingt ist, sich dann vielleicht noch abwenden l��t?
Wenn es dann so weit ist, da� das BRD-System gest�rzt ist, dann werden Sie Ihren Hals wenden und behaupten, da� das alles nicht so gemeint gewesen war. Dar�ber wird die Geschichte hinweg gehen. Schlimm w�re nur, wenn sich Ihr Anbiederungskurs gegen�ber dem BRD-System in der NPD im Besonderen und in der nationalen Opposition im Allgemeinen durchsetzen k�nnte, denn das w�rde uns alle in der bevorstehenden revolution�ren Situation beim deutschen Volk als verachtenswert erscheinen lassen.
Deshalb d�rfen Sie meine Briefe an Sie auch ganz bewu�t als Distanzierung betrachten!
Mit kam. Gr��en
J�rgen Schwab
6.� P.L. Aae antwortet J. Schwab
�
Lieber Kamerad Schwab,
mit den Beleidigungsversuchen, mit denen sie Ihre Beitr�ge leider immer
wieder entwerten, m�chte ich mich auch diesmal nicht lange aufhalten.
EINE Bemerkung hierzu kann ich mir jedoch nicht verkneifen.
Sie haben die Chuzpe, von „phrasenhafter Politik“ zu sprechen. Das ist in der Tat ziemlich unverfroren. Denn was sind hier „Phrasen“? MEINE sachliche Bezugnahme - welche Sie mir nicht absprechen k�nnen! - auf die konkrete, durchaus verzweifelte Lage in v�lkischer, demographischer, sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und eben auch staatsrechtlicher Hinsicht? Oder IHR massiver Einsatz von Schlagworten, wie „reaktion�r“ - wissen sie �berhaupt, was das ist? -, „Besatzungsorganisation“ - als Bezeichnung f�r den derzeitigen (vielleicht letzten !!!!!!) deutschen Staat -, „US-Feindpropaganda“ - als Bezeichnung f�r eine um Erfolg bem�hte Strategiediskussion im nationalen Lager -, Zusammenarbeit mit dem Feind - als Beschimpfung jeglicher konstruktiv-kritischer Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz - oder gar Herbeibeschw�rung von Zust�nden in Deutschland, bei denen schon die politikf�hige (!) Auseinandersetzung mit der realen Lage dem Betreffenden „nicht gerade eine gro�e Lebensdauer ...“ bescheren m�ge? - Vielen Dank!
Diese giftblumenreiche Phraseologie steht in einem eigenartigen Mi�verh�ltnis zur Tatsache, da� Sie - wenn Sie sich schon mit Staatsrecht besch�ftigen! - mit keinem einzigen Wort auf jene Entwicklung eingehen, die neben dem Bev�lkerungszusammenbruch und der �berfremdung zu den gef�hrlichsten �berhaupt geh�rt, n�mlich den massiven Abbau nationalstaatlicher Selbstbestimmung. Wohl gemerkt: Bei diesem Souver�nit�tsabbau handelt es sich nicht mehr NUR um die Bestimmungen aus dem �berleitungsvertrag, die amerikanischen „Rechte“ in Deutschland, die NATO-Zugeh�rigkeit oder sonstige Statusfragen, sondern vielmehr um den Abbau JEDER nationalstaatlichen Kompetenz, insbesondere jener ureigenen innerstaatlichen Gestaltungsspielr�ume, die auf ganz unterschiedlichen Ebenen eines Staatswesens dazu dienen, v�lkisch-nationale und staatliche Identit�t sowie innere Struktur und Substanz von Volk und Gesellschaft zu bewahren. Hier versucht man nach meiner �berzeugung, dem deutschen Volk den entscheidenden Schlag zu versetzen, vor allem in Form des v�lligen Erlahmens der Binnenwirtschaft und der damit verbundenen sozialen und kulturellen Folgen. Das wichtigste Mittel hierzu ist die gegen jegliche wirtschaftliche Selbstbestimmung - und damit Selbstbestimmung �berhaupt! - gerichtete EU-Politik. Hierf�r gibt es fast beliebig viele Beispiele. Viele st�dtische Kinderg�rten k�nnen z.B. nicht mehr auf normalem Wege Spielger�te einkaufen, weil dies eine EU-weite Ausschreibung zur Folge h�tte. Deswegen kaufen Elternvereine privat ein und verrechnen die Kosten auf irgendwelchen komplizierten Umwegen mit der Stadt. Eine Bezirksverwaltung darf nicht zwecks Energieeinsparung und Umweltschutz auf ihrer Internetseite f�r den Konsum einheimischer Getr�nke werben, weil dies gegen EU-Wettbewerbsbestimmungen versto�e. Die genossenschaftliche „Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft“ darf nicht mehr das traditionsreiche Qualit�tsg�tesiegel „Markenqualit�t aus deutschen Landen“ vergeben, weil der „Europ�ische Gerichtshof“ (EuGH) in Luxemburg dies verboten hat. Die Eink�nfte aus der Stra�enmaut d�rfen nicht zum Ausbau des Schienennetzes verwendet werden. Die Verkehrspolitik, insbesondere nat�rlich der Transitverkehr, ist generell der nationalen Gestaltungskompetenz weitgehend entrissen worden. Die „Deutsche Treuhand“ wurde vom EU-Wettbewerbskommissar daran gehindert, in ehemaligen „volkseigenen Betrieben“ frei zu investieren. Kreditgew�hrung an mitteldeutsche Betriebe durch staatliche B�rgschaften wurde und wird ebenfalls behindert. �berhaupt verhindert der nationalstaatliche Souver�nit�tsabbau s�mtliche Facetten jener binnenstaatlichen Marktordnung, welche die einzige m�gliche Grundlage f�r wirklich „bl�hende Landschaften“ in den neuen Bundesl�ndern gewesen w�re. Die Rettung der b�uerlichen Landwirtschaft vor dem nahenden Untergang wird von der EU-Agrarordnung verhindert. Die Technologief�rderung durch staatliche Investitionen wird behindert. Die Regionalf�rderung wird behindert. Eine nachfrageorientierte Finanzpolitik wird durch den „Stabilit�tspakt“ generell verhindert. Die f�r eine Volkswirtschaft enorm wichtige Geldpolitik ist nicht mehr unter nationaler Kontrolle. Dem Zugang Fremder zum deutschen Arbeitsmarkt und damit der �berfremdung der deutschen Gesellschaft ist durch die EU-„Freiz�gigkeit“ T�r und Tor ge�ffnet. Insbesondere wird die Masseneinwanderung aus osteurop�ischen L�ndern - zu deren und unserem Schaden! - wegen der EU-Osterweiterung demn�chst nicht aufzuhalten sein. In absehbarer Zeit wird Entsprechendes auch in bezug auf die Einwanderung aus der T�rkei gelten. U.s.w., u.s.f.. Die Aufz�hlung der Substanz- und existenzgef�hrdenden Folgen aus der Abtretung politischer Selbstbestimmungsrechte und nationaler Souver�nit�t an �berstaatliche Institutionen k�nnte beinahe endlos fortgesetzt werden, und zwar, wie gesagt, auf allen gesellschaftlichen und staatlichen Ebenen. DIESE Entwicklung mit allen ihren verheerenden Folgen wird dem deutschen Volk sehr bald endg�ltig das Genick brechen, wenn ihr nicht durch eine neue nationale Volksbewegung SOFORT EINHALT GEBOTEN WIRD.
Dabei ist es aber nun einmal von entscheidender politischer Bedeutung, da� diese dramatische Entmachtung des Volkssouver�ns gegen den Kern und das Wesen des Grundgesetzes, also gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO), namentlich gegen Art. 20 GG, verst��t. Sie wollen uns scheinbar daran hindern, diese Tatsache zur Legitimierung eines breiten Widerstandes und zur Schaffung einer nationalen Massenbewegung zu nutzen. Wissen Sie, wem Sie damit dienen? - Das Wort „Legitimierung“ benutze ich hier �brigens v�llig wertfrei, einfach aus dem Wissen heraus, mit Hilfe welcher tats�chlichen oder scheinbaren rechtlichen Legitimation wir heute - bei Vorhandensein der sonstigen notwendigen Voraussetzungen - eine Massenbewegung mobilisieren k�nnten.
Dabei spielen die technischen Unzul�nglichkeiten anderer Teile des Grundgesetzes �berhaupt nicht die Rolle, die Sie unterstellen, weder auf der gegnerischen noch auf unserer eigenen Seite. Unseren politischen Gegnern geht es derzeit haupts�chlich darum, da� das Grundgesetz die „Modernisierung“, d.h. Neoliberalisierung und Internationalisierung Deutschlands bremst, z.B. durch den stark gewachsenen Anteil der Gesetze, die der Zustimmung durch den Bundesrat bed�rfen, oder durch die Kultur- und Bildungshoheit der L�nder, ja im Grunde �berhaupt durch die Auswirkungen des F�deralismus. Hier wirken Bestimmungen, die urspr�nglich gegen einen deutschen zentralistischen Staat gerichtet waren, sich zunehmend gegen die internationalistische Gleichschaltung Deutschlands und die r�cksichtslose Durchsetzung der Herrschaft der internationalen Hochfinanz aus. Deswegen werden jetzt in den Systemmedien immer mehr kritische Kommentare zum Grundgesetz ver�ffentlicht. Hintergr�ndig spielt sicherlich auch bei unseren Gegnern die von mir angesprochene Erkenntnis eine Rolle, da� die rechtliche EU-isierung und Globalisierung eine fundamentale Verletzung der FDGO darstellt. Dies wird selbstverst�ndlich nicht offen ausgesprochen, d�rfte aber von den eigentlichen Strippenziehern als sehr gef�hrliche Hypothek erkannt worden sein und schon Anla� zur Planung entsprechender, nat�rlich noch geheimgehaltener Gegenma�nahmen gegeben habe. �ber die Tatsache, da� nationale Kreise diesen neuralgischen Punkt als Hauptangriffsziel mehrheitlich noch nicht erkannt haben, d�rften sich die Machthaber ungemein freuen. Wegen Diskussionen, wie der gerade von uns gef�hrten, sind sie aber wahrscheinlich beunruhigt, denn sie zeigen, da� wir dabei sind, ihre strategische Achillesferse ins Visier zu nehmen.
F�r die nationalen Kr�fte hat die FDGO eine zur gegnerischen Sicht gewisserma�en spiegelbildliche Bedeutung. Denn f�r sie bietet die Grundordnung die M�glichkeit, den gesamten Ausverkauf deutscher Souver�nit�t, insbesondere die entsprechenden, nachrangigen (!) Grundgesetz�nderungen, f�r NULL UND NICHTIG zu erkl�ren und dementsprechend in der Tat eine revolution�re Bewegung aufzubauen, und zwar auf der Grundlage legitimer Interessen UND einer legalistischen Grundkonzeption. Je schwieriger die wirtschaftlichen und sozialen Verh�ltnisse werden, um so mehr wird sich eine solche Strategie anbieten. Erinnern wir uns an den gr��ten deutschen Revolution�r, Martin Luther! Er ist nicht anders vorgegangen. Er nahm dem Papst die Deutungshoheit und erkl�rte - mit �berlegenen Argumenten - den deutschen Protestantismus zum einzigen legitimen Verk�nder und Wahrer des Evangeliums. Damit hat er die damalige, ebenfalls globalistische Weltordnung ersch�ttert und sich wie kaum ein anderer um die deutsche Nation und, dar�ber hinaus, um die gesamte germanische Nation verdient gemacht. Das gilt m.E. unbeschadet des verheerenden Drei�igj�hrigen Krieges, denn ohne Luther h�tte sich die R�mische Gleichschaltung und Globalisierung durchgesetzt und die Entwicklung freier Nationen im Keim erstickt.
Die konkreten M�ngel des Grundgesetzes kritisieren Sie m.E. v�llig zurecht, z.B. die zwar nicht verfassungsrechtlich gesch�tzte oder gar vorgeschriebene, aber als Fehlentwicklung auf jeden Fall naheliegende Vorherrschaft der Parteien in den Parlamenten. Diese M�ngel bieten sich aber der nationalen Bewegung weder aus zwingenden sachlichen Gr�nden noch aus Gr�nden der taktischen Zweckm��igkeit als Begr�ndung f�r jene Fundamentalablehnung des Staates an, die bei Ihnen ganz offensichtlich im Vordergrund steht. Ganz im Gegenteil, da die Folgen oder Begleiterscheinungen dieser M�ngel, v.a. der Abbau der politischen Selbstbestimmung auf allen Ebenen, einen krassen Versto� gegen die FDGO, insbesondere gegen die Volkssouver�nit�t, darstellen, haben nationale Kr�fte die beste argumentative Plattform, indem sie als Verteidiger des Staates und der staatlichen Selbstbestimmung gegen die Angriffe nationalstaatsfeindlicher, internationalistischer Kr�fte auftreten. Es spricht �berhaupt nichts dagegen, ganz im Gegenteil, da� wir dabei die mit der Volkssouver�nit�t nicht vereinbaren Teile des Grundgesetzes scharf kritisieren und in diesem Zusammenhang auch eine v�llige Umarbeitung dieser Teile, in erster Linie der Regierungsform, fordern. Bekanntlich ist dies im Rahmen der FDGO jederzeit m�glich. Auch die Vision, da� dies im Rahmen eines nationalen Erwachens mit der Wiedererrichtung des Reiches einhergehen sollte, ist naheliegend.
Alles dies ist m�glich und k�nnte, wenn es politisch richtig angegangen wird, zur Grundlage einer neuen nationalen Str�mung und einer gro�en, mittelfristig mehrheitsf�higen nationalen Bewegung werden. Ich erw�hnte, da� wir als nationale Kr�fte eine bessere Argumentationsplattform haben, wenn wir als Verteidiger der immer offensichtlicher bedrohten staatlichen Selbstbestimmung und politischen Handlungsf�higkeit auftreten, als wenn wir, wie Oberlercher, den Verzicht auf die Selbstbestimmung - und damit wahrscheinlich auf jede Zukunftsf�higkeit - in Kauf nehmen, damit die BRD so schnell wie m�glich zum Teufel geht. Dies ist eigentlich sowohl rechtlich als auch psychologisch eine Binsewahrheit und m��te m.E. von allen gutwilligen nationalen Kr�ften auch als solche anerkannt werden. Denn erstens denkt die Masse grunds�tzlich legalistisch und wird erst „revolution�r“, wenn sie eine einfach gestrickte legale Begr�ndung daf�r hat. (Mag widerspr�chlich klingen, aber ist so.) Und zweitens sind insbesondere nationale und gemeinschaftsorientierte Menschen, ob rechts oder links, haupts�chlich mobilisierbar, wenn es um VERTEIDIGUNG substantieller Interessen, NICHT UM ANGRIFF geht.
ES GEHT ALSO UM DIE HERSTELLUNG DER AKZEPTANZF�HIGKEIT UND MEHRHEITSF�HIGKEIT NATIONALER POLITIK, UND ZWAR UNAUFSCHIEBBAR, DENN VIEL ZEIT STEHT NICHT ZUR VERF�GUNG.
ICH KANN NUR AN ALLE VERANTWORTUNGSBEWUSSTEN NATIONALEN KR�FTE APPELLIEREN, DIES ZU BEHERZIGEN.
DER ERFOLG K�NNTE DANN SCHNELLER KOMMEN, ALS WIR AHNEN.
VERWEIGERN WIR UNS ABER DIESEM REALISMUS, WIRD DIE NATIONALE BEWEGUNG IN DEUTSCHLAND SCHEITERN UND DIE DEUTSCHE NATION IN WENIGEN JAHRZEHNTEN AUSGEL�SCHT SEIN.
Feldkirchen-Westerham, den 16. Oktober 2003
Per Lennart Aae
7.� I. Stawitz an J. Schwab
Ingo Stawitz
(...)
EPost: [email protected]
19.10.2003
Herrn J�rgen Schwab
Betrifft: Aaes Brief an den Bundestagspr�sidenten und Ihre Anmerkungen dazu.
Lieber Kamerad Schwab! Das Verbotsverfahren zeigt den Nationalisten, dass die BRD-Judikative im Rahmen der heute bestehenden Ordnung -ob geliebt oder nicht ist unerheblich- noch einigerma�en funktioniert, d.h. der infame Versuch, die NPD zu verbieten, wurde ausgerechnet von BRD-Juristen vereitelt und nicht wie einige bef�rchtet haben, abgesegnet!
Inwiefern ist bei einigen
die Maske gefallen? Das bleibt Ihr Geheimnis. Festzuhalten bleibt, dass der
ehemalige Amtsleiter Politik, n�mlich Herr Aae im Zusammenhang mit Peter
Marx (NPD Saarland) und mit mir versuchte, die Verteidigung der NPD auf der
Grundlage des Bestehenden, des Faktischen zu betreiben d.h. den politischen
Feind mit seinen eigenen Waffen zu schlagen, anstatt sich im luftleeren theoretischen
Raum zu verlieren. Herr Aae stand auch nicht allein mit seiner Meinung da,
sondern fand die Zustimmung der Mehrheit im PV, einschlie�lich der Stimme
des Vorsitzenden Udo Voigt, bis Horst Mahler auf der B�hne erschien und
die Regie ver�nderte.
Glauben Sie allen Ernstes, dass Peter Marx, Sascha Rossm�ller, Holger
Apfel oder ich als Erf�llungsgehilfen der US-Propaganda gewirkt haben
oder wirken w�rden?
Lieber Kamerad Schwab,
obwohl ich vieles von dem was Sie bisher geschrieben haben bef�rworte
und Ihnen sogar ehrenwerte Motive unterstellen m�chte, noch jedenfalls-
bin ich sehr entt�uscht �ber die unangemessene Art, wie Sie versuchen
den Kameraden Aae als Quisling der USA oder der Zionisten darzustellen oder
als Mitglied des Jesuitenordens.
Jedoch, hier geht es nicht um Pers�nliches sondern, um die Strategie
und um die Taktik im Kampfe gegen unseren gemeinsamen Feind.
Sie haben in einem fr�heren
Schreiben die Abrissbirne als Mittel zur L�sung der Probleme der BRD
eingebracht und die zerst�rt bekanntlich alles bis auf
die Grundfesten!
Wollen Sie das wirklich? Ist Ihr Hass so gro�, dass der Verstand �berlagert
wird? Begeben Sie sich nicht ungewollt in die Rolle des blinden Zerst�rers?
Ist die Masse der Deutschen bereit, einer solchen Politik zu folgen? Immerhin
�berlegenswert!
Dem Kamerad Aae auf der anderen Seite dagegen, ist durchaus bewusst, dass
das GG nicht die deutsche Verfassung ist, die wir uns vorstellen
oder w�nschen. Da mu� vieles korrigiert werden!
Jedoch, geht er davon aus, dass es angesichts der t�dlichen Vernichtungsversuche
gegen alle europ�ischen V�lker und Nationen durch internationale
Organisationen und deren Hinterm�nner, zweckm��iger ist, vom
Status Quo auszugehen und das vorhandene gesetzliche Instrumentarium zu nutzen,
um unsere Gegner damit noch rechtzeitig zu schlagen!
Diese Art von Politik ist f�r die meisten Deutschen logisch und nachvollziehbar
und hat ggf. Aussicht darauf ,wirklich verstanden und gewollt zu werden im
Gegensatz zu den vielen Phantasiekonstrukten, die auf dem Marktplatz der „Revolution�ren“
gehandelt werden.
Selbstverst�ndlich k�nnen Sie alles ablehnen und in Frage stellen,
was heute ist, nur d�rfen Sie und Ihre Anh�nger
dann �berhaupt keine politischen Erfolge f�r das Fortkommen der
NPD erwarten!
Am Rande eine alte deutsche
Weisheit: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dache! Soll
hei�en: bleibe n�chtern und realistisch, halte fest an das was
du hast! Die Alternative ist meistens: leer auszugehen!
In der Frage des Fraktionszwanges und des freien Mandates, habe ich 4 Jahre
praktische Erfahrung hinter mir.
Es ist nicht nur ein altes Ideal des Liberalismus, wenn das Abg.Gesetz die
freie Gewissensent-scheidung und die Unabh�ngigkeit fordert und Kamerad
Aae in seinem Schreiben an den Bundestagspr�sidenten sich dar�ber
beklagt, dass dieses Prinzip bzw. dieses Recht missachtet
wird.
Dazu einige wenige Beispiele:
H�tten meine Fraktionskollegen
und ich sich an die Vorgaben des Dr. G. Frey gehalten, der durch seine Palladine
an den Fraktionssitzungen immer vertreten war, s��en wir heute
alle wegen Veruntreuung im Gef�ngnis! Das taten wir nicht, weil wir freie
Menschen sind, die sich an Recht und Gesetz halten. Dem F�hrer Dr. Frey
w�ren wir nur zu gern gefolgt, vorausgesetzt er h�tte sich genauso
verhalten und die Dinge wirklich vertreten, die er vorgab zu vertreten.
Das alles und vieles mehr steht in dem von mir geschriebenen Buch „Mein
Krampf“ welches Holger Apfel nicht bereit war zu ver�ffentlichen,
weil -wie er mir schrieb- es zu erwarten ist, dass ich �ber Missst�nde
bei der DVU und der NPD berichten w�rde! Komisch!
Sind nicht die 6 SPD-Abgeordneten, die sich vor wenigen Tagen in Sachen Sozialabbau gegen die von Herrn M�ntefering und Herrn Schr�der geforderte Fraktionsdisziplin gestellt haben, die besseren Abgeordneten? Immerhin versuchen diese, Schaden vom Volke abzuwenden!
Ein anderes Beispiel:
Ich habe erlebt, wie idiotisch es sein kann, wenn nicht individueller
Verstand sondern, Zwang zum Handeln n�tigt.
Unsere DLVH Fraktion brachte einen Antrag ins Landesparlament ein, der von
einem Forderungs-katalog aus dem Presseorgan der Gewerkschaft der Polizei
wortw�rtlich abgeschrieben war! Dieser Antrag wurde von mir im Plenum
vertreten. Resultat: Alle Abgeordneten aller etablierten Parteien lehnten
ihn ab, weil es so angeordnet wurde und von uns „Rechte“ eingebracht
wurde.
Aus der Blindheit der Geschlossenheit heraus, �bersahen die etablierten
Politiker, dass es sich nicht um unsere Forderungen handelte sondern, um die
der Polizei! Sie verga�en offensichtlich auch, dass Vertreter der Polizei
w�hrend der Debatte anwesend waren und erleben mussten, dass nicht die
Regierungspartei oder der zust�ndige Innenminister oder die Oppositionsparteien
hinter ihre Forderungen standen sondern, die verfemten Rechten!
Als Dank f�r unsere Bem�hungen, lud die Gewerkschaft der Polizei
uns zu ihrem j�hrlichen Abschlussfest im Kieler Schloss ein. Am Nebentisch
sa� die Regierungschefin Heide Simonis!
K�nnen Sie sich das dumme Gesicht dieser Frau vorstellen, als
sie bemerkte, dass ausgerechnet nach M�lln und Solingen, die Rechten
am Ehrentisch neben ihr sa�en? Sie ging vorzeitig, wir blieben demonstrativ!
Nicht, dass wir scharf darauf waren, von den Vertretern des Systems eingeladen
worden zu sein -wir konnten unser eigenes Bier kaufen!- sondern wir setzten
Zeichen insofern, dass nicht wir die Verfassungsfeinde oder die Volksverderber
sind, sondern die Herrschenden jene verk�rpern! Solche Erfolge konnten
wir mehrfach erzielen. Unsere Aktionen haben nichts mit Anbiederung zu tun
gehabt und wir f�hrten die Etablierten �berall vor, wo es Gelegenheit
dazu gab. Oftmals auf ihren eigenen Veranstaltungen oder auf diplomatischen
Treffen (Ostseekonferenz)! Aber wir Handelten im Rahmen der Gesetze und des
Anstandes und wurden mit Sicherheit von den Etablierten mehr gef�rchtet
als die Spinner aus den nationalrevolution�ren Zellen, die als Vorwand
f�r Verbote dienen.
Lieber Kamerad Schwab, es g�be unendlich viel mehr zu berichten, aber
ich werde jetzt abschlie�en und mich einer wichtigen Angelegenheit im
Sinne unseres Volkes widmen, n�mlich der Pflege meiner Familie.
Es gr��t Sie Ingo Stawitz
8. �� J. Schwab antwortet P.L. Aae und I. Stawitz
�
Liebe Kameraden Aae und Stawitz,
doch noch ein kurzer Nachtrag von mir.
„Nationalrevolution�r“ ist kein Selbstzweck, sondern mu� der politischen Lage entsprechen. W�rde ich in einem deutschen Staat leben, der ernsthaft und erfolgversprechend die deutsche Volksgemeinschaft anstreben w�rde, so w�re ich kein Nationalrevolution�r mehr, sondern ganz normaler Staatsb�rger - im Sinne von citoyen und nicht von bourgeois (gem�� der Unterscheidung von Jean-Jacques Rousseau).
Ich gehe - besonders im Gegensatz zu Per Lennart Aae - davon aus, da� es in der BRD keine Volksgemeinschaft gibt und es diese unter den Bedingungen der FDGO auch niemals geben wird. Deshalb steht das Ziel einer „Volksgemeinschaft“, wie es in Punkt 3 des Parteiprogramms der NPD gefordert wird, in revolution�rem Widerspruch zum BRD-System.
Im Jahr 1999, also noch vor dem Verbotsverfahren, hatte ich den NPD-Parteivorstand (PV) auf das intellektuelle Defizit hingewiesen, ein revolution�res Ziel auszugeben („Volksgemeinschaft“), ohne die Mittel hierf�r zu benennen. Das ist typisch Parteipolitik: etwas versprechen, ohne zu sagen, wie es funktioniert!
Aus diesem Defizit heraus hat sich der Arbeitskreis „Volk und Staat“ entwickelt. Der Versuch von NPD-Grundgesetzpatrioten, die Arbeit des AK zu verhindern bzw. den vorgesehenen AK in ein belangloses Hamsterrad zu deformieren, n�mlich in eine „Arbeitsgemeinschaft“, die es in der Satzung nicht gibt, ist damals erfolgreich abgewehrt worden. Das waren genau die Kreise, die wenig sp�ter - ebenfalls erfolglos - versucht hatten, Horst Mahlers Arbeit im Verbotsverfahren zu sabotieren, indem sie sich der Gegenseite des Verfahrens, den Innenministern und ihren �mtern, als Kronzeugen f�r die angebliche Verwerflichkeit nationalrevolution�ren Strebens innerhalb der NPD angeboten hatten. Auch dieser Angriff konnte abgewehrt werden.
F�r mich gibt es grunds�tzlich zwei denkbare M�glichkeiten, das Ziel der Volksgemeinschaft - ausgehend von dem staatspolitischen status quo - erreichen zu k�nnen:
1. Die BRD ist reformierbar, sie ver�ndert sich von innen heraus zu einem Staatswesen, das dem Gemeinwohl des deutschen Volkes nutzt und ihm nicht schadet. Hierzu w�re von Seiten der politischen Klasse der BRD Reformwille und die Reformf�higkeit erforderlich, wobei es gerade an dem ersten fehlt. Die politische Klasse der BRD m��te sich f�r Reformvorschl�ge von „au�en“ �ffnen, diese ernsthaft umzusetzen versuchen und nicht Reformvorschl�ge wie in Heft Nr. 11 der NPD-Schriftenreihe Profil in Verbotsantr�gen und VS-Berichten zu verunglimpfen.
2. Die BRD ist nicht reformierbar, gerade deshalb, weil in ihr als dem Anti-Reich auf deutschem Boden der fremdherrschaftliche Ungeist des Nationalverrats schlummert. Weil das Ziel der alliierten Gr�ndung der nachkriegsdeutschen Besatzungsorganisation (Carlo Schmidt) in der Vernichtung des deutschen Volkes liegt, w�re wohl auch die Unterstellung eines Reformwillens der BRD-Herrschenden eine contradiction, also ein Widerspruch in sich in bezug auf das urspr�ngliche Ziel der alliierten Gr�nder und ihrer Vasallen.
Jeder Leser kann nun f�r sich entscheiden, welche Option wahrscheinlicher ist. Der NPD-Arbeitskreis „Volk und Staat“ hat in Heft Nr. 11 der Schriftenreihe Profil im Auftrag des PV praktikable Reformvorschl�ge f�r das BRD-System formuliert, die von den Herrschenden kriminalisiert wurden. Nun ist es also an der Zeit, die revolution�re Alternative hervorzukehren, die als Weiterentwicklung - und nicht im Widerspruch - zu den von den BRD-Herrschenden verschm�hten Reformvorschl�gen zu sehen ist. Deshalb wurde auf dem zur�ckliegenden Bundesparteitag der NPD in Saarbr�cken ein Europawahlprogramm verabschiedet, in dem sich die �berw�ltigende Mehrheit der Parteitagsdelegierten auf die Wiederherstellung der Handlungsf�higkeit des Deutschen Reiches verpflichtet hat. An diesen Grundsatzbeschlu� dieses h�chsten Gremiums ist nun anzukn�pfen.
Von einer drohenden Spaltung der Partei, wie dies neulich in einem Brief aus Dortmund an den PV herangetragen wurde, kann �berhaupt keine Rede sein! Der NPD stehen nach wie vor beide Optionen offen: Realpolitisch - wie dies Ingo Stawitz bef�rwortet - auf den status quo von GG und FDGO zu reagieren, etwa durch Hinweise auf den Versto� der Herrschenden bez�glich ihrer eigenen Regeln, was durch konkrete Reformvorschl�ge (wie in Profil Nr. 11) zu erweitern ist, und dar�ber hinaus ist die ordnungspolitische Diskussion zu beleben, die �ber das BRD-System hinaus geht.
Ich selbst vertrete nat�rlich grunds�tzlich die revolution�re Option, schlie�e jedoch die denkbare, wenn auch unwahrscheinliche M�glichkeit von Reformen nicht aus, wie auch in meinem Buch Volksstaat statt Weltherrschaft ausf�hrlicher dargelegt.
Mit kam. Gr��en
J�rgen Schwab
�
9.� P.L. Aae antwortet J. Schwab
�
Meine Kommentare zu den neuesten Ausf�hrungen J�rgen Schwabs will ich diesmal direkt an die einzelnen Abschnitte seines Textes koppeln. Die betreffenden Textabschnitte zitiere ich jeweils in kursiver Schrift.
„Nationalrevolution�r“ ist kein Selbstzweck, sondern mu� der politischen Lage entsprechen. W�rde ich in einem deutschen Staat leben, der ernsthaft und erfolgversprechend die deutsche Volksgemeinschaft anstreben w�rde, so w�re ich kein Nationalrevolution�r mehr, sondern ganz normaler Staatsb�rger - im Sinne von citoyen und nicht von bourgeois (gem�� der Unterscheidung von Jean-Jacques Rousseau).
Da� eine „nationalrevolution�re“ Politik, wie auch jede andere Politik, nicht zum Selbstzweck werden darf, sondern in der gegebenen politischen Lage den aufgestellten politischen Zielen zu dienen hat, darin stimme ich mit J�rgen Schwab �berein. Diese Erkenntnis verpflichtet uns aber v.a. zu folgenden rationalen Denkleistungen: a) Definition des Zieles, b) Analyse der Lage, c) Feststellung wie das Ziel in der gegebenen Lage erreicht werden kann. - Gehen wir in dieser Weise vor, kommen wir, ausgehend von unserer v�lkisch-nationalen Grundanschauung, zwangsl�ufig zu folgenden Ergebnissen: A) Das Ziel ist auf nationaler Ebene die Erhaltung des deutschen Volkes in seiner soziokulturellen Identit�t und staatlichen Einheit, auf internationaler Ebene der Sieg des v�lkisch-raumorientierten, �kologischen und demokratischen Selbstbestimmungsprinzips �ber das kapitalistisch-globalistische, kosmopolitische, zentralistisch-imperialistische Fremdbestimmungsprinzip. B) Die Lage ist nicht von einer etwaigen innerdeutschen Auseinandersetzung zwischen Anh�ngern DES „Reiches“ einerseits und DER „brd“ andererseits gekennzeichnet, sondern vielmehr von einer derzeit �beraus erfolgreichen Kampagne der Globalisten zur Zerschlagung JEDER Eigenstaatlichkeit und JEDER ethnischen Identit�t einerseits UND von einem beginnenden, weltweiten, insbesondere auch in Deutschland zu beobachtenden Widerstand gegen diesen kapitalistisch-internationalistischen Frontalangriff auf die grundlegenden Freiheitsrechte der V�lker andererseits. C) Das unter A genannte Ziel kann nur erreicht werden, wenn es gelingt, den Widerstand gegen die Aufl�sung des Nationalstaates und die Zersetzung des soziokulturell gewachsenen, harmonisch-ausgewogenen Gemeinwesens zu st�rken und �ber alle Standes-, Konfessions-, Partei- und Verbandsgrenzen hinweg zu organisieren. In dieser Hinsicht findet heute allm�hlich eine geistesgeschichtlich bedeutsame Schwerpunktverschiebung statt, von der allerdings die meisten Angeh�rigen des nationalen Lagers in Deutschland vor lauter Stigmata kaum etwas mitbekommen haben. Doch nur wer jenseits des noch schrillen und l�rmenden globalistischen Tenors und der stigmatisierenden Hetze der ver�ffentlichten Meinung „das Gras wachsen h�rt“, wird in der Lage sein, die allm�hlich einsetzende neue Weichenstellung im v�lkisch-nationalen Sinne entscheidend zu beeinflussen. Der Schl�ssel zum Erfolg hei�t: beharrliche Begr�ndung unserer Freiheitsrechte sowie der Entwicklungsf�higkeit von Land und Volk mit jenen soziokulturellen, v�lkischen und �kologischen Prinzipien, welche die Grundlage v�lkisch-nationaler Politik ausmachen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Verfallstendenzen der nationalen, aber auch der internationalen Strukturen besitzen wir in dieser wissenschaftlich begr�ndeten Argumentation eine �berlegene geistige Waffe, die uns den Sieg bringen wird, wenn uns nicht ein Ragnar�k oder Harmageddon die f�r jeden Neuanfang notwendigen Grundlagen vorher vernichtet. - Das revolution�re Potential ist allein in dieser geistigen und wissenschaftlichen �berlegenheit und in der damit verbundenen M�glichkeit, dem Gegner die Deutungshoheit zu entrei�en, begr�ndet, nicht im Bem�hen von historischen Metaphern. Letztere sind wertvoll, wenn sie positiv und konstruktiv ausgelegt werden, aber nicht wenn man sie zum pseudorevolution�ren Popanz und zur „Abri�birne“ pervertiert.
Ich gehe - besonders im Gegensatz zu Per Lennart Aae - davon aus, da� es in der BRD keine Volksgemeinschaft gibt und es diese unter den Bedingungen der FDGO auch niemals geben wird. Deshalb steht das Ziel einer „Volksgemeinschaft“, wie es in Punkt 3 des Parteiprogramms der NPD gefordert wird, in revolution�rem Widerspruch zum BRD-System.
Zun�chst k�nnte es vielleicht J�rgen Schwab interessieren, da� ich derjenige war, der das entscheidende Bekenntnis zur Volksgemeinschaft im derzeitigen NPD-Programm formulierte: „Volksherrschaft setzt Volksgemeinschaft voraus“. Volksgemeinschaft ist aber nicht eine Staatsform, sondern die Bezeichnung eines soziokulturellen Zustandes, der in einer Massengesellschaft niemals hundertprozentig gegeben sein wird, der aber politisch anzustreben ist, u.a. weil ein Mindestma� davon die VORAUSSETZUNG f�r jede dauerhafte, freiheitliche Staatsordnung ist - wie es im Parteiprogramm der NPD eben sinngem�� steht.
Die FDGO setzt sich aus den Artikeln 1 und 20 Grundgesetz zusammen. Letzterer ist, was das Bekenntnis zur Volksherrschaft betrifft, eigentlich nichts anderes als Punkt 3 im NPD-Programm, also als jener Punkt, der mit dem oben zitierten Satz von mir beginnt. Unser Parteiprogramm geht zwar weiter als Art. 20 GG, steht aber keineswegs dazu im Widerspruch. Art. 1 Grundgesetz ist das seinerzeit von Carlo Schmidt formulierte Ergebnis der Bem�hungen, dem Grundgesetz eine allgemeine, in schwerer Zeit das Gemeinschafts- und Einigkeitsgef�hl st�rkende Wertgrundlage f�r das deutsche Volk voranzustellen, und zwar notgedrungenerma�en unter den Bedingungen der damaligen Besatzungsm�chte. Siehe die Memoiren von Carlo Schmidt. Mit dem Satz „Die W�rde des Menschen ist unantastbar“ sollte nicht einem hemmungslosen Individualismus Vorschub geleistet, sondern die gegenseitige Achtung der Deutschen untereinander als tragendes Prinzip f�r das Grundgesetz erkl�rt werden. So ist dieser Grundgesetzartikel auch h�chstrichterlich ausgelegt worden: „Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souver�nen Individuums; das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum-Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten.“ Siehe D�rig in Maunz-D�rig, Komm. z. GG. Art. 1 Rdnr. 46. - Der Begriff FDGO ist weder inhaltlich noch politisch-taktisch als nationales Negativ-Schlagwort oder Unwort geeignet. Gegen die Volksgemeinschaft wendet er sich keineswegs. Das Gegenteil ist der Fall.
Die Behauptung, es gebe in der BRD keine Volksgemeinschaft, kommt einer Verneinung der Existenz des deutschen Volkes gleich. Richtig ist, da� die Volksgemeinschaft starken Zersetzungs- und Aufl�sungskr�ften ausgesetzt ist und einer St�rkung und Revitalisierung durch ein neues weltanschauliches Paradigma und eine neue politische F�hrung bedarf. Mit den Details der Regierungsform hat dies aber h�chstens indirekt etwas zu tun.
Im Jahr 1999, also noch vor dem Verbotsverfahren, hatte ich den NPD-Parteivorstand (PV) auf das intellektuelle Defizit hingewiesen, ein revolution�res Ziel auszugeben („Volksgemeinschaft“), ohne die Mittel hierf�r zu benennen. Das ist typisch Parteipolitik: etwas versprechen, ohne zu sagen, wie es funktioniert!
Unter „Mitteln“ versteht Schwab hier offensichtlich die von ihm angesprochenen und im Rahmen der FDGO jederzeit m�glichen Korrekturen des Grundgesetzes. Damit st��t er offene T�ren auf, denn dieses Anliegen ist z.B. schon in Punkt 3 NPD Parteiprogramm in allgemeiner Form erw�hnt. Niemand kann etwas gegen eine sachliche Konkretisierung dieser Leitgedanken haben, etwa als Entwurf einer neuen Regierungsform. Das Problem mit J�rgen Schwab und seinesgleichen ist aber, da� es ihnen gar nicht in erster Linie um solche Verbesserungen, sondern vielmehr um das f�r eine nationale Politik sinnlose, ja sch�dliche Sch�ren von Ressentiments und Ha�gef�hlen gegen die Bundesrepublik Deutschland geht. Damit kann mit Sicherheit keine bessere Volksgemeinschaft hergestellt werden und ich finde auch, gelinde gesagt, das st�ndige Durcheinanderbringen angeblicher Reformvorschl�ge mit Abri�parolen intelektuell unredlich.
Aus diesem Defizit heraus hat sich der Arbeitskreis „Volk und Staat“ entwickelt. Der Versuch von NPD-Grundgesetzpatrioten, die Arbeit des AK zu verhindern bzw. den vorgesehenen AK in ein belangloses Hamsterrad zu deformieren, n�mlich in eine „Arbeitsgemeinschaft“, die es in der Satzung nicht gibt, ist damals erfolgreich abgewehrt worden. Das waren genau die Kreise, die wenig sp�ter - ebenfalls erfolglos - versucht hatten, Horst Mahlers Arbeit im Verbotsverfahren zu sabotieren, indem sie sich der Gegenseite des Verfahrens, den Innenministern und ihren �mtern, als Kronzeugen f�r die angebliche Verwerflichkeit nationalrevolution�ren Strebens innerhalb der NPD angeboten hatten. Auch dieser Angriff konnte abgewehrt werden.
Zun�chst ein Wort zum Verbotsverfahren: Dieses wurde sicherlich nicht aus rechtsstaatlichen Gr�nden eingestellt, sondern wegen der vielen Unw�gbarkeiten eines Verbots und des hohen Gefahrenpotentials - nicht zuletzt f�r das Bundesverfassungsgericht selbst! - durch das kriminelle Verhalten von Antragsstellern und Geheimdiensten. Die Einstellung erfolgte also keineswegs wegen der anwaltlichen T�tigkeit von Horst Mahler. Ganz im Gegenteil, gerade Mahlers offensichtliche Bem�hungen, die NPD in plumpester Weise mit den klassischen Verbotskriteriumsstereotypen zu belasten, wie etwa der Ablehung der Parteienvielfalt, der Neubelebung des historischen Nationalsozialismus u.�., gaben den Antragsstellern bis zuletzt eine gewisse Hoffnung, da� es doch noch weitergehen k�nnte. Denn Mahler WOLLTE das Verfahren, und zwar von Anfang an, und er h�tte m.E. im Interesse seiner eigenen Ambitionen das NPD-Verbot auch locker in Kauf genommen. Nach der Einstellung ist er ja auch in demonstrativer und f�r die NPD dem�tigender Form aus der Partei ausgetreten. Warum nicht vorher? Das w�re bei Nichteinstellung sicherlich zielf�hrender im Sinne der Abwehr eines Verbots gewesen als die durch die Mitgliedschaft hergestellte Identifizierung des Mandanten, also der Partei, mit den abstrusen politischen Parolen des Anwalts.
Im �brigen sollte J�rgen Schwab sich daran erinnern, da� der „AK Volk und Staat“ mit ihm selbst als Vorsitzendem erst auf f�rmlichen Antrag von mir als regul�rer Arbeitskreis eingerichtet wurde, und zwar am 6. Dezember 2000, gleichzeitig mit der einstimmigen Verabschiedung der NPD-PV-Erkl�rung „Die NPD und das politische System der BRD“, wenn ich mich recht erinnere. Die Geschichte mit den „Arbeitsgemeinschaften“ ging auf einen Vorschlag von J�rgen Distler zur�ck, die Arbeitskreise generell in Arbeitsgemeinschaften umzubenennen, und hat im hier aktuellen Zusammenhang �berhaupt keine Bedeutung. - Ich kenne keine „Grundgesetzpatrioten“ in der NPD, zumindest nicht welche, die auch nur ann�hernd meine politische Denkrichtung vertreten. Mir nahestehende Kameraden denken vielmehr sachbezogen, d.h. organisch, evolution�r, biologisch, sozial, konfliktbezogen u.s.w., aber nicht formalistisch. Verfassungen sind Statuten f�r Staaten, mehr nicht. Entscheidend ist das lebende System Volk und Land. Hier kann eine Verfassung zwar durchaus zur kulturellen Pr�gung beitragen, aber nicht glaubw�rdig zum Hauptgegenstand eines patriotischen Bewu�tseins werden. Bei J�rgen Schwab bin ich mir aber in dieser Hinsicht nicht so sicher. Er denkt stark verfassungsbezogen im Sinne der Aufkl�rung und d�rfte eher zu „verfassungspatriotischen“ Fehlschl�ssen neigen als die meisten anderen Nationalen. - Im Grunde ist ja der ganze �berzogene Reichsfetischismus auch nichts anderes als eine Art Staats- oder Verfassungspatriotismus, zumal der Reichsbegriff vom Wesen her eher imperialer als v�lkischer Natur ist. Das schlie�t nicht aus, da� der Begriff im Kontext der neueren deutschen Geschichte auch eine v�lkische Bedeutung und einen wichtigen Identifikationswert hat. Man sollte sich aber davor h�ten, ihn �berzubewerten und zum Ersatz f�r das im politischen Kampf unabdingbare, politisch, weltanschaulich und wissenschaftlich fundierte v�lkisch-nationale Denken werden zu lassen.
F�r mich gibt es grunds�tzlich zwei denkbare M�glichkeiten, das Ziel der Volksgemeinschaft - ausgehend von dem staatspolitischen status quo - erreichen zu k�nnen:
1. Die BRD ist reformierbar, sie ver�ndert sich von innen heraus zu einem Staatswesen, das dem Gemeinwohl des deutschen Volkes nutzt und ihm nicht schadet. Hierzu w�re von Seiten der politischen Klasse der BRD Reformwille und die Reformf�higkeit erforderlich, wobei es gerade an dem ersten fehlt. Die politische Klasse der BRD m��te sich f�r Reformvorschl�ge von „au�en“ �ffnen, diese ernsthaft umzusetzen versuchen und nicht Reformvorschl�ge wie in Heft Nr. 11 der NPD-Schriftenreihe Profil in Verbotsantr�gen und VS-Berichten zu verunglimpfen.
2. Die BRD ist nicht reformierbar, gerade deshalb, weil in ihr als dem Anti-Reich auf deutschem Boden der fremdherrschaftliche Ungeist des Nationalverrats schlummert. Weil das Ziel der alliierten Gr�ndung der nachkriegsdeutschen Besatzungsorganisation (Carlo Schmidt) in der Vernichtung des deutschen Volkes liegt, w�re wohl auch die Unterstellung eines Reformwillens der BRD-Herrschenden eine contradiction, also ein Widerspruch in sich in bezug auf das urspr�ngliche Ziel der alliierten Gr�nder und ihrer Vasallen.
Die negative Fixierung J�rgen Schwabs auf DIE Bundesrepublik Deutschland, die als Vorbedingung f�r eine Verbesserung der Verh�ltnisse zuerst zerschlagen werden m�sse, ist eine reine Zwangsvorstellung, und zwar eine besonders schlimme und dem nationalen politischen Kampf extrem abtr�gliche. Ein Staat entwickelt zwar bestimmte Traditionen und Denkstrukturen, ist aber kein Lebewesen, sondern eine Organisationsform, deren Entwicklung von der jeweiligen politischen Str�mung und der politischen F�hrung, aber auch von den politischen Gepflogenheiten und Verhaltensweisen „in der Tiefe“, also nicht nur in der F�hrungsspitze, bestimmt wird und sich entsprechend laufend �ndert. Unser Ziel mu� es dementsprechend sein, die Macht im Staate zu erobern. Dann werden wir auch die Politik und die Ziele dieses Staates in denjenigen Punkten �ndern, wo wir es f�r erforderlich halten. Wenn wir aber in einer Zeit, in der die staatliche - und volkliche! - Unabh�ngigkeit an sich in h�chster Gefahr ist und immer mehr Menschen sich diesbez�glich Sorgen machen, das Staatsgebilde als solches mit der „Abri�birne“ niederrei�en wollen, werden wir niemals in die Lage kommen, den verh�ngnisvollen Lauf der Geschichte auch nur randst�ndig zu beeinflussen, geschweige denn abzuwenden. Ist es das, was J�rgen Schwab will?
Jeder Leser kann nun f�r sich entscheiden, welche Option wahrscheinlicher ist. Der NPD-Arbeitskreis „Volk und Staat“ hat in Heft Nr. 11 der Schriftenreihe Profil im Auftrag des PV praktikable Reformvorschl�ge f�r das BRD-System formuliert, die von den Herrschenden kriminalisiert wurden. Nun ist es also an der Zeit, die revolution�re Alternative hervorzukehren, die als Weiterentwicklung - und nicht im Widerspruch - zu den von den BRD-Herrschenden verschm�hten Reformvorschl�gen zu sehen ist. Deshalb wurde auf dem zur�ckliegenden Bundesparteitag der NPD in Saarbr�cken ein Europawahlprogramm verabschiedet, in dem sich die �berw�ltigende Mehrheit der Parteitagsdelegierten auf die Wiederherstellung der Handlungsf�higkeit des Deutschen Reiches verpflichtet hat. An diesen Grundsatzbeschlu� dieses h�chsten Gremiums ist nun anzukn�pfen.
Die Vorschl�ge zur Direktwahl des Bundespr�sidenten, zur Ernennung des Bundeskanzlers durch den Pr�sidenten etc. (Pr�sidialdemokratie) sind meines Wissens �berhaupt nicht „kriminalisiert“ worden. Sie stehen auch nicht in irgend einer Weise im Widerspruch zur FDGO, k�nnen also gar nicht als Kriterium f�r ein Parteiverbot nach Art. 21 II GG dienen. Aber mit ihrer sonstigen, wirklichkeitsfremden, an den realen politischen Konfliktlinien vorbeizielenden Rhetorik versuchen Schwab, Mahler, Oberlercher & Co. m.E. nur, die NPD auf Stigmatisierungskurs zu bringen, damit sie sich politisch von selbst erledigt. Da im Parteivorstand und beim Parteivorsitzenden offenbar nur wenig politischer Sachverstand vorhanden ist, kann es schon sein, da� sie damit z.T. Erfolg haben. Die strategisch denkenden Gegner w�rden sich freuen. - Mir pers�nlich macht dieser Sachverhalt nat�rlich keine Freude. Aber es ist notwendig, ihn glasklar festzustellen.
Von einer drohenden Spaltung der Partei, wie dies neulich in einem Brief aus Dortmund an den PV herangetragen wurde, kann �berhaupt keine Rede sein! Der NPD stehen nach wie vor beide Optionen offen: Realpolitisch - wie dies Ingo Stawitz bef�rwortet - auf den status quo von GG und FDGO zu reagieren, etwa durch Hinweise auf den Versto� der Herrschenden bez�glich ihrer eigenen Regeln, was durch konkrete Reformvorschl�ge (wie in Profil Nr. 11) zu erweitern ist, und dar�ber hinaus ist die ordnungspolitische Diskussion zu beleben, die �ber das BRD-System hinaus geht.
Ich selbst vertrete nat�rlich grunds�tzlich die revolution�re Option, schlie�e jedoch die denkbare, wenn auch unwahrscheinliche M�glichkeit von Reformen nicht aus, wie auch in meinem Buch Volksstaat statt Weltherrschaft ausf�hrlicher dargelegt.
Wichtig ist nicht, wie viele Optionen der NPD offen stehen, sondern welche sie w�hlt. Und hier ist es in der Tat kein ermutigendes Zeichen, wenn J�rgen Schwab, im Gegensatz zu den hoffentlich immer noch zahlreichen Parteimitgliedern mit Durchblick, �ber ein angebliches �bergewicht f�r die Option der Fundamentalablehnung der Bundesrepublik Deutschland frohlockt. Denn diese Wahl stellt allein schon deswegen einen entscheidenden strategischen Fehler dar, weil es in der bevorstehenden, schicksalhaften politischen Auseinandersetzung mit absoluter Sicherheit NICHT um die Wiederherstellung des Deutschen Reiches (der Weimarer Verfassung?) gehen wird, SONDERN um die Selbstbestimmung des deutschen Volkes im Rahmen der Souver�nit�t der Bundesrepublik Deutschland und der Unabh�ngigkeit ihrer vom deutschen Volkssouver�n legitimierten Staatsorgane, ihrer vereins-, gesellschaftsrechtlichen oder �ffentlich-rechtlichen Unternehmungen, Genossenschaften, Verb�nde, Interessenvertretungen u.s.w. und letztlich auch ihrer B�rger. Wenn die Legitimationskette zwischen letzteren und den Staatsorganen heute auch ohne die „europ�ische“ und internationale Fremdbestimmung durchl�chert ist und die Handlungsf�higkeit der Staatsorgane wegen konstitutioneller Fehler zu w�nschen �brig l��t, so liegt ein Reformbedarf, kein Abri�bedarf vor. Bei ver�nderter politischer Gro�wetterlage und unter anderen politischen Vorzeichen werden nationale Kr�fte unschwer die erforderlichen Reformen des Staates an Haupt und Gliedern durchzusetzen wissen, und zwar ohne dabei dem deutschen Volk in seiner vielleicht gef�hrlichsten Existenzkrise (demographisch, sozial, kulturell, wirtschaftlich, au�enpolitisch) den Boden unter den F��en wegzuziehen. Bis dahin, also in der vor uns liegenden Kampfzeit, mu� der ungeheuere politische und propagandistische Vorteil genutzt werden, der einfach darin besteht, da� wir das RECHT auf unserer Seite haben, weil wir den Staat und seine Grundordnung gegen den Hoch- und Landesverrat einer zur Erf�llungsgehilfin der internationalen Hochfinanz verkommenen politischen Klasse VERTEIDIGEN und dadurch - nicht zuletzt auch im Sinne der in der FDGO geforderten Volkssouver�nit�t! - das deutsche Volk aus den Ketten fremder V�gte BEFREIEN wollen.
Dieser legitime und im Sinne des Grundgesetzes sogar legale FREIHEITSKAMPF ist die einzige erfolgversprechende Option der nationalen Bewegung in Deutschland. Sie erfordert aber, wie jede Grundsatzentscheidung, ENTSCHLOSSENES HANDELN. Eine nationale Partei, die sich Scheinoptionen offen halten will oder sich sogar GEGEN eine politisch und rechtlich aussichtsreiche Strategie zur Verteidigung unserer staatlichen Souver�nit�t und nationalen Selbstbestimmung wendet, verunsichert nationale B�rger und potentielle Sympathisanten in allen Bev�lkerungsschichten, spaltet die nationale Bewegung und verz�gert oder verhindert damit letztlich die politische Trendwende, die f�r eine Abwendung der nahenden Katastrophe dringend NOTWENDIG ist.
Per Lennart Aae
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10.� J. Schwab antwortet P.L. Aae
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Die „Volksgemeinschaft“ als Komposthaufen
Per Lennart Aae hat in der vorangegangenen Diskussion endlich die Katze aus dem Sack gelassen und sich dazu bekannt, da� der Begriff der „Volksgemeinschaft“, wie er ihn in Punkt 3 des NPD-Parteiprogramms von 1997 formuliert hatte, so zu verstehen sei, da� die „Volksgemeinschaft“ in der BRD verwirklichbar sei. Vielleicht bin ich der erste, der diesem Schwindel auf die Schliche gekommen ist und diesen offengelegt hat. Nachfolgend gehe ich noch einmal ausf�hrlich auf den Begriff der „Volksgemeinschaft“ ein, wobei ich mich eingangs auf vorangegangene Textpassagen der Gesamtdiskussion beziehe.
Schwab: Ich gehe - besonders im Gegensatz zu Per Lennart Aae - davon aus, da� es in der BRD keine Volksgemeinschaft gibt und es diese unter den Bedingungen der FDGO auch niemals geben wird. Deshalb steht das Ziel einer „Volksgemeinschaft“, wie es in Punkt 3 des Parteiprogramms der NPD gefordert wird, in revolution�rem Widerspruch zum BRD-System.
Aae: (...) Die Behauptung, es gebe in der BRD keine Volksgemeinschaft, kommt einer Verneinung der Existenz des deutschen Volkes gleich. Richtig ist, da� die Volksgemeinschaft starken Zersetzungs- und Aufl�sungskr�ften ausgesetzt ist und einer St�rkung und Revitalisierung durch ein neues weltanschauliches Paradigma und eine neue politische F�hrung bedarf. Mit den Details der Regierungsform hat dies aber h�chstens indirekt etwas zu tun. (...)
Schwab: Besser h�tte Per Lennart Aae seine unsinnige Begrifflosigkeit nicht unter Beweis stellen k�nnen. Indem er n�mlich „Volksgemeinschaft“ mit „Volk“ gleichsetzt, entpuppt sich seine Vorstellung von „Volksgemeinschaft“ als blo�er Popanz.
Ein Volk l��t sich naturwissenschaftlich erkl�ren, es hat biologische Voraussetzungen. Zu einer funktionierenden „Volksgemeinschaft“ geh�rt zun�chst die nat�rliche Existenz des „Volkes“. Dar�ber hinaus mu� dieses Volk aus dem blo�en Naturzustand heraustreten, indem es ein kollektives geistiges Bewu�tsein von sich selbst entwickelt, das sich in einem gemeinsamen Willen ausdr�ckt (Nation). Um diesen politischen Willen umsetzen zu k�nnen, mu� sich das Volk bzw. die Nation hierzu die organisatorischen Mittel (Institutionen) im souver�nen Nationalstaat schaffen. Somit stellen in organischer Weise Volk (Natur), Nation (Geist) und Staat (Politik/Organisation) eine Einheit dar, die wir „Volksgemeinschaft“ nennen.
Der souver�ne Nationalstaat ist nichts anderes als Volk und Nation, er ist der gleiche Gegenstand nur in einer anderen, n�mlich politisch-organisatorischen Erscheinungsform. Wer hingegen - wie Aae - das Geistige und Politische von der Volksgemeinschaft trennen m�chte, f�r den besteht die „Volksgemeinschaft“ lediglich in einem Komposthaufen, der fremdbestimmt - wie in der BRD -immer mehr schrumpft, bis er - bei Fortbestehen dieses Zustandes der Abwesenheit eines souver�nen Nationalstaats - in vielleicht 20-50 Jahren verschwunden sein wird.
Ein bestimmter Zweig „v�lkischen“ Denkens geht in seinem unpolitischen Sektierertum davon aus, da� es Nation und Volksgemeinschaft im blo�en Naturzustand g�be. Wenn dem so w�re, br�uchte man die Volksgemeinschaft nur durch nationale Hobby-Biologen, w�rden diese an die Macht gelangt sein, im Garten zu pfl�cken.
Nat�rlich gibt es in der BRD noch so etwas wie ein deutsches Volk. Trotz ethnischer Vermischung und Geburtenr�ckgang sind die Deutschen immer noch in ausreichender Zahl vorhanden. Jedoch eine Volksgemeinschaft, deren Vorhandensein sich in der Erf�llung bestimmter Aufgaben zeigt (Geburtenanstieg, Ausl�nderr�ckf�hrung, Vollbesch�ftigung, sozialer Zusammenhalt, Erziehung der Jugend zu T�chtigkeit und Wehrbereitschaft und dergleichen mehr), kann nicht ausschlie�lich in dem nat�rlichen Vorhandensein des Volkes bestehen.
Der Ausgangspunkt von Aaes unsinnigem Gerede von „Volksgemeinschaft“ liegt also in seiner synonymen und absolut irref�hrenden Begriffsverwendung von „Volk“ und „Volksgemeinschaft“. Eine solche „Volksgemeinschaft“ w�re nat�rlich immer und �berall und unter allen politischen Umst�nden verwirklichbar - selbst in einer Besatzungsorganisation wie in der BRD. Das ist dann der Gipfel der Politikunf�higkeit der Rechten.
Wer die „Volksgemeinschaft“ fordert, mu� auch die geistigen und politischen Bedingungen (Nation und Staat) nennen, unter denen sie m�glich ist. Die Staatsform (Monarchie oder Republik) ist dabei ziemlich unwichtig. Das Deutsche Reich, das �ber 1.000 Jahre Tradition besitzt, war als Monarchie, aber auch als Republik m�glich. Bei der Regierungsform ist das allerdings eine v�llig andere Sache. Hier wird man sicherlich streiten k�nnen, welche am geeignetsten w�re zur Schaffung der Volksgemeinschaft. Mir ist jedoch nicht bekannt, da� die sogenannte „parlamentarische Demokratie“ jemals eine Volksgemeinschaft hervorgebracht h�tte. Diese ist n�mlich in Wirklichkeit eine Oligarchie, in der institutionell nur Gruppeninteressen vorgesehen sind.
Diese Beurteilung gilt nicht nur f�r die Gegenwart, sondern auch f�r die Geschichte. Sie gilt nicht nur f�r Deutschland, sondern weltweit. Volksgemeinschaft und „parlamentarische Demokratie“ ist eine contradiction.
Wer die „Volksgemeinschaft“ in der BRD fordert, ist ein T�uscher, der die ahnungslosen nationalen Schafe in die Irre f�hren m�chte.
Hingegen ist die grundgesetzpatriotische Position von Rolf Schlierer, Gerhard Frey und Heiner Kappel theoretisch allemal schl�ssig, die allesamt an der BRD festhalten wollen, aber daf�r ja auch nicht gro�spurig von der „Volksgemeinschaft“ faseln.
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