Politische Theorie

 

Grundgesetzdiskussion II

Einleitung:

Per Lennart Aae schrieb einen Offenen Brief an den Präsidenten des Bundestages der brD-Administration. Dies nahm der Publizist Jürgen Schwab zum Anlaß erneut eine wichtige Diskussion zu eröffnen, die von P.L. Aae nicht verweigert wird. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Diskussion entwickelt und begrüßen selbstverständlich weitere Diskussionsteilnehmer!
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die im Mai Juni 2003 geführte Strategiediskussion Kampf um die Volksgemeinschaft !

 

Die Diskussionsreihenfolge verläuft chronologisch, beginnend mit dem offenen Brief von P.L. Aae

1. Offener Brief von P.L. Aae an den Präsidenten der brD-Administration
2. J. Schwab antwortet auf den o.a. Brief von P.L. Aae an den Bundestagspräsidenten
3. Kurz-Zusammenfassung von P.L. Aae
4. P.L. Aae antwortet J. Schwab
5. J.Schwab antwortet P.L. Aae
6. P.L. Aae antwortet J. Schwab
7. I. Stawitz an J. Schwab
8. J. Schwab antwortet P.L. Aae und I. Stawitz
9. P.L. Aae antwortet J. Schwab
10. J. Schwab antwortet P.L. Aae

 

 


1. Per Lennart Aae

An den Präsidenten des Deutschen Bundestages
11 0 11 Berlin

Vorab per E-Brief an:
[email protected]  und
[email protected]


Feldkirchen-Westerham, den 3. Oktober 2003

 

Sind die Rechte des Deutschen Bundestages durch innen- und außenpolitischen „Zwänge“ ausgehebelt worden?
Mein gestriges Telefongespräch mit Frau Hasenjäger in der juristischen Abteilung des Bundestages.

 

Hier: OFFENER BRIEF

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

verschiedene staatspolitische Entwicklungen geben zu der Frage Anlaß, ob der Deutsche Bundestag die ihm im Grundgesetz zugedachte Aufgabe als Gesetzgeber überhaupt noch wahrnimmt, oder ob er nicht vielmehr zu einem bloßen Akklamationsorgan der Parteien sowie der Berliner und Brüsseler Exekutive geworden ist.

Ich möchte diese Problemstellung anhand von zwei Beispielen konkretisieren, wobei ich meine Gedanken dazu bewußt als Fragen formuliere, auf welche ich mir von Ihnen Antworten erhoffe.

Aus aktuellem Anlaß geht es zunächst um das freie Mandat.

Laut einer Meldung im Nachrichtensender B5 des Bayerischen Rundfunks vom 1. Oktober 2003, 16.15 Uhr, hat der SPD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Herr Müntefering, sinngemäß folgendes öffentlich erklärt: Da der SPD-Parteitag der Agenda 2010 zugestimmt habe, seien auch die SPD-Bundestagsabgeordneten verpflichtet, den entsprechenden Gesetzen zuzustimmen.

Dazu habe ich folgende Fragen:

• Ist nicht ein Fraktionsvorsitzender ein besonders herausgehobener Amtsträger des Deutschen Bundestages, der die verfassungsrechtlichen Vorgaben für dieses wichtige Staatsorgan in besonderer Weise beachten und vertreten muß, insbesondere wenn er sich öffentlich zu den Rechten und Pflichten der Abgeordneten äußert?

• Ist nicht die Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten durch das Grundgesetz garantiert? Folgt nicht daraus, daß jede diesbezügliche Einschränkung, z.B. durch eine Fraktionsführung, verboten ist? - Siehe hierzu Art. 38 Abs. I GG: „ Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

• Stellt nicht die Äußerung von Herrn Müntefering einen Versuch dar, in seiner Eigenschaft als Fraktionsvorsitzendem die Abgeordneten zur Befolgung der Weisung eines außerparlamentarischen, in jeder staatspolitischen Hinsicht unlegitimierten Organs zu zwingen, und zwar unter ausdrücklicher Berufung auf dessen angebliche Autorität?

• Ist dieses Verhalten nicht offensichtlich verfassungswidrig und somit auch regelwidrig im Sinne der Statuten des Deutschen Bundestages?

• Wird es nicht dennoch regelmäßig praktiziert? Übte z.B. nicht auch Peter Struck anläßlich der Afghanistan-Abstimmung am 16. Oktober 2001 massiven Druck auf die Abgeordneten aus, indem er ihnen in seiner Eigenschaft als Fraktionsvorsitzendem drohte, sie würden bei „falschem“ Stimmverhalten nicht mehr von der Partei zur Wahl nominiert werden?

• Stellte Herr Struck damit nicht auch die vom Parteiengesetz (aufgrund von Art. 21 GG) vorgeschriebene demokratische Kandidatennominierung als reine Farce dar, d.h. als zwar notdürftig demokratisch getarnte, in Wirklichkeit aber rein zentralistische Entscheidung der jeweiligen Parteinomenklatura? Rührte er damit nicht auch an der verfassungsmäßigen, demokratischen Legitimationsgrundlage des Parlaments, d.h. an der „ungebrochenen Legitimationskette“ zwischen Volkssouverän und Entscheidungsträgern?

• Können derartige Verstöße gegen zentrale Bestimmungen des Grundgesetzes (Art. 20 und 38) damit gerechtfertigt werden, daß sie für das Funktionieren einer bestimmten Regierungsform, nämlich der parlamentarischen Demokratie, erforderlich seien, wenn diese selbst gar nicht im Grundgesetz vorgeschrieben ist?

• Ist Art. 38 I GG angesichts seiner unübersehbaren Konsequenzen für die Regierungsform nicht im Grunde sogar eine Aussage GEGEN die parlamentarische Demokratie. Muß man nicht davon ausgehen, daß die Verfasser des Grundgesetzes besagten Artikel umsichtig und verständig beschlossen haben, und zwar im vollen Bewußtsein seiner Unvereinbarkeit mit der dann tatsächlich adaptierten Form der parlamentarischen Demokratie?

• Oder muß man vielmehr annehmen, daß sie ohne eigene Entscheidungskompetenz, in bloßer Erledigung eines Auftrages der alliierten Sieger, unter Zeitdruck, ohne Beachtung der erforderlichen inneren Konsistenz und der langfristigen Folgen ihres Verfassungsentwurfes handelten? - Was wäre dann aber das Grundgesetz wert?

Noch schwerwiegender als die faktische Durchsetzung des imperativen Mandats durch die Parteinomenklatura ist aber der Umstand, daß die Abgeordneten des Bundestages heute praktisch gezwungen werden, Gesetzesvorlagen zuzustimmen, die schon durch ein komplettes Gesetzgebungsprozedere, von der Gesetzesinitiative der EU-Kommission über den Beschluß des EU-Ministerrats und die Zustimmung des EU-Parlament, gelaufen sind und dadurch eine andere Legitimation erhalten haben als die durch den deutschen Volkssouverän. Daß der Deutsche Bundestag nach Abschluß dieser Prozedur noch widersprechen könnte, wird nicht einmal als Möglichkeit in Erwägung gezogen. Mit anderen Worten: Die Abgeordneten des Bundestages sind hier total entmachtet - und damit auch der deutsche Volkssouverän.

Es ist durchaus nicht ohne Belang, daß in diesem Fall die Entmachtung nicht mehr durch die inländische Parteinomenklatura, sondern durch ausländische Kräfte erfolgt, denen der deutsche Volkssouverän nicht einmal theoretisch das Mandat und damit die Machtbefugnisse entziehen könnte.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

• Ist nicht die Volkssouveränität eine tragende Säule der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung?

• Ist diese nicht in Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz formuliert? Und heißt es dort nicht wörtlich: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“?

• Bedeutet dies nicht nach herrschender Verfassungslehre, z.B. nach Roman Herzog in Maunz-Dürig, daß es zwischen dem Volkssouverän und den Staatsorganen bzw. Entscheidungen eine „ungebrochene Legitimationskette“ geben muß? Und heißt dies nicht, daß jede Entscheidung direkt oder indirekt (d.h. auf repräsentativ demokratischem Weg) durch eine inländische Wählermehrheit legitimiert sein muß?

• Verbietet nicht Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz, daß diese Verfassungsbestimmung (Art. 20) geändert wird?

• Muß sie nicht demzufolge noch uneingeschränkt in Kraft sein, und zwar unbeschadet des nach dem Maastrichter Vertrag eingeführten Art. 23 Grundgesetz?

• Ist nicht in diesem Artikel (23) die EU-Rechtsetzung zwar indirekt erwähnt, gewissermaßen zur Kenntnis genommen, aber wohlweislich nicht ausdrücklich gebilligt, und zwar weil dies einen klaren Verstoß gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung bedeuten würde?

• Wie können Sie als Präsident des Deutschen Bundestages zulassen, daß das hohe Haus, dem Sie vorstehen, aufgrund solcher Machenschaften nicht mehr in der Lage ist, sein vom Volkssouverän gemäß Art. 20 Grundgesetz erhaltenes Mandat auszuüben, weil dieses von einer Kaste von Berufspolitikern hinter dem Rücken des Souveräns an Fremde abgetreten wurde?

• Ob Sie nun an diesen Machenschaften direkte Verantwortung tragen oder nur durch Duldung mitschuldig sind: Haben Sie sich einmal überlegt, Herr Bundestagspräsident, ob Sie sich dadurch nicht des Hochverrats oder sogar des Landesverrats schuldig machen?


Mit freundlichen Grüßen

Per Lennart Aae

 


2. J. Schwab antwortet auf den Brief von P.L. Aae an den Bundestagspräsidenten:

 

Lieber Kamerad Aae,

bezugnehmend auf Ihren unsinnigen offenen Brief an den Bundestagspräsidenten, in dem Sie diesen darin belehren, wie das BRD-System richtig zu funktionieren hätte (Sie würden das sicherlich perfekter machen!), möchte ich Ihnen zum wiederholten Mal erklären, was ich schon so oft versucht habe, Ihnen zu erklären:

Ihre Behauptung, im GG stehe nirgends drinnen, daß es sich dabei um eine parlamentarische Demokratie handele, ist objektiv falsch.

Natürlich steht dieser Satz: „Das GG schreibt eine parlamentarische Demokratie vor“ - so oder so ähnlich - nicht in dieser Pseudoverfassung. Aber aus dem Gesamtzusammenhang aller Inhalte des GG ergibt sich genau das Problem, daß das GG - neben der Tatsache fehlender Souveränität - zu einer parlamentarischen Demokratie führen muß.

Zunächst sollte man die Begriffe klären, damit überhaupt etwas begriffen werden kann. Mit mathematischer Logik ist das alleine nicht zu bewerkstelligen.

Der Begriff „parlamentarische Demokratie“ ist eine Beschönigung. Im Sinne von direkter Volksherrschaft ist das keine Demokratie, allenfalls in der Weise, daß das Volk Vertreter ins Parlament wählen darf. In jedem Falle entscheidet die Mehrheit, bei der Wahl des Parlaments und bei den Abstimmungen im Parlament selbst. Nur in dieser technokratischen Weise - „Mehrheitsherrschaft“ - ist die sogenannte parlamentarische Demokratie eine Demokratie - die schlechteste Demokratieform, die zwangsläufig zur Oligarchie pervertieren muß.

Hätten Sie nicht nur - selektiv - den Artikel 38, Absatz 1 GG herangezogen, sondern auch den Artikel 63 GG, Absatz 1, dann wäre Ihnen vielleicht Ihre falsche Schlußfolgerung selbst aufgefallen. Denn das GG besticht ja gerade dadurch, daß was in einem Artikel versprochen wird, in einem anderen aufgehoben bzw. verhindert wird. Dafür gibt es viele Beispiele. Aber zurück zu unserem Thema:

In dem der Bundestag laut Artikel 63, Absatz 1 GG ermächtigt wird, den Bundeskanzler zu wählen, haben wir hiermit den Kernbestand des Parlamentarismus, also der parlamentarischen Regierungsweise, daß nämlich die Mehrheit des Parlaments den Regierungschef wählt, vorgegeben. Das kann man dann euphemistisch „parlamentarische Demokratie“ nennen.

Was Ihre durchaus zutreffende Kritik des Fraktionszwangs betrifft, so ist dieses Übel die Folgewirkung der sogenannten parlamentarischen Demokratie, wie sie im Grundgesetz festgelegt ist. Wenn nämlich der Bundeskanzler laut Artikel 63 GG, Absatz 1 von der Mehrheit des Bundestages gewählt wird, so liegt es doch auf der Hand, daß der Regierungschef alles an verfügbaren Mitteln einsetzen muß, um seine Regierungsmehrheit im Bundestag zu erhalten. Wenn nun SPD-Abweichler bezüglich diverser „Reform“-Vorhaben (Agenda 2010) ihre Zustimmung im Bundestag verweigern wollen, so droht dem Bundeskanzler Schröder eine herbe Blamage, die aufgrund des öffentlichen Drucks zu seinem Rücktritt führen müßte. Nun wird logischerweise Schröder seine „Kettenhunde“ (Müntefering und andere) scharf machen, um die drohenden Abweichler auf Linie zu bringen - das heißt, den Abweichlern damit zu drohen, daß sie bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt werden. Das ist ein ganz naturgemäßer Mechanismus, der daher rührt, daß der Bundeskanzler auf die Parlamentsmehrheit angewiesen ist. Ein Bundeskanzler Aae würde das ganz genauso machen! Gutmenschlichkeit, auch von nationaler Seite, ist hier völlig fehl am Platze!

Wenn Sie, lieber Kamerad Aae, den schlechten BRD-Fraktionszwang beseitigt haben möchten, dann müßte das konsequenterweise eine Beseitigung des BRD-Systems mit einschließen, zumindest müßte Artikel 63 GG geändert werden, nämlich in der Weise, daß der Bundeskanzler nicht mehr von der Mehrheit im Bundestag abhängig ist, sondern stattdessen beispielsweise von einem vom Volk gewählten Bundespräsidenten. (Vgl. hierzu die nationaldemokratische Schriftenreihe „Profil“ Nr. 11)

Da die Reformwilligkeit und Reformfähigkeit der BRD-Systempolitiker sowieso nicht gegeben ist, können wir auch gleich über eine neue Ordnung reden, die über das GG hinaus geht. Dies ist zuallererst auch damit begründbar, daß es dem GG an Souveränität fehlt.

Mit kam. Grüßen

Jürgen Schwab

 


 

3. Kurz-Zusammenfassung von P.L. Aae

Neue GG-Diskussion mit J.Schwab wg. meines Thierse-Briefes

Sehr geehrter Empfänger,

anbei erhalten Sie eine neue Diskussionsrunde zwischen J. Schwab und mir, und zwar anläßlich eines Offenen Briefes, den ich kürzlich an den Bundestagspräsidenten Thierse schrieb.

In diesem Brief hatte ich Verfassungsbrüche angeprangert, und zwar sowohl was die Beschneidung des freien Mandats der Bundestagsabgeordneten als auch was die Demontage der nationalen Souveränität betrifft.

Das gefiel J. Schwab nicht, offenbar weil er eine Diskussion über die aktuelle staatspolitische Situation Deutschlands nur akzeptieren kann, wenn sie auf der Basis einer Fundamentalablehnung der derzeitigen Staatlichkeit geführt wird.

In meiner Antwort auf die zwei Stellungnahmen von Schwab habe ich noch einmal folgende Punkte herausgestellt:

1) Die entscheidende Strategische Aufgabe einer nationalen Bewegung ist heute die Verteidigung des souveränen Nationalstaates als solchen sowie der sozialen und kulturellen Gemeinschaft, also der Volksgemeinschaft, gegen die Entmachtungs- und Zersetzungsangriffe der kapitalistischen und kosmopolitischen Internationale.

2 ) Dabei ist dezeit kein strategischer Spielraum für einen gleichzeitigen aggressiven Antagonismus gegen den existierenden Staat und seine Verfassung. Ganz im Gegenteil, je mehr die nationale Bewegung zeigen kann, daß SIE diesen Staat gegen Ausverkauf, Fremdbestimmung, Mißbrauch seiner Verfassung etc. verteidigt, um so besser sind die Erfolgsaussichten. Wir sind heute (glücklicher- oder unglücklicherweise) in der Lage, dies besonders überzeugend darstellen zu können.

Ein weiterer, natürlich ebenfalls wichtiger Gesichtspunkt, auf den ich in früheren Stellungnahmen hingewiesen habe, jedoch nicht so sehr in der hier vorliegenden Antwort an J. Schwab, ist die Tatsache, daß das Grundgesetz durchaus in verschiedenen Hinsichten verbesserungsbedürftig ist. Hier hat Schwab sicherlich viele gute Vorschläge gemacht. Sie haben - aus dem Munde von ihm und seinesgleichen - allerdings den entscheidenden Schönheitsfehler, daß sie mehr als Ausdruck einer Fundamentalablehnung der heutigen Staatlichkeit als solcher als zum Zwecke konstruktiver Verbesserungen vorgebracht werden. Genau dies ist aber kontraproduktiv, siehe 1 und 2, oben. - Im übrigen haben in der derzeitigen politisch-strategischen Lage (Frontalangriff gegen den Nationalstaat und die nationale Souveränität) auch gutwillige Verfassungsreformvorschläge bei aller grundsätzlichen Wichtigkeit nur nachrangige Priorität.

Per Lennart Aae

 


 

4.   P.L. Aae antwortet J. Schwab:

 

Lieber Kamerad Schwab,

obwohl ich mich langsam frage, was Sie mit Ihrem hartnäckigen Abstreiten von Tatsachen in Verbindung mit den sinnlosen Wadenbeißerattacken gegen mich eigentlich bezwecken, will ich es noch einmal mit Ihnen versuchen.

Also, fangen wir mit den Fakten an, um dann zum politisch-strategischen Sinn zu kommen.

Die Bundesregierung konnte sich bei den von mir genannten Bundestagsabstimmungen, also der Afghanistanabstimmung im Oktober 2001 und der Gesundheitsreformabstimmung im September 2003, einer Mehrheit absolut sicher sein! Und zwar einer Mehrheit, bestehend aus der überwiegenden Mehrzahl der rotgrünen UND der CDU/CSU- und FDP-Abgeordneten. Die Regierungsfähigkeit war also nicht in Gefahr.

Nirgendwo steht geschrieben oder ist auch nur angedeutet, daß die Mehrheit aus EINER Partei oder EINER bestimmten Gruppe von Parteien kommen muß. Aus der kurzen Erwähnung der Parteien in Art 21 GG kann man dies auf keinen Fall ableiten. Art. 21 I: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (...)“ Hier ist nur von der Aufgabe der Parteien bei der WILLENSBILDUNG DES VOLKES die Rede, nicht aber von einer konstitutionell bestimmenden oder gar scharf einschränkenden Rolle in der Parlamentsarbeit. Außer an dieser Stelle ist der Begriff „Partei“ nirgendwo im Grundgesetz erwähnt.

Sehr im Gegensatz hierzu beherrschen die Parteien sowohl die Arbeit im Deutschen Bundestag als auch das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten nahezu vollständig. Im Vordergrund steht nicht die freie Ausübung des Abgeordnetenmandats, stellvertretend für das ganze Volk, sondern die Verwendung des Mandats, um eine politische Organisation an die Macht zu bringen oder an der Macht zu halten. Welche politischen Positionen und welches Abstimmungsverhalten dies jeweils erfordere, entscheidet nicht der einzelne Abgeordnete, sondern die Parteinomenklatura oder die Regierung. Das Ziel dieser Ordnung ist offenbar einerseits die mittelfristig stabile Ausübung der Macht durch Parteiorganisationen bzw. durch die von ihnen gestellten Regierungen, andererseits aber auch der gelegentliche geordnete Machtwechsel von einer Partei/Parteienkoalition zur anderen. Das Parlament hat dabei offenbar lediglich die Aufgabe, durch diszipliniertes Abstimmungsverhalten die Stabilität zu gewährleisten.

Mit dieser kurzen Charakterisierung ist die in der BRD praktizierte Regierungsform im wesentlichen beschrieben. Wenn in Deutschland von „parlamentarischer Demokratie“ die Rede ist, ist i.d.R. genau diese Ordnung gemeint, so auch in meinem Brief an den Bundestagspräsidenten.

Darin stelle ich fest, daß die beschriebene Defacto-Regierungsform gegen fundamentale Grundgesetzbestimmungen verstößt und somit verfassungswidrig ist. Der Zustand, daß eine Partei, gestützt auf „ihre“ Abgeordneten im Bundestag, die Regierungsmacht ausübt, ist zwar nicht im Grundgesetz verboten, jedoch auch nicht ausdrücklich sanktioniert oder gar gefordert. Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Schutz für diese Praxis und kein Gebot, durch welches die Abgeordneten verpflichtet wären, sich so zu verhalten, daß sie funktioniert. Deswegen endet ihre Zulässigkeit eben dort, wo sie mit tatsächlichen Bestimmungen des Grundgesetzes in Konflikt gerät. Ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen, daß Art. 63 GG daran etwas ändern würde. Denn darin wird ja lediglich festgelegt, daß der Bundestag den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten zu wählen hat. Von Parteien ist da keine Rede. Es ist natürlich naheliegend, daß der Gewählte eine bestimmte politische Richtung vertritt und sich dementsprechend auf bestimmte Abgeordnete stützt. Daraus erwächst sicherlich auch eine gewisse moralische Verpflichtung dieser Parlamentarier, die im Grundsätzlichen unterstützte Regierungsarbeit nicht im Detail zu verhindern, d.h. nicht bei jedem zum Regieren erforderlichen Gesetzesvorhaben auf die jeweilige eigene Partikulärmeinung zu bestehen. Wenn ein Abgeordneter die Hauptstoßrichtung einer Gesetzesvorlage oder eines Pakets von Gesetzen unterstützt, kann er mit gutem Gewissen zustimmen, auch wenn er in einzelnen Punkten anderer Meinung sein sollte; sonst wäre ja bei widerstrebenden Detailmeinungen u.U. gar kein Gesetz möglich. Aber ein Kanzler, der von den politischen Grundwerten seiner Anhängerschaft radikal abweicht, wie derzeit Gerhard Schröder, kann nicht etwa unter Berufung auf die Staatsräson, die Regierungsräson oder die schlichte Machtfrage „seine“ Abgeordneten dazu verdonnern, ihn dabei zu unterstützen, und ihnen für den Fall des Zuwiderhandelns mit materiellen Konsequenzen drohen, wie z.B. am 16. Oktober 2001 nachweislich geschehen und heute erneut praktiziert. Er darf zwar an die Abgeordneten appellieren; er darf versuchen, sie inhaltlich zu überzeugen. Allerdings muß er dabei zwei wichtige Randbedingungen beachten: ERSTENS kann er sich NICHT auf eine etwaige Verfassungsbestimmung berufen, die zwecks Erhaltung der „Regierungsfähigkeit“ o.ä. ein bestimmtes Abstimmungsverhalten nahelegen würde. Denn das Grundgesetz enthält keine derartige Bestimmung. Wie könnte es auch? Es würde ja dadurch die Unabhängigkeit des Bundestages verneinen und somit die Gewaltenteilung, einen Eckpfeiler der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung, in Frage stellen. ZWEITENS handelt er verfassungswidrig, wenn er etwa durch Drohung oder Vorteilsgewährung versucht, die Abgeordneten dazu zu bewegen, gegen ihr Gewissen zu stimmen. Denn dies verstößt sowohl gegen Art. 38 I GG als auch gegen das Prinzip der Gewaltenteilung , also gegen fundamentale Bestimmungen des Grundgesetzes.

Gerade die derzeitige SPD-interne Diskussion, z.B. zwischen dem NRW-Ministerpräsidenten Peer Steinbrück und dem SPD-Sozialexperten Ottmar Schreiner, illustriert diesen Sachverhalt in sehr anschaulicher Form. - Steinbrück: „Die Frage, welche Leistungen aus dem Leistungsangebot der Krankenkassen herausgenommen werden sollen, ist keine Gewissensfrage, sondern eine Frage der Regierungsfähigkeit.“ Schreiner: „Ich lasse mir nicht vorschreiben, welche Fragen ich als Gewissensfragen betrachte.“ - Kommentar: Steinbrück versucht hier offenbar, eine künstliche Trennlinie zu ziehen zwischen „Gewissensfragen“, bei denen das freie Mandat noch gelte, und Fragen der „Regierungsfähigkeit“, bei denen es, seiner Meinung nach, nicht mehr gelte. Eine solche Unterscheidung kennt das Grundgesetz jedoch nicht. Sie ist kraß verfassungswidrig. Schreiner hingegen besteht auf seine Unabhängigkeit nach Art. 38 GG und auf die für die Freiheitlich Demokratische Grundordnung geradezu konstituierende Souveränität der gewählten Volksvertretung. Er ist nicht bereit, eine willkürliche Unterscheidung zwischen „Gewissensfragen“ und Fragen der „Regierungsfähigkeit“ zu akzeptieren, sondern besteht auf sein Recht als Abgeordneter des deutschen Volkes, dies in jedem Einzelfall selbst zu entscheiden. - Dieses Beispiel dürfte wohl zumindest zeigen, daß die Problematik als solche keine Erfindung von mir ist, sondern ein höchst realer Knackpunkt der derzeitigen Verfassungswirklichkeit, und zwar - hoffentlich! - einer, dem künftig immer mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden wird.

Der zweite Punkt in meinem Brief an Thierse, nämlich die Brüsseler Rechtsetzung und die damit einhergehende Entmachtung des Deutschen Bundestages, scheint Sie überhaupt nicht zu interessieren. Zumindest gehen Sie in Ihrem Kommentar mit keinem Wort darauf ein. Dabei ist dieser Punkt noch viel wichtiger als der erste. Denn es geht hier nicht mehr um einen einfachen Kompetenztransfer von einer Staatsgewalt zur anderen, sondern um die Verschiebung der gesamten Macht außer Landes, und zwar hin zu ausländischen Machtzentren, auf welche der deutsche Volkssouverän nicht einmal theoretisch, etwa durch Mandatsentziehung, einen entscheidenden Einfluß ausüben könnte.

Ich habe in meinem Brief an Thierse darauf hingewiesen, daß dieser Zustand im extremen Gegensatz zum „Legitimationskettenprinzip“ und damit zum Wesenskern des Grundgesetzes, also zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung, steht. Letztere wird von der sogenannten „Ewigkeitsgarantie“ des Artikels 79 III GG geschützt. Das heißt u.a., daß alle gegen sie verstoßenden staatspolitischen Entscheidungen, einschließlich entsprechender Änderungen oder Uminterpretationen des Grundgesetzes, NULL UND NICHTIG sind. Gegen sie und die für sie Verantwortlichen „haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“ (Art. 20 III GG). - Mit diesem Recht wurde in der Vergangenheit schon öfter kokettiert. In Zukunft könnte daraus blutiger Ernst werden. Alle notwendigen Bedingungen hierfür sind längst erfüllt, die Weichen gestellt. Der Rest ist eine Frage der gesellschaftlichen und sozialen Verhältnisse. Diese ändern sich aber heute in einem gewaltigen Tempo.

Damit komme ich zum politisch-strategischen Sinn der Auseinandersetzung.

Es geht um die Mobilisierung einer Bevölkerungsmehrheit für den Freiheitskampf des deutschen Volkes gegen die Knechtung durch fremde Vögte. Die Existenz und Unerträglichkeit dieser Knechtung kann nur anhand folgender Ursachenkette aufgezeigt werden:

Schwerwiegende, existentielle Probleme:

Arbeitslosigkeit, Armut, Familiennotstand, Überalterung und Überfremdung, Bildungsnotstand etc.

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Unfähigkeit der Staatsmacht, die Probleme zu lösen:

Mangelnde Kompetenz, fehlender Gestaltungswille, „Kurieren an den Symptomen“, Führungslosigkeit, Perspektivlosigkeit

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Fremdsteuerung der Staatsmacht aufgrund des Souveränitätsabbaus:

Verlust der Gestaltungshoheit durch Abtretung aller wichtigen Kompetenzen an fremde Vögte

Diese Kette kann als Wirkungskette oder aber als Erkenntniskette gesehen werden. Erstere geht, wie von den Pfeilen angedeutet, von rechts nach links, letztere von links nach rechts.

Zunächst zur Wirkungskette: Die schwerwiegendste Wirkung des Souveränitätsabbaus ist der nationalstaatliche Verlust an Gestaltungskompetenz, der Rückgang der nationalen und gesellschaftlichen Selbstbestimmung. Dieser wiederum bewirkt den geistigen und materiellen Verfall. Die Erkenntnis hierüber beginnt aber i.d.R. erst, wenn die materiellen und sozialen Folgen massiv werden. Die meisten merken erst, daß etwas nicht stimmt, wenn es im Portemonnaie, auf dem Arbeitsmarkt und an den sozialen Verhältnissen deutlich spürbar wird. Erst dadurch wird der von links nach rechts im obigen Bild verlaufende Erkenntnisprozeß ausgelöst. Er äußert sich zunächst in einem Handlungsdruck auf die Regierenden. Diese können aber wegen des Souveränitätsverlusts nur in sehr engen Grenzen handeln. Zur Belebung der Wirtschaft können sie z.B. die Exportwirtschaft zulasten der Binnenwirtschaft weiter zu verstärken versuchen oder Sozialleistungen abbauen. Sie können aber nicht eine aktive, nachfrageorientierte Finanzpolitik bei gleichzeitiger massiver Förderung der Binnenwirtschaft betreiben. Daran werden sie durch den EU-Stabilitätspakt bzw. die internationalen Wettbewerbshüter auf EU- und WTO-Ebene gehindert. Die Maßnahmen, die sie tatsächlich ergreifen können, sind entweder rein buchhalterische Augenauswischereien oder trendverstärkende Schritte nach dem Prinzip „Flucht nach vorne“. Das wird den Menschen im Lande allmählich auffallen. Früher oder später wird daraus die Forderung nach nationalstaatlicher, insbesondere volkswirtschaftlicher Selbstbestimmung erwachsen. Hiergegen wirken zwar starke Tabus. Aber der massive gesellschaftliche und staatliche Verfall in Verbindung mit immer schärferen Interessenkonflikten zwischen breiten Bevölkerungsschichten und ihren Selbstverwaltungsorganen einerseits und den Vertretern und Handlangern der neoliberalen, globalistischen Fremdbestimmung andererseits wird zum Einreißen dieser Denkverbote führen. Die Anzeichen hierfür sind schon heute sehr deutlich. Der gequält wirkende Eiertanz der Gewerkschaften, die immer stärkere innerparteiliche Opposition in der SPD und das vorsichtig abwartende ideologische Taktieren von Oskar Lafontain sind Beispiele hierfür.

Was hat dies mit den oben angesprochenen Verfassungsbrüchen, also mit der Abhängigkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und dem Verlust der nationalstaatlichen Souveränität zu tun? Die Antwort ist durch die bisherigen Ausführungen zwar schon überdeutlich gegeben worden, soll aber abschließend noch zusammengefaßt werden. Wer es dann immer noch nicht kapiert, muß m.E. begriffsstutzig sein.

In einer Zeit, in der immer mehr Menschen der soziale Absturz oder gar die Vernichtung ihrer Existenzgrundlagen droht, wird selbstverständlich nach politischen Ursachen hierfür gesucht. Und zwar werden diese von den meisten Zeitgenossen im HEUTIGEN politischen Geschehen vermutet. Welche markanten politischen Entwicklungen haben wir denn heute? Richtig! Es ist vor allem der rapide Abbau der nationalstaatlichen Selbstbestimmungsstrukturen - nicht nur auf Regierungsebene! - sowie der volkswirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Grundstrukturen zugunsten einer hemmungslosen Globalisierung und EU-isierung und der damit einhergehenden Fremdbestimmung. Es ist konkret nachweisbar, daß viele wirtschaftliche und soziale Probleme nur deswegen nicht gelöst werden können, weil den deutschen Staatsorganen schlicht und ergreifend die notwendigen Zuständigkeiten und formellen Kompetenzen hierfür fehlen (die fachlichen vielleicht auch). Wohl gemerkt: nicht wegen dem 8. Mai 1945, der fehlenden demokratischen Legitimation des Grundgesetzes oder dem Überleitungsvertrag, sondern wegen der Herrschaft des internationalen Raubritterkapitals, wegen Maastricht, EU-Kommission, EuGH, WTO u.s.w. und nicht zuletzt wegen der schamlosen Mißachtung der (auch) im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte des deutschen Volkes und der hemmungslosen Demontage aller institutionellen Strukturen deutscher Eigenstaatlichkeit, von den höchsten Staatsorganen bis hinunter zu den Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungsorganen.

Jetzt können wir als nationale Bewegung wählen: den Weg von Ihnen, Mahler, Voigt (?), Oberlercher und Konsorten oder meinen Weg. Ihr Weg wurde vielleicht am besten von Reinhold Oberlercher auf den Punkt gebracht, und zwar in einer Podiumsdiskussion in Passau, die von mir moderiert wurde. In Ausübung meines Amtes hörte ich natürlich genau zu, als Oberlercher als Antwort auf meine entsprechende Moderationsfrage sagte, es sei nur gut, daß alle eigenstaatlichen Kompetenzen der Deutschen an das Ausland abgetreten werden, denn um so schneller werde die BRD zusammenbrechen. Der ebenfalls anwesende Horst Mahler nickte wohlgefällig. Ich frage mich aber, wie man mit solchen Sprüchen und einer derart beschissenen Grundeinstellung Menschen ködern will, die als konservative Patrioten die Felle ihres nationalen und nationalstaatlichen Selbstverständnisses davonschwimmen sehen oder als Linke die Ohnmacht der solidarischen (?) Gesellschaft gegenüber der internationalistischen Hochfinanz spüren. Beide sind dabei, den Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Abstieg einerseits und Identitätsverlust und zunehmender internationalistischer Fremdbestimmung andererseits zu entdecken. Mit „nationalen“ Kräften, die aufgrund von irrationalen Ressentiments die Reste der nationalstaatlichen Souveränität - und damit der demokratischen Selbstbestimmung! - beseitigen wollen und die real existierende Gesellschaft als Feindbild verstehen, haben sie aber sicherlich nichts im Sinn.

Patriotisch und (im guten Sinne) konservativ gesinnte Menschen wie auch die ebenfalls national eingestellten, echten Linken, die wir gewinnen wollen, neigen nicht dazu, das Haus, in dem sie wohnen, niederzureißen, sondern es zu erhalten, verbessern und auszubauen. Und sie sind auch nicht bereit, die Gemeinschaft, zu der sie gehören, der Willkür fremder Vögte auszuliefern, sondern trachten vielmehr danach, sie vor Fremdbestimmung zu schützen.

Darauf haben wir uns m.E. als nationale Bewegung einzustellen. Sonst werden wir ewig die Sektierer bleiben, die wir heute sind - während Deutschland stirbt!


Per Lennart Aae

 


5.  J.Schwab antwortet P.L. Aae

 

Lieber Kamerad Aae,

die Auseinandersetzung mit Ihnen, in der sich sicherlich vieles an Argumenten wiederholt, ist deswegen aus meiner Sicht strategisch sinnvoll, da somit zunehmend für das Publikum sichtbar wird, wie schädlich phrasenhafte „nationale“ Politik für die nationale Opposition ist.

Das zurückliegende und letztendlich erfolglose Verbotsverfahren gegen die NPD hatte auch eine gute Seite für die nationale Sache:

Jetzt ist endlich bei einigen die Maske gefallen. Wir wissen nun alle, was es wert ist, wenn ein ehemaliger „Amtsleiter Politik und Bündnisse“ Aae die Volksgemeinschaft innerhalb der politischen Ordnung der BRD vertritt. Das war vielen in der Partei vor dem Verbotsverfahren nicht klar.

Die Positionen in Ihrem letzten, sehr ausführlichen Brief möchte ich wie folgt zusammenfassen. Sie behaupten:

Die BRD wäre der souveräne Nationalstaat der Deutschen, den es zu erhalten gelte. Das schließt die Ordnung des Grundgesetzes mit ein.

Im Grunde genommen dürfte jedem Leser klar sein, um was es hier geht: Nämlich um US-Feindpropaganda, die mittlerweile in Deutschland das nationale Lager zu einem Teil durchdrungen hat. Die USA sind ja weltweit bestrebt, den von ihnen besiegten Völkern einzureden, die von den USA auf ihrem Boden gegründeten Besatzungsorganisationen seien souveräne Nationalstaaten. Die Völker in Palästina und Irak freilich glauben das nicht und handeln entsprechend. Übrigens: Wer in diesen Ländern mit dem Feind - auch ideell - zusammenarbeitet, der hat nicht gerade eine lange Lebensdauer ...

Gestern erhielt ich von einem Bekannten Post, in der auch Seminarunterlagen der unionsnahen Evangelischen Akademie Tutzing enthalten waren. Das Seminarthema lautet: „Verfällt der deutsche Parlamentarismus?“ Auch den Vortragstiteln der einzelnen Referenten, die zumeist den Systemparteien und Medien angehören, ist tiefe Sorge zu entnehmen, der BRD-Parlamentarismus könne bald das Zeitliche segnen. Eine Sorge, lieber Herr Aae, die Sie ja auch persönlich mit beispielsweise dem Herrn Dr. Heiner Geißler (CDU) teilen.

Wie dem Programm zu entnehmen ist, so wird im Rahmen des bevorstehenden Tutzinger Seminars auch der „Fraktionszwang“ beklagt - ein altes Ritual der BRD-Systempolitiker.

Dabei wird sicherlich auch beklagt werden, daß die einzelnen Abgeordneten des Bundestages nicht alleine auf ihr eigenes Gewissen hören und entsprechend abstimmen. Das ist übrigens ein altes Ideal des Liberalismus („Der freie Abgeordnete“). So, als ob Abgeordnete isolierte Einzelwesen seien - ohne soziale Eingebundenheit und Zwängen unterworfen.

Die Wirklichkeit sieht anders aus: Wie in der Familie, am Arbeitsplatz, in der Schulklasse, in der Fußballmannschaft, am Stammtisch, so gibt es natürlich auch im politischen Bereich Führer und Geführte, Wortführer und diejenigen, die ihnen folgen.

Die Fraktionsbildung in den Parlamenten ist eine alte Sache. Bereits 1848 gab es sofort nach Zusammentreten der Abgeordneten in der Frankfurter Paulskirche viele Fraktionen, die damals „Klubs“ hießen, wie heute noch in Österreich. Die hatten sich nach den Parlamentssitzungen in Frankfurter Cafes und anderen Hinterzimmern getroffen, um ihre gemeinsamen Interessen abzustimmen. Da gab es Großdeutsche, Kleindeutsche, Liberale, Konservative und so weiter und so fort.

Es liegt in der Natur der Sache, daß sich in einem großen Haufen gleiche Interessen zueinander gesellen und daß sich diejenigen, die nicht zur Führung begabt sind, einem Führer anschließen - in diesem Falle einem Parteivorsitzenden oder Fraktionsvorsitzenden. Das ist für das Prinzip der Gesellschaft eine normale Sache, verwerflich ist es nur, wenn dieses gesellschaftliche Prinzip - wie es das GG zwingend, vor allem durch Artikel 63 GG vorsieht! - den Staat, das heißt konkret die Regierung erobert. Die Summe von Teilinteressen kann eben nicht das allgemeine Interesse von Volk und Staat ergeben.

In der BRD ist alles auf die Parteien ausgerichtet, sonst könnten ja auch Bürgerbewegungen etc. zu den Wahlen antreten. Selbst wenn Franz Beckenbauer und Thomas Gottschalk in den Bundestag gewählt werden möchten, müßten diese sich einer Partei unterordnen, damit sie auf einer Liste aussichtsreich nominiert werden.

Im Bundestag gruppieren sich dann die Einzeltinteressen: Bayern und Mitteldeutsche (CSU und PDS), Gewerkschafter und Arbeitgeber (SPD und Union), Radikalliberale (FDP und Grüne). Natürlich behaupten, dann die „Volksparteien“ (Union und SPD), daß jeder alles vertritt, also sei die CSU auch eine „Partei der kleinen Leute“, die SPD auch eine des Mittelstandes, der „Neuen Mitte“, Umweltpolitik vertreten nicht nur die sogenannten Grünen, sondern eben alle Bundestagsparteien, Christen gibt es nicht nur in der Union, sondern auch in der SPD, usw. usf.

Schließlich gelangt man ja nicht als einzelner autonomer „Abgeordneter“ - an und für sich - in den Bundestag, sondern vielmehr als Listenkandidat XYZ der Partei UVW. Dann wird einem der Herr Müntefering bzw. die Frau Merkel schon sagen, worauf es ankommt ... Und wenn man es nicht begreift, wird man das nächste Mal halt nicht mehr aufgestellt.

Auf was es mir hier ankommt: Das „freie Mandat“ ist im Rahmen des Parlamentarismus eine Fiktion. Die Aufgabe nationaler Theoretiker und Politiker ist die Aufklärung einer solchen Irreführung und nicht die Verschleierung, wie Sie, Herr Aae, sie betreiben.

Sie, Herr Aae, werden auch weiterhin der von den alliierten Besatzern installierten sogenannten parlamentarischen Demokratie, dem politischen Arm des BRD-Systems das Wort reden und es verteidigen, bis es im Abgrund verschwunden sein wird. Sie werden weiterhin die Angst verbreiten, daß die Deutschen nach dem Sturz des BRD-Systems heillos im Chaos versinken werden und nicht mehr in der Lage sein werden, eine neue, eine bessere politische Ordnung zu schaffen.

Was haben wir Deutsche denn schon mit dem Sturz des BRD-Systems zu verlieren, außer daß der Volkstod, der durch dieses System bedingt ist, sich dann vielleicht noch abwenden läßt?

Wenn es dann so weit ist, daß das BRD-System gestürzt ist, dann werden Sie Ihren Hals wenden und behaupten, daß das alles nicht so gemeint gewesen war. Darüber wird die Geschichte hinweg gehen. Schlimm wäre nur, wenn sich Ihr Anbiederungskurs gegenüber dem BRD-System in der NPD im Besonderen und in der nationalen Opposition im Allgemeinen durchsetzen könnte, denn das würde uns alle in der bevorstehenden revolutionären Situation beim deutschen Volk als verachtenswert erscheinen lassen.

Deshalb dürfen Sie meine Briefe an Sie auch ganz bewußt als Distanzierung betrachten!

Mit kam. Grüßen

Jürgen Schwab


6.  P.L. Aae antwortet J. Schwab

 

Lieber Kamerad Schwab,
mit den Beleidigungsversuchen, mit denen sie Ihre Beiträge leider immer wieder entwerten, möchte ich mich auch diesmal nicht lange aufhalten. EINE Bemerkung hierzu kann ich mir jedoch nicht verkneifen.

Sie haben die Chuzpe, von „phrasenhafter Politik“ zu sprechen. Das ist in der Tat ziemlich unverfroren. Denn was sind hier „Phrasen“? MEINE sachliche Bezugnahme - welche Sie mir nicht absprechen können! - auf die konkrete, durchaus verzweifelte Lage in völkischer, demographischer, sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und eben auch staatsrechtlicher Hinsicht? Oder IHR massiver Einsatz von Schlagworten, wie „reaktionär“ - wissen sie überhaupt, was das ist? -, „Besatzungsorganisation“ - als Bezeichnung für den derzeitigen (vielleicht letzten !!!!!!) deutschen Staat -, „US-Feindpropaganda“ - als Bezeichnung für eine um Erfolg bemühte Strategiediskussion im nationalen Lager -, Zusammenarbeit mit dem Feind - als Beschimpfung jeglicher konstruktiv-kritischer Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz - oder gar Herbeibeschwörung von Zuständen in Deutschland, bei denen schon die politikfähige (!) Auseinandersetzung mit der realen Lage dem Betreffenden „nicht gerade eine große Lebensdauer ...“ bescheren möge? - Vielen Dank!

Diese giftblumenreiche Phraseologie steht in einem eigenartigen Mißverhältnis zur Tatsache, daß Sie - wenn Sie sich schon mit Staatsrecht beschäftigen! - mit keinem einzigen Wort auf jene Entwicklung eingehen, die neben dem Bevölkerungszusammenbruch und der Überfremdung zu den gefährlichsten überhaupt gehört, nämlich den massiven Abbau nationalstaatlicher Selbstbestimmung. Wohl gemerkt: Bei diesem Souveränitätsabbau handelt es sich nicht mehr NUR um die Bestimmungen aus dem Überleitungsvertrag, die amerikanischen „Rechte“ in Deutschland, die NATO-Zugehörigkeit oder sonstige Statusfragen, sondern vielmehr um den Abbau JEDER nationalstaatlichen Kompetenz, insbesondere jener ureigenen innerstaatlichen Gestaltungsspielräume, die auf ganz unterschiedlichen Ebenen eines Staatswesens dazu dienen, völkisch-nationale und staatliche Identität sowie innere Struktur und Substanz von Volk und Gesellschaft zu bewahren. Hier versucht man nach meiner Überzeugung, dem deutschen Volk den entscheidenden Schlag zu versetzen, vor allem in Form des völligen Erlahmens der Binnenwirtschaft und der damit verbundenen sozialen und kulturellen Folgen. Das wichtigste Mittel hierzu ist die gegen jegliche wirtschaftliche Selbstbestimmung - und damit Selbstbestimmung überhaupt! - gerichtete EU-Politik. Hierfür gibt es fast beliebig viele Beispiele. Viele städtische Kindergärten können z.B. nicht mehr auf normalem Wege Spielgeräte einkaufen, weil dies eine EU-weite Ausschreibung zur Folge hätte. Deswegen kaufen Elternvereine privat ein und verrechnen die Kosten auf irgendwelchen komplizierten Umwegen mit der Stadt. Eine Bezirksverwaltung darf nicht zwecks Energieeinsparung und Umweltschutz auf ihrer Internetseite für den Konsum einheimischer Getränke werben, weil dies gegen EU-Wettbewerbsbestimmungen verstoße. Die genossenschaftliche „Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft“ darf nicht mehr das traditionsreiche Qualitätsgütesiegel „Markenqualität aus deutschen Landen“ vergeben, weil der „Europäische Gerichtshof“ (EuGH) in Luxemburg dies verboten hat. Die Einkünfte aus der Straßenmaut dürfen nicht zum Ausbau des Schienennetzes verwendet werden. Die Verkehrspolitik, insbesondere natürlich der Transitverkehr, ist generell der nationalen Gestaltungskompetenz weitgehend entrissen worden. Die „Deutsche Treuhand“ wurde vom EU-Wettbewerbskommissar daran gehindert, in ehemaligen „volkseigenen Betrieben“ frei zu investieren. Kreditgewährung an mitteldeutsche Betriebe durch staatliche Bürgschaften wurde und wird ebenfalls behindert. Überhaupt verhindert der nationalstaatliche Souveränitätsabbau sämtliche Facetten jener binnenstaatlichen Marktordnung, welche die einzige mögliche Grundlage für wirklich „blühende Landschaften“ in den neuen Bundesländern gewesen wäre. Die Rettung der bäuerlichen Landwirtschaft vor dem nahenden Untergang wird von der EU-Agrarordnung verhindert. Die Technologieförderung durch staatliche Investitionen wird behindert. Die Regionalförderung wird behindert. Eine nachfrageorientierte Finanzpolitik wird durch den „Stabilitätspakt“ generell verhindert. Die für eine Volkswirtschaft enorm wichtige Geldpolitik ist nicht mehr unter nationaler Kontrolle. Dem Zugang Fremder zum deutschen Arbeitsmarkt und damit der Überfremdung der deutschen Gesellschaft ist durch die EU-„Freizügigkeit“ Tür und Tor geöffnet. Insbesondere wird die Masseneinwanderung aus osteuropäischen Ländern - zu deren und unserem Schaden! - wegen der EU-Osterweiterung demnächst nicht aufzuhalten sein. In absehbarer Zeit wird Entsprechendes auch in bezug auf die Einwanderung aus der Türkei gelten. U.s.w., u.s.f.. Die Aufzählung der Substanz- und existenzgefährdenden Folgen aus der Abtretung politischer Selbstbestimmungsrechte und nationaler Souveränität an überstaatliche Institutionen könnte beinahe endlos fortgesetzt werden, und zwar, wie gesagt, auf allen gesellschaftlichen und staatlichen Ebenen. DIESE Entwicklung mit allen ihren verheerenden Folgen wird dem deutschen Volk sehr bald endgültig das Genick brechen, wenn ihr nicht durch eine neue nationale Volksbewegung SOFORT EINHALT GEBOTEN WIRD.

Dabei ist es aber nun einmal von entscheidender politischer Bedeutung, daß diese dramatische Entmachtung des Volkssouveräns gegen den Kern und das Wesen des Grundgesetzes, also gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO), namentlich gegen Art. 20 GG, verstößt. Sie wollen uns scheinbar daran hindern, diese Tatsache zur Legitimierung eines breiten Widerstandes und zur Schaffung einer nationalen Massenbewegung zu nutzen. Wissen Sie, wem Sie damit dienen? - Das Wort „Legitimierung“ benutze ich hier übrigens völlig wertfrei, einfach aus dem Wissen heraus, mit Hilfe welcher tatsächlichen oder scheinbaren rechtlichen Legitimation wir heute - bei Vorhandensein der sonstigen notwendigen Voraussetzungen - eine Massenbewegung mobilisieren könnten.

Dabei spielen die technischen Unzulänglichkeiten anderer Teile des Grundgesetzes überhaupt nicht die Rolle, die Sie unterstellen, weder auf der gegnerischen noch auf unserer eigenen Seite. Unseren politischen Gegnern geht es derzeit hauptsächlich darum, daß das Grundgesetz die „Modernisierung“, d.h. Neoliberalisierung und Internationalisierung Deutschlands bremst, z.B. durch den stark gewachsenen Anteil der Gesetze, die der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen, oder durch die Kultur- und Bildungshoheit der Länder, ja im Grunde überhaupt durch die Auswirkungen des Föderalismus. Hier wirken Bestimmungen, die ursprünglich gegen einen deutschen zentralistischen Staat gerichtet waren, sich zunehmend gegen die internationalistische Gleichschaltung Deutschlands und die rücksichtslose Durchsetzung der Herrschaft der internationalen Hochfinanz aus. Deswegen werden jetzt in den Systemmedien immer mehr kritische Kommentare zum Grundgesetz veröffentlicht. Hintergründig spielt sicherlich auch bei unseren Gegnern die von mir angesprochene Erkenntnis eine Rolle, daß die rechtliche EU-isierung und Globalisierung eine fundamentale Verletzung der FDGO darstellt. Dies wird selbstverständlich nicht offen ausgesprochen, dürfte aber von den eigentlichen Strippenziehern als sehr gefährliche Hypothek erkannt worden sein und schon Anlaß zur Planung entsprechender, natürlich noch geheimgehaltener Gegenmaßnahmen gegeben habe. Über die Tatsache, daß nationale Kreise diesen neuralgischen Punkt als Hauptangriffsziel mehrheitlich noch nicht erkannt haben, dürften sich die Machthaber ungemein freuen. Wegen Diskussionen, wie der gerade von uns geführten, sind sie aber wahrscheinlich beunruhigt, denn sie zeigen, daß wir dabei sind, ihre strategische Achillesferse ins Visier zu nehmen.

Für die nationalen Kräfte hat die FDGO eine zur gegnerischen Sicht gewissermaßen spiegelbildliche Bedeutung. Denn für sie bietet die Grundordnung die Möglichkeit, den gesamten Ausverkauf deutscher Souveränität, insbesondere die entsprechenden, nachrangigen (!) Grundgesetzänderungen, für NULL UND NICHTIG zu erklären und dementsprechend in der Tat eine revolutionäre Bewegung aufzubauen, und zwar auf der Grundlage legitimer Interessen UND einer legalistischen Grundkonzeption. Je schwieriger die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse werden, um so mehr wird sich eine solche Strategie anbieten. Erinnern wir uns an den größten deutschen Revolutionär, Martin Luther! Er ist nicht anders vorgegangen. Er nahm dem Papst die Deutungshoheit und erklärte - mit überlegenen Argumenten - den deutschen Protestantismus zum einzigen legitimen Verkünder und Wahrer des Evangeliums. Damit hat er die damalige, ebenfalls globalistische Weltordnung erschüttert und sich wie kaum ein anderer um die deutsche Nation und, darüber hinaus, um die gesamte germanische Nation verdient gemacht. Das gilt m.E. unbeschadet des verheerenden Dreißigjährigen Krieges, denn ohne Luther hätte sich die Römische Gleichschaltung und Globalisierung durchgesetzt und die Entwicklung freier Nationen im Keim erstickt.

Die konkreten Mängel des Grundgesetzes kritisieren Sie m.E. völlig zurecht, z.B. die zwar nicht verfassungsrechtlich geschützte oder gar vorgeschriebene, aber als Fehlentwicklung auf jeden Fall naheliegende Vorherrschaft der Parteien in den Parlamenten. Diese Mängel bieten sich aber der nationalen Bewegung weder aus zwingenden sachlichen Gründen noch aus Gründen der taktischen Zweckmäßigkeit als Begründung für jene Fundamentalablehnung des Staates an, die bei Ihnen ganz offensichtlich im Vordergrund steht. Ganz im Gegenteil, da die Folgen oder Begleiterscheinungen dieser Mängel, v.a. der Abbau der politischen Selbstbestimmung auf allen Ebenen, einen krassen Verstoß gegen die FDGO, insbesondere gegen die Volkssouveränität, darstellen, haben nationale Kräfte die beste argumentative Plattform, indem sie als Verteidiger des Staates und der staatlichen Selbstbestimmung gegen die Angriffe nationalstaatsfeindlicher, internationalistischer Kräfte auftreten. Es spricht überhaupt nichts dagegen, ganz im Gegenteil, daß wir dabei die mit der Volkssouveränität nicht vereinbaren Teile des Grundgesetzes scharf kritisieren und in diesem Zusammenhang auch eine völlige Umarbeitung dieser Teile, in erster Linie der Regierungsform, fordern. Bekanntlich ist dies im Rahmen der FDGO jederzeit möglich. Auch die Vision, daß dies im Rahmen eines nationalen Erwachens mit der Wiedererrichtung des Reiches einhergehen sollte, ist naheliegend.

Alles dies ist möglich und könnte, wenn es politisch richtig angegangen wird, zur Grundlage einer neuen nationalen Strömung und einer großen, mittelfristig mehrheitsfähigen nationalen Bewegung werden. Ich erwähnte, daß wir als nationale Kräfte eine bessere Argumentationsplattform haben, wenn wir als Verteidiger der immer offensichtlicher bedrohten staatlichen Selbstbestimmung und politischen Handlungsfähigkeit auftreten, als wenn wir, wie Oberlercher, den Verzicht auf die Selbstbestimmung - und damit wahrscheinlich auf jede Zukunftsfähigkeit - in Kauf nehmen, damit die BRD so schnell wie möglich zum Teufel geht. Dies ist eigentlich sowohl rechtlich als auch psychologisch eine Binsewahrheit und müßte m.E. von allen gutwilligen nationalen Kräften auch als solche anerkannt werden. Denn erstens denkt die Masse grundsätzlich legalistisch und wird erst „revolutionär“, wenn sie eine einfach gestrickte legale Begründung dafür hat. (Mag widersprüchlich klingen, aber ist so.) Und zweitens sind insbesondere nationale und gemeinschaftsorientierte Menschen, ob rechts oder links, hauptsächlich mobilisierbar, wenn es um VERTEIDIGUNG substantieller Interessen, NICHT UM ANGRIFF geht.

ES GEHT ALSO UM DIE HERSTELLUNG DER AKZEPTANZFÄHIGKEIT UND MEHRHEITSFÄHIGKEIT NATIONALER POLITIK, UND ZWAR UNAUFSCHIEBBAR, DENN VIEL ZEIT STEHT NICHT ZUR VERFÜGUNG.

ICH KANN NUR AN ALLE VERANTWORTUNGSBEWUSSTEN NATIONALEN KRÄFTE APPELLIEREN, DIES ZU BEHERZIGEN.

DER ERFOLG KÖNNTE DANN SCHNELLER KOMMEN, ALS WIR AHNEN.

VERWEIGERN WIR UNS ABER DIESEM REALISMUS, WIRD DIE NATIONALE BEWEGUNG IN DEUTSCHLAND SCHEITERN UND DIE DEUTSCHE NATION IN WENIGEN JAHRZEHNTEN AUSGELÖSCHT SEIN.

Feldkirchen-Westerham, den 16. Oktober 2003

Per Lennart Aae


7.  I. Stawitz an J. Schwab

Ingo Stawitz
(...)
EPost: [email protected]

19.10.2003
Herrn Jürgen Schwab

Betrifft: Aaes Brief an den Bundestagspräsidenten und Ihre Anmerkungen dazu.

Lieber Kamerad Schwab! Das Verbotsverfahren zeigt den Nationalisten, dass die BRD-Judikative im Rahmen der heute bestehenden Ordnung -ob geliebt oder nicht ist unerheblich- noch einigermaßen funktioniert, d.h. der infame Versuch, die NPD zu verbieten, wurde ausgerechnet von BRD-Juristen vereitelt und nicht wie einige befürchtet haben, abgesegnet!

Inwiefern ist bei einigen die Maske gefallen? Das bleibt Ihr Geheimnis. Festzuhalten bleibt, dass der ehemalige Amtsleiter Politik, nämlich Herr Aae im Zusammenhang mit Peter Marx (NPD Saarland) und mit mir versuchte, die Verteidigung der NPD auf der Grundlage des Bestehenden, des Faktischen zu betreiben d.h. den politischen Feind mit seinen eigenen Waffen zu schlagen, anstatt sich im luftleeren theoretischen Raum zu verlieren. Herr Aae stand auch nicht allein mit seiner Meinung da, sondern fand die Zustimmung der Mehrheit im PV, einschließlich der Stimme des Vorsitzenden Udo Voigt, bis Horst Mahler auf der Bühne erschien und die Regie veränderte.
Glauben Sie allen Ernstes, dass Peter Marx, Sascha Rossmüller, Holger Apfel oder ich als Erfüllungsgehilfen der US-Propaganda gewirkt haben oder wirken würden?

Lieber Kamerad Schwab, obwohl ich vieles von dem was Sie bisher geschrieben haben befürworte und Ihnen sogar ehrenwerte Motive unterstellen möchte, noch jedenfalls- bin ich sehr enttäuscht über die unangemessene Art, wie Sie versuchen den Kameraden Aae als Quisling der USA oder der Zionisten darzustellen oder als Mitglied des Jesuitenordens.
Jedoch, hier geht es nicht um Persönliches sondern, um die Strategie und um die Taktik im Kampfe gegen unseren gemeinsamen Feind.

Sie haben in einem früheren Schreiben die Abrissbirne als Mittel zur Lösung der Probleme der BRD eingebracht und die zerstört bekanntlich alles bis auf die Grundfesten!
Wollen Sie das wirklich? Ist Ihr Hass so groß, dass der Verstand überlagert wird? Begeben Sie sich nicht ungewollt in die Rolle des blinden Zerstörers? Ist die Masse der Deutschen bereit, einer solchen Politik zu folgen? Immerhin überlegenswert!
Dem Kamerad Aae auf der anderen Seite dagegen, ist durchaus bewusst, dass das GG nicht die deutsche Verfassung ist, die wir uns vorstellen oder wünschen. Da muß vieles korrigiert werden! Jedoch, geht er davon aus, dass es angesichts der tödlichen Vernichtungsversuche gegen alle europäischen Völker und Nationen durch internationale Organisationen und deren Hintermänner, zweckmäßiger ist, vom Status Quo auszugehen und das vorhandene gesetzliche Instrumentarium zu nutzen, um unsere Gegner damit noch rechtzeitig zu schlagen!
Diese Art von Politik ist für die meisten Deutschen logisch und nachvollziehbar und hat ggf. Aussicht darauf ,wirklich verstanden und gewollt zu werden im Gegensatz zu den vielen Phantasiekonstrukten, die auf dem Marktplatz der „Revolutionären“ gehandelt werden.
Selbstverständlich können Sie alles ablehnen und in Frage stellen, was heute ist, nur dürfen Sie und Ihre Anhänger dann überhaupt keine politischen Erfolge für das Fortkommen der NPD erwarten!

Am Rande eine alte deutsche Weisheit: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dache! Soll heißen: bleibe nüchtern und realistisch, halte fest an das was du hast! Die Alternative ist meistens: leer auszugehen!
In der Frage des Fraktionszwanges und des freien Mandates, habe ich 4 Jahre praktische Erfahrung hinter mir.
Es ist nicht nur ein altes Ideal des Liberalismus, wenn das Abg.Gesetz die freie Gewissensent-scheidung und die Unabhängigkeit fordert und Kamerad Aae in seinem Schreiben an den Bundestagspräsidenten sich darüber beklagt, dass dieses Prinzip bzw. dieses Recht missachtet wird.

Dazu einige wenige Beispiele:

Hätten meine Fraktionskollegen und ich sich an die Vorgaben des Dr. G. Frey gehalten, der durch seine Palladine an den Fraktionssitzungen immer vertreten war, säßen wir heute alle wegen Veruntreuung im Gefängnis! Das taten wir nicht, weil wir freie Menschen sind, die sich an Recht und Gesetz halten. Dem Führer Dr. Frey wären wir nur zu gern gefolgt, vorausgesetzt er hätte sich genauso verhalten und die Dinge wirklich vertreten, die er vorgab zu vertreten.
Das alles und vieles mehr steht in dem von mir geschriebenen Buch „Mein Krampf“ welches Holger Apfel nicht bereit war zu veröffentlichen, weil -wie er mir schrieb- es zu erwarten ist, dass ich über Missstände bei der DVU und der NPD berichten würde! Komisch!

Sind nicht die 6 SPD-Abgeordneten, die sich vor wenigen Tagen in Sachen Sozialabbau gegen die von Herrn Müntefering und Herrn Schröder geforderte Fraktionsdisziplin gestellt haben, die besseren Abgeordneten? Immerhin versuchen diese, Schaden vom Volke abzuwenden!

Ein anderes Beispiel: Ich habe erlebt, wie idiotisch es sein kann, wenn nicht individueller Verstand sondern, Zwang zum Handeln nötigt.
Unsere DLVH Fraktion brachte einen Antrag ins Landesparlament ein, der von einem Forderungs-katalog aus dem Presseorgan der Gewerkschaft der Polizei wortwörtlich abgeschrieben war! Dieser Antrag wurde von mir im Plenum vertreten. Resultat: Alle Abgeordneten aller etablierten Parteien lehnten ihn ab, weil es so angeordnet wurde und von uns „Rechte“ eingebracht wurde.
Aus der Blindheit der Geschlossenheit heraus, übersahen die etablierten Politiker, dass es sich nicht um unsere Forderungen handelte sondern, um die der Polizei! Sie vergaßen offensichtlich auch, dass Vertreter der Polizei während der Debatte anwesend waren und erleben mussten, dass nicht die Regierungspartei oder der zuständige Innenminister oder die Oppositionsparteien hinter ihre Forderungen standen sondern, die verfemten Rechten!
Als Dank für unsere Bemühungen, lud die Gewerkschaft der Polizei uns zu ihrem jährlichen Abschlussfest im Kieler Schloss ein. Am Nebentisch saß die Regierungschefin Heide Simonis!
Können Sie sich das dumme Gesicht dieser Frau vorstellen, als sie bemerkte, dass ausgerechnet nach Mölln und Solingen, die Rechten am Ehrentisch neben ihr saßen? Sie ging vorzeitig, wir blieben demonstrativ!
Nicht, dass wir scharf darauf waren, von den Vertretern des Systems eingeladen worden zu sein -wir konnten unser eigenes Bier kaufen!- sondern wir setzten Zeichen insofern, dass nicht wir die Verfassungsfeinde oder die Volksverderber sind, sondern die Herrschenden jene verkörpern! Solche Erfolge konnten wir mehrfach erzielen. Unsere Aktionen haben nichts mit Anbiederung zu tun gehabt und wir führten die Etablierten überall vor, wo es Gelegenheit dazu gab. Oftmals auf ihren eigenen Veranstaltungen oder auf diplomatischen Treffen (Ostseekonferenz)! Aber wir Handelten im Rahmen der Gesetze und des Anstandes und wurden mit Sicherheit von den Etablierten mehr gefürchtet als die Spinner aus den nationalrevolutionären Zellen, die als Vorwand für Verbote dienen.
Lieber Kamerad Schwab, es gäbe unendlich viel mehr zu berichten, aber ich werde jetzt abschließen und mich einer wichtigen Angelegenheit im Sinne unseres Volkes widmen, nämlich der Pflege meiner Familie.

Es grüßt Sie Ingo Stawitz


8.    J. Schwab antwortet P.L. Aae und I. Stawitz

 

Liebe Kameraden Aae und Stawitz,

doch noch ein kurzer Nachtrag von mir.

„Nationalrevolutionär“ ist kein Selbstzweck, sondern muß der politischen Lage entsprechen. Würde ich in einem deutschen Staat leben, der ernsthaft und erfolgversprechend die deutsche Volksgemeinschaft anstreben würde, so wäre ich kein Nationalrevolutionär mehr, sondern ganz normaler Staatsbürger - im Sinne von citoyen und nicht von bourgeois (gemäß der Unterscheidung von Jean-Jacques Rousseau).

Ich gehe - besonders im Gegensatz zu Per Lennart Aae - davon aus, daß es in der BRD keine Volksgemeinschaft gibt und es diese unter den Bedingungen der FDGO auch niemals geben wird. Deshalb steht das Ziel einer „Volksgemeinschaft“, wie es in Punkt 3 des Parteiprogramms der NPD gefordert wird, in revolutionärem Widerspruch zum BRD-System.

Im Jahr 1999, also noch vor dem Verbotsverfahren, hatte ich den NPD-Parteivorstand (PV) auf das intellektuelle Defizit hingewiesen, ein revolutionäres Ziel auszugeben („Volksgemeinschaft“), ohne die Mittel hierfür zu benennen. Das ist typisch Parteipolitik: etwas versprechen, ohne zu sagen, wie es funktioniert!

Aus diesem Defizit heraus hat sich der Arbeitskreis „Volk und Staat“ entwickelt. Der Versuch von NPD-Grundgesetzpatrioten, die Arbeit des AK zu verhindern bzw. den vorgesehenen AK in ein belangloses Hamsterrad zu deformieren, nämlich in eine „Arbeitsgemeinschaft“, die es in der Satzung nicht gibt, ist damals erfolgreich abgewehrt worden. Das waren genau die Kreise, die wenig später - ebenfalls erfolglos - versucht hatten, Horst Mahlers Arbeit im Verbotsverfahren zu sabotieren, indem sie sich der Gegenseite des Verfahrens, den Innenministern und ihren Ämtern, als Kronzeugen für die angebliche Verwerflichkeit nationalrevolutionären Strebens innerhalb der NPD angeboten hatten. Auch dieser Angriff konnte abgewehrt werden.

Für mich gibt es grundsätzlich zwei denkbare Möglichkeiten, das Ziel der Volksgemeinschaft - ausgehend von dem staatspolitischen status quo - erreichen zu können:

1. Die BRD ist reformierbar, sie verändert sich von innen heraus zu einem Staatswesen, das dem Gemeinwohl des deutschen Volkes nutzt und ihm nicht schadet. Hierzu wäre von Seiten der politischen Klasse der BRD Reformwille und die Reformfähigkeit erforderlich, wobei es gerade an dem ersten fehlt. Die politische Klasse der BRD müßte sich für Reformvorschläge von „außen“ öffnen, diese ernsthaft umzusetzen versuchen und nicht Reformvorschläge wie in Heft Nr. 11 der NPD-Schriftenreihe Profil in Verbotsanträgen und VS-Berichten zu verunglimpfen.

2. Die BRD ist nicht reformierbar, gerade deshalb, weil in ihr als dem Anti-Reich auf deutschem Boden der fremdherrschaftliche Ungeist des Nationalverrats schlummert. Weil das Ziel der alliierten Gründung der nachkriegsdeutschen Besatzungsorganisation (Carlo Schmidt) in der Vernichtung des deutschen Volkes liegt, wäre wohl auch die Unterstellung eines Reformwillens der BRD-Herrschenden eine contradiction, also ein Widerspruch in sich in bezug auf das ursprüngliche Ziel der alliierten Gründer und ihrer Vasallen.

Jeder Leser kann nun für sich entscheiden, welche Option wahrscheinlicher ist. Der NPD-Arbeitskreis „Volk und Staat“ hat in Heft Nr. 11 der Schriftenreihe Profil im Auftrag des PV praktikable Reformvorschläge für das BRD-System formuliert, die von den Herrschenden kriminalisiert wurden. Nun ist es also an der Zeit, die revolutionäre Alternative hervorzukehren, die als Weiterentwicklung - und nicht im Widerspruch - zu den von den BRD-Herrschenden verschmähten Reformvorschlägen zu sehen ist. Deshalb wurde auf dem zurückliegenden Bundesparteitag der NPD in Saarbrücken ein Europawahlprogramm verabschiedet, in dem sich die überwältigende Mehrheit der Parteitagsdelegierten auf die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches verpflichtet hat. An diesen Grundsatzbeschluß dieses höchsten Gremiums ist nun anzuknüpfen.

Von einer drohenden Spaltung der Partei, wie dies neulich in einem Brief aus Dortmund an den PV herangetragen wurde, kann überhaupt keine Rede sein! Der NPD stehen nach wie vor beide Optionen offen: Realpolitisch - wie dies Ingo Stawitz befürwortet - auf den status quo von GG und FDGO zu reagieren, etwa durch Hinweise auf den Verstoß der Herrschenden bezüglich ihrer eigenen Regeln, was durch konkrete Reformvorschläge (wie in Profil Nr. 11) zu erweitern ist, und darüber hinaus ist die ordnungspolitische Diskussion zu beleben, die über das BRD-System hinaus geht.

Ich selbst vertrete natürlich grundsätzlich die revolutionäre Option, schließe jedoch die denkbare, wenn auch unwahrscheinliche Möglichkeit von Reformen nicht aus, wie auch in meinem Buch Volksstaat statt Weltherrschaft ausführlicher dargelegt.

Mit kam. Grüßen

Jürgen Schwab

 


9.  P.L. Aae antwortet J. Schwab

 

Meine Kommentare zu den neuesten Ausführungen Jürgen Schwabs will ich diesmal direkt an die einzelnen Abschnitte seines Textes koppeln. Die betreffenden Textabschnitte zitiere ich jeweils in kursiver Schrift.

„Nationalrevolutionär“ ist kein Selbstzweck, sondern muß der politischen Lage entsprechen. Würde ich in einem deutschen Staat leben, der ernsthaft und erfolgversprechend die deutsche Volksgemeinschaft anstreben würde, so wäre ich kein Nationalrevolutionär mehr, sondern ganz normaler Staatsbürger - im Sinne von citoyen und nicht von bourgeois (gemäß der Unterscheidung von Jean-Jacques Rousseau).

Daß eine „nationalrevolutionäre“ Politik, wie auch jede andere Politik, nicht zum Selbstzweck werden darf, sondern in der gegebenen politischen Lage den aufgestellten politischen Zielen zu dienen hat, darin stimme ich mit Jürgen Schwab überein. Diese Erkenntnis verpflichtet uns aber v.a. zu folgenden rationalen Denkleistungen: a) Definition des Zieles, b) Analyse der Lage, c) Feststellung wie das Ziel in der gegebenen Lage erreicht werden kann. - Gehen wir in dieser Weise vor, kommen wir, ausgehend von unserer völkisch-nationalen Grundanschauung, zwangsläufig zu folgenden Ergebnissen: A) Das Ziel ist auf nationaler Ebene die Erhaltung des deutschen Volkes in seiner soziokulturellen Identität und staatlichen Einheit, auf internationaler Ebene der Sieg des völkisch-raumorientierten, ökologischen und demokratischen Selbstbestimmungsprinzips über das kapitalistisch-globalistische, kosmopolitische, zentralistisch-imperialistische Fremdbestimmungsprinzip. B) Die Lage ist nicht von einer etwaigen innerdeutschen Auseinandersetzung zwischen Anhängern DES „Reiches“ einerseits und DER „brd“ andererseits gekennzeichnet, sondern vielmehr von einer derzeit überaus erfolgreichen Kampagne der Globalisten zur Zerschlagung JEDER Eigenstaatlichkeit und JEDER ethnischen Identität einerseits UND von einem beginnenden, weltweiten, insbesondere auch in Deutschland zu beobachtenden Widerstand gegen diesen kapitalistisch-internationalistischen Frontalangriff auf die grundlegenden Freiheitsrechte der Völker andererseits. C) Das unter A genannte Ziel kann nur erreicht werden, wenn es gelingt, den Widerstand gegen die Auflösung des Nationalstaates und die Zersetzung des soziokulturell gewachsenen, harmonisch-ausgewogenen Gemeinwesens zu stärken und über alle Standes-, Konfessions-, Partei- und Verbandsgrenzen hinweg zu organisieren. In dieser Hinsicht findet heute allmählich eine geistesgeschichtlich bedeutsame Schwerpunktverschiebung statt, von der allerdings die meisten Angehörigen des nationalen Lagers in Deutschland vor lauter Stigmata kaum etwas mitbekommen haben. Doch nur wer jenseits des noch schrillen und lärmenden globalistischen Tenors und der stigmatisierenden Hetze der veröffentlichten Meinung „das Gras wachsen hört“, wird in der Lage sein, die allmählich einsetzende neue Weichenstellung im völkisch-nationalen Sinne entscheidend zu beeinflussen. Der Schlüssel zum Erfolg heißt: beharrliche Begründung unserer Freiheitsrechte sowie der Entwicklungsfähigkeit von Land und Volk mit jenen soziokulturellen, völkischen und ökologischen Prinzipien, welche die Grundlage völkisch-nationaler Politik ausmachen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Verfallstendenzen der nationalen, aber auch der internationalen Strukturen besitzen wir in dieser wissenschaftlich begründeten Argumentation eine überlegene geistige Waffe, die uns den Sieg bringen wird, wenn uns nicht ein Ragnarök oder Harmageddon die für jeden Neuanfang notwendigen Grundlagen vorher vernichtet. - Das revolutionäre Potential ist allein in dieser geistigen und wissenschaftlichen Überlegenheit und in der damit verbundenen Möglichkeit, dem Gegner die Deutungshoheit zu entreißen, begründet, nicht im Bemühen von historischen Metaphern. Letztere sind wertvoll, wenn sie positiv und konstruktiv ausgelegt werden, aber nicht wenn man sie zum pseudorevolutionären Popanz und zur „Abrißbirne“ pervertiert.

Ich gehe - besonders im Gegensatz zu Per Lennart Aae - davon aus, daß es in der BRD keine Volksgemeinschaft gibt und es diese unter den Bedingungen der FDGO auch niemals geben wird. Deshalb steht das Ziel einer „Volksgemeinschaft“, wie es in Punkt 3 des Parteiprogramms der NPD gefordert wird, in revolutionärem Widerspruch zum BRD-System.

Zunächst könnte es vielleicht Jürgen Schwab interessieren, daß ich derjenige war, der das entscheidende Bekenntnis zur Volksgemeinschaft im derzeitigen NPD-Programm formulierte: „Volksherrschaft setzt Volksgemeinschaft voraus“. Volksgemeinschaft ist aber nicht eine Staatsform, sondern die Bezeichnung eines soziokulturellen Zustandes, der in einer Massengesellschaft niemals hundertprozentig gegeben sein wird, der aber politisch anzustreben ist, u.a. weil ein Mindestmaß davon die VORAUSSETZUNG für jede dauerhafte, freiheitliche Staatsordnung ist - wie es im Parteiprogramm der NPD eben sinngemäß steht.

Die FDGO setzt sich aus den Artikeln 1 und 20 Grundgesetz zusammen. Letzterer ist, was das Bekenntnis zur Volksherrschaft betrifft, eigentlich nichts anderes als Punkt 3 im NPD-Programm, also als jener Punkt, der mit dem oben zitierten Satz von mir beginnt. Unser Parteiprogramm geht zwar weiter als Art. 20 GG, steht aber keineswegs dazu im Widerspruch. Art. 1 Grundgesetz ist das seinerzeit von Carlo Schmidt formulierte Ergebnis der Bemühungen, dem Grundgesetz eine allgemeine, in schwerer Zeit das Gemeinschafts- und Einigkeitsgefühl stärkende Wertgrundlage für das deutsche Volk voranzustellen, und zwar notgedrungenermaßen unter den Bedingungen der damaligen Besatzungsmächte. Siehe die Memoiren von Carlo Schmidt. Mit dem Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ sollte nicht einem hemmungslosen Individualismus Vorschub geleistet, sondern die gegenseitige Achtung der Deutschen untereinander als tragendes Prinzip für das Grundgesetz erklärt werden. So ist dieser Grundgesetzartikel auch höchstrichterlich ausgelegt worden: „Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums; das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum-Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten.“ Siehe Dürig in Maunz-Dürig, Komm. z. GG. Art. 1 Rdnr. 46. - Der Begriff FDGO ist weder inhaltlich noch politisch-taktisch als nationales Negativ-Schlagwort oder Unwort geeignet. Gegen die Volksgemeinschaft wendet er sich keineswegs. Das Gegenteil ist der Fall.

Die Behauptung, es gebe in der BRD keine Volksgemeinschaft, kommt einer Verneinung der Existenz des deutschen Volkes gleich. Richtig ist, daß die Volksgemeinschaft starken Zersetzungs- und Auflösungskräften ausgesetzt ist und einer Stärkung und Revitalisierung durch ein neues weltanschauliches Paradigma und eine neue politische Führung bedarf. Mit den Details der Regierungsform hat dies aber höchstens indirekt etwas zu tun.

Im Jahr 1999, also noch vor dem Verbotsverfahren, hatte ich den NPD-Parteivorstand (PV) auf das intellektuelle Defizit hingewiesen, ein revolutionäres Ziel auszugeben („Volksgemeinschaft“), ohne die Mittel hierfür zu benennen. Das ist typisch Parteipolitik: etwas versprechen, ohne zu sagen, wie es funktioniert!

Unter „Mitteln“ versteht Schwab hier offensichtlich die von ihm angesprochenen und im Rahmen der FDGO jederzeit möglichen Korrekturen des Grundgesetzes. Damit stößt er offene Türen auf, denn dieses Anliegen ist z.B. schon in Punkt 3 NPD Parteiprogramm in allgemeiner Form erwähnt. Niemand kann etwas gegen eine sachliche Konkretisierung dieser Leitgedanken haben, etwa als Entwurf einer neuen Regierungsform. Das Problem mit Jürgen Schwab und seinesgleichen ist aber, daß es ihnen gar nicht in erster Linie um solche Verbesserungen, sondern vielmehr um das für eine nationale Politik sinnlose, ja schädliche Schüren von Ressentiments und Haßgefühlen gegen die Bundesrepublik Deutschland geht. Damit kann mit Sicherheit keine bessere Volksgemeinschaft hergestellt werden und ich finde auch, gelinde gesagt, das ständige Durcheinanderbringen angeblicher Reformvorschläge mit Abrißparolen intelektuell unredlich.

Aus diesem Defizit heraus hat sich der Arbeitskreis „Volk und Staat“ entwickelt. Der Versuch von NPD-Grundgesetzpatrioten, die Arbeit des AK zu verhindern bzw. den vorgesehenen AK in ein belangloses Hamsterrad zu deformieren, nämlich in eine „Arbeitsgemeinschaft“, die es in der Satzung nicht gibt, ist damals erfolgreich abgewehrt worden. Das waren genau die Kreise, die wenig später - ebenfalls erfolglos - versucht hatten, Horst Mahlers Arbeit im Verbotsverfahren zu sabotieren, indem sie sich der Gegenseite des Verfahrens, den Innenministern und ihren Ämtern, als Kronzeugen für die angebliche Verwerflichkeit nationalrevolutionären Strebens innerhalb der NPD angeboten hatten. Auch dieser Angriff konnte abgewehrt werden.

Zunächst ein Wort zum Verbotsverfahren: Dieses wurde sicherlich nicht aus rechtsstaatlichen Gründen eingestellt, sondern wegen der vielen Unwägbarkeiten eines Verbots und des hohen Gefahrenpotentials - nicht zuletzt für das Bundesverfassungsgericht selbst! - durch das kriminelle Verhalten von Antragsstellern und Geheimdiensten. Die Einstellung erfolgte also keineswegs wegen der anwaltlichen Tätigkeit von Horst Mahler. Ganz im Gegenteil, gerade Mahlers offensichtliche Bemühungen, die NPD in plumpester Weise mit den klassischen Verbotskriteriumsstereotypen zu belasten, wie etwa der Ablehung der Parteienvielfalt, der Neubelebung des historischen Nationalsozialismus u.ä., gaben den Antragsstellern bis zuletzt eine gewisse Hoffnung, daß es doch noch weitergehen könnte. Denn Mahler WOLLTE das Verfahren, und zwar von Anfang an, und er hätte m.E. im Interesse seiner eigenen Ambitionen das NPD-Verbot auch locker in Kauf genommen. Nach der Einstellung ist er ja auch in demonstrativer und für die NPD demütigender Form aus der Partei ausgetreten. Warum nicht vorher? Das wäre bei Nichteinstellung sicherlich zielführender im Sinne der Abwehr eines Verbots gewesen als die durch die Mitgliedschaft hergestellte Identifizierung des Mandanten, also der Partei, mit den abstrusen politischen Parolen des Anwalts.

Im übrigen sollte Jürgen Schwab sich daran erinnern, daß der „AK Volk und Staat“ mit ihm selbst als Vorsitzendem erst auf förmlichen Antrag von mir als regulärer Arbeitskreis eingerichtet wurde, und zwar am 6. Dezember 2000, gleichzeitig mit der einstimmigen Verabschiedung der NPD-PV-Erklärung „Die NPD und das politische System der BRD“, wenn ich mich recht erinnere. Die Geschichte mit den „Arbeitsgemeinschaften“ ging auf einen Vorschlag von Jürgen Distler zurück, die Arbeitskreise generell in Arbeitsgemeinschaften umzubenennen, und hat im hier aktuellen Zusammenhang überhaupt keine Bedeutung. - Ich kenne keine „Grundgesetzpatrioten“ in der NPD, zumindest nicht welche, die auch nur annähernd meine politische Denkrichtung vertreten. Mir nahestehende Kameraden denken vielmehr sachbezogen, d.h. organisch, evolutionär, biologisch, sozial, konfliktbezogen u.s.w., aber nicht formalistisch. Verfassungen sind Statuten für Staaten, mehr nicht. Entscheidend ist das lebende System Volk und Land. Hier kann eine Verfassung zwar durchaus zur kulturellen Prägung beitragen, aber nicht glaubwürdig zum Hauptgegenstand eines patriotischen Bewußtseins werden. Bei Jürgen Schwab bin ich mir aber in dieser Hinsicht nicht so sicher. Er denkt stark verfassungsbezogen im Sinne der Aufklärung und dürfte eher zu „verfassungspatriotischen“ Fehlschlüssen neigen als die meisten anderen Nationalen. - Im Grunde ist ja der ganze überzogene Reichsfetischismus auch nichts anderes als eine Art Staats- oder Verfassungspatriotismus, zumal der Reichsbegriff vom Wesen her eher imperialer als völkischer Natur ist. Das schließt nicht aus, daß der Begriff im Kontext der neueren deutschen Geschichte auch eine völkische Bedeutung und einen wichtigen Identifikationswert hat. Man sollte sich aber davor hüten, ihn überzubewerten und zum Ersatz für das im politischen Kampf unabdingbare, politisch, weltanschaulich und wissenschaftlich fundierte völkisch-nationale Denken werden zu lassen.

Für mich gibt es grundsätzlich zwei denkbare Möglichkeiten, das Ziel der Volksgemeinschaft - ausgehend von dem staatspolitischen status quo - erreichen zu können:

1. Die BRD ist reformierbar, sie verändert sich von innen heraus zu einem Staatswesen, das dem Gemeinwohl des deutschen Volkes nutzt und ihm nicht schadet. Hierzu wäre von Seiten der politischen Klasse der BRD Reformwille und die Reformfähigkeit erforderlich, wobei es gerade an dem ersten fehlt. Die politische Klasse der BRD müßte sich für Reformvorschläge von „außen“ öffnen, diese ernsthaft umzusetzen versuchen und nicht Reformvorschläge wie in Heft Nr. 11 der NPD-Schriftenreihe Profil in Verbotsanträgen und VS-Berichten zu verunglimpfen.

2. Die BRD ist nicht reformierbar, gerade deshalb, weil in ihr als dem Anti-Reich auf deutschem Boden der fremdherrschaftliche Ungeist des Nationalverrats schlummert. Weil das Ziel der alliierten Gründung der nachkriegsdeutschen Besatzungsorganisation (Carlo Schmidt) in der Vernichtung des deutschen Volkes liegt, wäre wohl auch die Unterstellung eines Reformwillens der BRD-Herrschenden eine contradiction, also ein Widerspruch in sich in bezug auf das ursprüngliche Ziel der alliierten Gründer und ihrer Vasallen.

Die negative Fixierung Jürgen Schwabs auf DIE Bundesrepublik Deutschland, die als Vorbedingung für eine Verbesserung der Verhältnisse zuerst zerschlagen werden müsse, ist eine reine Zwangsvorstellung, und zwar eine besonders schlimme und dem nationalen politischen Kampf extrem abträgliche. Ein Staat entwickelt zwar bestimmte Traditionen und Denkstrukturen, ist aber kein Lebewesen, sondern eine Organisationsform, deren Entwicklung von der jeweiligen politischen Strömung und der politischen Führung, aber auch von den politischen Gepflogenheiten und Verhaltensweisen „in der Tiefe“, also nicht nur in der Führungsspitze, bestimmt wird und sich entsprechend laufend ändert. Unser Ziel muß es dementsprechend sein, die Macht im Staate zu erobern. Dann werden wir auch die Politik und die Ziele dieses Staates in denjenigen Punkten ändern, wo wir es für erforderlich halten. Wenn wir aber in einer Zeit, in der die staatliche - und volkliche! - Unabhängigkeit an sich in höchster Gefahr ist und immer mehr Menschen sich diesbezüglich Sorgen machen, das Staatsgebilde als solches mit der „Abrißbirne“ niederreißen wollen, werden wir niemals in die Lage kommen, den verhängnisvollen Lauf der Geschichte auch nur randständig zu beeinflussen, geschweige denn abzuwenden. Ist es das, was Jürgen Schwab will?

Jeder Leser kann nun für sich entscheiden, welche Option wahrscheinlicher ist. Der NPD-Arbeitskreis „Volk und Staat“ hat in Heft Nr. 11 der Schriftenreihe Profil im Auftrag des PV praktikable Reformvorschläge für das BRD-System formuliert, die von den Herrschenden kriminalisiert wurden. Nun ist es also an der Zeit, die revolutionäre Alternative hervorzukehren, die als Weiterentwicklung - und nicht im Widerspruch - zu den von den BRD-Herrschenden verschmähten Reformvorschlägen zu sehen ist. Deshalb wurde auf dem zurückliegenden Bundesparteitag der NPD in Saarbrücken ein Europawahlprogramm verabschiedet, in dem sich die überwältigende Mehrheit der Parteitagsdelegierten auf die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches verpflichtet hat. An diesen Grundsatzbeschluß dieses höchsten Gremiums ist nun anzuknüpfen.

Die Vorschläge zur Direktwahl des Bundespräsidenten, zur Ernennung des Bundeskanzlers durch den Präsidenten etc. (Präsidialdemokratie) sind meines Wissens überhaupt nicht „kriminalisiert“ worden. Sie stehen auch nicht in irgend einer Weise im Widerspruch zur FDGO, können also gar nicht als Kriterium für ein Parteiverbot nach Art. 21 II GG dienen. Aber mit ihrer sonstigen, wirklichkeitsfremden, an den realen politischen Konfliktlinien vorbeizielenden Rhetorik versuchen Schwab, Mahler, Oberlercher & Co. m.E. nur, die NPD auf Stigmatisierungskurs zu bringen, damit sie sich politisch von selbst erledigt. Da im Parteivorstand und beim Parteivorsitzenden offenbar nur wenig politischer Sachverstand vorhanden ist, kann es schon sein, daß sie damit z.T. Erfolg haben. Die strategisch denkenden Gegner würden sich freuen. - Mir persönlich macht dieser Sachverhalt natürlich keine Freude. Aber es ist notwendig, ihn glasklar festzustellen.

Von einer drohenden Spaltung der Partei, wie dies neulich in einem Brief aus Dortmund an den PV herangetragen wurde, kann überhaupt keine Rede sein! Der NPD stehen nach wie vor beide Optionen offen: Realpolitisch - wie dies Ingo Stawitz befürwortet - auf den status quo von GG und FDGO zu reagieren, etwa durch Hinweise auf den Verstoß der Herrschenden bezüglich ihrer eigenen Regeln, was durch konkrete Reformvorschläge (wie in Profil Nr. 11) zu erweitern ist, und darüber hinaus ist die ordnungspolitische Diskussion zu beleben, die über das BRD-System hinaus geht.

Ich selbst vertrete natürlich grundsätzlich die revolutionäre Option, schließe jedoch die denkbare, wenn auch unwahrscheinliche Möglichkeit von Reformen nicht aus, wie auch in meinem Buch Volksstaat statt Weltherrschaft ausführlicher dargelegt.

Wichtig ist nicht, wie viele Optionen der NPD offen stehen, sondern welche sie wählt. Und hier ist es in der Tat kein ermutigendes Zeichen, wenn Jürgen Schwab, im Gegensatz zu den hoffentlich immer noch zahlreichen Parteimitgliedern mit Durchblick, über ein angebliches Übergewicht für die Option der Fundamentalablehnung der Bundesrepublik Deutschland frohlockt. Denn diese Wahl stellt allein schon deswegen einen entscheidenden strategischen Fehler dar, weil es in der bevorstehenden, schicksalhaften politischen Auseinandersetzung mit absoluter Sicherheit NICHT um die Wiederherstellung des Deutschen Reiches (der Weimarer Verfassung?) gehen wird, SONDERN um die Selbstbestimmung des deutschen Volkes im Rahmen der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und der Unabhängigkeit ihrer vom deutschen Volkssouverän legitimierten Staatsorgane, ihrer vereins-, gesellschaftsrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Unternehmungen, Genossenschaften, Verbände, Interessenvertretungen u.s.w. und letztlich auch ihrer Bürger. Wenn die Legitimationskette zwischen letzteren und den Staatsorganen heute auch ohne die „europäische“ und internationale Fremdbestimmung durchlöchert ist und die Handlungsfähigkeit der Staatsorgane wegen konstitutioneller Fehler zu wünschen übrig läßt, so liegt ein Reformbedarf, kein Abrißbedarf vor. Bei veränderter politischer Großwetterlage und unter anderen politischen Vorzeichen werden nationale Kräfte unschwer die erforderlichen Reformen des Staates an Haupt und Gliedern durchzusetzen wissen, und zwar ohne dabei dem deutschen Volk in seiner vielleicht gefährlichsten Existenzkrise (demographisch, sozial, kulturell, wirtschaftlich, außenpolitisch) den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Bis dahin, also in der vor uns liegenden Kampfzeit, muß der ungeheuere politische und propagandistische Vorteil genutzt werden, der einfach darin besteht, daß wir das RECHT auf unserer Seite haben, weil wir den Staat und seine Grundordnung gegen den Hoch- und Landesverrat einer zur Erfüllungsgehilfin der internationalen Hochfinanz verkommenen politischen Klasse VERTEIDIGEN und dadurch - nicht zuletzt auch im Sinne der in der FDGO geforderten Volkssouveränität! - das deutsche Volk aus den Ketten fremder Vögte BEFREIEN wollen.

Dieser legitime und im Sinne des Grundgesetzes sogar legale FREIHEITSKAMPF ist die einzige erfolgversprechende Option der nationalen Bewegung in Deutschland. Sie erfordert aber, wie jede Grundsatzentscheidung, ENTSCHLOSSENES HANDELN. Eine nationale Partei, die sich Scheinoptionen offen halten will oder sich sogar GEGEN eine politisch und rechtlich aussichtsreiche Strategie zur Verteidigung unserer staatlichen Souveränität und nationalen Selbstbestimmung wendet, verunsichert nationale Bürger und potentielle Sympathisanten in allen Bevölkerungsschichten, spaltet die nationale Bewegung und verzögert oder verhindert damit letztlich die politische Trendwende, die für eine Abwendung der nahenden Katastrophe dringend NOTWENDIG ist.

Per Lennart Aae

 


10.  J. Schwab antwortet P.L. Aae

 

Die „Volksgemeinschaft“ als Komposthaufen

Per Lennart Aae hat in der vorangegangenen Diskussion endlich die Katze aus dem Sack gelassen und sich dazu bekannt, daß der Begriff der „Volksgemeinschaft“, wie er ihn in Punkt 3 des NPD-Parteiprogramms von 1997 formuliert hatte, so zu verstehen sei, daß die „Volksgemeinschaft“ in der BRD verwirklichbar sei. Vielleicht bin ich der erste, der diesem Schwindel auf die Schliche gekommen ist und diesen offengelegt hat. Nachfolgend gehe ich noch einmal ausführlich auf den Begriff der „Volksgemeinschaft“ ein, wobei ich mich eingangs auf vorangegangene Textpassagen der Gesamtdiskussion beziehe.

Schwab: Ich gehe - besonders im Gegensatz zu Per Lennart Aae - davon aus, daß es in der BRD keine Volksgemeinschaft gibt und es diese unter den Bedingungen der FDGO auch niemals geben wird. Deshalb steht das Ziel einer „Volksgemeinschaft“, wie es in Punkt 3 des Parteiprogramms der NPD gefordert wird, in revolutionärem Widerspruch zum BRD-System.

Aae: (...) Die Behauptung, es gebe in der BRD keine Volksgemeinschaft, kommt einer Verneinung der Existenz des deutschen Volkes gleich. Richtig ist, daß die Volksgemeinschaft starken Zersetzungs- und Auflösungskräften ausgesetzt ist und einer Stärkung und Revitalisierung durch ein neues weltanschauliches Paradigma und eine neue politische Führung bedarf. Mit den Details der Regierungsform hat dies aber höchstens indirekt etwas zu tun. (...)

Schwab: Besser hätte Per Lennart Aae seine unsinnige Begrifflosigkeit nicht unter Beweis stellen können. Indem er nämlich „Volksgemeinschaft“ mit „Volk“ gleichsetzt, entpuppt sich seine Vorstellung von „Volksgemeinschaft“ als bloßer Popanz.

Ein Volk läßt sich naturwissenschaftlich erklären, es hat biologische Voraussetzungen. Zu einer funktionierenden „Volksgemeinschaft“ gehört zunächst die natürliche Existenz des „Volkes“. Darüber hinaus muß dieses Volk aus dem bloßen Naturzustand heraustreten, indem es ein kollektives geistiges Bewußtsein von sich selbst entwickelt, das sich in einem gemeinsamen Willen ausdrückt (Nation). Um diesen politischen Willen umsetzen zu können, muß sich das Volk bzw. die Nation hierzu die organisatorischen Mittel (Institutionen) im souveränen Nationalstaat schaffen. Somit stellen in organischer Weise Volk (Natur), Nation (Geist) und Staat (Politik/Organisation) eine Einheit dar, die wir „Volksgemeinschaft“ nennen.

Der souveräne Nationalstaat ist nichts anderes als Volk und Nation, er ist der gleiche Gegenstand nur in einer anderen, nämlich politisch-organisatorischen Erscheinungsform. Wer hingegen - wie Aae - das Geistige und Politische von der Volksgemeinschaft trennen möchte, für den besteht die „Volksgemeinschaft“ lediglich in einem Komposthaufen, der fremdbestimmt - wie in der BRD -immer mehr schrumpft, bis er - bei Fortbestehen dieses Zustandes der Abwesenheit eines souveränen Nationalstaats - in vielleicht 20-50 Jahren verschwunden sein wird.

Ein bestimmter Zweig „völkischen“ Denkens geht in seinem unpolitischen Sektierertum davon aus, daß es Nation und Volksgemeinschaft im bloßen Naturzustand gäbe. Wenn dem so wäre, bräuchte man die Volksgemeinschaft nur durch nationale Hobby-Biologen, würden diese an die Macht gelangt sein, im Garten zu pflücken.

Natürlich gibt es in der BRD noch so etwas wie ein deutsches Volk. Trotz ethnischer Vermischung und Geburtenrückgang sind die Deutschen immer noch in ausreichender Zahl vorhanden. Jedoch eine Volksgemeinschaft, deren Vorhandensein sich in der Erfüllung bestimmter Aufgaben zeigt (Geburtenanstieg, Ausländerrückführung, Vollbeschäftigung, sozialer Zusammenhalt, Erziehung der Jugend zu Tüchtigkeit und Wehrbereitschaft und dergleichen mehr), kann nicht ausschließlich in dem natürlichen Vorhandensein des Volkes bestehen.

Der Ausgangspunkt von Aaes unsinnigem Gerede von „Volksgemeinschaft“ liegt also in seiner synonymen und absolut irreführenden Begriffsverwendung von „Volk“ und „Volksgemeinschaft“. Eine solche „Volksgemeinschaft“ wäre natürlich immer und überall und unter allen politischen Umständen verwirklichbar - selbst in einer Besatzungsorganisation wie in der BRD. Das ist dann der Gipfel der Politikunfähigkeit der Rechten.

Wer die „Volksgemeinschaft“ fordert, muß auch die geistigen und politischen Bedingungen (Nation und Staat) nennen, unter denen sie möglich ist. Die Staatsform (Monarchie oder Republik) ist dabei ziemlich unwichtig. Das Deutsche Reich, das über 1.000 Jahre Tradition besitzt, war als Monarchie, aber auch als Republik möglich. Bei der Regierungsform ist das allerdings eine völlig andere Sache. Hier wird man sicherlich streiten können, welche am geeignetsten wäre zur Schaffung der Volksgemeinschaft. Mir ist jedoch nicht bekannt, daß die sogenannte „parlamentarische Demokratie“ jemals eine Volksgemeinschaft hervorgebracht hätte. Diese ist nämlich in Wirklichkeit eine Oligarchie, in der institutionell nur Gruppeninteressen vorgesehen sind.

Diese Beurteilung gilt nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Geschichte. Sie gilt nicht nur für Deutschland, sondern weltweit. Volksgemeinschaft und „parlamentarische Demokratie“ ist eine contradiction.

Wer die „Volksgemeinschaft“ in der BRD fordert, ist ein Täuscher, der die ahnungslosen nationalen Schafe in die Irre führen möchte.

Hingegen ist die grundgesetzpatriotische Position von Rolf Schlierer, Gerhard Frey und Heiner Kappel theoretisch allemal schlüssig, die allesamt an der BRD festhalten wollen, aber dafür ja auch nicht großspurig von der „Volksgemeinschaft“ faseln.

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