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  Repression und Überwachung

 

Verfassungsschutz hört weiter ab

 

Von den drei deutschen Geheimdiensten hat nur das Bundesamt für Verfassungsschutz zwischen Juli 2001 und Juni 2002 beim Parlamentarischen Kontrollgremium Überwachungen beantragt - MAD und BND hielten diesen Schritt offenbar nicht für nötig. Nach dem Bericht des Gremiums wurden zwischen 32 und 38 G-10-Maßnahmen durchgeführt, bei denen das durch das in Artikel 10 Grundgesetz gewährte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufgehoben wurde. Dabei wurden zwischen 189 und 232 Personen überwacht. Begründet wurden die Maßnahmen unter anderem mit dem Verdacht des Terrorismus und der Spionage.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/03/apr_05_11.htm#12

 

 

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