Repression und Überwachung

 

Ausufernde Überwachungsmaßnahmen

 

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg hat unlängst sein im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz erstelltes Gutachten vorgelegt und darin eine Reihe beunruhigender Feststellungen gemacht: Die Zahl der Ermittlungsverfahren, in denen TKÜ-Anordnungen erfolgten, hat sich im Zeitraum von 1996 bis 2001 um 80 % erhöht (1996: 2149; 2001; 3868). Ferner stieg die Gesamtzahl der TKÜ-Anordnungen pro Jahr im Zeitraum von 1990 bis 2000 von 2.494 um das Sechsfache auf 15.741. Zwischen 1994 und 2001 verdreifachte sich die Zahl der von Telekommunikationsüberwachung Betroffenen beinahe, und zwar von 3730 auf 9122. In 21 % der Anordnungen wurden zwischen 1.000 und 5.000 Gespräche, in 8 % der Anordnungen mehr als 5.000 Gespräche abgehört. Der Anteil der staatsanwaltschaftlichen Eilanordnungen („Gefahr im Verzug“) stieg im Zeitraum von 1992 bis 1999 von ca. 2 % auf ca. 14 % an. In 75 % dieser Fälle umfassen diese Eilanordungen das gesetzliche Maximum von 3 Monaten, sind aber nur in 24 % substanziell begründet. Mit 73 % wurden beinahe drei Viertel der betroffenen Anschlussinhaber nicht - wie eigentlich vorgeschrieben - nachträglich über die Überwachungsmaßnahmen unterrichtet.

 

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/03/okt_11_17.htm#8

 

 

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