Repression
und Überwachung
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TK-Überwachung wird erweitert
Die Bundesregierung plant eine zentrale Speicherung aller Telefon-, SMS-, E-Mail- und Internetdaten bis zu zwölf Monate. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bestätigte bereits, dass sie und Innenminister Otto Schily mit der Telekom bereits darüber gesprochen hätten. Die Bundesregierung verwies auf einen Vorstoß von vier EU-Staaten zu einer entsprechenden Richtlinie. Schweden, Großbritannien, Irland und Frankreich wollen derzeit in Brüssel durchsetzen, dass Telekommunikationsdaten bis zu 3 Jahre lang gespeichert werden. Die zentral gesammelten Daten sollen den jeweiligen Sicherheitsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden, und zwar grenzübergreifend. Auch wenn die Inhalte der Kommunikation ausdrücklich nicht gespeichert werden, lässt sich anhand dieser Verkehrsdaten für die Sicherheitsbehörden nicht nur der genaue Aufenthaltsort, sondern eine Art Bewegungsprofil von fast jedem der 400 Millionen EU-Bürger erstellen. Mit einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission wird noch im Frühjahr gerechnet. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar lehnte die Pläne als nicht sinnvoll und mit der aktuellen Rechtslage unvereinbar ab. Auch sprächen verfassungsrechtliche wie praktische Argumente dagegen. Schily sagte zu dem Vorhaben am Rande der Computermesse CeBIT in Hannover, man könne auch über Kommunikationsdaten Straftaten aufdecken. Der „Bild am Sonntag" zufolge zeigte sich Telekom-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke bereit, Telefonverbindungsdaten unter bestimmten Bedingungen künftig bis zu sechs Monaten zu speichern. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) unterstützt die Idee der Bundesregierung. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist das in den Medien beschriebene Vorhaben derzeit nicht zulässig. Das Telekommunikationsgesetz sieht eine Speicherung von Verkehrsdaten nur in einem sehr beschränkten Umfang vor, so der Datenschutzbeauftragte Schaar. Danach dürfen Daten nur zu Abrechnungszwecken und höchstens für sechs Monate gespeichert werden. Dies ist erst im vergangenen Jahr im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in einer breiten öffentlichen Diskussion erörtert worden. Damals einigten sich Bundestag und Bundesrat, auf die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. Der Bundestag hat diese Beschlusslage am 17. Februar 2005 bestätigt.
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/mae_12_18.htm#5