Repression
und Überwachung
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EU
weitet TK-Überwachung aus
Die Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder halten die geplante pauschale Speicherung sämtlicher
Telefonverbindungen und Daten zur Internet-Nutzung für verfassungswidrig.
Eine Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats berät derzeit über einen Richtlinien-Vorschlag,
der es ermöglichen würde, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten
zu verpflichten, jede einzelne Nutzung zu protokollieren und mindestens ein
Jahr aufzubewahren. Eine flächendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten
würde die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf ungehinderte
Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen verletzen, kritisierten
die Datenschützer. Jede Auswertung von Internetadressen könne etwas
über die Interessen, Vorlieben und politischen Präferenzen der Nutzenden
verraten - und diese Adressen müssten nach dem Vorschlag für einen
Rahmenbeschluss auf Vorrat gespeichert werden. Außerdem äußerten
die Datenschutzbeauftragten erhebliche Zweifel, ob der vorgeschlagene Rahmenbeschluss
mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention - dem Recht auf
Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz - vereinbar sei. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte habe betont, dass die Vertragsstaaten auch
zur Bekämpfung des Terrorismus nicht jede Maßnahme beschließen
dürften, die sie für angemessen hielten. Vielmehr müsse es sich
um Maßnahmen handeln, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendig
seien und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprächen.
"Die flächendeckende anlass-unabhängige Speicherung aller Daten
über die Nutzung öffentlicher Kommunikationsnetze schießt dagegen
weit über das für die Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten erforderliche
Maß hinaus."
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/jun_19_25.htm#12