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EU
weitet TK-�berwachung aus
Die Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der L�nder halten die geplante pauschale Speicherung s�mtlicher
Telefonverbindungen und Daten zur Internet-Nutzung f�r verfassungswidrig.
Eine Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats ber�t derzeit �ber einen Richtlinien-Vorschlag,
der es erm�glichen w�rde, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten
zu verpflichten, jede einzelne Nutzung zu protokollieren und mindestens ein
Jahr aufzubewahren. Eine fl�chendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten
w�rde die Grundrechte auf freie Meinungs�u�erung und auf ungehinderte
Unterrichtung aus allgemein zug�nglichen Quellen verletzen, kritisierten
die Datensch�tzer. Jede Auswertung von Internetadressen k�nne etwas
�ber die Interessen, Vorlieben und politischen Pr�ferenzen der Nutzenden
verraten - und diese Adressen m�ssten nach dem Vorschlag f�r einen
Rahmenbeschluss auf Vorrat gespeichert werden. Au�erdem �u�erten
die Datenschutzbeauftragten erhebliche Zweifel, ob der vorgeschlagene Rahmenbeschluss
mit Artikel 8 der Europ�ischen Menschenrechtskonvention - dem Recht auf
Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz - vereinbar sei. Der Europ�ische
Gerichtshof f�r Menschenrechte habe betont, dass die Vertragsstaaten auch
zur Bek�mpfung des Terrorismus nicht jede Ma�nahme beschlie�en
d�rften, die sie f�r angemessen hielten. Vielmehr m�sse es sich
um Ma�nahmen handeln, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendig
seien und dem Verh�ltnism��igkeitsgrundsatz entspr�chen.
"Die fl�chendeckende anlass-unabh�ngige Speicherung aller Daten
�ber die Nutzung �ffentlicher Kommunikationsnetze schie�t dagegen
weit �ber das f�r die Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten erforderliche
Ma� hinaus."
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/jun_19_25.htm#12
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