Repression
und Überwachung
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Das inzwischen auch in der BRD stark kontrovers diskutierte Thema der Verpflichtung
von Telekommunikationsfirmen zur pauschalen und verdachtsunabhängigen Überwachung
ihrer Kunden im Namen der Strafverfolgung und Terrorabwehr erregt in Brüssel
weiter die Gemüter. Dort hat der EU-Rat bereits seit langem gehegte Pläne
zur Einführung einer Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und
Standortdaten, die bei der Abwicklung aller Internet- und Telefon-Dienste anfallen,
mit Hilfe eine Initiative einer Handvoll Mitgliedsstaaten nach den Anschlägen
in Madrid vor einem Jahr wieder aufgenommen. Doch nach dem Berichterstatter
für den umstrittenen Entwurf für einen entsprechenden Rahmenbeschluss
im EU-Parlament, dem Liberalen Alexander Alvaro, und nach der EU-Kommission
ist nunmehr auch der Rechtsausschuss der europäischen Volksvertretung zu
der Ansicht gelangt, dass das Ministergremium im Kern keine Befugnis zur Verabschiedung
der umstrittenen Maßnahme hat. „Der Rat bewegt sich von nun an auf
sehr dünnem Eis, wenn er an seiner Position festhält". Der FDP-Abgeordnete
hatte in einem ersten Bericht zur geplanten Vorratsdatenspeicherung bezweifelt,
dass die Minister die richtige Rechtsgrundlage für das heftig umstrittenes
Vorhaben gewählt haben, und brachte prinzipielle Bedenken vor allem rechtlicher
Natur vor. Das Ministergremium lässt sich von seinen Plänen trotzdem
nicht abbringen. Mit ungedrosseltem Tempo hält der Ministerrat vielmehr
an seinem Ziel fest, noch bis zum Juni einen Rahmenbeschluss unter Dach und
Fach zu bringen. Auf ihrer Sitzung am 14. April wollen die Justiz- und Innenminister
die noch offenen Fragen besprechen. Grundlage für die weiteren Verhandlungen
ist ein überarbeiteter Entwurf für den Gesetzestext, der Ende Februar
erstellt wurde. Auf Drängen der Luxemburger Ratspräsidentschaft ist
darin nun von „Kommunikationsdaten" statt einfach nur „Daten"
die Rede, die von den Telekommunikationsunternehmen und Internetprovidern 12
Monate lang aufbewahrt werden sollen. Im ursprünglichen Entwurf waren Speicherfristen
bis zu 36 Monaten vorgesehen. Eine entsprechende längere Vorschrift wird
einzelnen Mitgliedsstaaten aber „im Einklang mit nationalen Kriterien"
nach wie vor an die Hand gegeben. Auch sechs Monate hält der Rat gerade
noch für akzeptabel, falls eine längere Vorhaltungsdauer der Datenmassen
national nicht durchsetzbar sei. Der Begriff „Kommunikationsdaten"
dürfte zunächst für weitere Verwirrung sorgen. Geht es den Sicherheitsbehörden
nach eigenem Bekunden doch gerade nicht um die Überwachung von Kommunikationsinhalten,
was nun aber nahe gelegt wird. In Artikel 2 bemüht sich der Rat daher um
genauere Definitionen. Demnach sollen zu den zu speichernden Informationen insbesondere
„Verkehrsdaten und Standortdaten" gehören. Dazu kommen schwammige
„Nutzerdaten, die sich auf den User eines öffentlich verfügbaren
elektronischen Kommunikationsdienstes beziehen", sowie dazugehörige
„Abonnentendaten". Daraus hervorgehen sollen unter anderem die Quelle
einer Kommunikation inklusive „persönlicher Details", die Herkunft
und das Ziel oder die Zeit und die Dauer einer Kommunikation. Auch Geräteidentifizierungsnummern
stehen auf der Wunschliste. Anwendung finden soll der Rahmenbeschluss auf „alle
Mittel für die elektronische Kommunikation", insbesondere auf die
Sprachtelefonie, SMS und sämtliche Internetprotokolle wie E-Mail, VOIP,
WWW oder für sonstige Dateiübertragungen. Alvaro: „Die Bundesregierung
fährt nach Brüssel, um Dinge umzusetzen, die sie in Berlin nie durchbekommen
würde, und lacht sich dabei ins Fäustchen.“
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/mae_26_apr_01.htm#17