Repression und Überwachung

 

Polizeistaat BRD

 

Im Zusammenhang mit der Gewalttäterdatei beim BKA wurden - welch Überraschung - Fälle rechtswidriger polizeilicher Datensammelwut bekannt. Unter den offiziell 300 registrierten "Polit-Hooligans" befinden sich reihenweise Personen, die nicht einmal ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren am Hals hatten, wegen zivilen Ungehorsams auffielen, mißliebige politische Ansichten vertraten oder lediglich Bagatelldelikte begingen. Wiesbaden unterhält derzeit die Gewalttäterdateien Limo für "Linksorientiert motivierte Gewalttäter", Remo für die bösen Neonazis und Aumo für ausländische Extremisten. Auf die gespeicherten Daten kann jede Streifenwagenbesatzung zugreifen, wenn ihr danach ist. Die Dateien für "Polit-Hooligans" enthalten Informationen, die offensichtlich unter Rücksprache mit den von den Delinquenten besuchten Schulen oder den Einwohnermeldeämtern etc. eingetrieben wurden. Unter Rückgriff auf das 1998 geänderte Paßgesetz kann gegebenenfalls die Reisefreiheit der erfaßten Personen eingeschränkt werden. Laut Beschluß der Innenministerkonferenz vom 24. November 2000 werden in diese Gewalttäterdateien Beschuldigte bereits dann aufgenommen, wenn ihre Persönlichkeit Grund zu der Annahme liefere, daß Strafverfahren gegen sie auflaufen könnten. Ein Meisterstück präventiver Verbrechensbekämpfung, hinter dem die gleiche Geisteshaltung steckt, nach der kurz vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges 2000 potentielle Gegner des Hitlerregimes ins KZ gesteckt wurden - sie könnten ja unbequem werden. Alle drei Dateien sind Bestandteil des polizeilichen Informationssystems Inpol mit seinen 50 Unterdateien. Bereits (welch Datum!) 1984 wurde von Experten geschätzt, daß Polizei und Nachrichtendienste die Daten von mehr als 10 Millionen Bundesbürgern erfaßt haben. Vom Staatsschutz erfaßte persönliche Daten werden mindestens 5 Jahre lang gespeichert und dann erfolgt lediglich eine Prüfung, ob eine Löschung opportun scheint. Limo & Co. sind weitaus bedenklicher als die Datei Landfriedensbruch mit ihren 1950 verdächtigen Randalierern. Diese gehört zum geschützten BKA-Fahndungsbestand Inpols und wird nur mit Genehmigung des jeweiligen Innenministeriums allen Polizeidienststellen zugänglich gemacht. Die Überführung der hier gespeicherten Informationen in Limo, Remo und Aumo ist bereits in vollem Gange. Die PDS-Bundestagsfraktion wies zu Recht darauf hin, daß die Datensammelwut der staatlichen Repressionsmaschinerie rechtsstaatliche Grundregeln wie die Unschuldsvermutung, das Demonstrationsrecht, die Reisefreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/01/sept_01_07.htm#6

 

 

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