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Demonstrationsrechtliche Sperrzonen
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Neben dem Holocaust-Mahnmal ist mit der Einrichtung demonstrationsrechtlicher Sonderzonen bei folgenden Objekten zu rechnen: In Baden-W�rttemberg insgesamt 17 betroffene Areale, darunter die Gedenkst�tte f�r Euthanasie-Opfer in Gomadingen-Grafeneck, die KZ-Gedenkst�tte Mannheim-Sandhofen, die Zentrale Stelle zur Aufkl�rung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, die Georg-Elser-Erinnerungsst�tte in K�nigsbronn und die Ulmer Gedenkst�tte f�r die „Wei�e Rose“; in Bayern die ehemaligen Konzentrationslager Dachau und Flossenb�rg; in Berlin das Haus der Wannsee-Konferenz, die Gedenkst�tte Pl�tzensee und die Neue Wache Unter den Linden; in Brandenburg die Gedenkst�tten und Friedh�fe der Konzentrationslager Sachsenhausen und Ravensbr�ck; in Hamburg die Gedenkst�tte Neuengamme und m�glicherweise Moorweide als ehemaliger Sammelpunkt f�r Judendeportationen; in Mecklenburg-Vorpommern die Kriegsopfer-Gedenkst�tte am Golm auf Usedom; in Niedersachsen die KZ-Gedenkst�tte Bergen-Belsen und noch nicht n�her bezeichnete weitere Orte; in Rheinland-Pfalz zwei ehemalige Konzentrationslager und in Th�ringen die KZ-Gedenkst�tten Buchenwald und Dora-Mittelbau sowie der Weimarer Theaterplatz. Keine Objekte wurden bislang von Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gemeldet. Eine Ausweitung der versammlungsrechtlichen Sperrgebiete ist jederzeit und �berall zu erwarten.
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/mae_05_11.htm#4
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