Repression und Überwachung

 

Demonstrationsrechtliche Sperrzonen

 

Neben dem Holocaust-Mahnmal ist mit der Einrichtung demonstrationsrechtlicher Sonderzonen bei folgenden Objekten zu rechnen: In Baden-Württemberg insgesamt 17 betroffene Areale, darunter die Gedenkstätte für Euthanasie-Opfer in Gomadingen-Grafeneck, die KZ-Gedenkstätte Mannheim-Sandhofen, die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, die Georg-Elser-Erinnerungsstätte in Königsbronn und die Ulmer Gedenkstätte für die „Weiße Rose“; in Bayern die ehemaligen Konzentrationslager Dachau und Flossenbürg; in Berlin das Haus der Wannsee-Konferenz, die Gedenkstätte Plötzensee und die Neue Wache Unter den Linden; in Brandenburg die Gedenkstätten und Friedhöfe der Konzentrationslager Sachsenhausen und Ravensbrück; in Hamburg die Gedenkstätte Neuengamme und möglicherweise Moorweide als ehemaliger Sammelpunkt für Judendeportationen; in Mecklenburg-Vorpommern die Kriegsopfer-Gedenkstätte am Golm auf Usedom; in Niedersachsen die KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen und noch nicht näher bezeichnete weitere Orte; in Rheinland-Pfalz zwei ehemalige Konzentrationslager und in Thüringen die KZ-Gedenkstätten Buchenwald und Dora-Mittelbau sowie der Weimarer Theaterplatz. Keine Objekte wurden bislang von Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gemeldet. Eine Ausweitung der versammlungsrechtlichen Sperrgebiete ist jederzeit und überall zu erwarten.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/mae_05_11.htm#4

 

 

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