Repression und Überwachung

 

Sicherheitsinteresse vs. Privatsphäre

 

In Berlin fand dieser Tage die Fachkonferenz Sicherheitsinteresse contra Privatsphäre statt, die von der Deutschen Telekom und der Telefonseelsorge ausgerichtet wurde. Bernd Köbele als Leiter der Abteilung Staatliche Sicherheitssonderauflagen wies unumwunden auf den übermäßigen Informationshunger der bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden. Laut Köbele soll das Interesse von Polizei, Nachrichtendiensten und Staatsanwaltschaften bereits verfassungsrechtlich bedenkliche Ausmaße angenommen haben. Selbst bei mittelschweren Straftaten ordnet der Sicherheitsapparat mittlerweile massenhafte Zielwahlsuchläufe an, und beispielsweise müssen zur Ermittlung von internationalen Handyverbindungen alle 50 Millionen Kunden von T-Mobile im Dreimonatsturnus durchgerastert werden. Täglich gehen Tausende Abfragen von allgemeineren Verbindungsdaten ein. Köbele konstatierte, die Ermittler würden die Deutsche Telekom geradezu wie eine für die Lieferung von Informationen zuständige Behörde behandeln. Rechtlichen Bedenken bezüglich der Wahrung des Fernmeldegeheimnisses wissen die Strafverfolger mit der Androhung eines Verfahrens wegen Strafvereitelung zu begegnen. Offenbar laufen bereits routinemäßig Überwachungsmaßnahmen ohne die erforderliche Originalvorlage einer richterlichen Überwachungsanordnung. Bereits eingereichte Beschwerden scheitern schon auf Ebene der Landesgerichte wegen Unzulässigkeit, ohne dass auch nur eine Prüfung der Sachargumente erfolgt.

 

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/03/okt_11_17.htm#22

 

 

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