Repression und Überwachung

 

Schily plant neues Antiterrorpaket

 

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) will, dass die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verabschiedeten Sicherheitsgesetze unbefristet fortgelten. Die bisherigen Regelungen haben sich seiner Ansicht nach bewährt und sollen nun noch ausgeweitet werden. Seit den damaligen Änderungen ist eine wesentlich stärkere Vernetzung von Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden erlaubt. Auch was die Speicherung von Daten angeht, bekamen die Staatsorgane mehr Macht. Doch vor allem die neuen Befugnisse der Sicherheitsbehörden waren bis 2007 befristet worden. Schily sprach sich dafür aus, diese Befristungen zu streichen. Man könne nicht sagen, die Gefahr sei vorüber. Die BRD bleibe im Gefahrenspektrum neben anderen Ländern. Teile der SPD wie der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz und die Grünen wollen dagegen die Maßnahmen nur um einige Jahre verlängern. Grünen-Chefin Claudia Roth betonte, es müsse kontinuierlich überprüft werden, ob in Grundrechte eingreifende Gesetze noch notwendig sind. Die ersten beiden Anti-Terror-Pakete haben sich laut Schily bewährt. In mehreren Fällen seien Anschlagsplanungen aufgedeckt und verhindert, vier islamistische Organisationen verboten worden. Befürchtungen, die Gesetze führten zu einem Überwachungsstaat, hätten sich nicht bewahrheitet. Die Sicherheitsbehörden hätten ihre maßvoll erweiterten Befugnisse zurückhaltend genutzt. Der Bundesbeauftragte Peter Schaar hatte hingegen kürzlich von einer ausufernden Abfrage von privaten Daten gesprochen und eine gesetzliche Begrenzung dieser Abfragen gefordert. So hätten Behörden im Jahr 2004 in fast drei Millionen Fällen Kundendaten wie Name, Telefonnummer und Adresse bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abgefragt. 2001 seien es noch 1,5 Millionen Fälle gewesen. Schily sah in mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf. So müsse das Bundeskriminalamt (BKA) Befugnisse zur Gefahrenabwehr erhalten. Bisher könne das BKA erst aktiv werden, wenn terroristische Verbrechen begangen worden seien. Auch solle es den Sicherheitsbehörden einfacher gemacht werden, Auskünfte bei Banken und Fluggesellschaften einzuholen. Nach den Erfahrungen des Dritten Reiches wurden die Aufgaben von Geheimdiensten und Polizei allerdings bewusst getrennt. Außerdem soll der Verfassungsschutz Zugriff auf Kontostammdaten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten, um Finanzströme von Terrorverdächtigen aufspüren zu können. Schließlich will der Minister eine gemeinsame Indexdatei von Polizeien und Nachrichtendiensten, um sehen zu können, ob gegen einen Terrorverdächtigen etwas vorliege.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/mai_07_13.htm#18

 

 

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