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��Repression und �berwachung

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Risiken der elektronischen Gesundheitskarte

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Die Planer der ab 2006 verf�gbaren elektronischen Gesundheitskarte wollen erm�glichen, dass die Versicherten auch am heimischen Computer oder an �ffentlich zug�nglichen Terminals (eKiosk")auf die gespeicherten Informationen zugreifen k�nnen. „Wir wollen, dass der Patient Herr �ber seine Daten ist", sagte der Vorsitzende der Kassen�rztlichen Bundesvereinigung, Andreas K�hler, bei einer Informationsveranstaltung. Die Sache hat jedoch einen Haken: Ein derartiges Verfahren w�re vermutlich rechtswidrig. Bundesregierung und Union hatten n�mlich in der Gesundheitsreform von 2003 festgelegt, dass die elektronische Gesundheitskarte hohe Datenschutzanspr�che erf�llen muss. Schlie�lich sollen k�nftig nicht nur Rezepte, sondern auch Befunde, Diagnosen oder Behandlungsberichte in elektronischer Form abgespeichert werden. Sensible Daten also, die sich Arbeitgeber oder Versicherungen gerne einmal ansehen w�rden. Um das zu verhindern, baute der Gesetzgeber einen Schutz ein, den elektronischen Heilberufeausweis. Er wird nur an �rzte, Zahn�rzte, oder Apotheker ausgegeben. Erst wenn beide Karten vorliegen, k�nnen Daten gelesen oder ge�ndert werden. Das schreibt die Gesundheitsreform vor: „Der Zugriff auf die Daten ... mittels elektronischer Gesundheitskarte darf nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis ... erfolgen", hei�t es in Paragraph 291a. Damit h�tte ein neugieriger Arbeitgeber keine Chance, selbst wenn sich ein Jobbewerber dem Druck beugen w�rde. Die Krankendaten w�ren tabu. Wird der Schutzmechanismus ausgehebelt, indem ein Datenzugriff auch ohne den Heilberufeausweis erm�glicht wird, dann w�re ein anderes Szenario denkbar: Der Arbeitgeber k�nnte die Preisgabe der Daten verlangen, weil die Offenlegung nur im Ermessen des Versicherten steht. Und welcher Arbeitnehmer oder Jobsuchende k�me angesichts von f�nf Millionen Arbeitslosen nicht unter Zugzwang?

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/mai_07_13.htm#21

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