Repression
und Überwachung
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Risiken der elektronischen Gesundheitskarte
Die Planer der ab 2006 verfügbaren elektronischen Gesundheitskarte wollen ermöglichen, dass die Versicherten auch am heimischen Computer oder an öffentlich zugänglichen Terminals (eKiosk")auf die gespeicherten Informationen zugreifen können. „Wir wollen, dass der Patient Herr über seine Daten ist", sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, bei einer Informationsveranstaltung. Die Sache hat jedoch einen Haken: Ein derartiges Verfahren wäre vermutlich rechtswidrig. Bundesregierung und Union hatten nämlich in der Gesundheitsreform von 2003 festgelegt, dass die elektronische Gesundheitskarte hohe Datenschutzansprüche erfüllen muss. Schließlich sollen künftig nicht nur Rezepte, sondern auch Befunde, Diagnosen oder Behandlungsberichte in elektronischer Form abgespeichert werden. Sensible Daten also, die sich Arbeitgeber oder Versicherungen gerne einmal ansehen würden. Um das zu verhindern, baute der Gesetzgeber einen Schutz ein, den elektronischen Heilberufeausweis. Er wird nur an Ärzte, Zahnärzte, oder Apotheker ausgegeben. Erst wenn beide Karten vorliegen, können Daten gelesen oder geändert werden. Das schreibt die Gesundheitsreform vor: „Der Zugriff auf die Daten ... mittels elektronischer Gesundheitskarte darf nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis ... erfolgen", heißt es in Paragraph 291a. Damit hätte ein neugieriger Arbeitgeber keine Chance, selbst wenn sich ein Jobbewerber dem Druck beugen würde. Die Krankendaten wären tabu. Wird der Schutzmechanismus ausgehebelt, indem ein Datenzugriff auch ohne den Heilberufeausweis ermöglicht wird, dann wäre ein anderes Szenario denkbar: Der Arbeitgeber könnte die Preisgabe der Daten verlangen, weil die Offenlegung nur im Ermessen des Versicherten steht. Und welcher Arbeitnehmer oder Jobsuchende käme angesichts von fünf Millionen Arbeitslosen nicht unter Zugzwang?
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/mai_07_13.htm#21