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Neues Polizeigesetz in Hessen

 

In Hessen darf die Polizei dem neuen Polizeigesetz zufolge künftig Autokennzeichen elektronisch erfassen und automatisiert mit Daten in Fahndungscomputern vergleichen. Innenminister Volker Bouffier begründete die Gesetzesänderung unter anderem damit, dass gestohlene Fahrzeuge oft zu weiteren Straftaten eingesetzt würden. Wegen der steigenden Zahl der zur Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichen sei eine automatische Kennzeichenkontrolle sinnvoll. Autokennzeichen sollen in flüchtige Speicher von mobilen und stationären Erfassungsgeräten eingelesen und anschließend mit einer im Gerät hinterlegten Fahndungsdatei abgeglichen werden. Mit dem neuen Polizeigesetz wurden auch die Befugnisse zur Telefon- und Videoüberwachung ausgeweitet. So müssen Telekommunikationsfirmen künftig auf Weisung der hessischen Polizei Daten von Telefonteilnehmern herausgeben. Ohne richterlichen Beschluss kann die Polizei, wenn es um die Abwehr einer akuten Gefahr geht, den Standort eines Telefonteilnehmers erfahren, Gespräche mithören und Nachrichten mitlesen. Nutzen soll die hessische Polizei künftig zudem die umstrittenen IMSI-Catcher, mit denen Handys bis auf etwa 50 Meter genau lokalisiert werden können. Das neue Gesetz erlaubt es der Polizei ferner, auch strafunmündigen Kindern genetisches Material zu entnehmen, wenn der Verdacht auf schwere Straftaten besteht.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/dez_11_17.htm#14

 

 

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