Repression und Überwachung

 

Prozeß gegen "Landser"-Unterstützer:

Die politische Verfolgungs"justiz" der brd geht erneut Opfer an

 

Wie aus den üblichen Quellen bekannt, findet seit Brachet/Juni 114/2003 vor dem Berliner Obergericht, dort Kammergericht genannt, der Prozeß gegen die Musiker der NS-Rockkapelle "Landser" wegen angeblicher "Bildung einer kriminellen Vereinigung" statt.

Das KG hatte die Eröffnung des Verfahrens in diesem Anklagepunkt abgelehnt und wollte/will nur wegen der üblichen politischen brd-Unterdrückungs-/Verfolgungsparagraphen (z.B. 86, 130 usw. des brd-StGB) verhandeln und verurteilen. Das Verfahren gegen einen mitangeklagten Kameraden, Jean-René B., wegen "Unterstützung einer kriminellen Vereinigung", Körperverletzung und Nötigung wurde abgetrennt und an die "Staatsschutzkammer" des Landgerichts Berlin abgegeben. Gegen die Nichteröffnung bzgl. § 129 legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein und brachte dazu einige bei der Polizei zu Protokoll gegebene Zeugenaussagen vor, nach denen tatsächlich die Möglichkeit eines solchen Delikts gegeben erscheinen könnte. Der BGH beschloß daraufhin, daß der Vorwurf verhandelt werden muß, stellte aber klar, daß es immer noch zu einem Freispruch kommen kann, wenn die Beweisaufnahme die Unschuld in diesem Anklagepunkt ergeben sollte.

Tatsäch sind ziemlich alle die entsprechenden Zeugen vor Gericht erschienen und haben erklärt, daß ihre Aussage vor der Polizei falsch war und unter unzulässigem Druck, Drohungen oder unter Alkohol entstanden sind. Die Aussagen wurden sämtlichst richtiggestellt, sodaß bereits wenige Wochen nach Verhandlungsbeginn klar war, daß es in punkto "kriminelle Vereinigung" nur einen Freispruch geben kann. Die Bundesanwaltschaft bleibt davon allerdings unbeeindruckt und hält weiterhin an ihrem Vorwurf fest und wird auch hohe Strafen wegen "krimineller Vereinigung" fordern.

Da sich das KG vom BGH brüskiert fühlte, übernimmt der Vorsitzende Richter bei der Befragung der Zeugung vorwiegend die Rolle der Verteidiger, sodaß diese zumeist gar keine Fragen mehr stellen müssen (unter einem Vorwand wurde von der Bundesanwaltschaft sogar ein Befangenheitsantrag gegen ihn gestellt, der aber abgelehnt wurde, da an den Haaren herbeigezogen). Lediglich die Liedertexte der Kapelle passen dem Vorsitzenden Richter (und wohl auch seinen vier Mitrichtern) nicht in den Kram, und er läßt daher immer durchblicken, daß es (obwohl definitiv keine Straftat in der brd begangen) zu einer Verurteilung wegen Meinungs-"Äußerungs"delikten kommen wird (zumal das System ja keine Entschädigung für fünf Monate U-Haft bezahlen will).

Obwohl also vom KG noch nicht entschieden ist, ob es denn überhaupt eine "kriminelle Vereinigung" der drei Musiker gab, wurde die Verhandlung gegen den abgetrennten angeblichen "Unterstützer" vor der "Staatsschutzkammer" des LG am 20.11.2003 begonnen:

Für den Prozeßbeobachter ergab sich erneut ein erschreckendes Bild der sog. "unabhängigen" und "neutralen" Richter in diesem angeblichen "Rechtsstaat".

Dem angeklagten Jean-René B. wird von der Staatsanwaltschaft als ausführendes Organ der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, "aus dem Verborgenen heraus" die "kriminelle Vereinigung" unterstützt zu haben, indem er dem angeblichen Sänger und Texter der Gruppe, einem guten Kameraden, als "Berater" zur Seite gestanden habe, dessen Post teilweise an das eigene Postfach schicken ließ, Nachrichten an ihn weiterleitete, den Produzenten der letzten Platte beim Vertrieb unterstützt, gegen Schwarzbrenner vorgegangen und auch mit Gewalt die Interessen der Gruppe vertreten haben soll, indem er den unliebsamen vormaligen Sänger angeblich "verkloppen" wollte und einen Verräter "mit Gewaltanwendung durch Beschimpfen, Schlagen und Treten" zur Rücknahme seiner mutmaßlich falschen Aussage habe bewegen wollen.

Da Jean-René B. (wie auch der separat angeklagte angebliche Sänger und Texter) ein besonders aufrechter, gerader und unerbittlicher Kämpfer für unsere Weltanschauung ist, versucht das System natürlich, ihn zu kriminalisieren und zu dämonisieren. Ersteres ist bereits dadurch gelungen, daß er einmal durch eine V-Mann-Provokation in eine strafbare Handlung hineingezogen wurde und deshalb eine Bewährungsstrafe bekam, die bei erneuter Verurteilung in der jetzigen Sache widerrufen werden kann. Zweiteres aber lassen die Systemlinge durch Vermittlung von Staatsdienern (politische Polizei und Geheimdienste) dann aber über die Medienhetze erledigen. So wird vor allem durch ein besonders unsägliches Subjekt von Zeitungsschmierer, der auch bei der sog. "AntiFa" Vorträge hält und für seine "Verdienste" gegen Andersdenkende Preise verliehen bekam, über unseren Kameraden in der Systempresse hergezogen. Dabei werden nicht nur Wahrheiten verdreht und unbewiesene und oft falsche Behauptungen aufgestellt, sondern es werden auch tatsächliche Umstände in raffinierter Weise so dargestellt, daß ein negatives Bild von ihm in der Öffentlichkeit und bei den Richtern entstehen soll. Als Beispiel soll hier die Militärzeit des Kameraden genannt werden, die dieser in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (sog. "DDR") ableistete. Er war dort lediglich Fahrer gewesen, ein Beruf, dem er jetzt immer noch nachgeht. Die militärische Einheit, in der er gedient hat, war allerdings das "Wachregiment Felix Dscherschinski", eine Art Leibstandarte Erich Mielkes, die daher formell nicht der NVA, sondern dem MfS unterstellt war. Jeder Militärangehörige dieses Regiments hatte damit automatisch einen "Stasi "-Rang (so wie im Dritten Reich jeder Polizeiführer automatisch einen SS-Rang hatte, nachdem die Polizei dem RFSS unterstellt worden war). Jener krummnasige (was in diesem Falle wörtlich zu nehmen ist) Presseschmierer nimmt diese Tatsache jetzt bei jeder sich bietenden Gelegenheit zum Anlaß, gegen den als Fahrer beim Militär tätig gewesenen Kameraden wegen seines damaligen offiziellen Ranges als "Stasi"-Mann zu hetzen, um damit bei Stasi-Opfern und Nationalisten Unmut gegen ihn zu schüren.

Bei der "Staatsschutzkammer" des LG Berlin aber wäre das gar nicht mehr nötig. Das Selbstverständnis dieser Kammer leitet sich bereits aus dem (angeblich inoffiziellen) Namen ab. Angeblich haben Richter (auch nach der von der brd ratifizierten sog. "Menschenrechtskonvention") neutral, also unparteiisch zu sein. Die eine Partei in einem Strafprozeß sind die Angeklagten mit ihren Verteidigern. Die zweite Partei ist die Staatsanwaltschaft, die ja schon von ihrem Namen her die Interessen des Staates vertritt. Nennt sich eine Große Strafkammer eines Landgerichtes aber "Staatsschutzkammer", so macht sie allein schon durch ihren Namen klar, daß sie den Staat vertritt, also klar aufseiten des Staatsanwalts steht, folglich mitnichten neutral, sondern äußerst parteiisch ist. Entsprechende Beschwerden gegen die brd wegen dieses klaren Bruchs der sog. "Menschenrechtskonvention" wurden von den Super-"Demokraten" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg aber natürlich "nicht zur Entscheidung angenommen", weil das Vorgehen der brd durchaus berechtigt sei, wenn es die sog. "Demokratie" zu schützen gelte.

So hat auch schon am ersten Verhandlungstag gegen den Kameraden Jean-René B. die Berliner "Staatsschutzkammer" unter ihrem berüchtigten Vorsitzenden Brüning ganz schnell deutlich gemacht, auf wessen Seite sie steht:

Der angeblich von Kamerad B. "körperverletzte" Verräter aus Sachsen hatte bereits bei seiner Aussage vor der Polizei klar gemacht, daß er mitnichten verletzt, sondern lediglich ein bißchen geschubst und angeherrscht worden war, weil das Mißverständnis vorlag, er wäre von sich aus zur Polizei gegangen, um gegen "Landser" auszusagen. Er wollte seine ursprüngliche falsche Aussage, die wohl auch nur durch entsprechenden Druck zustandegekommen war, auch gleich wieder zurücknehmen; doch wurde ihm von seinem "Organ der Rechtspflege" (d.h. Anwalt) davon abgeraten, da solches doch nichts bringe. Erst nach dem anfangs etwas unangenehmen Besuch des Kameraden B. mit einem unbekannten Begleiter rang er sich dazu durch, sein Vorhaben in die Tat umzusetzen und seine falsche Aussage zurückzunehmen. Als Zeuge vor dem KG hatte er die Schilderung des Besuches von B. noch mehr abgeschwächt, was den Bundesanwalt in seinem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter zu der ungeheuerlichen Behauptung veranlaßte, er hätte eine Falschaussage gemacht.

Am 20.11. vor der "Staatsschutzkammer" des LG versuchte der Zeuge wieder, seine harmlose Version der Wahrheit vorzubringen. Da hatte er aber die Rechnung ohne den Vorsitzenden Richter Brüning und seine beiden Mitrichter gemacht. Darstellungen vor Gericht, die den vor der Polizei gemachten wiedersprechen, nahm der Vorsitzende nicht hin. Er kam seiner "Aufklärungspflicht" bezüglich dieser Widersprüche dahingehend nach, daß er dem Zeugen durch Vorhalte so lange zusetzte, bis dieser nachgab und einräumte, daß vor Jahren bei der Polizei sein Gedächtnis besser gewesen ist und es auch durchaus stimmen könne, was er damals angegeben hat. Erst wenn die Aussage des Zeugen vor Gericht so weit mit der damaligen polizeilichen dahingehend übereinstimmte, daß sie dem Angeklagten irgendwie auch nur im geringsten nachteilig ausgelegt werden konnte, war der Vorsitzende wie auch seine Mitrichter zufrieden.

Als der Verteidiger dann seiner beruflichen Pflicht nachkam und den Vorsitzenden dahingehend unterbrach, daß er auf die evtl. Unzulässigkeit einer Frage hinwies, da sie doch schon beantwortet war, wurde der Richter fuchsig und herrschte ihn an, ihn gefällig nicht zu unterbrechen, da er als Richter schon besser wisse, was unzulässig ist und was nicht. Nach mehreren Versuchen des Verteidigers, seiner beruflichen Pflicht nachzukommen, mußte er es bei der Selbstgefälligkeit des Vorsitzenden aufgeben. Es wäre interessant, wie ein neutraler Psychiater den Charakter des Vorsitzenden anhand solcher Szenen einschätzen würde.

Bei einer weiteren Zeugin, die den Angeklagten auf dem Weg zu dem Verräter begleitet hatte, mußte der Verteidiger den Vorsitzenden darauf hinweisen, daß hier evtl. ein Zeugnisverweigerungsrecht gegeben sein könnte (was vom KG gänzlich übersehen worden war). Obwohl er die Kritik ganz und gar nicht vertragen konnte und entsprechend hoffärtig reagierte, mußte der Richter schließlich teilweise nach- und dem Anwalt (wenn auch nur unwillig) Recht geben. Anwälte, die sich erdreisten, ihrer Arbeit auch bei sog. "Neonazis" pflichtgemäß nachkommen zu wollen, sind bei der sog. "Staatsschutzkammer" des LG Berlin sofort unten durch. Während der Vorsitzende Richter des KG bei Zeugenbefragungen noch Fingerspitzengefühl zeigt und weiß, wann die Grenze erreicht ist, legt Richter Brüning vom LG ohne jegliche Rücksichten los. Als die Zeugin die skandalösen Vernehmungsmethoden der Polizei (teilweise bei Anwesenheit eines Staatsanwalts der Bundesanwaltschaft) schilderte, bei der ihr (als Zeugin!) nicht nur mit Haft, sondern auch mit Wegnahme ihrer Kinder gedroht worden war (einer anderen Zeuging war sogar von der Polizei so lange zugesetzt worden, bis sie zusammenbrach und in die Psychiatrie abgeholt werden mußte), ging Richter Brüning mit nur einem gebrummten "na, gut" darüber hinweg.

Wenn dann der Verteidiger das Wort an die Zeugen hatte und gewissenhaft seiner Pflicht nachkam, Fragen zu stellen, deren Beantwortung entlastend für seinen Mandanten sein könnten, schalteten die Richter der "Staatsschutzkammer" sichtbar ihre Ohren auf Durchzug, blickten zur Decke oder verdrehten die Augen. Eine junge Richterin lachte sogar sichtlich feixend über die in ihren Augen wohl sinnlosen Bemühungen des Anwalts, - wo doch von vorneherein klar ist, daß der Angeklagte so oder so verurteilt wird, weil er eben ein Andersdenkender und ein Sytemfeind ist.

Der anwesende ruhige und besonnene Staatsanwalt braucht eigentlich gar nichts mehr zu tun, weil die Richter der sog. "Staatsschutzkammer" schon vom Selbstverständnis dieses Namens her die Arbeit für ihn übernehmen, möglichst belastendes zutage zu bringen und alles evtl. entlastende so lange zu bearbeiten und deuteln, bis es kippt oder zumindest nicht mehr ins Gewicht fällt . Bei solchen Richtern könnte man die Rolle des Staatsanwalts in der Verhandlung auch gleich einsparen, da offensichtlich überflüssig. Die Richter sorgen schon für die Interessen des Staates, der sie bezahlt, auf dessen Grunzgeschwätz-äh-Grundgesetz sie geschworen haben und den sie daher schützen wollen. Von unparteiisch kann da sichtlich keine Rede mehr sein, - wenn auch natürlich alles streng nach den Buchstaben der brd-Gesetze verläuft, die ein erfahrener Richter durch seine angebliche "Unabhängigkeit" entsprechend auszudeuten weiß.

 

Wie vom Betroffenen bekannt wurde, hat die "Staatsschutzkammer" des Landgerichts Berlin am zweiten Verhandlungstag, dem 25.11., gegen den Kameraden Jean-René B. in Erwägung gezogen, das Phantomverfahren wegen "Unterstützung einer kriminellen Vereinigung" abzutrennen und nur wegen der ebenfalls angeklagten "Nötigung" und angeblichen "Körperverletzung" weiterzuverhandeln. Die Staatsanwaltschaft wurde bis zum nächsten Verhandlungstag um eine Stellungnahme gebeten. Sollte das so stattfinden, werden an diesem Tag, dem 27.11.2003, wohl schon die Plädoyers gehalten und evtl. auch schon geurteilt (man erhofft sich nach einer Verurteilung einen Widerruf der Bewährung und damit weitere 10 Monate Haft ).
Der Antrag seines Verteidigers, RA Schrank aus Berlin, daß das Gericht nach Dresden fahren soll, um am angeblichen "Tatort" nachzuvollziehen, ob es denn "Schmerzen" bereiten kann, wenn man für einige Minuten (vermutlich waren es nur Sekunden) mit dem Gesicht an einer "Rauhputzwand" eines Hausflures anliegt, wurde abgelehnt. Das ist natürlich Munition für eine evtl. Revision bei einer Verurteilung...

H. Gernau

 

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