Repression und Überwachung

 

Bald lückenlose Kontenüberwachung

 

Bereits am 19. Dezember 2003 schleusten Bundesregierung und „Opposition“ ein brisantes Gesetz durch den Bundestag, das zum 1. April 2005 in Kraft treten wird. Dieses „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ schließt die unter dem Vorwand terroristischer Bedrohung betriebene Abschaffung des Bankgeheimnisses ab. Demnach können Finanzverwaltung, Sozialbehörden und Arbeitsagenturen ab April 2005 die finanziellen Verhältnisse aller Bundesbürger durchleuchten. Nun geht es hierbei allerdings nicht um die ca. 65 Milliarden Euro, die von den vermögenden Bevölkerungsteilen unter freundlichem Wegsehen der Verwaltung und mit gesetzlicher Ermunterung durch die Bundesregierung beiseite geschafft werden. Wie der renommierte Steuerrechtsprofessor und Anwalt Gunter Widmaier laut „Spiegel online“ erklärte, werden mit diesem Gesetz „nicht die Reichen, sondern vor allem die kleinen Leute" geschröpft. Und so halten sich auch Großbanken wie die Deutsche Bank und die Commerzbank mit Kritik an der Aufhebung des Bankgeheimnisses auffällig zurück. Vordergründig dient das Gesetz dem „Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus". Doch real hat das rot-grüne Durchleuchtungs-Gesetz nichts mit der Jagd auf die großen Sünder zu tun. Schon seit 2002 können Steuerfahnder und Bundeskriminalamt auf die KEZ-Datenbank (Konten-Evidenz-Zentrale) zugreifen, wenn sie eine schwere Straftat vermuten. Mit dem Zugriff auf diese Datenbank können die Behörden bald schrankenlos und vollständig über die Konto- und Depotinformationen sämtlicher bundesdeutschen Steuerzahler verfügen - ohne Anfangsverdacht, ohne richterliche Erlaubnis und ohne, dass die Betroffenen je davon erfahren. Nicht einmal die jeweiligen Kreditinstitute erfahren von der Abfrage, da sie via KEZ allesamt online durch die Frankfurter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezapft werden können. Somit können die die Finanzämter jederzeit abfragen, wer wo Geld liegen hat. Der Abruf offenbart, welche Konten, Wertpapierdepots, Ander- oder Treuhandkonten sowie Verfügungsberechtigungen ein Steuerzahler unterhält.
Widmaier erklärte, diese Zugriffsmöglichkeit sei „das, Stasi-Chef Mielke gerne gehabt hätte, sich aber nicht leisten konnte". Der Steuerrechtsprofessor hält die ins Haus stehende Ausweitung der Überwachung nicht für mit dem Grundgesetz vereinbar und hat im Auftrag der im Kreis Borken ansässigen Volksbank Raesfeld zwei Verfassungsbeschwerden eingelegt. Widmaier erwartet eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits für Anfang 2005. Ferner macht auch der Norddeutsche Genossenschaftsverband gegen den Online-Zugriff mobil. Ein Gutachten, das die Vertretung der Genossenschafts- und Raiffeisenbanken bei dem Hamburger Rechtswissenschaftler Erich Samson in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Schluss, dass die Regelung aus „vielfältigen Gründen eindeutig verfassungswidrig" ist. Beispielsweise verstößt die Nichtunterrichtung der Bankkunden von der Durchleuchtung ihrer Konten eindeutig gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die von Karlsruhe etwa im Rahmen eines Urteils zur Volkszählung von 1983 aufgestellten Anforderungen für eine Datenerhebung derartigen Umfangs werden nicht im Ansatz erfüllt. Durch die Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten auf die KEZ-Datenbank auf alle Behörden, die in irgendeiner Weise mit Einkommenssteuer und Lohnabrechnungen zu tun haben (wie z.B. Arbeitsämter, Sozialbehörden, Familienkasse oder BAFöG-Amt) sind im Zusammenhang mit der restriktiven Sozialpolitik á la Hartz IV vor allem die geringverdienenden Bevölkerungsschichten betroffen. Für den Zugriff auf die KEZ-Daten eines Arbeitslosen sind ebenfalls weder eine Begründung noch die Unterrichtung des Betroffenen vonnöten.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/nov_20_26.htm#2

 

 

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