Repression und Überwachung

 

Politische Verfolgung in Deutschland...

...und kein Ende in Sicht. Ganz im Gegenteil!

 

exemplarisch zum x-ten Male am Beispiel des Journalisten Ing. agr. (grad.) E. Kemper

 

Verehrte Leser!

In Ihren Reihen finden sich sicherlich unzählige Verfechter der Demokratie, der Meinungsfreiheit und der Menschenrechte. Unzählige Organisationen haben sich die Wahrung derselben auf die Fahnen geschrieben. Auch unsere etablierten Politversager vergessen bei Auslandsreisen niemals, auf die Verletzung der Menschenrechte und ähnliche Dinge hinzuweisen, ganz im Interesse des vermeintlich vorbildlichen Staates BRD und der überall präsenden Eine-Welt-Strategen. Aber wie steht es um diese Rechte im eigenen Land, der Bundesrepublik Deutschland?

Urteilen Sie selbst! Nicht zum ersten Mal dokumentieren wir hier politische Verfolgung, Verfolgung wegen Meinungsäußerungen, und in diesem Fall ganz besonders brisant: strafrechtliche Verfolgung wegen kopierter Zeitungsartikel aus der überall frei zugänglichen Lizenzpresse, welche teilweise nicht einmal selbst kopiert, sondern nur in Kopie und vereinzelt mit Kommentaren versehen, zugeschickt worden sind...

Vergegenwärtigen Sie sich: wenn Sie einen Zeitungsartikel mit der Post geschickt bekommen und sich dieser Artikel in irgendeiner Weise kritisch mit zeigeschichtlichen oder aktuellen Themen befaßt: Sie könnten sich strafbar machen! Sie riskieren eine Vorstrafe wegen Volksverhetzung und anderen Straftatbeständen. Möglicherweise werden Sie -geschickt gesteuert durch die Staatsmacht- ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt und auf diese Weise bewußt Ihr Leben zerstört...

Lesen Sie die nachfolgenden Dokumente aufmerksam und beachten Sie auch die Verweise auf andere Dokumente in diesem Zusammenhang am Schluß dieser Seite!

 

 

Hier die Reaktion des Rechtsanwaltes von Herrn Kemper. In diesem Zusammenhang sei die Bemerkung gestattet, daß Herr Kemper von Glück sagen kann, einen Anwalt gefunden zu haben, der bereit ist, ihn in einer derartig schwierigen Angelegenheit zu vertreten. Wie Sie dem Schreiben des Rechtsanwalts und auch der Liste der beschlagnahmten Gegenstände entnehmen können, ist es keine Seltenheit, daß Rechtsanwälte wegen Volksverhetzung oder ähnlichem angeklagt werden, wenn sie sich dazu entschließen, die Verteidigung eines Mandanten in so einem Fall zu übernehmen.

 

Im Kampf sollst Du Dein Recht finden (Rudolf von Jhering)
Staatsanwaltschaft Münster
Gerichtsstr. 6
48149 Münster
mit Fernablichtung
über 0251-494-555

XXXX XXXXXX
Rechtsanwalt
(Oberstleutnant a.D.)
speaks english
speaks espanol
09.04.2001



Betr.: Ermittlung wegen Volksverhetzung
Bezug: lhr Schreiben 46 Js 865/00 vom 29.3.2001

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Schrade,

von meinem Mandanten, Herrn lng. agr. (grad.) Erhard Kemper, erhielt ich Ihre Aufstellung bei ihm beschlagnahmter Schriften. Aus den Titeln: "Massenmord durch Israel", "Juden Lüge" ... "Nachkriegserfindung" entnehme ich, daß Sie Beweise für Meinungsstraftaten nach § 130 StGB suchen.
Zur Vorbereitung der Verteidigung bitte ich um Auskunft, welche Meinungsäußerungen genau vom Offenkundigkeitsdogma erfaßt sind. Mein Mandant hat als grundrechtsbewußter Staatsbürger kein Unrechtsbewußtsein beim Äußern seiner Meinung und beim Lesen der Meinungen anderer, möchte aber natürlich die dauernden lästigen Scherereien mit der Staatsgewalt - er erlitt gerade die 20. Heimsuchung! - vermeiden und ist selbstverständlich willens, die allgemeinen Gesetze, auch zum Jugend- und Ehrenschutz, vgl. Art. 5(2) GG, zu beachten. Deshalb glaubt er an die Tötung von Gruppenmitgliedern im 2. Weltkrieg, mißbilligt sie und nimmt sie ernst, wie in § 130 StGB geboten.
Dieses gesetzestreue Verhalten hat ihn aber bisher nicht vor Strafe bewahrt. Es muß also, wenn diese Strafen rechtmäßig waren, noch weitere Gesetze geben, die über das Verbot des § 130 StGB, rasse-, religions- und volksspezifische Tötungen im Kriege, die ja bisher leider Ziel oder wenigstens Begleiterscheinung aller Kriege waren, zu leugnen, hinausgehen. Für den Beruf meines Mandanten als freier Journalist ist es geradezu lebens- und berufsnotwendig, mit absoluter Klarheit im Voraus zu wissen, was zu äußern und zu lesen verboten ist. Das häufig benutzte Merkmal Offenkundigkeit ist keines, weil es jeder begrifflichen Schärfe entbehrt zur Abgrenzung von nicht Offenkundigem, das es ja weiterhin immer noch gibt, völlig unbrauchbar, also von Willkür ununterscheidbar, also Willkür ist.
Aus dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103(2) GG ergibt sich das zwingende verfassungsrechtliche Erfordernis, daß der Staatsbürger irgendwoher mit Anspruch auf Verbindlichkeit erfahren kann, welche Meinungen er nicht mehr äußern und welche Gedanken er nicht mehr lesen und weitergeben darf. In gleicher Weise müßten Sie, um dem Willkürverbot des Art. 1(1)2 GG und dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3(1) GG Genüge zu tun, eine Liste mit genau bestimmten Meinungen haben, deren Äußerung oder Niederschrift strafbar ist, damit Sie unter den Billionen Meinungen, die täglich geäußert werden, die strafbaren herausfiltern können.
Ich bitte zur Verteidigung meines Mandanten und zur Unterbindung künftiger Straftaten um Übersendung dieser Liste, die alle verpönten Meinungen innerhalb des Offenkundigkeitsdogmas genau bestimmt, so daß mein Mandant sie bei Lektüre und Äußerung meiden und ich mich auf sie bei seiner Verteidigung ausrichten bzw. dabei selbst strafbar zu werden ausschließen kann.

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich Ihr

XXXXXXXXXX
Rechtsanwalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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