Repression
und Überwachung
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23.05.2000
Zum Gedenken an Werner Pfeifenberger
Mit gro�er Best�rzung mu�ten wir heute vom Tod des Professors Werner Pfeifenberger erfahren. Pfeifenberger hat am 13.05.00 Selbstmord ver�bt, nachdem er erfahren hatte, da� am 26.Juni gegen ihn wegen des Verdachts der NS-Wiederbet�tigung verhandelt werden sollte. Dabei geht es um einen Beitrag in dem von der FP�-Akademie herausgegebenen "Jahrbuch f�r politische Erneuerung 1995". Mit dem Selbstmord hat die widerliche und zutiefst barbarische Hetzjagd gegen einen Menschen, dem lediglich eine unpopul�re Ansicht vorgeworfen wurde, ein ersch�tterndes Ende genommen.
Der 58-j�hrige �sterreicher Werner Pfeifenberger unterrichtete urspr�nglich Politologie an der Fachhochschule in M�nster. 1995 verfa�te er einen Beitrag f�r das "Jahrbuch f�r politische Erneuerung" der Freiheitlichen Partei �sterreichs,der ihm den absurden Vorwurf der "Wiederbet�tigung f�r den Nationalsozialismus" einbrachte. Der Hochschulprofessor hatte in dem Artikel mit dem Titel "Internationalismus und Nationalismus - eine unendliche Todfeindschaft" unter anderem die Meinung vertreten, da� nicht Deutschland, sondern "internationale Kapitalisten" den Zweiten Weltkrieg ausgel�st h�tten. Zudem h�tte "Jud�a" bereits 1933 "ganz Deutschland" den Krieg erkl�rt. Daraufhin setzte eine Hetzkampagne ein, bei der von einem linken Journalisten behauptet wurde, Pfeifenberger vertrete "Nazi-Gedanken", bediene sich einer "Nazidiktion" und schlage "Neo(Nazi)-T�ne" an. Eine presserechtliche Unterlassungsklage, die Pfeifenberger daraufhin vor einem Wiener Gericht anstrengte, wurde abgewiesen. Dies nutzte das nordrhein-westf�lische Bildungsministerium dazu, den Politologieprofessor fristlos zu entlassen. Das zust�ndige Arbeitsgericht wies die K�ndigung zwar als rechtswidrig zur�ck - dennoch setzte die rot-gr�ne Regierung die Kampagne fort. Erst im Sommer vergangenen Jahres kam es zu einem Vergleich, in dessen Folge Pfeifenberger von M�nster nach Bielefeld versetzt und aus dem Lehrbetrieb entfernt wurde. Bis zur vorzeitigen Pensionierung sollte er lediglich noch Forschungsarbeiten erbringen d�rfen. Dies reichte den linken Gutmenschen jedoch nicht. Es setzte in Bielefeld eine erneute Hetzkampagne ein, mit Unterschriftslisten zur vollst�ndigen Entlassung Pfeifenbergers. Unterzeichnet wurde es u.a. von:�
Annelie Buntenbach (MdB, B�ndnis 90 / Gr�ne),
J�rgen Frodermann (Kreisvorsitzender des DGB-Bielefeld),
Eberhard Hahn (Sozialpfarramt Bielefeld)� und
G�nter Rixe (Ex-MdB der SPD).
Und auch in �sterreich sollte die politische Verfolgung weitergehen. Am 26.Juni wollte man Pfeifenberger in Wien vor Gericht stellen - wegen angeblicher NS-Wiederbet�tigung (es drohten bis zu f�nf Jahre Haft). Es ging dabei in Wahrheit um eine These. Was in tats�chlichen Demokratien als Meinungsverschiedenheit unter Geschichtswissenschaftlern diskutiert wird, kann in �sterreich n�mlich nach dem Paragraphen 3g (Gummi) des Verbotsgesetzes als Verbrechen geahndet werden und zum beruflichen und privaten Ruin der Angeschuldigten f�hren, was ja der Hauptzweck dieser Gesetzesneuerung war.
Als Pfeifenberger davon erfuhr, sah er keinen Ausweg mehr. F�nf Jahre Verfolgung f�r eine Meinungs�u�erung - Diffamierung, Berufsverbot, Kriminalisierung - das alles war am Ende zuviel f�r ihn. Rechtsanwalt Tomanek erkl�rte nach Bekanntwerden des Selbstmordes, sein Mandant, der sich keiner Schuld bewu�t gewesen sei, habe nicht an ein faires Verfahren geglaubt. Dem kann man aufgrund der bisherigen Urteilspraxis nur zustimmen.
Unterdessen setzen die Presseagenturen die widerliche Hetzkampagne noch �ber den Tod hinaus fort. Die Associated Press sprach von einem "rechtsextremen" Professor, der sich umgebracht habe, um sich einem Proze� "zu entziehen". Und die Deutsche Presse Agentur sprach von einem bevorstehenden "Nazi-Proze�". Eine solch polemische und herabw�rdigende Berichterstattung ist nicht zuf�llig, sondern eine gezielte B�sartigkeit, begangen mit finsterem Kalk�l. Dies sollte jeden Deutschen wachsam werden lassen: Bei den Schreibern in den Presseagenturen handelt es sich um namentlich Unbekannte mit gro�er Macht, weil sie bereits durch die gezielte Verwendung von Begriffen "t�ten" k�nnen. Es ist h�chste Zeit, die Drahtzieher aus der Anonymit�t zu holen und �ffentlich zu machen! Es bleibt die Hoffnung, da� eines Tages wieder ein offenes Klima herrschen wird, ohne Bespitzelung durch Geheimdienste, mediale Hetzkampagnen, Berufsverbote und politische Kriminalisierung. Die Paragraphen 3g-j wurde am 26. Februar 1992 im Wiener Parlament einstimmig dem seit 1945 bestehenden Verbotsgesetz angeh�ngt und f�hrten zu einem sprunghaften Ansteigen der politischen Verurteilungen, da die Mindeststrafe von 10 auf 1 Jahr gesenkt wurde und der Gesetzestext jede Interpretation der Richter zulie�.Auch die FP� stimmte auf Betreiben Haiders dieser Gesetzesinitiative zu, um sich bei ihren politischen Gegnern anzubiedern und konkurrierende Rechtsparteien zu verhindern. Der an dieser Abstimmung beteiligte FP� - Abgeordnete Gudenus mu�te bald darauf auf Druck Haiders sein Nationalratsmandat zur�cklegen, weil er sich bei einer Diskussion negativ �ber die herrschenden Bestimmungen zur Meinungsfreiheit in �sterreich ge�u�ert hatte.
Auszug aus dem Zusatz von 1992 zum Verbotsgesetz:
�3g: Wer sich auf eine andere als die in den �� 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn bet�tigt, ...wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gef�hrlichkeit des T�ters oder der Bet�tigung bis zu zwanzig Jahren bestraft.
�3h: Nach �3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst �ffentlich auf eine Weise, da� es vielen Menschen zug�nglich wird, den nationalsozialistischen V�lkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gr�blich verharmlost, guthei�t oder zu rechtfertigen sucht.
Von: Albatros