Repression und Überwachung

 

23.05.2000

Zum Gedenken an Werner Pfeifenberger

 

Mit großer Bestürzung mußten wir heute vom Tod des Professors Werner Pfeifenberger erfahren. Pfeifenberger hat am 13.05.00 Selbstmord verübt, nachdem er erfahren hatte, daß am 26.Juni gegen ihn wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung verhandelt werden sollte. Dabei geht es um einen Beitrag in dem von der FPÖ-Akademie herausgegebenen "Jahrbuch für politische Erneuerung 1995". Mit dem Selbstmord hat die widerliche und zutiefst barbarische Hetzjagd gegen einen Menschen, dem lediglich eine unpopuläre Ansicht vorgeworfen wurde, ein erschütterndes Ende genommen.

Der 58-jährige Österreicher Werner Pfeifenberger unterrichtete ursprünglich Politologie an der Fachhochschule in Münster. 1995 verfaßte er einen Beitrag für das "Jahrbuch für politische Erneuerung" der Freiheitlichen Partei Österreichs,der ihm den absurden Vorwurf der "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" einbrachte. Der Hochschulprofessor hatte in dem Artikel mit dem Titel "Internationalismus und Nationalismus - eine unendliche Todfeindschaft" unter anderem die Meinung vertreten, daß nicht Deutschland, sondern "internationale Kapitalisten" den Zweiten Weltkrieg ausgelöst hätten. Zudem hätte "Judäa" bereits 1933 "ganz Deutschland" den Krieg erklärt. Daraufhin setzte eine Hetzkampagne ein, bei der von einem linken Journalisten behauptet wurde, Pfeifenberger vertrete "Nazi-Gedanken", bediene sich einer "Nazidiktion" und schlage "Neo(Nazi)-Töne" an. Eine presserechtliche Unterlassungsklage, die Pfeifenberger daraufhin vor einem Wiener Gericht anstrengte, wurde abgewiesen. Dies nutzte das nordrhein-westfälische Bildungsministerium dazu, den Politologieprofessor fristlos zu entlassen. Das zuständige Arbeitsgericht wies die Kündigung zwar als rechtswidrig zurück - dennoch setzte die rot-grüne Regierung die Kampagne fort. Erst im Sommer vergangenen Jahres kam es zu einem Vergleich, in dessen Folge Pfeifenberger von Münster nach Bielefeld versetzt und aus dem Lehrbetrieb entfernt wurde. Bis zur vorzeitigen Pensionierung sollte er lediglich noch Forschungsarbeiten erbringen dürfen. Dies reichte den linken Gutmenschen jedoch nicht. Es setzte in Bielefeld eine erneute Hetzkampagne ein, mit Unterschriftslisten zur vollständigen Entlassung Pfeifenbergers. Unterzeichnet wurde es u.a. von: 

Annelie Buntenbach (MdB, Bündnis 90 / Grüne), 

Jürgen Frodermann (Kreisvorsitzender des DGB-Bielefeld), 

Eberhard Hahn (Sozialpfarramt Bielefeld)  und 

Günter Rixe (Ex-MdB der SPD). 

Und auch in Österreich sollte die politische Verfolgung weitergehen. Am 26.Juni wollte man Pfeifenberger in Wien vor Gericht stellen - wegen angeblicher NS-Wiederbetätigung (es drohten bis zu fünf Jahre Haft). Es ging dabei in Wahrheit um eine These. Was in tatsächlichen Demokratien als Meinungsverschiedenheit unter Geschichtswissenschaftlern diskutiert wird, kann in Österreich nämlich nach dem Paragraphen 3g (Gummi) des Verbotsgesetzes als Verbrechen geahndet werden und zum beruflichen und privaten Ruin der Angeschuldigten führen, was ja der Hauptzweck dieser Gesetzesneuerung war.

Als Pfeifenberger davon erfuhr, sah er keinen Ausweg mehr. Fünf Jahre Verfolgung für eine Meinungsäußerung - Diffamierung, Berufsverbot, Kriminalisierung - das alles war am Ende zuviel für ihn. Rechtsanwalt Tomanek erklärte nach Bekanntwerden des Selbstmordes, sein Mandant, der sich keiner Schuld bewußt gewesen sei, habe nicht an ein faires Verfahren geglaubt. Dem kann man aufgrund der bisherigen Urteilspraxis nur zustimmen.

Unterdessen setzen die Presseagenturen die widerliche Hetzkampagne noch über den Tod hinaus fort. Die Associated Press sprach von einem "rechtsextremen" Professor, der sich umgebracht habe, um sich einem Prozeß "zu entziehen". Und die Deutsche Presse Agentur sprach von einem bevorstehenden "Nazi-Prozeß". Eine solch polemische und herabwürdigende Berichterstattung ist nicht zufällig, sondern eine gezielte Bösartigkeit, begangen mit finsterem Kalkül. Dies sollte jeden Deutschen wachsam werden lassen: Bei den Schreibern in den Presseagenturen handelt es sich um namentlich Unbekannte mit großer Macht, weil sie bereits durch die gezielte Verwendung von Begriffen "töten" können. Es ist höchste Zeit, die Drahtzieher aus der Anonymität zu holen und öffentlich zu machen! Es bleibt die Hoffnung, daß eines Tages wieder ein offenes Klima herrschen wird, ohne Bespitzelung durch Geheimdienste, mediale Hetzkampagnen, Berufsverbote und politische Kriminalisierung. Die Paragraphen 3g-j wurde am 26. Februar 1992 im Wiener Parlament einstimmig dem seit 1945 bestehenden Verbotsgesetz angehängt und führten zu einem sprunghaften Ansteigen der politischen Verurteilungen, da die Mindeststrafe von 10 auf 1 Jahr gesenkt wurde und der Gesetzestext jede Interpretation der Richter zuließ.Auch die FPÖ stimmte auf Betreiben Haiders dieser Gesetzesinitiative zu, um sich bei ihren politischen Gegnern anzubiedern und konkurrierende Rechtsparteien zu verhindern. Der an dieser Abstimmung beteiligte FPÖ - Abgeordnete Gudenus mußte bald darauf auf Druck Haiders sein Nationalratsmandat zurücklegen, weil er sich bei einer Diskussion negativ über die herrschenden Bestimmungen zur Meinungsfreiheit in Österreich geäußert hatte.

Auszug aus dem Zusatz von 1992 zum Verbotsgesetz:

§3g: Wer sich auf eine andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, ...wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu zwanzig Jahren bestraft.

§3h: Nach §3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.

Von: Albatros

 

 

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