Repression und Überwachung

 

GPS-Überwachung legalisiert


Unter dem Aktenzeichen 2 BvR 581/01 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Staatsanwaltschaften dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Verdächtige auch unter Einsatz von GPS (Global Positioning System) per Satellit durch die Polizei verdeckt beobachten lassen. Karlsruhe hat damit die Beschwerde des infolge solcher (durch die Generalbundesanwaltschaft eigenmächtig angeordneten!) Überwachung zu 13 Jahren Knast verurteilten AIZ-Aktivisten Bernhard Falk zurückgewiesen. Die Richter ermahnten allerdings den Gesetzgeber, streng zu kontrollieren, dass nach der Freigabe dieser Überwachungsmethode deutsche Strafverfolger keinen zu eifrigen Gebrauch davon machen. Das nämlich könnte vor allem in Kombination mit geheimem Abhören von Telefonen, Postkontrolle, Personenbeschattung und Einsatz von Videokameras zu einer Rundumüberwachung führen, die verfassungswidrig sei. Die Richter rieten dazu, in ergänzenden Gesetzen dafür zu sorgen, dass Polizei, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutz und andere Geheimdienste nicht von ihnen verdächtigte Personen parallel mehrfach ausspähen. Das wäre ein Verstoß gegen die Garantie persönlicher Freiheiten im Grundgesetz. Die Karlsruher Richter schlossen sich in ihrer Entscheidung der Befürchtung von Sachverständigen an, die darauf hingewiesen hatten, dass der schnelle informationstechnische Wandel bald dazu führen könne, die informationelle Selbstbestimmung der Bürger durch Behörden mit ihrem Drang nach vereinfachten und besseren Methoden der Ausforschung schwer zu beeinträchtigen. Laut Karlsruhe haben die Strafverfolgungsbehörden zu berücksichtigen, dass bei polizeilicher GPS-Überwachung mindestens eine Staatsanwaltschaft als verantwortliche Entscheidungsträgerin zu fungieren hat. Alle Maßnahmen sind lückenlos in Akten festzuhalten und später einer richterlichen Überprüfung auszusetzen. Das Bundesverfassungsgericht empfahl ferner eine gesetzliche Regelung, nach der GPS-Überwachung ausschließlich auf richterliche Anordnung erfolgen kann.


Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/apr_09_15.htm#5

 

 

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