Repression und Überwachung

 

BRD-Geheimdienste werden gestärkt

 

Das Sicherheitspaket 2 des Bundesinnenministeriums wird eine bedeutende Ausweitung der Befugnisse der bundesdeutschen Nachrichtendienste enthalten. BND und VS erhalten für "die Beobachtung staatsterroristischer, häufig mit Spionage verbundener oder die Völkerverständigen gefährdender Aktivitäten" den Zugriff auf die Datenbestände von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern, Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen. Ferner erhalten BND und VS das Recht, den Standort von Mobiltelefonen anzupeilen und die Nummern von Gerät und Karte zu ermitteln. Die Informationsrechte des MAD werden auf Telekommunikationsanbieter beschränkt. Bewerber oder Arbeitnehmer bei sogenannten sicherheitsempfindlichen Betrieben und Einrichtungen haben durch Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) mit einer nachrichtendienstlichen Durchleuchtung ihrer Vergangenheit zu rechnen. Durch Änderung des SGB X werden die Sozialversicherungsträger gegenüber den Sicherheitsbehörden auskunftspflichtig.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/01/nov_03_09.htm#5

 

 

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