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Die Verbotsverf�gung des Bayerischen Staatsministerium des Inneren (BSdI)
vom 19.12.2003, vollzogen am 22.01.2004, gegen die Fr�nkische Aktionsfront
(FAF), gr�ndet sich auf das Vereinsgesetz sowie dem Gesetz zur Bek�mpfung
des internationalen Terrorismus vom 09.01.2002.
14 Objekte und 13 Personen (darunter eine Frau) wurden in den fr�hen Morgenstunden dabei in Mitleidenschaft gezogen. Zahlreiche Computer, Handys und unz�hlige andere Materialien wurden aus den Wohnh�usern nach M�nchen zum BSdI verbracht. Festnahmen gab es dabei keine.
Die Verbotsverf�gung,
die den Opfern dieses Polizei�berfalls �berlassen wurde, ist das Papier
nicht wert, auf dem sie gedruckt wurde. Sie strotzt geradezu vor Fehlern, Halbwahrheiten,
Unterstellungen und faustdicken L�gen.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Tatsache, dass die Diener des
Verfolgungsminister Becksteins daf�r noch 1000 Euro von der FAF einklagen
m�chten. Die willk�rliche Beschlagnahme von Monitoren, Scanner, Maus
und Tastatur zielt ebenfalls in die Richtung, durch materielle Sch�den
die politische Arbeit in der Region zu behindern.
In der sich ma�geblich auf Informationen von Verfassungsschutzagenten und Staatsschutzbeamte st�tzenden Verbotsverf�gung werden nicht nur Referenten bei Veranstaltungen falsch benannt, sondern auch Personen f�r Anmietungen von R�umen verantwortlich gemacht, die sie selbst nie anmieteten. Zudem wird der FAF die Durchf�hrung von Veranstaltungen unterstellt, f�r die ganz andere freie Gruppen oder ma�geblich die NPD aus der Region verantwortlich zeichneten.
Eine Vielzahl der Hausdurchsuchungen fanden bei Personen statt, die der FAF vom BSdI willk�rlich zugeordnet wurden, die in Wirklichkeit aber haupts�chlich in der regionalen NPD oder bei anderen freien Kr�ften t�tig sind. Alleine 9 der 13 Betroffenen sind NPD-Mitglieder, davon alle in h�heren Funktionen in der Region. Viele nahmen nicht einmal an einer FAF-Veranstaltung teil. Das BSdI konstruiert in ihrem Verbot eine F�hrerschicht der FAF um drei sog. "informelle F�hrer". 40 Personen, so das BSdI weiter, geh�rten zu den Aktivisten der FAF. Da sich die FAF aber immer als Aktionsplattform verstanden hat, die sich selbst nie in Konkurrenz zu anderen Organisationen aus dem nationalen Bereich setzte, l�sst diese willk�rliche Zuordnung von 40 Personen nur den Schluss zu, dass durch die hohe Zahl der angeblichen Mitglieder die betroffenen Aktivisten/innen durch weitere Aktivit�ten in nationalen Zusammenh�ngen kriminalisiert und verunsichert werden sollen. Denn jedes weiteres Engagement dieser Personen k�nnten ein Verfahren wegen Fortf�hrung einer verbotenen Organisation nach sich ziehen. Damit w�rde man in der Region eine Vielzahl der aktivsten Nationalisten/innen politisch kaltstellen.
Das BSdI unterstellt
der FAF in der Verbotsverf�gung ein Bekenntnis zur NSDAP. Dies begr�ndet
man unter anderem damit, dass die FAF zur Erinnerung an das Martyrium von Rudolf
He� Plakate, Aufkleber und Flugbl�tter erstellte und an den j�hrlichen
Gedenkm�rschen in Wunsiedel Pr�senz zeigte. Folgt man dieser Argumentationslogik
des BSdI m�ssten auch Hunderte anderer freier nationaler Organisationen
der Verbotswut der Innenministerien zum Opfer fallen.
Eine der dreistesten L�gen des BSdI stellt ohne Zweifel die Behauptung
dar, ein FAF-Aufkleber/Plakat mit der Parole "M�rtyrer HESS"
zeige im Nachnamen des Friedensfliegers sog. "Sig"-Runen. Jeder, der
diesen Aufkleber kennt wei�, dass der Nachname von Rudolf He� mit
normalen "S" geschrieben wurde, �hnlich einem digitalisiertem
"S" auf einem Taschenrechnerdisplay, also strafrechtlich vollkommen
einwandfrei.
Dies wird im Zuge einer Gerichtsverhandlung auch zweifelsfrei nachgewiesen werden
k�nnen.
Eine sog. "F�hrergeburtstagsfeier" soll die FAF ebenfalls organisiert haben. In Wahrheit handelte es sich hierbei aber um eine Geburtstagsfeier eines Kameraden am 19.04.03, der zeitnah Geburtstag hatte. Dieser war nicht einmal FAF-Mitglied. Die Feiergesellschaft bekam - wie in diesem System �blich - ungebeten Besuch von der Polizei, wobei sich das Geburtstagskind sofort verantwortlich f�r die Privatfeierlichkeiten zeigte, dem Beamten seine Anschrift und Telefonnummer hinterlies, falls es etwaige R�ckfragen geben sollte.
Sonnenwendfeiern und Gedenkveranstaltungen f�r die Opfer beider Weltkriege, wobei es selbstredend zu keinerlei strafbaren Handlungen kam, werden ebenfalls als Bekenntnis zur NSDAP durch die Verfolgungsbeh�rden Becksteins gewertet.
Da selbst SPD-Ortsvereine bundesweit Sonnenwendfeiern durchf�hren, sollte sich Schr�der und seine Genossen jetzt zumindest mal in Bayern Gedanken dar�ber machen, wie sie in Zukunft einem Verbot entgegenwirken k�nnten. Der Freistaat und die langj�hrige Vetternwirtschaft macht hier wohl alles m�glich.
Auch die Bundeswehr geh�rt nach diesen Argumentationen des BSdI zumindest aufgel�st, da sie selbst j�hrliche Gedenkveranstaltungen f�r Kriegsopfer veranstaltet.
Viel Raum f�llt
in der Verbotsverf�gung des BSdI auch die antiimperialistische Ausrichtung
der FAF aus. Die Anprangerung des V�lkermordes des zionistischen Gebildes
namens Israel am pal�stinensischen Volk wird als Dokumentation der N�he
der FAF zum Nationalsozialismus interpretiert.
Dabei waren die Verfasser der Verbotsverf�gung nicht einmal f�hig,
hebr�ische Schriftzeichen zu �bersetzen, die einen vollkommen legalen
Aufkleber der FAF zierten, der: "Schlu� mit dem Zionismus" forderte.
Dass dieses angeblich "antisemitisches" Aufkleber-Motiv 1 : 1 der
linksextremistischen Antiimperialistischen Koordination (aik) in Wien geklaut
wurde, sei hier nur am Rande erw�hnt.
Der Gipfel der Frechheiten und Unterstellungen des BSdI in der Verbotsverf�gung
sind aber die Angriffe auf Rechtsschulungen, die die FAF durchf�hrte. Darin
sieht der Verfassungsschutz und seine Belegschaft eine m�glichst geschickte
Ausrichtung der FAF, der bestehenden Ordnung entgegenzutreten. Dass gerade das
Gegenteil der Fall ist, dass mit Rechtsschulungen die jungen Nationalisten/innen
angehalten werden sich eben nicht strafbar zu machen, zeugt von der kaltschn�uzigen,
b�sartigen und tendenzi�sen Interpretationsfreudigkeit eines Geheimdienstes,
der mittels Verbote nationale Oppositionsgruppen gnadenlos ausknipsen m�chte.
Ein anderer Schwerpunkt der Verbotsverf�gung ist die Anti-Antifa-Aufkl�rungsarbeit, die kontinuierlich von der FAF-unabh�ngigen und organisatorisch eigenst�ndigen Anti-Antifa-N�rnberg betrieben wurde. Schlie�lich muss das System ja seine Antifaschl�gerbanden vor solchen Tendenzen sch�tzen damit diese ungest�rt lustig weiter gegen national denkende Deutsche mit Gewalt agieren k�nnen.
Als besonders
verwerflich ist f�r Becksteins wilde Horden auch der gute Kontakt zwischen
FAF und den �rtlichen NPD-Verb�nden. Durch die kameradschaftlichen
Beziehungen der FAF zum inzwischen selbst aufgel�sten Aktionsb�ro
S�d (AS) will man den Franken eine k�mpferische und militante Haltung
bescheinigen. Die angebliche Orientierung der FAF (hier sind speziell die Frauen
in der FAF gemeint), so die Verbotsschrift weiter, sieht das BSdI an der Diktion
der Frauenaufkleber mit der Parole: "Deutsche Frau, Deine Ehre, k�mpfe
daf�r!" und: "Frauen! Rettet die deutsche Familie".
Sicher w�re dem BSdI der Einsatz f�r die Ehre von Juden in der bundesrepublikanischen
Gesellschaft lieber - ebenso die Forderung nach der Rettung von Negerfamilien
in Burundi und Uganda, aber worin sich in der nationalen Parole ein Versto�
gegen bestehende Strafgesetze oder gar eine allgemein k�mpferisch-aggressive
Haltung gegen die FDGO zeigen soll, bleibt selbst f�r neutrale Beobachter
schleierhaft.
Solche Ausf�hrungen wie diese - und die Verbotsverf�gung ist gespickt davon - sagen mehr �ber das Verh�ltnis der Herrschenden zu Deutschland aus, als �ber angeblich verfassungsfeindliche Ziele der widerrechtlich verbotenen FAF.
Wie bereits schon berichtet wurde (siehe: Erster Nachtrag zum FAF-Verbot! - Verfassungsschutz ist sehr anwerbe-aktiv), gab es nach dem FAF-Verbot zeitnah mehrere Anwerbeversuche durch den VS gegen�ber Personen, die das BSdI der FAF oder ihrem n�heren Umfeld zurechnen. VS-Bespitzelungen haben die FAF seit ihrer Gr�ndung - deren Zeitpunkt der Verfassungsschutz nicht einmal bestimmen kann - kontinuierlich begleitet. Mehrere Anwerbeversuche wurden erfolgreich abgewehrt, dokumentiert und ver�ffentlicht. Die substanzlose Verbotsverf�gung k�nnte als Indiz daf�r herhalten, dass der Verfassungsschutz in Bayern die wirklichen Strukturen innerhalb der FAF nie richtig erfasste und deshalb zwangsl�ufig zerschlagen musste.
Inzwischen wurde gegen die Verbotsverf�gung von Seiten der FAF Klage eingereicht, Akteneinsicht beantragt und die Zur�ckweisung des Vereinsverbotes verlangt.
Vielleicht finden sich wirklich noch in der BRD einige Richter, die der Wahrheit und der Meinungsfreiheit n�her stehen, als politisch motivierten Vereinsverboten, die sich ausschlie�lich auf Halbwahrheiten, Unterstellungen, L�gen und tendenzi�sen Interpretationen des anr�chigen bayerischen Landesamtes f�r Verfassungsschutz st�tzen.
Letztendlich
hat uns die lange Repressionsgeschichte gegen den Nationalen Widerstand in der
BRD gezeigt, dass Verbote und Systemterror substanziell den Widerstand gegen
hier herrschendes Unrecht nicht brechen konnte. Die FAF war nicht das erste
Opfer der bundesrepublikanischen Wirklichkeit, sie wird wohl auch nicht das
letzte sein - unabh�ngig davon, was Richter in diesem Verfahren zuk�nftig
entscheiden werden.
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