Repression
und Überwachung
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Erster Nachtrag zum FAF-Verbot!
- Verfassungsschutz sehr anwerbe-aktiv
Nach dem widerrechtlichen Verbot der Fränkischen Aktionsfront (FAF) durch das Innenministerium des bayerischen Verfolgungsminister Beckstein zeigt sich auch der lokale Verfassungsschmutz (VS) durch seine Agenten wieder äußerst präsent.
Nachfolgend dokumentieren wir drei Fälle von Anwerbeversuchen des VS und einen länger schon zurückliegenden in Forchheim, der zwar mit der FAF in Zusammenhang steht, bei dem aber bis heute noch nicht geklärt werden konnte, ob es sich hierbei um VS-Agenten, oder um gemeine Staatsschutzbullen handelte, die die Anwerbeversuche vornahmen.
Fall
1:
Anquatschversuch
von Nationalisten in Forchheim/Oberfranken gescheitert!
Bereits am
30.11.2003 kam es gegen 13.00 Uhr in einem fränkischen Dorf bei Forchheim
zu einem Anwerbeversuch durch Agenten des Systems. Ein weißer VW T3-Bus
mit Bamberger Beamtenkennzeichen stand in der Straße eines Nationalisten
aus der Nähe von Forchheim. Als sich der Aktivist mit seinem KFZ dem
Fahrzeug näherte, stieg der Fahrer des Busses (dick mit Vollbart) aus
und stoppte ihn mit Handzeichen. Der Beifahrer des Beamtenbusses war schlank,
hatte kurze braune Haare und knapp über 20 Jahre alt. Er stieg ebenfalls
aus. Der junge Nationalist wurde namentlich von dem dickeren vollbärtigen
Typen angesprochen. Er erwähnte dabei, dass gegen den Aktivisten mehrere
Anzeigen und Verfahren laufen würden und unterbreitete ihm, dass -
wenn er mit dem System kooperiere - sich da schon etwas machen ließe.
Er wollte damit sagen, dass gegen Judaslohn und Spitzeltätigkeit in nationalen
Zusammenhängen, sich auch die Einstellung der Verfahren arrangieren ließe.
Der vorbildliche Nationalist ging jedoch auf das Spitzelangebot nicht ein,
was den Dicken mit Vollbart zu Drohungen greifen ließ. Man wolle
nun bei einem Freund des Nationalisten vorbeischauen, der dabei ebenfalls
namentlich genannt wurde. Auch darauf wurde keine Antwort von Seiten des Aktivisten
gegeben. Fragen des betroffenen Nationalisten zu den Namen der Systemdiener
wurden nicht beantwortet, geschweige denn wiesen sie sich aus.
Ob es sich bei diesen Schweinen nun um Beamte des Verfassungsschmutzes oder
um Staatsschmutzbeamte handelte, konnte somit nicht eindeutig geklärt
werden. Die örtlichen Kameraden der Nationalisten Forchheim sehen in
diesem Anwerbeversuch deutlich, dass die in den letzten Monaten dort vielfach
gesteigerten nationalen Aktivitäten dem System und seinen Knechten ein
Dorn im Auge sind. Der junge Kamerad wurde mit einigen anderen Personen auf
einer Demonstration der Freien Nationalisten Franken (FNF) am 02.11.2003 widerrechtlich
kurzzeitig festgenommen, weil er ein Transparent der Fränkischen Aktionsfront
trug.
Fall
2:
Anwerbeversuch
des NPD-Kreisvorsitzenden in Nürnberg gescheitert!
Höchst aktiv scheint auch weiterhin der Verfassungsschmutz in Nürnberg nach dem widerrechtlichen Verbot der Fränkischen Aktionsfront (FAF) im Januar 2004 zu sein. Der NPD-Kreisvorsitzende wurde am 28. Januar 2004 gegen 18.30 Uhr auf dem Nachhauseweg von der Arbeit von einem Agenten des Verfassungsschmutzes namentlich angesprochen. Dabei ist zu bemerken, dass der Agent sich offensichtlich zuvor mit dem Heimweg des NPD-Funktionärs vertraut gemacht hat. Der VS-Agent wies sich aus und stellte sich mit dem Namen „Klaus DEUTSCHER“ vor und wollte wissen, wie es mit der FAF nach dem Verbot weitergehe. Er war ca. 1,65 cm groß, zwischen 40 und 50 Jahren alt, hatte einen dünngewachsenen rotgrauen Vollbart und trug zudem noch einen Schnurrbart mit den Schnurrbartenden nach oben gerichtet (Modell: Kaiser Wilhelm). Der VS-Agent lud den Kreisvorsitzenden der örtlichen NPD zum Essen ein, was dieser jedoch kategorisch ablehnte und bequatsche ihn während des Nachgehens noch mit einigen Details aus dem Leben des NPD-Funktionärs. Dieser ging jedoch in seine Wohnung in die der Systemdiener nicht mehr folgte.
Fall
3:
Am 04.02.04
kam es in Erlangen zu einem Anwerbeversuch des Verfassungsschmutzes. Ein junger
Nationalist wurde in seiner Straße bei einer Apotheke von einem Beamten
des VS angesprochen. Er wollte wissen, wie es mit der FAF weitergehe und ob
er Kontakte hätte zu Leuten, die das Bay. Innenministerium der FAF zuordne.
Der junge Nationalist ließ sich auf kein Gespräch ein. Eine Einladung
zum Essen schlug er ebenfalls aus.
Fall
4:
Ebenfalls
im Februar 2004 wurde auch die ehem. Kreisvorsitzende der Nürnberger
NPD von einem Beamten des Verfassungsschmutzes heimgesucht. Auch sie wurde
zu den weiteren Aktivitäten der widerrechtlich verboten Fränkischen
Aktionsfront (FAF) befragt. Sie gab selbstverständlich keine Auskunft
darüber und verbat sich weitere Besuche von Vertretern des bundesrepublikanischen
Repressionsapparates.
Die Abwehr von Anwerbeversuchen des Verfassungsschmutzes sind ein legitimes Mittel zum Schutz nationaler Menschen in jeder Region!
Auch für alle anderen Aktivisten im Nationalen Widerstand sollte deshalb gelten: Nach Anquatschversuchen ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen und Anwerbeversuche durch Verfassungsschmutz- und Staatsschmutzagenten öffentlich zu machen!
Am 23.02.2004 wurde die Klage gegen das widerrechtliche Verbot der Fränkischen Aktionsfront (FAF) eingereicht. Sobald Auszüge aus der Verbotsverfügung, sowie der Klage vorliegen, werden wir ausführlich über den aktuellen Stand der Dinge berichten.