Repression und Überwachung

 

Digitalfunknetz in Vorbereitung

 

Auf Vorlage von Innensenator Dr. Ehrhart Körting hat der Berliner Senat der Vereinbarung zur Regelung der Zusammenarbeit beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland (so genannte Dachvereinbarung) zugestimmt und den Senator für Inneres zur Unterzeichnung ermächtigt. Seit mehreren Jahren steht fest, dass die veralteten analogen Funksysteme der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS - Polizei, Feuerwehr, Hilfsdienste) dringend abgelöst werden müssen. Die Technik entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine reibungslose und ungestörte Kommunikation der Sicherheitsbehörden: Jede BOS-Organisation verfügt über ein eigenes Analogfunk-System, sodass in großen Einsatzfällen nicht übergreifend kommuniziert werden kann. Außerdem sind die analogen Systeme nicht abhörsicher. Seit dem Jahr 1996 ist die Innenministerkonferenz deshalb im Grundsatz entschlossen, ein einheitliches digitales Daten- und Sprechfunksystem für die BOS in Deutschland einzuführen. Dies hat sich bisher insbesondere deshalb verzögert, weil die schwierige Frage einer gerechten Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund und Ländern noch ungeklärt war. Mit der Dachvereinbarung, die noch im März 2004 unterzeichnet werden soll, wird der Startschuss für die Realisierung des Digitalfunksystems gegeben. Die Vereinbarung sichert ein einheitliches Vorgehen bei einer bundesweiten Ausschreibung und beauftragt den Bund, federführend einen Rahmenvertrag auszuschreiben. Mit Abschluss dieses Rahmenvertrages wird gleichzeitig eine Entscheidung für die drei konkurrierenden Digitalfunksysteme TETRA 25, TETRAPOL und GSM-BOS getroffen. Da der tatsächliche Finanzierungsbedarf von dem konkreten Beschaffungs- und Betreibermodell abhängt, hat man sich darauf verständigt, die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern erst nach Vorlage der Angebote, aber noch vor Unterzeichnung des Rahmenvertrages zu regeln. Die Dachvereinbarung beschreibt außerdem den schrittweisen Aufbau des digitalen Funknetzes. Danach sollen die ersten Teilnetze bis 2006 in Betrieb gehen, das Gesamtnetz soll bis spätestens zum Jahresende 2010 fertig gestellt sein. Schließlich hat die Vereinbarung auch die notwendige Projektorganisation („netzwerk“-BOS) zum Inhalt. Bund und Länder setzen jeweils Arbeitsgruppen für ihren Zuständigkeitsbereich ein.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/maer_06_12.htm#11

 

 

 

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