Repression und Überwachung

 

BND fordert TKÜV-Novelle

 

Der BND verlangt bereits eine Novelle der erst am 22. Januar in Kraft getretenen Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung. Die TKÜV regelt die geheimdienstliche Überwachung der Telekommunikation im Internet- und Mobilfunkzeitalter. Pullach fordert eine Nachbesserung in Form einer eigenen Abhörschnittstelle bei den Anbietern. Das Problem des ohne jegliche Personen- und Anschlusszahlbegrenzung mit der strategischen Fernmeldeüberwachung der Auslandskommunikation beauftragten BND liegt in einer Quotenregelung. Die Aufklärer des Bundesnachrichtendienstes dürfen nur 20 % der internationalen Telekommunikationsverbindungen kontrollieren. Aus diesen 20 % lässt sich jedoch infolge des paketvermittelten Datenverkehrs oftmals keine vernünftige Nachricht zusammensetzen, so dass Pullach nunmehr 100 % der Verbindungen erfassen will, um nach kompletter Rekonstruktion der Nachrichten 20 % zu überwachen. Im Gegensatz zu Großbritannien besitzt die BRD nur dezentrale Auslandsknoten, und der BND drängt offenbar auf die Einrichtung eines geheimdienstfreundlichen Zentralrouters nach britischem Vorbild. Zudem kann durch die Zuständigkeit des BND für den Internetverkehr im leitungsgebundenen Verkehr auch eine Überwachung der Inlandskommunikation nicht ausgeschlossen werden - auch bundesdeutsche User und Unternehmen können allgemein verfügbare Domains (.com usw.) benutzen.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/02/feb_02_08.htm#12

 

 

Zur Startseite!