Repression
und Überwachung
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BGS wird zur Bundespolizei
Bundesinnenminister Otto Schily ordnete an, dass die bereits in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei jetzt in Angriff genommen wird. Er hat den Auftrag erteilt, dass kurzfristig ein Gesetzentwurf erarbeitet werden soll. Hierzu erklärte Schily: „Der Bundesgrenzschutz ist eine Polizei des Bundes, deren Aufgabe sich längst nicht mehr auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränkt. Aus einer früher vornehmlich verbandsmäßig aufgestellten Organisation ist eine mehr und mehr einzeldienstlich orientierte, moderne Polizei des Bundes geworden, deren Bezeichnung "Bundesgrenzschutz" ihrem heutigen Aufgabenspektrum nicht mehr gerecht wird: Die Polizei des Bundes ist auch Bahnpolizei und auf zurzeit 14 Großflughäfen verantwortlich für den Schutz vor Angriffen gegen die Sicherheit des Luftverkehrs, sie schützt Verfassungsorgane des Bundes, ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten sowie Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in ihren Aufgabenbereichen, sie wirkt an polizeilichen Aufgaben im Ausland ebenso mit wie am Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland und von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa, sie unterstützt das Bundeskriminalamt bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Personenschutzes, sie erfüllt Aufgaben auf der Nord- und Ostsee einschließlich des Umweltschutzes und mit ihren Verbandskräften steht sie auch den Polizeien der Länder zur Unterstützung, insbesondere bei Großeinsätzen, aber auch zur Hilfeleistung bei Katastrophen und besonders schweren Unglücksfällen zu Verfügung. Die bestehende Bezeichnung "Bundesgrenzschutz" wird der tatsächlichen Aufgabenvielfalt der Bundespolizei deshalb längst nicht mehr gerecht. Die Umbenennung in "Bundespolizei" erfolgt allein mit dem Ziel einer aufgabengerechten Namensgebung. Inhaltliche Änderungen, Umstrukturierungen oder gar Erweiterungen der bestehenden Zuständigkeiten sind mit der Namensänderung nicht verbunden. Die neue Bezeichnung kommt in der Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes in Bundespolizeigesetz zum Ausdruck und erfordert - innerhalb und außerhalb dieses Gesetzes - zahlreiche, überwiegend rein redaktionelle Folgeänderungen in über 400 einzelnen Vorschriften.“
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/okt_09_15.htm#5