Repression
und Überwachung
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Videoüberwachung, BGS und Deutsche Bahn
Seit November
2003 verfügt der Bundesgrenzschutz bundesweit über die Möglichkeit
zur Aufzeichnung des Datenmaterials aller aktiven Videokameras auf Bahnhöfen
und Haltepunkten. Diese technische Neuerung im Bereich der Videotechnik ist
auf eine gemeinsame Initiative des BGS und der Deutsche Bahn AG zurück
zu führen. Bundesinnenminister Otto Schily erklärte hierzu unter
anderem: "Der Videoüberwachung und -aufzeichung kommt eine besondere
Bedeutung im Rahmen der bahnpolizeilichen Tätigkeiten des Bundesgrenzschutzes
zu. Sie ist ein wichtiges Unterstützungsinstrument präventiver und
ermittlungstaktischer Arbeit.
Ziel ist es einerseits, mögliche Gefahren, insbesondere bei sprengstoffverdächtigen
Gegenständen, qualifiziert abzuwehren und andererseits, entstehende Beeinträchtigungen
des Bahnverkehrs so gering wie möglich zu halten. Beim Vorliegen einer
Straftat wird die Beweisführung und somit die Aufklärung durch die
Videodokumentation erheblich erleichtert. Die Zusammenarbeit zwischen dem
BGS und der DB AG gestaltet sich in diesem Bereich sehr kooperativ und partnerschaftlich.
Gemeinsam werden wir auch weiterhin in enger Abstimmung mit benachbarten Sicherheitsbehörden
(…) lageangepasst mittels Videotechnik beobachten und auswerten sowie
an weiteren Schwerpunkten gegebenenfalls zusätzliche Kameras installieren."
Die Überwachungskameras werden entsprechend einer ständig aktualisierten
und gemeinsam mit der DB AG abgestimmten Festlegung in und an Bahnhöfen
(Bahnhofsvorplätze!) im gesamten Bundesgebiet angebracht. Sammlung und
Speicherung der gewonnenen Daten obliegen ausschließlich der Bundespolizei.
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/feb_1_6.htm#8