Repression und Überwachung

 

Videoüberwachung, BGS und Deutsche Bahn

 

Seit November 2003 verfügt der Bundesgrenzschutz bundesweit über die Möglichkeit zur Aufzeichnung des Datenmaterials aller aktiven Videokameras auf Bahnhöfen und Haltepunkten. Diese technische Neuerung im Bereich der Videotechnik ist auf eine gemeinsame Initiative des BGS und der Deutsche Bahn AG zurück zu führen. Bundesinnenminister Otto Schily erklärte hierzu unter anderem: "Der Videoüberwachung und -aufzeichung kommt eine besondere Bedeutung im Rahmen der bahnpolizeilichen Tätigkeiten des Bundesgrenzschutzes zu. Sie ist ein wichtiges Unterstützungsinstrument präventiver und ermittlungstaktischer Arbeit.
Ziel ist es einerseits, mögliche Gefahren, insbesondere bei sprengstoffverdächtigen Gegenständen, qualifiziert abzuwehren und andererseits, entstehende Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs so gering wie möglich zu halten. Beim Vorliegen einer Straftat wird die Beweisführung und somit die Aufklärung durch die Videodokumentation erheblich erleichtert. Die Zusammenarbeit zwischen dem BGS und der DB AG gestaltet sich in diesem Bereich sehr kooperativ und partnerschaftlich. Gemeinsam werden wir auch weiterhin in enger Abstimmung mit benachbarten Sicherheitsbehörden (…) lageangepasst mittels Videotechnik beobachten und auswerten sowie an weiteren Schwerpunkten gegebenenfalls zusätzliche Kameras installieren
." Die Überwachungskameras werden entsprechend einer ständig aktualisierten und gemeinsam mit der DB AG abgestimmten Festlegung in und an Bahnhöfen (Bahnhofsvorplätze!) im gesamten Bundesgebiet angebracht. Sammlung und Speicherung der gewonnenen Daten obliegen ausschließlich der Bundespolizei.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/04/feb_1_6.htm#8

 

 

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