Repression
und Überwachung
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Abbau der Versammlungsfreiheit
Nur wenige Tage, nachdem der Bundestag die Verschärfung des Demonstrationsrechtes und die Ausweitung des Volksverhetzungsparagraphen absegnete, zeigt sich, dass künftig mit einer drastischen Ausweitung „geschützter Objekte“ zu rechnen ist. Wie bereits in der vorigen Wochenschau berichtet, gelten fortan - mit erheblichen regionalen Unterschieden! - einige Dutzend Gedenkstätten als demonstrationsrechtliche Sonderzone. Hier dürfen keine Kundgebungen mehr abgehalten werden, die eine reale oder angebliche Herabwürdigung der Opfer des Hitler-Regimes mit sich bringen würden. Kritiker warnten nachdrücklich vor einer Aushöhlung der Versammlungsfreiheit. Zu Recht, denn bereits jetzt zeigt sich, dass die Gesetzesänderung der vergangenen Woche nur ein Vorbote gewesen sein könnte. Das bayrische Innenministerium fordert weiterhin, beispielsweise die alljährliche Heß-Gedenkkundgebung in Wunsiedel zu verbieten und zielt hierbei auf den erweiterten Volksverhetzungsparagraphen ab - positive und verherrlichende Äußerungen über NS-Prominente können nun strafrechtlich verfolgt werden. In Berlin stehen mittlerweile mit der Gedenkstätte Neue Wache, die Gedenkstätte Plötzensee, dem Bendler-Block mit der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, das Dokumentationszentrum Topographie des Terrors, das Haus der Wannseekonferenz, das Holocaust-Mahnmal und das geplante Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma auf dem Index. Im Gespräch ist die Ausweitung des Demonstrationsverbotes auf das Mahnmal Gleis 17 im Grunewald, welches an die Deportation der Berliner Juden in die Ghettos und Vernichtungslager des Ostens erinnert. In Senatskreisen wird bereits bemängelt, dass die gesetzliche Neuregelung nur für Orte von überregionaler Bedeutung gilt. Die CDU-Opposition fordert derweil, auch das Brandenburger Tor zu sichern.
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/mae_12_18.htm#16