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��Repression und �berwachung

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Abbau der Versammlungsfreiheit

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Nur wenige Tage, nachdem der Bundestag die Versch�rfung des Demonstrationsrechtes und die Ausweitung des Volksverhetzungsparagraphen absegnete, zeigt sich, dass k�nftig mit einer drastischen Ausweitung „gesch�tzter Objekte“ zu rechnen ist. Wie bereits in der vorigen Wochenschau berichtet, gelten fortan - mit erheblichen regionalen Unterschieden! - einige Dutzend Gedenkst�tten als demonstrationsrechtliche Sonderzone. Hier d�rfen keine Kundgebungen mehr abgehalten werden, die eine reale oder angebliche Herabw�rdigung der Opfer des Hitler-Regimes mit sich bringen w�rden. Kritiker warnten nachdr�cklich vor einer Aush�hlung der Versammlungsfreiheit. Zu Recht, denn bereits jetzt zeigt sich, dass die Gesetzes�nderung der vergangenen Woche nur ein Vorbote gewesen sein k�nnte. Das bayrische Innenministerium fordert weiterhin, beispielsweise die allj�hrliche He�-Gedenkkundgebung in Wunsiedel zu verbieten und zielt hierbei auf den erweiterten Volksverhetzungsparagraphen ab - positive und verherrlichende �u�erungen �ber NS-Prominente k�nnen nun strafrechtlich verfolgt werden. In Berlin stehen mittlerweile mit der Gedenkst�tte Neue Wache, die Gedenkst�tte Pl�tzensee, dem Bendler-Block mit der Gedenkst�tte Deutscher Widerstand, das Dokumentationszentrum Topographie des Terrors, das Haus der Wannseekonferenz, das Holocaust-Mahnmal und das geplante Mahnmal f�r die ermordeten Sinti und Roma auf dem Index. Im Gespr�ch ist die Ausweitung des Demonstrationsverbotes auf das Mahnmal Gleis 17 im Grunewald, welches an die Deportation der Berliner Juden in die Ghettos und Vernichtungslager des Ostens erinnert. In Senatskreisen wird bereits bem�ngelt, dass die gesetzliche Neuregelung nur f�r Orte von �berregionaler Bedeutung gilt. Die CDU-Opposition fordert derweil, auch das Brandenburger Tor zu sichern.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/mae_12_18.htm#16

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