Repression
und Überwachung
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Die Zahl der Telefonüberwachungen ist 2004 nach Mitteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten
Peter Schaar erneut stark gestiegen. Nach den neuesten Zahlen der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post haben die Telekommunikationsunternehmen
der Regulierungsbehörde für das vergangene Jahr 29.017 Anordnungen
zur Telefonüberwachung gemeldet. Das waren rund 4500 Fälle mehr als
2003. 2003 waren es 24.501, 2002 21.874 und 2001 19.896 Anordnungen. Im Vergleich
zum Jahr 1995 mit damals 4674 Anordnungen bedeutet dies eine Zunahme von mehr
als 500 % in weniger als einem Jahrzehnt. „Obwohl das Freiburger Max-Planck-Institut
für ausländisches und internationales Strafrecht sein Gutachten zur
Frage, auf welche Faktoren die stetige Steigerung der Überwachungsanordnungen
zurückzuführen ist, bereits im Mai 2003 vorgelegt hat, sind daraus
bislang noch keine Konsequenzen gezogen worden.“ Für die dringend
notwendige Novellierung der Strafprozessordnung forderte Schaar, die Überwachungen
auf schwere Straftaten zu begrenzen. Der gesetzliche Richtervorbehalt dürfe
nicht gelockert werden. Um die spezifische Sachkunde zu fördern, sollten
zudem die Aufgaben der Ermittlungsrichter auf möglichst wenige Personen
konzentriert werden. In Hinblick auf Gerichtsverfahren forderte der oberste
Datenschützer, dass Gespräche zwischen Beschuldigten und zeugnisverweigerungsberechtigten
Personen grundsätzlich nicht verwertet werden dürfen. „Dabei
kommt dem Schutz des unantastbaren Kernbereichs der Privatsphäre - wie
ihn das Bundesverfassungsgericht bei seiner Lauschangriffsentscheidung hervorgehoben
hat - besondere Bedeutung zu." Schaar sieht offenkundig Defizite bei der
Kontrolle und Bewertung der Überwachungen und bei der Information der Betroffenen.
„Damit die Entwicklung bei Überwachungsmaßnahmen fundiert bewertet
werden kann, sind detaillierte Berichtspflichten für die Strafverfolgungsbehörden
notwendig.“ Er betonte weiterhin, dass die Benachrichtigung der Betroffenen
sicherzustellen sei. Die Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht müssten
deutlich beschränkt werden.
Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/05/mae_26_apr_01.htm#16