Großdeutschland
am Galgen
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Da und dort fingen sich ehemalige Fremdarbeiter oder KZler Dutzende Deutsche zusammen, um mit ihnen private Konzentrationslager zu errichten und die Hilflosen auf das entsetzlichste zu martern. Die Frauen wurden vergewaltigt, die Männer zum Teil ermordet. Der gesamte Umfang dieser Verbrechen, die im Schutze der sogenannten Befreiung vor sich gingen, wird niemals ganz offenbar werden.
In Dormettingen eröffneten der Franzose Deletre und der Tscheche Milan Kovar ein solches Privat-KZ, das durchschnittlich mit 30 bis 40 Häftlingen belegt war. In einer späteren Verhandlung vor dem Schwurgericht in Rottweil gegen den deutschen Mitarbeiter der beiden Verbrecher, Franz Helmer-Sandmann aus Dortmund, kam auf, daß Deletre und Kovar die Gefangenen auf das grausamste gemartert hatten. Sechs Häftlinge waren von uniformierten Franzosen, Freunden der beiden Sadisten, an Ort und Stelle zur allgemeinen Belustigung erschossen worden.
Das Wiener Volksgericht
der Österreichischen Regierung nahm unverzüglich (Sommer 1945)
seine Tätigkeit auf und verurteilte als erstes vier Wachmannschaften
des KZ Engerau, und zwar Rudolf Kronberg, Alois Frank, Wilhelm Meinteufel
zum Tode und Konrad Palinowski zu acht Jahren Zuchthaus.
In Dachau wurden am 13. Dezember 1945 36 von 40 wegen Unmenschlichkeit Angeschuldigter
hingerichtet. Das Henken hörte nicht mehr auf. Es sollte noch jahrelang
so weitergehen.
In Leningrad wurden am 5. Januar 1946 die ehemaligen Angehörigen der
Deutschen Wehrmacht Heinrich Remmlinger, Karl Hermann Strüfling, Ernst
Böhm, Fritz Engel, Eduard Sonnenfeld, Gerhard Jahnicke, Erwin Skotki
und Ernst Gehrer wegen angeblicher Kriegsverbrechen zum Tod durch den Strang
verurteilt.
Diese Fälle (Tötung
von abgesprungenen Terrorfliegern) errangen als sogenannte Fliegerprozesse
in der alliierten Nachkriegsjustiz eine traurige Berühmtheit. Einer
der erschütterndsten davon war der Insel-Borkum-Fall, offiziell "Borkum-IslandCourt"
genannt.
Er wurde vor einem amerikanischen Militärgericht vom 6. Februar bis
23. März 1946 (in Ludwigsburg) verhandelt...
Kurze Zeit danach kamen die Richter und die Anklageoffiziere, die ohne Ausnahme
so betrunken waren, daß sie torkelten, zurück und nahmen ihre
Plätze wieder ein.
Es war jetzt 23. März 1946, 0.30 Uhr geworden. Mit schwerer Zunge verkündete Colonel Jackson die Urteile:
Fregattenkapitän
Dr. Kurt Goebell, 53 Jahre, Tod durch den Strang; Korvettenkapitän
Walter Krolikowski, 44 Jahre, lebenslänglich Gefängnis; Oberleutnant
Erich Wentzel, 45 Jahre, Tod durch den Strang; Kapitänleutnant Karl
Weber, 42 Jahre, 25 Jahre Gefängnis; Oberleutnant J. Valentin Seiler,
42 Jahre, Tod durch den Strang; Oberfeldwebel Johann Schmitz, 45 Jahre,
Tod durch den Strang; Soldat Johann Pointner, 27 Jahre, fünf Jahre
Gefängnis; Soldat Günther Albrecht, 25 Jahre, sechs Jahre Gefängnis;
Soldat Karl Geyer, 37 Jahre, vier Jahre Gefängnis; Soldat Heinz Witzke,
elf Jahre Gefängnis; Bürgermeister Jan Varus Akkermann, 57 Jahre,
Tod durch den Strang; Polizeimeister Heinrich Rommel, zwei Jahre Gefängnis;
Gustav Mamenga, 20 Jahre Gefängnis; Heinrich Heinemann, 18 Jahre Gefängnis;
allein Klaas Meyer-Gerhards wurde von allen Anklagen freigesprochen.
Etwa Mitte März 1946 hörte ich mit mehreren Internierten zusammen
Rufe aus einem Fenster des Zellengebäudes (es handelte sich nach meiner
Erinnerung um die Zelle 63 oder 64). Der betreffende Mann hatte sich am
Fenster hochgezogen und rief mehrmals zu uns her wörtlich: "Man
hat mir einen Meineid erpreßt! Ich will sterben!"
In der folgenden Nacht wurden der Interniertenarzt, ein Interniertensani
und ich vom Lagerkommandanten, Capt. Evans, geweckt und ins Zellengebäude
in eben diese Zelle geführt. Dabei fanden wir den Insassen - den ehemaligen
SS-Oscha Max Freimuth, einen Baltendeutschen - am Fenstergitter erhängt
auf. Er hatte wegen einer Armverwundung den Arm mit einem grauen Dreieckstuch
gestützt und dieses Dreieckstuch zum Selbstmord benützt.
Wir mußten den Leichnam abnehmen und der Interniertenarzt den Tod
feststellen. Bei der Untersuchung stellten wir fest, daß die Unterwäsche
blutverkrustet am Körper angeklebt war, die Genitalien wesentlich verdickt
und ein Jochbogen zertrümmert waren. Außerdem war der ganze Körper
übersät mit Schlagmalen, die teilweise aufgeplatzt waren. Über
diese Untersuchung wurden ärztliche Protokolle erstellt und der Totenschein
ausgestellt. Das Untersuchungsprotokoll wurde durch Capt. Evans gegengezeichnet.
Dies ist der einzige Selbstmordfall gewesen, den ich selbst gesehen habe.
Von drei weiteren erfuhr ich durch Äußerungen des amerikanischen
Wachpersonals. Die Namen dieser Soldaten sind mir nicht bekannt geworden.
gez. Dietrich Schnell (Schwäbisch-Hall)
In Preßburg wurde
der ehemalige slowakische Ministerpräsident Tuka am 15. August 1946
wegen Zusammenarbeit mit den Deutschen zum Tode durch den Strang verurteilt,
in Straßburg am selben Tag der frühere Gauleiter vom Elsaß,
Robert Wagner, mit drei seiner mitverurteilten Beamten von den Franzosen
erschossen. In Laibach wurde der SS-Gruppenführer Erwin Rösner
mit einigen serbischen Militärs zum Tode verurteilt.
Aus Prag kam am 23. Oktober 1946 die Nachricht, daß dort der Chef
der deutschen Ordnungspolizei, SS-Obergruppenführer Daluege, gehenkt
wurde. Der Grund und Boden sudetendeutscher Bauern und Besitzer war in der
Tschechei enteignet worden. Es wurden bis 20. November 1300000 Hektar Boden
an 127500 tschechische Siedler aufgeteilt.
In dem Prozeß wegen des KZs von Ravensbrück wurden der stellvertretende
Kommandant des Frauenkonzentrationslagers, Johann Schwarzhuber sowie seine
Mitarbeiter Ludwig Randour, Gustav Binder, Dorothea Binz, Carmen Mory, Grete
Bösel, Vera Salvequart, Elisabeth Marschall, Dr. Percy-Treite, Dr.
Rosenthal und Dr. Schild-Lausky zum Tode durch den Strang verurteilt. (1947)
In Belgrad wurde von einem kommunistischen Militärgericht Generaloberst
Alexander Löhr wegen des Luftangriffs im Jahre 1941 auf Belgrad zum
Tode durch Erschießen verurteilt. Der ehemalige Kommandeur der Division
"Prinz Eugen" , Generalmajor August Schmidthuber, der ehemalige
Kommandeur der 78. Division, Generalmajor Hans Fortner, der ehemalige Kommandeur
der 11. Division, General Fritz Neuhold, der ehemalige Kommandeur der 118.
Division, General Josef Kibler, sowie der Stadtkommandant von Belgrad, General
Adalbert Loncar, und General Günther Tribukayt wurden zum Tode durch
den Strang verurteilt und hingerichtet.
In Warschau wurden der ehemalige Gouverneur Ludwig Fischer, der Gestapo-Führer
Meißner und Polizeichef Max Daume wegen Zerstörung des Warschauer
Gettos zum Tode verurteilt.
In Laibach wurde am 19. Juli von einem kommunistischen Kriegsgericht des
Titostaates der ehemalige Gauleiter von Kärnten, Dr. Friedl Rainer,
zum Tode durch den Strang verurteilt, ein Schicksal, das mit ihm General
Kübler, Oberst Fleckner, Sturmbannführer Josef Vogt, Dr. Walter
Hochsteiner und Reinhold Gerlach teilten. Zum Tode durch Erschießen
dagegen wurden Dr. Helmut Glaser, Generalleutnant Hans von Häslin,
Oberst Heinrich Kristl, Günther Neubert und Leo Kuß verurteilt.
In dem Nürnberger Ärzteprozeß wurde am 20. August 1947 das
Urteil verkündet. Durch den Strang hingerichtet wurden: Professor Dr.
Karl Brandt, der Leibarzt Adolf Hitlers, Professor Dr. Karl Gebhardt, Präsident
des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Rudolf Brandt, Dr. Joachim Maugosky, Dr.
Wolfgang Sievers, ferner Viktor Brack, Waldemar Hoven; die übrigen
Angeklagten wurden zu langen Gefängnisstrafen verurteilt.
Am 21. Oktober 1947 wurde Feldmarschall Albert Kesselring zusammen mit Generaloberst
von Mackensen und Generalleutnant Kurt Maeltzer von dem Lager Wolfsberg
in Österreich in das Gefängnis Werl überführt. Ihre
von den britischen Militärgerichten ausgesprochene Todesstrafe war
in lebenslängliche Zwangsarbeit umgewandelt worden.
In Belgrad wurden General Heinrich Dankelmann, Hauptmann Karlheinz Egberts-Hilker,
Hauptmann Jakob Zeiger, Höherer SS- und Polizeiführer Hermann
Behrens und Obersturmbannführer Otto Seifert zum Tode durch den Strang
verurteilt. Der Generalkonsul Franz Neuhausern erhielt 20 Jahre Zwangsarbeit.
Am selben Tage (3. November 1947) wurde der frühere SS-Generalleutnant
Oswald Poh1 als Leiter der Konzentrationslager in Nürnberg zum Tode
durch den Strang verurteilt. Seine Mitarbeiter, F. Eisenschmalz und K. Sommer,
wurden gleich ihm zum Tode verurteilt. 14 weitere Mitangeklagte erhielten
Zuchthausstrafen von zehn Jahren bis lebenslänglich.
General Franz Böhme hatte das Urteil (im Prozeß gegen die "Südost-Generale",
Generalfeldmarschall Wilhelm List u.a.) gar nicht abgewartet und war in
der Gefangenschaft am 29. Mai 1947 freiwillig aus dem Leben geschieden.
In Nürnberg wurde am 10. April 1948 das Urteil im Einsatzgruppen-Prozeß
verkündet. 14 SS-Führer wurden zum Tode durch den Strang verurteilt:
Gruppenführer Otto Ohlendorf, Brigadeführer Erich Naumann, die
Standartenführer Paul Blobel, Walter Blume, Martin Sandberger, Willi
Siebert und Eugen Steimle; die Obersturmbannführer Ernst Bieberstein,
Werner Braune, Walter Hersch, Adolf Ott, Eduard Strauch; Sturmbannführer
Waldemar Klingelhöfer; Obersturmführer Heinz Schubert; 18 weitere
erhielten hohe Gefängnisstrafen.
Der ehemalige Gauleiter von Danzig, Albert Forster wurde von einem polnischen
Militärgericht am 29. April 1948, SS-General Hans Rauter, Chef der
deutschen Polizei in Holland, am 4. Mai von einem holländischen Militärgericht
zum Tode verurteilt.
Landsberg am Lech:
Die Geistlichen, der Gefängnisdirektor und die amerikanischen Wachmannschaften
führten jeweils die Todgeweihten zum Galgen. Diese mußten sich
vorher ausziehen: nur Hose, Schuhe und die RotJacke, das Zeichen der zum
Tode Verurteilten, blieb ihnen. Gefesselt standen sie auf der Falltür.
Dort konnten sie die letzten Worte sagen. Allerdings war es manchmal Captain
Wilson, dem Kommandeur von Landsberg zu langweilig, sich die Worte anzuhören.
Er gab dann ein hastiges Zeichen, die Henkersknechte stülpten jählings
die schwarze Kapuze über den Kopf des Verurteilten, und so wurden die
letzten Worte erstickt, während die Falltür aufsprang und der
Körper hinabstürzte.
Die Hilfshenker unter dem Galgen hingen sich blitzschnell an den Körper
und griffen die Beine, um so den Tod zu beschleunigen. Dann wurden die Fuß-
und Handfesseln zerschnitten, Jacke und Hose herabgerissen, die man für
den nächsten bereitlegte, und der nackte Körper in einen Holzsarg
geworfen.
(Mindestens) 450 Menschen starben auf diese Weise allein durch die Amerikaner
in Bayern.
Am 26. November 1948 sagte Andreas Ingebrand unter dem Galgen:
"Ich habe mein Vaterland geliebt. Ich sterbe als deutscher Mann und Katholik. Ich verzeihe allen, die mir Unrecht getan haben. Ich grüße meine Frau und meine Kinder. Gott verzeihe mir und sei mir gnädig."
Wenig später stand Reinhard Purucker unter dem Galgen. Seine letzten Worte waren:
"... allen Kameraden ein letztes Lebewohl, eine bessere Zukunft und die baldige Freiheit. Nur die eine Bitte habe ich: Vergeßt uns nicht. Dieses 'vergeßt uns nicht' soll nicht Haß und nicht Rache sein. Ihr sollt nur bedenken, daß wir für ein besseres Vaterland gestorben sind. Wir alle sind keine Verbrecher und auch nicht verbrecherisch veranlagt; wir haben auch keine Verbrechen begangen.
Denkt immer an uns, und ihr denkt an Deutschland!"
Nach einer unvorstellbaren, qualvollen Wartezeit vom 22. März 1946, dem Tag, an dem er und seine Kameraden in Ludwigsburg zum Tode verurteilt wurden, einem Immer-wieder-Hinausschieben des Hinrichtungstermins wurde Oberleutnant Erich Wentzel am 3. Dezember 1948 in Landsberg zum Galgen geführt:
"Ich sterbe als Soldat im Kriege, und es möchte meiner Familie leichter gemacht werden, dies allein in der Erinnerung zu behalten. Das einzige, was meinen Kindern für ihr Leben mitgegeben werden soll, ist das Bewußtsein der menschlichen Unzulänglichkeit und der Notwendigkeit, unablässig an der Verbesserung der Gemeinschaft der Menschen zu arbeiten ...",
waren seine letzten Worte.
Auszüge aus: Erich Kern, Deutschland im Abgrund, Das falsche Gericht, Verlag K. W. Schütz, Göttingen 1963
Am 14. August 1946
wurde Gauleiter und Reichsstatthalter Robert Wagner, zuletzt Chef der Zivilverwaltung
im Elsaß, von den Franzosen in Straßburg mit drei seiner mitverurteilten
Beamten erschossen.
Robert Wagner starb mit dem Rufe:
"Es lebe das deutsche Elsaß!"
Die Krone des Elsaß: Straßburg
Vgl: Hermann Bickler, Ein besonderes Land, Askania-Verlag, Lindhorst 1978, S. 342
Der Gauleiter von Kärnten
und Oberste Kommissar der Operationszone "Adriatisches Küstenland",
Dr. Friedrich Rainer, der bis 1. Dezember 1941 Gauleiter von Salzburg war,
wurde am 13. März 1947 von den Engländern an Jugoslawien ausgeliefert.
Am 19. Juli 1947 verurteilte ihn ein jugoslawisches Militärgericht
in Laibach zum Tode. Was weiter mit ihm geschah, ist bis heute noch nicht
geklärt.
Gauleiter Rainer wurde am 10. September 1943 im verhältnismäßig
jungen Alter von 40 Jahren mit dem verantwortungsvollen und schwierigen
Posten als Oberster Kommissar der Operationszone "Adriatisches Küstenland"
betraut. Diese Zone umfaßte weite Gebiete Jugoslawiens und Italiens.
Dort tobte bereits ein grausamer, blutiger Bandenkampf. Die Partisanen Titos
kämpften in hinterhältiger Weise, ohne die Haager Landkriegsordnung
anzuerkennen. Es mußten gerechtfertigte Gegenmaßnahmen getroffen
werden. Gegen Ende des Krieges ging es drunter und drüber auf dem Balkan
und die oberste deutsche Führung konnte nicht mehr verhindern, daß
auch auf deutscher Seite Übergriffe vorkamen. (Anm. der Redaktion:
Die Parallelen zu heute sind unübersehbar!)
Als der unselige Krieg beendet war, geriet Gauleiter Rainer auf Kärntner
Gebiet in britische Kriegsgefangenschaft. Seine Politik war immer auf Gerechtigkeit
aufgebaut. So glaubte er, daß die Sieger ebenso handeln würden.
Dies geschah jedoch nicht.
Von Kärnten kam Dr. Rainer im Oktober 1945 nach Nürnberg. Nachricht
von seiner Familie - acht Kinder, das achte wurde am 15. Mai 1945 geboren
und er hat es nie sehen körnen - erhielt er absichtlich bis zum 10.
Februar 1946 keine, obwohl seine Frau und die Verwandten vergeblich regelmäßig
schrieben. Das war die allgemeine Zermürbungstaktik, die damals von
den Siegern allgemein angewendet wurde.
Im Juni 1946 wurde Gauleiter Rainer als Zeuge vom Internationalen Militär-Tribunal
im Fall Seyß-Inquart einvernommen. Danach wurde er nach Dachau überstellt,
um für weitere Zeugenaussagen zur Verfügung zu stehen.
Seiner Familie schrieb er von dort: "Dachau, 10.11.1946 ... In eigener
Sache läuft gar nichts, da nichts vorliegt! Vater hat sehr recht, daß
meine Amtsführung vollkommen und überall korrekt, menschlich und
gerecht war. Dies haben mir die englischen Offiziere hinsichtlich Kärnten
und besonders Adriagebiet ausdrücklich bestätigt, erklärt,
viel Material darüber zu besitzen und daß ich nicht Kriegsverbrecher
sei.
Wo man aber meine Auslieferung will, dort wird nicht Recht gesprochen, das
weiß die ganze Welt ..."
Gauleiter Rainer hätte auch Gelegenheit gehabt, nach Südamerika
zu fliehen. Er blieb aber in Dachau, denn Flucht hätte vielleicht ausgesehen,
daß er sich einer Schuld bewußt gewesen wäre.
Außerdem wollte er sich in Kärnten für seine Politik rechtfertigen
-und auch seine übergroße Sorge um seine Frau und die vielen
kleinen Kinder war die Ursache des schwerwiegenden Entschlusses zu bleiben.
Sein Vertrauen auf das Ehrenwort der Engländer war sein Verhängnis.
Sie versprachen ihm, daß sie ihn nicht an Jugoslawien ausliefern würden...
Am 1 . Februar 1947 schrieb er einen Brief an seine Familie, es war der
letzte, der ankam:
"... ich habe den Eindruck, daß die Sache Brosch (Josip Broz
= Tito, Anm. d. Hrsg.) heranrückt. Falls sich zuhause jemand für
mich interessiert, müßte es rasch geschehen, sonst könnte
ich vorher umkommen. Regierung und Besatzungsmacht müßten wohl
gerade jetzt ein Interesse daran haben, von mir Informationen zu bekomnen
..."
Es ging damals sehr schnell. Ein Jeep brachte Dr. Rainer nach Kärnten. Dort warteten schon die Jugoslawen auf seine Auslieferung. Seine Enttäuschung muß fürchterlich gewesen sein. Statt in die Heimat und zu seiner Familie kam er in jugos1awische Kerker!!
Dr. Friedrich Rainer
Nach: Denk mit!, Nachrichtenblatt der Unabhängigen, Nürnberg, Folge 1/1975
Gauleiter Dr. Friedrich Rainer im Kreise seiner Familie
Belgrad, 8. Mai 1980:
Die Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland, Bundespräsident
Karl Carstens, Bundeskanzler Helmut Schmidt und Außenminister Hans-Dietrich
Genscher, legen am Sarg von Josip Broz Tito, dem Mörder zahlloser Deutscher,
einen Kranz nieder und verbeugen sich ehrfurchtsvoll...
(Anm. der Redaktion: Wer kriecht wie ein Wurm, muß sich nicht wundern, wenn er eines Tages zertreten wird!)