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Erster Nachtrag zum FAF-Verbot!
- Verfassungsschutz sehr anwerbe-aktiv
Nach dem widerrechtlichen Verbot der Fränkischen Aktionsfront (FAF) durch das Innenministerium des bayerischen Verfolgungsminister Beckstein zeigt sich auch der lokale Verfassungsschmutz (VS) durch seine Agenten wieder äußerst präsent.
Nachfolgend dokumentieren wir drei Fälle von Anwerbeversuchen des VS und einen länger schon zurückliegenden in Forchheim, der zwar mit der FAF in Zusammenhang steht, bei dem aber bis heute noch nicht geklärt werden konnte, ob es sich hierbei um VS-Agenten, oder um gemeine Staatsschutzbullen handelte, die die Anwerbeversuche vornahmen.
 Fall 
    1:
    Anquatschversuch 
    von Nationalisten in Forchheim/Oberfranken gescheitert!
Bereits am 
    30.11.2003 kam es gegen 13.00 Uhr in einem fränkischen Dorf bei Forchheim 
    zu einem Anwerbeversuch durch Agenten des Systems. Ein weißer VW T3-Bus 
    mit Bamberger Beamtenkennzeichen stand in der Straße eines Nationalisten 
    aus der Nähe von Forchheim. Als sich der Aktivist mit seinem KFZ dem 
    Fahrzeug näherte, stieg der Fahrer des Busses (dick mit Vollbart) aus 
    und stoppte ihn mit Handzeichen. Der Beifahrer des Beamtenbusses war schlank, 
    hatte kurze braune Haare und knapp über 20 Jahre alt. Er stieg ebenfalls 
    aus. Der junge Nationalist wurde namentlich von dem dickeren vollbärtigen 
    Typen angesprochen. Er erwähnte dabei, dass gegen den Aktivisten mehrere 
    Anzeigen und Verfahren laufen würden und unterbreitete ihm, dass - 
    wenn er mit dem System kooperiere - sich da schon etwas machen ließe. 
    Er wollte damit sagen, dass gegen Judaslohn und Spitzeltätigkeit in nationalen 
    Zusammenhängen, sich auch die Einstellung der Verfahren arrangieren ließe.
    Der vorbildliche Nationalist ging jedoch auf das Spitzelangebot nicht ein, 
    was den Dicken mit Vollbart zu Drohungen greifen ließ. Man wolle 
    nun bei einem Freund des Nationalisten vorbeischauen, der dabei ebenfalls 
    namentlich genannt wurde. Auch darauf wurde keine Antwort von Seiten des Aktivisten 
    gegeben. Fragen des betroffenen Nationalisten zu den Namen der Systemdiener 
    wurden nicht beantwortet, geschweige denn wiesen sie sich aus.
    Ob es sich bei diesen Schweinen nun um Beamte des Verfassungsschmutzes oder 
    um Staatsschmutzbeamte handelte, konnte somit nicht eindeutig geklärt 
    werden. Die örtlichen Kameraden der Nationalisten Forchheim sehen in 
    diesem Anwerbeversuch deutlich, dass die in den letzten Monaten dort vielfach 
    gesteigerten nationalen Aktivitäten dem System und seinen Knechten ein 
    Dorn im Auge sind. Der junge Kamerad wurde mit einigen anderen Personen auf 
    einer Demonstration der Freien Nationalisten Franken (FNF) am 02.11.2003 widerrechtlich 
    kurzzeitig festgenommen, weil er ein Transparent der Fränkischen Aktionsfront 
    trug.
 Fall 
    2:
    Anwerbeversuch 
    des NPD-Kreisvorsitzenden in Nürnberg gescheitert!
Höchst aktiv scheint auch weiterhin der Verfassungsschmutz in Nürnberg nach dem widerrechtlichen Verbot der Fränkischen Aktionsfront (FAF) im Januar 2004 zu sein. Der NPD-Kreisvorsitzende wurde am 28. Januar 2004 gegen 18.30 Uhr auf dem Nachhauseweg von der Arbeit von einem Agenten des Verfassungsschmutzes namentlich angesprochen. Dabei ist zu bemerken, dass der Agent sich offensichtlich zuvor mit dem Heimweg des NPD-Funktionärs vertraut gemacht hat. Der VS-Agent wies sich aus und stellte sich mit dem Namen „Klaus DEUTSCHER“ vor und wollte wissen, wie es mit der FAF nach dem Verbot weitergehe. Er war ca. 1,65 cm groß, zwischen 40 und 50 Jahren alt, hatte einen dünngewachsenen rotgrauen Vollbart und trug zudem noch einen Schnurrbart mit den Schnurrbartenden nach oben gerichtet (Modell: Kaiser Wilhelm). Der VS-Agent lud den Kreisvorsitzenden der örtlichen NPD zum Essen ein, was dieser jedoch kategorisch ablehnte und bequatsche ihn während des Nachgehens noch mit einigen Details aus dem Leben des NPD-Funktionärs. Dieser ging jedoch in seine Wohnung in die der Systemdiener nicht mehr folgte.
 Fall 
    3:
    Am 04.02.04 
    kam es in Erlangen zu einem Anwerbeversuch des Verfassungsschmutzes. Ein junger 
    Nationalist wurde in seiner Straße bei einer Apotheke von einem Beamten 
    des VS angesprochen. Er wollte wissen, wie es mit der FAF weitergehe und ob 
    er Kontakte hätte zu Leuten, die das Bay. Innenministerium der FAF zuordne.
    Der junge Nationalist ließ sich auf kein Gespräch ein. Eine Einladung 
    zum Essen schlug er ebenfalls aus. 
 Fall 
    4:
    Ebenfalls 
    im Februar 2004 wurde auch die ehem. Kreisvorsitzende der Nürnberger 
    NPD von einem Beamten des Verfassungsschmutzes heimgesucht. Auch sie wurde 
    zu den weiteren Aktivitäten der widerrechtlich verboten Fränkischen 
    Aktionsfront (FAF) befragt. Sie gab selbstverständlich keine Auskunft 
    darüber und verbat sich weitere Besuche von Vertretern des bundesrepublikanischen 
    Repressionsapparates. 
Die Abwehr von Anwerbeversuchen des Verfassungsschmutzes sind ein legitimes Mittel zum Schutz nationaler Menschen in jeder Region!
Auch für alle anderen Aktivisten im Nationalen Widerstand sollte deshalb gelten: Nach Anquatschversuchen ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen und Anwerbeversuche durch Verfassungsschmutz- und Staatsschmutzagenten öffentlich zu machen!
Am 23.02.2004 wurde die Klage gegen das widerrechtliche Verbot der Fränkischen Aktionsfront (FAF) eingereicht. Sobald Auszüge aus der Verbotsverfügung, sowie der Klage vorliegen, werden wir ausführlich über den aktuellen Stand der Dinge berichten.