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"Portrait" des Henkers Woods, wie er kurz vor der Hinrichtung der "Hauptkriegsverbrecher" im Oktober 1946 f�r die Presse mit seinem Werkzeug posierte. Wakaki, Shigetoshi (Hrsg.): Terror - Tribunal. M�nchen 1996
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Vorwurfsvoll
und anklagend ist an verschiedenen Stellen der gegenw�rtigen zeitgeschichtlichen
Publikationen der Hinweis zu lesen, die Gr�ndung des ersten, sp�ter
ber�hmt-ber�chtigten Konzentrationslagers im oberbayrischen Dachau
am 20. M�rz 1933, sei offiziell in der Presse bekannt gegeben worden
und h�tte dadurch zwangsl�ufig einer breiteren �ffentlichkeit
bewu�t sein m�ssen.
Oftmals wird damit der moralische Vorwurf verkn�pft, das Kollektiv
des deutschen Volkes h�tte sich durch die Kenntnis des Vorhandenseins
solcher Konzentrationslager eines Unrechtscharakters des Regimes bereits
1933 vollauf bewu�t sein m�ssen und habe durch das Ausbleiben
eines umfassenden Protestes gegen die zw�lfj�hrige Herrschaft
des NS-Staates alle begangenen Untaten gebilligt oder geflissentlich �bersehen,
dadurch gef�rdert und unterst�tzt.
Dieser
schwerwiegenden Anschuldigung ist zu erwidern, da� allein die Bekanntgabe
der Begr�ndung eines Konzentrationslagers Dachau im Jahre 1933 keinerlei
Bedenken in der Bev�lkerung ausl�sen konnte.
Erstens stellte die Einrichtung von Konzentrationslagern keineswegs ein
politisches Novum des nationalsozialistischen Regimes dar. Bereits zu Beginn
des 20. Jahrhunderts haben in S�dafrika nach dem Burenkrieg von 1899
britische Konzentrationslager bestanden, in welchen arretierte burische
Kriegsgefangene und Zivilisten gesammelt wurden.
Zweitens, die Pressemeldung stand im Schatten eines weitaus pr�genderen
Ereignisses, n�mlich des kommunistischen Brandanschlags auf den Deutschen
Reichstag durch Marinus van der Lubbe am 27. Februar.
Bekanntlich zog die Kampfansage der KPD die unter dem Schlagwort "Reichstagsbrandverordnung"
gel�ufige"Verordnung des Reichspr�sidenten zum Schutze von
Volk und Staat" am darauffolgenden Tage nach sich.
Diese Ma�nahme hatte eindeutig defensiven Charakter, da sie einen
gesetzlichen Ausnahmezustand begr�ndete, welcher die Au�erkraftsetzung
der Grundrechte, allein zu dem Zweck zur Wiederherstellung der �ffentlichen
Sicherheit, s�mtliche Funktion�re der KPD unter eine unbefristete
Schutzhaft zu stellen und die umst�rzlerischen Drahtzieher des Brandanschlages
zu bestrafen, vorsah.
Unmittelbar nach Verabschiedung der Verordnung kam es zu Massenverhaftungen
von Anh�ngern der KPD, aber auch der SPD, letztere unter dem Verdacht,
mit den Kommunisten gegen den Staat zu konspiriert zu haben.
Gegen�ber der ausl�ndischen Presse versicherte Reichskanzler Hitler:
"Wenn
die kommunistische Gefahr beseitigt ist, wird die normale Ordnung der Dinge
zur�ckkehren."
Welche
Veranlassung sollte die einfache deutsche Bev�lkerung gehabt haben,
anderer Ansicht als Beobachter im Ausland zu sein ?
Durch die Anzahl der Inhaftierten, die rasch ins tausendfache anstieg, wurde
eine �berf�llung der Haftanstalten bedingt, so da� schlie�lich
die Einrichtung einiger Konzentrationslager unter der Aufsicht der SA-Hilfspolizei
beschlossen wurde. Auch hier gab es keine gegenteiligen �u�erungen,
da� es sich dabei um eine ausschlie�lich provisorische Ma�nahme
handelte.
Das erste sollte Dachau sein, mit einem vorgesehenen Fassungsverm�gen
zur Sicherstellung von 5000 H�ftlingen, es folgten Oranienburg bei
Berlin und die sogenannten "Emslandlager", so Esterwegen u.a.
Der erste Kommandant des Lagers in Dachau war Hilmar W�ckerle.
Es ist nicht Gegenstand dieses Artikels, die weitere Entwicklung des Konzentrationslagers Dachau aufzuzeigen, welche insbesondere in den 40er Jahren einen Fortgang nahm, der durchaus den ber�chtigten Charakter, der mit dem Namen "Dachau" heute verbunden wird, gerechtfertigt erscheinen l��t. Aber auch hier w�re unbedingt notwendig, zahlreiche, aus �bertreibung oder blanker L�ge hervorgerufene, hartn�ckige Legenden, welche auch durch die fundierteste widerlegende Beweisf�hrung nicht restlos zu tilgen sind, von den tats�chlichen und erwiesenen Fakten zu scheiden.
Am 29. April 1945 nahmen amerikanische Soldaten des 157. Infanterieregiments das Dachauer Lager ein, wobei dem ein Schu�wechsel mit der SS-Bewachung vorausging. Nachdem die Soldaten die Kontrolle �ber das Lager erlangt hatten, erschossen sie-aus Eifer des Gefechtes, unter dem Eindruck der Zust�nde innerhalb des Lagers, oder wie auch immer man diese Tat zu rechtfertigen w�nscht -einige hundert Gefangene der entwaffneten und mit erhobenen H�nden aufgestellten SS-Wachmannschaft. Dies wird an anderer Stelle noch n�her zu ber�cksichtigen sein.
Unabh�ngig
von den Vorbereitungen der Siegerm�chte, ein interalliiertes Milit�rgericht
einzuf�hren, um die Aburteilung der "Hauptkriegsverbrecher der
europ�ischen Achse" vorzubereiten, dessen Statut am 8. August
1945 in London begr�ndet worden war ("Londoner Charta"),
sollten die vier alliierten M�chte in ihren Besatzungszonen weitere
eigenst�ndige Prozesse durchf�hren.
Bezeichnenderweise waren die Hauptakteure des "Londoner Abkommens"
in Personalunion die sp�teren Hauptankl�ger vor dem interalliierten
Tribunal in N�rnberg. Nicht minder bezeichnend ist ferner die Tatsache,
da� zwei Tage zuvor der erste atomare Schlag gegen Hiroshima erfolgt
war.
Der �berzeugung der Amerikaner von ihrer edlen Gesinnung, die in den
Weltverbesserungspl�nen in London zum Ausdruck kam, schien diese Tatsache
nicht im geringsten abtr�glich gewesen zu sein.
Den parallel anlaufenden Vorbereitungen von weiteren Prozessen in der amerikanischen Besatzungszone wurde hingegen von der Welt�ffentlichkeit weitaus weniger Beachtung gewidmet.
Das Konzentrationslager Dachau war inzwischen zu einem Internierungslager f�r "Verd�chtigte" umfunktioniert worden, w�hrend amerikanische Kommandos bereits eifrig nach potentiellen Beklagten fahndeten. Mit pathetischem Hang zur Symbolik sollte mit Standort im Lager Dachau auch das amerikanische Milit�rgericht errichtet und in einem gro�en Verfahren das Personal des ehemaligen Konzentrationslagers abgeurteilt werden.
Dachauer Gerichtssaal, aus dem Hauptverfahren des Lagers Dachau; Lessing, Holger: Der erste Dachauer Proze� (1945/46). Baden Baden 1993; Bildteil S. 313 ff.
Dieses
erste "Konzentrationslagerverfahren" vor einem US-Gericht fand
vom 15. November bis zum 13. Dezember 1945 unter der Bezeichnung "Vereinigte
Staaten gegen Martin Gottfried Weiss et al." statt.
Au�er dem Hauptangeklagten Weiss wurden 39 weitere Angeh�rige
des Lagers angeklagt. Die zentrale Beschuldigung war die Teilnahme an einer
gemeinsamen "Verschw�rung" (Conspiracy) zwischen den Personen,
bevorzugt als "Gemeinsames Vorhaben" (Common Design) umschrieben,
f�r deren Nachweis allein die Tatsache einer Funktion im Konzentrationslager
(dessen Bestehen an sich bereits als verbrecherisch galt !) ausreichte.
Ein Beweis von individueller Schuld brauchte den einzelnen Beklagten f�r
diesen Straftatbestand nicht erbracht zu werden, er galt damit praktisch
als vorausgesetzt.
Trotzdem produzierte die amerikanische Anklagebeh�rde zus�tzlich
zahlreiche "Affidavits" -ein bevorzugtes Beweismittel, um den
obigen Tatbestand noch zu erg�nzen. Dabei handelt es sich um Ausz�ge
oder Zusammenfassungen eidesstattlicher Vernehmungen von Zeugen, die immer
passend genau das beinhalteten, was die Ankl�ger w�nschten.
Die Schwierigkeit dieser papierenen Zeugen war der, da� die Umst�nde
ihrer Entstehung ebenso ungewi� waren, wie �berhaupt nicht �berpr�fbar
war, ob der Inhalt noch viel mit der eigentlichen Aussage des Zeugen gemein
hatte, d. h. ob einschr�nkende oder entlastende Bemerkungen m�glicherweise
entfernt wurden oder der gesamte Inhalt in einer Weise paraphrasiert wurde,
so da� der urspr�ngliche Sinn der Aussage nicht mehr stimmte.
Eine b�se
Panne war bereits englischen Klagevertretern mit diesen "Affidavits"
in ihrem Bergen Belsen-Verfahren in L�neburg unterlaufen, welcher rund
einen Monat vor dem amerikanischen Verfahren er�ffnet worden war. In
diesem Proze� wurde ein Oskar Schmitz angeklagt, der bei Ankunft der
Briten im Lager Belsen in SS-Uniform angetroffen worden war. Seine Beteuerungen,
er sei ein H�ftling gewesen, der erst am 10. April nach Belsen verlegt
wurde und ihm in den chaotischen Zust�nden w�hrend der �bergabe
des Lagers seine H�ftlingskleidung von einem P�bel polnischer
Insassen, die ihren deutschen Mith�ftling lynchen wollten, vom Leib
gerissen und er diese sp�ter gegen eine gefundene Uniform ausgetauscht
habe, schenkte niemand Glauben.
Nach Proze�beginn war auch rasch eines dieser n�tzlichen "Affidavits"
zur Hand, mit dem die Kl�ger Schmitz �berf�hren konnten,
tats�chlich ein langj�hriger Angeh�riger des SS-Wachpersonals
gewesen zu sein und dazu noch dabei beobachtet wurde, wie er H�ftlinge,
welche versuchten Steckr�ben aus der K�che zu stehlen, kaltbl�tig
erschossen habe.
Schlie�lich aber gelang es Schmitz, ehemalige Mith�ftlinge dem
Gericht vorzuweisen, die glaubhaft bekundeten, da� dieser keineswegs
zum Wachpersonal geh�rte, sondern wenige Tage vor der �bernahme
des Lagers durch die Briten als Gefangener nach Belsen gekommen sei. Das
britische Milit�rgericht konnte angesichts der Aussagen nicht anders
handeln, als Oskar Schmitz freizusprechen. Nach diesem Entschlu� d�rfte
das ungl�ckliche "Affidavit" schleunigst im Ofen gelandet
sein!
Lagerkommandant v. Dachau, Martin Gottfried Weiss w�hrend seiner Zeugenaussage
Neben Martin
Gottfried Weiss als Lagerkommandant von Dachau zwischen 1942 und 1943 waren
Vertreter aus s�mtlichen Bereichen des Konzentrationslagers, aus der
Lagerverwaltung bis zum einfachen Bewachungspersonal (das mit dem Innenleben
des Lagers �berhaupt nichts zu tun hatte) und sogar drei Funktionsh�ftlinge
als Beschuldigte aufgef�hrt. F�r Weiss boten sich freiwillig eine
Reihe ehemaliger Inhaftierter des Lagers Dachau an, um zu bezeugen, da�
dieser sich in Aus�bung seines Amtes ihnen gegen�ber stets human
und anst�ndig verhalten habe.
Daran aber war das Gericht �berhaupt nicht interessiert, denn gerade
f�r den Kommandanten Weiss mu�te, sozusagen als Kopf der unterstellten
"Verschw�rung", das Urteil bereits von vornherein feststehen.
Die Beklagten bekamen eine numerierte Tafel um den Hals und mu�ten,
sobald ihr Name in der Klagef�hrung fiel oder ein Zeuge sie belastete,
zackig von ihrem Stuhl aufspringen, damit das Milit�rgericht die Beschuldigungen
ihrer Nummer zuordnen konnten.
SS - Oberscharf�hrer Franz Boettger (stehend) mit dem Schild "18", w�hrend er gerade von einem Belastungszeugen (links) identifiziert wird
Nach Weiss kam
in der Rangordnung der Klagef�hrung
Friedrich
Wilhelm Ruppert (ztw. Schutzhaftlagerf�hrer),
Josef Jarolin,
Franz Xaver Trenkle,
Engelbert Niedermeyer,
Josef Seuss,
Leonhard Eichberger,
Wilhelm Wagner,
Johann Kick,
Dr. Fritz Hintermayer
(Lagerarzt),
Dr. Wilhelm Witteler
(Lagerarzt),
Johann Baptist
Eichelsdorfer,
Otto F�rschner,
Dr. Hans Kurt
Eisele (Lagerarzt),
Dr. Klaus Karl
Schilling,
Christoph Ludwig
Knoll (Kapo),
Dr. Fridolin Puhr
(Lagerarzt),
Franz Boettger,
Peter Betz,
Anton Endres,
Simon Kiern,
Michael Redwitz
(ztw. Schutzhaftlagerf�hrer),
Wilhelm Wolter,
Rudolf Heinrich
Suttrop (Adjutant des Lagerkommandanten),
Wilhelm Tempel,
Hugo Lausterer,
Fritz Becher (Kapo),
Alfred Kramer,
Sylvester Filleboeck,
Vinzenz Schoettl,
Albin Gretsch
(Wachmann),
Johann Viktor
Kirsch,
Emil Erwin Mahl
(Kapo),
Walter Adolf Langleist,
Johann Schoepp
(Wachmann),
Arno Lippmann,
Fritz Degelow,
Otto Moll,
Otto Schulz
und Friedrich
Wetzel.
Am 13. Dezember wurden s�mtliche Beklagte aufgrund der von ihnen bekleideten Funktionen in Dachau der Teilnahme an der unterstellten "Verschw�rung" f�r schuldig befunden. Mit schnarrender Stimme wurden einzeln die Strafen verk�ndet:
Peter Betz sollte eine lebenslange,
Lausterer, Gretsch und Schoepp eine zehnj�hrige Haftstrafe erhalten.
F�r die 36 weiteren lautete das Urteil auf "Tod durch den Strang".
Hinrichtungsprotokoll der Verurteilten des Dachauer Prozesses vom 28./29. Mai 1946, abgezeichnet vom Assistenten des Henkers Woods, Stanley Tilles
Alle Verurteilten
wurden darauf von Dachau in die Haftanstalt nach Landsberg verbracht, die
als Hinrichtungsst�tte des amerikanischen Scharfrichters John C. Woods
diente. Woods empfahl sich der US-Besatzungsregierung nicht nur durch eine
langj�hrige Berufserfahrung, sondern ferner durch einen ausgesprochenen
Deutschenha� f�r seine Aufgabe, welchen er auf die Vorf�lle
in Malmedy 1944 zur�ckf�hrte.
Am 28. / 29. Mai 1946 durfte Woods seine erste Massenexekution an den Dachauer
Verurteilten in Landsberg vollziehen. Amerikanische Pressevertreter waren
anwesend und das Spektakel durfte sogar gefilmt werden. Die Leichen, sofern
sie nach den Vorg�ngen nicht unmittelbar von ihren Angeh�rigen
bei der Gef�ngnisverwaltung beansprucht worden waren, wurden auf dem
Friedhof Sp�tting nahe der Haftanstalt verscharrt.
Dieses erste Dachauer Konzentrationslagerverfahren hatte in erster Linie
die Funktion, die Grundlagen f�r alle weiteren Prozesse gegen das Personal
von Konzentrationslagern festzulegen und hier insbesondere den Straftatbestand
einer "Verschw�rung" zu etablieren, um diesen f�r alle
weiteren Verfahren gegen das Lager Dachau, aber auch gegen andere Lager,
musterg�ltig anwendbar und nutzbar zu machen. Alle kommenden Kl�ger
vor amerikanischen Milit�rgerichten sollten sich r�ckwirkend auf
dieses Verfahren berufen k�nnen.
Auch das
Strafma� sollte Vorbildcharakter haben: Von vierzig Angeklagten sollten
nur vier, also genau 1/10 mit dem Leben davonkommen. So unterschiedlich
die Funktionen der verschiedenen Beklagten im Lager Dachau gewesen waren,
so einm�tig fiel das Urteil aus: Da nicht durch individuelle Taten,
sondern durch eine Beteiligung an einer verbrecherischen "Verschw�rung"
jeder einzelne gleicherma�en kollektiv schuldhaft sein sollte, mu�te
auch das Strafma� entsprechend einheitlich ausfallen.
Nach dieser Logik h�tte es genau genommen gar keine Abweichungen im
Strafma� geben d�rfen, scheinbar aber sollte aus formellen Gr�nden,
um den Anschein einer Siegerjustiz im Sinne stalinistischer Prozesse zu
vermeiden, ein geringf�giger (austauschbarer !) Prozentsatz milder
beurteilt werden als das Gros der Beklagten.
Interessant ist hier der Vergleich zum Urteil des oben genannten Bergen
Belsen-Verfahrens vor einem britischen Milit�rgericht. Hier gab es
44 Beklagte, das Urteil fiel aber weitgehend nuancierter aus als in Dachau:
Vierzehn Angeklagte wurden freigesprochen, elf zum Tode und vierzehn zu
unterschiedlichen Haftstrafen verurteilt, haupts�chlich von zehn Jahren.
Es scheint naheliegend, da� in diesem ersten alliierten Nachkriegs-Konzentrationslagerverfahren
�berhaupt noch entschieden vorsichtiger vorgegangen wurde, in Bezug
auf Nachweis und Anerkennung von Schuld und Unschuld der einzelnen Personen.
Der windige angels�chische Verschw�rungstatbestand wurde hier
noch nicht derartig gro�z�gig angewandt und vielmehr versucht,
individuelle Verantwortlichkeiten zu ermitteln. Daraus ergibt sich das,
verh�ltnism��ig, wesentlich mildere Urteil.
Nach dem
gleichen Schema verlief das Dachauer Verfahren gegen Dienstangeh�rige
des Konzentrationslagers Mauthausen. Obwohl das Lager Mauthausen sich in
�sterreich (bei Linz) befand, f�hlte sich die amerikanische Besatzungsmacht
berufen, auch gegen die Angeh�rigen dieses Lagers eigenst�ndig
verhandeln zu m�ssen - plausible Gr�nde daf�r, sich in die
Aburteilung potentieller T�ter einzumischen und diese nicht �sterreichischen
Beh�rden zu �berlassen, gab es keine, zumal gegen zw�lf �sterreicher
verhandelt werden sollte. Das Verfahren wurde am 29. M�rz 1946 in Dachau
er�ffnet und gegen 61 Beklagte gef�hrt. Offiziell hie� es
"Vereinigte Staaten gegen Hans Altfuldisch et al.", der eigentliche
Hauptbeschuldigte war hingegen der ober�sterreichische Gauleiter August
Eigruber (Gau Oberdonau), der in seiner Funktion mit der inneren Verwaltung
des Konzentrationslagers nichts zu tun hatte.
Zur Last gelegt wurde ihm allein die Tatsache, da� Mauthausen in seinem
Gau gelegen hatte. Nach Kriegsende war der ehemalige Gauleiter schwer gefoltert,
verst�mmelt und sogar kastriert worden, hatte sich aber scheinbar ausreichend
erholt, da� er nun vor Gericht gestellt werden konnte.
Hervorzuheben an diesem Konzentrationslagerverfahren ist eines seiner vorgelegten
Hauptbelastungsdokumente:
Wiederum
ein "Affidavit", diesmal vom ehemaligen Lagerkommandanten von
Mauthausen Franz Ziereis. Ziereis war, obwohl auch dies noch nicht als zweifelsfrei
erwiesen gilt, von amerikanischen Soldaten nach �bernahme von Mauthausen
"auf der Flucht erschossen worden". Obwohl lebensbedrohlich verletzt
- Ziereis hatte u.a. mehrere Bauchsch�sse erhalten - soll der Kommandant
noch einem umfassenden Verh�r unterzogen worden sein, in welchem er
ein, eine ganze Reihe von hohen NS-Funktion�ren (Himmler, Pohl, von
Schirach, Kaltenbrunner) bis zu s�mtlichen Dienstangeh�rigen des
Lagers Mauthausen im einzelnen, besonders schwerwiegend belastendes Zeugnis
ablegt habe.
Ziereis soll zwar in der Lage gewesen sein, dieses mehrst�ndige Gest�ndnis
abzulegen, hingegen aber nicht, das Protokoll zu unterschreiben oder auch
nur in irgendeiner denkbaren Form schriftlich zu best�tigen (womit
begr�ndet wurde, warum die Erkl�rung nicht von Ziereis unterzeichnet
worden war !). Bleibt noch zu erg�nzen, da� das eigentliche Protokoll
auf einer Niederschrift basierte, welche nicht erst einige Tage, sondern
Monate sp�ter von einem ehemaligen H�ftling des Konzentrationslagers
Mauthausen, der dem Verh�r Ziereis' zugegen war, angefertigt wurde.
Dieses omin�se "Schl�sseldokument" hatte bereits zuvor
im Hauptkriegsverbrecherproze� in N�rnberg Verwendung gefunden.
Am 13. Mai 1946 erging das Urteil:
Alle 61 Angeklagten wurden f�r schuldig erkl�rt, 58 zum Tode, drei zu lebenslanger Haft verurteilt.
Landsberger
Gef�ngnishof mit den beiden Galgenger�sten, welche die amerikanische
Besatzungsregierung zur Hinrichtung der Dachauer Verurteilten nutzte.
Aus den Memoiren des Henkersgehilfen Stanley Tilles: By the neck until dead.
The gallows of Nuremberg. Bedford / Indiana 1999; S. 77
Deutlich ist der Armeephotograph
zu erkennen (mit dem R�cken zur Aufnahme), welcher, jenseits jeder
Piet�t, die Hinrichtungen filmte.
Obwohl
auf Grundlage einer Eingabe der Verteidiger an den Oberkommandierenden der
amerikanischen Streitkr�fte General Lucius Clay durch die Verteidiger,
die Umwandlung der Todesurteile einiger ihrer Mandanten in lebenslange Haftstrafen
erwirkt werden konnte, wurde dennoch der �berwiegende Teil der Urteile
(darunter auch Gauleiter Eigruber) in einer weiteren Massenexekution durch
Woods in Landsberg am 27. / 28. Mai 1947 vollstreckt.
Am zweiten Tag dieser Massenexekution �u�erte sich unter dem
Eindruck des Geschehens, dessen Unrechtscharakter er scheinbar intuitiv
erfa�te, ein amerikanischer Soldat gegen�ber dem Gef�ngnisgeistlichen
Karl Morgenschweis, dem die Aufgabe der Betreuung der Inhaftierten von Landsberg
zukam, in gebrochenem Deutsch:
"Herr Pfarrer, das, was hier geschieht, nicht gut, auch nicht besser als bei Hitler. Deutschland wird das nie vergessen."
Es folgten weitere Prozesse bez�glich der Konzentrationslager
Flossenb�rg
-"Vereinigte Staaten gegen Friedrich Becker et al. " (12.6.46-22.1.47),
Buchenwald-"...
gegen Prinz Josias zu Waldeck et al." (11.4.-14.8.47),
M�hldorf-"...
gegen Franz Auer et al." (1.4.-13.5.47)
und Nordhausen-"...
gegen Kurt Andrae et al.".
Obwohl
auch in diesen Verfahren die Milit�rgerichte nur in Ausnahmef�llen
zu einzelnen Freispr�chen gelangten, mu� dennoch festgestellt
werden, da� die Strafen milder ausfielen.
So wurden beispielsweise im Buchenwald-Proze� 1947 von 31 Beklagten
"nur" 22 zum Tode, die �brigen neun zu Haftstrafen verurteilt.
Dies ist jedoch wohl kaum auf den Verfahrensgegenstand, sondern vielmehr
auf den Kontext der fortschreitenden historischen Situation des Kalten Krieges
zur�ckzuf�hren, welcher die Wichtigkeit dieser Prozesse zunehmend
in den Hintergrund r�ckte.
Hinzuzurechnen sind die zahlreichen Nachfolgeverfahren, welche in Erg�nzung zu dem jeweiligen der sechs Konzentrationslager-Hauptprozesse gef�hrt wurden. In der Regel verhandelten solche gegen eine kleinere Auswahl von Beklagten, meist zwei bis sechs. Paradoxerweise traten hier wiederrum die vermeintlichen individuellen Taten der einzelnen Betroffenen, nicht ihre "Kollektivschuld" in den Vordergrund der Beschuldigungen, welche sich nun von den Kl�gern nicht selten als die "Schlimmsten der Schlimmen" apostrophieren lassen mu�ten.
Obwohl
diese Art von Verfahren weitaus weniger Aufmerksamkeit und �ffentliches
Interesse fand als die Konzentrationslagerprozesse, bildeten die sogenannten
"Fliegerprozesse" jedoch den Hauptanteil der T�tigkeit der
amerikanischen Milit�rgerichte in Dachau. Von den zwischen 1945 - 48
durchgef�hrten 489 Verfahren waren rund 250 diesem Komplex zugeh�rig.
Verhandlungsgegenstand war unkorrektes Verhalten (einschlie�lich Beraubung,
Mi�handlung, bis hin zu Mord) gegen�ber abgesprungenen oder notgelandeten
amerikanischen Fliegerbesatzungen w�hrend ihrer Bombardements auf die
deutsche Zivilbev�lkerung.
Da� es sich dabei aber nur um Einzelf�lle handeln konnte, beweist
allein die Tatsache, da� Hitler im M�rz 1944 unter dem Eindruck
der systematisch betriebenen Ausrottung der deutschen Zivilbev�lkerung
durch den anglo-amerikanischen Bombenterror, Generalfeldmarschall Keitel
den Befehl erteilte, Vorbereitungen f�r Prozesse zu treffen, in welchem
aufgegriffene Terrorflieger ordnungsgem�� nach v�lkerrechtlichen
Ma�st�ben abzuurteilen waren.
Die interessante Frage hingegen, ob eine, zumindest teilweise Verantwortlichkeit
f�r eine solche Lynchjustiz auch bei jenen zu suchen ist, welche die
unerbittliche und gezielte Bombardierung der Zivilbev�lkerung angeordnet
haben, sollte in den Nachkriegsverfahren ebenso offenbleiben, wie ferner
die Frage, ob beabsichtigte Luftangriffe auf Zivilst�dte, ohne weder
milit�rische, noch r�stungsindustrielle Ziele zu verfolgen - also
namentlich die gezielte Ausrottung von Zivilisten und verwundeten Soldaten
- �berhaupt v�lkerrechtlich vertretbar ist.
Die Beschuldigten der Fliegerprozesse umfa�ten Gau- und Kreisleiter in deren Gau- bzw. Kreisgebiet die jeweiligen Flieger verschollen oder umgekommen waren, milit�rische Befehlshaber der Wehrmacht, aber auch einfache Zivilisten, denen die unmittelbare Mi�handlung der Flieger vorgeworfen wurde.
Bereits
vor dem �ffentlichkeitswirksamen ersten Verfahren gegen Konzentrationslager
- Personal hatten in Dachau Fliegerprozesse stattgefunden. Auch diese endeten
haupts�chlich mit Todesurteilen, ein geringerer Anteil der Beklagten
erhielten lebensl�ngliche Haftstrafen. Begnadigungen der Besatzungsmacht
zu erwirken, war in derartigen F�llen aus Gr�nden eines verpflichtenden
Patriotismus praktisch unm�glich, da die vermeintlichen Opfer solcher
Verfahren amerikanische Soldaten waren.
Gerade in den Fliegerprozessen mu� aber die gr��te Anzahl
von Justizirrt�mern vermutet werden, da in vielen F�llen die blo�e
Beschuldigung eines Zeugen, der vorgab den Beklagten als Anstifter, Zuschauer
(Mitwisser !) oder Beteiligten eines Falles von Lynchmord gesehen zu haben,
als Verurteilungsgrundlage ausreichte.
Schlimmstenfalls waren dies auch hier wieder die unanfechtbaren papierenen Zeugen, die sogenannten "Affidavits", aber auch Vertreter des Berufszeugentums, welches insbesondere in Dachau eifrig seiner Erwerbst�tigkeit nachging.
Diese meineidigen Zeugen, bestehend vorwiegend aus DPs ("Displaced Persons") - widerrechtlich Verschleppte, die aber kurioserweise auch nicht nur erwogen, aus Deutschland in ihre Heimat (es handelte sich haupts�chlich um Polen) zur�ckzukehren - sagten und beschworen alles, was erw�nscht war, um durch ihren Status als Zeugen von der Besatzungsregierung zus�tzlich verpflegt zu werden. So war es erwiesenerma�en, wie Untersuchungen von amerikanischer Seite (!) ergaben, kein Sonderfall, wenn einzelne Belastungszeugen in bereits f�nf Verfahren mit unterschiedlichsten Verhandlungsgegenst�nden in Dachau als Kronzeugen aufgetreten waren und sich auch unbeirrt weiteren Verfahren zur Verf�gung stellten.
Bezeichnenderweise konnten die Anschuldigungen in Fliegerprozessen auch in vielen F�llen weder von den Belastungszeugen, den Klagevertretern, noch schlie�lich von dem Milit�rgericht, trotz einer Verurteilung, n�her konkretisiert werden. So besagte der Vorwurf solcher Verfahren oftmals formell nur die Mi�handlung und / oder T�tung eines "Unknown member of the United States Army" - und ebenso wie das potentielle Opfer namenlos blieb, sollte auch die Straftat zeitlich nicht genauer fixiert werden: "Between ..." oder "on or about ..." umrissen nur au�erordentlich grob den zeitlichen Rahmen, in welchem das jeweilige Delikt sich zugetragen haben k�nnte.
Einer der fr�hsten durchgef�hrten Dachauer Prozesse �berhaupt war das Verfahren gegen den Polizeipr�sidenten von Langenselbod (Kreis Hanau, bei Frankfurt) Albert Bury und den Polizeibeamten Wilhelm H�fner am 15. Juli 1945:
Der Polizeipr�sident soll dem diensthabenden Beamten befohlen haben, einen aufgegriffenen Terrorflieger zu erschie�en. Nach eint�giger Verhandlungsdauer wurden beide verurteilt und z�hlten zu den ersten Todeskandidaten in Landsberg, die am 19. November 1945 hingerichtet wurden.
Zu prominenteren Gau - / Kreisleitern, welche in Einzelverfahren abgeurteilt wurden, z�hlen
Franz Xaver
Strasser, Kreisleiter von Kaplitz,
Richard Drauz, Kreisleiter von Heilbronn und
Friedrich Hildebrandt, Gauleiter von Mecklenburg.
Sie wurden in dieser Reihenfolge am 10. Dezember 45, dem 4. Dezember 46 und am 5. November 48, indem sie f�r F�lle von angeblichen Mi�handlungen amerikanischer Flieger in ihren Gau- bzw. Kreisgebieten von den Milit�rgerichten f�r verantwortlich erkl�rt wurden, in Landsberg hingerichtet.
Ein umfangreicherer
Fall dieser Art wurde unter amerikanischer Jurisdiktion in Ludwigsburg,
nicht in Dachau verhandelt, so da� der Proze� nur marginal zu
der Dachauer Justiz zu z�hlen ist. Es handelte sich dabei um das Verfahren
"Vereinigte Staaten gegen Dr. Kurt Goebell et al." vom 6. Februar
bis 23. M�rz 1946, bekannter unter der Bezeichnung: "Borkum -
Fliegerproze�", welches im Ordensschlo� von Ludwigsburg
als provisorischem Gerichtsgeb�ude abgehalten wurde.
Verhandlungsgegenstand war folgender: Am 4. August 1944 war der Abschu�
einer viermotorigen US - Maschine �ber der Insel Borkum durch die dortige
Marine - Flak erfolgt. Der Flieger setzte zur Notlandung an und die siebenk�pfige
Bomberbesatzung begab sich in Kriegsgefangenschaft. Der Kommandant der Insel
Borkum, Dr. Kurt Goebell, ordnete daraufhin an, die amerikanischen Gefangenen
seien in den Fliegerhorst zu �berf�hren. Angesichts der vorherrschenden
Brennstoffknappheit, bedingt durch die Krisenlage des Deutschen Reiches
(1944 !), glaubte der Inselkommandant einen Eisenbahntransport der Kriegsgefangenen
volkswirtschaftlich nicht verantworten zu k�nnen und ordnete gegen�ber
dem Batterief�hrer Oberleutnant Jakob Valentin Seiler an, eine Marschkolonne
zur Sicherstellung der amerikanischen Flieger zusammenzusetzen. Dieser Entscheid
sollte nach Kriegsende sein Todesurteil bedeuten, da angeblich ein Fu�marsch
von Kriegsgefangenen �ber eine L�nge von f�nf Kilometern
mit der Genfer Konvention nicht zu vereinbaren seien. Seiler beauftragte
als Transportf�hrer seinen Untergebenen Oberfeldwebel Johann Schmitz
und instruierte diesen kurz �ber die Marschroute vom nord-�stlichem
Ende der Insel Borkum in den Fliegerhorst. Johann Pointer war Spitzenmann
der Kolonne, der Verantwortungstr�ger des Kriegsgefangenentrupps, Schmitz,
marschierte am Ende und hatte die ordentliche Zugordnung zu wahren. Der
langj�hrige Adjutant des Fregattenkapit�ns Walter Krolikowski,
Oberleutnant Erich Wentzel, begleitete den Zug - obwohl er bereits Dienstschlu�
hatte - noch eine Weile, da Transportf�hrer Johann Schmitz sp�ter
gegen�ber Wentzel zugestanden hatte, da� er, Schmitz, erst seit
kurzem auf Borkum stationiert sei, er aber sich geniert habe, seinem Vorgesetzten
Seiler anzugeben, er sei noch nicht hinreichend ortskundig.
Nachdem Wentzel die k�rzeste Route nach einmal minuti�s dargelegt
hatte, fuhr dieser mit seinem Dienstfahrrad heimw�rts. Dort noch nicht
angekommen, bemerkte der Adjutant gro�e Unruhen in der Umgebung.
In b�ser Vorahnung kehrte Wentzel unmittelbar zum Gefangenentransport
zur�ck und bemerkte, da� sich gro�e Teile der Zivilbev�lkerung
Borkums am Stra�enrand aufgestellt hatten, um die vorbeiziehenden
amerikanischen Kriegsgefangenen zu beschimpfen, im vorbeigehen zu treten,
zu bespeien u.�.
Wentzel griff sofort ein und mu�te entsetzt feststellen, da�
auch einzelne Soldaten der Wachmannschaft des Transportes, sich an den Mi�handlungen
beteiligten.
Wentzel trat an den, in dieser Situation vollkommen �berforderten Transportf�hrer
Schmitz heran und instruierte diesen in einem deutlichen Ton, sofort Ordnung
zu schaffen, das Marschtempo zu erh�hen, um aus der Menschenmenge heraus
zu gelangen und endlich einen bereits gest�rzten amerikanischen Flieger,
dem ein B�rger ein Bein gestellt hatte und darauf ungl�cklich
gest�rzt war, angemessen medizinisch zu versorgen.
Daraufhin suchte er seinen Dienstvorgesetzten Krolikowski auf, um ihm Bericht
�ber den peinlichen Vorfall zu erstatten. In der Zwischenzeit trug
sich das eigentliche Ungl�ck zu: Der Gefreite Langer erblickte spontan
den Gefangenentransport, erkannte die amerikanischen Fliegeruniformen und
erlag dabei einem Affekt. Seine gesamte Familie z�hlte w�hrend
des anglo-amerikanischen Bombardements auf die Stadt Hamburg, die sogenannte
Aktion "Gomorrha" zwischen dem 24.-30. Juli 1943, zu den insgesamt
30482 Opfern, welche die Stadt zu beklagen hatte.
Er verfolgte den Transport und, nachdem er eine gewisse n�here Entfernung
erreicht hatte, feuerte der ge�bte Sch�tze seine Dienstpistole
noch im Laufschritt ab und innerhalb nur weniger Sekunden waren alle sieben
amerikanischen Kriegsgefangenen erschossen. Johann Schmitz, der bereits
w�hrend des ersten, in seiner Bedeutung aber in keiner Form vergleichbaren
Zwischenfalles mit den Zivilisten, die Nerven verloren hatte und minutenlang
au�erstande war, angemessen zu regieren, schien nun wie gel�hmt.
Langer suchte daraufhin das Dienstzimmer seines Vorgesetzten auf, schilderte
den Vorfall wahrheitsgem��, gab seine Dienstwaffe ab und �u�erte
dem Sinne nach, er sei sich voll und ganz bewu�t, f�r diesen
�bergriff zur Verantwortung zwangsl�ufig gezogen zu werden und
erkl�rte, dennoch erkenne er jede Strafe, die ihn nun zu treffen habe,
an, da nun endlich die get�tete Familie ger�cht sei! Langer wurde
sofort arretiert und noch am gleichen Tage mehrmals scharf von der Borkumer
Polizei verh�rt.
Schlie�lich traf auch Wentzel am Tatort ein - er war mit der Abfassung
eines offiziellen Protokolls zu dem Ereignis beauftragt worden, um m�glichst
genaue Klarheit in diesem Zwischenfall zu schaffen und die Inselkommandantur
von Borkum nicht mit h�chsten milit�rischen Stellen des Deutschen
Reiches in Konflikt zu setzen. Schmitz war noch immer nicht imstande, eine
sachliche, zusammenh�ngende Stellungnahme zu dem Hergang abzugeben
und stammelte nur bruchst�ckhaft etwas von "Erschlagen, erschlagen
- Alle tot !". Wentzel konnte hinsichtlich seines Berichtes dem nur
entnehmen, da� die Kriegsgefangenen erschlagen, nicht erschossen,
worden seien und tats�chlich war den blut�berstr�mten Leichen
nicht zweifelsfrei anzusehen, ob diese unter der Einwirkung von Schl�gen
oder Schu�verletzungen erlegen waren.
Daraus
resultierte der (auf einem Mi�verst�ndnis beruhende) verf�lschte
Tatbericht Oberleutnant Erich Wentzels.
Nach Kriegsende wurden alle, die peripher und unmittelbar an dem Gefangenentransport
der sieben Flieger teilgenommen oder mitgewirkt hatten, auf Borkum von amerikanischen
Milit�rpolizisten festgenommen und scharfen Verh�ren unterzogen.
Das geplante Verfahren vor einem amerikanischem Milit�rgericht befand
sich bereits in eiligen Vorbereitungen - eigentlich nur ein einzelner der
vielen Fliegerprozesse, in einer Eigenschaft dennoch aus diesen hervorstechend
- Waren die Prozesse immer nach bestimmten Typen von Angeklagten sortiert
und getrennt, (s.o.) dann sollten hier in der Auswahl der insgesamt f�nfzehn
Beklagten, Beteiligte aller milit�rischen und zivilen Gruppen gemeinsam
abgeurteilt werden. Der Inselkommandant Kurt Goebell war der Hauptangeklagte
in Ludwigsburg. Zur Gruppe der "Offiziere" sind noch zu z�hlen:
Korlikowski, Seiler, Wentzel und Weber.
Die Gruppe "Wachmannschaft" umfa�te naturgem��
an erster Stelle den Verantwortungstr�ger des Transportes, Johann Schmitz,
dann den Spitzenmann Pointer, ferner die Soldaten Albrecht, Geyer und Witzke.
M�chte man den Posten eines B�rgermeisters mit einem solchen eines
parteilichen Gau - oder Kreisleiter gleichsetzen, dann f�llte der B�rgermeister
der Insel Borkum, Jan Varus Akkermann, diesen zivilen Verantwortungssektor
innerhalb des Verhandlungskomplexes des Prozesses aus. Als weitere Zivilpersonen,
welchen die direkte Mi�handlung ihrer gefangenen Soldaten vor dem
amerikanischen Milit�rgericht angelastet wurde, z�hlten: Meyer-Gerhards,
Rommel, Mamenga und Heinemann. Eine weitere Reihe von Personen waren in
der Anklageschrift aufgef�hrt, gegen die in Abwesenheit verhandelt
wurde. Unter anderem war darunter der Gefreite Langer, also der eigentlich
alleinige Schuldige an der T�tung der Flieger, welcher aber 1945 gefallen
war.
An den
abwesenden Beklagten war allerdings die Klagef�hrung praktisch �berhaupt
nicht interessiert, denn auch f�r Ludwigsburg galt genau wie f�r
N�rnberg das bekannte Sprichwort: "Die N�rnberger h�ngen
niemanden, sie h�tten ihn denn"!
Der Proze�
wurde am 6. Februar 1946 er�ffnet und endete nach sechs Wochen Verfahrensdauer
am 23. M�rz. Zwei Beschuldigungspunkte wurden verhandelt: Erster bezog
sich auf die T�tung der sieben Kriegsgefangenen, der Zweite auf die
vorangegangene Mi�handlung ("Angriffe"). F�r einige
der Beklagten lag der Fall zu Aspekt II vollkommen klar, denn verschiedene
der beschuldigten Angeh�rigen der Wachmannschaft des Transportes und
der schaulistigen Zivilisten hatten faktisch Beschimpfungen ge�u�ert
und getreten, waren auch in dieser Hinsicht durchaus gest�ndig.
Weitaus schwieriger gestaltete es sich hingegen, einem Hauptanteil von Personen,
welche teilweise noch nicht einmal dem zweiten Zwischenfall pers�nlich
zugegen waren, die T�tung strafrechtlich anzulasten. Unschwer zu erraten,
bediente sich die amerikanische Anklage erneut des altbekannten Schachzuges:
Der, in zahlreichen Verfahren bereits hochgradig abgenutzte und verschlissene Tatbestand eines unterstellten "Verschw�rungsdeliktes" mu�te einmal wieder aus der Mottenkiste hervorgeholt und dem Milit�rgericht als Verurteilungsgrundlage angeboten werden. Zwischen allen beteiligten Personen habe bereits seit Notlandung und Gefangennahme der sieben Flieger ein "Gemeinsamer Plan" oder eine "Verschw�rung" bestanden, die Flieger erst zu mi�handeln und darauf zu ermorden.
Daraus resultierte "Tod durch den Strang" f�r:
Inselkommandant
Dr. Kurt Goebell,
Oberleutnant Jakob
Valentin Seiler,
Oberleutnant Erich
Wentzel,
den Transportf�hrer
Oberfeldwebel Johann Schmitz und schlie�lich den
B�rgermeister
Jan Varus Akkermann, weil er angeblich die Menschenmenge "aufgereizt"
habe, die Gefangenen zu mi�handeln.
Korvettenkapit�n
Walter Krolikowski erhielt eine lebensl�ngliche Haftstrafe,
Kapit�nleutnant
Karl Weber eine solche von 25,
Gustav Mamenga
von 20,
Heinrich Heinemann
von 18,
Soldat Heinz Witzke
von 11,
Soldat G�nther
Albrecht von sechs,
Soldat Johann
Pointer von f�nf,
Soldat Karl Geyer
von vier und der
Polizeimeister
von Borkum Heinrich Rommel von zwei Jahren.
Insbesondere
die Verurteilung von Erich Wentzel kann - vor allem weil noch mit der Verh�ngung
der H�chststrafe verbunden - nur wieder als ein besonders krasser Fall
amerikanischer Siegerjustiz angesehen werden. Denn weder sind die sp�rlichen
Indizien, sowohl bez�glich des ersten, als ferner des zweiten Beschuldigungspunktes,
auch �berhaupt nur nachvollziehbar, Wentzel sei ein wissentlicher Teilnehmer
der meuchelm�rderischen "Verschw�rung von Borkum" gewesen:
Die Gefangenenkolonne hatte Wentzel zeitweise nur aus Zuvorkommenheit begleitet,
nicht zuletzt auch im Interesse der Gefangenen, damit diese nicht eine unn�tige
Irreise durch Borkum mit dem orientierungslosem Schmitz zu erdulden haben
und schnellstm�glich zu ihrem Bestimmungsort gelangten. Dann war es
wieder Wentzel gewesen, welcher sp�ter lautstark auf die Zivilisten
und Wachm�nner einwirkte, sich nicht an der Fliegerkolonne zu vergreifen.
Die Fehlerhaftigkeit des Tatberichtes war nur durch eine -menschlich bedingte-
Falschaussage von Schmitz hervorgerufen, welchem aber insbesondere sp�ter
von Wentzel au�erordentliche moralische Vorw�rfe zu dem Vorfall
gemacht werden sollten - also keine nachtr�gliche Vertuschungsarbeit
als letzter Beitrag zur Komplizenschaft einer verbrecherischen "Verschw�rung",
denn was w�rde es im �brigen an der Sachlage �ndern, seien
die sieben Kriegsgefangenen nun erschlagen, anstelle erschossen worden?
Die angef�hrten Belastungsmomente wider Wentzel basierten nicht nur auf einem vollkommen absurdem Gedankenkonstrukt, sondern standen zudem - schlimmer noch - im Widerspruch zu einer Schuld im Sinne der Anklage!
Ausnahmslos alle Todeskandidaten des "Borkum - Fliegerprozesses" von Ludwigsburg wurden, entgegen zahlreichen Begnadigungseingaben an die amerikanische Milit�rregierung in Landsberg hingerichtet. Der Transportf�hrer Johann Schmitz bspw. am 15. Oktober , Oberleutnant Erich Wentzel am 3. Dezember 1948, �brigens gemeinsam mit einem gewissen Sepp Remmele, Justifizierter eines weiteren Fliegerverfahren, mit welchem Wentzel sich in seinen letzten Tagen noch angefreundet hatte.
Hinrichtung
von Justus Gerstenberg vom 12. September 1946. Zwischen Gerstenberg und
dem Pfarrer ist im Hintergrund deutlich
der Henker John C. Woods zu erkennen
Zwei exemplarische Fliegerf�lle sind noch hervorzuheben: Der Soldat
Justus Gerstenberg war in Deutschland als Wachposten zum Schutz seines Heimatdorfes
eingesetzt. In einem sp�teren Gefecht mit einem abgesprungenen amerikanischem
Flieger reagierte Gerstenberg schneller und erscho� den Gegner. Resultat:
Justus Gerstenberg wurde durch amerikanische Gerichtsbarkeit als "Kriegsverbrecher"
verurteilt und am 12. September 1946 durch Woods hingerichtet.
Der Leutnant Karl Kirchner nahm das zehnk�pfige Personal eines notgelandeten Bombers in Kriegsgefangenschaft. Der besagte Flieger hatte zuvor im Tiefflug einen PKW mit verwundeten deutschen Soldaten, deutlich markiert mit dem Rotem Kreuz, beschossen, so da� die Insassen starben. Angesichts einer derartigen eklatanten Verletzung selbst der elementarsten Gebr�uche des Krieges, berief Leutnant Kirchner ein Kriegsgericht ein, welches den verantwortlichen T�ter aus der Fliegerbesatzung ermittelte und daraufhin erschie�en lie�. Am 26. November 1948 mu�te Karl Kirchner daf�r den unsoldatischen Tod am Landsberger Galgen erleiden.
An solchen
Verurteilungen wird ganz klar ersichtlich, da� selbst T�tungen
in der Kampfsituation und standrechtliche Aburteilungen tats�chlicher
Kriegsverbrecher mit F�llen von Lynchjustiz vielfach pauschal gleichgesetzt
wurden.
Zumindest letzterer Fall erscheint nachvollziehbar: Denn es gab bekanntlich
w�hrend des Zweiten Weltkrieges keine v�lkerrechtlichen Vergehen
auf alliierter Seite und am allerwenigsten auf der amerikanischen!
�
Die Darstellung des Malmedy - Prozesses als Bestandteil der Prozesse von Dachau wurde bewu�t an das Ende dieses Artikels gestellt. Es wird h�ufig behauptet, dieses Verfahren w�rde von Kritikern der Dachauer Prozesse bevorzugt vorgeschoben, um die amerikanische Rechtspflege in Deutschland insgesamt (ungerechtfertigt !) zu diskreditieren.
Robert Sigel geht sogar einen Schritt weiter und stellt die Behauptung auf, der mi�gl�ckte Proze� "diente hierbei als Hebel, mit dem man die bisherige amerikanische Besatzungspolitik in wesentlichen Bereichen aus den Angeln zu heben und zu revidieren versuchte." [1]
Um ersterem Vorurteil vorsorglich entgegenzuwirken, soll der Malmedy - Proze� hier an letzter Stelle behandelt werden.
Das Verfahren "Vereinigte Staaten gegen Valentin Bersin et al." fand zwischen dem 18. Mai und 18. Juli 1946 statt. Von der Anzahl der Anklagten her gesehen, stellte es den gr��ten Proze� von Dachau dar.
73 Soldaten der Kampfeinheit Peiper aus der I. SS - Panzerdivision (Leibstandarte "Adolf Hitler") wurde vorgeworfen, w�hrend der Ardennenoffensive, am 17. Dezember 1944 in der belgischen Stadt Malmedy, mindestens 78 bis 80 amerikanische Soldaten, die sich in Gefangenschaft zu begeben beabsichtigten, erschossen zu haben. Ferner fiel die Beschuldigung, die Truppe habe die belgische Zivilbev�lkerung mi�handelt.
Dem eigentlichem Proze� ging eine bedeutsame Vorgeschichte voraus. Da es f�r die genannten Anschuldigungen keine Beweise gab, mu�ten die Angeh�rigen der Kampftruppe zu entsprechenden Gest�ndnissen "bewegt" werden. Eigens zu diesem Zweck wurden 1945 einige hundert Divisionsangeh�rige in ein Gef�ngnis in Schw�bisch Hall �berf�hrt und unter strenge Einzelhaft gestellt. Die folgenden Wochen und Monate wurden die Inhaftierten systematisch Praktiken unterzogen, welche darauf hinzielten, die Soldaten zun�chst in seelischer Hinsicht zu brechen, dann gegeneinander auszuspielen und schlie�lich zu eidesstattlichen Versicherungen zu veranlassen, mit denen sich die einzelnen Mitglieder der Kampfgruppe insgesamt gegenseitig an den Galgen bringen sollten.
Worin diese Praktiken im einzelnen bestanden, konnte bislang noch nicht unmi�verst�ndlich gekl�rt werden.
Die Schwierigkeiten, die angewandten Terrormethoden historisch genau zu beweisen und zu bestimmen, sollen weiter unten dokumentiert werden.
Die ehemals hartgesottenen Angeh�rigen der Kampftruppe Peiper waren bei Proze�er�ffnung nervlich v�llig ersch�ttert, der Gro�teil der Beschuldigten war noch unter drei�ig Jahre, teilweise erst Anfang zwanzig.
Die einzige Beweisgrundlage des Verfahrens waren die "Gest�ndnisse" der Angeklagten aus Schw�bisch Hall. Selbst ein blutiger Laie h�tte es als hochgradig unglaubw�rdig empfinden m�ssen, h�tte die Klagef�hrung einen DP - Berufszeugen vorgef�hrt, welcher dann vorgeblich "zuf�llig" den Vorf�llen von Malmedy im Zuge der Ardennenschlacht zugegen gewesen sein sollte. Zur Auswahl der Beklagten reihten sich zus�tzlich einige h�here Milit�rs der Waffen - SS ein, deren zweifelsfrei prominentester Joseph - "Sepp" - Dietrich, Kommandierender General der I. SS - Panzerdivision und Oberbefehlshaber der VI. SS - Panzerarmee, war.
Die Ma�nahmen, die auf die Gefangenen von Schw�bisch Hall Anwendung fanden, umfa�ten:
Zun�chst die milit�rische Dem�tigung durch die Entfernung aller Kriegsauszeichnung der Inhaftierten, unmittelbar nach �berf�hrung in die Einzelhaft. [2]
�Jeden Gang au�erhalb der Zelle, vorwiegend auf dem Weg zu ihrer Vernehmung, mu�ten die Arretierten unter einer schwarzen, blutverschmierten Kapuze �ber dem Kopf vornehmen. Joachim Peiper berichtete, auf diesen Wegen von den begleitenden Wachen mehrmals herum gesto�en und geschlagen worden zu sein. [3]
W�hrend der Vernehmungen wurden die SS - M�nner beschimpft, geschlagen und bedroht, mit besonderer Vorliebe wurde angek�ndigt, deren Angeh�rige an die Sowjetunion auszuliefern und / oder diesen ihre Lebensmittelkarten zu entziehen (Beides kam damals einem Todesurteil gleich!). [4]
Um die Beschuldigten gegeneinander auszuspielen, wurden ihnen gef�lschte "Affidavits" anderer Angeh�riger der Kampfeinheit vorgelegt, in welchem dem jeweilig Betreffenden einstimmig alle Schuld am Zwischenfall von Malmedy zugeschoben wurde. Dies mi�lang allerdings, da ein granitener Ehrenkodex innerhalb der Truppe herrschte und die "Aussagen" dadurch schnell als F�lschungen erkannt waren.
Ferner wurden in Schw�bisch Hall Scheinverfahren durchgef�hrt, in welchem einzelne Angeklagte ihrer "Verbrechen" �berf�hrt und verurteilt, nach dem Ausspruch des Todesurteils in einen, als "Todeszelle" apostrophierten, neuen Kerker verlegt wurden. Die amerikanischen Untersuchungsbeamten erdreisteten sich sogar, als Gef�ngnisgeistliche getarnte Spitzel in die "Todeszellen" zu schicken und diese mit dem Hinweis, da� die Hinrichtung unmittelbar bevorstehe, die Beichte des Delinquenten entgegenzunehmen, um auf diesem Wege endlich ein "Gest�ndnis" zu erlangen.
Die Verpflegung im Gef�ngnis war mehr als unzureichend. Es gab dreimal t�glich nur ein St�ck Brot, Wasser - wenn �berhaupt - nur unregelm��ig. Heinz Rehagel: "Zum Durststillen blieb nur der Ausweg, mit dem Schuh Wasser aus dem Abort zu sch�pfen." [5]
Problematischer hingegen sind die Anschuldigungen der Eidesstattlichen Erkl�rung von Otto Eble.
Er f�hrte Praktiken der amerikanischen Ermittler an, welche nur als "inquisitorisch" angemessen charakterisiert werden k�nnen. Nach mehrmaligen, ergebnislosen Verh�ren seien ihm von den Verh�renden die H�nde an einem Tisch festgebunden worden.
"Nun wurden mir angespitzte Z�ndh�lzer 5-7 Millimeter unter die Fingern�gel getrieben, von einem der vernehmenden Amerikaner angez�ndet, so da� die H�lzer bis unter die Fingern�gel durchgl�hten." [6]
Acht Tage sp�ter wurde Otto Eble einem der genannten "Scheinverfahren" unterzogen. Nach dem Urteilsspruch sollte seine Hinrichtung direkt ausgef�hrt werden:
"Am Boden stehend wurde mir an einem im Flur vorbereitetem Galgen ein Strick um den Hals gelegt, und man zog mich langsam ca. 60 cm hoch. Ich blieb solange am Strick h�ngen, bis ich bewu�tlos war.
Als ich wieder zu mir kam, bemerkte ich, da� ich in meiner Zelle liegend von einem amerikanischem Soldaten mit Wasser �bergossen wurde. Essen konnte ich die n�chsten acht Tage nichts, da mein Hals fast zugeschwollen war. �rztliche Behandlung wurde abgelehnt." [7]
Die Schwierigkeit der Angaben Eble's besteht darin, da� scheinbar kein weiterer der inhaftierten Waffen-SS Soldaten von Schw�bisch Hall und auch den sp�teren Angeklagten von Dachau, derartig radikalen Ma�nahmen ausgesetzt worden war. Es w�re hingegen voreilig, daraus pauschal abzuleiten, da� die Beschuldigungen unwahr sein m��ten - es kann durchaus auch nur in diesem Einzelfall zu solchen Mi�handlungen gekommen sein.
Nach Proze�er�ffnung am 18. Mai 1946 in Dachau hatten sich nahezu alle Angeklagten mit dem bevorstehenden Todesurteil abgefunden. Daher sagten nur neun der insgesamt 73 Beschuldigten als Zeugen zu ihrer Rechtfertigung aus, darunter Joachim Peiper.
Die Klagef�hrung oblag den gleichen Pers�nlichkeiten, welche den Ermittlungsstab von Schw�bisch Hall geleitet hatten, als Belastungsmaterial dienten die, unter den oben ausgef�hrten Umst�nden zustande gekommenen, "Gest�ndnisse" der Kampfeinheit. Die neun Zeugen in eigener Sache deuteten vorsichtig an, ihre "Gest�ndnisse" seien erzwungen worden und daher unwahr - eine direkte Beschuldigung der amerikanischen Vernehmungsoffiziere vor einem amerikanischen Milit�rgericht h�tte eine zus�tzliche Strafversch�rfung provozieren k�nnen.
Das Gericht ignorierte derartige Einw�nde, erkl�rte die vorprozessualen Aussagen f�r wahrheitsgem�� und f�llte auf dieser Grundlage am 18. Juli 48 folgendes Urteil:
Alle 73 Angeh�rigen der Kampfeinheit "Joachim Peiper" wurden f�r schuldig befunden, 43 wurden zum "Tod durch den Strang" (Darunter Joachim Peiper und Heinz Rehagel), 22 zu lebenslanger Haft (Darunter Joseph Dietrich), zwei zu zwanzigj�hriger, einer zu f�nfzehnj�hriger, f�nf zu zehnj�hriger Haft verurteilt. [8]
Aus diesem, v�llig haltlosen Urteil des Malmedy - Prozesses resultierte eine Entwicklung, ausgel�st durch eine umfassende Protestkampagne der Verteidigung und sp�ter auch klerikaler und staatlicher Kreise, welche schlie�lich mit dem einzigen, deutschen (Pyrrhus-) Sieg in Dachau enden sollte.
Die Verteidiger lie�en sich die Drohungen und Schikanen von Schw�bisch Hall in eidesstattlichen Versicherungen (Aus denen bereits oben zitiert wurde) minuti�s darlegen, um diese als Beweismaterial zur Urteils�berpr�fung vorzulegen.
Die amerikanische Besatzungsmacht reagierte au�ergew�hnlich raffiniert und berief ihrerseits eine Kommission zur �berpr�fung der Anschuldigungen ein.
W�hrend die Kampftruppe bereits ihre Landsberger Todeszellen bezogen hatte, setzten am 20. August 48 unter Gordon Simpson [9] ("Simpson - Kommission") die Nachforschungen ein.
Die Besatzungsmacht konnte in dieser Hinsicht gewi� sein, da� solche Ergebnisse, welche der Dachauer Rechtsprechung nachhaltig h�tten schaden k�nnen, von der Kommission "widerlegt", oder aber hinreichend relativiert werden w�rden.
So besagte der abschlie�ende Bericht vom 14. September 48, an der Fairness des Malmedy - Prozesses und seiner Urteilsspr�che bestehe kein Zweifel.
Da die Protestbewegung in Deutschland, als deren ma�geblicher Wortf�hrer der Rechtsanwalt Dr. Rudolf Aschenauer fungierte, keineswegs nachlie�, berief der US - Senat 1949 einen zus�tzlichen Untersuchungsausschu�., um das angekratzte Ansehen der weiterhin fortgesetzten Dachauer Prozesse endg�ltig wiederherzustellen und die l�stigen Kritiken aus deutscher �ffentlichkeit endlich zu einem Ende zu bringen.
In den Ergebnissen des Ausschusses werden zwar die, f�r die amerikanischen Vernehmungsbeamten am schwerwiegendsten Belastungspunkte f�r "unhaltbar" erkl�rt, einigen einzelnen der Anschuldigungen aber - und dies ist von eminenter Bedeutung - wurde von dem Ausschu� Wahrheitsgehalt beigemessen - vermutlich um den Anschein einer �berparteilichkeit der Untersuchungen zu gew�hrleisten.
Zugestanden wurde der Einsatz von Spitzeln und gef�lschten Aussagen von Mitgefangenen in Schw�bisch Hall, nur seien die Spitzel nicht als Gef�ngnisgeistliche kost�miert gewesen.
Ferner h�tten auch "Scheinverhandlungen" einschlie�lich Urteilsspr�chen stattgefunden, aber es sei in ausschlie�lich keinem Fall, auch nicht in jenem des Otto Eble, ein get�rktes Hinrichtungsszenario vollzogen worden.
Auch Kapuzen seien den Inhaftierten auf dem Weg zur Vernehmung �bergezogen worden, dies jedoch ausschlie�lich aus "Sicherheitsgr�nden". Waren die Gefangenen in dieser Situation Schl�gen und Tritten ausgesetzt, k�nne es sich nur um Einzelf�lle gehandelt haben. Der Essensentzug von einzelnen H�ftlingen stellte hingegen eine legitime Disziplinarma�nahme des amerikanischen Gef�ngnispersonals dar.
Als g�nzlich unwahr wurde naturgem�� die unmenschliche Vernehmungspraxis mit den Z�ndh�lzern erkl�rt. [10]
Es f�llt auf, da� die Beschuldigungen bez�glich der Haftbedingungen und Verh�rmethoden von Schw�bisch Hall immer nur bis zu einem solchen Punkt als wahrheitsgem�� anerkannt wurden, wo die Grenze einer vermeintlich strafrechtlichen Relevanz f�r die Vernehmungsoffiziere zu ziehen ist: "Scheinverhandlungen" h�tten zwar stattgefunden, nur eben eine vorget�uschte Exekution nicht. Spitzel seien eingesetzt, nur nicht betr�gerisch als Geistliche getarnt worden usw.
Dadurch konnte ein wahrer Kern der Vorw�rfe zugestanden, zugleich aber eine sch�tzende Hand �ber die vernehmenden Beamten gehalten werden. Keiner der verantwortlichen Beteiligten von Schw�bisch Hall wurde daher jemals in diesem Zusammenhang zur Rechenschaft gezogen.
Aber - auf der anderen Seite wagte die amerikanische Besatzungsregierung hingegen auch nicht, die Todesstrafen der 43 Divisionsangeh�rigen zu best�tigen und in Landsberg vollstrecken zu lassen. 1951 lie� der Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkr�fte, Thomas T. Handy die Todesurteile in lebensl�ngliche Haftstrafen abwandeln. Allerdings mit der bitterb�sen Kommentierung :
"Die Umwandlung dieser Todesstrafen bedeutet nicht, da� auch nur der geringste Zweifel an der Schuld irgendeines der Angeklagten f�r die zur Last gelegten Vergehen besteht." [11]
Nachtr�glich wurden also die Erkenntnisse einer rechtswidrigen Behandlung der Gefangenen und den bedenklichen Entstehungsumst�nden der "Gest�ndnisse", welche noch drei Jahre zuvor von dem Untersuchungsausschu� einger�umt worden waren, von offizieller Stelle wieder zur�ckgezogen. Die Begnadigung zu lebenslanger Haft stellte sich demgegen�ber nun als Gnadenakt der nachsichtigen amerikanischen Besatzer dar, als seien die Urteile des Malmedy - Prozesses nur aus moralischen, nicht aus rechtlichen Gr�nden wiederholt aufgeschoben und endlich aufgehoben worden.
Zum Abschlu� m�chte ich noch folgendes zu bedenken geben:
Die Vernehmungstechnik mit den gl�henden Z�ndh�lzern wird immer wieder als unglaubw�rdigstes Moment der genannten Vorw�rfe der Inhaftierten von Schw�bisch Hall angef�hrt - nur allzu gerne werden dann die Grenzen zu weiteren (erwiesenen) Fakten verwischt, um schlie�lich daraus abzuleiten, da� alle Angaben der Waffen-SS Soldaten, einschlie�lich s�mtlicher ihrer Inhalte als L�gen und Schutzbehauptungen zu betrachten seien.
Oswald Pohl, der Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes der SS wurde nach seiner Verhaftung im Mai 46 erwiesenerma�en von amerikanischen Vernehmungsbeamten an einen Stuhl gebunden, bis zur Bewu�tlosigkeit geschlagen und getreten; dann schlie�lich f�gten ihm die Verh�rer mit einer Rasierklinge Schnittwunden im Gesicht zu und rieben dieses mit Salz ein, bis Pohl schlie�lich "einwilligte", ein bereits abgefa�tes "Affidavit", welches den damals, als Hauptkriegsverbrecher in N�rnberg angeklagten Reichswirtschaftsminister Walter Funk bedrohlich belastete, abzuzeichnen. [12]
Wie bereits in anderem Zusammenhang ausgef�hrt wurde: Wenn mit hohen und prominenten nationalsozialistischen Staatsm�nnern derartig verfahren wurde, warum sollten ausgerechnet rangniedere Chargen, wie die Waffen-SS Soldaten der Kampfgruppe Peiper bevorzugt behandelt werden? Ist die Mi�handlung im Fall des Otto Eble, so unvorstellbar sie innerhalb einer zivilisierten Gesellschaft auch erscheint, daher tats�chlich so grunds�tzlich abwegig?
Im �brigen, wird einmal rein hypothetisch unterstellt, da� tats�chlich nicht "auch nur der geringste Zweifel" an der vermeintlichen Ermordung von ca. 70 kriegsgefangenen amerikanischen Soldaten in Malmedy durch Einheiten der Waffen-SS bestehen k�nne (was nicht der Fall ist !) - wie verh�lt es sich im Vergleich dazu mit der, oben genannten, erwiesenen Ermordung von ca. 480 wehrlosen Angeh�rigen des SS - Bewachungspersonals des Lagers Dachau durch amerikanische Soldaten? Kriegsverbrechen gegeneinander "aufzurechnen" ist moralisch verwerflich und keineswegs soll die Anmerkung in diese Richtung zu verstehen sein. Aber zeigt die Parallelit�t beider Vorf�lle nicht sehr anschaulich, da� gegen derartige, in der Kriegssituation scheinbar unvermeidbare, Affektreaktionen auch alliierte Streitkr�fte nicht gefeit waren?
�
1948 endeten die Prozesse in Dachau, die Massenexekutionen in Landsberg gingen weiter.
Sie erreichten sogar erst jetzt - 1948 - ihren eigentlichen H�hepunkt, denn diese besatzungspolitische Schraube sollte sp�rbar angezogen werden:
Es wurden nunmehr, ab Oktober 48, systematisch einmal w�chentlich jeweils zwischen zehn bis haupts�chlich f�nfzehn Delinquenten in Landsberg exekutiert.
Der bereits angef�hrte Gef�ngnisgeistliche Karl Morgenschweis, der alle anstehenden Todeskandidaten seelsorgerisch zu betreuen hatte, bef�rchtete keineswegs zu Unrecht, angesichts dieser, verst�ndlicherweise auch f�r den Pfarrer ungeheuerlichen menschlich-seelischen Belastung, allm�hlich den Verstand zu verlieren. [13]
Warum aber endete die Dachauer Gerichtsbarkeit so abrupt ?
Der sogenannte "Wilhelmstra�enproze�" von N�rnberg, ebenfalls unter amerikanischer Jurisdiktion, ging noch bis Ende 1949 weiter, die Milit�rgerichte in Dachau sollten aber bereits am 30. Juni 1948 aufgel�st werden. [14]
Da� die amerikanische Besatzungspolitik dahingehend einen Wandel erfuhr, da� man im Zuge des Kalten Krieges in Deutschland einen neuen Verb�ndeten zu finden hoffte, den es zu umwerben galt, d�rfte die Dachauer Prozesse so unmittelbar nicht betroffen haben, da zwar diese Prozesse endeten - die damit verbundenen Hinrichtungen in Landsberg aber noch drei weitere Jahre hindurch unbeirrt weitergef�hrt werden sollten.
Ausschlaggebend scheint hingegen ein allm�hlich eingetretenes Desinteresse der Besatzer selbst an ihrer Dachauer Justiz gewesen zu sein. Es entwickelten sich scheinbar im Zuge des Kalten Krieges andere, entscheidendere Anliegen heraus, als durch die Fortf�hrung der Dachauer Rechtsprechung die eigene politische Integrit�t zu erhalten. Auch die Schlappe, welche die amerikanische Siegerjustiz durch ihren mi�lungenen Malmedy - Proze� erlitten hatte, lag zeitlich hinter den Beschl�ssen zur Aufl�sung der Milit�rgerichte von Dachau.
In der Nacht vom 7. / 8. Juni 1951 wurden die letzten sieben Deutschen in Landsberg hingerichtet.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland von 1949 erkl�rte die Todesstrafe ausdr�cklich f�r abgeschafft. Jede weitere durchgef�hrte Landsberger Exekution mu�te auf die Bundesregierung wie ein Hohn der amerikanischen Besatzer auf das Grundgesetz der neu begr�ndeten Republik wirken. Entsprechend hartn�ckig fielen die Versuche der Regierung Adenauer aus, die letzten Sieben noch zu retten. Vielleicht ist in dieser Frage etwas zu forsch vorgegangen worden - Die Besatzungsmacht, nunmehr verk�rpert durch den Hochkommissar John Jay McCloy [15] , wollte nun unmi�verst�ndlich zeigen, wer auch noch in der zweiten H�lfte des S�kulums der "Herr im Hause" sei und �berging alle Einw�nde und Proteste, die von s�mtlichen Seiten des �ffentlichen Lebens in Deutschland eintrafen.
Zwei dieser Delinquenten waren vor Dachauer Milit�rgerichten, die �brigen in verschiedenen N�rnberger Nachfolgeverfahren abgeurteilt worden. Hans Schmidt war noch ein sp�ter Nachz�gler der 22 Todeskandidaten des Buchenwald - Hauptverfahrens von 1947 (s.o.), die Aburteilung des Rapportf�hrers Georg Schallermair in Dachau hatte im Zusammenhang mit einem Nachfolgeproze� zum Lager M�hldorf stattgefunden.
Als Exekutionszeugen waren der Vizekanzler Franz Bl�cher (FDP) und Bundesfinanzminister Fritz Sch�ffer (CDU) verpflichtet worden - eine zus�tzliche, gezielte Dem�tigung der Bundesregierung durch die s�ffisante Besatzungsmacht, nicht nur durch diese letzten Hinrichtungen noch einmal ihre uneingeschr�nkte Autorit�t im okkupierten Deutschland zu demonstrieren, sondern dies auch zudem vor den Augen hoher staatlicher Vertreter aus Bonn.
Oswald Pohl, Leiter des SS - Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes (WVHA), der ebenfalls zu den letzten Sieben z�hlte, �u�erte auf dem Schafott eindringlich:
"Deutschland, h�te dich vor deinen Freunden!" [16] Gemeint waren die amerikanischen Besatzer.
Die genaue Anzahl der Exekutionen von Landsberg bilanzierend festzustellen, ist problematisch.
Die Zahlen, die in der Forschungsliteratur angegeben werden, weichen voneinander ab.
Irref�hrend ist ferner, da� einige der Dachauer Verurteilten sp�ter an ein anderes Land ausgeliefert, einem weiteren Verfahren unterzogen und darauf dort hingerichtet worden waren. Dies betrifft bspw. SS - Obergruppenf�hrer J�rgen Stroop, welcher nach dem Dachauer Urteilsspruch eines Fliegerprozesses nach Polen gebracht wurde.
Sigel spricht in seinem Standardwerk zu den Dachauer Prozessen von einer "Gesamtzahl von 268 vollstreckten Todesurteilen" [17] , Werner Maser nennt die Zahl von 255 Delinquenten in Landsberg [18] , Lucius D. (ubignon) Clay, dem schlie�lich als Milit�rgouverneur der amerikanischen Besatzungszone die Aufgabe oblag, den Exekutionsurteilen der Milit�rgerichte stattzugeben und daher zweifellos am besten wissen mu�te, wie viele Personen er selbst w�hrend seiner Amtszeit (1947-49) in Landsberg auf Schafott geschickt hatte, f�hrte in seinen Memoiren "299 Hinrichtungen" an. [19]
Auf dem Friedhof Sp�tting bei Landsberg, unweit der Haftanstalt, zeugen noch heute 130 Gr�ber von der Dachauer Rechtsprechung und amerikanischer Gerechtigkeitsauffassung.
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Anzunehmen, ausnahmslos alle Verurteilten der Dachauer Prozesse seien, wie dies mit Beklagten des Malmedy - oder auch des Borkum - Verfahrens erwiesenerma�en der Fall war,
g�nzlich frei von Schuld, ist nat�rlich t�richt und zumindest teilweise sind Verantwortliche an tats�chlichen Mi�handlungen in Konzentrationslagern auch mit Berechtigung deswegen belangt worden.
Die Durchf�hrung solcher Nachkriegsverfahren h�tte hingegen in einzig angemessener Form durch deutsche Beh�rden erfolgen d�rfen und die ersten Ans�tze der Aufrichtung einer solchen Gerichtsbarkeit nach Kriegsende von deutscher Seite sind geschichtlich belegbar. An welcher Stelle dieses Vorhaben letztendlich scheitern sollte, mu� nicht weiter verwundern.
Gro�admiral Karl D�nitz, der durch Hitler testamentarisch zum Staatsoberhaupt ernannt wurde, erinnerte sich zu dieser Frage in seinen Memoiren:
"Am 6. Mai enthob ich Himmler aller seiner �mter. Da� ich ihn gehen lie�, bereute ich, als ich in der folgenden Zeit von den KZ - Greueln erfuhr.
Denn ich war der Ansicht, da� diese Dinge eine deutsche Angelegenheit seien, da� wir selbst alles, was an unmenschlichem geschehen war, zu kl�ren hatten und die Schuldigen zur Verantwortung ziehen sollten.
Graf Schwerin - Krosigk und ich waren uns in der Betrachtung dieses Problems einig. Er legte mir alsbald eine Anordnung vor, wonach das Reichsgericht die Untersuchung und Aburteilung all dieser Greueltaten durchf�hren habe. Ich sandte den Text mit einem eingehenden Bericht an Eisenhower und bat darin, das Reichsgericht f�r diese Aufgabe arbeitsf�hig zu machen. Bei einem Gespr�ch, das ich mit dem amerikanischen Botschafter Murphy, dem politischen Berater Eisenhowers hatte, wies ich nochmals ausdr�cklich auf diesen Antrag hin und bat ihn um Hilfe. Er sagte mir auch seine Unterst�tzung zu. Ich h�rte aber nichts mehr von der Angelegenheit." [20]
Bekanntlich war das weitere, das der Reichsregierung D�nitz widerfuhr, da� diese am 23. Mai - v�lkerrechtswidrig - wie ein bolschewistisches Partisanennest von britischen Soldaten ausgehoben und s�mtliche ihrer Mitglieder unter den unw�rdigsten Umst�nden arretiert wurden.
Eine Aburteilung des Konzentrationslagerpersonals von deutscher Seite war schlichtweg unerw�nscht, warum ist offenkundig: Es h�tte geschichtlich der Kollektivschuldthese des Deutschen Volkes in hohem Ma�e entgegengestanden, welche propagandistisch unbedingt aber aufrechtzuerhalten war, um u.a. damals noch geplante Ma�nahmen, wie sie im "Morgenthau - Plan" deutlich gemacht wurden, welcher vorsah, das Deutsche Reich in den Status eines vor-industrialisierten Staates r�ckzuversetzen, (Dessen Umsetzung ungef�hr den Tod von 40 % der deutschen Gesamtbev�lkerung bedeutet h�tte) legitimieren zu k�nnen.
Genau nach diesem Prinzip einer kollektiven Schuldhaftigkeit des Deutschen Volkes waren die Dachauer Prozesse folgerichtig auch ausgerichtet - es wurden nicht tats�chliche Verbrechen (wie die deutschen Gerichte gegen sie verhandelt h�tten), sondern unterstellte geheime "Pl�ne" und "Vorhaben", d�stere "Verschw�rungen" abgeurteilt - Tatbest�nde, welche eine weitaus h�here Zahl an Verurteilungen gew�hrleisten sollten und dies auch taten, ferner, in einem nahezu grenzenlosen Ma�e rechtlich ausdehnbar waren.
Der ehemalige Lagerkommandant Martin Gottfried Weiss, Todeskandidat des ersten Dachauer Konzentrationslagerverfahrens, traf genau die Kernproblematik als er am Tage seiner Exekution, am 29. Mai 46, dem Gef�ngnispfarrer Karl Morgenschweis, ob im Lager Dachau tats�chlich die unterstellten Greueltaten vorgekommen seien, entgegnete:
"Solche Verbrechen sind geschehen. Aber von denen, die heute hingerichtet werden, sind nicht alle schuldig, nur ein Teil. Ich hatte mich bem�ht, Verbrechen, wie sie begangen worden sind, abzustellen, es war aber einfach unm�glich, �berall nach dem Rechten zu schauen, weil ich so viele Lager (Gemeint sind die zahlreichen Au�enlager von Dachau, darunter die elf "Kauferinger Lager") unter mir gehabt habe. Ich �bernehme aber daf�r die Verantwortung und sterbe heute." [21]
Weiss bewahrte eine vollkommen stoische Haltung - er lebte in dem Irrglauben, da�, wenn er sich zu einer umfassenden Verantwortlichkeit bekenne, weitere Verfahren gegen das ehemalige Lagerpersonal durch die amerikanischen Milit�rgerichte ausbleiben w�rden. Da� seine Exekution erst den Auftakt einer Vielzahl weiterer Prozesse wider das Lager Dachau darstellte, verbunden mit Hinrichtungswellen, welche erst f�nf Jahre nach dem Tod des zeitweisen Lagerkommandanten, ein Ende finden sollten, konnte er damals nicht ahnen.
Welcher Geist innerhalb der amerikanischen Anklagebeh�rde vorherrschend war, erhellte bspw., da� in deren Dienstr�umen eine Tafel zu finden war, auf welcher fortw�hrend sogenannte "Rennergebnisse der neuesten Verurteilungen und Strafma�e von Dachau eingetragen waren. Unter "I. Preis" wurden die Todesstrafen, unter "II. Preis" lebenslange Haftstrafen, dann die zeitlich begrenzten Haftstrafen und unter der Bezeichnung "Ferner liefen", die geringeren Haftstrafen aufgef�hrt. Der Erfolg durchgef�hrter Prozesse wurde unter den Klagef�hrern am prozentualen Anteil der ausgesprochenen H�chststrafen unter den Verurteilten gemessen. [22]
Welche geschichtlichen Erkenntnisse lassen sich aus der Gegebenheit der amerikanischen Dachauer Prozesse heute ziehen ? Sie stellen nur ein einzelnes Ph�nomen des umfassenden Gesamtzusammenhanges amerikanisch - alliierter Besatzungspolitik unter vielen dar. Ihre politische Wirkungskraft reicht demgegen�ber bis in die Gegenwart.
Der weitere Verlauf der Geschichte straft die pathetischen Beteuerungen der Amerikaner, hier insbesondere in N�rnberg,
sie h�tten eine revolution�r neue Rechtsprechung kreiert, welche letztendlich ihnen selbst einmal zum Verh�ngnis werden k�nne (Da sich die Amerikaner damals wie selbstverst�ndlich anma�end als Pars pro toto einer Weltgemeinschaft darzustellen vorgaben), deutlich L�gen.
Trotz kapitaler Verbrechen ist n�mlich nichts dergleichen geschehen. Betrachtet man die unbeschreiblichen Greueltaten der Amerikaner in Vietnam, aber auch Korea, zweifelsfrei hervorgerufen durch das �bersteigerte �berlegenheitsbewu�tsein eines amerikanischen "Herrenmenschentums" h�tten diese doch geradezu dazu verpflichtet, zumindest nur die unmittelbar Verantwortlichen angemessen zu bestrafen.
Es soll an dieser Stelle keineswegs bestritten werden, da� sogar ein einziges Verfahren in den USA stattfand, in welchem z�hneknirschend der amerikanische Oberleutnant William Calley angesichts nicht widerlegbarer Beweise f�r seine Greueltaten im s�d-vietnamesischen My Lai verurteilt wurde.
Der Urteilsspruch zu lebensl�nglichem Arrest war jedoch aus rein formellen Gr�nden gef�llt worden, denn er wurde auch nie vollstreckt und Calley verblieb in Freiheit, avancierte sp�ter sogar bezeichnenderweise zu einer Art von Volkshelden in den USA und wurde noch nicht einmal aus der US - Armee ausgeschlossen. [23]
Wo blieben die amerikanischen Idealisten des Londoner Abkommens vom August 1945 nun, um die "abscheulichen Taten" zu ahnden? Was soll man aus ihrem Schweigen �ber diese "Menschheitsverbrechen" folgern ? - Waren es patriotische, opportunistische, waren es gar rassistische Motive, welche die Amerikaner abhielten, hier einzuschreiten ?
Der Einwand von Telford Taylors da�, historisch, im Falle Vietnams, ein eindeutiger Aggressor, �hnlich wie w�hrend des Zweiten Weltkrieges definiert, nicht festst�nde, �berzeugt keineswegs. [24]
Denn abgesehen von der rechtlichen Frage des Deliktes eines Angriffskrieges seitens Amerika gegen Nordvietnam ("Verschw�rung" / "Verbrechen Gegen den Frieden" - deren Gegebenheit Taylor in diesem Fall bestreitet) w�ren ferner konkrete Greueltaten - teilweise angeordnet von h�chsten staatlichen und milit�rischen Stellen - wie der Abwurf von Brandbomben auf die Zivilbev�lkerung [25] , Massenerschie�ungen der Zivilbev�lkerung (einschlie�lich Frauen und Kinder) und Kriegsgefangenen durch amerikanischen Soldaten u. �., abzuurteilen gewesen, die gegen herk�mmliches Kriegsrecht verstie�en. Weder handelte es sich hier um Einzelf�lle, noch um Exzesse rangniederer Untergebener. Der Erfolg einer milit�rischen Aktion bestand intern in der Quote der gefallenen Gegner ("Body Count"). Um sich durch eine m�glichst hohe Quote profilieren zu k�nnen, ordneten die amerikanischen milit�rischen Befehlshaber ausdr�cklich an, da� ihre Soldaten keine Gefangenen zu machen h�tten. [26]
Nichts dergleichen ist jemals strafrechtlich geahndet worden.
Gegenw�rtig ist wieder die Tendenz gegeben, an die "Rechtsprechung" von N�rnberg und Dachau ankn�pfend, neue entsprechende Verfahren, namentlich gegen jugoslawische Staatsm�nner durchzuf�hren.
Vergleichbar mit den Dachauer Prozessen wurde u.a. 1996 der Kommandant eines serbischen Konzentrationslagers, Dusko Tadic, in Den Haag angeklagt und verurteilt.
Es f�llt dem aufmerksamen Beobachter auf: So vehement der Vorwurf, die Grundlage all jener Verfahren von N�rnberg, Dachau bis Den Haag sei eine "Siegerjustiz," auch abgestritten wird, er ist dennoch objektiv ohne Ausnahme zutreffend. Es waren faktisch bisher immer Sieger, welche �ber besiegte (oder zumindest weitgehend milit�risch unterlegene) M�chte zu Gericht gesessen haben und es gibt auch keinerlei Anzeichen daf�r, da� sich dies noch einmal grundlegend �ndern sollte.
Denn die federf�hrende Macht sind auch hinter dem Tribunal von Den Haag die USA - nur ist die amerikanische Regierung hingegen heute intelligent genug, weitgehend politisch aus dem Hintergrund dergestalt zu agieren, den Anschein einer "Internationalit�t" des Tribunals zu wahren. Kennzeichnend werden in Den Haag nur, gem�� des amerikanischen Interesses, politische Gegner der USA belangt - momentan steht die Aburteilung von Slobodan Milosevic bevor, ein weiterer Kandidat w�re der irakische Diktator Saddam Hussein.
Letzterem w�rde wahrscheinlich vor dem Tribunal mit aller heuchlerischen Entschiedenheit das Elend im Irak als "Verbrechen wider die Menschlichkeit" zur Last gelegt werden, f�r welches insbesondere die Amerikaner durch das Embargo, sowie ihre Bombardements, die seit den 90er Jahren bis heute unbeirrt weitergef�hrt werden und dadurch das Bestehen einer funktionierenden Infrastruktur g�nzlich unm�glich machen, eine umfassende Verantwortung tragen.
Milosevic wird zwangsl�ufig als "Verbrecher" verurteilt werden m�ssen, um den Einfall amerikanischer Soldaten in das jugoslawische Kriegsgebiet, ohne den R�ckhalt des "Weltsicherheitsrates", nachtr�glich als historisch gerechtfertigt erscheinen lassen zu k�nnen.
Nur allzu gern wird, aus verst�ndlichen Gr�nden, Immanuell Kant als geistige Legitimation solcher Tribunale von N�rnberg und Den Haag angef�hrt. Kant hatte, und in dieser Hinsicht ist er noch deutlich als Philosoph der Aufkl�rung zu lesen, in seiner Schrift "Zum ewigen Frieden" (1795) sich f�r die Errichtung eines V�lkerbundes ausgesprochen.
Man w�rde Kant aber gr��tes Unrecht zuf�gen, unterstellte man dem Philosophen, er sei Vordenker der genannten monstr�sen Gerichtsh�fe, wo der Entscheid von Schuld und Unschuld,
nur ausgesuchter F�lle von vermeintlichen Genozid-Verbrechen von politischen Abw�gungen ma�geblich bestimmt wird - zudem noch offensichtlich in ihrer Entscheidungsfindung zus�tzlich beeintr�chtigt von den bekannten rassistischen Ressentiments des amerikanischen Spie�b�rgers! Denn das, was Kant als "Weltb�rgerrecht" verfocht - das mu� hier ausdr�cklich feststellt werden - wird in Den Haag zuallerletzt eingeklagt!
[1] Zitiert nach: Aschenauer, Rudolf : Zur Frage der Revision der Kriegsverbrecherprozesse. N�rnberg 1949; S. 17ff
[2] Keineswegs eine, zumindest f�r den amerikanischen Sieger, ungew�hnliche Praxis. Selbst hochgradigen Milit�rs der Wehrmacht wurden alle Orden und Auszeichnungen abgenommen. Zu nennen sind hier an erster Stelle: Reichsmarschall G�ring, Generalfeldmarschall Keitel, Gro�admiral D�nitz, Gro�admiral Raeder und Generaloberst Jodl.
Da� vergleichsweisen unteren Chargen, wie den Angeh�rigen des I. SS - Panzerregiments, ebenso verfahren wurde, d�rfte als erwiesen gelten. �brigens stellt der Raub von Kriegsauszeichnungen gefangener Soldaten einen deutlichen Versto� wider die Genfer Konvention dar !
[3] Eidesstattliche Erkl�rung von Oberst Joachim Peiper vom 15.1.48, nach: Sigel, Im Interesse der Gerechtigkeit, Frankfurt a. M. 1992; S. 132 f.
[4] Eidesstattliche Erkl�rung von Leutnant Heinz Rehagel, nach: Sigel, Im Intersse der Gerechtigkeit, Frankfurt a. M. 1992; S. 133-35.
[5] Zitiert nach: Sigel, Im Interesse der Gerechtigkeit, Frankfurt a. M. 1992; S. 134.
[6] Eidesstattliche Erkl�rung von Otto Eble, zitiert nach: Hammerstein, K. W. : Landsberg. Henker des Rechts. Wuppertal 1952
[7] S.o; S. 214.
[8] Zu den Urteilsspr�chen des Malmedy - Prozesses im einzelnen, siehe: Willing, Vergangenheitsbew�ltigung, Coburg 1992; S. 243 f.
[9] Gordon Simpson war zuvor Richter am Obersten Gerichtshof von Texas.
[10] Siehe: Sigel, Im Interesse der Gerechtigkeit, Frankfurt a. M. 1992; S. 155.
[11] Zitiert nach:Sigel, Im Interesse der Gerechtigkeit, Frankfurt a. M. 1992; S. 180.
[12] Zur Mi�handlung Oswald Pohls, siehe: Irving, David: Der N�rnberger Proze� - Die letzte Schlacht. M�nchen 1979; S. 81f. und: Maser, Werner: N�rnberg. D�sseldorf 1988; S. 176.
[13] Aus der Rede des Monsignore Karl Morgenschweis vom 25. 11. 1966,
in: Willing, Vergangenheitsbew�ltigung, Coburg 1992; S. 214.
[14] Nach: Sigel, Robert: Im Interesse der Gerechtigkeit. Frankfurt a. M. 1992; S. 160.
[15] John Jay McCloy, zuvor Rechtsanwalt aus New York und Pr�sident der Weltbank, war US - Hochkommissar von 1949 - 52, fungierte als einer der wesentlichen Architekten der N�rnberger Prozesse. F�r die Best�tigung der Dachauer Urteile war allerdings, nach dem Weggang Clays, nicht McCloy, sondern der Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkr�fte, Thomas T. Handy zust�ndig.
[16] Zitiert nach: Willing, Vergangenheitsbew�ltigung, Coburg 1992; S. 221.
[17] Zitiert nach: Sigel, Robert: Im Interesse der Gerechtigkeit. Frankfurt a. M. 1992; S. 39.
[18] Nach: Maser, Werner: N�rnberg. D�sseldorf 1988; S. 611. Bei Maser ist nicht unmi�verst�ndlich klar, ob in der angef�hrten Zahl von 255 die insgesamt 12 Delinquenten aus N�rnberger Prozessen enthalten sind oder nicht.
[19] Nach: Clay, Lucius D.: Entscheidung in Deutschland. Frankfurt a. M. 1950; S. 284
[20] Zitiert nach: D�nitz, Karl: Zehn Jahre und zwanzig Tage. Bonn 1997 (11. Auflage).
[21] Zitiert nach: Willing, Vergangenheitsbew�ltigung, Coburg 1992; S. 209 f.
[22] Nach: Aschenauer, Rudolf: Zur Frage einer Revision der Kriegsverbrecherprozesse. N�rnberg 1949; S. 20
[23] Nach: Taylor, Telford: N�rnberg und Vietnam. M�nchen / Wien / Z�rich 1971; S. 179
[24] Siehe: Ebenda; S. 117
[25] Zur v�lkerrechtlichen Frage der Luftbombardements auf Nordvietnam,
siehe: Ebenda; S. 162-64.
[26] Nach: Ebenda; S. 174
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