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��Wirtschaft und Soziales

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PSA und Leiharbeit
- Neuregelungen im SGB III und Arbeitnehmer�berlassungsgesetz


Im Windschatten der Agenda 2010: PSA und Leiharbeit


Vorbemerkung: Nachstehender Beitrag entstammt dem Newsletter der Gewerkschaftslinken (www.labournet.de). Es handelt sich hierbei um ein von kritischen Gewerkschaftern aus der Automobilindustrie erstelltes Flugblatt, welches wir an dieser Stelle wiedergeben m�chten. Die sozialreaktion�re Politik der BRD, flankiert durch die kollaborierenden Vorst�nde des DGB und seiner Teilgewerkschaften, betrifft nicht nur gesellschaftliche Randgruppen, sondern die gesamte werkt�tige Bev�lkerung. Grund genug, umfassend �ber die Machenschaften zur Etablierung eines breiten Billiglohnsektors zu informieren.
--- Richard Schapke, im Juli 2003


PSA und Leiharbeit
- Neuregelungen im SGB III und Arbeitnehmer�berlassungsgesetz


Im Windschatten der Agenda 2010: PSA und Leiharbeit

Die massive Medienkampagne f�r die Agenda 2010 hilft derzeit nicht nur, die Akzeptanz des geplanten Sozialabbaus zu steigern, sondern f�hrt dazu, dass bereits vollzogene Gesetzes�nderungen, die f�r Arbeitslose wie Besch�ftigte erhebliche Auswirkungen haben, in der �ffentlichkeit kaum noch beachtet werden.

Personal Service Agenturen: Leiharbeit vom Arbeitsamt

"Niemand darf, aber alle m�ssen" - so k�nnte etwas verk�rzt beschrieben werden, worum es sich bei der Leiharbeit im Rahmen der Personal Service Agenturen (PSA) handelt, die mit den "Hartz-Gesetzen" Ende letzten Jahres gesetzlich eingef�hrt wurden. Gemeint ist, dass es f�r Arbeitslose zwar keinen Anspruch auf Arbeit bei einer PSA gibt, alle diejenigen, die das Arbeitsamt f�r die Leiharbeit aussucht, diese Arbeit jedoch annehmen m�ssen.

Dabei gleich vorweg: auch in der PSA wird es keine Dauerarbeitspl�tze geben. Nach neun bis maximal zw�lf Monaten, so lautet die Vorgabe, werden die PSA-Besch�ftigten, die nicht "kleben" geblieben sind (d.h. keine neue Stelle bekommen haben), wieder aussortiert und damit arbeitslos.

Geregelt ist die Einrichtung der PSA im neuen � 37c des Sozialgesetzbuch (SGB) III. Anspruch der PSA soll es sein, Arbeitslose zu verleihen und sie auf diesem Wege wieder in eine feste Besch�ftigung zu bringen. Wie sehr die Wirklichkeit hinter diesem Anspruch herhinkt, wird sich noch zeigen m�ssen.

Die Personal Service Agentur im Detail http://www.arbeitsamt.de/hst/services/psa/psa_internet_info_24jan.pdf

Die ersten Personal Service Agenturen sind inzwischen eingerichtet. In vielen F�llen werden dabei von ein und demselben Arbeitsamt mehrere Auftr�ge vergeben. So gibt es dann beispielsweise eine PSA f�r Handwerksberufe, eine f�r bestimmte Angestelltent�tigkeiten etc. Die Arbeits�mter sollen zumindest auf hundert Arbeitssuchende einen PSA-Arbeitsplatz einrichten. Wieviele Arbeitslose dann tats�chlich die PSA durchlaufen, wird davon abh�ngen, wie gro� deren Fluktuation ist. Insgesamt liegt das bisher angestrebte Volumen aber doch sehr weit unter der von der Hartz-Kommission urspr�nglich angepeilten Zahl von mehreren hunderttausend PSA-Besch�ftigten.

Die CDU/CSU will die PSA ohnehin am liebsten wieder ganz abschaffen. "Sie dienen nur der Kontrolle und Verstaatlichung der Zeitarbeit" findet die bayerische Arbeitsministerin Stewens. Offensichtlich ist die Leiharbeit durch Rot-Gr�n soweit dereguliert, dass die CDU/CSU in einer staatlich gef�rderten Leiharbeit keinen Sinn mehr sieht. Tats�chlich wurden im Zusammenhang mit der Einf�hrung der Personal Service Agenturen die Rahmenbedingungen f�r LeiharbeiterInnen in vielerlei Hinsicht verschlechtert.

Leiharbeit neu entregelt

Die gesetzliche Grundlage der Leiharbeit - die daf�r zust�ndigen Unternehmen reden lieber von Zeitarbeit - ist das Arbeitnehmer�berlassungsgesetz (A�G), das im Rahmen des Ersten Gesetzes f�r moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im November 2002 in gro�em Stil neu gefasst wurde (http://www.arbeitsamt.de/hst/services/anue_neu/textaueg_01_03.pdf).

Die Neufassung des A�G geht auf Vorstellungen der Hartz-Kommission zur�ck. Parallel zur Einrichtung der Personal Service Agenturen wollte diese auch durch die Aufhebung aller bisher existierenden gesetzlichen Einschr�nkungen die Leiharbeit massiv ausweiten.

Die Deregulierung der Leiharbeit im Einzelnen

ACHTUNG: Was bleibt, ist die Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung von LeiharbeiterInnen nach � 99 BetrVG. Au�erdem k�nnen z.B. Teilbetriebsversammlungen f�r die im Betrieb befindlichen LeiharbeiterInnen abgehalten werden. Es bleibt au�erdem dabei, dass LeiharbeiterInnen sich an den Betriebsrat des Entleihbetriebes wenden und sich nach drei Monaten an der Betriebsratswahl des Entleihbetriebes beteiligen, wenn auch nicht selbst kandidieren k�nnen.

Als Ausgleich f�r die nahezu v�llige Freigabe der Leiharbeit, mit der die Regierung lange gehegten W�nschen des Unternehmerlagers nachgab, wurde scheinbar auch ein wichtiges Anliegen der Gewerkschaften ber�cksichtigt: die grunds�tzliche Gleichstellung von LeiharbeiterInnen mit den Besch�ftigten der Betriebe, in die sie verliehen werden. Das Unternehmerlager protestierte heftig, und es wurde gar der Vorwurf erhoben, Schr�der sei zum Kanzler der Gewerkschaften geworden. Grundlose Anschuldigungen, wie der Blick auf's Detail zeigt:

Equal pay: die Mogelpackung

Bisher liegt die Bezahlung von LeiharbeiterInnen im Allgemeinen etwa 30 Prozent unter den entsprechenden Entgelten der "Stammbesch�ftigten". Besonders heftig wurde deshalb im Umfeld der Neuregelung der Leiharbeit der von den Gewerkschaften immer wieder eingeforderte Grundsatz des Equal Pay (gleiche Bezahlung) und des Equal treatment (Gleichbehandlung) diskutiert. Verhindert werden sollte dadurch vor allem der so genannte Dreht�reffekt, d.h. die Ersetzung von festangestellten Besch�ftigten durch Leiharbeitspersonal. Dass die Leiharbeitsfirmen gegen Equal pay Sturm liefen, konnte kaum �berraschen, mussten sie doch tats�chlich f�rchten, dass eine Anhebung der Entgelte f�r LeiharbeiterInnen die Verleihung f�r die Firmen eher unattraktiver machen w�rde.

Genau aus diesem Grunde konnte sich auch die Bundesregierung mit Equal pay nicht wirklich anfreunden. Zugleich gab es jedoch einen gewissen Druck, zumindest formell dem Gleichbehandlungsgrundsatz nachzugeben, da auch innerhalb der EU seit l�ngerem an einer Richtlinie zur Leiharbeit gearbeitet wurde, in der ebenfalls von einer Gleichbehandlung die Rede sein sollte.

Die L�sung des Dilemmas: Mit viel �ffentlichem Get�se wurde der Grundsatz des Equal pay in das A�G (� 3) aufgenommen, gleichzeitig wurden jedoch zwei Abweichungen von der Gleichbehandlung zugelassen. So k�nnen Arbeitslose in den ersten 6 Wochen nur in H�he ihres Arbeitslosengeldes bezahlt werden und wichtiger noch: "Ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen." Wie Wirtschaftsminister Clement am 27. November 2002 auf einem Symposium des Leiharbeitsunternehmens Adecco klarstellte, kann hierdurch "dauerhaft vom Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen werden." [Hervorh. im Original!].

Entgegen dem in den Medien sowie teilweise auch von den DGB-Gewerkschaften selbst erweckten Eindruck, sie h�tten mit Equal pay ein Zugest�ndnis erreicht, wurde den Gewerkschaften in Wirklichkeit der Auftrag zugeschoben, per Tarifvertrag die Leiharbeit von ihrem Schmuddel-Image als nicht tariflich gebundene Branche zu befreien und ihren Segen zu "dauerhaft" konkurrenzf�higen, sprich: niedrigen L�hne zu geben.

Inzwischen hat der DGB mit zwei gro�en Unternehmerverb�nden der Leiharbeitsbranche Tarifvertr�ge abgeschlossen. Diese beinhalten derartig niedrige Entgelte (Laufzeit, keine Streiks), dass die Unternehmerseite zu Recht dar�ber jubelt, Equal pay und Equal treatment seien nunmehr f�r Jahre vom Tisch. (S. dazu unser Flugblatt "Ade, Equal Pay") Im Angebot sind au�erdem noch Leiharbeits-Tarifvertr�ge des Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB), die in vielen Punkten die DGB-Standards noch um Einiges unterschreiten. Die IG Metall will vor Gericht kl�ren, ob der CGB �berhaupt als Gewerkschaft agieren darf. All dies hindert freilich einzelne Arbeits�mter nicht, mit Leiharbeitsfirmen PSA-Vereinbarungen zu treffen, die sich auf die CGB-Tarife berufen.

Doch ob CGB oder DGB-Tarif - am entscheidenden Punkt �ndert sich nichts: Wer in Zukunft in einer PSA arbeiten odersonstwie als LeiharbeiterIn Geld verdienen muss, wird im Vergleich mit Festangestellten diskriminiert. Und dies wird mittelfristig auch die Entgelte und Arbeitsbedingungen der 'Stammbelegschaften' nicht unber�hrt lassen.

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