Wirtschaft und Soziales

 

Dividendenplantage der transnationalen Konzerne -

Europa und das M.A.I.-Abkommen

 

Verfasser: Richard Schapke

Anmerkung des Verfassers: Dieser überarbeitete Artikel erschien im Sommer 1999 in gekürzter Form in der "Deutschen Stimme", bevor die vorübergehende Zusammenarbeit aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen ein verdientes Ende fand.

Seit 1995 laufen innerhalb der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeikt und Entwicklung, Verhandlungen über ein sogenanntes Investitionsschutzabkommen. Dieses ist als "Grundgesetz einer einheitlichen globalen Wirtschaft" konzipiert. Nachdem anfängliche Besprechungen in der Welthandelsorganisation WTO auf den begreiflichen Widerstand der sogenannten Entwicklungsländer stießen, verhandelt man hinter verschlossenen Türen im Rahmen der OECD, welche die 29 bedeutendsten Industriestaaten umfaßt. Diese internen Verhandlungen kommen nicht von ungefähr, stammen doch 487 der 500 größten multinationalen Konzerne aus eben diesen 29 Staaten. Das hinter dem Vertrag stehende Wirtschaftspotential kontrolliert faktisch den gesamten Globus (die VR China will der WTO schnellstmöglich beitreten). Um die sich hier bildende Machtkonzentration zu verdeutlichen: Mit 400 Milliarden Dollar hat das Gesamtvolumen der "Megafusionen" bereits 1998 den Haushalt der BRD weit hinter sich gelassen. Die Summe der internationalen Direktinvestitionen erreichte 1998 640 Milliarden DM und wird 1999 wohl die Schallmauer von 700 Milliarden DM durchbrechen. Der Gesamtumsatz transnational tätiger Unternehmen macht mit 11 Billionen Dollar rund 25 % des Bruttosozialproduktes der ganzen Welt aus.

Der aktuelle Vertragsentwurf vom Februar 1998 enthält geradezu alarmierende Bestimmungen, welche letzten Endes die multinationalen Konzerne zu den Nationalstaaten übergeordneten völkerrechtlichen Gebilden, faktisch zu souveränen Staaten, erheben würden. Die bislang souveränen Staaten werden zur Dividendenplantage des multinationalen Kapitals degradiert. Letzten Endes sollen die Wirtschaftsauflagen, mit denen Weltbank und IWF seit Ende der 70er Jahre in der Dritten Welt für Elend und Destabilisierung sorgten, weltweit als geltendes Völkerrecht verankert - also auch für die Industriestaaten festgeschrieben - werden. "Großzügigerweise" lädt die OECD Nichtmitglieder zum Beitritt ein - den Regierungen wird angesichts oben geschilderter Machtverhältnisse kaum etwas anderes übrig bleiben. Notfalls hilft man - wie im Kosovo - halt ein wenig mit den Truppen gekaufter Kabinette oder Militärbündnisse nach bzw. bemüht die "Solidarität" der internationalen UN-Wertegemeinschaft.

Von "linker" Seite geäußerte Sorgen über das Schicksal der Dritten Welt - die sich ohnehin schon im Würgegriff des internationalen Finanzkapitals befindet - weisen wie üblich Schlagseite auf. Das Mai-Abkommen zielt nicht nur auf die sogenannten Entwicklungsländer, sondern ebenso auf die Industriestaaten ab. In den Regionen der Dritten Welt mit ihren gering entwickelten Binnenmärkten läßt sich durch Privatisierungen im Verhältnis gesehen relativ wenig holen, und die miserable Infrastruktur ist ebenfalls wenig einladend. Laut Angaben der Handels- und Entwicklungskonferenz der UN (Unctad) konnten 1998 nur wenige Entwicklungsländer technologie- oder forschungsintensive Direktinvestitionen anlocken - und diese sind nun einmal die ökonomischen Zugpferde des 21. Jahrhunderts. Nach der selben Quelle entfielen 1998 sage und schreibe 80 % der internationalen Direktinvestitionen - also 512 Milliarden DM - auf die OECD-Staaten selbst. Zwischen 1996 und 1998 fielen die privaten Nettokapitalströme in die Entwicklungsländer um geschlagene 70 %. Noch einmal: Das Angriffsziel des Großkapitals sind die lohnendsten Märkte, also diejenigen der Industriestaaten. Gegebenfalls produziert man billig in der Dritten Welt, um die Märkte der nördlichen Hemisphäre und Australiens beliefern zu können.

Die Unterzeichnerstaaten werden verpflichtet, ein "günstiges Investitionsklima" herzustellen. Im Klartext bedeutet das, ausländischen Investoren freien Zugang zu den Märkten zu verschaffen. Sie sind den inländischen Unternehmen gleichzustellen. Letzten Endes sind alle staatlichen Leistungen wie Post, Verkehr, Telekommunikation, Bildung, Energieversorgung, Gesundheitsfürsorge oder Kultur zu privatisieren. Zum "günstigen Investitionsklima" gehören ungehinderter Gewinntransfer, keinerlei staatliche Regulierung für grenzüberschreitende Kapitalbewegungen. Als Investition sind nicht nur die Direktinvestitionen, sondern auch Wertpapiere, Bank-, Versicherungs-, Finanz- und andere Dienstleistungen zu verstehen. Direkte und indirekte Enteignungen durch staatliche Totalenteignung oder Steuerdruck sind grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen den Gastländern Schadenersatzforderungen; dies gilt auch für die Verhinderung potentieller Gewinne durch staatliche Eingriffe. Beispielsweise könnte auch ein Streik gegen Ausbeutung und Lohndrückerei zu Schadenersatzansprüchen führen.

Ebenfalls untersagt werden wirtschaftliche Regulierungsmechanismen wie Auflagen zur Arbeitsplatzsicherung, Umweltstandards, Technologietransfer, Reinvestitionen und Profitquoten. Das bedeutet konkret den Verzicht auf Arbeitnehmerrechte oder Umweltschutz - diese haben die Unterzeichnerstaaten fortan selbst zu finanzieren, ansonsten hat das Privatkapital Schadenersatzansprüche. Somit haben die Konzerne unumschränkte Freiheiten und Rechte bei Kauf und Verkauf sowie eine maximale Flexibilität ohne Handelshemmnisse oder Staatseingriffe. Da der IWF in seinen neuen Kreditrichtlinien ebenfalls eine entsprechende Wirtschaftspolitik, sprich ein Wohlverhalten der Regierungen gegenüber den Wünschen des internationalen Finanzkapitals verlangt, dürfte klar sein, daß es sich bei diesen Auflagen nicht um Hirngespinste sozialistischer Revolutionsromantiker handelt.

Die Interessen des Finanzkapitals werden durch ein internationales Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer ICC geschützt, vor dem nationale Regierungen, Gewerkschaften oder gar private Organisationen keinerlei Klagerecht haben. Es schützt die Auslandsinvestitionen, den freien Zugang zu den nationalen Märkten, die Kapitalerträge, den Kapitaltransfer und verhindert staatliche Auflagen, welche das hemmungslose Treiben der Konzerne einschränken könnten. Eine Berufungsinstanz ist übrigens nicht vorgesehen. An der ICC sind neben nationalen Un-ternehmerverbänden Konzerne wie Bayer beteiligt. Hinzu kommen Kontrollinstanzen auf nationaler Ebene zur fortlaufenden Überprüfung der staatlichen Wirtschaftspolitik auf ihre M.A.I.-Kompatibilität. Nach Inkrafttreten des Abkommens sind alle diesem widersprechenden Teile der nationalen Gesetzgebung außer Kraft zu setzen (roll-back-Klausel). Mit einem Kurswechsel ist auch angesichts jüngster Verteilungskämpfe innerhalb der WTO nicht zu rechnen - der neue Vorsitzende Moore/Neuseeland fordert ebenfalls die Öffnung der Märkte.

De facto bedingt das M.A.I.-Abkommen die verschärfte Schaffung innenpolitischer Stabilität durch die dann nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich den Konzernen untergeordneten Regierungen. Da ein derartiges Abkommen nicht von heute auf morgen angestrebt wird, erscheinen dem Verfasser beispielsweise der rigorose Ausbau des deutschen Sicherheitsapparates seit den 70er Jahren (zunächst wählte man die "RAF", dann "Neonazis" oder die Organisierte Kriminalität als Vorwand) oder die seit geraumer Zeit stattfindenden (TREVI-)Konferenzen der EU-Innen- und Justizminister zur Festlegung gemeinsamer innenpolitischer Strategien in einem anderen Licht. Der Vertragsentwurf enthält im übrigen einen gezielten Unruhenschutzabsatz, der Unterdrückungsmaßnahmen gegen soziale und politische Protest- und Oppositionsbewegungen legitimiert:

"3.1. Ein Investor eines Vertragspartners, der in Verbindung mit seinen Investitionen im Staatsgebiet eines anderen Vertragspartner Verluste erlitten hat, die auf Krieg oder anderen bewaffneten Konflikt, Ausnahmezustand, Revolution, Aufstand, bürgerliche Unruhen, oder jeden anderen ähnlichen Vorfall im Staatsgebiet des letzteren Vertragspartners zurückzuführen sind, darf vom letzteren Vertragspartner in Bezug auf Wiederherstellung, Unantastbarkeit, Entschädigung oder jede andere Form der Vereinbarung nicht weniger günstig behandelt werden als die eigenen Investoren oder Investoren jedes anderen dritten Staates, je nachdem welches günstiger für den Investor ist.

3.2. Ohne Einschränkung von Artikel 3.1. muß ein Investor eines Vertragspartners, der in einer der in diesem Abschnitt bezeichneten Situationen einen Gebietsverlust im Staatsgebiet eines anderen Vertragspartners erleidet, durch

(a) Wiederaneignung seiner Investitionen oder Teilen davon durch die Behörden oder Vollzugskräfte des letzteren Vertragspartners

(b) Zerstörung seiner Investitionen oder Teilen davon durch die Behörden oder Vollzugskräfte des letzteren Vertragspartners, die nicht aufgrund der Situation nötig war, muß von letzterem Vertragspartner Rückgabe oder

Entschädigung erhalten, die in jedem Fall unverzüglich, angemessen, effektiv und, im Falle der Entschädigung, in Übereinstimmung mit den Artikeln 2.1. und 2.5 zu erfolgen hat."

Angesichts von Nachrichten, denen zufolge in Bundeswehr-Führungskreisen über den Inlandseinsatz des Militärs nachgedacht wird, hinterlassen derartige Bestimmungen ein unangenehmes Gefühl. Bei diesen Planungen werden wieder einmal Terrorismus und Organisierte Kriminalität vorgeschoben, wie sattsam bekannt sein sollte (siehe Lauschangriff-Debatte), ist letzten Endes der Einsatz der Streitkräfte gegen das eigene Volk gemeint. In die gleiche Richtung zielen der Ausbau der deutschen Nachrichtendienste (Enfopol als Stichwort) sowie die Bestrebungen, schrittweise das BKA und den BGS zu einem deutschen FBI zu machen. Beispielsweise wuchs der paramilitärische BGS (gewissermaßen "Sondereinheiten des Innenministeriums") in den 90er Jahren von 8000 auf 22.000 Mann an. Ein derartiges System braucht selbstredend Kollaborateure - diese finden sich in den Reihen der "Besserverdienenden". Schätzungen zufolge funktioniert die Weltwirtschaft, wenn ein Fünftel der Bevölkerung in den westlichen Industriestaaten reichhaltig verdient - den Rest stellt man mit systematischer Massenverdummung ruhig. Als Modell hierfür gelten die Vereinigten Staaten. In Expertenkreise hat schon lange das Wort von der Einfünftelgesellschaft Einzug gehalten.

Parlamente und Öffentlichkeit werden kaum über die Verhandlungen informiert. Dem Bundestag beschied noch die Regierung Kohl, man werde ihm nach Paraphierung des Abkommens schon die entsprechende Gesetzesvorlage zukommen lassen - es gibt wahrscheinlich nicht einmal eine autorisierte deutsche Übersetzung. Angesichts der im Bundestag vertretenen, letzten Endes dem Kapital hörigen Parteien (auch die PDS oder unsere "Rechtsparteien" streben letzten Endes nur an den kapitalistischen Futtertrog) bestehen kaum Zweifel, wie die Entscheidung unserer "Volksvertreter" ausfallen wird. Vom DGB ist ebenfalls nichts zu erwarten - die Gewerkschaften sind durch ein beratendes Komitee TUAC bei der OECD vertreten, also mit von der Partie bei den Gesprächen. Deutschlands SPD-Gewerkschafter zeigen sich hier ähnlich staatstragend wie beim Konflikt um Wiederbewaffnung und Westintegration der BRD in den frühen 50ern. Das Meinungskartell der Systemmedien schweigt sich ebenfalls vornehm aus, was nicht weiter wundert, da die maßgeblichen Verlage und Chefredaktionen in logenähnlichen Gruppen wie den Bilderbergern oder der Atlantikbrücke am gleichen Tisch wie Parteifunktionäre, Gewerkschaftsbonzen und Unternehmervertreter sitzen. Bezeichnenderweise brach im Sommer 1999 die Berichterstattung über das M.A.I-Abkommen weitestgehend ab.

Auch die wohlverdiente Abwahl Kohls hat trotz vollmundiger Ankündigungen einiger Sozialdemokraten nichts geändert - Verhandlungsführer war seit dem 29.10.98 Oskar Lafontaine. Der angebliche Wortführer des "linken Flügels der Sozialdemokratie" war also maßgeblich an Verhandlungen beteiligt, die Deutschland in sozial- und wirtschaftspolitischer Hinsicht um Jahrzehnte zurückwerfen können. Schon zu Zeiten Kohls bekannte sich die SPD offen zur Notwendigkeit eines Investitionsschutzabkommens, Differenzen bestanden nur in Einzelfragen. Gerhard Schröder oder Joschka Fischer sind demnach ebenso Fronvögte des Großkapitals wie alle ihre Vorgängerkabinette. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Sozialfaschismustheorie der 20er Jahre neue Aktualität - die Sozialdemokratie als Hilfstruppe des Kapitals. Generell muß die Linke sich vorhalten lassen, seit Jahrzehnten den Internationalismus, also die schrankenlose, einheitliche One World und den Freihandel, gepredigt zu haben - hier hat sie ihn! Die größten Internationalisten sind nicht etwa marxistische Sektierer, sondern die transnationalen Konzerne.

Alles neuerliche Gerede von einem dem M.A.I.-Abkommen angesichts des wachsenden internationalen Widerstandes vorgeschalteten OECD-Verhaltenskodex für die Global Players ist Verschleierungstaktik - auch dieser Kodex hält die Unternehmen an, in den jeweiligen Staaten einen Beitrag zur "Entwicklung", sprich: zu Wirtschaftswachstum und Profit zu leisten. Die Entwicklung von Kontrollmechanismen ist keinesfalls vorgesehen, es handelt sich um eine reine Absichtserklärung, die dennoch auf heftige Gegenwehr der Konzerne trifft. Die Gewerkschaften jedenfalls sind schon mit einer relativ unverbindlichen Verpflichtung der Unternehmer auf Einhaltung von gewissen, an der Reallage nicht viel ändernden Minimalstandards auf den Bereichen Umweltschutz, Korruption und Menschenrechte erklärtermaßen zufrieden. Die Verabschiedung ist für die OECD-Ministerrunde im Juni 2000 vorgesehen. Da man sich 1999 innerhalb der OECD nicht einigen konnte, wird nunmehr wieder im Rahmen der WTO (Seattle!) verhandelt, wo das Investitionsschutzabkommen in die Gespräche über die Liberalisierung des Welthandels eingeflochten wird und diese taktisch geschickt auf mehrere Einzelkomplexe wie Dienstleistungen oder Landwirtschaft aufspaltet. Eine weitere Methode liegt darin, daß in bilateralen Verhandlungen wie beispielsweise zwischen der EU und Mexiko entsprechende Standards besprochen werden.

Angesichts der durch das auch von der deutschen Großindustrie mitgetragene M.A.I.-Abkommen drohenden Gefahr sollte sogenannten "nationalen" Kreisen endlich einmal ein Licht aufgehen (das weitestgehende Schweigen zum Kapitalismusproblem spricht Bände). Der unselige Unterschied zwischen dem "ausbeuterischen" internationalen Kapitalismus und dem "schaffenden" nationalen Kapitalismus ist letzten Endes nichts als sozialreaktionäre Propaganda. Das ach so "schaffende" deutsche Kapital ist für Entwurzelung, Vermassung und Erkaltung der Ge-sellschaft verantwortlich. Es führte eine Zweiklassengesellschaft herbei, in der (wie in den USA) eine wohlhabende Oberschicht den Großteil des Inlandskonsums tätigt, während der Rest als volkswirtschaftlich zu vernachlässigende Größe auf dem Niveau von Sozialhilfe, Arbeitslosenunterstützung und Niedriglohnstellen dahinvegetiert, künstlich verdummt durch die Einheitsfront von Medienapparat und Massenkonsum. Auf der anderen Seite sei "linken" Kreisen ins Stammbuch geschrieben, daß eine Liberalisierung sowie Herunterfahren der Sozialnetze und Re-gulierungsmöglichkeiten auch die Bevölkerung der Industriestaaten - also nationale Interessen  - bedroht. Für beide Seiten sollte gelten: Keine faulen Kompromisse!

 

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