Wirtschaft und Soziales

 

Hartz IV - Lügen statt Fakten

Der Bundesregierung schwimmen die Felle davon: Immer mehr Deutsche wollen sich den „größten Sozialabbau in der Geschichte der BRD“ (FAZ-Online) nicht mehr gefallen lassen und gehen dagegen auf die Straße. Und in Gemeinden und Bundesländern, in denen Wahlen stattfinden, entscheiden sich immer mehr Deutsche dazu, den etablierten Parteien entweder überhaupt keine Stimme mehr zu geben (Wahlboykott) oder aber eine Partei zu wählen, die eine wirkliche soziale und nationale Opposition darstellt. Vor allem in Sachsen und dem Saarland erhalten solche Oppositionsparteien zum Teil zweistellige Stimmenzuwächse. Die Nerven der Etablierten liegen blank. Auf der einen Seite werden Demonstrationsteilnehmer aufs übelste beleidigt („ … Ausdruck mangelnder politischer Bildung“ Richard Schröder, SPD), auf der anderen Seite hat die Bundesregierung eine der größten Desinformationskampagnen in der Geschichte der BRD gestartet. Mit dieser Kampagne, die die Bundesregierung in großen Anzeigen in Tageszeitungen unter dem Titel „Hartz IV - Fakten statt Vorurteile“ fährt, soll der großen Volksbewegung mittels Verdrehungen, Täuschungen und Verfälschungen der Wind aus den Segeln genommen werden. Das diese Anzeigen, wie z.B. in der „Magdeburger Volksstimme“ vom 06.09.2004, am Tag der Montagsdemonstrationen veröffentlicht werden, ist sicher kein Zufall.

Die Redaktion von „keine-agenda2010.de“ hat die „Argumente“ der Schröderregierung, einmal auf deren Wahrheitsgehalt hin durchleuchtet:


Frage: Ist Hartz IV Armut per Gesetz?

Antwort Bundesregierung: Nein. Im Gegenteil: Mit Hartz IV werden erstmals alle Kräfte auf die Überwindung der Arbeitslosigkeit konzentriert. Vorrangiges Ziel ist die individuelle, umfassende und intensive Hilfe bei der Arbeitssuche. Hierfür werden alle Verantwortlichen vor Ort eng zusammenarbeiten. Auch finanziell braucht niemand einen Absturz zu befürchten. Jeder der bedürftig ist, erhält das neue Arbeitslosengeld II (ALG II). In den neuen Bundesländern sind das 331 Euro für alleinstehende Arbeitslose, 596 Euro monatlich für zusammenlebende (Ehe-)Paare. Dazu kommen für Kinder je nach Lebensalter bis zu 265 Euro. Der Übergang von Arbeitslosengeld zu ALG II wird durch einen Zuschlag abgefedert. Kosten für die Miete einer angemessenen Wohnung und für Heizung werden zusätzlich in voller Höhe übernommen.


Stellungnahme „keine-agenda2010.de“: Schon mit der ersten Antwort an sich selbst lügt diese Bundesregierung, daß sich die Balken nur so biegen. Zunächst einmal ist nicht „die individuelle, umfassende und intensive Hilfe bei der Arbeitssuche“ das vorrangige Ziel (dafür bräuchte man ALHI und SOHI auch nicht zusammenlegen), sondern der Sozialraub. 10 Mrd. Euro ALHI werden jährlich einkassiert, die Gemeinden bekommen als Ausgleich 3,4 Mrd. Euro p.a., den Rest kassiert die Bundesregierung. Ziel ist es, die marode BRD mittels Sozialraub weiter künstlich am Leben zu lassen. Aber nicht nur den Dahinsiechungsprozess der BRD zu verlängern, ist ein vorrangiges Ziel, sondern sich eine „industrielle Reservearmee“ (Karl Marx) zu schaffen, in der sich zum Teil hochqualifizierte und gut ausgebildete Deutsche für ein Butterbrot verkaufen müssen. Dadurch geraten, als durchaus gewollter Nebeneffekt, auch die Löhne und Gehälter, die heute noch nach Tarif bezahlt werden, zunehmend unter massiven Druck. 600.000 Arbeitslose sollen sich nach den Worten von Superminister Wolfgang Clement zukünftig für ein Euro pro Stunde verkaufen.
Und die Behauptung, niemand bräuchte einen finanziellen Absturz zu befürchten, ist der blanke Hohn. Vertreter der Sozialverbände haben längst vor den dramatischen sozialen Folgen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gewarnt: Die Zahl der Armen in Deutschland werde von 2,8 auf 4,5 Millionen steigen, sagte z.B. der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Werner Hesse. Die Nationale Armutskonferenz erklärte, die Zahl der Minderjährigen, die von Sozialhilfe leben müssten, werde sich auf 1,5 Millionen verdreifachen. 470.000 Menschen werden gar nichts mehr bekommen, obwohl sie u.U. jahrzehntelang Beiträge bezahlt haben. Knapp 1.000.000 Menschen werden schlechter gestellt. Drei von vier Beziehern von Arbeitslosenhilfe müssen also durch die beschlossene Verschmelzung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II mit Einbußen rechnen. Den 1,5 Millionen Arbeitslosen, die keine oder nur noch eine verringerte Leistung erhalten, stehen lediglich 330.000 Betroffene gegenüber, die durch Hartz IV, bei oberflächlicher Betrachtung, eine höhere Leistungen bekommen. Tatsächlich erhalten diese Menschen, die vorher SOHI bezogen haben, rund 47 Euro (Westdeutschland) mehr. Diese 47 Euro bekommt der ALG-II-Empfänger nun pauschal zusätzlich für Bekleidung und Hausgeräteanschaffung (Ansparen für Bekleidung, Schuhe, Möbel, Wäsche, langlebige und preisaufwendige Gebrauchsgüter, Reparaturen, Renovierungen, Qualifizierungen). Dafür fallen die einmaligen Beihilfen weg, die wesentlich höher waren und sich nach der tatsächlichen Notwendigkeit und dem Gebraucht-Anschaffungswert richteten. Die Pauschale kann zudem auch jederzeit gekürzt werden. Bei genauer Betrachtung entpuppt sich die Behauptung, vor allem die SOHI-Empfänger würden durch Hartz IV besser gestellt, als blanker Hohn.
Weiterhin stimmt die Aussage, die Kosten für die Miete einer angemessenen Wohnung werden voll übernommen, nur bedingt. Tatsächlich reden die Regierungs- und Oppositionspolitiker nur noch von „angemessener Unterbringung“, was sich in der Praxis als ein signifikanter Unterschied erweisen wird.
Und der „Abfederungszuschlag“ ist von den Anti-Hartz-Initiativen zu dem umgetauft worden, was er in Wirklichkeit ist: ein „Armutsgewöhnungsfaktor“. Und selbst dieser lächerliche Betrag (theoretisch bis zu 160 €/Monat im ersten Jahr), bekommen nur die, und zum großen Teil zudem auch nur eingeschränkt, die am 1.1.2005 noch ALG I beziehen. Diejenigen, die bereits ALHI oder SOHI beziehen, erhalten nicht einmal diesen lächerlichen Betrag.

Aussage: Muß ich als Arbeitsloser in die Platte umziehen?

Antwort Bundesregierung: Nein. Ein Umzug kommt nur dann in Betracht, wenn eine Wohnung „unangemessen“ groß ist. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Menschen, die ab dem 01.01.2005 ALG II beziehen werden, leben jedoch in angemessenen Wohnungen. Aus bisherige Praxis können folgende Richtwerte abgeleitet werden: ca. 45-50 qm für eine Person, ca. 60 qm/2 Zimmer für zwei Personen, ca. 75 qm/3 Zimmer für 3 Personen, ca. 85-90 qm/4 Zimmer für vier Personen (Durchschnittswerte). Umzüge in kleinere oder billigere Wohnungen wird es deshalb- wenn überhaupt- nur in Einzelfällen geben. Darüber entscheiden die Kommunen vor Ort.

Stellungnahme „keine-agenda2010.de“: Zunächst geht es gar nicht um die Größe der Wohnung, wie uns die Bundesregierung weismachen will, sondern um den Mietpreis. Und tatsächlich: einige Vertreter kommunaler Verbände schlugen als Höchstsatz 180 EUR Miete pro Monat vor, die Stadt Dresden gar 50 EUR. Das sich für diese Beträge für eine allein stehende Person in den allermeisten Fällen kein angemessener Wohnraum finden wird, dürfte jedem klar sein. Aber in umgebauten ehemaligen FDGB-Wohnheimen oder verlassenen US-Kasernen ließe sich dies sicher realisieren. Die Stadt Magdeburg war eine der ersten, die Zahlen auf den Tisch legte: eine Kaltmiete von bis zu 4,60 Euro je Quadratmeter sei angemessen. Das macht bei einer alleinstehenden Person rund 184,- bis 207,- Euro Kaltmiete aus (40-45 qm! und nicht 45-50 qm, wie die Bundesregierung behauptet). In einer Stadt wie Magdeburg ist damit eine neu renovierte oder in einem Neubau befindliche Wohnung nicht zu finden. Das weiß auch die Stadtverwaltung. In einem internen Schreiben wies sie die Sachbearbeiter bereits an, daß es alleine im Stadtgebiet 17.000 zukünftige ALG-II-Empfänger gibt, wovon mindestens 4.500 nach einer Übergangsfrist umziehen müssten. Dabei, so die Stadt Magdeburg, sei unterster sozialer Standard anzusetzen. Und dieser unterste soziale Standard wird, worüber sich die Vertreter der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsverbände von Sachsen-Anhalt auch schon mächtig freuten, in erster Linie unvermietbare Plattenbauwohnungen sein. Noch schlimmer trifft es diejenigen, die sich während guter Zeiten ein Haus gebaut haben, das nun, nach Auszug der groß gewordenen Kinder, als „unangemessen groß“ eingestuft wird. Diese Leute, die sich zum Teil Jahrzehnte für das Haus krumm gemacht haben, damit „es die Kinder später einmal besser haben“, werden nun gezwungen, ihre Immobilie zu verscherbeln, selbst dann, wenn nur 90 % des Verkehrswertes erzielt wird. Von dem Erlös muß der Arbeitslose dann leben, d.h. Miete, Nahrung, Kleidung, kurz: alles, selbst zahlen, bis der Verkaufserlös bis auf einen kleinen Restbetrag (200 €/Lebensjahr) verbraucht ist. Zwangsenteignung nennt man das eigentlich.

Aussage: Müssen meine Kinder ihr Sparschwein schlachten?

Antwort Bundesregierung: Nein. Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die Sparguthaben von minderjährigen Kindern bis zu einer Höhe von 4.850 Euro für jedes Kind geschützt sind. Dies wird gesetzlich geregelt. Damit bleiben im Regelfall auch Ausbildungsversicherungen geschützt. Nur Vermögen oberhalb dieses Freibetrages wird auf Leistungen für das Kind angerechnet, nicht auf die Leistungen für die Eltern, Kinder werden keinesfalls für zum Unterhalt für die Eltern herangezogen.

Stellungnahme „keine-agenda2010.de“: Um es mal mit einem Beispiel zu sagen. Oma und Patentante schließen beide einen Sparvertrag für das geliebte Enkel- bzw. Patenkind ab und zahlen jeweils 100 Euro mtl. ein. Die Eltern zahlen zum Geburtstag, Konfirmation, usw. auch jeweils ein paar Hunderter ein. Als das Kind 12 Jahre alt ist, müßen die Eltern ALG-II beantragen. Die Sparverträge haben dann z.B. einen Rückkaufwert über 30.000 Euro. Abzüglich des Freibetrages bleibt dann eine Summe, auf deren Grund hin die Eltern die nächsten zehn Jahre für Ihr Kind gar nichts mehr bekommen werden! Das ehrenvolle Ziel, für das Kind etwas aufbauen, hat sich ins genaue Gegenteil verwandelt! Und damit die Eltern nicht „vergessen“, die Sparverträge beim ALG-II-Antrag anzugeben, werden jetzt schon massive „Hausbesuche“ angekündigt, sollen Informationen eingeholt werden und Konten kontrolliert werden. Mit der Schnüffelpraxis der „Sozial-Stasi“ wird der ALG-II-Empfänger bis auf die nackte Haut durchleuchtet. Richtig ist also, daß dieses bankrotte BRD-System mittels „Sozial-Stasi“ bis in die Wohnungen kommt, und alles bis auf einen kleinen Rest einkassiert. Auch das Ersparte der Kinder! Das sind die Fakten, das sind die Tatsachen!


Aussage: Arbeitslos - Datsche los?

Antwort Bundesregierung: Im Regelfall werden Bezieher von ALG II ihre Datschen behalten können. Das bedeutet: Bestehende Nutzungsverträge müssen nicht gekündigt werden, wenn dadurch kein erheblicher Vermögensvorteil zu erwarten ist. Datschen, die auf eigenem Grund stehen, werden im Einzelfall nur dann als Vermögen berücksichtigt, wenn eine Verwertung wirtschaftlich möglich und zumutbar ist.

Stellungnahme „keine-agenda2010.de“: Alles, was nicht zu einer „normalen Haushaltführung“ gehört und einen Wert darstellt, ist „Vermögen“ im Sinne des Hartz-Gesetzes. Hat sich also jemand Vermögen in Form einer Datsche aufgebaut, dann ereilt ihm zwangläufig das gleiche Schicksal, wie im oberen Beispiel dem Häuslebauer. Eine Verwertung ist bei Datsche und Haus immer dann wirtschaftlich möglich und zumutbar, wenn 90% des gegenwärtigen Verkehrswertes beim Verkauf erzielt werden. Und in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, dürfte der Markt für solche Immobilien alles andere als rosig sein. Allein schon die von der Bundesregierung verwendeten Begriffe „wirtschaftlich möglich“, „wirtschaftlich zumutbar“ und Sätze wie „ … müssen nicht gekündigt werden, wenn dadurch kein erheblicher Vermögensvorteil zu erwarten ist“, zeigen, worum es in Wirklichkeit geht: Man hält sich nicht mit Kinkerlitzchen und Gartenlauben auf, deren Erlös nichts bringt und unter der Freibetraggrenze liegt. Nein, man will an die ran, die sich wirklich was aufgebaut haben. Denn nur da ist für die bankrotte BRD noch was zu holen, da will sie ran!

Aussage: Jung, arbeitslos - hoffnungslos?

Antwort Bundesregierung: Nein. Im Gegenteil: Für junge Menschen wird von Beginn an eine besonders intensive Betreuung gelten. Ein Fallmanager wird sich um nur 75 Jugendliche kümmern; bisher musste er bis zu 400 Arbeitslose betreuen. Am wichtigsten: Alle Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, haben mit Hartz IV erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf ein Angebot für eine Ausbildung oder Arbeitsstelle, berufsvorbereitende Maßnahme oder Qualifizierung.

Stellungnahme „keine-agenda2010.de“: In der Tat werden junge Leute bis 25 Jahre einer besonderen Behandlungen zugeführt. Die Repressionsmöglichkeiten gegen die eigene Jugend wurden in Relation zu denen gegenüber von Erwachsenen noch einmal deutlich verschärft. Aus einem jungen Menschen wird nun ein „Fall“ und um 75 „Fälle“ wird sich nun ein „Fallmanager“ kümmern. Das hat auch Gründe. Es gibt keine freien Lehrstellen, noch immer sind Hunderttausende ohne Ausbildungsplatz. Alle Zusagen der „Sozialpartner“ hinsichtlich Ausbildungsplatzgarantie erweisen sich jedes Jahr aufs Neue als Makulatur. Um aber gerade die körperlich noch belastbaren und formbaren jungen Menschen optimal dem kapitalistischen Verwertungsprozeß zu unterwerfen, gelten verschärfte Bedingungen. So muß z.B. ein Jugendlicher seine mecklenburgische Heimat auch für ein „Praktikum“ im Badischen verlassen, daß mit einem Butterbrot vergütet wird. Dabei sind der Redaktion von „keine-agenda2010.de“ dutzende Fälle bekannt, in denen sich hinter dem Begriff „Praktikum“ nichts anderes als ein „Knochenjob“ als Hilfsarbeiter verbirgt. Gewünschter Nebeneffekt: Man kann gezielt Regionen „entdeutschen“, in denen der Widerstand gegen dieses deutschfeindliche System rapide wächst. Da sich gerade junge Deutsche dem Nationalen Widerstand anschließen und nationale Oppositionsparteien wählen, kann man die nun gezielt aus dem Umfeld „heraushartzen“.
Die restlichen Aussagen von „berufsvorbereitenden Maßnahmen“ und „Qualifizierungen“ sind die gleichen hohlen Phrasen, wie sie seit Jahren gedroschen werden. Die „Weiterbildungsindustrie“, allen voran die Gewerkschaften und andere privatrechtlich „Bedarfsträger“, wollen auch weiterhin Kasse machen. Mit der Arbeitslosigkeit von jungen Menschen, aus denen nun „Fälle“ geworden sind, wird in Wahrheit auch noch Geld verdient. Es ist schon doppelt pervers: Da wird den Menschen was weggenommen und mit dem Geld wird eine Weiterbildungsmafia subventioniert, die mit dem Schicksal genau dieser Menschen wieder Reibach machen, gleichzeitig aber selbst auch Arbeits- und Ausbildungsplätze abbaut.

Aussage: Ist Hartz IV sozial gerecht?

Antwort Bundesregierung: Ja. Denn sozial gerecht ist es vor allem, Menschen in Arbeit zu bringen und in die Lage zu versetzen, selbst für sich und ihre Familien sorgen zu können. Durch die gemeinsam von SPD, Grünen, CDU und CSU beschlossene Reform Hartz IV werden Arbeitslose besser betreut und in Arbeit vermittelt, müssen aber auch aktiv mitwirken. Dieses Prinzip „Fördern und Fordern“ bedeutet: Wer erwerbsfähig ist, wird vom Staat dabei unterstützt, aus eigener Kraft wieder in Lohn und Arbeit zu kommen. Es bedeutet aber auch: Nur wer wirklich bedürftig ist, erhält Unterstützung aus Mitteln der Allgemeinheit.


Stellungnahme „keine-agenda2010.de“: Dies ist Wohl die dreisteste Lüge. Denn die Wahrheit ist, das mit „HIV“ (Hartz IV) kein einziger vollwertiger Arbeitsplatz geschaffen wird. Ganz im Gegenteil: 600.000 Menschen sollen sich nach den Worten von Wolfgang Clement nun für ein Butterbrot von ein oder zwei Euro „Aufwandsentschädigung“ verkaufen. Sie zahlen keine Beiträge in die Sozialversicherung, können also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwirtschaften. Aber das schlimme daran: Die regulären Arbeitsplätze geraten durch Billigkonkurrenz massiv unter Druck. Peter Hartz, Chef- und Namensgeber der Hartz-Kommission macht es ja schon vor: Um 30% sollen die Personalkosten bei VW in den nächsten Jahren gesenkt werden. Die soll durch unbezahlte Mehrarbeit, direkte Lohnkürzungen und Entlassungen geschehen. Und das wichtigste: Es ist an einen verstärkten Einsatz von Zeitarbeitsfirmen gedacht, die zukünftig in der Lage sein werden, jeden tariflich bezahlten Beschäftigten zu unterbieten. Durch diese Entwicklungen und mit dem dadurch erneut verbundenen massiven Kaufkraftverlust, schafft Hartz IV keine Arbeitsplätze, sondern erhöht den „shareholder value“. Hartz IV ist nicht „sozial gerecht“, wie die Bundesregierung dreist daherschwadroniert, sondern in Wahrheit das, was nationale Oppositionsparteien immer wieder gesagt haben: Ein Verelendungsprogramm.

 

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