Wirtschaft und Soziales

 

DGB verrät werktätige Bevölkerung
- Zum Tarifvertrag im Leiharbeitssektor

- Überarbeitete Fassung -

Verfasser: Richard Schapke, im Juli 2003

Vorbemerkung: Die vorige Fassung dieses Aufsatzes erweckte offenbar den Anschein, als richte sich die Kritik des Verfassers grundsätzlich gegen die Gewerkschafts- und Arbeiterbewegung. Dem ist mitnichten so, wie aus anderen Arbeiten zu vergleichbaren Themen hervorgegangen sein sollte. Nach Diskussionen mit und nach Kritik von aktiv in der Gewerkschaftsarbeit tätigen Genossen und Kameraden erschien es daher notwendig, den Aufsatz umzuformulieren. An einer Beleidigung aktiv an der Basis tätiger Gewerkschafter und namentlich der Gewerkschaftslinken war dem Verfasser zu keiner Zeit gelegen; die Bedeutung einer aktiven und kämpferischen Gewerkschaftsbewegung ist selbstredend fundamental. Auf einem anderen Blatt Papier steht allerdings, dass die reformistischen Führungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes und seiner Einzelgewerkschaften seit ihrer Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg einer wahrhaft kämpferischen Gewerkschaftsbewegung systematisch den Weg verstellen, wir erinnern hier nur an den Kuhhandel Mitbestimmung gegen Remilitarisierung sowie die Säuberungswellen gegen Kommunisten in den 50er Jahren. In jedem Falle hat die Kritik unser Augenmerk für solche Feinheiten geschärft - wir geloben an dieser Stelle ausdrücklich Besserung. --- Richard Schapke

 


DGB verrät werktätige Bevölkerung
- Zum Tarifvertrag im Leiharbeitssektor

Zu Beginn des Jahres 2004 ist mit dem Inkrafttreten der Tarifverträge des Deutschen Gewerkschaftsbundes mit den Verbänden der Zeitarbeitsfirmen (BZA und IGZ) zu rechnen. Schon Lenin formulierte vor rund 100 Jahren sehr treffend, die Führung der Arbeiterbewegung sei ein Bestandteil der Bourgeoisie geworden, und diese Tatsache bewahrheitet sich einmal mehr. Den „Arbeitnehmervertretern“ - Arbeitnehmerverräter wäre wohl die passendere Bezeichnung - der Bundesvorstände des DGB und seiner Teilgewerkschaften ist das Meisterstück geglückt, die ohnehin schon bedenklichen Regelungen des Hartz-Paketes Arm in Arm mit den Vertretern der sozialparasitären Leiharbeitsunternehmen auszuhebeln. Am bedenklichsten ist jedoch, dass die ausgehandelten Tarifverträge auch für das im Aufbau befindlichen Zwangsarbeitssystem der Arbeitsämter, also für die sogenannten Personal-Service-Agenturen Gültigkeit haben werden.
Sah das Hartz-Gesetz noch das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, also die gleichberechtigte Entlohnung der modernen Arbeitssklaven vor, so kann man dank der unergründlichen Weisheit der Führungen des DGB und seiner Teilgewerkschaften hiervon nur noch träumen. Wichtig ist vor allem, dass die zeitliche Begrenzung für den Einsatz eines Leiharbeitsnehmers abgeschafft wurde. Für die Verleihfirmen wird dadurch die Kalkulation entscheidend erleichtert, für die Entleihfirmen der Einsatz von je nach Betriebsbedarf anzuheuernden Arbeitskräften entsprechend attraktiver: Der Zeitrahmen des Verleihs und das Abschließen mehrerer Verträge mit einem Entleiher hintereinander kann problemlos und je nach Bedarf gemanagt werden. Die immer beliebtere ‚Mischkalkulation´ mit ‚Rand-´ und ‚Stammarbeitsplätzen´ im Interesse eines insgesamt niedrigeren Lohnniveaus wird dadurch angefacht; namhafte Unternehmen tummeln sich mittlerweile in diesem profitablen Geschäftszweig und gründen eigene Leiharbeitsfirmen, nicht zuletzt um eigene Entlassene als Leiharbeiter lockerer, bedarfsgerechter und billiger einzusetzen. Ist Leiharbeit in den Reihen der werktätigen Bevölkerung ohnehin schon für Lohndumping und Arbeitsplatzvernichtung („Outsourcing“) verhasst, so ist solcherlei Bestrebungen des asozialen Kapitals nun keinerlei Grenze mehr gesetzt. Angesichts der katastrophalen Lage auf dem Arbeitsmarkt und mit einem bereitstehenden Heer von Zwangsarbeitern, die demnächst in die Personal-Service-Agenturen der Arbeitsämter abgeschoben werden, etabliert sich in der BRD ein Billiglohnsektor von monumentalen Ausmaßen.
Aus bislang 5 Entgeltgruppen wurden kurzerhand 9 gemacht, zudem strich man einvernehmlich die noch im Frühjahr vorgesehenen Regelstundensätze. Sehen wir uns zunächst die Entgeltgruppen an:

Entgeltgruppe 9: Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium bzw. Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erfordern.

Entgeltgruppe 8: Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium erfordern.

Entgeltgruppe 7: Tätigkeiten, die zusätzlich zu den Merkmalen der Entgeltgruppe 6 mehrjährige Berufserfahrung erfordern.

Entgeltgruppe 6: Tätigkeiten, die eine Meister- bzw. Technikerausbildung oder vergleichbare Qualifikationen erfordern.

Entgeltgruppe 5: Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden. Zusätzlich sind Spezialkenntnisse erforderlich, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden sowie eine langjährige Berufserfahrung.

Entgeltgruppe 4: Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden und die eine mehrjährige Berufserfahrung voraussetzen.

Entgeltgruppe 3: Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine Berufsausbildung vermittelt werden. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch mehrjährige Tätigkeitserfahrung in der Entgeltgruppe 2 erworben werden.

Entgeltgruppe 2: Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern, die über die in der Entgeltgruppe 1 erforderliche Anlernzeit hinausgeht sowie Einarbeitung erfordern.

Entgeltgruppe 1: Tätigkeiten, die eine kurze Anlernzeit erfordern.

Waren beispielsweise für die Entgeltgruppe 1 ab 2004 ursprünglich ein Eingangsstundenlohn von 6,85 EUR und ein Regelstundensatz von 8,40 EUR vorgesehen, so können die Lohnsklaven dieser Gruppe grundsätzlich nur noch 6,85 EUR stündlich erwarten. Die Verhandlungsführer der Gewerkschaften und der Arbeitgeber einigten sich darauf, die höheren Regelstundensätze kurzerhand ersatzlos zu streichen. Immerhin ist man so gnädig, bis 2007 den Stundenlohn der Entgeltgruppe 1 auf 7,38 EUR anzuheben - knapp 50 Cent Stundenlohnerhöhung zwischen 2004 und 2007! Der Facharbeiterlohn sollte 2004 10,80 EUR betragen und wurde auf 8,70 EUR abgesenkt, indem man die alte Entgeltgruppe 3 kurzerhand in mehrere neue Gruppen aufteilte. Offiziell heißt es, dass es sich hierbei nur um Mindestlöhne handelt, die langfristig den betriebsüblichen Gehältern anzugleichen sind, aber diese Bestimmung dürfte nur dort greifen, wo es noch einen seiner Verantwortung bewussten Betriebsrat bzw. entsprechende Haustarife gibt. Letztendlich handelt es sich also um ein Objekt der Unternehmerwillkür, und der Betrieb, der freiwillig höhere Löhne zahlt, muss wohl noch erst gegründet werden.

Die ursprünglich vorgesehene Unterscheidung zwischen Eingangs- und Regellohn erklärt sich folgendermaßen: Der Leiharbeitnehmer fängt mit seinem Eingangsstundenlohn an. Nach 12 Monaten erfolgt der Sprung in die Hauptstufe mit einer Lohnerhöhung von 3 %, und nach 24 Monaten erreicht mensch mit einer Lohnerhöhung von weiteren 3,5 % seinen Regelstundensatz. Leistungsbeurteilungen durch den Entleiherbetrieb können das Aufsteigen in die Hauptstufe um ein halbes Jahr beschleunigen, vorausgesetzt, sie fallen „außergewöhnlich gut“ aus. Ein klassischer Fall von Augenwischerei, denn 80 % aller Leiharbeitereinsätze dauern nur maximal 6 Monate lang an. Notfalls hätte der Arbeitgeber das Massenverbrauchsgut Mensch kurzerhand austauschen können - Sicherungen wurden jedenfalls keine eingebaut.

Bei wohlwollender Betrachtung, also nach Angaben der Arbeitgeberseite, liegen die vereinbarten Löhne um 10-15 % unter den Ecktarifen der einzelnen Branchen. Mit dem Anheuern von Leiharbeitern sparen sich entleihende Betriebe Sozialabgaben und Kündigungsschutz und Teile des Stundenlohns. Die Leiharbeiter bekommen am Ende Stundenlöhne ausgezahlt, die um 30% und 40 % unter den betriebsüblichen Gehältern liegen. An ihrer Ausbeutung muss eben noch ein zweiter Kapitalist, der Zeitarbeitsunternehmer verdienen. Berechnungen kritischer Gewerkschafter zufolge können die Lohnunterschiede zwischen Festangestellten und Leiharbeitnehmern mehr als 400 Euro betragen. So bewährt sich die Leiharbeit als Öffnungsklausel für den angeblich überregulierten Arbeitsmarkt; mehrere tausend Zeitarbeitsfirmen sorgen mit ihrem Geschäft für die Senkung der betrieblichen Lohnkosten und damit im Allgemeinen für die Senkung des nationalen Lohnniveaus und damit der Inlandsnachfrage - was soll´s, wir sind ja Exportweltmeister.

Grundlage des Schandvertrages ist die 35-Stunden-Woche bei einer Monatsarbeitszeit von durchschnittlich 151,67 Stunden. Durch die Einführung von Zeitkonten hat der Leiharbeitnehmer unentgeltlich Überstunden zu kloppen. Diese werden nämlich bis zu einem Maximum von 230 (!!!) Stunden auf dem Zeitkonto gutgeschrieben und können, wenn die Personalabteilung gnädig ist, abgefeiert werden. Üblich waren bislang um die 20 bis 35 Stunden, also auch hier eine himmelschreiende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Sind 2,5 Urlaubstage pro Monat weit verbreitet, so haben Leiharbeitnehmer nur Anspruch auf 2,0. Erst ab dem 5. Beschäftigungsjahr wird der Anspruch schrittweise auf 30 Tage angepasst. Mit 150 bis 300 EUR fallen Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch nicht gerade üppig aus, zudem besteht erst nach mehr als 12monatiger Betriebszugehörigkeit ein Anspruch. Die Verleiherfirmen werden sich auch in einem weiteren Punkte freuen: Unseres Wissens nach tauchen nämlich die bislang durchaus üblichen steuerfreien Verpflegungs- und Fahrtkostenzuschüsse nicht mehr auf.

Ebenfalls gestrichen wurden die vereinbarten Branchenzuschläge, also die gleichberechtigte Entlohnung nach den Maßstäben des Einsatzbetriebes ab dem 8. Einsatzmonat. Die Verhandlungen darüber verschob man auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Zu allem Überfluss hat das Machwerk eine Laufzeit von sensationellen 48 Monaten, zusammen mit den 6 Monaten ab dem 01.07.2003 sind das 56 Monate, und die Lohnsteigerungen betragen jährlich lächerliche 2,5 %, beginnend mit dem 01.01.2005. Die Regel- und Mindeststundensätze sollen ausdrücklich nicht an die kalenderjährliche Tarifentwicklung angeglichen werden und sind damit von den ortsüblichen Tariflöhnen abgekoppelt.

Wenden wir uns nun einem wichtigen Punkt unserer Betrachtung zu, nämlich den Entgeltgruppen 1 und 2. Hier finden sich Menschen mit „Vermittlungshemmnissen“ wieder - Langzeitarbeitslose ab dem 7. Monat, Arbeitnehmer über 50 Jahre, Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Schüler und Studenten, in ihren Beruf zurückkehrende Mütter, chronisch Kranke und Schwerbehinderte. Diese Personengruppen stellen bekanntermaßen den Hauptjagdbestand der Zeitarbeitsfirmen und PSA dar. Und gerade sie sind gezwungen, für einen Lohn von 6,85 EUR die Stunde zu arbeiten - vor Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, versteht sich. Wohlwollend berechnet, kommt hierbei ein Nettomonatslohn von vielleicht 750-800 EUR zustande - und das bei ins uferlose steigenden Sozialversicherungsbeiträgen, kletternden Mietpreisen, explodierenden Gebühren und der permanenten „persönlichen Inflation“ (gemeint ist das schleichende Ansteigen der unmittelbaren Lebenshaltungskosten). Kanonenfutter für die bundesdeutsche Ausbeutungsmaschinerie. Damit nicht genug: Unterlaufen die Löhne in den Entleiherbetrieben infolge miserabler Tarifverträge die Vorgaben, springt das Arbeitsamt mit Zuschüssen ein. Bislang galten Löhne, die um mehr als 30 % unterhalb der ortsüblichen Tariflöhne lagen, von Rechts wegen als sittenwidrig, aber diese Zeiten gehören unter sozialdemokratischer Regierung wohl der Vergangenheit an.

Betroffen von diesen ausbeuterischen Regelungen werden Hunderttausende, womöglich bald Millionen, sein. Der „freiheitlichste Staat, der je auf deutschem Boden existierte“ liefert ganze Bevölkerungsgruppen rücksichtslosester Ausbeutung aus, speist sie im Einvernehmen mit dem Kapital mit sich auf die relative Armutsgrenze zubewegenden Hungerlöhnen ab. Hunderttausende werden nicht nur wie bisher faktisch, sondern nun ganz legal aus dem volkswirtschaftlichen Kreislauf ausgeschlossen und letztendlich aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt. Von den gegen Null tendierenden sozialen Aufstiegschancen (Stichwort Selbstreproduktion der Eliten), welche der kapitalistische Klassenstaat BRD den Kindern aus armen Familien laut PISA-Studie bietet, ganz zu schweigen. Die Zweifünftelgesellschaft steht vor der Tür - zwei Fünftel der Bevölkerung leben im Wohlstand, der Rest kann sehen, wo er bleibt. Und die Führungen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften sind als Mittäter an dieser endgültigen Zerstörung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Solidarprinzips beteiligt.

Die Gewerkschaftsführungen handelten ohne jeglichen Auftrag der Mitglieder oder irgendwelcher legitimierten Organe. Es gab keine demokratisch bestimmte Tarifkommission, die zu den Verhandlungsergebnissen hinzugezogen wurde. Die Bundesführungen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften handelten aus eigener Machtvollkommenheit, sie handelten im Sinne einer sozialreaktionären Bundesregierung, bestehend aus der reformistischen SPD und den neoliberalen Grünen, und sie handelten im Sinne eines rein an Profitinteressen orientierten, von Grund auf unmenschlichen Systems - des Kapitalismus.

KLASSENKAMPF JETZT!!!

 

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