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��Wirtschaft und Soziales

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DGB verr�t werkt�tige Bev�lkerung
- Zum Tarifvertrag im Leiharbeitssektor

- �berarbeitete Fassung -

Verfasser: Richard Schapke, im Juli 2003

Vorbemerkung: Die vorige Fassung dieses Aufsatzes erweckte offenbar den Anschein, als richte sich die Kritik des Verfassers grunds�tzlich gegen die Gewerkschafts- und Arbeiterbewegung. Dem ist mitnichten so, wie aus anderen Arbeiten zu vergleichbaren Themen hervorgegangen sein sollte. Nach Diskussionen mit und nach Kritik von aktiv in der Gewerkschaftsarbeit t�tigen Genossen und Kameraden erschien es daher notwendig, den Aufsatz umzuformulieren. An einer Beleidigung aktiv an der Basis t�tiger Gewerkschafter und namentlich der Gewerkschaftslinken war dem Verfasser zu keiner Zeit gelegen; die Bedeutung einer aktiven und k�mpferischen Gewerkschaftsbewegung ist selbstredend fundamental. Auf einem anderen Blatt Papier steht allerdings, dass die reformistischen F�hrungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes und seiner Einzelgewerkschaften seit ihrer Gr�ndung nach dem Zweiten Weltkrieg einer wahrhaft k�mpferischen Gewerkschaftsbewegung systematisch den Weg verstellen, wir erinnern hier nur an den Kuhhandel Mitbestimmung gegen Remilitarisierung sowie die S�uberungswellen gegen Kommunisten in den 50er Jahren. In jedem Falle hat die Kritik unser Augenmerk f�r solche Feinheiten gesch�rft - wir geloben an dieser Stelle ausdr�cklich Besserung. --- Richard Schapke

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DGB verr�t werkt�tige Bev�lkerung
- Zum Tarifvertrag im Leiharbeitssektor

Zu Beginn des Jahres 2004 ist mit dem Inkrafttreten der Tarifvertr�ge des Deutschen Gewerkschaftsbundes mit den Verb�nden der Zeitarbeitsfirmen (BZA und IGZ) zu rechnen. Schon Lenin formulierte vor rund 100 Jahren sehr treffend, die F�hrung der Arbeiterbewegung sei ein Bestandteil der Bourgeoisie geworden, und diese Tatsache bewahrheitet sich einmal mehr. Den „Arbeitnehmervertretern“ - Arbeitnehmerverr�ter w�re wohl die passendere Bezeichnung - der Bundesvorst�nde des DGB und seiner Teilgewerkschaften ist das Meisterst�ck gegl�ckt, die ohnehin schon bedenklichen Regelungen des Hartz-Paketes Arm in Arm mit den Vertretern der sozialparasit�ren Leiharbeitsunternehmen auszuhebeln. Am bedenklichsten ist jedoch, dass die ausgehandelten Tarifvertr�ge auch f�r das im Aufbau befindlichen Zwangsarbeitssystem der Arbeits�mter, also f�r die sogenannten Personal-Service-Agenturen G�ltigkeit haben werden.
Sah das Hartz-Gesetz noch das Prinzip „Gleicher Lohn f�r gleiche Arbeit“, also die gleichberechtigte Entlohnung der modernen Arbeitssklaven vor, so kann man dank der unergr�ndlichen Weisheit der F�hrungen des DGB und seiner Teilgewerkschaften hiervon nur noch tr�umen. Wichtig ist vor allem, dass die zeitliche Begrenzung f�r den Einsatz eines Leiharbeitsnehmers abgeschafft wurde. F�r die Verleihfirmen wird dadurch die Kalkulation entscheidend erleichtert, f�r die Entleihfirmen der Einsatz von je nach Betriebsbedarf anzuheuernden Arbeitskr�ften entsprechend attraktiver: Der Zeitrahmen des Verleihs und das Abschlie�en mehrerer Vertr�ge mit einem Entleiher hintereinander kann problemlos und je nach Bedarf gemanagt werden. Die immer beliebtere ‚Mischkalkulation� mit ‚Rand-� und ‚Stammarbeitspl�tzen� im Interesse eines insgesamt niedrigeren Lohnniveaus wird dadurch angefacht; namhafte Unternehmen tummeln sich mittlerweile in diesem profitablen Gesch�ftszweig und gr�nden eigene Leiharbeitsfirmen, nicht zuletzt um eigene Entlassene als Leiharbeiter lockerer, bedarfsgerechter und billiger einzusetzen. Ist Leiharbeit in den Reihen der werkt�tigen Bev�lkerung ohnehin schon f�r Lohndumping und Arbeitsplatzvernichtung („Outsourcing“) verhasst, so ist solcherlei Bestrebungen des asozialen Kapitals nun keinerlei Grenze mehr gesetzt. Angesichts der katastrophalen Lage auf dem Arbeitsmarkt und mit einem bereitstehenden Heer von Zwangsarbeitern, die demn�chst in die Personal-Service-Agenturen der Arbeits�mter abgeschoben werden, etabliert sich in der BRD ein Billiglohnsektor von monumentalen Ausma�en.
Aus bislang 5 Entgeltgruppen wurden kurzerhand 9 gemacht, zudem strich man einvernehmlich die noch im Fr�hjahr vorgesehenen Regelstundens�tze. Sehen wir uns zun�chst die Entgeltgruppen an:

Entgeltgruppe 9: T�tigkeiten, die ein Hochschulstudium bzw. T�tigkeiten, die ein Fachhochschulstudium und mehrj�hrige Berufserfahrung erfordern.

Entgeltgruppe 8: T�tigkeiten, die ein Fachhochschulstudium erfordern.

Entgeltgruppe 7: T�tigkeiten, die zus�tzlich zu den Merkmalen der Entgeltgruppe 6 mehrj�hrige Berufserfahrung erfordern.

Entgeltgruppe 6: T�tigkeiten, die eine Meister- bzw. Technikerausbildung oder vergleichbare Qualifikationen erfordern.

Entgeltgruppe 5: T�tigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch eine mindestens dreij�hrige Berufsausbildung vermittelt werden. Zus�tzlich sind Spezialkenntnisse erforderlich, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden sowie eine langj�hrige Berufserfahrung.

Entgeltgruppe 4: T�tigkeiten, f�r die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreij�hrige Berufsausbildung vermittelt werden und die eine mehrj�hrige Berufserfahrung voraussetzen.

Entgeltgruppe 3: T�tigkeiten, f�r die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine Berufsausbildung vermittelt werden. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten k�nnen auch durch mehrj�hrige T�tigkeitserfahrung in der Entgeltgruppe 2 erworben werden.

Entgeltgruppe 2: T�tigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern, die �ber die in der Entgeltgruppe 1 erforderliche Anlernzeit hinausgeht sowie Einarbeitung erfordern.

Entgeltgruppe 1: T�tigkeiten, die eine kurze Anlernzeit erfordern.

Waren beispielsweise f�r die Entgeltgruppe 1 ab 2004 urspr�nglich ein Eingangsstundenlohn von 6,85 EUR und ein Regelstundensatz von 8,40 EUR vorgesehen, so k�nnen die Lohnsklaven dieser Gruppe grunds�tzlich nur noch 6,85 EUR st�ndlich erwarten. Die Verhandlungsf�hrer der Gewerkschaften und der Arbeitgeber einigten sich darauf, die h�heren Regelstundens�tze kurzerhand ersatzlos zu streichen. Immerhin ist man so gn�dig, bis 2007 den Stundenlohn der Entgeltgruppe 1 auf 7,38 EUR anzuheben - knapp 50 Cent Stundenlohnerh�hung zwischen 2004 und 2007! Der Facharbeiterlohn sollte 2004 10,80 EUR betragen und wurde auf 8,70 EUR abgesenkt, indem man die alte Entgeltgruppe 3 kurzerhand in mehrere neue Gruppen aufteilte. Offiziell hei�t es, dass es sich hierbei nur um Mindestl�hne handelt, die langfristig den betriebs�blichen Geh�ltern anzugleichen sind, aber diese Bestimmung d�rfte nur dort greifen, wo es noch einen seiner Verantwortung bewussten Betriebsrat bzw. entsprechende Haustarife gibt. Letztendlich handelt es sich also um ein Objekt der Unternehmerwillk�r, und der Betrieb, der freiwillig h�here L�hne zahlt, muss wohl noch erst gegr�ndet werden.

Die urspr�nglich vorgesehene Unterscheidung zwischen Eingangs- und Regellohn erkl�rt sich folgenderma�en: Der Leiharbeitnehmer f�ngt mit seinem Eingangsstundenlohn an. Nach 12 Monaten erfolgt der Sprung in die Hauptstufe mit einer Lohnerh�hung von 3 %, und nach 24 Monaten erreicht mensch mit einer Lohnerh�hung von weiteren 3,5 % seinen Regelstundensatz. Leistungsbeurteilungen durch den Entleiherbetrieb k�nnen das Aufsteigen in die Hauptstufe um ein halbes Jahr beschleunigen, vorausgesetzt, sie fallen „au�ergew�hnlich gut“ aus. Ein klassischer Fall von Augenwischerei, denn 80 % aller Leiharbeitereins�tze dauern nur maximal 6 Monate lang an. Notfalls h�tte der Arbeitgeber das Massenverbrauchsgut Mensch kurzerhand austauschen k�nnen - Sicherungen wurden jedenfalls keine eingebaut.

Bei wohlwollender Betrachtung, also nach Angaben der Arbeitgeberseite, liegen die vereinbarten L�hne um 10-15 % unter den Ecktarifen der einzelnen Branchen. Mit dem Anheuern von Leiharbeitern sparen sich entleihende Betriebe Sozialabgaben und K�ndigungsschutz und Teile des Stundenlohns. Die Leiharbeiter bekommen am Ende Stundenl�hne ausgezahlt, die um 30% und 40 % unter den betriebs�blichen Geh�ltern liegen. An ihrer Ausbeutung muss eben noch ein zweiter Kapitalist, der Zeitarbeitsunternehmer verdienen. Berechnungen kritischer Gewerkschafter zufolge k�nnen die Lohnunterschiede zwischen Festangestellten und Leiharbeitnehmern mehr als 400 Euro betragen. So bew�hrt sich die Leiharbeit als �ffnungsklausel f�r den angeblich �berregulierten Arbeitsmarkt; mehrere tausend Zeitarbeitsfirmen sorgen mit ihrem Gesch�ft f�r die Senkung der betrieblichen Lohnkosten und damit im Allgemeinen f�r die Senkung des nationalen Lohnniveaus und damit der Inlandsnachfrage - was soll�s, wir sind ja Exportweltmeister.

Grundlage des Schandvertrages ist die 35-Stunden-Woche bei einer Monatsarbeitszeit von durchschnittlich 151,67 Stunden. Durch die Einf�hrung von Zeitkonten hat der Leiharbeitnehmer unentgeltlich �berstunden zu kloppen. Diese werden n�mlich bis zu einem Maximum von 230 (!!!) Stunden auf dem Zeitkonto gutgeschrieben und k�nnen, wenn die Personalabteilung gn�dig ist, abgefeiert werden. �blich waren bislang um die 20 bis 35 Stunden, also auch hier eine himmelschreiende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Sind 2,5 Urlaubstage pro Monat weit verbreitet, so haben Leiharbeitnehmer nur Anspruch auf 2,0. Erst ab dem 5. Besch�ftigungsjahr wird der Anspruch schrittweise auf 30 Tage angepasst. Mit 150 bis 300 EUR fallen Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch nicht gerade �ppig aus, zudem besteht erst nach mehr als 12monatiger Betriebszugeh�rigkeit ein Anspruch. Die Verleiherfirmen werden sich auch in einem weiteren Punkte freuen: Unseres Wissens nach tauchen n�mlich die bislang durchaus �blichen steuerfreien Verpflegungs- und Fahrtkostenzusch�sse nicht mehr auf.

Ebenfalls gestrichen wurden die vereinbarten Branchenzuschl�ge, also die gleichberechtigte Entlohnung nach den Ma�st�ben des Einsatzbetriebes ab dem 8. Einsatzmonat. Die Verhandlungen dar�ber verschob man auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Zu allem �berfluss hat das Machwerk eine Laufzeit von sensationellen 48 Monaten, zusammen mit den 6 Monaten ab dem 01.07.2003 sind das 56 Monate, und die Lohnsteigerungen betragen j�hrlich l�cherliche 2,5 %, beginnend mit dem 01.01.2005. Die Regel- und Mindeststundens�tze sollen ausdr�cklich nicht an die kalenderj�hrliche Tarifentwicklung angeglichen werden und sind damit von den orts�blichen Tarifl�hnen abgekoppelt.

Wenden wir uns nun einem wichtigen Punkt unserer Betrachtung zu, n�mlich den Entgeltgruppen 1 und 2. Hier finden sich Menschen mit „Vermittlungshemmnissen“ wieder - Langzeitarbeitslose ab dem 7. Monat, Arbeitnehmer �ber 50 Jahre, Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Sch�ler und Studenten, in ihren Beruf zur�ckkehrende M�tter, chronisch Kranke und Schwerbehinderte. Diese Personengruppen stellen bekannterma�en den Hauptjagdbestand der Zeitarbeitsfirmen und PSA dar. Und gerade sie sind gezwungen, f�r einen Lohn von 6,85 EUR die Stunde zu arbeiten - vor Steuern und Sozialversicherungsbeitr�gen, versteht sich. Wohlwollend berechnet, kommt hierbei ein Nettomonatslohn von vielleicht 750-800 EUR zustande - und das bei ins uferlose steigenden Sozialversicherungsbeitr�gen, kletternden Mietpreisen, explodierenden Geb�hren und der permanenten „pers�nlichen Inflation“ (gemeint ist das schleichende Ansteigen der unmittelbaren Lebenshaltungskosten). Kanonenfutter f�r die bundesdeutsche Ausbeutungsmaschinerie. Damit nicht genug: Unterlaufen die L�hne in den Entleiherbetrieben infolge miserabler Tarifvertr�ge die Vorgaben, springt das Arbeitsamt mit Zusch�ssen ein. Bislang galten L�hne, die um mehr als 30 % unterhalb der orts�blichen Tarifl�hne lagen, von Rechts wegen als sittenwidrig, aber diese Zeiten geh�ren unter sozialdemokratischer Regierung wohl der Vergangenheit an.

Betroffen von diesen ausbeuterischen Regelungen werden Hunderttausende, wom�glich bald Millionen, sein. Der „freiheitlichste Staat, der je auf deutschem Boden existierte“ liefert ganze Bev�lkerungsgruppen r�cksichtslosester Ausbeutung aus, speist sie im Einvernehmen mit dem Kapital mit sich auf die relative Armutsgrenze zubewegenden Hungerl�hnen ab. Hunderttausende werden nicht nur wie bisher faktisch, sondern nun ganz legal aus dem volkswirtschaftlichen Kreislauf ausgeschlossen und letztendlich aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt. Von den gegen Null tendierenden sozialen Aufstiegschancen (Stichwort Selbstreproduktion der Eliten), welche der kapitalistische Klassenstaat BRD den Kindern aus armen Familien laut PISA-Studie bietet, ganz zu schweigen. Die Zweif�nftelgesellschaft steht vor der T�r - zwei F�nftel der Bev�lkerung leben im Wohlstand, der Rest kann sehen, wo er bleibt. Und die F�hrungen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften sind als Mitt�ter an dieser endg�ltigen Zerst�rung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Solidarprinzips beteiligt.

Die Gewerkschaftsf�hrungen handelten ohne jeglichen Auftrag der Mitglieder oder irgendwelcher legitimierten Organe. Es gab keine demokratisch bestimmte Tarifkommission, die zu den Verhandlungsergebnissen hinzugezogen wurde. Die Bundesf�hrungen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften handelten aus eigener Machtvollkommenheit, sie handelten im Sinne einer sozialreaktion�ren Bundesregierung, bestehend aus der reformistischen SPD und den neoliberalen Gr�nen, und sie handelten im Sinne eines rein an Profitinteressen orientierten, von Grund auf unmenschlichen Systems - des Kapitalismus.

KLASSENKAMPF JETZT!!!

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