Politische Theorie

 

Die Lebenslüge der verfassungstreuen Rechten

 

Von Jürgen Schwab

Der Wahlerfolg der NPD bei der sächsischen Landtagswahl im September 2004 und die darauffolgende Politik der nationaldemokratischen Landtagsfraktion gibt Anlaß genug, an diesem Beispiel das Verhältnis der zeitgenössischen nationalen Rechten zum BRD-Parlamentarismus kritisch zu beleuchten. Entgegen früherer kritischer Positionen von Parteigremien zum BRD-Parlamentarismus [1] besteht die neue NPD-Strategie darin, einen Spagat vornehmen zu wollen, der sich zwischen zwei parteipolitischen Notwendigkeiten bewegt: Einerseits geht es um die Anpassung an den BRD-Parlamentarismus, andererseits um die Rücksichtnahme auf das Spektrum des Neonationalsozialismus, das auf inhaltlose  Provokation ausgerichtet ist („88“). Beide Pole der neuen NPD-Strategie entspringen dem oligarchischen Interesse des Personenkreises, der seine weitere soziale Zukunft auf die Existenz der Dresdner Landtagsfraktion ausgerichtet hat.

 

Das oligarchische Interesse von Parteipolitikern

 Es wäre nun zu einfach, den sächsischen NPD-Politikern bloßen Opportunismus vorzuwerfen, als ob die Anpassung ans parlamentarische System eine Frage guten oder schlechten Charakters sei. Das oligarchische System funktioniert ja gerade deshalb, weil es erfolgreich an die menschlichen Begehrlichkeiten und Bequemlichkeiten appelliert, die wohl jeder Person – mag sie noch so idealistisch gestimmt sein – mehr oder weniger zueigen sind. Dieser Grundsatz gilt sowohl für Kritiker als auch für die Kritisierten des derzeitigen NPD-Kurses. Insofern hat sich bisher leider die NPD-Führung als völlig unfähig zum Diskurs mit ihren Kritikern erwiesen.

Vom saarländischen NPD-Funktionär Frank Franz wurde gar behauptet, die nationalen Kritiker der NPD seien ausschließlich vom „Futterneid“ bestimmt, [2] so als ob das Vortragen oder Unterlassen von Kritik nur eine Frage des Geldes sei.   Dies sind natürlich nur Nebelkanonen, die den Blick auf die Wirklichkeit der Parteioligarchie verstellen sollen. Denn es geht hier nicht darum, daß – pragmatisch betrachtet – Abgeordnete und Fraktionsassistenten der NPD (wie auch anderer nationaler Parteien) in ansprechender Weise für ihre parlamentarische Arbeit entlohnt werden sollen. Frank Ahrens, Fraktionsassistent von Holger Apfel, hat aufgrund der polemischen Debatte in einem Weltnetzforum den Standpunkt vertreten, daß solche Personen, die beispielsweise 40 Stunden in der Woche für die Politik arbeiten, dafür auch ordentlich bezahlt werden sollten. Dem kann der Verfasser voll und ganz zustimmen. Das Thema ist nämlich nicht, daß Politiker für ihre Politik als Beruf Geld beziehen, sondern wie ernst sie ihre politischen Grundsätze nehmen, wenn sie erst einmal ins Parlament eingezogen sind (oder ob sie jemals Grundsätze besessen haben). Und in diesem Punkt sind die diffusen Positionen der derzeitigen NPD-Politik der Kritik zu unterziehen.

Grundsätzlich ist natürlich jede Partei eine Oligarchie. Diese Erkenntnis ist zumindest für Kenner der Lektüre von Robert Michels nicht neu. [3] Und diejenigen Parteipolitiker, die behaupten, daß gerade ihre Partei die einzige Ausnahme darstelle, eben keine Oligarchie sei, dürften in ihrer Scheinheiligkeit als die größten Oligarchen gelten.

Der Hauptmechanismus des Parteiwesens besteht darin, daß Parteipolitiker jeglicher Couleur wie Wirtschaftsführer am Erfolg gemessen werden. Und Erfolg in diesem Sinne muß – gegenüber der medialen Öffentlichkeit und den eigenen Anhängern – empirisch, am besten zahlenmäßig nachweisbar sein. Im liberal-kapitalistischen System entspricht dem Profit des Unternehmers die Stimmenmaximierung des Parteipolitikers. Robert Michels sah bereits die parteipolitisch „immanente Tendenz“ gegeben, sich „zu erweitern“ und „auszudehnen“. [4] Das heißt in unserem Fall, eine NPD-Führung, die bei Wahlen ständig an der 5-Prozent-Hürde scheitert, die keine Parlamentsmandate zu erobern fähig ist, die nicht imstande ist, auf Teufel komm’ raus ständig neue Mitglieder zu werben, wird als Clique von Versagern wahrgenommen. In diesem psychologischen Notzustand standen und stehen Udo Voigt, Holger Apfel und Peter Marx. Was für die Wirtschaft des Kapitalismus gilt, hat auch seine Gültigkeit in der Parteipolitik: Wachs’ oder stirb! Das einer Partei innewohnende Wachstumsgebot muß aber notwendigerweise fundamentalistische Positionen in die Defensive geraten lassen. Die ersehnten Tausende von Neumitglieder werden wohl zum geringsten Teil Nationalrevolutionäre sein. Am Ende des Marsches durch die Institutionen – so jedenfalls die geschichtliche Erfahrung – steht nicht die „Abwicklung“ der Institutionen, sondern die institutionelle Veränderung der Marschierer. Die Beispiele sind mittlerweile Legion: Die Grünen, PDS, FPÖ bzw. BZÖ, Alleanza Nationale.

Der Bundesvorsitzende der Jungen Nationaldemokraten (JN) Stefan Rochow wirft im JN-Organ Der Pfeil der PDS vor,  daß diese – weil sie dem „Machtgedanken erlegen“ sei – „ihre sozialen Forderungen aus dem Parteiprogramm“ nicht umzusetzen gedenke. [5] Die SED-Nachfolgepartei hat es bisher in verschiedenen mitteldeutschen Ländern immerhin zu Beteiligungen an Landesregierungen gebracht und steht dort entgegen ihres Programmes für finanzielle Streichungen im öffentlichen Dienst. Die NPD hingegen sitzt seit zwei Legislaturperioden im Stadtrat des sächsischen Wurzen, wo sie unlängst gemeinsam mit der CDU einen Beschluß zur Einsparung im kommunalen Haushalt gefaßt hatte, weshalb sich die Stadtverwaltung jetzt wohl außerstande sieht, die Schulen putzen zu lassen. [6] Dies ist die ersten Stufe der Globalisierung, an der sich Nationaldemokraten beteiligen: die Streichung öffentlicher Gelder im kommunalen Bereich. Die nächsten Schritte könnten bei Finanzknappheit im Stadtsäckel zunächst die Einführung des Schulgeldes und danach gar die Privatisierung von Schulen sein. [7] Das Beispiel macht deutlich, daß Anpassung gegenüber dem System nicht eine Frage von bestimmten Parteibüchern ist, sondern von Parteipolitik überhaupt. Zur Erkenntniserweiterung hilft uns die Mentalität „Haltet den Dieb!“ einfach nicht weiter!

 

Parlamentarischer Erfolg bedingt programmatische Beliebigkeit

 Der erfolgreiche Marsch durch die Institutionen bedingt programmatische Beliebigkeit. Einerseits ist parteipolitische Opposition, die – wie im Falle der NPD – aus den etablierten Medien ausgegrenzt wird bzw. sich dort nicht selbst darstellen kann, dringend auf ihr Fußvolk an der Basis angewiesen, um aus eigener Kraft heraus kampagnenfähig zu sein und mediale Öffentlichkeit erzwingen zu können. Schließlich ist für Randparteien, die (wie REP und DVU) über keine aktivistische Basis verfügen, der Einzug bzw. Wiedereinzug in den parlamentarischen Betrieb eine äußerst unsichere Angelegenheit. Andererseits ermöglicht Anpassungsbereitschaft an die Gepflogenheiten und terminologischen Vorgaben des parlamentarischen Systems für solche Seelen, die bislang unter gesellschaftlicher Stigmatisierung gelitten haben, ein neues Gefühl der Anerkennung und Genugtuung, die den Betreffenden durch die etablierten Kräfte zuteil werden, die nun ihrerseits der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag Professionalität und „ekelhaft intelligent[es]“ Verhalten zuerkennen. [8] Die parlamentarische Anpassung, die nun als „Professionalität“ und „Intelligenz“ in den etablierten Medien gilt, [9] ermöglicht der NPD das bisher starre Klischee der „primitiven und gewalttätigen Neonazi-Partei“ zu kompensieren, wodurch die Partei bei künftigen Wahlen – so die Hoffnung der Führung – neue Wähler (und Mitglieder) aus der „Mitte der Gesellschaft“ gewinnen könnte.

Während NPD-Politiker Bereitschaft zeigen, der parlamentarischen Mentalität zu entsprechen, muß aber dennoch – und das ist das Kunststück, das Fraktionschef Holger Apfel anstrebt – der szenetypische, gerade auch neonationalsozialistische Stallgeruch beibehalten werden, um Teile der aktiven NPD-Basis und ihres Vorfeldes der freien Kameradschaften nicht mißtrauisch zu machen bzw. sie bei guter Laune zu halten. In Anbetracht dieses an sich widersprüchlichen Spagats ist es erklärbar, daß – zum Mißfallen nationalrevolutionärer Theoretiker und Publizisten – rein zwangsläufig Begriffe wie „Fundamentalopposition“ und „Systemopposition“ zu hohlen Phrasen mutieren müssen, die jeglicher inhaltlichen Substanz entbehren. Denn diese Schlagworte müssen für jeden oligarchischen Zweck offen sein. Das heißt: Der Richter am Bundesverfassungsgericht, der eventuell mit einem neuen NPD-Verbotsverfahren konfrontiert werden könnte, muß etwas anderes unter „System“ verstehen als der Neonationalsozialist an der Basis der NPD, der mit diesem Fetisch seine NS-pornographische Neigung ausleben möchte. Für beide Zielgruppen muß demzufolge der Begriff „System“ offen, das heißt aber letztendlich inhaltsleer sein. Es ist also neben dem intellektuellen Defizit das oligarchische Interesse rechter Parteipolitiker, das politische Begriffe nicht greifbar werden läßt. Parteipolitisch motivierte Begriffe sind wie Fische, die einem immer wieder aus der Hand gleiten.

Der Verfasser wird nun in den nachfolgenden Ausführungen die Detailanalyse aus einem vorangegangenen Aufsatz aufgreifen, [10] die sich vor allem auf Positionsbestimmungen von Holger Apfel (NPD-Fraktionsvorsitzender) und Andreas Molau (stellvertretender DS-Chefredakteur) bezogen hatte, wobei er dieses Material um neuere Äußerungen von NPD-Politikern und Publizisten anreichern wird, um somit auch aufzuzeigen, daß der bereits zuvor beschriebene Kurs („Rechtspopulismus + Neonationalsozialismus“) sich innerhalb der NPD kontinuierlich zu entwickeln beginnt. Somit wird auch deutlich, daß es sich bei dem neuen Kurs, der mit dem Landtagseinzug vom September 2004 einsetzt, nicht etwa um einen dilettantischen Ausrutscher handelt, sondern daß vielmehr hinter der populistischen bzw. brdnationalsozialistischen Begriffsverwirrung Systematik steckt.

 

Rechtspopulismus und Demokratiebegriff

 Für die vorliegende Untersuchung des gegenwärtigen NPD-Kurses und generell bei Analyse von Opposition in sogenannten parlamentarischen Demokratien ist der Begriff der „Demokratie“ von zentraler Bedeutung. Um diesen bemüht sich nun Karl Richter, der die parlamentarischen Funktionsmechanismen wie kaum ein anderer der nationalen Rechten kennt. Anfang der neunziger Jahre war der Bayer Fraktionsassistent des damaligen REP-Bundesvorsitzenden Franz Schönhuber im Europäischen Parlament in Straßburg. Seine Kompetenz setzt Richter nun für die sächsische Landtagsfraktion der NPD ein. Er dürfte wohl als Chefideologe Holger Apfels zutreffend bezeichnet sein. Deshalb können wir auch anhand jüngerer Aufsätze aus der Feder Richters den neuen Kurs der NPD skizzieren. In einem Beitrag in Deutschland und Gegenwart über Friedrich Schiller bekennt sich Richter als Feind der Demokratie. „Griffiger und richtiger“, so der Autor, „ist selten über das demokratische Prinzip geurteilt worden“ als im Demetrius-Fragment des Dichterfürsten: [11]

„Was ist Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn;

Verstand ist stets bei wen’gen nur gewesen.

Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat?

Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl?

Er muß dem Mächtigen, der ihn bezahlt,

Um Brot und Stiefel seine Stimm’ verkaufen.

Man soll die Stimmen wägen und nicht zählen;

Der Staat muß untergehn, früh oder spät,

Wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.“

Wenige Wochen zuvor schrieb Richter das genaue Gegenteil: In Nation & Europa positioniert er sich als Verfechter der sogenannten parlamentarischen Demokratie, die ja bekanntlich auf Mehrheitsentscheidungen beruht. „Parlamente sind eine gute Sache“, denn: „Sie dienen der Entscheidungsfindung im politischen Prozeß, dem Austausch der Meinungen und Argumente, der Diskussion“. [12]

Das mag für schlichte Gemüter überzeugend klingen. Bei genauerem Hinsehen jedoch präsentiert sich uns der Autor freilich als Verfechter des herrschenden Liberalismus, der zwischen Liberalismus und Demokratie nicht zu unterscheiden weiß. Hätte Richter, bevor er diese Zeilen schrieb, zu Carl Schmitts Schrift Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus (1923) gegriffen, die heute umso mehr aktuell ist, so wären in ihm wohl zumindest Zweifel an seiner parlamentarischen Selbsttäuschung aufgekommen. Was Schmitt anbelangt, so hatte dieser in seiner legendären Schrift die Legitimation des Parlamentarismus, die in „Diskussion und Öffentlichkeit“ bestehen soll, als „veraltete[n] Gedankengänge“ entlarvt. [13]

In dieser veralteten Welt des Parlamentarismus, die lediglich aufgrund des Kriegsausgangs von 1945 und dem Untergang des Sowjetkommunismus von 1989 noch einmal eine künstliche Daseinsverlängerung erhalten hat, scheint Richter gefangen zu sein, wenn er schreibt: „Nicht zu Unrecht zählt der Parlamentarismus denn auch zu den tragenden Säulen des demokratischen Systems. [...] Parlament oder vergleichbare Gremien gelten in der europäischen Verfassungsgeschichte als wichtige Meilensteine auf dem Weg zur modernen Demokratie.“ [14] Entgegengesetztes lesen wir bei Carl Schmitt: „Der Glaube an den Parlamentarismus, an ein government by discussion, gehört in die Gedankenwelt des Liberalismus. Er gehört nicht zur Demokratie. Beides, Liberalismus und Demokratie, muß voneinander getrennt werden, damit das heterogen zusammengesetzte Gebilde erkannt wird, das die moderne Massendemokratie ausmacht.“ [15] Hans Zehrer stellte 1928 hinsichtlich der Weimarer Republik fest: „Wir haben Parlamentarismus, Demokratie haben wir nicht!“ [16]

Nach klassischer Definition – etwa der von Thomas Hobbes – würde Demokratie idealtypisch voraussetzen, daß die Souveränität nicht bei einer Person (Monarchie) bzw. bei wenigen Personen (Aristokratie) liegt, sondern bei einer Versammlung aller Staatsbürger (Demokratie bzw. Volksstaat). [17] Die Vorstellung also, das Volk könne in einer Versammlung von wenigen Personen repräsentiert sein, hat nichts mit „Demokratie“ zu tun, sondern wäre zutreffenderweise als „Oligarchie“, der Degenerationsform der Aristokratie, zu bezeichnen. Auf die besondere „Grausamkeit“ der modernen „Oligarchie“, die zur Vernichtung der Freiheit führt, hat Papst Benedikt XVI. vor ein paar Jahren in einem interessanten Aufsatz hingewiesen. [18]

Von der notwendigen Unterscheidung von Demokratie und Oligarchie einmal abgesehen, so  ist die demokratietheoretische Vorstellung, das gesamte wahlberechtigte Volk sitze in der Regierung, ein reines Ideal. Man kann  sich gerade noch vorstellen, daß sich das stimmberechtigte Schweizer Volk – in seine Kantone gegliedert – auf einem Marktplatz versammelt, modern organisiert könnte man in Flächenstaaten an einem Sonntag Volksentscheide abhalten, ein entsprechendes Procedere wäre auch über Fernsehen und Weltnetz vorstellbar (vom Unsinn einer solchen Vorgehensweise einmal abgesehen).

So oder so benötigt man aber immer noch eine Regierung, eine Verwaltung – mit allen ihren Organen – die Volksentscheide umsetzt. Denn – um es an einem Beispiel festzumachen – die von der NPD erwünschte „Ausländerrückführung“ ist nicht nur eine Frage der Zustimmung des deutschen Volkes, sondern eine Machtfrage, die auf Verwaltung und Polizei angewiesen wäre. Denn ein bloßer Volksentscheid ändert materiell noch nichts an der Ausländerpolitik. Somit dürfte also feststehen, daß die Vorstellung eines „demokratischen Staates“ im Grunde genommen auf Fiktion, Propaganda bzw. Selbstbetrug hinausläuft. Auch wenn es einen solchen gar nicht geben kann, wäre aber sehr wohl demokratische Mitbestimmung entsprechend einer Mischverfassung (über Volksentscheide, Wahl von Staatsoberhaupt und berufsständischem Parlament) denkbar. Das hier skizzierte Beispiel zeigt, daß demokratische Mitbestimmung des Volkes nicht notwendig auf Existenz von Parteien hinausläuft. Nicht einmal die Existenz eines Parlaments wäre für demokratische Mitbestimmung zwingend notwendig. Die Behauptung, Demokratie setze die Existenz von Parlament und Parteien voraus, ist liberalistische Ideologie und Propaganda – und sonst nichts.

Vom Idealtypen einer identitären Demokratie einmal abgesehen, für den wohl kein Philosoph deutlicher Position bezieht als Jean-Jacques Rousseau, [19] so ist darüber hinaus die direkte Wahl von Parlament und Staatsoberhaupt (und über dieses die Regierung) vorstellbar. Hierbei sollten wir allerdings nicht von „Demokratie“, sondern von „demokratischer Methode“ sprechen, die rein verfahrenstechnisch in Mehrheitsentscheidung liegt, und die – in bezug auf  Parlamentswahlen – in der BRD gegeben ist. Mit „Demokratie“ im ideellen Sinne (Volksentscheid über wichtige Fragen, darüber hinaus Direktwahl des Staatsoberhauptes) haben die eigentlichen Schöpfer des Grundgesetzes – die Westalliierten – freilich nichts im Sinne gehabt. Die USA und ihre Verbündeten sind ja gerade in unseren Tagen drauf und dran, Alternativen „autoritärer Demokratien“ den Garaus zu machen. Weißrußland unter Lukaschenko ist ein solches System, das beweist, daß der Wille des Volkes besser in einer Person als in einem Parlament zu repräsentieren ist. Carl Schmitt hat diese Erkenntnis bereits 1923 formuliert: „Wenn aus praktischen und technischen Gründen statt des Volkes Vertrauensleute des Volkes entscheiden, kann ja auch im Namen desselben Volkes ein einziger Vertrauensmann entscheiden, und die Argumentation würde, ohne aufzuhören demokratisch zu sein, einen antiparlamentarischen Cäsarismus rechtfertigen.“ [20]  

Der Hinweis auf die notwendige Unterscheidung von direkt-demokratischem Ideal und demokratischer (Mehrheits-) Methode sollte aber nicht den Blick auf den eigentlichen Wesenskern der demokratischen Idee verstellen. Nach Schmitt liegt der demokratische Gedanke in „substanzieller Gleichheit und Homogenität“ begründet. [21]

Demzufolge verbietet es sich für nationale Publizisten, den Versuch, auf deutschem Boden eine multikulturelle Gesellschaft heranzuzüchten, als „Demokratie“ zu bezeichnen. Schließlich ist die Vorstellung einer „Menschheitsdemokratie“, [22] die keine völkische Unterscheidung und staatliche Souveränität vorsieht, dem Liberalismus zuzuordnen. Folgerichtig hat im Bundestag, Bundesrat und den Rundfunkräten grundsätzlich jeder Mensch seinen Platz, sofern er über die bundesrepublikanische „Staats“-Bürgerschaft verfügt und er nach demokratischer Mehrheitsmethode gewählt worden ist – und das unabhängig völkischer Kategorien: egal ob es sich um den Niedersachsen Holger Apfel handelt, um den Türken Cem Özdemir oder um den Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in der BRD Paul Spiegel. Im Nürnberger Stadtrat werden die Menschenrechte vom fränkischen Urgestein Ralf Ollert (NPD) und dem Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Arno Hamburger (SPD) verfochten. [23] Daß jeder der beiden Stadträte etwas völlig anderes darunter versteht, bedarf hier keiner weiteren Erläuterung.

 

Parlamentarismus ist nicht Demokratie

 Während NPD-Politiker offenbar nicht willens bzw. fähig sind, zwischen A und B zu unterscheiden (A: Liberalismus, Parlamentarismus, Menschenrechte; B: Demokratie, Nationalstaat, [24] europäisches Völkerrecht), unterschied Carl Schmitt beide Phänomene bereits vor über achtzig Jahren messerscharf. Seine Schrift Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus von 1923 wird zwar im DS-Katalog angeboten – was loebenswert ist –, aber offensichtlich von NPD-Meinungsführern nicht gelesen. Nachhilfeunterricht könnte man sich ebenso von Max Weber geben lassen, der in seinem Aufsatz Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland (1918) darauf hinwies, daß „Parlamentarisierung und Demokratisierung [...] durchaus nicht notwendig in Wechselbeziehung, sondern oft im Gegensatz zueinander“ stehen. [25]

Parteipolitiker sind immer Pragmatiker, die hier und jetzt gestalten wollen. Deshalb halten sie gerne gegenwärtige Gegebenheiten für unabwendbar und alternative Ordnungsentwürfe, die derzeit politischer Macht entbehren, für „Wolkenkuckucksheime“. [26] Wer über den Status Quo nicht hinausdenken möchte oder dazu nicht imstande ist, muß zwangsläufig Demokratie und Parlamentarismus – weil er es ja von der BRD-Wirklichkeit so kennt –, als unumstoßbare Tatsache halten, in die sich rechte „Realpolitiker“ eben einzufügen haben. Bei Carl Schmitt lesen wir freilich anderes. Zwar räumt der große Staatsdenker ein, daß im 19. Jahrhundert die beiden unterschiedlichen Phänomene „Parlamentarismus und Demokratie [...] miteinander verbunden waren“, [27] was uns aber – nach dieser Lehre – heute nicht davon entbinden kann, beides voneinander getrennt zu denken. Die Vorstellung jedenfalls – wie sie Karl Richter nahelegt [28] –, Demokratie müsse notwendig in Parlamentarismus und Parteienherrschaft münden, entspricht der Herrschaftsideologie des Liberalismus, der darauf angewiesen ist, alle demokratischen (und nicht-demokratischen) Alternativen zu ihm selbst als undenkbar erscheinen zu lassen. Demgegenüber stand bereits 1923 für Carl Schmitt fest: „Es kann eine Demokratie geben ohne das, was man modernen Parlamentarismus nennt und einen Parlamentarismus ohne Demokratie; und Diktatur ist ebensowenig der entscheidende Gegensatz zu Demokratie wie Demokratie zu Diktatur.“ [29]

Gerade die jüngere deutsche Geschichte gibt doch ein Zeugnis davon ab, daß das Volk auch seinen kollektiven Willen durch demokratische Wahlentscheidung bzw. Plebiszit in einer Person repräsentieren kann, wie dies in der Zeit von 1933 bis 1945 der Fall gewesen war. Die Vorstellung allerdings, in einem Parlament lasse sich der Wille des Volkes repräsentieren, ist liberalistische Propaganda. Nach der Rechtsphilosophie G. W. F. Hegels wäre das Parlament das Organ der in Sonderinteressen differenzierten Gesellschaft. [30] Die Gesellschaft ist aber demnach nicht das Volk, das nach Hegels Ordnungsmodell vielmehr vielmehr vom Staatsoberhaupt zu repräsentieren wäre. [31] Bei Hegel fällt diese Rolle dem preußischen König zu. Wir können uns dieses Amt heute gesamtdeutsch und republikanisch denken.

Der Gedankenwelt des Liberalismus zufolge scheint jede Gesellschaft auf einen Ort der Diskussion um die besten Argumente und der Kritik an der Regierung angewiesen zu sein. Daß Kritik und kritische Selbstreflexion jedem Gemeinwesen gut ansteht, soll hier gar nicht in Frage gestellt werden. Im 19. Jahrhundert war es wohl naheliegend, dem Parlament diese Funktion zuzuschreiben. Da das 20. Jahrhundert und gerade die neuere Zeit zu immensen revolutionären Entwicklungen im Bereich der Medientechnik geführt hat – bis hin zur Entwicklung von moderner Presse, Hörfunk, Fernsehen und Weltnetz –, wäre die Vorstellung geradezu naiv, man sei hinsichtlich des Diskussionsbedarfs unbedingt auf ein Parlament (oder auf mehrere davon) angewiesen. Da könnte selbst Sabine Christiansen Widerspruch erheben. Die Richtigkeit von Carl Schmitts Urteil ist also in den Jahrzehnten nach der Erstausgabe seiner legendären Schrift so richtig offenkundig geworden. Seine seherische Leistung kann deshalb gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Neben der Behauptung, Parlamente seien zu rechtfertigen, weil sie als Orte der Diskussion unverzichtbar seien, tritt noch die Fiktion hinzu, in diesen Gremien fielen die wirklichen politischen Entscheidungen. Karl Richter weckt in seinem Artikel die Erwartung, daß sich mit gutem Willen und Sachverstand „am Beginn des 21. Jahrhunderts Parlamente wieder zu funktionierenden Entscheidungsgremien machen“ ließen. [32] Demgegenüber hatte man die Vorstellung, im Parlament selbst fielen die politischen Entscheidungen, schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts widerlegen können, als sich die Industrialisierung und somit die Entwicklung von wirtschaftlichen Interessenverbänden und ihre Einflußnahme auf die Politik voll zu entfalten begann. Im Grunde genommen hatten bereits die Nationalliberalen der Frankfurter Paulskirche im Jahr 1849 erkennen müssen, daß die Entscheidungsgewalt – entgegen liberalistischer Ideologie – nicht im Parlament selbst liegt. Den Männern um Heinrich von Gagern muß das wohl spätestens bewußt geworden sein, als die „Reaktion“ draußen, vor dem Parlament, das preußische Militär aufmarschieren ließ, um die Herren Abgeordneten auseinanderzutreiben („Gegen Demokraten helfen nur Soldaten!“). Grundsätzlich gilt: Die politische Entscheidungsgewalt stützt sich nach wie vor auf die Befehlsgewalt von Polizei (in der Innenpolitik) und Militär (in der Außenpolitik). Hingegen kennt die Bundeswehr der BRD nicht einmal ein (deutsches) Oberkommando, das vielmehr jenseits des Großen Teiches verortet ist.   

Von der Frage einmal abgesehen, wo das eigentliche Gewaltpotential der Entscheidung liegt, so werden in liberal-kapitalistischen Systemen politische Entscheidungen nicht einmal in „öffentlichen Verhandlungen“ des Parlaments gefällt, nach Erkenntnis Schmitts „in Ausschüssen [...] und wesentliche Entscheidungen in geheimen Sitzungen der Fraktionsführer oder gar in außerparlamentarischen Kommitees“. [33] Das ist dem wissenschaftlichen Assistenten der NPD-Fraktion aus praktischer Erfahrung bekannt: „Wenn im Plenum scheinbar die Standpunkte aufeinanderprallen, sind die Entscheidungen meist längst gefallen: in den Ausschüssen, in diskreten Gesprächen in der Kantine, jedenfalls unter Ausschluß der Öffentlichkeit.“ [34] Warum Richter sich dann aber Gedanken darüber macht, wie man das Parlament zum Ort der Entscheidung machen könnte – wir haben ihn oben entsprechend zitiert –, bleibt wohl sein Geheimnis.

Während Richter dem Schaufenstergerede im sächsischen Landtag etwas abgewinnen kann, so hatte demgegenüber die NSDAP im Berliner Reichstag der Weimarer Republik wenigstens erkennen lassen, daß es sich bei diesem Gremium um eine „Schwatzbude“ handelt. Für den zeitgenössischen nationalkonservativen Theoretiker Schmitt war das „parlamentarische System schließlich nur eine schlechte Fassade vor der Herrschaft von Parteien und wirtschaftlichen Interessen“. [35] Er war in diesem Befund wenigstens mit der NSDAP einig. Daß Hitler nach der Machtergreifung nicht – wie angekündigt – alle Parteien, demnach auch die eigene, aufgelöst hatte, steht freilich auf einem anderen Blatt. Auch hierfür ist das oligarchische Interesse von Parteipolitikern ausschlaggebend gewesen. [36]

Bemerkenswert in diesem geistesgeschichtlichen Zusammenhang ist aber wieder einmal der Beleg, daß die gegenwärtige NPD, die gedanklich derzeit sicherlich von Dresden aus geführt wird, nicht einmal an die positiven geistigen Vorleistungen der NSDAP anzuknüpfen gedenkt, stattdessen einen systemimmanenten BRD-Nationalsozialismus zu bevorzugen scheint, der sich in Revisionismus („Bombenholocaust“) und NS-Provokation („Sozialismus ist braun!“) erschöpft, und im Gegenzug dem parlamentarischen System die Absolution verabreicht („Parlamente sind eine gute Sache“). Für Hitler jedenfalls wäre dies undenkbar gewesen! Aber vielleicht kann Karl Richter mittlerweile zwischen Fiktion und Wirklichkeit hinsichtlich des Dritten Reiches nicht mehr unterscheiden. Seine mediale Verwertung der Komparsenrolle im Kinofilm Der Untergang könnte ein Hinweis darauf sein („Ich habe Hitler die Hand gegeben!“). [37]

 

Parlamentarismus ist parlamentarische Regierungsweise

 Das eigentlich Kritikwürdige an Richters Position ist seine irreführende Behandlung des Begriffs „Parlamentarismus“, den er nicht nur – wie dargelegt – der Demokratie anstatt dem Liberalismus zuordnet, sondern unter diesem Begriff alle möglichen politischen Systeme zusammenfaßt, in dessen Gefüge sich ein Parlament nachweisen läßt. So gerät bei Richter auch die konstitutionelle Monarchie Preußens bzw. des Zweiten Deutschen Kaiserreichs unter „Parlamentarismus“-Verdacht: „Der Vorwurf, Parlamente seien überflüssige Schwatzbuden, ist so alt wie der Parlamentarismus selbst – und manchmal war er berechtigt. Bismarck etwa sah sich während seines gesamten politischen Lebens in energienervende Dauerkonflikte mit wechselnden Parlamentsmehrheiten verstrickt.“ [38] Weder die preußische Monarchie des 19. Jahrhunderts noch das Bismarck-Reich waren Systeme des „Parlamentarismus“. Während Richter davon spricht, daß sich seine fragwürdige Definition „jedem Sozialkundebuch“ entnehmen lassen könnten, ohne irgendein Werk konkret zu nennen, faßt die bundesrepublikanische Politikwissenschaft unter „Parlamentarismus“ nur solche Systeme, die – im engeren Sinne – „parlamentarische Regierungssysteme“ sind, in denen sich also die Regierung auf die parlamentarische Mehrheit stützt. Das Ergebnis ist institutionelle Gewaltenverschränkung zwischen Exekutive und Legislative. Für Carl Schmitt entsteht somit die „bekannte Stufenleiter: das Parlament ist ein Ausschuß des Volkes, die Regierung ein Ausschuß des Parlaments“. [39] Nach herrschender liberalistischer Ideologie soll in diesem Systemtypus das Parlament alleine die Volkssouveränität repräsentieren, [40] weshalb die etablierte Politologie hierbei in aller Selbstentlarvung von „Parlamentssouveränität“ spricht. [41] Hingegen kannte das Bismarck-Reich ursprünglich keinen Reichskanzler, der von der parlamentarischen Mehrheit gewählt wird. Der Reichstag hatte lediglich Kompentenzen in Haushaltsfragen und Gesetzesinitiative. Den Reichskanzler setzte der Kaiser ein, der seine Herrschaft von „Gottesgnaden“ ableitete. Diese konstitutionelle Monarchie ist also mitnichten – in seiner ursprünglichen Verfassung (auf die sich Richter bezieht) – ein System des „Parlamentarismus“ gewesen. Erst 1918 kam der entscheidende Wendepunkt, der Sündenfall der deutschen Verfassungsgeschichte: Am 28. Oktober trat ein Gesetz auf Druck der im Parlament versammelten Parteienvertreter in Kraft, durch das der Reichskanzler seiner Verantwortung gegenüber dem fürstlichen Souverän enthoben und dem Parlament unterworfen wurde. [42]

Immer wieder rührend ist es, wenn sich die verfassungstreue Rechte darüber mokiert, daß sich die „Altparteien“ den Staat zur Beute machten, wohingegen doch im BRD-Grundgesetz den Parteien „nur die Mitwirkung an der politischen Willensbildung eingeräumt“ werde. [43] Diese Sicht entspricht einer selektiven Wahrnehmung des Grundgesetzes, das in sich sehr widersprüchlich ist. Was nämlich in Artikel 21 (1) GG bekundet wird, die Parteien „wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“, [44] wodurch der Eindruck entsteht, der Parteienherrschaft seien vom Grundgesetz eigentlich Schranken gesetzt (nur die „Verfassungswirklichkeit“ widerspreche dem), wird in Artikel 63 (1) GG der Parteienherrschaft Tür und Tor geöffnet: „Der Bundeskanzler wird [...] vom Bundestage [...] gewählt.“ [45] Genau dieser GG-Artikel bewirkt den Parlamentarismus, die Parteipolitisierung und Oligarchisierung von Regierungsentscheidungen. Wenn man sich schon auf das Grundgesetz berufen möchte, dann sollte man bitteschön den gesamten Text – in seiner Widersprüchlichkeit – der Kritik unterziehen. Nebenbei bemerkt: Die NPD hatte vor wenigen Jahren bereits dieses Problem, das mit dem Artikels 63 GG verbunden ist, erkannt, wovon das Profil-Heft Nr. 11 ein Zeugnis abgibt. [46]  

 

Parlamentarismus ist kein unabwendbares Naturgesetz

 Sicherlich wird sich Karl Richter nach Veröffentlichung dieses Aufsatzes noch im Besonderen mit dem Artikel 63 GG und im Allgemeinen mit dem Bedeutungsgehalt des „Parlamentarismus“ auseinandersetzen, den er in seinem Aufsatz nicht nur falsch verwendet hat, wodurch Begriffsverwirrung entstanden sein dürfte; der Autor suggeriert auch seinen Lesern, daß „Parlamentarismus“ spätestens im Zeitalter der Moderne so etwas wie ein unabwendbares Naturgesetz sei. Schließlich, so könnte man Richter auslegen, hätten sich gerade deutsche Nationalisten mit dem „Parlamentarismus“ abzufinden. Darauf deutet auch der Versuch des Bayern hin, Parteipolitik als unabwendbares Schicksal zu deuten: „Historische Gerechtigkeit verbietet es, in den Parteien die Wurzel aller Ineffizienz zu sehen.“ [47] Demgegenüber spricht der frühere FPÖ-Politiker und Publizist Otto Scrinzi vom „krebs- und seuchenartige[n] Wuchern der Parteien“, das gerade auch durch die „Parteienfinanzierung“ bedingt sei. [48]

Gibt es keine Alternativen zum „Parteienstaat“? Gerade die jüngere Geschichte zeigt, daß es in Europa (neben dem Bolschewismus) Versuche gegeben hat, die Moderne auf antiliberalistische bzw. antiparlamentaristische Weise einer politischen Lösung zuzuführen. Der deutsche Nationalsozialismus und der italienische Faschismus waren solche, wenn auch mangelhafte Versuche (der Einparteidiktatur) gewesen, die von außen – sicherlich auch auf eigenes Unvermögen hin – gewaltsam vereitelt wurden. Hans Dietrich Sander hat dies in seinen „Thesen zum Dritten Reich“ näher ausgeführt. [49]  

Dankenswerterweise legt Richter die geistesgeschichtliche Überlieferung des Parlamentarismus offen. Der hat seinen Ursprung vor allem in England. Beim wissenschaftlichen Assistenten der NPD-Landtagsfraktion lesen wir: „Jahrhunderte der Rebellion, wenn man so will: der Klassen- und Standeskämpfe, galten einem Mehr an Mitbestimmungsrechten, das den etablierten Institutionen – dem Königtum zumeist – oft in langwierigen Konflikten abgerungen werden mußte. [...] In der Regel war die Rebellion erfolgreich, und es entstanden Parlamente: Stände- und Interessenvertretungen, die über die Jahrhunderte hinweg immer mehr Teilhabe am politischen Prozeß für sich beanspruchten – und bekamen. Der Bogen spannt sich von der Magna Charta, die 1215 dem englischen König von seinen Baronen abgetrotzt wurde, über die englische und französische Revolution im 17. und 18. Jahrhundert  bis zu den repräsentativen Bürgervertretungen unserer Tage, die gesetzgeberische Zuständigkeit für praktisch alle Lebensbereiche beanspruchen.“ [50]

Der Autor läßt hier offen, wer sich – gerade in England – ständische „Mitbestimmungsrechte“ erkämpft hat. Es ist letztendlich das englische Besitz- und Bildungsbürgertum gewesen, das im Parlament das Instrument erkannt hatte, Stück für Stück die Staatsmacht dem König zu entreißen. Im Gegenzug sollten die proletarischen Massen durch ein Klassenwahlrecht von der Macht abgehalten werden. Das funktioniert heute in pseudodemokratischen Systemen durch Oligarchisierung von Gewerkschaften, welche durch „Sozialdemokratie“ in die Politik einer „Neuen Mitte“ einbezogen werden.

Die logische Folge der  englischen Entwicklung war die parlamentarische Regierung, das spezifisch englische System, das man den Westdeutschen 1949 von alliierter Seite übergestülpt hat. Dies ist selbst dem Wochenmagazin Der Spiegel, das mit einer britischen Lizenz ausgestattet ist, nicht verborgen geblieben. [51] Dieser staatsrechtliche Zustand hält bis heute – auch über die Teilwiedervereinigung hinaus – an. Selbsternannte nationale „Fundamentalopposition“ sollte vor allem daran gemessen werden, ob sie – im Parlament angekommen – auf diese völkerrechtliche und staatspolitische Lage hinweist – oder es aus Anpassungsbequemlichkeit sein läßt. Der denkfähige Teil der nationalen Rechten, zu dem Richter zweifellos gehört, könnte sich hierzu in die geistesgeschichtliche Überlieferung von Georg Wilhelm Friedrich Hegel stellen, der bereits vor rund 180 Jahren vor dem geistigen Engländertum warnte. Während der NPD-Vordenker in den englischen Parlamentariern früherer Zeiten seine Vorbilder zu finden glaubt, [52] war der preußische Staatsphilosoph über die parlamentarischen Verhältnisse auf der Insel bestens im Bilde, was ihn zu dem Fazit führte: „Es wird schwerlich irgendwo ein ähnliches Symptom von politischer Verdorbenheit eines Volkes aufzuweisen sein.“ [53] Die Verdorbenheit bestand für Hegel vor allem in der Unsitte des Stimmenkaufs hinsichtlich von Wählern und Angeordneten, was zu einem „System der Korruption“ geführt habe. [54] Und Günter Grass konstatiert im Hinblick auf den bundesrepublikanischen Parlamentarismus:

„Nun, ich behaupte, daß unsere frei gewählten Abgeordneten nicht mehr frei sind in ihren Entschlüssen. Dabei ist nicht der übliche Fraktionszwang, für den es Gründe geben mag, entscheidend; vielmehr ist es der Ring von Lobbyisten aus vielerlei Interessen, der den Bundestag und dessen demokratisch legitimierte Abgeordnete einengt, beeinflußt, unter Druck setzt und sich bis in die Gestaltung und Texte der Gesetze Mitsprache erzwungen hat. Kleine und größere Gefälligkeiten helfen nach. Strafwürdige Machenschaften werden als Kavaliersdelikt abgetan. Niemand nimmt ernsthaft mehr Anstoß an einem mittlerweile ausgefeilten System, dessen Praxis sich aus wechselseitigen Begünstigungen speist. Mithin entscheidet das Parlament nicht souverän. Es ist von den mächtigen Wirtschaftsverbänden, den Banken und Konzernen abhängig, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen. So macht sich der Gesetzgeber zum Gespött. So mißrät das Parlament zur Filiale der Börse. So unterwirft sich die Demokratie dem Diktat des global flüchtigen Kapitals.“ [55]

Gerade der Stimmenkauf ist ein unvermeidbares Phänomen, das sämtliche parlamentarische Systeme durchzieht, zu allen Zeiten und an allen Orten – das dürfte sich mittlerweile bis nach Dresden herumgesprochen haben. Demgegenüber scheint Richter an den erfolgreichen Parlamentarismus zu glauben, der sich am guten alten englischen Vorbild zu orientieren habe: „Parlamente können eine überaus nutzvolle Angelegenheit sein, um Konflikte auszutragen und Druck von der Straße abzuleiten. Doch dies setzt eine politische Trägerschicht voraus, die reif, souverän und sich in ihren zentralen Werten ihrer nationalen Verantwortung halbwegs einig ist. Leider war das in Deutschland, der verspäteten Nation’, so gut wie nie der Fall, bis heute nicht.“ [56]

Nur im rückständigen Deutschland würde dieses englische Modell eben nicht richtig funktionieren: „Wer Parlamentarismus in seiner entarteten Form, sozusagen am lebenden Objekt studieren will, ist bei jedem der sechzehn deutschen Länderparlamente, erst recht im Bundestag und im Straßburger EU-Parlament an der richtigen Adresse.“ [57] Vielleicht sollten wir wirklich erst einmal richtige Engländer werden! Dann wäre die reeducation wirklich geglückt. Aber auch mit neuem, verengländertem Personal würde der systemimmanente Defekt des Parlamentarismus, Stimmenkauf und Korruption, immer noch keine „Abhilfe“ erfahren, nicht einmal durch Regierungsbeteiligung der NPD, wie Richter meint. [58]

Letztendlich zielt der vermeintliche Lösungsansatz des Autors nicht auf einen Systemwechsel, sondern auf bloßen Personalaustausch ab. Schlechte Parlamentarierer der „Altparteien“ sind durch gute Parlamentarierer von NPD und DVU zu ersetzen. Unter diesen Voraussetzungen wäre die Volksgemeinschaft innerhalb des parlamentarischen Systems verwirklichbar. Dies dürfen wir getrost als die Lebenslüge der verfassungstreuen Rechten bezeichnen, wobei „Lüge“ hier nicht in jedem Fall wörtlich zu nehmen ist. In den meisten Fällen liegt dieser uneinlösbaren Utopie „Volksgemeinschaft in der parlamentarischen Demokratie“, die jeglicher geschichtlichen Erfahrung entbehrt, die Selbsttäuschung von Parteipolitikern zugrunde. Karl Richter hat recht, wenn er schreibt, die nationale Opposition verfüge ideell über einen politischen „Mehrwert“, „der den Etablierten fehlt“. [59] Dieser „Mehrwert“, den der Autor nicht näher benennt, müßte in der Volksgemeinschaft liegen, die nur im Rahmen der Institutionen eines souveränen und auf das allgemeine Interesse ausgerichteten Nationalstaats zu organisieren ist. Wer jedoch hier und jetzt an der sogenannten parlamentarischen Demokratie festzuhalten gedenkt – und sei es nur aus taktischen Erwägungen heraus (man müsse eben Kreide fressen!) –, der wird diesen politischen „Mehrwert“, über den die NPD noch verfügt, schneller verspielen als ihm lieb sein kann. Von der nationalen Opposition ist zu erwarten, daß sie dem denkenden Teil des deutschen Volkes heute schon sagt, unter welchen staatspolitischen Voraussetzungen dieser „Mehrwert“ realisierbar ist – und unter welchen nicht.    

 

Personalaustausch statt Systemwechsel

 Daß der neue Kurs der sächsischen NPD lediglich auf Austausch des Personals abzielt, können wir auch anhand der Texte weiterer Verfechter dieser Linie konstatieren. So stellt sich in der Januar-Ausgabe von Deutsche Stimme der stellvertretende Chefredakteur Andreas Molau als „Systemoppositioneller“ und „Nationalist“ vor. [60] Für ihn ist „Systempolitik“ allemal „abwählbar“. Abwählen kann der Wahlbürger in der BRD freilich nicht das politische System an sich, sondern nur bescheidene Anteile der Systempolitiker, die alleine Molau als „System“ (miß-) versteht. [61]

Was kaum einem DS-Leser auffallen dürfte: Die NPD-„Realpolitiker“ verstehen in ihrer irreführenden Neudefinition „politisches System“ lediglich als Summe von „Systempolitikern“ und „Systemparteien“. Daß jedoch „System“ in der politischen Wissenschaft und Staatsrechtslehre ein politisches „Ganzes“ ist – wie in anderen Lebensbereichen auch (Biologie, Physik, etc.), weshalb in der politischen Sphäre „System“ für das Staats- und Regierungssystem (der BRD) steht, [62] ist für Molau völlig unwichtig.

Dem stellvertretenden Chefredakteur geht es wohl unbewußt darum, die DS-Leser in der Lebenslüge der verfassungstreuen Rechten (ohne Verfassung!) gefangen zu halten, die „Systemparteien“ seien eigentlich nur „unfähig“ [63] – und somit durch „fähigere“ NPD-Politiker zu ersetzen.  Ob aber der Bürger NPD-Politikern wie Holger Apfel mehr Fähigkeit zutraut, ein bundesrepublikanisches Regierungsamt auszufüllen – als etwa Gerhard Schröder und Edmund Stoiber – dürfte mehr als ungewiß gelten.

Daß Schröder möglicherweise bei der Lösung zentraler Probleme (Arbeitslosigkeit, Ausländerproblem) systembedingt die Hände gebunden sind (wie jedem anderen an seiner Stelle auch), auf diesen Gedanken möchte Molau selbstverständlich seine Leser nicht lenken – denn das würde Rückschlüsse auf die „Realpolitik“ von NPD-„Realpolitikern“ ermöglichen. Und dies liegt selbstverständlich nicht im oligarchischen Interesse!

Die sogenannte „parlamentarische Demokratie“ der BRD, die in Wirklichkeit die alliierte Gründung einer Oligarchie auf deutschem Boden ist, gilt Molau in der Tat als „Demokratie“. Den „Systempolitikern“ wirft er folgerichtig die „Abschaffung der Demokratie“ vor, [64] so als ob es in Deutschland seit 1945 jemals eine Demokratie (Volksherrschaft) gegeben hätte.

Wer in der realexistierenden BRD wirkliche Fundamentalopposition erleben möchte, sollte – anstatt zur DS zu greifen – wohl besser die Vorlesungen von Hans Herbert von Arnim besuchen, der auch immer wieder in seinen Büchern feststellt, daß das Grundübel der BRD-„Demokratie“ gerade darin besteht, daß sie keine ist! [65] Von Arnim macht immer wieder deutlich, daß die grundsätzlichen Probleme in Deutschland „wenn überhaupt, nur durch grundlegende Systemänderungen noch einigermaßen wirksam zu bekämpfen“ sind. [66] Und von Arnim läßt keinen Zweifel daran aufkommen, daß das politische System eine Frage von Institutionen ist. [67] Gemessen an Molau ist das schon sehr revolutionär. Beide Positionen sind jedenfalls nicht miteinander vereinbar. Darüber können auch aus dem Zusammenhang gerissene Arnim-Zitate nicht hinwegtäuschen.

Molaus Begriffsverwirrung stellt keine Ausnahme in den Reihen der sächsischen NPD dar: Denn sein Chef Holger Apfel bezeichnet in einem DS-Gespräch die BRD gar als „unsere Demokratie“, [68] was heißen soll: Die BRD ist für Apfel nicht nur ein leibhaftiges volksherrschaftliches System, sie ist für ihn auch noch im Jahr 1949 von „unseren“ Eltern und Großeltern in einem souveränen Akt (Volkssouveränität) gegründet worden. Demgegenüber spricht der verbeamtete Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hinsichtlich des Grundgesetzes von einer von den Westalliierten „verordnete[n] Verfassung“. [69] Ganz anders  Apfel, der sich in seiner neuen Rolle in Geschichtsklitterung übt. Für den NPD-Fraktionsvorsitzenden geht es nämlich darum, die „Bundesrepublik Deutschland als souveränen und demokratischen Staat“ zu erhalten, das heißt vor dem Zugriff einer EU-Verfassung zu bewahren. [70] Apfels Lebenslüge besteht nun darin, sich bei der Rettung der BRD vor dem Zugriff der EU auf das Grundgesetz zu berufen. Es zeugt aber von ausgesprochener Halbbildung, wenn Apfel im sächsischen Landtag hierfür das „Widerstandsrecht“ in Artikel 20 GG (4) in Anspruch nehmen möchte, da in Artikel 23 (1) GG ausdrücklich davon die Rede ist, daß die BRD-Institutionen sehr wohl befugt seien, „Hoheitsrechte“ an ein vereinigtes Europa zu „übertragen“. [71] Apfels Anbiederung an die FDGO geht also auch hier völlig ins Leere.

Die „Fundamentalopposition“ scheint in der DS immerhin in der Traditionspflege von Wehrmacht und Waffen-SS zu bestehen. [72] Das ist das Zugeständnis, das Rechtspopulisten ahnungslosen Neonationalsozialisten zu machen zu haben. Das ist das Holz, aus dem sich verfassungstreuer Patriotismus schnitzen läßt, der sich begrifflich zwar im Niemandsland befindet, sich dafür aber mit der populistischen Leerformel einer „Fundamentalopposition“ bemäntelt.

Grundsätzlich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach dem „Nationalismus“, [73] für den der stellvertretende Chefredakteur steht. Grundsätzlich steht „Nationalismus“ für die politische Idee und Bewegung, die sich zum Ziel den souveränen Nationalstaat gesetzt hat. [74] Dieser Nationalstaat ist aber für Apfel und Molau die BRD, deren scheinbares Übermaß an Souveränitätsrechten jetzt in Richtung Brüssel verschwindet. Anstatt zu sagen, das sei gut so, daß die BRD bald das Zeitliche segnet und dem neuen Versailles (EU) durch Überdehnung der Garaus gemacht wird, möchten die grundgesetztreuen „Nationalisten“ BRD und EU vor dem Untergang retten. Darauf deutet auch die Kampagne hin, mit der offenbar NPD und DVU die EU vor dem Beitritt der Türkei retten möchten. Hingegen hat Udo Voigt, der immerhin laut eines Gesprächs mit Junge Freiheit die BRD „abwickeln“ [75] möchte und sogar selbst am Konzept eines „Europäischen Bundes“ (NPD-Europaprogramm 2004 [76] ) mitgearbeitet hat, scheint irgendwie mit seinem – unreflektiert wirkenden – nationalrevolutionären Anspruch in der gegenwärtigen NPD, in der Apfel die Mehrheit im Parteivorstand hat, auf verlorenem Posten zu stehen. Die Gründe dafür kennt er selbst.

 

NPD: Ohne staatspolitisches Konzept

 Auch die Nationaldemokraten werden – dem ehernen Gesetz der Oligarchie folgend – dem Wähler uneinlösbare Versprechungen machen müssen, um durch Stimmenmaximierung wachsen und gedeihen zu können, wobei die großen Probleme nur durch Systemwechsel und nicht durch Partei- bzw. Personalwechsel zu lösen wären. Hierzu müßte die NPD erst einmal ein alternatives staatspolitisches Konzept vorlegen. Ziele wie „Reichstag 2006“ und Regierungsbeteiligung der NPD [77] enthalten noch lange keine Lösungsperspektiven, die für das deutsche Volk von Belang sind, bestenfalls wären sie – bei erfolgreicher Umsetzung – geeignet, die Karrierepläne verfassungstreuer Rechter zur Wirklichkeit werden zu lassen. Dann ist man vielleicht schneller Bestandteil von dem, was man heute den „Altparteien“ vorhält, die in heutigen Parlamenten „im Gegensatz zu den Ständevertretungen früherer Jahrhunderte völlig vom Filz der Parteien durchwuchert sind.“ [78]

Das Fehlen systemübergreifender Konzepte versucht die NPD im sächsischen Landtag durch Themen der Alten Rechten zu kompensieren: Revisionistische Themen stehen im Mittelpunkt, die auch das Bild der NPD in der Öffentlichkeit prägen. Hier entsteht der Eindruck, die NPD-Alternative bestehe in einer „besseren BRD“, in der es weniger Ausländer gibt und die Juden nichts zusagen habe. Das wäre in der Tat die Karikatur einer „Systemalternative“!

Natürlich ist der „Bombenholocaust“ in der auf Alarmismus angelegten BRD-Öffentlichkeit besser zu vermarkten als staats- und wirtschaftspolitische Alternativen, die auf Systemänderung abzielen müßten. Aber hat man es wenigstens versucht, die NPD nicht nur als Alternative im Parlament, sondern vielmehr auch als Alternative zum parlamentarischen System vorzustellen? In diesem Punkt ist bisher absolute Fehlanzeige festzustellen. Holger Apfel wettert zwar im sächsischen Landtag gegen den „immer rücksichtsloseren Raubtierkapitalismus“, möchte aber das politische System, das die kapitalistische Wirtschaftspolitik ermöglicht und das er als „unsere Demokratie“ bezeichnet, [79] nicht zur Disposition stellen. Der NPD-Fraktionsvorsitzende begnügt sich vielmehr damit, die etablierten Fraktionen im Dresdner Landtag zu ermahnen, doch endlich den „Parlamentarismus“, [80] „Grundgesetz“ und „Landesverfassung“ [81] ernst zu nehmen. Aber wie schon gesagt: Die Behauptung, Volksgemeinschaft lasse sich innerhalb des parlamentarischen Systems verwirklichen, dürfen wir getrost als die Lebenslüge der verfassungstreuen Rechten auffassen.

 


[1] Vgl. Profil. Nationaldemokratische Schriftenreihe – Folge 11: Klarheit im Denken und im Handeln beim Thema „Neue Ordnung“. Staatspolitisches Positionspapier des Arbeitskreises „Volk und Staat“ beim NPD-Parteivorstand. Auflage vom Februar 2001. V.i.S.d.P.: Jürgen Schwab, Seelenbinderstr. 42, 12555 Berlin. 

[2] Dieses Argument von einem NPD-Vertreter ist besonders ungeschickt, da es wohl mehr über die Mentalität bestimmter NPD-Funktionäre aussagt, als über die vermeintliche Motive der Kritiker. Denn wenn es wirklich so wäre, daß inhaltlich begründete Kritik am NPD-Kurs nur deswegen von den Kritikern geäußert werde, weil sie nicht von der Parteioligarchie alimentiert werden, dann wäre ja der Umkehrschluß richtig, daß Kritiker eigentlich nur im Bedarfsfall von den Oligarchen gekauft werden müßten, das heißt mit gut bezahlten Posten zu versehen seien, und die Kritik würde schnell verschwinden. Kritik wäre dann aber nicht eine Sache der „Weltanschauung“ bzw. der eigenen Grundsätze und Überzeugung, sondern einzig und allein eine Sache mangelndes Geldes. Damit wäre aber eine x-beliebige Meinung nun wirklich zur gewöhnlichen Ware heruntergekommen. Wer – wie der betreffende NPD-Funktionär – solch unreflektierte Polemik an die Kritiker richtet, beweist im Grunde genommen nur, wie tief er bereits in der oligarchischen Logik des liberal-kapitalistischen Systems mit samt seiner sogenannten parlamentarischen Demokratie gefangen ist. Hingegen wäre die Fähigkeit zur Selbstreflexion die Voraussetzung, dem ehernen Gesetz der Oligarchie, das jeder Partei innewohnt, entgegensteuern zu können.  

[3] Robert Michels: Soziologie des Parteiwesens. (EA 1911) 4., ergänzte Auflage, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1989 (= Kröners Taschenausgabe Bd. 250). 

[4] Ebd., S. 20.

[5] Stefan Rochow: Der Weg unserer nationalistischen Bewegung. In: Der Pfeil. Jung – frech – radikal. Ausgabe 1, S. 1-2, hier S. 1.

[6] Vgl. www.die-kommenden.net („Wochenschau“): „Die Genossen von der SAV wiesen auf die Segnungen nationaldemokratischer Kommunal- und Sozialpolitik hin, demonstriert am Beispiel der sächsischen Kleinstadt Wurzen (wo die NPD bei den sächsischen Kommunalwahlen 11,8 % und 3 Sitze im Stadtrat holte). Hier gelang es der CDU nämlich, mit den Stimmen der NPD-Stadträte ein „Haushaltssicherungskonzept“ durchzudrücken, das es in sich hatte: Nichtbesetzung von 23 Stellen in der Verwaltung, Erhöhung der Nutzungsgebühren für Bibliotheksnutzer, einen höheren Pachtzins für Kleingärtner, Gebührenerhöhung bei Standesamt und Einwohnermeldeamt sowie Zusammenstreichung der Putzstellen an den Schulen. Da kann man nur sagen: Schnauze voll!“

[7] In mehreren Bundesländern, derzeit in Bayern, wird das Schulgeld über Umwege wieder eingeführt, das heißt, den Eltern Geld für Lehrmittel abverlangt.

[8] So der SPD-Fraktionsvorsitzende im sächsischen Landtag über seine NPD-Kollegen; zitiert nach Karl Richter: Parlamentarismus in der Krise: Parteienfilz statt Gemeinsinn. In: Nation & Europa, Nr. 02/2005, S. 5-9, hier S. 9.

[9] Von ausgesprochen spießbürgerlicher Dummheit zeugt hingegen die Investition der NPD-Landtagsfraktion in zwei Luxusfahrzeuge von der Marke Mercedes. Wie wohl die Hartz IV-Opfer bei der nächsten Wahl darauf reagieren werden? Die etablierte Presse hat bereits darüber berichtet.

[10] Vgl. Jürgen Schwab: Fundamentalopposition. Veröffentlicht auf der Weltnetzseite www.die-kommenden.net.

[11] Karl Richter: Schiller – unvergessener Genius der Deutschen. Anmerkungen zur immerwährenden Aktualität eines Dichters und Denkers. In: Deutschland in Geschichte und Gegenwart, 53 Jg., Nr. 1/2005, S. 34-38, hier S. 38.

[12] Karl Richter: Parlamentarismus in der Krise: Parteienfilz statt Gemeinsinn. In: Nation & Europa, Nr. 02/2005, S. 5-9, hier S. 5.

[13] Carl Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. (Erstausgabe 1923) 7. Auflage, Duncker & Humblot, Berlin 1991, S. 5.

[14] Karl Richter: Parlamentarismus in der Krise: Parteienfilz statt Gemeinsinn. In: Nation & Europa, Nr. 02/2005, S. 5-9, hier S. 5.

[15] Carl Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. (Erstausgabe 1923) 7. Auflage, Duncker & Humblot, Berlin 1991, S. 13.

[16] Vgl. Helmut Diwald: Geschichte der Deutschen. 4. Auflage, Propyläen Verlag, Frankfurt/Main/Berlin/Wien 1978, S. 179. 

[17] Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gestalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates. (Erstausgabe London 1651) Hrsg. von Iring Fetscher, 9. Auflage, Suhrkamp Verlag, Frankfurt/Main 1999, 19. Kapitel, S. 145: „Denn die Vertretung muß notwendig aus einem Menschen oder aus mehreren bestehen: besteht sie aus mehreren, so ist sie entweder die Versammlung aller oder eines Teils. Besteht die Vertretung aus einer Person , so ist der Staat eine Monarchie, ist sie die Versammlung aller, die zusammenkommen, so ist er eine Demokratie oder Volksstaat, und besteht die Versammlung nur aus einem Teil, so wird er Aristokratie genannt“.

[18] Joseph Kardinal Ratzinger: Freiheit und Wahrheit. In: 1848. Erbe und Auftrag. Hrsg. von Otto Scrinzi und Jürgen Schwab, Aula-Verlag, 1998, S. 83-99, hier S. 90.

[19] Vgl. Jean-Jacques Rousseau: Gesellschaftsvertrag. (Erstausgabe Amsterdam 1762) Reclam, Stuttgart 1977. Rousseau, das wird heute oftmals vergessen, bezog sein demokratisches Konzept auf den überschaubaren Stadtstaat Genf.

[20] Carl Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. (Erstausgabe 1923) 7. Auflage, Duncker & Humblot, Berlin 1991, S. 42. 

[21] Ebd., S. 16.

[22] Ebd., S. 16.

[23] Der NPD-Politiker Ralf Ollert erklärte im Nürnberger Stadtrat: „Unsere Identität in unserem eigenen Land zu erhalten und zu schützen, gehört zu der Frage der Menschenrechte, denen wir uns verpflichtet fühlen.“

[24] Die geistesgeschichtliche Entwicklung von Nationalstaat und Demokratie liegt auf der Hand (allgemeines und gleiches Wahlrecht, Wehrpflicht, Steuerrecht, etc.), wobei – wie es der „deutsche Sonderweg“ zeigt – auch ein Nationalstaat nicht rein demokratischer Verfassung denkbar ist. So kannte die Verfassung des Zweiten Deutschen Kaiserreiches keinen Volksentscheid, dafür aber einen vom Volk gewählten Reichstag und ein dem Kaiser verantwortlicher Reichskanzler. 

[25] Max Weber: Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland. Zur politischen Kritik des Beamtentums und Parteiwesens. (Erstveröffentlichung: Sommer 1918) In: Ders.: Gesammelte Politische Schriften. Hrsg. von Johannes Winckelmann, 5. Auflage, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1988 (= Uni-Taschenbücher; 1495), S. 306-443, hier S. 383.

[26] So der bayerische Landesgeschäftsführer der NPD Sascha Roßmüller in einem Brief an den Verfasser. 

[27] Carl Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. (Erstausgabe 1923) 7. Auflage, Duncker & Humblot, Berlin 1991, S. 41.

[28] Karl Richter: Parlamentarismus in der Krise: Parteienfilz statt Gemeinsinn. In: Nation & Europa, Nr. 02/2005, S. 5-9, hier S. 5.

[29] Carl Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. (Erstausgabe 1923) 7. Auflage, Duncker & Humblot, Berlin 1991, S. 41.

[30] Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts. (Erstausgabe, Berlin 1821) Werke 7, 6. Auflage, Suhrkamp, Frankfurt/Main 2000 (= suhrkamp taschenbuch wissenschaft; 607), S. 339-398.

[31] Ebd., S. 398-490.

[32] Karl Richter: Parlamentarismus in der Krise: Parteienfilz statt Gemeinsinn. In: Nation & Europa, Nr. 02/2005, S. 5-9, hier S. 7.

[33] Carl Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. (Erstausgabe 1923) 7. Auflage, Duncker & Humblot, Berlin 1991, S. 28.

[34] Karl Richter: Parlamentarismus in der Krise: Parteienfilz statt Gemeinsinn. In: Nation & Europa, Nr. 02/2005, S. 5-9, hier S. 8.

[35] Carl Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. (Erstausgabe 1923) 7. Auflage, Duncker & Humblot, Berlin 1991, S. 29.

[36] Am 22. Januar 1934 warnte Rudolf Hess im „Völkischen Beobachter“: „Für die SA oder sonstige Teilorganisationen der Partei besteht heute und für künftige Zeiten nicht die geringste Notwendigkeit, ein Eigendasein zu führen. Es besteht keine Notwendigkeit – mehr noch, es wäre ein Schaden für die Gesamtheit –, wenn sie ihren Eigennutz vor den Gemeinnutz der Partei stellten. Und die Billigung des Führers fänden sie niemals.“ Daß Rudolf Hess im Zusammenhang von Parteipolitik von „Gemeinnutz“ gesprochen hat, spricht Bände. – Zitiert nach: Richard Schapke: Tod im Juni – die SA und die NS-Machtergreifung. Teil 3: Reichswehrkonflikt – der Anfang vom Ende. Veröffentlicht bei: www.die-kommenden.net; Zeitgeschichte + Hintergründe, April 2005. 

[37] Natürlich hat Karl Richter in seiner Statistenrrolle als Adjudant von Wilhelm Keitel nicht Adolf Hitler die Hand gegeben, sondern vielmehr dem Schweizer Schauspieler Bruno Ganz, der Hitler im Film „Der Untergang“ darstellte. Dem Lob Richters, in dem Film, sei endlich einmal Hitler als „Mensch aus Fleisch und Blut“ dargestellt worden, schließt sich der Verfasser gerne an.

[38] Karl Richter: Parlamentarismus in der Krise: Parteienfilz statt Gemeinsinn. In: Nation & Europa, Nr. 02/2005, S. 5-9, hier S. 6. 

[39] Carl Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. (Erstausgabe 1923) 7. Auflage, Duncker & Humblot, Berlin 1991, S. 42.

[40] Franz Lehner und Ulrich Widmaier: Vergleichende Regierungslehre. Hrsg. von Ulrich von Alemann, Roland Czada und Georg Simonis. 3. Auflage, Leske + Budrich, Opladen 1995 (= Reihe Grundwissen Politik Bd. 4), S. 71-72.

[41] Ebd., S. 79.

[42] Vgl. Klaus Kunze: Der totale Parteienstaat. Abschied vom idealen Staat. Der Weg aus der Krise des deutschen Parteiensystems. Deugro, Esslingen 1994, S. 43-44.

[43] Karl Richter: Parlamentarismus in der Krise: Parteienfilz statt Gemeinsinn. In: Nation & Europa, Nr. 02/2005, S. 5-9, hier S. 6.

[44] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn, Juni 1993, Artikel 21, S. 22

[45] Ebd., Artikel 63, S. 39.

[46] Profil. Nationaldemokratische Schriftenreihe – Folge 11: Klarheit im Denken und im Handeln beim Thema „Neue Ordnung“. Staatspolitisches Positionspapier des Arbeitskreises „Volk und Staat“ beim NPD-Parteivorstand. Auflage vom Februar 2001. V.i.S.d.P.: Jürgen Schwab, Seelenbinderstraße 42, 12555 Berlin.

[47] Karl Richter: Parlamentarismus in der Krise: Parteienfilz statt Gemeinsinn. In: Nation & Europa, Nr. 02/2005, S. 5-9, hier S. 6.

[48] Otto Scrinzi: Politik zwischen Ideologie und Wissenschaft. Hrsg. von der Österreichischen Landsmannschaft, Wien im Dezember 1984 (= Eckartschriften Heft; 92), S. 109.

[49] Hans-Dietrich Sander: Die Auflösung aller Dinge. Zur geistesgeschichtlichen Lage des Judentums in den Metamorphosen der Moderne. Castel del Monte, München 1988, S. 161-168.

[50] Karl Richter: Parlamentarismus in der Krise: Parteienfilz statt Gemeinsinn. In: Nation & Europa, Nr. 02/2005, S. 5-9, hier S. 5.

[51] Vgl. Der Spiegel, Nr. 20, 12.05.2003; Titel: „Die verstaubte Verfassung. Wie das Grundgesetz Reformen blockiert“; Artikel: „Die Konsensfalle“, S. 34-37; „Die enthauptete Republik“, S. 38-49.

[52] Karl Richter: Parlamentarismus in der Krise: Parteienfilz statt Gemeinsinn. In: Nation & Europa, Nr. 02/2005, S. 5-9, hier S. 6: Richter schwärmt von den „politische[n] Talente[n] [...] Disraeli oder Gladstone etwa, um nur die prominenteren zu nennen.“

[53] Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Über die englische Reformbill. (Erstveröffentlichung 1831) In: Ders.: Berliner Schriften. 1818-1831. Werke 11. 1. Auflage, Suhrkamp Verlag, Frankfurt/Main 1986 (= suhrkamp taschenbuch wissenschaft; 611), S. 83-128, hier S. 85.

[54] Ebd., S. 86.

[55] Günter Grass: Freiheit nach Börsenmaß. Die Politik ist machtlos gegen die Ökonomie. Das gefährdet die deutsche Demokratie. In: Die Zeit, Nr. 19, vom 04.05.2005, S. 1-2, hier S. 1. – Auch Grass scheint nicht willens bzw. imstande zu sein, zwischen Demokratie und Parlamentarismus zu unterscheiden. Das ist aber für einen Schriftsteller, welcher der „Sozialdemokratie“ nahesteht, nicht verwunderlich. 

[56] Karl Richter: Parlamentarismus in der Krise: Parteienfilz statt Gemeinsinn. In: Nation & Europa, Nr. 02/2005, S. 5-9, hier S. 6-7.

[57] Ebd., S. 8.

[58] Ebd., S. 9.

[59] Ebd., S. 9.

[60] Andreas Molau: Demokratie. Opposition für Deutschland. Korruption und Unfähigkeit verlangen nach einer klaren Wählerstimme. In: Deutsche Stimme, Nr. 01/2005, S. 1.

[61] Ebd., S. 1.

[62] Vgl. Manfred Schmidt: Wörterbuch zur Politik. Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1995 (= Kröners Taschenausgabe, Bd. 404), Stichwort: Politisches System: S. 756: „Politisches System (von griech. systema = zusammengesetztes und gegliedertes Ganzes, Gefüge), [...] in der Politikwissenschaft im weiteren Sinn Bezeichnung für die Gesamtheit der politischen Institutionen, der politischen Prozesse und der Inhalte politischer Entscheidungen“.

[63] Andreas Molau: Demokratie. Opposition für Deutschland. Korruption und Unfähigkeit verlangen nach einer klaren Wählerstimme. In: Deutsche Stimme, Nr. 01/2005, S. 1.

[64] Ebd., S. 1.

[65] Hans Herbert von Arnim: Staat ohne Diener. Was schert die Politiker das Wohl des Volkes? Ergänzte Taschenbuchausgabe, Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., München 1993, S. 357: „Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen.“

[66] Ebd., S. 132.

[67] Hans Herbert von Arnim: Vom schönen Schein der Demokratie. Politik ohne Verantwortung – am Volk vorbei. Droemer Verlag, München 2000, S. 21: „Daß es in der Politik auch auf Personen ankommt, ist so offensichtlich, daß die Alltagsauffassung dazu neigt, den personellen Faktor ganz in den Vordergrund zu rücken oder gar zu verabsolutieren. Die Rolle von Institutionen zu erkennen ist dagegen sehr viel schwerer. Institutionen wirken nun einmal nur indirekt, so daß ihre Bedeutung zu erfassen, ein gewisses Niveau theoretischer Reflexion verlangt.“ – Gerade unter rechten Parteipolitikern mangelt es häufig am „theoretischen Reflexionsniveau“ (der Verfasser).

[68] Landtagswahl Sachsen. Nächstes Ziel ist der Einzug in den Reichstag. Wahlsieger Holger Apfel über Medienerfahrungen, Fundamentalopposition und die Zukunft der NPD. In: Deutsche Stimme Nr. 10/2004, S. 3: „Einer der staatlich organisierten Höhepunkte im Kampf gegen die NPD war die in einem schäbigen Zusammenspiel zwischen der Staatsanwaltschaft und einem willfährigen Amtsgericht in Riesa angeordnete Beschlagnahmung unserer Schulhof-CD’. Und dies, obwohl zuvor ein Antrag beim AG Leipzig kläglich gescheitert war. Der Anschlag auf die Gewaltenteilung, einen fundamentalen Eckpfeiler unserer Demokratie, wurde erfreulicherweise wenige Tage vor der Wahl vom Landgericht vereitelt.“  

[69] Hans Herbert von Arnim: Das System. Die Machenschaften der Macht. Droemer/Th. Knaur, München 2001, S. 257-258: „In Wahrheit war selten ein Volk so sehr von der Gestaltung seiner’ Verfassung ausgeschlossen wie das deutsche. Nach überkommener Lehre ist die Verfassungsgebung in der Demokratie in besonderer Weise Sache des Volks. Das Volk muss eine verfassungsgebende Versammlung wählen, und deren Vorschlag bedarf der Zustimmung des Volk. [...] Das Grundgesetz ist weder durch eine zu diesem Zweck vom Volk gewählte verfassungsgebende Versammlung erarbeitet noch vom Volk angenommen worden. Der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz konzipierte, war nicht vom Volk eingesetzt, sondern von den Landesparlamenten, die für ganz andere Aufgaben gewählt worden waren. Zudem nahmen die Besatzungsmächte massiv Einfluss und stellten das Inkrafttreten des Grundgesetzes unter den Vorbehalt ihrer Genehmigung.“ 

[70] Mitteilungsorgan der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag: Klartext, Nr. 02/05, S. 3.

[71] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn, Juni 1993, Artikel 20 u. 23, S. 21-23.

[72] In der Parteizeitung Deutsche Stimme werden als „Buch des Monats“ die „Scharfschützen der Waffen-SS“ (DS 10/04) und „Mythos Neu-Schwabenland / Für Hitler am Südpol“ (DS 11/04) angepriesen. Eine Politisierung der eigenen Parteijugend wird somit verhindert, der NS-Apologetik Vorschub geleistet.

[73] Andreas Molau: Demokratie. Opposition für Deutschland. Korruption und Unfähigkeit verlangen nach einer klaren Wählerstimme. In: Deutsche Stimme, Nr. 01/2005 (Januar), S. 1.

[74] Manfred G. Schmidt: Wörterbuch zur Politik. Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1995 (= Kröners Taschenausgabe Bd. 404), Stichwort „Nationalismus“: S. 635-637, hier S. 636.

[75] Gespräch mit Udo Voigt in Junge Freiheit, Nr. 40/2004, vom 24.09.2004, S. 3.

[76] Vgl. www.npd.de („Programme“)

[77] Karl Richter: Parlamentarismus in der Krise: Parteienfilz statt Gemeinsinn. In: Nation & Europa, Nr. 02/2005, S. 5-9, hier S. 9: „Höchste Zeit also, für Abhilfe zu sorgen – zunächst in den Parlamenten, dann in der Regierung. Ganz demokratisch.“

[78] Ebd., S. 6.

[79] Landtagswahl Sachsen. Nächstes Ziel ist der Einzug in den Reichstag. Wahlsieger Holger Apfel über Medienerfahrungen, Fundamentalopposition und die Zukunft der NPD. In: Deutsche Stimme Nr. 10/2004, S. 3.

[80] „Schluß mit der Scheindebatte!“ Plenarrede von Holger Apfel zur Regierungserklärung des sächsischen Ministerpräsidenten am 9.12.2004. Publikation der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag. V.i.S.d.P. Holger Apfel, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden, S. 2.

[81] Ebd., S. 4.

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