Politische
Theorie
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Gewalt - Verbrechen - Moral
Mit kaum einer anderen Begriffskette läßt sich erfolgreicher Herrschaft ausüben
„Was ist abscheulicher: Eine Bombe in einem Café zu zünden oder vom Flugzeug aus ganze Städte auszuradieren?“ Mit dieser Frage bringt der französische Rechtsanwalt Jacques Vergès, der Saddam Hussein im bevorstehenden amerikanischen Tribunal verteidigen möchte, die gesamte Problematik um das Thema 'Gewalt’ und ihre Anwendung auf den Punkt. Gewalt ist nämlich eine Sache der Moral. Und Moral ist eine Sache von durchsetzbarer Legitimation, die wiederum auf staatliche Herrschaft angewiesen ist.
Jürgen Schwab
Die provozierende Fragestellung des französischen Anwalts macht es deutlich: Gewalt wirkt 'abscheulich’, sie klingt moralisch anrüchig und verwerflich. Wir denken dabei wohl zuerst an brutale Schläger, Verbrecher, eben 'Gewalttäter’, die ihren Mitmenschen ihr Recht auf Eigentum oder auf körperliche Unversehrtheit streitig machen. 'Gewalt’ ist für moderne Menschen ein durchweg negativ besetzter Begriff wie 'Vorurteil’ oder 'Diskriminierung’. Daß das menschliche Leben weder auf Gewaltanwendung noch auf Vorurteile und Diskriminierungen auskommt, bekommen nur solche Zeitgenossen in den (Be-) Griff, die fähig und bereit sind, dem jeweiligen Wortsinne auf den Grund zu gehen. Welcher Mensch könnte sich ein Weltbild schaffen - gänzlich ohne Vorurteile, die erst im nachhinein zu überprüfen sind? Welche Menschengruppe könnte ihre Identität bewahren und die Zugehörigkeit von Mitgliedern regeln ohne 'Diskriminierung’ von Außenstehenden? Das Verb 'diskriminieren’ wurde im 19. Jahrhundert aus lateinisch discriminare entlehnt und bedeutet ursprünglich jemanden von anderen absondern, ihn unterschiedlich behandeln.
Wir nehmen
tagtäglich in unserem Lebensumfeld Gewalt, Vorurteile und Diskriminierungen
wahr, welche die veröffentlichte Meinung als moralisch gut bewertet. Vor
allem im 'Kampf gegen rechts’ dürfen Antifa-Schläger,
etablierte Medienvertreter und Politiker mit Beifall, zumindest mit Verständnis
rechnen, wenn sie in Wort und Tat 'Rechtsextremisten’
diskriminieren (also diese gegenüber den Gutmenschen unterschiedlich behandeln).
Ob die an und für sich negativ besetzten Begriffe 'Gewalt’,
'Vorurteil’ und 'Diskriminierung’ in den Bereich des
Guten fallen, entscheiden die Gutmenschen selbst. Ob die Gutmenschen wirklich
gut sind, wie sie selber meinen, darüber läßt sich trefflich
streiten. Das ist aber unergiebig und soll an dieser Stelle nicht weiter erörtert
werden.
Die Frage,
warum das Handeln der Gutmenschen der Öffentlichkeit als gut erscheint,
hängt damit zusammen, daß ihre Gewaltausübung zuvor von ihnen
selbst legitimiert wurde. Dazu bedarf es allerdings der geeigneten Mittel.
Es reicht nicht aus, wenn in einer nationalen Publikation verbreitet wird, warum
gewalttätige Selbstschutzmaßnahmen gegen militante 'Antifaschisten’
und bürgerliche Schreibtischtäter berechtigt sein sollen. Denn wer
liest schon solche 'Pamphlete’? Erst wenn die eigene Gewaltbereitschaft
und deren Ausübung von der öffentlichen Meinung, also den etablierten
Medienvertretern, Politikern, dem Lehrpersonal an Schulen und Universitäten
übernommen worden ist, erscheint sie der Gesamtbevölkerung als legitim
bzw.
moralisch gerechtfertigt. Wer Gewalt erfolgversprechend rechtfertigen möchte,
benötigt hierzu die Staatsgewalt. Dann kann er die legale und scheinbar
auch legitime staatliche Gewalt einer verbrecherischen nichtstaatlichen Gewalt
gegenüberstellen.
Das Lateinische
unterscheidet die moralische Kategorie von Gewalt bereits begrifflich. So steht
die (negativ) zerstörerische violentia der (positiv) ordnenden staatlichen
potestas gegenüber. Dem germanisch-deutschen Wort Gewalt liegt eine solche
grundsätzliche Unterscheidung nicht zugrunde, das sich von althochdeutsch
waltan ableitet, was soviel wie „herrschen“ bedeutet. Im Neuhochdeutschen
klingt die positive Bedeutung von 'Gewalt’ in der (staatlichen)
'Verwaltung’ nach. Wer Verwaltung ausübt, kann 'schalten
und walten’ - manchmal sogar wie er möchte. In dem neuhochdeutschen
Wort 'Vergewaltigung’ wiederum ist die negative Bedeutungsvariante
von 'Gewalt’
enthalten. Bezüglich einer moralischen Rechtfertigung oder Verurteilung
ist demzufolge das Wort 'Gewalt’ offen. Und die 'Moral’
ist sowieso pluralistisch, je nach religiösem und weltanschaulichem Weltbild
auslegbar.
Gewaltanwendung kann sich physisch gegen Sachen und mittels physischem wie auch
psychischem Zwang gegen Personen und Personengruppen richten. Wer über
das staatliche Gewaltmonopol verfügt, besitzt gegenüber nicht-staatlichen
Gruppen die größtmögliche Auswahl über die Mittel der Gewaltanwendung:
So kann er auf 'sanftere’ Gewalt, die Personen nicht direkt körperlich
beeinträchtigt, ausweichen. Das läßt sich in der Öffentlichkeit
besser verkaufen als 'Auschwitz’ (Drittes Reich) und 'Bautzen’
(DDR). Die Stärke liberal-kapitalistischer Systeme liegt gerade darin,
was die Soziologie unter dem Begriff der 'strukturellen Gewalt’
zusammenfaßt. Bei ihr handelt es sich um auf sozioökonomischer und
politischer Überlegenheit beruhender Gewalt. Das erleben wir tagtäglich:
national gesinnten Deutschen droht Arbeitsplatzverlust, Diskriminierung in Ausbildung,
Schule und Hochschule, die Zerstörung familiärer Banden, gesellschaftliche
Stigmatisierung und physische wie psychische Übergriffe von gutmenschlicher
und antifaschistischer Seite. Die etablierten Medien sorgen dafür, daß
die 'rechtsextremistischen’ Opfer militanter und struktureller Gewalt
in der veröffentlichten Meinung als vermeintliche 'Täter’
erscheinen. Ganz nach dem Motto: Selber schuld, denn es ist ja niemand gezwungen,
für die NPD zur Kreistagswahl zu kandidieren - und dabei mit den
verschiedensten Formen gutmenschlicher und antifaschistischer Gewalt konfrontiert
zu werden!
Grundsätzlich
gilt, daß ein Politiker, der sich prinzipiell g e g e n Gewalt
ausspricht, im besseren Falle ein Dummkopf und im schlechteren Falle ein Heuchler
ist. Denn Politik, ob in der Innen- oder in der Außenpolitik, ist immer
auf einen Fächer an Gewalt angewiesen (militärische, polizeiliche,
strukturelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt). Dem Begriff des Politischen
liegt nach Max Weber der der „Macht“ und der der „Herrschaft“
zugrunde , die wiederum in dem der 'Gewalt’ ihren Ursprung haben. Alles
andere an Definitionen zum Begriff des Politischen - wie die
„Freund- und Feindunterscheidung“ (Carl Schmitt ) oder das „Recht“
(Reinhold Oberlercher ) - sind nur Ableitungen davon. Die Gewalt ist das
Ursprüngliche. Max Weber stellt fest, daß für politische Verbände
die „Gewaltsamkeit“ zwar nicht das einzige Mittel sei, aber ihr
„s p e z i f i s c h e s Mittel“, das als ultima ratio dann
zum Zuge komme, „wenn andre Mittel versagen.“
Ob man im öffentlichen Raum Gewalt ablehnt, kann eine Frage wirklicher oder scheinbarer Moral oder auch nur zeckdienlich motiviert sein. Um auf das Bild des eingangs zitierten französischen Anwalts zurückzukommen: Wen überkommt kein ethisch bedingtes Unbehagen, wenn er nach Bombenattentaten grauenvolle Bilder in den Medien gezeigt bekommt? Ob es sich bei den zerstückelten Leichen um deutsche, amerikanische, irakische oder israelische handelt, sollte an und für sich egal sein. Wenn jedoch die 'Moral’ hineinspielt, die eine Nation zum 'Tätervolk’ erklärt, dann können solche gräßlichen Bilder auch von ideologischen und theologischen Verfechtern gerechtfertigt werden.
Es ist nicht
immer möglich, haargenau zwischen Moral und Scheinmoral zu unterscheiden.
Universale Maßstäbe gibt es hierfür nicht, auch wenn das Universalisten
gerne behaupten. Die Anwendung von Gewalt hängt nicht in erster Linie von
der Moral ab, sondern vom Gewaltpotential, also von der Möglichkeit, erfolgversprechend
mittels Gewalt seine (politischen) Ziele anzustreben. Wie ein Bankräuber
sich im voraus genau überlegen muß, mit welchem logistischen Aufgebot
er sein Ziel, die Beute unerkannt zu entwenden, erreichen kann, so muß
sich der Befreiungsnationalist darüber Gedanken machen, mit welchem Mitteleinsatz
er sein oberstes politisches Ziel, seiner Nation die völkische Existenz
durch die Verteidigung bzw.
Wiedergewinnung staatlicher Souveränität zu sichern, erreichen kann.
Diesen revolutionären Utilitarismus brachte 1998 der ehemalige RAF-Terrorist
Horst Mahler auf den Punkt, der in einem Gespräch mit der konservativen
Wochenzeitung Junge Freiheit in Anspielung auf frühere militante Weggefährten,
die „meinen, man müsse wieder zur Waffe greifen“,
schlußfolgerte: „Wenn das eine Lösung wäre für unsere
Probleme, dann würde ich es auch tun. Aber es ist keine Lösung! Es
würde alles nur viel schlimmer machen.“
Mit dieser
revolutionären Logik könnte Horst Mahler auch die „Szenerie
des Grauens“ (Albert Schäfer in FAZ ) bewerten, die sich der veröffentlichten
Meinung beim Fund der „vierzehn Kilogramm sprengstoffverdächtigem
Material“ im Sommer letzten Jahres in München geboten haben soll.
Die Frage nach möglichen geheimdienstlichen Hintermännern, die das
'Aktionsbüro Süd’
gesteuert haben könnten, soll uns an dieser Stelle nicht interessieren.
Natürlich könnte ein Nationalist auch eigenständig, also ohne
Fremdsteuerung auf die Idee kommen, mittels Gewalt die Probleme seines Volkes
in den Griff zu bekommen. Aber mit 14 Kilogramm Sprengstoff? Würden einem
Nationalrevolutionär mindestens drei Panzerdivisionen zur Verfügung
stehen, dann müßte diese Frage von einer völlig anderen Ausgangsbasis
beantwortet werden. Für eine nationale Partei, die schon aufgrund ihres
Parteienstatus’ zur Legalität verpflichtet ist, scheiden solche Mittel
freilich von vorneherein aus. Aber deshalb in pseudomoralischer Weise gleich
in Bausch und Bogen 'Gewalt’ als Mittel der Politik zu verwerfen,
wäre unsinnig und vom politischen Gegner leicht widerlegbar.
Ob die Gewalt als moralisch gerechtfertig oder verwerflich erscheint, hängt zum einen von der eigenen geistig-moralischen Positionierung (Ideologie, Theologie) ab, zum anderen - damit zusammenhängend - von dem 'Anschlagsziel’ - ob dies rein subjektiv als gut oder böse gilt.
Natürlich wird ein Nationalkonservativer Horst Mahler dafür schelten, was dieser als Linksterrorist in den siebziger Jahren 'verbrochen’ hat. Die gleichen Leute werden aber bei einer Diskussion um die Sprengstoffanschläge im Sommer 1961 in Südtirol den dort zum Einsatz gekommenen Terroristen zumindest warmherziges Verständnis entgegenbringen. Davon abgesehen, daß in letzterem Fall nur Gewalt gegen Sachen, vor allem gegen Hochspannungs- und Eisenbahnmasten und Hochdruckleitungen ausgeübt wurde , so ist die Verurteilung oder Rechtfertigung von terroristischer Gewalt hierbei nur eine Frage ideologisch aufgeladener Moral. In dem einen Falle ist der italienische Besatzer- und Umvolkungsstaat, im anderen die internationale Bourgeoisie auf deutschem Boden das 'bösartige’ Ziel gewesen.
Bei der Frage,
ob ein potentielles Anschlagsziel zu rechtfertigen ist oder nicht, können
im Zeitalter der amerikanischen Globalisierung auch die ideologischen Grenzen
verschwimmen. Zwar sind Nationalisten Anti-Kommunisten, würden aber der
Behauptung des Austro-Marxisten Werner Pirker nicht widersprechen, daß
die terroristische Gewalt gegen die amerikanischen Besatzer im Irak in „jeder
Hinsicht“ gerechtfertigt sei.
Pirker bezeichnete einen bestimmten Terroranschlag im Irak als „legitime
Attacke“. Ein paar Wochen später wird der Junge Welt-Autor noch deutlicher:
„Bewaffneter Widerstand gegen ein Okkupationsregime, so bestimmt es wenigstens
das Völkerrecht, ist legal.“ - also nicht nur ethisch-moralisch
legitim, sondern auch rechtlich legal. Pirker nimmt dabei Bezug auf die Satzung
der Vereinten Nationen. Artikel 51 der UN-Charta formuliert das „naturgegebene
Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“. Das gilt
für den Fall, daß sich ein Staat über das in Artikel 2 Absatz
4 festgelegte Gewaltverbot hinwegsetzt. (Der Unsinn vom Gewaltverbot in der
internationalen Politik läßt sich mit Carl von Clausewitz leicht
widerlegen.)
Die Gewaltanwendung ist grundsätzlich im Falle einer Besatzungsherrschaft sowohl nach dem alten europäischen Völkerrecht als auch nach dem modernen internationalen Recht gerechtfertigt (auf die Fragwürdigkeit des 'Rechts’-Begriffs auf internationaler Ebene hat bereits G. W. F. Hegel hingewiesen ). Was jedoch im Südtirol der sechziger Jahre oder im heutigen Irak und Palästina aus befreiungsnationalistischer Sicht als sinnvoll erscheinen könnte, mag sich im Falle eines Mangels an geistigem Bewußtsein des unterdrückten Volkes, wie im Falle der BRD, als verhängnisvoll und kontraproduktiv erweisen. Umerziehung, mediale Verblödung und Wohlstand scheinen befreiungsnationalistische Gewaltanwendung zu delegitimieren, weshalb ja auch die angloamerikanische Besatzung im Irak bemüht ist, für 'ordentliche Verhältnisse’ im Zweistromland zu sorgen. Materielle Not und Versorgungsengpässe scheinen hingegen befreiungsnationalistische Gewalt zu legitimieren.
Ein militanter Befreiungsnationalist muß sich im Volke wie der Fisch im Wasser bewegen können (Mao Tse-Tung). Wo das nicht der Fall ist und dennoch bewaffnete Gewalt als Mittel zur Überwindung von Besatzungsherrschaft ausgegeben wird, kann dies zurückzuführen sein auf eine falsche Lagebeurteilung, Selbstüberschätzung der eigenen Möglichkeiten oder einen geheimdienstlichen Auftrag. Auch in diesem Falle gilt, daß der politische Denker immer von einem Fächer an möglichen politischen Ursachen für eine politische Wirkung auszugehen hat, was dem unpolitischen Verschwörungstheoretiker, der stets monokausal argumentiert, völlig fremd ist.
Der organisierte Nationalismus braucht sich also nicht in pseudomoralischer Weise gegen Gewalt auszusprechen, sondern sollte militante Gewalt aus Gründen nationaler Verantwortung und parteipolitischer Legalität für sich selbst ausschließen. An einer vordergründigen 'moralischen’ Gewaltdistanzierung können hingegen nur die Innenminister und ihre Schmutzberichterstatter Interesse haben. Dieses Thema spaltet das nationale Lager, weil es unnötige Widersprüche in politischen Stellungnahmen provoziert. Wie sonst, außer in moralisch-ideologischer Hinsicht, wäre es zu erklären, wenn ein nationaler Rechter den ehemaligen 'Rechtsterroristen’ Peter Naumann als Kameraden akzeptiert, den ehemaligen 'Linksterroristen’ Horst Mahler aufgrund seiner früheren Militanz als moralisch diskreditiert ansieht, dem Südtirol-Terrorismus der sechziger Jahre Sympathie entgegenbringt, um im Gegenzug tschetschenische Selbstmordattentäter zu verurteilen, weil Tschetschenen Muslime sind und Russen als europäische Bündnispartner gelten? Warum wäre der militante Befreiungsnationalismus im Nahen und Mittleren Osten moralisch mehr zu rechtfertigen als wenn er in Mitteleuropa stattfände?
Werner Pirker hat gar den irakischen Terrorismus mit dem der französischen Resistance in der deutschen Besatzungszeit (1940-1944) verglichen. Da wird manch ein deutscher Nationalist heute einwenden, daß es sich doch hierbei um 'böse’ (französische) Widerstandskämpfer und um eine 'gute’ (deutsche) Besatzung gehandelt habe. Einverstanden! Doch das ist auch wieder eine subjektiv moralische Bewertung. - Woraus zu lernen ist: Militanter Widerstand sollte grundsätzlich von Nationalisten nicht moralisch verurteilt werden - wenn nämlich die Staatsgewalt auf Besatzerwillkür beruht. Und schließlich haben uns die Vertreter eines vermeintlichen 'Staates’, der über keine außenpolitische Souveränität verfügt und stattdessen nach innen den Bürgerkrieg durch Überfremdung und Ausgrenzung von Teilen des Volkes ('Kampf gegen rechts’) schürt, überhaupt keine Belehrungen in Sachen 'Gewalt’ zu erteilen. Die Herren Schily und Beckstein haben bereits so viele soziale Existenzen beschädigt und vernichtet, daß sich hierzu jedes weitere Wort erübrigt.
Die Logik des (Bürger-) Krieges, derzufolge „Gewalt stets Gewalt aus sich gebiert“ (Max Weber ), wird freilich erst nach Überwindung der BRD in der deutschen Volksgemeinschaft überwunden werden können. Die derzeit vorhandenen pluralistischen Gewaltpotentiale werden dann im einzig legitimen Monopol deutscher Staatsgewalt, der des Deutschen Reiches, aufgehoben sein. 'Nationalbefreite Zonen’, die aus dem bürgerkriegsbedingten Kampf „eines jeden gegen jeden“ (Thomas Hobbes ) resultieren, werden dann überflüssig sein - wenn ganz Deutschland 'nationalbefreite Zone’ sein wird.
Der vorliegende Text wird Gegenstand des Seminars der Deutschen Akademie (DA) sein, das am 3. April 2004 stattfinden wird: Weitere Informationen über:
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