Politische Theorie

 

FASCHISMUS ALS PROLETARISCHE ERRUNGENSCHAFT

Die italienischen Industriearbeiter stellten dieses knappe Erläuterungswerk zusammen, um die Arbeiter anderer Länder mit der echten und wirklich sozialen Arbeitsordnung, wie sie in Italien am Werk ist, vertraut zu machen.

 

Roma - 1935

Im faschistischen Zeitalter wird die Arbeit in ihren unendlichen Verästelungen zum einzigen Maßstab, an welchem sozialer und nationaler Nutzen von Einzelpersonen und Gemeinschaften abgelesen werden kann.
BENITO MUSSOLINI

 

I. VON DER ANARCHIE UNMITTELBAR NACH DEM KRIEG BIS ZUR NEUEN SOZIALEN ORDNUNG

1. ITALIEN UM 1919.

In vielen auswärtigen Kreisen, auch von manchen in gutem Glauben, wurde der Faschismus bis zum heutigen Tag als eine eher reaktionäre denn als revolutionäre Bewegung angesehen.

Da ja nun wirklich nach der üblichen Vorstellung Revolution nur Massenbewegung sein kann und da die faschistische Unternehmung sich, wenn man die Sache lediglich von außen ansieht, gerade gegen die sozialistischen Organisationen, welche allerorten das soziale Leben Italiens in der Hand hatten, aufbäumte, so zögerte man nicht, den Faschismus als eine gegen das Volk, die Demokratie und die Arbeiter gerichtete reaktionäre Bewegung zu deuten.

Um zu einer solchen Definition zu kommen, verfuhr man denn doch allzu kümmerlich, als dass es nicht ein Leichtes wäre, hier Voreingenommenheit und Irrtum aufzudecken.

In der Hauptsache hat man gesagt: Am Morgen nach dem europäischen Krieg waren die sozialistischen Organisationen drauf und dran, von der Macht Besitz zu ergreifen. Da wurden sie von den faschistischen Sturmscharen mit Gewalt zerschlagen. Mithin ging der Faschismus als rein kapitalistische und bürgerliche Bewegung vor, gleichsam in Diensten gesetzmäßiger Verteidigung und konservativer Willensrichtung.

Derartige Überlegungsformen sind völlig verschwommen tragen sie doch der tatsächlichen Lage Italiens unmittelbar nach dem Krieg und derjenigen des Faschismus keinerlei Rechnung.

Aus diesem Grunde müssen wir viele Jahre zurückschauen und einige unbekannte oder doch allzu geschwind vergessene Tatsachen hervorholen, deren Wohlbegründetheit ernsthaft nicht geleugnet werden könnte.

Der Faschismus hat die Arbeiterorganisationen nicht zerstört. Vielmehr bekämpfte er die sozialistische Partei bis zu deren Vernichtung und zwar nicht wegen der seitens dieser Partei geltend gemachten sozialen Ansprüche, sondern gerade deswegen, weil der italienische Sozialismus, gleichgültig gegenüber Wohl und Wehe der Arbeit und des ganzen Landes überhaupt, sich der Arbeitermassen lediglich zu politischen und Wahlzwecken bediente und zu alledem keinerlei innere Berechtigung mehr aufzuweisen hatte.

Während nun in der Tat das Programm der faschistischen Kämpfer Italiens sich bekanntlich von sämtlichen alten Parteien hinsichtlich der sozialen Reformen, die es in Vorschlag brachte, unterschied, wurden die Arbeiter aufgefordert, sich zum Schutz ihrer besonderen Ansprüche in die nationalen Syndikate einzureihen.

Es konnte ja auch nicht anders kommen, da die Bahnbrecher des Faschismus, unter denen es nicht wenige echte Arbeiter gab, samt und sonders vom Sozialismus oder vom Syndikalismus herkamen und diese Bewegungen verlassen hatten, nachdem sie deren Unfähigkeit zu wahrer Revolution und deren parlamentarische Verkommenheit festgestellt hatten.

Allein, der Faschismus bekämpfte nicht bloß die sozialistische Partei. Kraft seiner revolutionären Minderheit scharte er sich gegen sämtliche politischen Gruppen und Gebilde zusammen, ob links, ob rechts, welche die Macht behaupteten und in jeder Beziehung für die Missherrschaft im Lande verantwortlich waren.

Wir wollen weiter kein Wort verlieren. Jedermann, sofern ihn nicht eigennützige Gründe hindern, es wahr haben zu wollen, hat die Lage Italiens um 1919 gegenwärtig: Geistig und politisch zerfallen, dazu unterwühlt von den Gegensätzen innerer Parteizerklüftung, erniedrigt durch einen ungerechten Frieden, ohne Hilfsquellen, in völliger Auflösung des wirtschaftlichen Lebens begriffen, verfiel Italien der Anarchie.


2. NOTWENDIGKEIT DER FASCHISTISCHEN TAT; VOLKSTÜMLICHKEIT DER BEWEGUNG.

In solcher Lage, die man, wiederholen wir es, sich vergegenwärtigen muss, falls man überhaupt die faschistische Tat mit einer Spur von Ernst beurteilen mag, begann der Faschismus seine Schlacht.

Nicht nur der Sozialismus (auf besondere Erwähnung des Kommunismus verzichten wir, da er in Italien nur verschwindend geringe Bedeutung hatte), sondern auch all die anderen Parteien und zahllosen politischen Grüppchen, die sich um die Wählerstimmen zankten, stellten ihre schäbigen Parteirücksichten über diejenigen des Landes. Kein Mensch setzte sich ernsthaft für schöpferischen Wiederaufbau ein; vielmehr nahmen Unordnung und Durcheinander von Tag zu Tag überhand.

Der Faschismus hatte also die zu verfolgende Strasse gut abgesteckt. Seine Aufgabe lautete dahin, dass eine neue politische und soziale Ordnung aufzustellen war, geeignet, das über alle Maßen gewaltige Vorhaben von Italiens Wiederaufbau anzupacken und das Land einer Zukunft des Friedens und der Arbeit entgegen zu führen.

An dieser Stelle dürfte eine kurze Überlegung angebracht sein.

Wer wurde denn am fühlbarsten durch die in Italien herrschende Unordnung geschädigt? Wer hätte die Folgen der Anarchie tragen müssen, worein die Nation stürzte?

Sicherlich doch nicht die Kapitalisten, welche, reich an Mitteln und mithin an Macht, zudem gemächlich Zeit gehabt hätten, mitsamt ihren Kapitalien ins Ausland abzuwandern! Offenkundig jedoch die Proletarier, denen bis dahin jegliche Gewissheit eines täglichen Brotes gemangelt hätte, in einem Italien, welches damals sogar das erforderliche Brotgetreide aus dem Ausland hatte einführen müssen!

Es ist also klar, dass die vom Faschismus auferlegte neue Ordnung, weit entfernt davon, sich gegen die Arbeiter zu richten, vielmehr gerade den armen Schichten aufhalf und einer höheren Notwendigkeit von allgemeingültiger Prägung entsprach.

Wenn übrigens der Faschismus im Auftrag von Bürgern oder Klassenklüngeln gehandelt hätte, so würde er sich notwendigerweise mit der Stellung einer Hilfskraft des herrschenden Regimes begnügt haben. Hingegen fegte, zum Abschluss des lange währenden faschistischen Kampfes, der Marsch auf Rom eben dieses Regime hinweg.

Bedeutung und Wahrheit dieser Tatsachen abzustreiten, verbietet einfach die Vernunft.

Es wird jedoch ersprießlich sein, noch andere Erwägungen von grundlegender Wichtigkeit anzustellen.

Wir zeigten, dass der Faschismus als eine Volksbewegung geboren ist, und wir wiesen auf seine Bahnbrecher hin. Indessen gibt es da noch eine sehr entscheidende Ursache zur weiteren Erhärtung des Gesagten, nämlich Abstammung, Leben und Persönlichkeit dessen, der Schöpfer des Faschismus war und sein Führer ist.

Benito Mussolini, der Volksschullehrer, der Maurer, der revolutionäre Flüchtling in der Schweiz, der Bauer und Schmied auf seinem Dorf: er hat den sauersten Schweiß der Arbeit und die bittersten Demütigungen kennen lernen, er hat am eigenen Leib alle Lebensnot gespürt.

Konnte dieser revolutionäre Arbeiter gegen die Arbeiter sein? Konnte er Verteidiger kapitalistischer und bürgerlicher Ansprüche oder Leugner der Volksrechte sein, der Mann, der sich abgerackert hat, mit dein Kalkkübel auf der Schulter Baugerüste auf und ab, der das Eisen auf dem Amboss gekrümmt hat, der mit den Schlägen der Hacke das Erdreich umgeworfelt hat, der Hunger gelitten und seine Kinder Hunger leiden gesehen hat?

Oder machten Mühsal und Arbeit nicht vielmehr aus ihm den Apostel und Messias der Mühseligen und Beladenen?

Tatsächlich verkündete der Faschismus noch vor der Gründung der Fasci zu Dalmine in einer großen Versammlung den Metallarbeitern, die gestreikt hatten, durch den Mund Benito Mussolinis sein politisches Programm und wendete sich in seiner Werbearbeit unaufhörlich an die Arbeitermassen und an die durch alte politische Spießgesellen nicht festgenagelten jungen Frontkämpfer. Überdies setzte er nach Erringung der politischen Macht eine so stattliche und wohl gefügte Reihe sozialer Neuerungen zugunsten der Arbeiter durch, dass Italien sich in wenigen Jahren an die Spitze der fortgeschrittensten Länder der Erde geschwungen hat.

Hierüber wollen wir in aller Breite und Sachlichkeit Bericht geben.


3. NATIONALISMUS UND INTERNATIONALISMUS.

Zuvor jedoch halten wir es für angemessen, das Verhältnis des Faschismus zur Umwelt der anderen Völker mit Genauigkeit hier darzulegen.

Von jeher versuchte man den Glauben zu verbreiten, als stelle der Faschismus vor allem eine derart übertriebene völkische Bewegung dar, dass er eine ständige Bedrohung des Weltfriedens bilde.

Solche Behauptung beruht auf dem gleichen böswilligen Missverstehen, wie jenes andere ist, das den Faschismus als eine rückständige, gegen das Volk gerichtete Bewegung deswegen gemalt hat, weil er die sozialistischen Organisationen bekämpfte und vertilgte. Antisozialistisches Wesen sollte also ohne weiteres kriegstreiberisch sein.

Auch bei dieser Gelegenheit müssen wir ein wenig Geschichte treiben.

Die italienische sozialistische Partei darf sich einer recht traurigen Vergangenheit rühmen, die, man muss das einsehen, wirklich ihresgleichen unter den sozialistischen Parteien anderer Länder sucht. Es ist eine unabsehbare und ununterbrochene Reihe von Haltungen und Handlungen, die dem Wohlergehen Italiens entgegengerichtet waren. Man braucht sieh nur der von ihr angestifteten Aufstände zu erinnern, welche Verstärkungssendungen für die italienischen Truppen in Ost-Afrika nach der Schlacht von Adua im Jahr 1896 verhindern sollten, der heftigen Propaganda gegen die Besetzung von Libyen, welche dem Schutz der italienischen Sicherheit im Mittelmeer wider gewisse, nie zu ersättigende Imperialismen dienen sollte, und schließlich der Versuche, die Schlagkraft des Heeres während des großen Krieges zu lähmen.

Nun muss aber, so dünkt uns, jedermann zugeben, dass Völker umfassende Gesinnung keineswegs einen Antinationalismus rechtfertigt, der sich in regelrechten und bewussten Handlungen zum Schaden des eigenen Volkes bekundet.

Tatsächlich hat sich denn auch der russische Kommunismus in erster Linie zu dem Zwecke bewaffnet, um den Fremden über die Grenzen zu jagen, hat sich die englische Labour-Partei Schulter an Schulter mit den Konservativen für die Unantastbarkeit des britischen Empire immer eingesetzt, hat sich der französische Sozialismus die Ausgestaltung von Frankreichs Sicherheit ganz genau so wie die Vertreter der äußersten Rechten zur Pflicht gemacht.

Mithin ist die Behauptung weder gerechtfertigt noch ehrlich, der Faschismus sei kriegstreiberisch, weil er den antiitalienischen Sozialismus bekämpfte, den Vorrang des Gemeinnutzes vor dem Eigennutz beanspruchte und Italien seine Würde und sein Ansehen, wie sie ihm zustanden, wiedergegeben hat.

Andererseits kann nur hartnäckiges Übelwollen unaufhörlich wiederholen, die Beglaubigung der italienischen Kultur als der ältesten der Welt stelle eine Bedrohung des Völkerfriedens dar.

Aber noch mehr! Der Faschismus ist niemals aus dem Völkerleben ausgesprungen. Wenn man vielmehr unter Internationalismus den greifbaren Beitrag zur Entwickelung freundlicher Beziehungen zwischen den Völkern und das echte Verständnis für die Bedürfnisse und das gerechtfertigte Wohl jedes Einzelmenschen versteht, so können wir in aller Ruhe behaupten, der Faschismus sei Völker verbindend.

Nun sind es ja nicht die Verkündungen irgendwelcher allgemeinen Grundsätze oder die großspurigen Worte was in dieser Hinsicht zählt, nur die Taten zählen.

Da wir hier nur in unserer Eigenschaft als Arbeiter auf dem Plan erscheinen, so berufen wir uns, vieles übergehend, auf eine einzige Tatsache, die keine gegnerische Nörgelei wegleugnen kann: Werk und Wirksamkeit des faschistischen Italiens am Internationalen Arbeitsbüro.

Italien befindet sich an der Spitze aller großen Länder, wenn es sich um Aufstellung internationaler Übereinkünfte dreht, und so dürften es gerade die maßgebenden französischen, englischen und sonstigen Sozialisten bestätigen, wie sehr die italienischen Abordnungen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft oder Regierung allemal als Vorkämpfer oder eifrigste Schildhalter all der Entscheidungen auftraten, in denen es um Schutz und Hebung der menschlichen Arbeit in überstaatlicher Zusammenwirkung ging.

Bei dieser Gelegenheit müssen wir ausdrücklich daran erinnern, dass in Genf die Woche der vierzig Arbeitsstunden von Italien beantragt wurde, welches sie alsdann sogleich und als erstes einführte, ungeachtet des Gegenantrags seitens der größten europäischen Länder, der Anregung nicht stattzugeben.


4. DIE NEUE SOZIALPOLITIK.

Nach allem Gesagten begreift man, dass die faschistische Politik nur und nur Sozialpolitik sein konnte und ausschließlich für das dauernde und wirkliche Wohl des Proletariates gemacht werden durfte; denn das Proletariat ist Italiens größte Kraft und in seinem Namen nahm die revolutionäre Tat ihren Anfang.

Das vornehmste Werkzeug dieser Politik war und ist das Syndikat.

Gleichwohl darf Mussolinis Syndikalismus, diese lebendigste Wirklichkeit des faschistischen Italiens, in seiner Eigenart mit nichts verwechselt werden; denn er lässt sich mit nichts vergleichen und kann auch keine Vorläufer anerkennen.

Die Syndikalisten aller Zeiten stellten stets den Klassenkampf als revolutionäres Mittel zur Aussonderung einer einzigen Klasse in den Vordergrund. Das faschistische Syndikatssystem erkennt das Vorhandensein von Gegensätzen zwischen den verschiedenen Produktionsgruppen durchaus an (denen es sogar die freie Verhandlung auf dem Boden völliger Gleichberechtigung zubilligte) und verfolgt als Ziel die Zusammenarbeit der Klassen, nicht in Form unbestimmter und allgemeiner Leitgedanken, sondern als die unerlässliche Bedingung zur Erzielung eines befriedigenden Einvernehmens und als die Verschmelzung aller Einzelbestrebungen.

Die vom Faschismus gewollte Zusammenarbeit der Klassen bedeutet nicht eine Legalisierung und Verewigung des gegenwärtigen Zustandes, sondern sie trägt das Wunschbild einer Vereinheitlichung der Produktion zu deren eigenem Besten in sich. Und deshalb handelt es sich nicht um eine starre und unveränderliche, sondern um eine aufhelfende Wirklichkeit, die jeden Einzelegoismus ausscheidet.

Es ist natürlich und selbstverständlich, dass solche Ziele nur von einem starken Staate verfolgt werden konnten, einem Staat, wie ihn die faschistische Revolution gezeitigt hat, der sich nicht vor den Drohungen der Parteiungen duckt und sich unabhängig von inländischem und ausländischem Kapitalismus erhält, einem Staat mithin, der sich als Zusammenfassung sämtlicher innerlich berechtigter Ansprüche oberhalb von selbstsüchtigen Bestrebungen behauptet.

Durch zwei Kerngedanken, die nachher durch die Carta del Lavoro bekräftigt wurden, hat sieh die Politik des Faschismus bestimmen lassen, vom Tage an, da Italien das herrschende Politikastergelichter aller Schattierungen abschütteln durfte:

1. Arbeit in jeglicher Form ist soziale Pflicht.

2. Die einzelnen Produktionsbetriebe finden ihre Bestimmung in der Wohlfahrt des Volkes.

Mit anderen Worten: Arbeit musste Pflicht des Arbeiters sein und durfte nicht aufgefasst werden als lebenslängliche Verdammnis, die man durchbeißen muss, wofern man sich nicht etwa davon drücken kann, sondern als unerlässlicher Beitrag und tägliche Anstrengung zur Steigerung und Vervollkommnung der allgemeinen Lebenshaltung.

Pflicht des Kapitals aber hieß Produktion, nicht als Anstrengung lediglich für den persönlichen Gewinn verstanden, sondern als Vermehrung des Reichtums im Dienste der nationalen Gemeinschaft.

Außerdem hatte der Arbeiter ein Recht auf angemessenen Lohn, will heißen, einen Lohn, der den gegebenen Daseinsbedingungen und dem Arbeitsertrag entspricht, und auf eine angemessene Beschränkung der Arbeitszeit, auf Schutz bei Arbeitsunfähigkeit, Alter und Arbeitsunfall. Das Recht der Produktion aber bestand in der Gewissheit, sich behaupten und entfalten zu dürfen, ohne sich irgendwie im Verborgenen abquälen zu müssen.

Dem Proletarier wurde die unter parlamentarischer Herrschaft mächtige, häufig freilich dem Arbeiter selber Verderben bringende Waffe des Streiks entzogen. An dessen Stelle traten zuverlässige Bürgschaften, welche die Rechte der Arbeit sicher stellten und dem Arbeiter sogar ausdrücklich auferlegten, dass er, anstatt sich zu ducken, ihre Einhaltung fordere.

Dem Kapital wurde nicht nur die Waffe der Aussperrung genommen, sondern es wurde ihm die ständige, wirksame Hilfe an den Arbeiter auferlegt, auch außerhalb des Arbeitsumkreises, auf dem sehr ausgebreiteten Gebiet von Familie und Leben.

Und so sind einander Kapital und Arbeit, indem man sie auf gleicher Ebene in vollkommenste Entsprechung von Pflichten und rechten brachte, sachte, aber endgültig nahe gekommen. Beide haben eingesehen, wie nötig sie einander sind, und lernten, mit gleicher Hingabe ihre Pflicht zu erfüllen, indem sie durch ihr Zusammenwirken den wirtschaftlichen und sozialen Neuaufbau der Nation in Angriff nahmen.

Ein sozialer Garten Eden! wird mancher spötteln. Keineswegs. Zusammenarbeit heißt nicht, wir betonen es abermals, jeden Gegensatz zwischen den einzelnen Produktionsgruppen aufheben. Sie bedeutet vielmehr: den Gegensatz zwischen den verschiedenen Ansprüchen nicht dermaßen zu versteifen, dass dadurch die Allgemeinheit geschädigt wird. Wie denn auch die individuelle Freiheit nicht jene «Freiheit», anderen Menschen übel zu tun, meinen darf.

Welches Regime, das sieh Volksstaat, demokratisch oder freiheitlich nennt, hat so, wie es Italien getan, der Arbeit den Erstrang zugebilligt? In welchem Staat sitzen die Vertreter der Arbeit und des Kapitals bei vollem Einverständnis in Worten und Wünschen am selben Tisch zusammen, um die Bedürfnisse ihrer eigenen Fachgruppen miteinander zu besprechen, in voller Gleichberechtigung und im Bewusstsein, dass ihre gegenseitigen Grundrechte durch Gesetze und Einrichtungen der Obrigkeit gesichert sind? In welchem Staat gibt es das, es sei denn in Italien?

Gerade in dem Lande, wo das Gesetz den Kommunismus auferlegt, kennen Millionen und Abermillionen von Menschen nichts als Arbeitssklaverei, unbarmherzig aufgezwungen durch einen Kapitalismus, der, weil er von Staats wegen ist, weit mehr den Herrn spielt,. als in den Ländern von freizügigerem Regime.


5. DIE SYNDIKALISTISCHE ORDNUNG.

Bis zur heutigen syndikalistisch-korporativen Ordnung in Italien gelangte man natürlich nur gradweise.

Der faschistische Syndikalismus entstand, wie schon erwähnt, in bewusstem Gegensatz zu den politischen Organisationen sozialistischen oder kommunistischen Gepräges, mit denen er in Kampf lebte, und verfocht den wirklichen Bannkreis der Arbeit, ohne sieh durch Zahlen einschüchtern zu lassen. Nur ein paar Jahre nach den ersten faschistischen Bewegungen und vier Jahre nach dem Marsch auf Rom wurde er auf Grund des Gesetzes vom 3. April 1926 als einzige anerkannte Verbandsform eingesetzt. Am 5. Januar 1934 wurde dann das Gesetz zur Aufstellung der Korporationen erlassen, und am 18. März 1934 umschrieb Mussolini in einer seiner historisch gewordenen Reden Zuständigkeitsgrenzen und Wirkungsweise der einzelnen Einrichtungen, unter denen diese heute in Erscheinung treten.

Den Grundstock des Systems, man könnte ohne weiteres sagen: den Grundstock des Staates selber bildet das Syndikat, dem in klar voneinander geschiedenen Gefügen Arbeiter und Unternehmer, freie Berufe und Künstler angehören.

Es ist nicht ein ausschließlich politisches oder ausschließlich wirtschaftliches oder ausschließlich berufliches Gebilde, sondern eine nach Wesen und Wirkung in allen Teilen vollendete Einrichtung. Dient sie doch im Grenzen nicht bloß wirtschaftlichen, politischen und beruflichen, sondern auch Zwecken der Wohlfahrt, der Rechtspflege und der Sittlichkeit.

Die benachbarten Gemeinde- und Provinzsyndikate werden in jeder Provinz zu einer Provinzialvereinigung zusammengeschlossen, wohingegen sie in nationaler Hinsicht im Nationalsyndikat oder im Nationalverband zusammengefasst sind.

Um die Organisation an einem praktischen Beispiel zu verdeutlichen, wollen wir uns die Industriearbeiter der Provinz Mailand ansehen. Dem Handwerk und dein Können nach gehören sie ins Textil-, Metall-, Bauarbeiter- oder irgendein derartiges Syndikat. Alle diese Syndikate sind in provinzieller Hinsicht in der Provinzialvereinigung der Industriearbeiter, in nationaler Hinsicht in den betreffenden Nationalverbänden (Weber, Metallarbeiter, Bauleute) zusammengefasst, in deren Umkreis auch die Nationalsyndikate errichtet sind.

Die Verbände unterstehen ihrerseits dem Landesverband der Industriearbeiter, der sich als hauptsächlichste und umfassendste Berufsvertretung darstellt.

Seite an Seite mit der Arbeiterorganisation, mit gleichartiger Haupt- und Untergliederung, steht die Arbeitgeberorganisation in Wirkung. So entspricht in der Provinz der Provinzialvereinigung der Industriearbeiter die Provinzialvereinigung der Industriellen, wie dann in nationaler Hinsicht beispielsweise dem Metallarbeiterverband ein oder mehrere Metallindustriellenverbände entsprechen und, dringt man bis zum Hauptorgan vor, dem faschistischen Landesverband der Industriearbeiter der faschistische Landesverband der Industriellen gegenübersteht.

Von den syndikalistischen Vereinigungen leiten sich allerlei Verbände ab, die paritätisch zu nennen sind, da sie von der gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervertretern verwaltet werden. Hier begnügen wir uns damit, von derartigen Verbandseinrichtungen nur die Arbeitsämter zu erwähnen, denen die Aufgabe obliegt, die Arbeitsanweisung zu ordnen und zu überwachen. Über die Krankenkassen wollen wir in einer anderen Abteilung dieses Werkes mit der ihnen angemessenen Ausführlichkeit sprechen.

Obwohl die syndikalistischen Verbände der Arbeiter und Brotherren als Organisationen unterschieden sind, wurden sie doch auf dasselbe Gleis geschoben und so den günstigsten Bedingungen ausgesetzt, um über ihre gegenseitigen Ansprüche zu verhandeln und die Meinungsverschiedenheiten auszugleichen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, mit Hilfe der Kollektivverträge und nach den allgemeinen Richtlinien der Carta del Lavoro Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Wochenruhe, Urlaub, Beförderung, Entlassung, Lohn usw. streng zu ordnen und die individuellen Streitfragen hinsichtlich der Anwendung der Kollektivverträge zu schlichten.

Die Festsetzung der Kollektivverträge gehört in den Aufgabenkreis der nationalen Verbände oder Syndikate, die jedoch für die im Provinzgebiet gültigen Verträge Provinzialsyndikate betreuen, denen weiterhin die Prüfung und der Ausgleich der Streitpunkte im Einzelnen überantwortet sind.

Nachdem die Kollektivverträge regelrecht aufgestellt und sodann in den Gesetzesblättern veröffentlicht worden sind, erhalten sie Gesetzeskraft und verpflichten sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auf die sie Bezug haben.

Es muss nun hervorgehoben werden, dass die Vorlagen der Kollektivverträge stets der völlig unbeeinflussten Prüfung der betroffenen Arbeiter überlassen werden, die in ordnungsgemäßen Versammlungen zusammengetreten sind. Dort werden sie von den dazu aufgestellten Arbeiterabordnungen mit den Arbeitgebervertretern besprochen.

Was alle diese Dinge angeht, so muss man sich vergegenwärtigen, dass die Randsyndikate sich sehr weitgehender Vollmachten erfreuen, besonders was den Schutz der Gruppenansprüche betrifft.

Die Überwachung der syndikalistischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen wird vom Ministerium der Korporationen durchgeführt, über dessen Unparteilichkeit als Staatsbehörde sich jegliche Erörterung erübrigt.

Besagtes Ministerium verfügt übrigens über einen besonderen und fein verästelten Dienst, das Korporationsinspektorat, das über die sorgfältige Beachtung der Kollektivverträge und über die Befolgung aller Gesetze von sozialem Inhalt zu wachen hat. Selbstverständlich haben die Beamten dieses Inspektorates das Recht, die Fabriken zu besichtigen und die Lohnbücher zu prüfen. Die tatkräftige Wirkungsweise dieser Einrichtung zeigt sich wörtlich durch den Umstand, dass das Korporationsinspektorat bis heute bei seinen Überprüfungen über die Unternehmer 29000 Bußen verhängt hat, darunter 1400 wegen Verletzung von Kollektivverträgen.


6. DER ARBEITSGERICHTSHOF.

An dieser Stelle könnte man mit Recht fragen, ob der Geist, der die Leiter der syndikalistischen Verbände befeuert, wenn sie sich in den Fall gesetzt sehen, Gegensätze schlichten zu müssen, ob ihr fester Wille, die Ansprüche der vertretenen Gruppen mit dem höchsten Wohl des Volkes in Einklang und diesem jegliche Einzelerwägung zum Opfer zu bringen, - könnte sich also fragen, ob sie wirklich zureichend und zweckdienlich sind, und die Streitfragen zu einer sicheren und sauberen Erledigung zu bringen.

Ob, mit anderen Worten, nicht zuweilen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern wesentliche und unübersteigbare Hindernisse sich erheben, an denen aller guter Wille und die versöhnlichen Vorsätze ohnmächtig abprallen.

Wie kann in solchen Fällen eine Streitfrage geschlichtet werden, wenn gleichzeitig auf beiden Seiten die letzten Verteidigungsmittel bis zum 'Missbrauch angewendet worden sind, da ja doch Streik und Aussperrung von vornherein durch den faschistischen Syndikalismus abgeschafft und ausgeschaltet wurden?

In der Praxis könnten sieh dann auch die letzten Versöhnungsmittel, also Eingreifen der faschistischen Partei und des Korporationsministeriums, als unwirksam erweisen.

Mit jenem vollendeten Wirklichkeitssinn, der ihm allezeit zu Gebote steht, konnte der Faschismus diesen Fall nicht übersehen und begegnete ihm durch die Einrichtung des «Arbeitsgerichtshofs», der bereits in dein angeführten Gesetz vom 3. April 1926 vorgesehen war.

Durch ein denkbar schlichtes und durchsichtiges Verfahren trifft der Arbeitsgerichtshof in allen Streitfragen seine Entscheidung, insofern es sich um die kollektiven Wechselbeziehungen handelt, welche die Anwendung der Kollektivverträge oder die Suche neuer Arbeitsbedingungen betreffen.

Das Einschreiten des Arbeitsgerichtshofes erfolgt nur in dem oben angeführten Fall, nämlich dann, wenn alle von den Syndikatsverbänden und den korporativen oder politischen Behörden angestellten Schlichtungsversuche fehlgeschlagen sind. Die gerichtlichen Entscheidungen haben natürlich für die Parteien verbindlichen Charakter.

Der Arbeitsgerichtshof hat bei sämtlichen Oberlandesgerichten je einen Sitz. Zusammengesetzt ist er aus hohen Richtern - wobei man billig daran erinnern muss, dass die italienischen Richter sich unbedingter Unabhängigkeit erfreuen - und aus solchen Bürgern, die sich in Arbeits- und Produktionsfragen auskennen. Mithin leistet dieser Gerichtshof jede Gewähr für Sachlichkeit und Unparteilichkeit.

Aber die Streitfragen im Arbeitsverhältnis können sich, was ja oft genug vorkommt, uni rein individuelle Fälle drehen, etwa dann, wenn gegenüber einem einzelnen Arbeiter die Bedingungen des Kollektivvertrags im Ganzen oder teilweise nicht eingehalten werden.

Auch in diesem Falle treten zunächst die Syndikatsverbände in Tätigkeit, um den Streitpunkt zu prüfen, und es kann bei den Zwistigkeiten, die eine ganze Gruppe angehen, vorkommen, dass ein Ausgleich nicht zustande kommt.

Kommt es zu diesem Punkt, so wendet sieh der Arbeiter mit Beistand der Verteidigung des Syndikates, das ihn vertritt, eben zum so genannten Arbeitsgerichtshof, der je nach der Gewichtigkeit des zu verhandelnden Gegenstandes einen oder mehrere Richter nebst zwei arbeitssachverständigen Bürgern als Beisitzern stellt.

Der Arbeitsgerichtshof bedeutet eine weitere Neuerung faschistischer Gesetzgebung und hat die Obliegenheit, in persönlichen Arbeitsstreitfragen Recht zu sprechen. Sein Gepräge gewährleistet einen sehr beschleunigten Verhandlungsdrang, welcher durch besondere Vorschriften geregelt ist, ohne dass dabei der Börse des bescheidensten Arbeiters unerschwingliche Kosten zugemutet werden.


7. DIE NATIONALE FASCHISTISCHE PARTEI UND DIE ARBEITER.

In Schrift und Rede der Faschistengegner tauchen immer wieder die gleichen Behauptungen über die politischen Behörden Italiens und besonders über die Nationale Faschistische Partei auf welche als Hauptwerkzeug des Regimes zur «politischen Unterdrückung» beschrieben wird.

Wir ziehen - und wir wollen das abermals hervorheben - die Tatsachen allen Schlagworten und Effektphrasen vor, wie sie in Wahlversammlungen zünden mögen. Schließlich sind es immer die Tatsachen, welche sich dem Bewusstsein gewissenhafter Menschen einprägen. Solcherlei wird nun wirklich eine Unterdrückung sonderbar und ungewöhnlich anmuten, welche die Nationale Faschistische Partei unter folgenden Formen ausübt:

Kontrolle, ausgedehnt bis in die winzigsten Gemeinden Italiens, über die Wirksamkeit aller syndikalistisch-korporativen Behörden und über die strikteste Beobachtung der vom Regime erlassenen sozialen Gesetze, derjenigen also, die hauptsächlich die Arbeiter angehen. Die Nationale Faschistische Partei rief eine Hochschule für soziale Fürsorge ins Leben, um ein Personal heranzuziehen, das geeignet ist, den Bedürfnissen der Arbeiter bis in die Fabriken und Wohnhäuser hinein nachzugehen.

Leitende Wirksamkeit, in Überwachung und Anregung bestehend, bei sämtlichen Organisationen, die zum Zwecke des sittlichen und erzieherischen Hochstandes der Arbeiter geschaffen wurden, angefangen mit dem Nationalen Dopolavoro-Werk, das die großen Massen durchformt und vom Parteisekretär geleitet wird.

Kostenlose Entsendung und Versorgung von Arbeiterknaben und -mädchen in Ferienkolonien an der See und im Gebirge.

Alles das ist jeweilig nur eine Sonderform aus der unerschöpflichen Tätigkeit der Nationalen Faschistischen Partei, nämlich eine, die das Leben der Arbeiter näher angeht.

Dazu kommt dann die Hauptaufgabe der Partei, welche in der Verteidigung und der Vertiefung der faschistischen Revolution besteht und darauf gerichtet ist, eine Kultur der Arbeit zu schaffen und auszubreiten.

Man darf schließlich nicht vergessen, dass die überwiegende Mehrheit der eingeschriebenen Faschisten aus Personen besteht, die von ihrer Arbeit leben, und dass mithin die Nationale Faschistische Partei mit vollem Recht sich als eine «Arbeiterpartei» bezeichnen kann.


8. DIE KORPORATIONEN.

Wir haben dargelegt, wie im heutigen Italien der Schutz der Arbeit gewährleistet wird. Vernünftigerweise wird man nicht leugnen können, dass dieses System in seiner Gliederung und in seiner Vollständigkeit jederzeit und vor jeder Willkür die Rechte des Arbeiters sicherstellt.

Was aber in vielen Ländern, deren Regierungsform darauf Anspruch erhebt, liberal, demokratisch oder kommunistisch zu sein, nur eine Sehnsucht darstellt, möchte für uns und unsere Zukunft noch wenig bedeuten.

Die faschistische Revolution hat bereits den Grund für die Ordnung gebaut, auf dem schließlich eine neue und höhere Gerechtigkeit sich wird verwirklichen müssen.

Wir wollen uns nun mit den Korporationen befassen. Diese stellen genau das zweckdienliche Werkzeug dar, mittels dessen die neue soziale Ordnung sinnfällig zur Tat gemacht wird.

Die Korporationen sind Staatsbehörden, gebildet aus den Vertretern der faschistischen Partei, den öffentlichen Verwaltungen und all den Ständen, welche an der Schaffung der verschiedenen Produktionszweige teilnehmen (Arbeiter, Arbeitgeber, Techniker, usw.). Sie haben die Grundaufgabe, die Produktion zu leiten.

Es ergibt sich daraus, dass die Arbeitervertreter auf dem Boden restloser Gleichberechtigung mit den Vertretern der Arbeitgeber am Leben der Korporation teilnehmen und, gleichfalls auf einem Boden restloser Gleichberechtigung, sich an der Leitung der Produktion beteiligen.

Durch das Werk der Korporation hört also das Unternehmen auf, ausschließlich ein Geschäft seines Besitzers zu sein, und wird somit tatsächlich als eine öffentliche Angelegenheit anzusehen sein.

Freilich müssen Bedeutung, und Richtung solcher Neuerungen wohl verstanden werden - denn es handelt sich hier nicht um neue Formen von Kollektivismus oder Staatssozialismus.

Der persönliche Unternehmungsgeist ist in den allgemeinen Richtlinien der Korporationsbehörden erst recht verstärkt. Das Privateigentum wird keineswegs aufgehoben, aber seine Natur wird von Grund aus umgewandelt, indem man ihr einen neuen Inhalt und eine neue soziale Wirkungsweise zugunsten der Allgemeinheit zuweist.

Damit jedoch alles das nicht zu einer Angelegenheit rein unternehmerischen Handelsgeistes werde und der Willkür derer, welche das Eigentum in Händen haben, überantwortet bleibe, lässt die korporative Organisation es sich angelegen sein, mittels dauernder Überwachung der korporativen Gefüge eine ständige Übereinstimmung des persönlichen und des allgemeinen Nutzens sicherzustellen.

Auf solche Weise wird unmittelbar die rege Teilnahme am Leben der Unternehmung bei allen denen geweckt, die dort an der Gesamtproduktion mitarbeiten. Auf solche Weise wird desgleichen die Wahrscheinlichkeit einer gleichmäßigen Verteilung von Anstrengung und Produktionsertrag gewährleistet.

Zweiundzwanzig Korporationen wurden ins Leben gerufen und haben bereits eine straffe und augenfällige Tätigkeit zur Entfaltung gebracht. Sie umfassen sämtliche Zweige wirtschaftlicher Betriebsamkeit und runden sich ab nach Maßgabe des Produktionsumlaufes.

Und zwar sind es:

a) Korporationen für den Produktionskreislauf in Handel und Industrie mit landwirtschaftlichem Einschlag. Dazu gehören: Getreide; Garten-, Blumen- und Obstkultur; Weinbau; Ölerzeugung; Rüben und Zucker; Viehzucht und Fischerei; Holz; Webstoffe.

b) Korporationen für den Produktionskreislauf in Handel und Industrie. Dazu gehören: Metallindustrie und Mechanik; chemische Industrie; Bekleidung; Papier und Druck; Hoch- und Tiefbau; Wasser; Gas; Elektrizität; Bergbau; Glas und Keramik.

c) Korporationen für die Produktionstätigkeit im öffentlichen und privaten Dienst. Dazu gehören: Versicherung und Kredit; Gewerbe und Künste; See und Luft; inländischer Verkehr; Schaudarbietungen; Gastwirtsgewerbe.


9. WIRKUNGSWEISE UND ZIELSETZUNG DER KORPORATIONEN.

1) Wirtschaftliche Obliegenheiten. - Aus den hier soeben aufgeführten Zyklen erhellt sofort die ungemeine Bedeutung der den Korporationen überantworteten wirtschaftlichen Obliegenheiten. Da im faschistischen Staat alle auf einen einzigen Zweck hin arbeiten und produzieren, müssen die Korporationen die Produktion in einheitlicher Weise ordnen und sämtliche Wirtschaftsbeziehungen regulieren.

So zum Beispiel fällen sie ihr Urteil darüber, ob es zweckmassig ist, neue Industrieanlagen zu machen, indem sie die entsprechenden Genehmigungen aussprechen oder versagen. Neue Industrieanlagen können oft zu vernichtender Konkurrenz oder zur Kraftverschleuderung ausarten. Ein anderes Mal wieder ist ihre Förderung notwendig, um einen bestimmten Produktionszweig in Wachstum zu bringen oder um ein schädliches Monopol zu brechen.

Aber mit dieser Erwägung allein erfasst man noch nicht recht den lebendigen Produktionsprozess. Die Korporationen wollen ihn erforschen, um eine weitere wichtige Aufgabe zu lösen, nämlich die der Festsetzung, von Herstellungskosten und Preisen der einzelnen Erzeugnisse.

Wie könnte man eine Lohnerhöhung fordern, ohne zu wissen, welche Lasten eine Industrie oder irgendein wirtschaftlicher Betrieb allenfalls tragen kann?

Je höhere Löhne man gewaltsam oder blindlings diktiert, desto sicherer endet das mit einer Posse, da das Produktionsgleichgewicht ohne Zögern sich durch Preiserhöhung wieder herstellen wird.

Im Korporativen System hingegen sind solche Possen nicht möglich, da die Korporationen als Ausdruck der Jeweilig betroffenen Berufsgruppen ins produktive Kräftespiel haben eingreifen können. Kosten, Preise und mithin auch Löhne hängen von einheitlicher Ordnung und recht eigentlich Selbstzucht ab und kommen so, soweit es menschenmöglich ist, einer idealen Gerechtigkeit nahe.

Auf diesem Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten beruht denn auch der abgründige Unterschied zwischen Korporativismus und Staatssozialismus, in welch letzterem alles von außen her nach irgendeinem willkürlichen Gesichtspunkt kommandiert wird.

Mit diesen ihren wirtschaftlichen Obliegenheiten, die offenbar eine straffe soziale Wirksamkeit auslösen und im gesamten Arbeiterdasein sich spiegeln, erfüllen die Korporationen ihre Grundaufgaben. Gleichwohl gibt es deren noch andere und ebenfalls sehr bedeutsame, die darauf hinauslaufen, die Sonderansprüche der einzelnen Produktionsgruppen in geordnete Form zu bringen. Das geschieht alljährlich mindestens einmal im Verlauf einer Sitzungsreihe, Korporation für Korporation.

2) Weisungsschaffende Obliegenheiten. - Die Korporationen können zu Regelung des Arbeitsverhältnisses Weisungen erlassen, sei es auf Ansuchen der syndikalistischen Vereinigungen, sei es beim Fehlen von Kollektivverträgen oder bei einer Lücke in denselben. So können die Arbeiter auch bei der höchsten Italienischen Wirtschaftsbehörde Schutz finden.

3) Ausgleichende Obliegenheiten. - Durch eine besondere Ausgleichsstelle, die aus Vertretern sämtlicher beteiligter Parteien unter dem Vorsitz eines urteilsfähigen und unparteiischen Mannes besteht, suchen die Korporationen die Streitigkeiten zu schlichten, welche unter den vertretenen Gruppen entstehen können, bevor sie ihre Zuflucht beim Arbeitsgerichtshof suchen. Auf diese Weise schmelzen die Rechtsstreitigkeiten auf ein Minimum zusammen und wird viel Zeit und Geld gespart.

4) Beratende Obliegenheiten. - Derartige Obliegenheiten wurden von den Korporationen hauptsächlich ausgeübt, bevor das Korporativsystem zur vollen Wirksamkeit entfaltet war. Immerhin bleiben diese Obliegenheiten für jeden Wirtschaftszweig sehr bedeutsam.

Im Unterschied zu den alten Beratungskörperschaften, deren es zahllose in den Ministerien der früheren Regierungen gab, und zu den nicht minder zahlreichen und buntscheckigen Ausschüssen drücken die Korporationen als Ratskörperschaft die Entscheidung der hier auch wirklich unmittelbar beteiligten Berufsgruppen aus.

Nun kann sich das Bedürfnis einstellen, dass die zweiundzwanzig Korporationen eine Aufgabe zu bewältigen haben, die eine der Grundgruppen ihrer «Zyklen» betrifft. Zum Beispiel das Problem der Zellulose zwecks Papierherstellung, die zu einer Grundkorporationsgruppe des Zyklus b gehört. Oder ein Problem, das gleichzeitig zwei oder noch mehr Korporationen angeht, beispielsweise das des nationalen Brennstoffes, der aus dem Weingeist gezogen werden muss und daher Grundgruppen der landwirtschaftlichen und der industriellen Korporationen angeht. Im ersten Fall tritt ein Fachkorporativkomitee zusammen, das für die bestimmte Frage Spezialeignung trägt. Im zweiten wird ein ähnliches, aber nach seiner Zusammensetzung interkorporatives Komitee gebildet.

Die technischen Komitees könnte man die leichtbewaffneten Formationen der Korporationen nennen; denn sie wirken gewandt und geschmeidig und stehen für rasche Beschlussfassung ein, ohne erst die notwendigerweise langsamer vor sich gehende Einberufung der Korporationen abzuwarten.

Die Stellung der Korporationen im faschistischen Regime ist also wohl klar. Sie sind Staatsbehörden, aber doch autonom, da sie die Selbstregierung der Wirtschaftsgruppen verwirklichen. Wer bis hierher hat folgen können, wird also an der Grundidee keine Schwierigkeit mehr finden können, die da lautet: Selbstregierung bedeutet gerade die Möglichkeit, über die eigenen Ansprüche entscheiden zu können, indem man sie zu Interessen der Nation und der Gemeinschaft zu erheben versteht. Daher kommt es, dass es keinen Abschnitt des nationalen Gesamtgebietes gibt, über das sich nicht die Wirksamkeit der Korporationen erstreckt, die deswegen ihre Zentral- und Provinzstellen haben muss. Und andererseits folgt auch die Notwendigkeit eines umfassenden und gründlichen Überblicks daraus, den es im Zentrum und an der Peripherie geben muss, bei der Folgerichtigkeit des Gefüges, das sich «korporativ» nennt. Damit werden denn die Korporationen zur Grundinstitution des Regimes. Innerhalb ihrer lebt der gesamte korporative Gliederbau.

Dazu gehören: a) das Korporationsministerium, welches als zentrale Verwaltungsbehörde ähnlich wie die anderen Ministerien der Arbeitsträger der Regierung auf korporativem Gebiet ist; b) der Nationale Korporationsrat, bei dem wir uns nicht aufhalten wollen, weil diese Nationalvertretung in Reform begriffen ist und den Namen «Kammer der Fasci und Korporationen» tragen wird. Trotzdem wollen wir sagen, dass sie unter dem Vorsitz des Regierungshauptes oder seines Vertreters, des Korporationsministers, steht; dass sie eine durchgängig korporative Volksvertretung ist, weil sie nur von den für das Produktionsleben tätigen Vereinigungen, Organisationen und Körperschaften mit Abgeordneten beschickt wird; schließlich, dass sie eine syndikalistische Volksvertretung darstellt, weil ihr nur Abgeordnete syndikalistischer Körperschaften angehören; c) das Korporative Hauptkomitee, als höchste zusammenfassende und leitende Zentralbehörde der Korporationen. Seine Bedeutung und Aufgaben treten ins Licht, wenn man darstellt, wie es zusammengesetzt ist: die zweiundzwanzig Vizepräsidenten der Korporationen (ihr jeweiliger Präsident ist der Korporationsminister selber), die zugleich Vertreter der faschistischen Partei sind, die dazu noch mit ihrem Sekretär, ihren Vizesekretären und ihrem Verwaltungssekretär im Komitee auftritt; die Minister für Inneres, Forst und Landwirtschaft, Verkehr, Finanzen, öffentliche Arbeiten, Justiz, nationale Erziehung und, selbstverständlich, für Korporationen; der Kommissar für Kriegsmaterial. Wie ersichtlich, ist das Korporative Hauptkomitee imstande, die politische Einheit sämtlicher produktiven Kräfte des Volkes durchzusetzen; d) die Provinzialräte der Korporationen. Wie schon weiter oben bemerkt wurde, wird von diesen das gesamte Gebiet der Nation durchdrungen. Die korporative Wirksamkeit, wie wir sie im Zentrum lebendig gesehen haben, dezentralisiert sich, indem sie die örtlichen Behörden zur Mitarbeit aufruft.

Ihr Präsident ist der Präfekt, womit Richtungseinheit und zuverlässigste Unparteilichkeit in der Leitung des Wirtschaftslebens Wirklichkeit werde, in welchem die Arbeit das Recht auf vollkommene Rechtsgleichheit mit den Kapitalkräften genießt. Der Rat hat verschiedene Unterabteilungen, an deren Spitze die Leiter der Provinzialverbände der Unternehmer und Arbeiter stehen, das will also heißen: Syndikats- und Ratsarbeit eng und fest verbunden, sowie Zusammenarbeit zwischen den Berufsverbänden gesichert.

Als Randbehörden der Korporationen stellen die Räte Korporativkommissionen auf, die als örtliche korporative und interkorporative Ausschüsse aufgefasst werden dürfen.

Zu den besonderen Aufgaben des Rates gehört dann noch: a) Untersuchung und Festsetzung der Preise und ihre Überwachung im Provinzgebiet. Damit wird dieses für das Leben der Arbeiter eine so ausschlaggebende Rolle spielende Geschäft auf Grund gesetzlicher Festlegung durch eine maßgebende und mit den nötigen Vollmachten ausgestattete Ortsbehörde versehen; b) Zusammenarbeit mit den syndikalistischen Verbänden, um sie stets ins Gleich zu bringen, und prompte Erfüllung der Kollektivverträge, die im betreffenden Provinzgebiet in Kraft stehen; c) Stellungnahme bei den Schwierigkeiten, die sich im Falle von Entlassung solcher Arbeiter ergeben, die mit syndikalistischen Ämtern betreut sind.

Gewiss kann man nicht mit wenigen Worten diese Behörden und ihre Obliegenheiten eingehend beschreiben. Aber soviel wird doch klar, dass die Dezentralisierung (welche ja keineswegs ein Monopol der so genanten Demokratien ist) ein Mittel darstellt, um zwischen Hauptstadt und Landesinnerem all die fruchttragenden Kräfte, über welche korporative Wirksamkeit verfügt, hin und her fluten zu lassen.


II. DIE HEUTIGE STELLUNG DES ARBEITERS IN ITALIEN

10. DAS ARBEITER-SYNDIKAT.

Oft genug wurde behauptet, die Berufsvereinigungen in Italien seien nicht im Geringsten so etwas wie fortgeschrittene Gesellschaftsformen, fest gefügt zum wirtschaftlichen und moralischen Schutz der sie bildenden Gruppen, vielmehr eine Art Zwangsanstalt oder gar politischer Mausefalle, darein die Arbeiter mit dem Köder des Eigennutzes gelockt werden, welche im übrigen von der Ersprießlichkeit des Faschismus durchaus nicht sattsam überzeugt seien.

Darauf ist zunächst zu bemerken, dass die Einschreibung beim Syndikat nach ausdrücklicher Gesetzesbestimmung freigestellt bleibt. Wie wahr es ist, dass keinerlei Druck von irgendwoher ausgeübt wird, um den Arbeiter zum Anschluss zu bewegen, geht schon daraus hervor, dass eben gar nicht alle Arbeiter beim Syndikat eingeschrieben sind!

Dessen ungeachtet auferlegt das Gesetz dem Syndikat, in ganz gleicher Weise für das Wohl der eingeschriebenen wie für das der uneingeschriebenen Arbeiter zu sorgen.

Diese Gleichheit in der Behandlung gegenüber sämtlichen Arbeitern von Seiten der faschistischen sozialen Einrichtungen wurde immer ausdrücklich durch das Gesetz beglaubigt.

Es ist mithin ganz dumme und plumpe Erfindung, was sich beispielsweise auf die Anstellung von Arbeitern beziehen will und wonach nur die bei der Partei oder bei den Syndikaten Eingeschriebenen zur Arbeit zugelassen würden.

Vielmehr ist genau das Gegenteil wahr, indem nämlich Italien das einzige Land der Erde ist, das den Syndikaten Fürsorgeleistungen auch zugunsten der Nichtorganisierten auferlegt. Ein nicht geringfügiges Blatt im sittlichen Ruhmeskranz eines Regimes, welches soziale Gerechtigkeit als Lebensnorm aufgestellt hat!

Außerdem und unerachtet allen Geschwätzes, das über vorgebliche «italienische Diktatursysteme» in Umlauf gebracht wird, werden die Syndikatsleiter durch freie Abstimmung der Arbeiter gewählt. Es ist nur folgerichtig, wenn sich diese die geeignetsten unter ihren Kameraden auswählen, damit sie vermöge organisatorischer Geschicklichkeit, Bildung und syndikalistischer Begeisterung die Rechte ihrer Gruppe auch zur Geltung bringen. Ganz ähnlich steht es um die Leiter der Provinzialsyndikate, die frei gewählt werden und ihrerseits wiederum die Sekretäre der Nationalen Gruppenverbände frei wählen.

Lediglich werden die Präsidenten der Landesverbände aus der nach öffentlichem Recht aufgestellten Führerschaft der syndikalistischen Organe nicht gewählt, sondern mir von den Sekretären der Nationalverbände ernannt. Damit bleibt dem Staat das Recht vorbehalten, sein Veto dem etwaigen Anstieg eines Ungeeigneten und Unwürdigen zu einer Stellung mit ganz hoher politischer Verantwortung entgegen zu setzen. Da sich jedoch die Verbandssekretäre in ihrer Feinfühligkeit und in ihrer Kenntnis der für die Aufgabe als geeignet zu erachtenden Männer immer praktisch bewährt haben, so ergab sich noch niemals der Fall, dass eine Ernennung vom Staat nicht gebilligt worden wäre und folglich den Wert einer wirklichen und echten Erwählung nicht gehabt hätte.

Dieses Wahlsystem gibt den Arbeitern nicht allein die mathematische Sicherheit, dass ihre eigenen Ansprüche in tapferer Weise vertreten werden, sondern erlaubt auch dem Niedrigsten unter ihnen, wofern er nur entsprechende Fähigkeiten zeigt, den Aufstieg zu den höchsten syndikalistischen Posten.

Allein es darf auch nicht der geringste Zweifel hinsichtlich der Wahrheit dessen, was wir eben gesagt haben, zurückbleiben.

Daher wollen wir einige Absätze aus den Satzungen eines Nationalen Arbeiterverbandes hier zum, Abdruck bringen. Sie wurden durch ein Dekret vom 16. August 1934 genehmigt.

Absatz 10: Die Mitglieder des Verbandes sind in Provinzialsyndikaten vereinigt...

Absatz 13: Das Syndikat ist gegliedert in: a) die Versammlung; b) das Direktorium; c) den Syndikats-Sekretär.

Absatz 14: Die Versammlung des Provinzialsyndikats setzt sich aus ihren sämtlichen Mitgliedern zusammen... Die Versammlung wählt den Sekretär und das Syndikatsdirektorium.


11. ARBEITER ALS FREIWILLIGE.

Wie volksverbunden Redlichkeit und Inhalt des faschistischen Syndikatssvstems sind, das haben die italienischen Arbeiter von Grund aus begriffen, und sie legten täglich Zeugnis von ihrer begeisterten Anhänglichkeit an das Regime ab.

Diese Anhänglichkeit beschränkt sich nicht auf äußeres Getue oder rednerische Ergüsse, sondern sie bewährt sich ganz ursprünglich und recht eigentlich heldenhaft, ja, bis zum Einsatz des Lebens.

In großer Zahl befinden sich Arbeiter unter den in Ostafrika und Spanien gefallenen Freiwilligen. Verhältnismäßig am, häufigsten kommen unter ihnen solche Arbeiter vor, die den Grad eines Syndikatssekretärs innehatten.

Das bedeutet, dass ein einfacher Arbeiter, den die eigenen Genossen mit einer Amtsaufgabe betreut haben, die man als einen hübschen Posten ansehen konnte und die ihm die Pforten zu den höchsten Syndikatsstellungen erschloss, aus eigenem Antrieb auf alles verzichtete, um in den Tod für das Vaterland oder für das faschistische Ideal zu gehen.

Es ist nicht Berechnung oder herausfordernder Leichtsinn, was solcher Haltung zu Grund liegt, sondern sie stellt sich ein, wenn das Ideal die Oberhand über alle Nützlichkeitserwägungen gewonnen hat, wenn sich, mit einem Wort, ein Glaube frei bekundet.

Wir haben die Tatsache hervorgehoben, dass die Leiter der syndikalistischen Organismen von den beteiligten Gruppen gewählt werden. Damit wird das Sicherheitsgebilde vervollständigt, das diese Organismen zum Schutz und zur Beglaubigung der Arbeiteransprüche, zur Anwendung bringen und das einen weiteren Beweis für die Vortrefflichkeit und Rechtlichkeit des italienischen syndikalistischen und korporativen Systems liefert.

Wir legten auch genau dar, durch welche Mittel eine ganz hohe soziale Gerechtigkeit sinngemäß und vollständig Wirklichkeit wird.

Wir wollen nunmehr einen mehr begleitenden, aber darum nicht minder wichtigen Umstand der gegenwärtigen Lage des italienischen Arbeiters ins Auge fassen: den Lohn.


12. SCHEINBARER UND TATSÄCHLICHER LOHN.

Oft wurde im Ausland die Frage der italienischen Löhne erörtert und man fand dieselben unzureichend, überhaupt geringer als in den anderen Ländern. Auch das gehört in die Klasse der willkürlichen Behauptungen. Eine gewiss nicht schwierig zu bewerkstelligende und unbefangene Untersuchung wird dartun, dass der im Mittel vom italienischen Arbeiter bezogene Lohn in der Tat keineswegs geringer ist als der Lohn, den Arbeiter anderer Länder im Mittel empfangen, und nicht nur das, sondern dass der Lohn selber den wirklichen Lebenskosten angemessen ist. So steht es, wiewohl das italienische Nationaleinkommen geringer als das jener Länder ist, die eine verhältnismäßig größere Beute aufzuteilen haben, da sie den größten Teil der Erdreichtümer an sich gerissen haben.

Wir haben angemerkt, dass der Lohn nicht nach seinem Wert an sich beurteilt werden sollte, sondern nach Maßgabe der Einkaufsmenge, die sich der Arbeiter davon leisten kann.

In Ländern, wo nicht, wie in Italien, das Gleichgewicht zwischen Geldeswert und Warenkosten innegehalten wird, kann der Arbeiter ganz gut auch hundert Lire am Tag verdienen, aber wenn sie nicht zu einer angemessenen Lebenshaltung hinreichen, so wird er sich in Wirklichkeit bedürftig finden und es auch sein.

Solche Gewissheit hinsichtlich eines ungestörten Gleichgewichtes auf dem inländischen Harkt, welche gleichzeitig die beste Probe auf die Güte des korporativen Systems ist, wurde sinnfällig in der Zeit der Wirtschaftsbelagerung abgelegt.

Unter der Last der Sanktionen, die es gezwungen haben, sich seine Hilfsquellen lediglich im Inland zu erschließen, und unter der Last einer großen kolonialen Unternehmung sah Italien gleichwohl, im Ganzen genommen, die Preise der wichtigsten und alltäglichsten Lebensmittel für das tägliche Dasein des Arbeiters nicht anziehen.

Als hingegen die Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland wieder hergestellt waren, erlegte der Weltmarkt auch dem Lande Italien eine Preiserhöhung gewisser Erzeugnisse auf, und die syndikalistischen Verbände trafen rasch entsprechende Vereinbarungen, um eine ausgleichende Lohnerhöhung herbeizuführen, die danach angetan war, die Löhne den Lebenskosten anzuähneln.

Aber, was die Lebensverhältnisse der italienischen Arbeiter betrifft, so muss man sich vor allem vergegenwärtigen, dass es neben einem «scheinbaren Lohn» einen «tatsächlichen Lohn» gibt, der jenen fühlbar übertrifft.

Was soll denn eigentlich der Lohn anderes sein, als die Möglichkeit einer Erwerbung von bestimmten Gut, vom täglichen Brot angefangen bis zu einem schmucken Haus, von der Möglichkeit an, die Kinder ordentlich aufzuziehen, bis zu der Freude, ihnen ein Spielzeug zu schenken, von der Sicherung der Gegenwart bis zur Sicherung der Zukunft, von der Gewissheit an, auf die Wechselfälle des Lebens gerüstet zu sein, bis zur Ruhe, die es erlaubt, friedvoll, wenn das Alter herannaht, das letzte Stündlein abzuwarten;

Nun wollen wir doch einmal sehen, auf welche all dieser Unvermeidlichkeiten der italienische Arbeiter sich mit «seinem» Lohn gerüstet ansehen darf.

Das Nationalwerk für Mutterschutz und Kinderfürsorge befasst sich mit der Frau des Arbeiters, kaum dass sie in ihrem Schoss die Frucht seiner Liebe trägt. Es sorgt für deren Nahrung und Hygiene. Es steht ihr bei der Geburt bei, indem es sie kostenlos in einem seiner Mütterheime unterbringt. Gesund und kräftig wächst der Säugling auf; kaum dass er geboren, nährt, kleidet und pflegt es ihn.

Das Nationale Balilla-Werk übernimmt das Kind, wenn es Knabe geworden, zur Erziehung, bekleidet es, steht ihm bei und leitet es zu einem gesunden und kräftigen Sportsleben an.

Die Krankenkassen erstatten dem Arbeiter die Ausgaben im Krankheitsfalle, gewähren Darlehen und Unterstützungen, machen es ihm möglich, sich umsonst zu kurieren.

Das Nationale Faschistische Institut für Arbeitsinvaliden stellt die Arbeitsfähigkeit des Arbeiters nach dem Unfall wieder her.

Das Nationale Faschistische Institut für Soziale Fürsorge unterstützt ihn bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, hilft ihm gegen die Tuberkulose, sichert ihm das Brot bei völliger Arbeitsunfähigkeit und gibt ihm die Gewissheit, unbeschwert der Zukunft entgegensehen zu können, wenn das Alter herangekommen ist. Wenn er überdies Familienvorstand ist (eine Eigenschaft, die auch den Frauen zukommen kann), dann ergänzt das Institut seinen Lohn mit «Familienanweisungen» im Verhältnis zu den ihm durch die Familie erwachsenden Lasten. (…) Eine andere Wohlfahrtseinrichtung, die unmittelbar den Arbeiterkindern zugute kommt, sind die Meer- und Bergkolonien der faschistischen Partei zwecks Erholung an Sonne und See.

Das Nationalpatronat steht dem Arbeiter kostenlos in allein vorkommenden Versicherungsstreitigkeiten bei.

Das Nationale Dopolavoro-Werk bietet dem Arbeiter und seiner Familie kostenlose Gelegenheit, zu reisen, sich zu unterhalten, sich zu bilden und sich in geeigneten Räumlichkeiten zu treffen. Wenn er den Besuch von normalen Vergnügungsstätten vorzieht, so verhilft es ihm zu einer Ersparnis von 30 bis 40% des Eintrittspreises.

Andere Einrichtungen bieten ihm das zweckmäßige, blinkende und schmucke Häuschen, gewähren ihm die Mittel, um kleine Hausindustrien nebenher zu betreiben.

Wohl bemerkt, soweit der Arbeiter mit den oben angeführten Einrichtungen zu tun hat, entrichtet er einen entsprechenden Beitrag lediglich an die Krankenkassen und die Soziale Fürsorge, einen ganz geringen Beitrag aber an den Fonds für Familienanweisungen.

Um wie viel also zeigt sich der «scheinbare» Lohn des italienischen Arbeiters in seiner möglichen Kaufkraft vermehrt?

Es ist nicht schwierig, eine Schätzung zu machen. Jeder, der sich mit dieser Untersuchung befassen will, wird sehen, dass mit einer Vermehrung von nichts weniger als fünfzig vorn Hundert durch das tatsächlich Gebotene und durch die sozialen Erleichterungen gerechnet werden darf.

Das Lebensniveau des italienischen Arbeiters ist mithin letztlich und zweifellos noch gehobener als dasjenige der Arbeiter anderer Länder, und das rechtfertigt denn auch die völlige Hingabe der italienischen Arbeiter an das Regime.

Alles das soll nun nicht etwa heißen, dass man nicht noch weitere Fortschritte machen solle und könne. Die Lebenshaltung des Arbeiters muss immer noch besser werden. Und in diesem Sinne kennt das syndikalistische Werk keinen Aufenthalt in dem Gesamtumriss der Ziele und kein Abflauen in dem Willen des faschistischen Regimes.

Jetzt erbitten wir ein wenig Geduld zu einer ins Einzelne gehenden Prüfung der Einrichtungen, die alle Grundlagen des tatsächlichen italienischen Arbeiterlohnes sicherstellen.


13. NATIONALES FASCHISTISCHFS INSTITUT FÜR SOZIALVERSICHERUNG.

Das Nationale Faschistische Institut für Sozialversicherung ist die Einheitsbehörde für die fortgesetzte Verwirklichung der Sozialpolitik des Regimes auf dem Felde der Sozialversicherung und richtet sich nach den Leitlinien, die von der korporativen Ordnung ausgehen; denn diese kann man überhaupt als Grundlage des gesamten Versicherungssystems ansehen. Die pflichtmäßigen Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, Invalidität, Alter und Tuberkulose sind die Hauptzweige der pflichtmäßigen Sozialversicherungsformen. Zu den sechs Millionen Arbeitern, die sich der Nutznießung der sozialen Versicherung in ihren vielfältigen Formen erfreuen, müssen, was den Schutz vor tuberkulöser Infektion angeht, noch acht Millionen Personen aus den Arbeiterfamilien hinzugezählt werden, denen die Versicherungsordnung ihren weitläufigen Schutz hinzugewährt. (…)

Zu diesem pflichtmäßigen Beitrag, wie auch zur Tuberkulose-Versicherung, sind alle verhalten, die in ihrem Arbeitsverhältnis von anderen abhängig sind, das fünfzehnte Lebensjahr vollendet und das fünfundsechzigste nicht überschritten haben. Für die Entrichtung der Beiträge hat der Arbeitgeber volle Gewähr zu leisten.

Das Problem des Kampfes gegen die Tuberkulose, den der Faschismus in den ersten Jahren seit der Machtergreifung aufnahm, konnte als vollkommen gelöst gelten durch die Festlegung auf ein Versicherungssystem, das durch die «Carta del Lavoro» beglaubigt ist. Ein umfangreiches Programm für Heilstättenerrichtung, das innerhalb des laufenden Jahres die Unterbringung von 20500 Tuberkulosekranken gestatten wird, ist zum Teil bereits verwirklicht. (…) Das Institut für Sozialversicherung betreibt schließlich verschiedene andere Kassen, darunter die Nationalkasse für Mutterschutz, an der Arbeiterinnen und Beamtinnen der Industrie und des Handels zwischen 15 und 50 Jahren versichert sind.

Eine ganz neu eingerichtete Kasse ist diejenige für Familienanweisungen, die, wie schon bemerkt, einen Zuschuss zu den Löhnen gewährt. Ursprünglich wurden die Anweisungen, wie übrigens auch bei anderen Völkern, durch syndikalistische Verträge ausbedungen, aber seit 1936 sind sie durch Staatsgesetz garantiert. Durch die bevölkerungspolitischen Maßnahmen vom April 1937 wurden die Familienanweisungen sogar in die Reihe der Mittel eingeordnet, die der Begünstigung kopfreicher Familien dienen, und demgemäß bewertet und geregelt.

Die Behauptung ist nicht übertrieben, dass der italienische Lohn allmählich ein richtiger Familienlohn wird, der imstande ist, das Leben einer ganzen Familie sicher zu stellen: Traum und Glaubensbekenntnis jedes Arbeiters.


14. NATIONALES FASCHISTISCHES INSTITUT FÜR ARBEITSUNFÄLLE.

Das Nationale Faschistische Institut zur Versicherung gegen Arbeitsunfälle bietet Versicherung gegen die Berufskrankheiten und hat sich vor allem das Ziel gesetzt, die Arbeitsfähigkeit des Arbeiters wiederherzustellen und mithin den verbliebenen Schaden des Betroffenen zu hellen, wobei es denn durch eigene Entschließung und beharrliches Wirken die nutzbringendsten und vielfältigsten Vorkehrungen auf dem Gebiete der Fürsorge ausbaut, wie zum Beispiel die sanitäre Fürsorge in den Fabriken, die Errichtung von Kliniken und Spitälern in den wichtigsten Städten Italiens, usw. (…)

 

15. NATIONALWERK FÜR MUTTERSCHUTZ UND KINDERFÜRSORGE.

Das Nationalwerk für Mutterschutz und Kinderfürsorge erhielt von dem faschistischen Regime die Aufgabe des Mutterschutzes und der Kleinkinderfürsorge, überhaupt die Beschirmung der neuen Generationen, überantwortet. (…)

 

16. PFLEGSCHAFT FÜR SOZIALFÜRSORGE.

Das Nationalpatronat oder die Nationalpflegschaft für soziale Fürsorge ist eine überverbandliche Organisation, nämlich aus allen Arbeitervereinigungen gebildet, zum Schutze derjenigen Arbeiter, die Arbeitsunfälle davongetragen haben oder auf irgendwelche Weise infolge von Invalidität, Alter, Tuberkulose, Berufskrankheiten und auch, so weit es sich um Frauen handelt, infolge von Mutterschaft des Beistands bedürfen. Wie bereits bemerkt, gibt es für alle diese Zweige der Fürsorge besondere Schutzorganisationen; allein, die Rechte des Arbeiters sind dabei nicht immer durchwegs klar und eindeutig sichergestellt.

Die Schutzorganisationen stellen zuweilen umständliche Untersuchungen über die Ursachen des Unfalls oder der Krankheit an, wollen dann vielleicht nicht anerkennen, dass der Dienst die Ursache abgab, und bestreiten infolgedessen die Berechtigung von Schadenersatzansprüchen.

In solchen Fällen wäre der Arbeiter genötigt, seine Zuflucht zu Ärzten und Fachanwälten für Unfallsangelegenheiten zu nehmen, um bei jenen eine genaue Diagnose, bei diesen Rechtsbeistand in dem Prozess zu erhalten, den er anstrengen müsste.

Man begreift, dass die an Ärzte, Anwälte und sonstige Sachverständige zu entrichtenden Entschädigungen ein böses Loch in die dem Arbeiter geschuldete Schadenersatzsumme reißen würden.

Anstatt dessen schicken nun in derartigen Fällen die Arbeiterlandsverbände den Arbeiter zur Nationalpflegschaft, welche diesem ihre eigenen Ärzte und Rechtsbeistände zur Verfügung stellt, sieh über seinen körperlichen Zustand vergewissert, seine Sache in seinem Namen führt und ihm das 'Maximum der ihm zustehenden Entschädigung auszahlen lässt. (…)

 

17. KRANKENKASSEN.

Vor dem Faschismus beschränkte sich die Krankenkassenbewegung auf spärliche und vereinzelte Unternehmungen, die jeglichen Zusammenschlusses entrieten und daher ohne bemerkbare Wirkung blieben.

Wenn diese so genannten Krankenkassen nicht lediglich kleine Dorfkränzchen waren, wo man sich hauptsächlich in der Vorbereitung zu den Gemeinderatswahlen betätigte, so kam es doch nicht über den Zusammenschluss der Arbeiter in dieser oder jener norditalienischen Fabrik hinweg. Was diese Krankenkassen boten, beschränkte sich ganz allein auf die ärztliche Untersuchung.

Der faschistische Syndikalismus begriff sofort den tiefen sittlichen und sozialen Wert des Krankenkassenwesens und setzte dieses alsbald in die erste Reihe der zu verwirklichenden Werke.

Infolgedessen entwickelten die Gruppensyndikate eine rege Tätigkeit in der Errichtung von Krankenkassen, indem sie darauf hielten, dass Arbeitgeber in gleichem Maße wie Arbeitnehmer zum Aufleben der neuen Einrichtungen beisteuern sollten.

Solcherart entstand in Italien zugunsten der Arbeiter und ihrer Familien innerhalb weniger Jahre bereits jene zum übrigen ganzen gehörige Krankenversicherung, die für Millionen und Abermillionen von Arbeitern vieler anderer Länder noch eine unverwirklichte Sehnsucht blieb.

Die ständig wachsende Anzahl der Krankenkassen brachte die Aufgabe ihrer Gleichschaltung mit sich, da die Notwendigkeit gebot, dass ihre Amtswaltung wirksamer und ihre Leistungen großzügiger und vollständiger wurden.

Da lösten nun die syndikalistischen Organisationen diese Aufgabe, indem sie den Anstoß zu den Krankenkassenverbänden gaben, denen das Ziel oblag, den Krankenkassen deutlich ihr Gebiet abzugrenzen, ihre Verwaltung zu überwachen, dem Kapital und der Arbeit in endgültiger Form die Beitragsleistungen festzusetzen und die Anstrengungen der kleinen Krankenkassen zur Schaffung bedeutender gemeinschaftlicher Heilanstalten zu vereinigen.

Die Anzahl der Krankenkassen in Italien beträgt etwa 2100 mit 4300000 Eingeschriebenen und einem Vermögen von ungefähr zweihundert Millionen Lire. Alle sichern dem Arbeiter allgemeine und spezialistische ärztliche Betreuung, sowohl in den Kliniksprechstunden wie in der eigenen Häuslichkeit, Pflege im Spital und chirurgische Behandlung, im Krankheitsfalle eine fünfzigprozentige Lohnvergütung zu; im Bedarfsfalle auch Darlehen und Unterstützungen, sowie die Bestattungskosten im Todesfalle.

Den Arbeiterinnen steht außerdem noch eine besondere Unterstützung im Falle der Niederkunft zu.

Vereinigung und zusammengeschlossene Anstrengungen der Krankenkassen führten zur Errichtung von Spitälern, Erholungsheimen und Kliniken, die wegen ihrer Bedeutsamkeit, Größe und zeitgemäßen Anlagen Besuchs- und Studienobjekte für zahlreiche auswärtige Gelehrtengruppen bilden.


18. NATIONALWERK DES DOPOLAVORO.

Das Nationalwerk des «Dopolavoro» (wörtlich: nach der Arbeit) besorgt auf seine Weise die körperliche und geistige Hebung des italienischen Volkes und befasst sich mit dem Arbeiter in den Feierstunden. Es zählt 20000 Gemeinschaften mit rund drei Millionen Eingeschriebenen und bringt durch sein Wirken im Jahr rund anderthalb Millionen Veranstaltungen zustande. Seine außerordentlich umfangreiche Tätigkeit setzt sich aus vier großen Einzelgebieten zusammen: Körperliche Ertüchtigung, künstlerische Bildung, eigentliche Erziehung und Fürsorge.

Wichtig ist nun, dass der italienische Arbeiter zur Nutznießung all dieser Leistungen durch die eigene Überzeugung davon, wie gut sie ihm tun, angeregt wird. Keinerlei Nötigung, kein Druck wird ausgeübt. Man fragt ihn nicht nach dem Parteibuch, der Syndikatsmitgliedskarte oder sonst einem Ausweis.

Er muss nur zwei Eigenschaften besitzen: die, Italiener, und die, Arbeiter zu sein. Körperliche Ertüchtigung betreibt der «Dopolavoro» mittels volkstümlichen Spiels und Sports (Schlagball, Tamburinball, Flugball, Seilziehen, Boccia und Rudern), ferner mittels Ausflügen und Wintersport (Ski, gemeinschaftliche Bergtouren, Schlittenfahren usw.).

Die Haupteigentümlichkeit des dopolavoristischen Sports ist, dass er nie als professioneller Sport mit Rekordleistungen gedacht sein soll, sondern vielmehr in solchen Grenzen gehalten werden will, die allen körperlichen Veranlagungen und sämtlichen Lebensaltern erreichbar sind.

Auf diese Weise leistete der «Dopolavoro» zwar auf die Heranbildung des «Champions» Verzicht, erreichte aber gerade dadurch, dass die gesamte Masse seiner Mitglieder lebhaften Anteil an seinen eigenen sportlichen Darbietungen nimmt.

Die künstlerische Bildung, wird vermittelt durch Einrichtung und Veredelung von Liebhabertheatern, durch Orchester und Chorvereine, durch Gelegenheit zum Radfahren, durch Vorträge und schließlich den «Thespiskarren», ein ganz großes und höchst zeitgemäßes Wandertheater, das an Ausstattung jedem ständigen Theater gleichkommt und in wenigen Stunden Opern- und Dramenaufführungen im Freien veranstalten kann, wo immer es sich gerade trifft. Die eigentliche Erziehung wird ihrerseits durch allgemeine Bildungskurse und gewerbliche Weiterausbildung bewerkstelligt.

Die Fürsorge schließlich betätigt sich auf sanitär-hygienischem (klinische Beratung, Spitäler, Erholungsheime, Ferienkolonien am Meer und im Gebirge, Zeltlager) und sozialem Gebiet (Erledigung juristischer und notarieller Angelegenheiten, Beschaffung von Dokumenten usw.). Sie schließt weitgehenden sozialen Beistand ein: Kostenlose Versicherung bei Unfällen, die dem Dopolavoristen während dopolavoristischer Veranstaltungen zustoßen könnten, und eine zur Hälfte unentgeltliche Versicherung für den Fall, dass den Arbeiter ein Unfall außerhalb der Arbeitsstätte in seinem Privatleben betrifft und er weder durch die pflichtmäßige Arbeitsversicherung, noch durch die kostenlose Versicherung bei den dopolavoristischen Veranstaltungen gedeckt ist. Endlich gewährt der «Dopolavoro» Erleichterungen, beträchtliche Nachlässe in Geschäften, Gasthöfen, Kurorten, 50% Ermäßigung auf Eisenbahnfahrten und auf den Schiffahrtslinien, 30% Nachlass in Kinos und Theatern usw.

Als gleichartige Darbietungen dürfen hier nicht die treni popolari, Volkszüge (heute im Ausland nachgemacht), vergessen werden, die von Juni bis Oktober, jeweilig von Samstag bis Montag, es mit sehr geringen Kosten ermöglichen, die gesamte Halbinsel zu besuchen. Die Zahl der derartig Beförderten kommt alle Jahre über 800000. Dann gibt es den sabato teatrale, den Theatersamstag, der es den Arbeitern ermöglicht, die ständigen Theater für Schauspiel und Oper (auch die Scala in Mailand und das Königliche Theater in Rom) zu spottbilligen Preisen zu besuchen. (…)

Heute gibt es keine einzige Gemeinde in Italien ohne ihren Dopolavorozirkel, wo die Arbeiter Kino, Theater, Bibliothek, Turnsaal, Geselligkeitsräume, Ausschank und was immer sonst zur Unterhaltung, zur Hygiene, zur eigenen Erziehung oder derjenigen der Familie dienen kann, finden.

(…)

 

IV. WER SIND DIE WAHREN FEINDE DES ITALIENISCHEN PROLETARIATS?

Der italienische Proletarier fühlte wahrhaft, dass dieses Unternehmen das seinige war, und darob erhob sich eine Begeisterungswoge und überflutete die Halbinsel.

Aber gegen diesen Aufschwung erhoben sich zweiundfünfzig bewaffnete und feindselige Staaten.

Der italienische Proletarier war darüber mehr als beleidigt, er war wie vor den Kopf geschlagen. Er konnte einfach nicht begreifen, wie die Arbeiter Englands, Frankreichs, Belgiens, die in Jahrhunderten der Geschichte keine Beleidigung ihrer Fahne ungesühnt gelassen hatten, plötzlich entrüstet waren, weil er gerade so handelte, wie auch sie gehandelt hätten.

Aber man kann ja ganz leicht einsehen, dass es sich nicht um eine tatsächliche und gutgläubige Gegenwehr der Arbeiterschuft handelte. Es drehte sich vielmehr recht eigentlich um eine echte Interessenschiebung, durch welche mit bewährten Mitteln die Organisationen der arbeitenden Klassen ins Schlepptau genommen wurden.

Es war die internationale Plutokratie, welche sich verschwor, ein Regime zu bekämpfen, das die Hausierer mit politischen Schlafmitteln dingfest machte und an den Pranger stellte. Denn so öffnete es seinem ganzen Volke die Augen darüber, wo seine wahre Zukunft lag, und stritt für wirkliche Grundsätze einer sozialen Einigkeit.

Das faschistische Regime musste, um seine Programm einer sozialen Gerechtigkeit zu verwirklichen, die schlau maskierte, schlüpfrige und hinterhältige Front der Grossbanken, der Plutokratie und der Freimaurerei zu Paaren treiben. In demokratisch und sozialistisch aufgeputzten Kleidern hält das immer noch die Politik zahlreicher Länder unter seiner Fuchtel. (Die Proletarier aller Länder sollten allmählich einsehen können, dass die finanziellen Hilfsmittel mancher sozialistischer und demokratischer Führer alles andere als proletarisch sind!)

Und nun versteht man nur zu gut, wie die neue soziale Ordnung des Faschismus eine gefährliche Warnung erteilt und gleichsam ein Damoklesschwert über den Köpfen der internationalen Plutokratie aufhängt, welche über die Geschicke jener Völker immer noch entscheiden, wo doch Sozialismus und Kommunismus Millionen von Arbeiterstimmen auf sich vereinigen.

Notwendig ist es, dass die Arbeiter über diese von unleugbaren und unwiderruflichen Tatsachen eingegebenen Erwägungen nachdenken. Notwendig ist es, dass sie die Frage aufwerfen, warum denn Kapitalisten und Bankleute in den Reihen der so genannten Linksparteien kämpfen und sich als unversöhnliche Feinde des Faschismus bezeichnen. Notwendig ist es, dass sie die Frage aufwerfen, wozu eine solche Nachbarschaft dienlich ist, es sei denn, um eine Entscheidung hinauszuschieben, die in Italien bereits gefallen ist.

Springt es deutlich in die Augen, dass der Faschismus, wenn er nach dem Muster gewisser Beschreibungen eine reaktionäre und antiproletarische Bewegung wäre, allenthalben die Herren des Geldes und des Kapitals und folglich der Welt zu Freunden haben müsste?

In Wirklichkeit jedoch scharten sich die Regierungen vieler kapitalistischer Mächte gegen Italien in einer allzu entschiedenen und erbitterten Form zusammen, als dass sie nicht zu verstehen gäben, die soziale Revolution des Faschismus sei es, was man befürchte und bekämpfe als ein, wir wiederholen es, überaus gefährliches Warnungsbeispiel.

Indessen kann die Wahrheit nicht mehr lange den Arbeitern der ganzen Welt verborgen bleiben, deren Wunsch ein einziger sein muss: Fort mit den Politikern, die mit allen Mitteln die Ankunft einer höheren sozialen Gerechtigkeit hinauszögern möchten!

Einstweilen müssen die Proletarier aller Länder dieses beherzigen: Die italienischen Arbeiter betrachten Euch nicht und werden Euch niemals als Gegner betrachten, auch wenn sie, wie sie es bisher getan haben, die falschen Freunde der Arbeit und der Arbeiterschaft, die unser aller Feinde sind, bekämpfen müssen!


V. DIE SOZIALE REVOLUTION DES FASCHISMUS AUF DEM MARSCH

Nach der Lektüre dieser Seiten, die freilich ehrlicher Ausdruck für die Gefühle der italienischen Arbeiterschaft und getreuer Spiegel unwiderleglicher Tatsachen sind, könnte jemand noch Zweifel haben.

Darum lassen wir auf die vielen Ziffern anstatt neuer Betrachtungen andere handgreifliche Proben jener höchsten sozialen Gerechtigkeit folgen, welche die faschistische Revolution Tag für Tag Wirklichkeit werden lässt.

Vor allem müssen wir die Probe auf das proletarische Gepräge der afrikanischen Unternehmung durch den Beweis vervollständigen, dass sie jegliche Möglichkeit von Spekulantentum unterbunden hat.

Vor Beginn der Kriegshandlungen in Ostafrika wurde in der Tat unter dem Datum des 5. September 1935 ein Gesetz erlassen, dessen aufschlussreichsten Paragraphen wir hier anführen:

«Mit Ablauf des gegenwärtigen Betriebsjahres für Handelsgesellschaften, welcher mit dem Augenblick des Inkrafttretens gegenwärtigen Dekretes zusammenfällt, und für die darauf folgenden zwei Betriebsjahre dürfen Handelsgesellschaften jeder Art, mit Einschluss der gemeinnützigen Gesellschaften und ganz allgemein aller juristischer Personen, die industrielle und kommerzielle Zwecke befolgen, ausgenommen Gemeindebetriebe, nicht mehr als 6% Zinsen auf das eingezahlte Kapital verteilen».


22. BANKENREFORM.

Die vor einiger Zeit durchgeführte, umfangreiche und gründliche Bankenreform hatte zum Ziel, das Kreditwesen den neuen korporativen Grundsätzen vom Einheitsgefüge und öffentlichen Interesse der Produktion anzugleichen und mit ihnen in Übereinstimmung zu bringen.

Indem man wirklich von der Vorstellung ausgeht, dass Sparkapital und Kredit ihre Bestimmung im öffentlichen Wohl finden, setzt sich die Reform zur Aufgabe, den Schutz des Sparkapitals und die Beaufsichtigung, des Kreditwesens sicher zu stellen. Zu diesem Zwecke wurden zwei neue Behörden geschaffen: ein Ministerialausschuss und ein «Inspektorat zum Schutze des Sparkapitals und für das Kreditwesen».

Der Ministerialausschuss setzt sich, unter dem Vorsitz des Regierungshauptes, zusammen aus den Ministern für Finanzen, für Korporationen und für Landwirtschaft, sowie dem Gouverneur der «Banca d'Italia». Seine Aufgabe besteht darin, die allgemeine Leitlinie der vorgehabten Arbeit aufzustellen, nachdem man den Hauptausschuss der Korporationen angehört hat. Es sollen damit Entwickelungserfordernisse der nationalen Wirtschaft den möglichen Formen des Sparkapitals und des landläufigen Kredits zu Anpassung und Ausgleich gebracht werden.

Das dem Ministerialausschuss unterstehende Inspektorat arbeitet unter dem Vorsitz des Gouverneurs der «Banca d'Italia». Seine Aufgabe, die wesentlich in Kontrolle besteht, gilt dem Wirksammachen der vom Ausschuss ergangenen Leitlinien.

Die Reform wird von einer Gesamtheit genauer Verfügungen begleitet, welche Verwaltungs-, Fusions- und Geschäftsauflösungsformen der Kreditanstalten regeln, den Staatsbeamten Teilnahme an Bankverwaltungen untersagen und dem Bankenpersonal die Teilnahme an industriellen Verwaltungen verwehren.

Geist und Inhalt der Reform offenbaren den der korporativen Wirtschaft eigenen Warf, der aus der privaten Unternehmung und mithin dem Kreditwesen eine die Allgemeinheit angehende Angelegenheit macht.

Auf solcher Ideengrundlage führte die Reform Neuerungen ein, deren Wichtigkeit und kühne Eigenart man billig hervorheben muss.

Vor allem hört das Geld auf, einzig dem Interesse einzelner Menschen anvertraut zu bleiben, und kommt unter Kontrolle. über schier sämtliche Kreditanstalten, wie auch über die Sparkasse und die Leihhäuser, und sogar über die Filialen ausländischer Banken, übt das Inspektorat seine Aufsicht aus.

Sehr hervorgehoben zu werden verdient noch die grundsätzliche Art der Kreditverteilung nach Maßgabe der vom Ministerialausschuss festgestellten und abgeschätzten Anforderungen. Sie geschieht dann seitens der Kreditanstalten unter Aufsieht und Überwachung durch das Inspektorat. Das bedeutet tatsächlich das Ende aller selbstsüchtigen Interessen und jeglichen Vorwaltens von Gruppen oder Klassen und mithin auch das Ende jeder unsinnigen Wahrscheinlichkeit, dass sich ungeheure nationale Reichtumsmengen in wenigen Händen häufen.

Mit anderen Worten: Durch die zum Ganzen gehörige Durchführung einer korporativen Aufsicht über den Kredit gehört der reine Kapitalismus bereits der Vergangenheit an; die Kühnheit der neuen Wirtschaftsordnung Italiens hat ihn verbannt.

Noch eine andere wichtige Hervorhebung dürfen wir nicht unterlassen: Wie lebendig gefügt erweist sich die italienische Wirtschaftsordnung im Arbeiten ihres Systems! Der Ministerialausschuss legt die allgemeinen Leitgedanken des Handelns fest, nachdem er den Hauptausschuss der Korporationen angehört hat, der seinerseits Ansichten und Pläne der einzelnen Korporationen sammelt und ausarbeitet. So entfaltet und entwickelt sich das Wirtschaftsleben nach den in einem lebendig aufgebauten und vorherbestimmten Plan festgelegten Leitgedanken. An der Durchfeilung dieses Planes beteiligen sich sämtliche Kräfte der Produktion.

Sicherlich wird in Italien niemals ein so unglaubliches Vorkommnis möglich sein, wie es sich vor einiger Zeit in einem großen und reichen Lande Europas zugetragen hat, welches, unerachtet der Dutzende von Goldmilliarden, die in seiner Nationalbank aufgespeichert sind, im Auslande eine Anleihe von wenigen Milliarden aufnehmen musste.


23. NEUVERFÜGUNGEN ÜBER KONSORTIEN.

Man kennt das, wie die Konsortien oder Koppelungen von Unternehmungen (im Ausland nennt man sie auch Trusts, Kartelle usw.) in ihrem unaufhörlichen Suchen nach neuen Kombinationen, die eine ständige Abnahme der Kosten und eine ständig einträglichere Einflussnahme auf den Handel gewährleisten, sich entwickelten und sich durch so verderbliche Ansprüche auf das kapitalistische Monopol bemerkbar machten.

Anstatt sich den Lebensnotwendigkeiten des Handels zu fügen, schwangen sich solche Trusts häufig zu unerbittlichen Lenkern des Handels empor, den sie ihren eigenen Bedürfnissen gefügig machten, zu dem einzigen Zwecke, gewaltige Gewinne einzustreichen, unbesorgt um den Schaden, den ihre Monopolansprüche in der Wirtschaft anderer Klassen anrichten.

Angesichts solcher Entfaltung vertrusteter Monopolwirtschaft wurde in Italien die Notwendigkeit fühlbar, auf Grund korporativer Prinzipien einzuschreiten, teils um dem Vorwiegen gewisser Klassenziele über andere einen Riegel vorzuschieben, teils auch wegen der Allgemeinbedeutung der Wirtschaftszwecke, die in einem Konsortium vorwalten: Interessen von Produzenten, Sparen und Verbrauchern.

Die Schäden durch derartige Rattenkönige von Unternehmungen, die eine typische Erscheinung des liberalen Wirtschaftsregimes sind, konnten ganz folgerichtig in einer liberalen Wirtschaft keine wirkliche Heilung finden, und zwar gerade deswegen, weil das alles gewissermaßen der Ausdruck des liberalistischen Systems war. Andererseits jedoch ist es klar, dass das ordnende und gleichschaltende Werk der Korporation sich dem gewichtigen Problem der Konsorten nicht entziehen konnte und es zu einer untadeligen Lösung in korporativem Sinne bringen musste.

Mit dem Gesetz vom 16. Juni 1932 hatte das Regime bereits eine gewisse Zügelung der Konsortien eingeleitet. Aber eine sinnvolle Lösung der Aufgabe setzte Vorhandensein und Wirksamkeit der Korporationen voraus. Und so hat sich nach Schaffung und Arbeitsbeginn der Korporationen das Problem als die Notwendigkeit dargestellt, die Konsorten im Ganzen zu beaufsichtigen. Genau in diesem Sinne wurde in einer Verordnung vom 16. April 1936 hinsichtlich «der Bildung und Wirkungsweise von Konsorten der Firmen gleicher wirtschaftlichen Branche» entschieden. Diese Verordnung schafft neue und engere Beziehungen zwischen den Konsortien auf der einen Seite und den Korporationen und Korporationsausschüssen auf der anderen Seite, sodass die Konsortien auch ihrerseits genötigt sind, ihre Wirksamkeit zum Nutzen der Allgemeinheit zu entfalten, indem sie sich in das viel umfassendere Einheitswerk der Korporation einschalten. Diese nämlich vertritt zwar die Interessen solcher Konsorten, gleichzeitig aber auch diejenigen anderer Wirtschaftsklassen, welche mit ihnen zwar in Zusammenhang stehen, aber auch gelegentlich in Gegensatz geraten könnten.


24. STAATLICHE BEAUFSICHTIGUNG DES HANDELS MIT DEM AUSLAND.

Wie lange schon steht nicht auf den Parteiprogrammen der so genannten «Linken», dass der Außenhandel unter die Kontrolle des Kollektivs, also des Staates, gestellt werden muss?

Gleichwohl ist man in all jenen Ländern, wo die Sozialisten gut und schlecht Wetter machen, arg weit von Verwirklichungen in diesem Sinne entfernt.

Der Faschistische Großrat hingegen bracht in seiner Versammlung am 4., Februar 1936 folgende Entschließung ein, die Gesetzeskraft im Staate erhielt:

«Der Faschistische Großrat prüfte die Aufgaben des Außenhandels am Maßstabe der faschistischen Wirtschaftslehre, die sich unter den Druck der Gegenwart bewährt hat. Er sieht im Handelsverkehr mit dem Ausland ein Geschäft von öffentlicher Bedeutsamkeit, das die unmittelbare Kontrolle seitens des korporativen Staates rechtfertigt».


25. KORPORATIVE WIRTSCHAFT.

Die große Krise, welche allenthalben die alten Stellungen kapitalistischer und liberaler Wirtschaft über den Haufen geworfen hat, fand das faschistische Regime nicht ungerüstet.

Es stellte mittels der neuen syndikalistischen Ordnung bereits eine sinnvoll gegliederte Regelung der Arbeitsverhältnisse auf und führte damit eine lebhafte Entwicklung der sozialen Gesetzgebung herbei. Hierdurch war denn die Korporation in allen ihren großen Leitgedanken abgesteckt.

Als nunmehr auch in Italien die ersten Krisewirkungen spürbar wurden und zahlreiche große Industrien eine ausgesprochene Schwäche bekundeten, da griff der Staat ein, um diejenigen zu stützen, die sich zu der Forderung des Gemeinschaftsnutzens bekannten und damit bewiesen, dass es ihnen an wirtschaftlicher Lebenskraft nicht gebrach.

Das staatliche Eingreifen vollzog sich mit Hilfe einer besonderen und wohl angebrachten Einrichtung, dem Institut zum industriellen Wiederaufbau, das mit Kapitalien des Staates und anderer öffentlicher Körperschaften errichtet wurde.

Im Verwaltungsrat des Instituts zu industriellen Wiederaufbau sind auch die Arbeiterorganisationen vertreten. Es hat im Verlauf weniger Jahre ein gründliches Sanierungswerk nicht nur bei vielen großen Industrieunternehmen, sondern auch bei Grossbanken vollzogen, die durch ihre enge Bindung an die internationale Hochfinanz unter der Krise noch schwerer gelitten hatten.

Die Arbeit des Instituts zum industriellen Wiederaufbau stellt sich als besonders wertvoll heraus, angesichts der zur Auswertung von Italienisch Afrika sich erhebenden Forderungen, auf die wir solchen Nachdruck gelegt haben. Ein verhältnismäßig so kapitalarmes Land wie Italien schafft es durch seine umsichtige Verwaltung, den größtmöglichen Nutzen herauszuschlagen. Es ist wie das geschickte Vorgehen eines Hauptmanns, der nur über wenige Soldaten verfügt.

In dem Augenblick, da das Eingreifen des Staates zugunsten der Industrie und der Banken ruchbar wurde, nahmen viele Anstoß daran und redeten von «Staatssozialismus»; andere prophezeiten den Untergang des Faschismus im Kollektivismus.

In Wirklichkeit zeigte das Regime nur seinen Weitblick. Es erschaute jenseits aller Konjunkturpolitik die Götterdämmerung des Kapitalismus. Es widerstand mit größter Entschiedenheit den Folgen der Krise und schuf gleichzeitig alle notwendigen Vorbereitungen zu der Heraufkunft des Korporativismus.

Man kann in der Tat leicht verstehen, wie notwendig es zur Inkraftsetzung der neuen Korporativordnung war, dass der Staat sich zum Herrn der hauptsächlichsten Produktionszweige machte. Nicht um dem Überstaat oder dem Staatssozialismus auf die Beine zu helfen, sondern eigens um Ernst zu machen mit den Grundsätzen «von lebendigem Aufbau und, von der Beaufsichtigung der Produktion» mittels der Korporation.

Heute bilden Kontrolle der Großindustrie, Bankenreform, Regelung des Konsortienwesens und Außenhandelskontrolle einen gesunden Unterbau, über dem die korporative Wirtschaft emporwächst. Sie ist jetzt schon infolge bedeutsamer sozialer Erfahrung und gründlicher technischer Einarbeitung sehr erstarkt.


26. DEM ZIEL ENTGEGEN!

Nun hätte also der große Marsch des Faschismus, der am 23. März 1919 von einer revolutionären Minderheit angetreten wurde, viele Etappen zurückgelegt. Mit der gleichen Stosskraft wird er auch diejenigen noch überwinden, die ihn vom endgültigen Ziel trennen.

Ausrasten gibt es nicht, auch nicht auf einen einzigen Augenblick!

Am 23. März 1936 wies der Führer der Revolution vom Kapitol herab den Vertretern der Arbeit und der Produktion die frisch anzugreifenden Punkte.

Die Arbeiter aller Länder sollten über die Worte Mussolinis nachdenken.

«Der Faschismus dachte nie daran, die ganze Wirtschaft in Bausch und Bogen auf einen gemeinsamen staatlichen Hauptnenner zu bringen, also etwa die gesamte Volkswirtschaft in ein «Staatsmonopol» umzuwandeln. Nein, die Korporationen zügeln sie nur, und der Staat nimmt sie lediglich in dem Maße auf, wie es seiner Verteidigung, überhaupt, wie es dem Fortbestehen und der Sicherheit des Vaterlandes Not tut. In dieser Wirtschaft mit ihren notwendiger maßen mannigfaltigen Erscheinungsformen - wie denn die Wirtschaft einer jeglichen Nation von hoher Kulturentwickelung vielgestaltig ist - werden die Arbeiter mit gleichen Rechten und mit gleichen Pflichten Mitarbeiter am Unternehmen, unter denselben Ansprüchen wie die Geldgeber oder die technischen Leiter. Im faschistischen Zeitalter wird die Arbeit in ihren unendlichen Sonderformen zum einzigen Maßstab, an dem der soziale und nationale Nutzen von Einzelmenschen und Gemeinschaften gemessen werden.

Eine Wirtschaft wie diejenige, welche ich Ihnen in ihren wesentlichen Linien skizziert habe, muss notwendig Ruhe, Wohlstand, sowie materielle und sittliche Hebung der zahllosen Massen sicherstellen, die ein Volk bilden und in diesen Zeiten ihr hoch entwickeltes Nationalgewissen und ihre restlose Anhänglichkeit an das Regime bewiesen haben. Im faschistischen System müssen sich die Abstände verringern und werden es auch tun, die Abstände zwischen den verschiedenen Klassen schaffender Menschen, welche die Stände mit schwereren Pflichten und härterer Verantwortung hoch achten werden.

«In der faschistischen Wirtschaft wird jene höchste soziale Gerechtigkeit wahr werden, die in aller Zeit die Sehnsucht der Menge im rauen und alltäglichen Kampf mit den nacktesten Lebensnöten bildet».

Als Mussolini ein Jahr nach der Eroberung des afrikanischen Reiches am 15. Mai 1937 die Bilanz von Italiens Möglichkeiten und Absichten zog, da bekräftigte er auch vor der Versammlung der Korporationsräte, die er aufs Kapitol einberufen hatte, die Grundidee der faschistischen Tat: «Die Eigenart aller staatlichen und nebenstaatlichen faschistischen Wirtschaft ist in unserer Lehre und unseren Verwirklichungen ganz schlicht umrissen, deren jede gradweise und wohl abgewogen, wie es das Regime immer zu halten pflegt, sich entfaltet unter dem beharrlich festgehaltenen Ziel, das da heißt: fortschreitende sittliche und materielle Hebung der arbeitenden Massen und ihre immer innigere Einschmelzung in das Leben der Nation».

 

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