Politische Theorie

 

03.01.2005

Diskriminierungsgebot

 

Das Deutsche Kolleg gebietet Diskriminierung. Diskriminierung ist die abwertende Unterscheidung des Bösen vom Guten, des Häßlichen vom Schönen, des Schädlichen vom Nützlichen, des Fremden vom Eigenen, des Unrechts vom Recht. Das Gebot der Diskriminierung schützt die soziale, wirtschaftliche, kultische und rechtliche Ordnung eines jeden Kulturvolkes, so auch des Deutschen Volkes.

Diskriminierung ist die kulturelle Kardinaltugend, die erst die Höflichkeit der Nichtdiskriminierung ermöglicht: Den Häßlichen, den Dummen und den Minderwertigen sagt man nicht noch, was sie sind, weil sie es vermutlich selber wissen und die Menschen sich gegenseitig keinen überflüssigen Seelenschmerz zufügen sollen, auch wenn er nur darin besteht, die Wahrheit auszusprechen.

Wird hingegen die Nichtdiskriminierung zum Zwangsgesetz mit Beweispflichtumkehr, wie jetzt durch das Antidiskriminierungsgesetz der rot-grünen Koalition, die gegenwärtig das BRD-Lagerregime leitet, verwandelt sich die tolerante Diskriminierung in die intolerante Nichtdiskriminierung: Nur noch die Diskriminierung ist diskriminiert. Damit ist die Kardinaltugend der deutschen Kultur unter Strafe gestellt, was von Seiten eines antideutschen kulturfeindlichen Unrechtsregimes konsequent gehandelt ist und seit langem erwartet, aber auch angekündigt worden war.

DEUTSCHES KOLLEG
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Deutsches Reich

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