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Verfassungsschutz finanziert NPD-nahen "Deutsche Stimme"-Verlag
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Carsten Szczepanski, Verfassungsschmutz-Agent des brandenburgerischen Innenministeriums, wurde letztes Jahr (2000) aus dem Verkehr gezogen, nachdem das Nachrichtenmagazin "DER SPIEGEL" �ber seine T�tigkeit weltweit �ffentlich berichtete. Der vorbestrafte Gewaltt�ter wurde vom Verfassungsschmutz in Brandenburg angeworben, Strukturen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zu bespitzeln und zu kriminalisieren. Die Ergebnisse seiner T�tigkeit sind jedoch genauso fragw�rdig, wie die Umst�nde der "Aufdeckung" des VS-Agenten. Szczepanski soll sich heute, glaubt man den Mitteilungen der Systempresse, in einem Zeugenschutzprogramm des Staates befinden. Zu den Hinterlassenschaften von Szczepanski z�hlen nicht nur unz�hlige menschliche Entt�uschungen, sondern auch einige saftige unbezahlte Rechnungen von mehreren tausend D-Mark bei Betrieben aus dem nationalen Widerstand. Der NPD-nahe "Deutsche Stimme"-Verlag wollte sich mit den Schulden Szczepanskis jedoch nicht abfinden und schrieb Ende letzten Jahres an das Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg in Potsdam. In ihrem Schreiben forderte der DS-Verlag die so genannten Verfassungssch�tzer auf, die noch offenstehende Rechnung-Nr.� R031939 �ber DM 213,40 "ihres Mitarbeiters Herrn Szczepanski", unverz�glich zu bezahlen. Begr�ndet wurde das Husarenst�ck dadurch, dass der VS-Agent durch das Zeugenschutzprogramm nicht mehr erreichbar sei, um ihm die entsprechenden Mahnungen, Vollstreckungen usw. pers�nlich zu unterbreiten.
Auf das Schreiben wurde von Seiten des Verfassungsschmutzes anf�nglich nicht reagiert. Etwa zwei Monate sp�ter wurde der Betrag vom DS-Verlag erneut gemahnt. Mit Erfolg! Ein gewisser "Holger Niemann" �berwies etwa vier Wochen nach der zweiten Mahnung den noch ausstehenden Betrag.
Dies l�sst nun wiederum andere nationale Unternehmen hoffen, auch eine Finanzspritze vom bundesrepublikanischen Inlandsgeheimdienst zu bekommen, indem die noch offenstehenden Posten des Verfassungsschmutz-Agenten Carsten Szczepanski ebenfalls beglichen werden.
So wird es wohl vor dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen des NPD-Verbotsantrag ein "schuldenfreies" Wiedersehen mit Szczepanski geben, wenn er als Zeuge der Anklage gegen seine ehemaligen Kameraden die auftragsgem��en Aussagen des Verfassungssschmutzes unterbreiten wird.
G. Kunst
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