Repression und Überwachung

 

Verfassungsschutz finanziert NPD-nahen "Deutsche Stimme"-Verlag

 

Carsten Szczepanski, Verfassungsschmutz-Agent des brandenburgerischen Innenministeriums, wurde letztes Jahr (2000) aus dem Verkehr gezogen, nachdem das Nachrichtenmagazin "DER SPIEGEL" über seine Tätigkeit weltweit öffentlich berichtete. Der vorbestrafte Gewalttäter wurde vom Verfassungsschmutz in Brandenburg angeworben, Strukturen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zu bespitzeln und zu kriminalisieren. Die Ergebnisse seiner Tätigkeit sind jedoch genauso fragwürdig, wie die Umstände der "Aufdeckung" des VS-Agenten. Szczepanski soll sich heute, glaubt man den Mitteilungen der Systempresse, in einem Zeugenschutzprogramm des Staates befinden. Zu den Hinterlassenschaften von Szczepanski zählen nicht nur unzählige menschliche Enttäuschungen, sondern auch einige saftige unbezahlte Rechnungen von mehreren tausend D-Mark bei Betrieben aus dem nationalen Widerstand. Der NPD-nahe "Deutsche Stimme"-Verlag wollte sich mit den Schulden Szczepanskis jedoch nicht abfinden und schrieb Ende letzten Jahres an das Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg in Potsdam. In ihrem Schreiben forderte der DS-Verlag die so genannten Verfassungsschützer auf, die noch offenstehende Rechnung-Nr.  R031939 über DM 213,40 "ihres Mitarbeiters Herrn Szczepanski", unverzüglich zu bezahlen. Begründet wurde das Husarenstück dadurch, dass der VS-Agent durch das Zeugenschutzprogramm nicht mehr erreichbar sei, um ihm die entsprechenden Mahnungen, Vollstreckungen usw. persönlich zu unterbreiten.

Auf das Schreiben wurde von Seiten des Verfassungsschmutzes anfänglich nicht reagiert. Etwa zwei Monate später wurde der Betrag vom DS-Verlag erneut gemahnt. Mit Erfolg! Ein gewisser "Holger Niemann" überwies etwa vier Wochen nach der zweiten Mahnung den noch ausstehenden Betrag.

Dies lässt nun wiederum andere nationale Unternehmen hoffen, auch eine Finanzspritze vom bundesrepublikanischen Inlandsgeheimdienst zu bekommen, indem die noch offenstehenden Posten des Verfassungsschmutz-Agenten Carsten Szczepanski ebenfalls beglichen werden.

So wird es wohl vor dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen des NPD-Verbotsantrag ein "schuldenfreies" Wiedersehen mit Szczepanski geben, wenn er als Zeuge der Anklage gegen seine ehemaligen Kameraden die auftragsgemäßen Aussagen des Verfassungssschmutzes unterbreiten wird.

G. Kunst

 

 

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