Repression und Überwachung

 

Spitzel-SMS als Überwachungsmethode

 

Der SPIEGEL reihte sich in den Medienreigen ein und berichtete, dass die Polizei unter Umgehung der Strafprozessordnung verstärkt die Mobilfunktelefone Verdächtiger mit so genannten Spitzel-SMS bedenkt. Durch diese geheimen Kurzmitteilungen können die Aufenthaltsorte ausfindig gemacht und Bewegungsprofile erstellt werden. Benutzt werden hierfür Programme wie der SMS Blaster, und zwar im „Stealth Ping“-Modus. Auf diesem Wege beschafft sich die Polizei die aktiven Nutzungsdaten und fragt sie über die Standardschnittstellen bei den Netzbetreibern ab. Die StPO sieht derartige Maßnahmen nur für Täter oder Beihelfer in Fällen von Hochverrat, schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und Verstößen gegen die öffentliche Ordnung vor. Auch bei Standby-Betrieb können Mobilfunktelefone bequem angepeilt werden. Einem älteren Bericht der „Berliner Zeitung“ zufolge ist diese Überwachungsmethode in der Bundeshauptstadt schon allgemein üblich. Der Kontrollwahn hat derartige Ausmaße angenommen, dass selbst einige Staatsanwaltschaften bereits Bedenken anmeldeten.

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/03/aug_16_22.htm#9

 

 

Zur Startseite!