Repression und Überwachung

 

Polizeivertrag BRD-Österreich

 

In Berlin unterzeichneten Bundesinnenminister Schily und sein österreichischer Amtskollege Ernst Strasser den neuen „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten" unterzeichnet. Das neuartige Abkommen soll für weitere bilaterale Polizeiabkommen der BRD Vorbildcharakter haben. In der BMI-Pressemitteilung hieß es: „Im Einzelnen zielt der Vertrag auf Verbesserungen im Bereich gemeinsamer Einsatzformen, auf Ausweitungen der Regelungen zur grenzüberschreitenden Observation sowie die Erweiterung der grenzüberschreitenden Nacheile. Er beinhaltet die Möglichkeit für das Tätigwerden von Polizeibeamten auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragspartners zur polizeilichen Gefahrenabwehr (etwa bei Unfällen oder zur Verhinderung von Straftaten), wenn die Kräfte des Gebietsstaates nicht rechtzeitig einzugreifen vermögen sowie die Möglichkeit, bei dringendem Bedarf (etwa bei entsprechenden Lageentwicklungen oder bei Großereignissen) Polizeibeamte des anderen Vertragsstaates anzufordern und unter der Leitung des Gebietsstaates bei gleichzeitiger Einräumung von Exekutivbefugnissen einzusetzen. Deutschland und Österreich haben mit diesem Vertrag insbesondere auch für den DNA-Datenaustausch ein Zeichen gesetzt. So ist jetzt auch eine Übermittlung und der Abgleich von DNA-Profilen im Zuge laufender Ermittlungs- oder Strafverfahren sowie bei vermissten Personen oder unbekannten Todesopfern möglich.“

Quelle: http://www.die-kommenden.net/dk/wochen/03/nov_08_14.htm#3

 

 

Zur Startseite!