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Wie verhalte ich mich bei Polizeieins�tzen ?
Wie kann ich mich gegen staatliche Willk�r wehren ?
Grunds�tzlich gilt:
-��������� Ruhe bewahren,
-��������� sich nicht einsch�chtern lassen,
-��������� sich von einer Uniform und von Waffengewalt nicht beeindrucken lassen,
-��������� h�flich bleiben / keine Beamten beleidigen,
-��������� fest und entschlossen auftreten / mancher Polizist wei� um sein Fehlverhalten,
-��������� eine h�fliche Frechheit an den Tag legen und sich nicht alles gefallen lassen. �
Sollte ein Polizist von Ihnen etwas verlangen (z.B. Personenkontrolle, Fahrzeugkontrolle, Durchsuchung oder bei Platzverweis), so verlangt man von diesem:
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- Name und Dienstgrad des Polizisten
- Dienstnummer des Polizisten
- Dienstselle des Polizisten
- Vorgesetzter des Polizisten
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird der Polizist t�tig die Paragraphen genau nennen lassenBei Willk�r fragt man deutlich nach, ob der Polizist f�r diese Ma�nahme verantwortlich ist und daf�r gerade steht oder ob er auf Befehl handelt dann genau nennen lassen, wer f�r die Ma�nahme verantwortlich istBei nichtuniformierten Polizisten immer den Dienstausweis zeigen lassen verlangen, da� man die Ausweisdaten in Ruhe lesen und abschreiben kann das sekundenschnelle Zeigen oder das Zeigen mit Abdecken von Daten durch den Polizisten ist nicht zul�ssigGrunds�tzlich gilt: Immer Schreibzeug (Stift und Papier) zur Hand haben und sich unter Punkt 1 7 gemachten Daten sowie Uhrzeit und Ort des Geschehens sowie ggf. anwesende Zeugen aufschreiben. Dieses ist wichtig! Nach einigen Stunden kann man viel vergessen habenMa�nahmen, z.B. Beschlagnahmen oder Sicherstellungen von eigenen Dingen, immer best�tigen lassen und ein schriftliches Protokoll bzw. Liste der Gegenst�nde verlangen
Keine unn�tigen Angaben machen, nichts unterschreiben und gegen empfundene Willk�r sofort protestieren!
Mancher Polizist wird sein Verhalten �berdenken, wenn ihm der Gegen�ber h�flich, aber bestimmt auftritt und sich sofort nachfragend Notizen macht. Sollte ein Polizist sich nicht ausweisen bzw. die Angaben verweigern, sich h�flich oder gar beleidigend verhalten, so kann und sollte man sich wehren.
Zuhause kann man dann nach dem ersten Verdauen beizeiten schriftlich vorgehen.Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist das richtige Mittel gegen alle Rechtsverst��e der Beamten vor und w�hrend eines Einsatzes. Sie ist beim Vorgesetzten der Beamten einzulegen (bei einem Polizisten die Dienststelle z.B. Polizeidirektion, bei einem Staatsanwalt die Staatsanwaltschaft), die t�tig waren. Kosten entstehen nicht.
Die Strafanzeige und der Strafantrag (immer gleichzeitig beides tun) ist das richtig Mittel bei schwerwiegenden Rechtsverst��en der Beamten. Sie ist am besten bei der Staatsanwaltschaft einzulegen, wo das Fehlverhalten der Beamten geschah, kann aber auch daheim bei der �rtlichen Staatsanwaltschaft bzw. �rtlichen Polizeiwache gestellt werden. Kosten entstehen nicht. Die Erstattung einer Strafanzeige ist aber sorgf�ltig zu �berlegen, weil das wahrheitswidrige Erstatten einer Strafanzeige eine strafbare Verd�chtigung gem�� � 164 StGB darstellt.
Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind best�ndig einzufordern, gerade wenn diese f�r patriotische B�rger f�r deren idealistischen Einsatz beschnitten werden. Unter den Grundrechten sind folgende besonders entscheidend:
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Grundgesetz :
Artikel 1� � Schutz der Menschenw�rdeArtikel 2� � FreiheitsrechteArtikel 3� � Gleichheit vor dem GesetzArtikel 4� � Glaubens- und BekenntnisfreiheitArtikel 5� � Meinungs- und Pressefreiheit, Freiheit der Kunst und WissenschaftArtikel 8� � VersammlungsfreiheitArtikel 10 -� Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Artikel 13 Unverletzlichkeit der Wohnung
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In Ausz�gen wiedergegeben von:
Frank Rennicke, Liedermacher und Familienvater