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Wie verhalte ich mich bei Polizeieins�tzen ?
Wie kann ich mich gegen staatliche Willk�r wehren ?
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Grunds�tzlich gilt:
-��������� Ruhe bewahren,
-��������� sich nicht einsch�chtern lassen,
-��������� sich von einer Uniform und von Waffengewalt nicht beeindrucken lassen,
-��������� h�flich bleiben / keine Beamten beleidigen,
-��������� fest und entschlossen auftreten / mancher Polizist wei� um sein Fehlverhalten,
-��������� eine h�fliche �Frechheit� an den Tag legen und sich nicht alles gefallen lassen. ��
Sollte ein Polizist von Ihnen etwas verlangen (z.B. Personenkontrolle, Fahrzeugkontrolle, Durchsuchung oder bei Platzverweis), so verlangt man von diesem:
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- Name und Dienstgrad des Polizisten
- Dienstnummer des Polizisten
- Dienstselle des Polizisten
- Vorgesetzter des Polizisten
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Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird der Polizist t�tig � die Paragraphen genau nennen lassenBei Willk�r fragt man deutlich nach, ob der Polizist f�r diese Ma�nahme verantwortlich ist und daf�r gerade steht oder ob er auf Befehl handelt � dann genau nennen lassen, wer f�r die Ma�nahme verantwortlich istBei nichtuniformierten Polizisten immer den Dienstausweis zeigen lassen � verlangen, da� man die Ausweisdaten in Ruhe lesen und abschreiben kann � das sekundenschnelle Zeigen oder das Zeigen mit Abdecken von Daten durch den Polizisten ist nicht zul�ssigGrunds�tzlich gilt: Immer Schreibzeug (Stift und Papier) zur Hand haben und sich unter Punkt 1 � 7 gemachten Daten sowie Uhrzeit und Ort des Geschehens sowie ggf. anwesende Zeugen aufschreiben. Dieses ist wichtig! Nach einigen Stunden kann man viel vergessen habenMa�nahmen, z.B. Beschlagnahmen oder Sicherstellungen von eigenen Dingen, immer best�tigen lassen und ein schriftliches Protokoll bzw. Liste der Gegenst�nde verlangen
Keine unn�tigen Angaben machen, nichts unterschreiben und gegen empfundene Willk�r sofort protestieren!
Mancher Polizist wird sein Verhalten �berdenken, wenn ihm der Gegen�ber h�flich, aber bestimmt auftritt und sich sofort nachfragend Notizen macht. Sollte ein Polizist sich nicht ausweisen bzw. die Angaben verweigern, sich h�flich oder gar beleidigend verhalten, so kann und sollte man sich wehren.
Zuhause kann man dann nach dem �ersten Verdauen� beizeiten schriftlich vorgehen.Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist das richtige Mittel gegen alle Rechtsverst��e der Beamten vor und w�hrend eines Einsatzes. Sie ist beim Vorgesetzten der Beamten einzulegen (bei einem Polizisten die Dienststelle z.B. Polizeidirektion, bei einem Staatsanwalt die Staatsanwaltschaft), die t�tig waren. Kosten entstehen nicht.
Die Strafanzeige und der Strafantrag (immer gleichzeitig beides tun) ist das richtig Mittel bei schwerwiegenden Rechtsverst��en der Beamten. Sie ist am besten bei der Staatsanwaltschaft einzulegen, wo das Fehlverhalten der Beamten geschah, kann aber auch daheim bei der �rtlichen Staatsanwaltschaft bzw. �rtlichen Polizeiwache gestellt werden. Kosten entstehen nicht. Die Erstattung einer Strafanzeige ist aber sorgf�ltig zu �berlegen, weil das wahrheitswidrige Erstatten einer Strafanzeige eine strafbare Verd�chtigung gem�� � 164 StGB darstellt.
Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind best�ndig einzufordern, gerade wenn diese f�r patriotische B�rger f�r deren idealistischen Einsatz beschnitten werden. Unter den Grundrechten sind folgende besonders entscheidend:
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Grundgesetz :
Artikel 1� �� Schutz der Menschenw�rdeArtikel 2� �� FreiheitsrechteArtikel 3� �� Gleichheit vor dem GesetzArtikel 4� �� Glaubens- und BekenntnisfreiheitArtikel 5� �� Meinungs- und Pressefreiheit, Freiheit der Kunst und WissenschaftArtikel 8� �� VersammlungsfreiheitArtikel 10 -� Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Artikel 13 � Unverletzlichkeit der Wohnung
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In Ausz�gen wiedergegeben von:
Frank Rennicke, Liedermacher und Familienvater�
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