Repression und Überwachung

 

Wie verhalte ich mich bei Polizeieinsätzen ?

Wie kann ich mich gegen staatliche Willkür wehren ?

 

Grundsätzlich gilt:

-          Ruhe bewahren,

-          sich nicht einschüchtern lassen,

-          sich von einer Uniform und von Waffengewalt nicht beeindrucken lassen,

-          höflich bleiben / keine Beamten beleidigen,

-          fest und entschlossen auftreten / mancher Polizist weiß um sein Fehlverhalten,

-          eine höfliche „Frechheit“ an den Tag legen und sich nicht alles gefallen lassen.   

Sollte ein Polizist von Ihnen etwas verlangen (z.B. Personenkontrolle, Fahrzeugkontrolle, Durchsuchung oder bei Platzverweis), so verlangt man von diesem:

     

- Name und Dienstgrad des Polizisten

- Dienstnummer des Polizisten

- Dienstselle des Polizisten

- Vorgesetzter des Polizisten

 

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird der Polizist tätig – die Paragraphen genau nennen lassenBei Willkür fragt man deutlich nach, ob der Polizist für diese Maßnahme verantwortlich ist und dafür gerade steht oder ob er auf Befehl handelt – dann genau nennen lassen, wer für die Maßnahme verantwortlich istBei nichtuniformierten Polizisten immer den Dienstausweis zeigen lassen – verlangen, daß man die Ausweisdaten in Ruhe lesen und abschreiben kann – das sekundenschnelle Zeigen oder das Zeigen mit Abdecken von Daten durch den Polizisten ist nicht zulässigGrundsätzlich gilt: Immer Schreibzeug (Stift und Papier) zur Hand haben und sich unter Punkt 1 – 7 gemachten Daten sowie Uhrzeit und Ort des Geschehens sowie ggf. anwesende Zeugen aufschreiben. Dieses ist wichtig! Nach einigen Stunden kann man viel vergessen habenMaßnahmen, z.B. Beschlagnahmen oder Sicherstellungen von eigenen Dingen, immer bestätigen lassen und ein schriftliches Protokoll bzw. Liste der Gegenstände verlangen

Keine unnötigen Angaben machen, nichts unterschreiben und gegen empfundene Willkür sofort protestieren!

Mancher Polizist wird sein Verhalten überdenken, wenn ihm der Gegenüber höflich, aber bestimmt auftritt und sich sofort nachfragend Notizen macht. Sollte ein Polizist sich nicht ausweisen bzw. die Angaben verweigern, sich höflich oder gar beleidigend verhalten, so kann und sollte man sich wehren.

Zuhause kann man dann nach dem „ersten Verdauen“ beizeiten schriftlich vorgehen.Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist das richtige Mittel gegen alle Rechtsverstöße der Beamten vor und während eines Einsatzes. Sie ist beim Vorgesetzten der Beamten einzulegen (bei einem Polizisten die Dienststelle z.B. Polizeidirektion, bei einem Staatsanwalt die Staatsanwaltschaft), die tätig waren. Kosten entstehen nicht.

Die Strafanzeige und der Strafantrag (immer gleichzeitig beides tun) ist das richtig Mittel bei schwerwiegenden Rechtsverstößen der Beamten. Sie ist am besten bei der Staatsanwaltschaft einzulegen, wo das Fehlverhalten der Beamten geschah, kann aber auch daheim bei der örtlichen Staatsanwaltschaft bzw. örtlichen Polizeiwache gestellt werden. Kosten entstehen nicht. Die Erstattung einer Strafanzeige ist aber sorgfältig zu überlegen, weil das wahrheitswidrige Erstatten einer Strafanzeige eine strafbare Verdächtigung gemäß § 164 StGB darstellt.

Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind beständig einzufordern, gerade wenn diese für patriotische Bürger für deren idealistischen Einsatz beschnitten werden. Unter den Grundrechten sind folgende besonders entscheidend:

   

Grundgesetz :

Artikel 1  –  Schutz der MenschenwürdeArtikel 2  –  FreiheitsrechteArtikel 3  –  Gleichheit vor dem GesetzArtikel 4  –  Glaubens- und BekenntnisfreiheitArtikel 5  –  Meinungs- und Pressefreiheit, Freiheit der Kunst und WissenschaftArtikel 8  –  VersammlungsfreiheitArtikel 10 -  Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

Artikel 13 – Unverletzlichkeit der Wohnung

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In Auszügen wiedergegeben von:

Frank Rennicke, Liedermacher und Familienvater 

 

 

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