Repression und Überwachung

 

Dr. Oberlercher zeigt Richter wegen Rechtsbeugung an

 

Dr. Reinhold Oberlercher

Hamburg, den 20.01.2004

 

An die
Staatsanwaltschaft Hamburg
Kaiser-Wilhelm-Str. 100
20355 Hamburg

Per Fax: 040-42843-1869

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Herrn Dr. Steinmann, Richter am Amtsgericht Hamburg-St.Georg. Ich beschuldige ihn der Rechtsbeugung, begangen in dem Strafverfahren Az 940 c Ds 3/02 7101 Js 1173/01 gegen Herrn XY und mich.

Die Tat: In der Hauptverhandlung des genannten Strafverfahrens am 12.8.2003, betreffend zwei inkriminierte Sätze aus einer von mir über die Ereignisse des 11.09.2001 verfaßten philosophischen Erklärung des "Deutschen Kollegs" mit dem Titel "Der Untergang des judäo-amerikanischen Imperiums", hat der Beschuldigte durch sehr höfliches Benehmen, geneigte Kopfhaltung und verständnisinniges Nicken gezielt den Eindruck erweckt, er sei intellektuell in der Lage, die von mir vorgetragene und in ihren geistesgeschichtlichen Zusammenhängen ausführlich erläuterte Erklärung nachzuvollziehen. Der Beschuldigte hat in seiner Eigenschaft als Einzelrichter keine einzige Verständnisfrage und keine einzige Nachfrage zum Text und zur Motivation seines Verfassers gestellt. Er hat aber einen Lern- und Verstehensprozeß schauspielerisch dargestellt.

Nachdem auch die Vorträge der Verteidiger beendet waren, verkündete der Beschuldigte, ohne auch nur eine Minute Besinnungspause einzulegen, sein Urteil (Geldstrafe). Mündlich begründete er dies wie folgt: Mein Text sei "verquaste Philosophie" und sowieso "dummes Zeug". Er habe ihn weder vor noch jetzt in der Verhandlung verstanden, und - so wörtlich - "ich will ihn auch nicht verstehen". Außerdem widerten ihn die von mir verwendeten Begriffe an. Das Verlangen meines Verteidigers Dr. Eisenecker, diese Äußerungen zu protokollieren, lehnte der Beschuldigte ab. Die Aussagen sind mehrfach bezeugt.

Der kriminelle Gehalt der Tat: Der Beschuldigte wußte schon vom Aktenstudium her, daß er entweder meinen Text nicht verstand oder ihn sehr wohl verstand und in seiner (hier nicht erheblichen) philosophischen Haltung verurteilte. Nicht nur hätte in beiden Fällen Dr. Steinmann sich für befangen erklären, sondern auch erkennen müssen, daß die Anklage eines philosophischen Textes, die nicht mit philosophischen Mitteln, sondern mit Strafgesetzparagraphen und Strafbefehlen geführt wird, schon für sich eine Beugung des Rechts, einen fundamentalen Rechtsbruch als Übergriff oder Mißbrauch der Justiz gegen die Philosophie, darstellt, den er sofort hätte heilen müssen. Da er nicht nur dies unterließ, sondern auch noch selber seine philosophische Aburteilung meiner Philosophie ("verquaste Philosophie") in eine strafgesetzliche Verurteilung umsetzte, hat er das Recht als solches negiert.

Die reichsrechtliche Würdigung der Tat und die Supervision des Verfahrens übergebe ich gleichzeitig an die Reichsermittlungsstelle; sie fungiert als "Salzgitter für die BRD".

Hochachtungsvoll!

(Oberlercher)

 

 

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