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��Repression und �berwachung

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Dr. Oberlercher zeigt Richter wegen Rechtsbeugung an

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Dr. Reinhold Oberlercher

Hamburg, den 20.01.2004

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An die
Staatsanwaltschaft Hamburg
Kaiser-Wilhelm-Str. 100
20355 Hamburg

Per Fax: 040-42843-1869

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Herrn Dr. Steinmann, Richter am Amtsgericht Hamburg-St.Georg. Ich beschuldige ihn der Rechtsbeugung, begangen in dem Strafverfahren Az 940 c Ds 3/02 7101 Js 1173/01 gegen Herrn XY und mich.

Die Tat: In der Hauptverhandlung des genannten Strafverfahrens am 12.8.2003, betreffend zwei inkriminierte S�tze aus einer von mir �ber die Ereignisse des 11.09.2001 verfa�ten philosophischen Erkl�rung des "Deutschen Kollegs" mit dem Titel "Der Untergang des jud�o-amerikanischen Imperiums", hat der Beschuldigte durch sehr h�fliches Benehmen, geneigte Kopfhaltung und verst�ndnisinniges Nicken gezielt den Eindruck erweckt, er sei intellektuell in der Lage, die von mir vorgetragene und in ihren geistesgeschichtlichen Zusammenh�ngen ausf�hrlich erl�uterte Erkl�rung nachzuvollziehen. Der Beschuldigte hat in seiner Eigenschaft als Einzelrichter keine einzige Verst�ndnisfrage und keine einzige Nachfrage zum Text und zur Motivation seines Verfassers gestellt. Er hat aber einen Lern- und Verstehensproze� schauspielerisch dargestellt.

Nachdem auch die Vortr�ge der Verteidiger beendet waren, verk�ndete der Beschuldigte, ohne auch nur eine Minute Besinnungspause einzulegen, sein Urteil (Geldstrafe). M�ndlich begr�ndete er dies wie folgt: Mein Text sei "verquaste Philosophie" und sowieso "dummes Zeug". Er habe ihn weder vor noch jetzt in der Verhandlung verstanden, und - so w�rtlich - "ich will ihn auch nicht verstehen". Au�erdem widerten ihn die von mir verwendeten Begriffe an. Das Verlangen meines Verteidigers Dr. Eisenecker, diese �u�erungen zu protokollieren, lehnte der Beschuldigte ab. Die Aussagen sind mehrfach bezeugt.

Der kriminelle Gehalt der Tat: Der Beschuldigte wu�te schon vom Aktenstudium her, da� er entweder meinen Text nicht verstand oder ihn sehr wohl verstand und in seiner (hier nicht erheblichen) philosophischen Haltung verurteilte. Nicht nur h�tte in beiden F�llen Dr. Steinmann sich f�r befangen erkl�ren, sondern auch erkennen m�ssen, da� die Anklage eines philosophischen Textes, die nicht mit philosophischen Mitteln, sondern mit Strafgesetzparagraphen und Strafbefehlen gef�hrt wird, schon f�r sich eine Beugung des Rechts, einen fundamentalen Rechtsbruch als �bergriff oder Mi�brauch der Justiz gegen die Philosophie, darstellt, den er sofort h�tte heilen m�ssen. Da er nicht nur dies unterlie�, sondern auch noch selber seine philosophische Aburteilung meiner Philosophie ("verquaste Philosophie") in eine strafgesetzliche Verurteilung umsetzte, hat er das Recht als solches negiert.

Die reichsrechtliche W�rdigung der Tat und die Supervision des Verfahrens �bergebe ich gleichzeitig an die Reichsermittlungsstelle; sie fungiert als "Salzgitter f�r die BRD".

Hochachtungsvoll!

(Oberlercher)

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