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Nachfolgend dokumentiert der Einspruch auf eine Anklageschrift nach dem �sterreichischen "NS-Verbotsgesetz". Dieser Einspruch ist nicht nur f�r Juristen, sondern auch und gerade f�r den interessierten Leser bestens geeignet, sich ein anderes, ein wahres Bild von den Zust�nden in �sterreich zu machen.
Personen und Orte sind beliebig austauschbar, die in diesem Einspruch geschilderten Zusammenh�nge passen ebenso gut in die br Deutschland!
Dieser Einspruch ist Aufkl�rung und Geschichtsbuch, gleichzeitig Anklage und Abrechnung mit den roten Antifaschisten aus Politik und Justiz!
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Nora G.
Xxxxxxxxxx
Xxxxxxxxxxxx
(Anschrift ist dem Kollektiv von
www.die-kommenden.net bekannt)
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An das
Landesgericht Salzburg
Rudolfsplatz 2
5010 Salzburg
Xxxxxxxx, den 21. 8. 2000
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AZ: 25 Vr 1538/98, Ur 198/98
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Das Gesicht der antifaschistischen Justiz: "Alkohol ist viel schlimmer als Drogen." "Drogen kann man nicht verbieten � dagegen kann man nichts machen." "Gehen Sie nicht zur Polizei � die Polizei nimmt ja selber Drogen." "Das Schutzalter f�r Jugendliche [Anm.: vor schwulen Triebt�tern] liegt �berall in der EU bei 14, bei uns aber derzeit noch bei 18 Jahren." "Die �sterreichischen Burschen schlagen die Ausl�nder, weil ihnen die T�rken die M�dchen ausspannen. Da kann man nur sagen: wenn die �sterreicher zu 'deppert' sind, ist das ihr Problem." "Die Jugendlichen (Anm.: gemeint sind nur Ausl�nder und einheimische Antifaschisten) genie�en beim Jugendanwalt Vertraulichkeit wie beim Pfarrer." "Mit dem Jugendanwalt kann man �ber alles reden. Der mu� dem Gericht �berhaupt nichts sagen. Nicht einmal ein Mord mu� von diesem zur Anzeige gebracht werden." "Wir haben neue Methoden gegen die Gewalt der �sterreicher entwickelt, an deren Erarbeitung ich wesentlich beteiligt war." "In den meisten F�llen wirkt die Umerziehung bei den Jugendlichen." "Die Neonazis m�ssen kastriert werden." (Dr. Udo JESIONEK, Pr�sident des Jugendgerichtshofes Wien, Mitglied des "Dokumentationsarchivs des �sterreichischen Widerstandes", SP�, Freimaurer, am 15. Juni 1999 abends im evangelischen Gemeindezentrum von Gols. Vgl.: "PNO"-Nachrichten", Nickelsdorf, Nr. 16, September 1999.)
Immanuel Kant: �Wenn die Gerechtigkeit untergeht, hat es keinen Wert mehr, da� Menschen leben.� (�Anklageschrift� 8 St 44/97z von MARINGGELE, S. 45.)
Marcus Tullius Cicero (106�43 v. d. Ztw.): �Eine entartete Justiz ist eine gro�e R�uberbande.� (�Anklageschrift�, S. 29 u. 81.)
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Betrifft: Einspruch gegen die �Anklageschrift vom 20. 6.� 2000�, 8 St 208/98v
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Ich erhebe innerhalb der Frist Einspruch gegen die sogenannte �Anklageschrift� des MARINGGELE. Ich habe mich nicht �auf eine andere als die im � 3a bis 3f VerbG bezeichnete Weise bet�tigt�. Ich habe bei anderen Personen keine nationalsozialistische Gesinnung erweckt oder sie in einer derartigen Gesinnung best�rkt. Ich habe nicht �einschl�gige� CDs, LPs, Videos �bereitgehalten� und mit Freunden angeh�rt bzw. ihnen vorgef�hrt. (�Anklageschrift�, Punkt A, S. 1.) Richtig ist: Mir wurden CDs, LPs, Videos (teils) unverlangt zugesandt, und ich habe CDs, LPs, Videos legal erworben. Ich habe weder nationalsozialistisches Propagandamaterial zur Weitergabe bzw. zu Schulungszwecken in meiner Unterkunft zur Beeinflussung anderer Personen im nationalsozialistischen Sinn verwahrt noch weitergegeben. (�Anklageschrift�, Punkt B, S. 25.) Ich habe nicht nationalsozialistisches Propagandamaterial in meiner Wohnung ostentativ zur Schau gestellt bzw. �einschl�gige� (?) Kleidung in der �ffentlichkeit getragen. (�Anklageschrift�, Punkt C, S. 79.) Wenn ich mich mit Freunden getroffen habe, so ist das mein gutes Recht. Privatgespr�che k�nnen in einem nicht-totalit�ren Rechtsstaat keinerlei Strafverfolgung nach sich ziehen. Zur Belehrung: Gespr�che im Freundeskreis stehen �berdies dem Erfordernis der qualifizierten �ffentlichkeit entgegen, wie dies aus den Stenographischen Protokollen anl��lich der Novellierung des NSDAP-Verbotsgesetzes im Jahre 1992 hervorgeht. Ich habe �nationalsozialistisches Gedankengut� nicht in meiner Wohnung ostentativ zur Schau gestellt, weil man Gedankengut nicht zur Schau stellen kann, wie jeder normale Mensch wei�. Sollten mit der Bezeichnung �nationalsozialistisches Gedankengut� sinnwidriger Weise die unter Punkt C, S. 79 ff. angef�hrten Gegenst�nde angesprochen sein, weise ich darauf hin, da� es sich hier um mein privates Eigentum, um Erb- und Erinnerungsst�cke handelt, deren Besitz nicht unter Artikel I � 3 NSDAP-Verbotsgesetz f�llt � wie jeder normale Mensch wei�. Ich habe NS-Propagandamaterial nicht in meiner Wohnung �zur Beeinflussung anderer Personen im nationalsozialistischen Sinn� verwahrt und auch nicht weitergegeben. (Punkt B, S. 25 ff.) Der Besitz der inkriminierten Gegenst�nde ist in einem nicht-totalit�ren Rechtsstaat nicht strafbar und f�llt nicht unter Artikel I � 3 NSDAP-Verbotsgesetz. Ich habe keine �einschl�gigen� CDs, LPs, Videos bereitgehalten oder vorgef�hrt oder zusammen mit Freunden angeh�rt. Der Begriff �einschl�gig� ist au�erdem so unklar gehalten, da� er keine Strafw�rdigkeit begr�nden kann. Dar�ber hinaus ist das Anh�ren von Tontr�gern im privaten Kreise in nicht-kommunistischen Staaten generell straffrei. Wenn mir vorgeworfen wird, ich h�tte NS-Propagandamaterial verwahrt, so verweise ich darauf, da� alle Einzelst�cke entweder seit Jahren Teil meiner Bibliothek sind oder aber mir unverlangt zugestellt worden sind. Keinesfalls bin ich verpflichtet, mich mit allen in den zu meiner Bibliothek geh�rigen Publikationen getroffenen Aussagen und denen der unverlangt zugesandten Gegenst�nde zu identifizieren. Genauso verh�lt es sich auch mit den mir in der �Anklage� vorgehaltenen Publikationen und Tontr�gern. Es wurde hier eine selektive Entnahme und Pr�sentation von Teilen meiner Studienunterlagen und meiner wissenschaftlichen Bibliothek, in der sich auch eine eigene Abteilung f�r die �Gewaltverherrlichende Jugendmusikszene� befindet, vorgenommen. Derartige Texte, wie sie mir unter Punkt A. III. vorgehalten werden, haben so weite Verbreitung gefunden, da� sie nicht nur von Kabarettisten wie Lukas Resetarits und Alexander Bisenz in ihren Auftritten Verwendung finden, sondern sogar �ber den ORF verbreitet werden. In einem Text der �sterreichischen Pop-Gruppe �Erste Allgemeine Verunsicherung� hei�t es beispielsweise: �Wer hat seine Frau zerhackt und ins Stiegenhaus gekackt und ist au�erdem noch schwul? Ibrahim aus Istambul.� (LP und CD �Spitalo Fatalo�.)
Laut einem Grundsatzurteil des OGH mu� jeder �sterreicher wissen, was �nationalsozialistische Wiederbet�tigung� sei. Ich bin �sterreichische Staatsb�rgerin und wei� daher, da� der mir in der �Anklageschrift� vorgeworfene Besitz von Gegenst�nden NICHT �nationalsozialistische Wiederbet�tigung� ist. Ich war nie Mitglied der NSDAP, daher kann ich mich nach dem Buchstaben und der Absicht des NSDAP-Verbotsgesetzes auch nicht �wiederbet�tigen�. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt Kontakte zu Funktion�ren der NSDAP oder Amtstr�gern des Deutschen Reiches. Eine � wie auch immer geartete � Beziehung zur NSDAP liegt bei mir nicht vor. Ich kenne im �brigen keine Person, die befugt w�re, im Namen der NSDAP oder gar des Reiches zu sprechen, Vertretungsgewalt zu beanspruchen, Auftr�ge zu erteilen, Mitglieder zu werben usw.
Der angebliche Straftatbestand ist nicht konkretisiert, die �Tathandlungen� sind nicht beschrieben, Tatort und Tatzeit sind nicht pr�zisiert. Da hilft auch das Geschw�tz vom �abstrakten Gef�hrdungsdelikt� nichts: denn das Schaffen neuer Straftatbest�nde bleibt noch immer dem Gesetzgeber vorbehalten. Die Vorw�rfe sind so allgemein und unbestimmt gehalten, da� daraus keine Strafw�rdigkeit abgeleitet werden kann. Nach der �Logik� des MARINGGELE kann �berhaupt jedes Verhalten �nationalsozialistische Wiederbet�tigung� sein. Man k�nnte also zu Recht auf das Pornographieangebot von ORF und Kabelfernsehen und die dort betriebene Werbung f�r gleichgeschlechtliche Unzucht hinweisen � die ja von dem MARINGGELE und seinen Staatsanw�lten nie verfolgt wird � und den gegens�tzlichen, augenf�lligen positiven Verh�ltnissen im Dritten Reich gegen�berstellen: das w�re dann �Wiederbet�tigung�. Und so weiter und so fort. Da� auch in Bezug auf dieses Beispiel MARINGGELE und seine antifaschistischen Mitt�ter in der Justiz die Ehre der deutschen Frau tagt�glich preisgeben, nimmt bei eingehender Besch�ftigung mit der in der �Anklageschrift� zu Tage tretenden Unrechtsgesinnung nicht wunder.
Staatsanwalt MARINGGELE bedroht mich mit Hilfe von Artikel I � 3g NSDAP-Verbotsgesetz mit 20 Jahren Haft. Dieses unmenschliche Verhalten ist Folter und verst��t daher gegen Artikel 3 der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN, BGBl. Nr. 210/1958. (�Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.�)
Unter Punkt C. 2., S. 80/81 (�einschl�gige Pickerl�) und auf Seite 108 (�Pickerln�) ist von �Pickerl(n)� die Rede. Ich wei� nicht, was damit gemeint sein soll. An dieser und weiteren Stellen der �Anklageschrift� wird deutlich, da� sich MARINGGELE auf Kriegsfu� mit der deutschen Sprache befindet. Den mir unter Punkt C. 2., S. 80/81 und auf Seite 108 vorgehaltenen Gegenstand �Pickerl� gibt es (laut �DUDEN�) nicht. Hier wird der untaugliche Versuch offenbar, mittels neuer Kunstw�rter eine ��sterreichische� Sprache und in weiterer Folge eine ��sterreichische�, von meinem Deutschen Volk getrennte Separat-Nation zu erfinden. Wie sehr sich MARINGGELE den gegen den Volkswillen von unseren Kolonialpolitikern in V�lkermordabsicht herbeigekarrten fremden Eindringlingen verbunden f�hlt, l��t sich an seiner Multi-Kulti-Grammatik ablesen: �Nora G. habe hiedurch das Verbrechen nach dem � 3g VerbG begangen und sie [!] hief�r nach dieser Gesetzesstelle zu bestrafen.� (S. 81.) Oder: �Dieser Verein HNG verfolgt jedoch entgegen seiner Satzung nicht ausschlie�lich karikative [!] Zwecke durch Unterst�tzung inhaftierter Neonazis.� (S. 94; ebenso S. 109.)
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I.
Im Sinne des � 213 Abs. 1 Z. 1 StPO steht der Anklage der Grund entgegen, da� die mir zur Last gelegte Tat keine zur Zust�ndigkeit der Gerichte geh�rige Handlung begr�ndet. Dies wird wie folgt ausgef�hrt:
In nicht-totalit�ren Rechtsstaaten kann niemand f�r den Besitz von B�chern, Zeitschriften, Tontr�gern und privaten Erb- und Erinnerungsst�cken und f�r private Gespr�che einer Strafverfolgung ausgesetzt werden. Abgesehen von dem Faktum, da� ein gro�er Teil der Zitate in der �Anklageschrift� v�llig aus dem Zusammenhang gerissen wurde, sehe ich keinen Grund, auf die angef�hrten Zitate n�her einzugehen. Bei den Brosch�ren, Zeitschriften, B�chern und Tontr�gern handelt es sich um Teile meiner Bibliothek sowie um mir unbestellt zugesandtes Material, mit dessen Inhalt ich mich keineswegs voll und ganz identifizieren mu�. Das Unterfangen der Staatsanwaltschaft, mir hier ein strafrechtlich relevantes, gegen das NSDAP-Verbotsgesetz gerichtetes Verhalten zu unterstellen, verst��t gegen die Europ�ische Menschenrechtskonvention und die anderen von der Republik �sterreich ratifizierten Menschenrechtspakte. Es ist dar�ber hinaus aber auch nicht in Einklang mit der Judikatur des Obersten Gerichtshofs zu bringen.
Auf den im Zusammenhang mit der gegenst�ndlichen �Anklage� strafrechtlich bedeutsamen Charakter der von der Staatsanwaltschaft Salzburg im allgemeinen und von Hofrat Dr. Hubert MARINGGELE im besonderen gesetzten Tatbest�nde soll nun hier n�her eingegangen werden.
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a) �Anklageschrift� leugnet, verharmlost und rechtfertigt V�lkermord
Das hervorstechende Merkmal dieser Schrift ist der pseudojuridische Charakter, der sie vom Anfang bis zum Ende wie ein roter Faden durchzieht. Dabei soll die unsachliche und unwissenschaftliche Darstellung von der menschenverachtenden Sprache ablenken. Die angebliche �Anklageschrift� erlaubt tiefe Einblicke in die psychische Situation und die gesinnungsm��ige Verfassung des Erstellers und ist in besonderem eine wahre Fundgrube f�r Historiker, Psychiater, Kriminologen, Soziologen, Linguisten, Neuropsychologen und verwandte Fachgebiete. Obwohl sich der Verfasser sichtbare M�he gegeben hat, die nach einschl�gigen Gesichtspunkten ausgew�hlten Geschworenen hinters Licht zu f�hren, ist die zugrundeliegende Diffamierungsterminologie un�bersehbar. Zweifelsfrei handelt es sich beim Verfasser um ein typisches Produkt alliierter Erziehungsrichtlinien. Bei diesem Vorgang der �Charakterw�sche� (vgl.: Caspar Schrenck-Notzing, �Charakterw�sche�, Ullstein-Verlag) sind neben der F�higkeit des kritischen Denkens auch Teile des Allgemeinwissens abhanden gekommen. Das wird daran erkennbar, da� mir der Satz: �Diesen moralisch schwachsinnigen Kriminellen .... geht es darum, uns zu vernebeln, da� die deutschen Soldaten es waren, die 1941 mit ihrem Opfergang Europa vor den Gulags, Genickschu�- und Vergewaltigungsorgien der zum todbringenden Sprung bereiten Roten Riesenarmee bewahrten� (Punkt B. 22, Seite 37 der �Anklageschrift�) als strafrechtlich relevant vorgeworfen wird. Damit leugnet MARINGGELE die von der Sowjetunion begangenen und geplanten V�lkermorde, verunglimpft das Andenken der Ermordeten, spricht den �berlebenden und ihren Erben den Anspruch auf Wiedergutmachung ab (will ihnen also einen Verm�gensnachteil zuf�gen) und will damit offensichtlich die Straffreiheit zuk�nftigen V�lkermordes bewirken. MARINGGELE leugnet die Verbrechensbek�mpfung durch die deutschen Soldaten und ihre F�hrung und stellt sich gegen diese und zuk�nftige Verbrechensbek�mpfung. Dies ist � wie unten n�her ausgef�hrt wird � im Zusammenhang mit der Beteiligung des MARINGGELE an der Anti-Wehrmachts-Hetze zu sehen.
Der �berfall auf Serbien erfolgte 1999 ohne v�lkerrechtliche Grundlage. Serbien hat keinen Aggressionskrieg gegen die Okkupationsm�chte vorbereitet. Dar�berhinaus sind keine Angeh�rigen der Okkupationsm�chte in Serbien bedroht, gefoltert oder ermordet worden. In diesem Zusammenhang ist die Staatsanwaltschaft Salzburg auch angehalten, Auskunft dar�ber zu erteilen, welche Schritte sie gegen jene �sterreichischen Staatsb�rger unternommen hat, die sich f�r diesen v�lkerrechtswidrigen Terror�berfall auf Serbien stark gemacht haben. Dies beweist einmal mehr: die verantwortungslose, abh�ngige �sterreichische Justiz ist im Gegensatz zu den anst�ndigen �sterreichern nicht willens, Straftatbest�nde zu erkennen. Wenn die Intention der Justiz darin liegt, die �Gulags, Genickschu�- und Vergewaltigungsorgien� der Roten Armee zu leugnen, zu verharmlosen oder gar zu rechtfertigen, und die Tatsachen, da� diese Rote Armee �zum todbringenden Sprung� bereit war und da� die deutschen Soldaten mit ihrem Opfergang Europa bewahrt haben, zu leugnen und f�r die Zukunft durch die Behauptung, Verbrechensbek�mpfung sei nationalsozialistisch, wieder zu erm�glichen, so sind darin die� Straftatbest�nde der �� 321 StGB (V�lkermord) und 283 (Verhetzung) zu erkennen.
Mit der Inkriminierung folgender weiterer Zitate leugnet MARINGGELE Verbrechen und V�lkermord an Deutschen und (Deutsch-)�sterreichern, hei�t diese damit gut, bef�rwortet Landraub und Vertreibung und f�gt allen Deutschen und (Deutsch-)�sterreichern durch Reinwaschen der T�ter schwere Nachteile � auch verm�gensrechtlicher Natur in Bezug auf Wiedergutmachungsanspr�che � zu:
Punkt B. 29. f., S. 48: �W�hrend England und Frankreich vor dem 2. Weltkrieg Weltreiche von ungeheurer Ausdehung besa�en, verweigerten sie dem deutschen Reich die R�ckkehr der rein deutschen Stadt Danzig zum Reich. Sie hetzten die kriegsl�sternen und leichtgl�ubigen Polen so lange auf, bis die deutsche Reaktion unvermeidlich wurde.� Ohne n�here Ausf�hrungen: �Artikel 'der polnische Raubstaat'�. Ich kenne den betreffenden Artikel zwar nicht, vermute aber, da� er den V�lkermord des polnischen Staates und von einzelnen Polen am Deutschen Volk zum Inhalt hat. Es hat den Anschein, da� sich MARINGGELE gem�� seiner V�lkermordgesinnung nicht mit dem Inhalt auseinandersetzen will. Eine protokollierte Verlesung und die Bestellung eines unabh�ngigen Sachverst�ndigen zu diesem Thema wird wohl unumg�nglich sein.
Punkt A. III. 16. c), S. 22: �... denn schon bald kehrt Deutschlands Osten heim...�
Punkt B. 36., S. 52/53: �Zusammen mit den unz�hligen polnischen Grenzverletzungen der vergangenen Monate ist diese Rundfunkmeldung der Beleg daf�r. da� der deutsche Reichskanzler bei seiner Ansprache vor dem REICHSTAG am Morgen des 1. September 1939 korrekt formulierte, als er sagte: 'SEIT F�NFUHRF�NFUNDVIERZIG WIRD ZUR�CKGESCHOSSEN'. Um was es bei diesem Zweiten Weltkrieg in Wahrheit ging, das verr�t im Herbst 1939 niemand offener als WINSTON CHURCHILL selbst, als er �ber den Rundfunk (�bertragung seiner ha�erf�llten Rede vor dem Unterhaus) euphorisch ausruft: 'DIESER KRIEG IST EINE ENGLISCHER KRIEG UND SEIN ZIEL IST DIE VERNICHTUNG DEUTSCHLANDS!' Die Hauptschuld am Tod von Millionen Soldaten und Zivilisten tragen deshalb jene Politiker, die Deutschland ganz bewu�t zum milit�rischen Vorgehen gegen Polen provozierten und dann jede deutsche Friedensinitiative abwiesen!�
Punkt B. 2., S. 26, spricht MARINGGELEs Schuld aus: �Die Leugnung der historisch erwiesenen Kriegstreiberei gegen Deutschland � Boykotthetze gegen deutsche Erzeugniosse, � der finanztechnischen Manipulationen, um Deutschland wirtschaftlich zu vernichten (willk�rliche Verschlechterung des Wechselskurses [!] der Reichsmark gegen den US-Dollar um mehr als die H�lfte!), � der Kriegserkl�rung des Weltjudentums an das 3. Reich � bereits im Jahre 1933, also lange vor der sogenannten 'Reichskristallnacht', und die Leugnung der unz�hligen Verbrechen der Alliierten w�hrend des 2. Weltkrieges, mit Millionen ziviler Opfer...� Zu den auf Seite 26 und in weiteren Stellen (Punkt B. 29. f., S. 48) der �Anklageschrift� angesprochenen Tatsachen gibt es Tonnen an beweiskr�ftigen Dokmuenten und eine un�berschaubare Menge an wissenschaftlicher Literatur � trotz des Faktums, da� die alliierten V�lkerm�rder nach der Kapitulation der Wehrmacht die gesamten Aktenbest�nde des Reiches gestohlen haben. �brigens hat das �Weltjudentum� schon nach dem Ersten Weltkrieg bei den Friedensverhandlungen in Versailles Vertretungsanspruch f�r die Juden beansprucht und zugestanden erhalten. Die Organisation �World Jewish Congress� hat nicht nur lange vor dem Zweiten Weltkrieg nachweislich �belste Hetze betrieben und feindselige Handlungen gesetzt, sondern war auch autorisierter Verhandlungspartner der deutschen Bundesregierung (Regierung Westzone) in Sachen �Wiedergutmachung� mit v�lkerrechtlichem Vertretungsanspruch f�r die Juden der ganzen Welt und f�r Israel. Bei Kenntnis dieser Tatsachen kommen den feindseligen Handlungen der internationalen Organisationen des �Weltjudentums� und insbesondere des �World Jewish Congress� und seiner angeschlossenen Organisationen ein Gewicht zu, das �ber eine blo� deklaratorische Bedeutung der Erkl�rungen von Privatvereinen weit hinausreicht. Eine eingehende Untersuchung dieses Themas f�hrt zweifellos zu dem Ergebnis, da� MARINGGELE allen Deutschen und (Deutsch-)�sterreichern durch Unterdr�ckung von Beweismitteln einen schweren Verm�gensnachteil zuf�gen will; seine Sch�digungsabsicht, die von den roten Socken in der Oberstaatsanwaltschaft Linz und im Bundesministerium f�r Justiz gedeckt wird, hat er selbst hinreichend dokumentiert.
Punkt C. 2., S. 80/81: �Wir verzichten nie, Sudetenland ist deutsch�, �Nie vergessen � Memelland, Niederschlesien, Oberschlesien, Westpreu�en, Pommern, Danzig, Posen, Ostpreu�en und Ostbrandenburg sind deutsch!� Im Namen meiner Verwandten, die aus dem Sudetenland stammen, erkl�re ich: Ich verzichte nicht! Ich stelle mich gegen die an meinem Deutschen Volk begangenen Verbrechen. Daran wird mich auch ein durchgeknallter Staatsanwalt nicht hindern.
Die in der �Anklageschrift� inkriminierten, oben angef�hrten Stellen bezeugen die geistige Verwirrung des Ankl�gers. Denn � 3 StPO lautet: �Alle im Strafverfahren t�tigen Beh�rden haben die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umst�nde mit gleicher Sorgfalt zu ber�cksichtigen . . .� MARINGGELE hat gegen diese Bestimmung des � 3 StPO versto�en und schwere, nie wiedergutzumachende Schuld auf sich geladen, indem er Eintreten gegen Verbrechen als kriminell darstellt. Das ist die Pervertierung des � 3 StPO. All dies ist auch im Zusammenhang mit dem von den Alliierten am Deutschen Volk begangenen V�lkermord strafprozessual zu bewerten.
Die �Anklageschrift� zielt generell darauf ab, das Bewahren der eigenen ethnischen Identit�t, das Beharren auf einer eigenst�ndigen kulturellen und materiellen Entwicklung, die Verwirklichung einer eigenst�ndigen und autonomen Gesellschaftsordnung, das Bekenntnis zu sozialem Verhalten, das Bekenntnis zum eigenen Volk, die Ablehnung des politisch gesteuerten Ausl�nderimportes und einer aufgezwungenen multikulturellen Gesellschaft und letztlich die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes eines Volkes in all seinen Aspekten zu kriminalisieren.
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Als �nationalsozialistisch� gelten f�r MARINGGELE u.a. folgende Aussagen:
�Die Indianer konnten die Landnehmer nicht stoppen. Jetzt leben die traurigen �berreste in Reservaten. Wenn Sie Ihre Kinder davor bewahren wollen, tun Sie etwas!� (Punkt B. 31. a., S. 49.)
�In Deutschland haben wir ein gro�es Problem, T�rken, Neger und viel mehr, und hier zu leben ist ihr Begehr. Refrain: Wann ist mit dem Ganzen endlich Schlu�, wir warten auf einen Volksbeschlu�, Ihr Ausl�nder m��t in Scharen gehen, wir wollen Euch nie wieder sehen...� (Punkt A. III. 3.) (Die falsche Orthographie der �Anklageschrift� wird in weiterer Folge durchgehend beibehalten.) Hier wird deutlich, da� sich der MARINGGELE gegen einen �Volksbeschluߓ und damit gegen das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes ausspricht.
�... Der Staat k�mmert sich nur um die vielen Scheinasylanten, doch was ist mit uns und unseren Verwandten, Deutschland den Deutschen, ja, so soll es sein...� (Punkt A. III. 4.) MARINGGELE setzt sich f�r Scheinasylanten ein und f�gt damit den Deutschen und (Deutsch-)�sterreichern einen gravierenden Verm�gensnachteil zu. Im Interesse des Auslandes vertritt er die Auffassung, da� Deutschland nicht den Deutschen geh�ren solle.
�Abschrift von Titel 05 'Fixer'[:] Ich hab getr�umt, Deutschland sauber[,] keine Chaoten mehr...� (Punkt A. III. 5., S. 10.) MARINGGELE liegt damit voll auf der einschl�gigen Linie von Jugendgerichtshofspr�sident JESIONEK (siehe oben bzw. Beilage 1: �Was ist das D�W?�), von Min.-Rat LITZKA und den roten Zecken vom Bundesministerium f�r Justiz, die sich f�r �Fixer� und f�r Suchtgiftmi�brauch einsetzen. Sie alle treten aktiv f�r das T�ten von Leben ein. Dies ist im Zusammenhang mit dem alliierten V�lkermord am Deutschen Volk zu sehen (� 321 StGB).
Punkt A. III. 7., S. 11: �CD der Musikband Kraft durch Froide mit dem Titel 'Deutsche Musik' mit folgenden Liedtexten: Abschrift des Titels 03 'Neue Heimat'[:] Heute Fr�h kamen Asylanten, wieder mal aus Pakistan, Friedrichstra�e/Bahnhof Zoo, mit der S-Bahn, einfach so,� Aus eigener Erfahrung wei� ich, da� in dieser Gegend (Friedrichstra�e/Bahnhof Zoo) die von MARINGGELE und seinen Staatsanw�lten geh�tschelten �Fixer� und �Chaoten� (�Anklageschrift�, Punkt A. III. 5., S. 10), seine geliebten Scheinasylanten und ausl�ndischen Drogenh�ndler geh�uft auftreten.
�Doch das Deutschland von fr�her, das gibt es nicht mehr, eine Vielzahl von Rassen kommt von �berall her. Sie kamen und nahmen uns Deutschen das Land, bezeichnen es jetzt als ihr eigenes Land.� (Punkt A. III. 8., S. 14.) Gem�� seiner einschl�gigen V�lkermordgesinnung hei�t es MARINGGELE � nicht nur an dieser Stelle � gut, da� Deutschen ihr Land weggenommen wird.
Punkt A. III. 12., S. 16: �CD der Musikband 'Freikorps' mit dem Titel 'Land meiner V�ter' mit Odal-Rune.� Aus dieser lapidaren Anf�hrung des der deutschen Sprache nicht ganz m�chtigen MARINGGELE geht nicht hervor, was er hier beanstandet. Erstens hat es hier und an anderen Stellen der sogenannten �Anklageschrift� nicht �Musikband�, sondern �Gruppe�, �Kapelle� oder allenfalls �Musikgruppe� zu hei�en. Zweitens wei� jeder Volkssch�ler, da� K�rnten ohne die Opferbereitschaft von �Freikorps� nicht bei (Deutsch-)�sterreich verblieben w�re. Drittens ist die Odals-Rune als uraltes germanisches Symbol noch heute auf Bauernh�fen in K�rnten und in meiner Heimat Ober�sterreich zu finden. Davon kann sich das Gericht durch einen Ortsaugenschein und durch Beiziehung eines Sachverst�ndigen f�r Volkskunde �berzeugen.
Punkt A. III. 16. a), S. 20: �Asylbetr�ger�.
Punkt A. III. 16. e), S. 23: �Keinen deutschen Pfennig den Zionisten!� Diese Forderung befindet sich im Einklang mit der bekannten UNO-Resolution �Zionismus ist Rassismus� und mit der Au�enpolitik von Staaten, die sich ihrer Unabh�ngigkeit vom amerikanisch-israelischen Imperium erfreuen. Bekanntlich ist Zionismus eine V�lkermordideologie, die auf dem Talmud basiert. Dagegen einzutreten ist Pflicht eines jeden Humanisten! Das Verhalten des MARINGGELE bedarf hier einer Zusammenschau mit dem strafbaren Verhalten von Teilen der �sterreichischen Justiz: Entgegen ihrer gesetzlichen Pflicht schreiten die sachlich zust�ndigen Justizfunktion�re nicht gegen die zionistischen Erpresser FAGAN, EIZENSTAT, BRONFMAN, SINGER usw. ein. Hier f�llt auf, da� die Erpressung und N�tigung der Republik �sterreich, der Bundesregierung und des Nationalrates in die Zust�ndigkeit jener Abteilung des Justizministeriums fallen, die f�r Anklagen nach dem NSDAP-Verbotsgesetz zust�ndig ist. Sektionschef MAYERHOFER, Abteilungsleiter HERGOVICH und die sachlich zust�ndigen Staatsanw�lte und Oberstaatsanw�lte versuchen auf der einen Seite, die Aufdeckung der Verbrechen dieser Zionisten mit Hilfe des NSDAP-Verbotsgesetzes zu verhindern. Auf der anderen Seite beg�nstigen sie durch ihre pflichtwidrige Unt�tigkeit deren Verbrechen. MARINGGELE und seine Staatsanw�lte, die Oberstaatsanw�lte in Linz, MAYERHOFER, HERGOVICH und ihre Mitt�ter in der gesamten Justiz (bis hinauf zum Bundesminister, zur Generalprokuratur und zum Obersten Gerichtshof) haben sich der Beg�nstigung, des Mi�brauchs der Amtsgewalt und der Beihilfe schuldig gemacht und dadurch schwere moralische Schuld und nie verj�hrende Verantwortung auf sich geladen. Sie haben sich nach dem Recht der Republik �sterreich strafbar gemacht. Nach ihrer Ansicht� �sollen freche Juden unsere Herren sein�. (Punkt A. III. 16. f), S. 23 f.)
�Deutschland den Deutschen! Ausl�nder raus!� (Punkt A. III. 16. g), S. 24.)
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse unter Punkt B. 26. mit 26 Zitaten (von a bis z), so z. B. Buchstabe y, S. 44: �Sobald Europa bastardisiert ist, wird es nicht mehr den n�tigen technischen und organisatorischen Stand halten k�nnen, die Erde wird in die Barbarei und Elend zur�cksinken, Farbige und Mischlinge werden nie in der Lage sein, das Werk der nordischen Europ�er weiterzuf�hren.�
�... die Multi-Kulti Umvolkungsbestrebungen...� (Punkt B. 45., S. 72).
�1 T-Shirt mit dem Aufdruck 'Fighting for Race & Nation'� (Punkt C. 1., S. 80).
�14 Plakate mit der Aufschrift 'NDP fordert: �sterreich den �sterreichern. Unser Geld f�r �sterreichische Betriebe und nicht f�r amerikanische Multis. Aktion gegen �berfremdung von Volk und Heimat. Landsmann komm und k�mpfe mit uns gegen Marxismus und Liberalismus f�r eine gesicherte Zukunft'� (Punkt C. 2., S. 80). Deutlicher k�nnen MARINGGELE und seine Mitt�ter nicht zeigen, welche Verbrechergesinnung ihnen zu eigen ist. Sie sind daf�r, amerikanische Multis mit dem Geld der (Deutsch-)�sterreicher zu m�sten. Sie setzen sich aktiv f�r die �berfremdung von Volk und Heimat ein und bekennen sich zum V�lkermord. Marxismus und Liberalismus sind MARINGGELE und seinen Mitt�tern in der Justiz Herzensanliegen. Hierzu passen auch die Ausf�hrungen des MARINGGELE auf den Seiten 100 und 101: �... klare Parallelen im Sinne des NSDAP-Parteiprogrammes, insbesondere zu den Punkten 4., 6., 8., 11., 12., 18. und 24...� �Die Pkte. 11 und 12 des NSDAP [!] richten sich gegen den Kapitalismus. Pkt. 24 sieht vor, da� Gemeinnutz vor Eigennutz geht...� F�r MARINGGELE geht Eigennutz vor Gemeinnutz. Logischerweise setzt er sich f�r den Ausbeutungskapitalismus und das internationale Finanz- und Leihkapital ein. Konsequent bewertet er die Inanspruchnahme des Selbstbestimmungsrechtes als �nationalsozialistisch� und glorifiziert damit den Nationalsozialismus. Er unterschl�gt, da� das Selbstbestimmungsrecht auch die Wahl einer eigenen (artgem��en) Sozial- und Wirtschaftsordnung umfa�t und dieses Recht in internationalen Menschenrechtspakten, die von der Republik �sterreich unterzeichnet wurden, abgesichert ist. Seine antifaschistischen Br�der in Politik, Justiz und Medien haben sich die l�ngste Zeit am Volk vergangen. In ihrer antifaschistischen V�lkermordgesinnung haben sie gegen die allgemeine sittliche Forderung des Punktes 21 des NSDAP-Programms: �Schutz der Mutter und des Kindes� versto�en. Zur Sicherung ihrer Verbrecherherrschaft m�ssen die Antifaschisten nun jeden verfolgen, der f�r das Leben eintritt.
Aus dem Vorgenannten geht hervor: Die Staatsanwaltschaft Salzburg und Hofrat Dr. Hubert MARINGGELE im besonderen sind gegen das Leben meines Volkes.
Die Absicht des Ankl�gers, wie sie in seinem Aufsatz zum Ausdruck kommt, ist leicht zu durchschauen: Mit dem Winkelzug der Kriminalisierung sittlich hochstehenden und sozial w�nschenswerten Verhaltens durch den bewu�ten Mi�brauch des Verbotsgesetzes (also einer Umkehrung der Wiederbet�tigung) wird das NSDAP-Verbotsgesetz faktisch zu einem Instrument des V�lkermordes umgestaltet. In seinem Eifer, diesem politischen Ziel sozialistisch-antifaschistischer Machtkl�ngel in den Bundesministerien f�r Justiz und f�r Inneres zu entsprechen, hat der dienstfertige Staatsanwalt allerdings eines �bersehen:� Indem er behauptet, da� unstrittig anst�ndiges Verhalten (wie es auch in der Menschenrechtskonvention gesch�tzt ist) �nationalsozialistische Wiederbet�tigung� sei, r�ckt er den Nationalsozialismus in ein positives Licht, stellt ihn als Bewahrer von Volkstum, Eigenstaatlichkeit und Selbstbestimmung, als Garant sozialen Friedens und Wohlergehens, als Sch�tzer vor internationalen Auspl�nderungskapitalisten und Schutzwall gegen antifaschistischen V�lkermord dar und glorifiziert ihn damit. Die Anklageschrift entpuppt sich somit als Urteilsschrift gegen ihre eigenen Urheber.
MARINGGELE will mir die Zugeh�rigkeit zu meinem Volkstum absprechen. Das geht unter anderem aus dem Vorwurf von Punkt B. 29. a., Seite 45, hervor (aber auch aus allen anderen Punkten, die sich auf mein Deutsches Volk beziehen): ��sterreich ist deutsch seit tausend Jahren.� MARINGGELE negiert die Rechtswidrigkeit und Gewaltsamkeit der Lostrennung Deutsch-�sterreichs vom Deutschen Reich in den Jahren 1919 und 1945. (Ebenda.) Punkt B. 29. b. S. 46: �die Leugnung der �sterreichischen Nation im Artikel �4.000 Jahre Ostdeutschland� durch die Passage: �Die von au�en aufgepfropfte sogenannte ��sterreichische Nation� geh�rt ebenso in diese Betrachtung, wie ja auch die Indianer durch einen Irrtum zu ihrem Namen gekommen sind ...�� Die Erfindung einer ��sterreichischen Nation� im Sinne eines separaten Volkstumsbegriffs geht auf einen Befehl STALINS an den �sterreichischen Kommunisten Klahr im Rahmen eines Kongresses der Kommunistischen Internationale im Jahre 1936 zur�ck. Gleichzeitig entpuppt sich die Argumentation des MARINGGELE als ein Angriff auf die Souver�nit�t, Eigenstaatlichkeit und Unversehrtheit meiner Heimat. Mit der Inkriminierung der Passagen �Wir verzichten nie, Oder - Neisse ist Schei�e�, �Wir verzichten nie, Sudetenland ist deutsch�, �Nie vergessen � Memelland, Niederschlesien, Oberschlesien, Westpreu�en, Pommern, Danzig, Posen, Ostpreu�en und Ostbrandenburg sind deutsch!� und �Wir sind ein Volk� (Punkt C. 2., S. 80/81) redet er der Abtrennung des Burgenlandes von �sterreich das Wort: Wie jeder Sondersch�ler wei�, geh�rt das Burgenland deshalb zu �sterreich, weil das Mehrheitsvolk deutsch ist � und nicht, weil es irgendeiner �sterreichischen Nation angeh�rt.
Ist sich die Staatsanwaltschaft Salzburg bewu�t, da� die Inkriminierung des Bekenntnisses zum angestammten Volk unzweifelhaft den Straftatbestand des V�lkermordes erf�llt? � 321 StGB (V�lkermord) lautet: �(1) Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugeh�rigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe t�tet, ihnen schwere k�rperliche (� 84 Abs. 1) oder seelische Sch�den zuf�gt, die Gruppe Lebensbedingungen unterwirft, die geeignet sind, den Tod aller Mitglieder oder eines Teiles der Gruppe herbeizuf�hren, Ma�nahmen verh�ngt, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind, oder Kinder der Gruppe mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt in eine andere Gruppe �berf�hrt, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. (2) Wer mit einem anderen die gemeinsame Ausf�hrung einer der im Abs. 1 bezeichneten strafbaren Handlungen verabredet, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.� Wer also in Vernichtungsabsicht gegen�ber einer Gruppe (z. B. der deutschen Volksgruppe in �sterreich) Mitgliedern dieser Gruppe (z. B. mir) seelische Sch�den zuf�gt (z. B. durch Androhung oder Verh�ngung politischer Haft aufgrund des Bekenntnisses zur deutschen Volksgruppe), der verwirklicht den Tatbestand des V�lkermordes. Woraus geht nun die Vernichtungsabsicht hervor? Zur Er�rterung dieser �berlebenswichtigen Frage ist eine kurze historische R�ckschau vonn�ten:
Der Massenm�rder Josef Stalin forderte im September 1942 als Kriegsziel Nr. 1 die �Abschaffung v�lkischer Exklusivit�t� (Wendell Willkie, �One Word�, Simon & Schuster, New York 1943, Seite 85). Das war, wie weiter unten ausgef�hrt wird, auch die Zielrichtung seiner westlichen Verb�ndeten. Stalins Chefpropagandist Ilja Ehrenburg, Mitbegr�nder des internationalen Antifaschismus, rief unentwegt zum rassistisch motivierten V�lkermord am deutschen Volk auf. �T�tet, ihr tapferen Rotarmisten, t�tet! Es gibt nichts, was an den Deutschen unschuldig ist. Folgt den Anweisungen des Genossen Stalin und zerstampft das faschistische Tier in seiner H�hle. Brecht mit Gewalt den Rassenhochmut der germanischen Frauen, nehmt sie als rechtm��ige Beute. T�tet, ihr tapferen Rotarmisten, t�tet.� (�Frankfurter Allgemeine Zeitung�, 28. 2. 1995, S. 7.) Der Morgenthau-Plan: Der �Morgenthau-Plan� ist nach dem Schatzminister der USA w�hrend des Zweiten Weltkrieges, Henry Morgenthau jr., benannt. Hauptpunkte des �Morgenthau-Planes� sind: die territoriale Aufteilung Deutschlands einschlie�lich �sterreichs, die Umerziehung des Volkes, die Durchsetzung von S�hneleistungen, die Zerschlagung der Wirtschaft, die �bernahme der Kontrolle �ber die Wirtschaftsentwicklung, den Au�enhandel und die Geldpolitik durch internationale Kommissionen, st�ndiges Absaugen der deutschen Wirtschaftskraft, die Zerschlagung der gewachsenen Agrarstruktur und damit das Herbeif�hren von Abh�ngigkeit durch die M�glichkeit des Ausl�sens von Hungerkatastrophen. Der Kaufman-Plan: Von Theodore Nathan Kaufman stammt das Buch �Deutschland mu� ausgel�scht werden� (Originaltitel: �Germany Must Perish�, Argyle Press, Newark, New Jersey). Kaufman(n), Pr�sident der amerikanischen Friedensliga, gab das Buch 1941 mit offizieller Billigung (des Pr�sidenten Roosevelt) heraus. Es gipfelt in der Forderung, die Todesstrafe am deutschen Volk zu vollziehen. Dies sollte mit Hilfe von Massensterilisationen geschehen. Auch das deutsche Mehrheitsvolk in �sterreich bezog er in seinen V�lkermordplan mit ein. Dar�ber hinaus steuerte er eine Karte bei, wie die Heimat der Deutschen unter verschiedenen V�lkern aufgeteilt werden sollte. (�Deutschland mu� vernichtet werden�, zu beziehen bei: VAWS , Postfach 1826, D-55388 Bingen am Rhein.) Der Nizer-Plan: Louis Nizer, der Autor des 1944 erschienenen Buches �What to do with Germany�, war ein bekannter Publizist, Redner und Prominentenanwalt. In den 30er Jahren leitete er den �United Jewish Appeal�. Als Bevollm�chtigter des New Yorker Film-Gewerbe-Vorstandes war er der mit Abstand gerissenste und gef�hrlichste der j�disch-exklusiven V�lkermordplaner in Amerika. Er geno� auch die bedingungslose Unterst�tzung des US-Pr�sidenten Harry Salomon Truman. Sein Plan sah vor, Deutschland alle staatlichen Hoheitsrechte abzuerkennen und das deutsche Volk in seiner Gesamtheit zu bestrafen. Zu diesem Zweck hatte er die Zerschlagung der deutschen Wirtschaft mit allen ihren Folgen (wie z. B. Millionen Hungertote) vorgeschlagen. Er verlangte, die Deutschen bei Hungerrationen schwerer k�rperlicher Arbeit zu unterwerfen, um die Sterblichkeit zu beschleunigen. Um die Fremdherrschaft dauerhaft gestalten zu k�nnen, forderte er, das deutsche Erziehungssystem zu vernichten und dienstbare Agenten als Lehrkr�fte einzusetzen. Mit einem �Erziehungsprogramm unter internationaler Schirmherrschaft� wollte der V�lkermordplaner das gesamte deutsche Volk einer Gehirnw�sche unterwerfen. Um dieses Programm durchf�hren zu k�nnen, plante er, Terrorma�nahmen gegen das Volk unter dem Anschein der Rechtm��igkeit durchzuf�hren. Neben der Einrichtung einer offen politischen Milit�rjustiz durch die Siegerm�chte sah er eine schein-nationale Justiz vor, die �ihre eigenen Ankl�ger, Gef�ngnisse, Bew�hrungsabteilungen und Irrenh�user� haben sollte, um jeden Widerstand gegen das V�lkermordprogramm am Deutschen Volk im Keim zu ersticken. Durch eine sp�tere Lockerung der Beschwernisse sollte ein allgemeines Klima geschaffen werden, in dem der Widerstand in der Masse leichter gel�hmt und der Umerziehungs-V�lkermordplan leichter durchgesetzt werden k�nne. (�Der Nizer Plan�, Verlag Tim Schatowitz, Postfach 52, D-25710 Burg in Dithmarschen.) Der Hooton-Plan: Earnest Albert Hooton, Professor f�r Anthropologie an der Harvard-Universit�t, ver�ffentlichte am 4. Januar 1943 im �Peabody Magazine� (PM), New York einen Artikel unter dem Titel: �Breed war strain out of Germans�: �W�hrend dieser Zeit (der �berwachung und Besetzung) soll ebenfalls die Einwanderung und Ansiedlung� nichtdeutscher Menschen, insbesondere nichtdeutscher M�nner, in die deutschen Staaten gef�rdert werden.� (Originaltext: �During this period (of supervision and occupation) encourage also the immigration and settlement in the German states of non-German nationals, especially males.�) �Ziele dieser Ma�nahme sind: die Geburtenrate �reinrassiger� Deutscher zu reduzieren, die deutsche Aggressivit�t durch Rassenvermischung� und Umvolkung� indoktrinierter Personen zu neutralisieren.� (Originaltext: �The objects of this measure include reduction of the birthrate of �pure� Germans, neutralization of German aggressiveness by outbreeding and denationalization of indoctrinated individuals.�) Zu diesem Zweck sollte der Gro�teil der deutschen Wehrmacht zwanzig Jahre als Zwangsarbeiter im Ausland festgehalten werden. Gleichzeitig sollte Deutschland mit Ausl�ndern �berflutet werden. In diesem Sinn �u�erte sich Hooton auch am 11. Oktober 1944 in der �New York Times�.
Wie nahe das linksradikale �Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstandes� und Teile der �sterreichischen Gerichtsbarkeit solchen verbrecherischen antirassistischen V�lkermordpl�nen stehen, geht aus dem Umstand hervor, da� im Jahrbuch 1991 des D�W, Seite 137, der antifaschistische Morgenthau-V�lkermordplan� der Alliierten gutgehei�en wurde: �... Morgenthaus Analyse und Aktionsansatz waren historisch richtig.�� Die vollinhaltliche Umsetzung dieses Planes h�tte nach US-Verteidigungsminister Stimson �den Hungertod von drei�ig Millionen Deutschen� mit sich gebracht. Es ist ungeheuerlich: aber mit einer solchen extremistischen Organisation arbeiten Teile der �sterreichischen Justiz Hand in Hand bis hinauf ins Justizministerium zusammen, wo trotz Regierungswechsel noch immer die sozialistisch-antifaschistischen Seilschaften ihr Unwesen treiben. Angesichts der vorstehend aufgezeigten Praxis darf man sich nicht wundern, wenn h�chste Politiker �sterreichs sich offen zu strafrechtlichen Tatbest�nden bekennen und diese bef�rworten d�rfen. Der Vranitzky-Klima-Wiesenthal-Plan: Als sich der franz�sische Staatspr�sident Mitterand wegen des �sterreichischen EU-Beitritts Sorgen machte, da� das deutsche Volk in Europa wieder gem�� seiner wirklichen St�rke etwas mitzureden h�tte, lie� er die Maske fallen: �Sein Parteifreund Vranitzky eilte zur Schadensbegrenzung. Er hat dem franz�sischen Pr�sidenten nicht nur versichert, da� das deutsche Element in der �sterreichischen Bev�lkerung seit 1956 abnehme, sondern da� er sich daf�r verwenden w�rde, da� dieser Proze� auch weiterhin stattfinde . . .� (�Internationales Freies Wort�, Wien, Nr. 12/1994, ��sterreichs Weg in die EU�.) In weiterer Folge sprach sich Vranitzky f�r die Anwendung der Abtreibungspille RU 486 aus. (�Kurier�, Wien, 29. 9. 1994.) Im Sommer 1999 bekannte sich Bundeskanzler Klima zu dieser Politik, indem er sich daran erfreute, da� der Anstieg der �sterreichischen Bev�lkerung von sieben auf acht Millionen �nicht durch die Kraft �sterreichischer Lenden, sondern durch die Zuwanderer vom Balkan� erfolgt sei. (�t�glich Alles�, Wien, 5. 8. 1999.) Einerseits forderte Wiens fr�herer Wohnbaustadtrat Edlinger zus�tzliche Steuern, um den sozialen Wohnbau f�r Ausl�nder zu finanzieren. (�Neue Kronen-Zeitung�, Wien, 10. 8. 1994.) Andererseits sagte schon Ex-Finanzminister Ferdinand Lacina: �Durch Karenzgeld f�r alle erreichen wir, da� Studentinnen mehr Kinder kriegen. Wollen wir das wirklich?� (�profil�, 1. 3. 1999.) Das sollte er einmal die in Israel lebenden Verwandten seiner Frau fragen. Dieser Staat betreibt eine religi�s gebotene aktive Geburtenpolitik und erlaubt keine Zuwanderung von Nicht-Juden. Erkl�rt sich aus dem Vorhergehenden die schlimme finanzielle Situation �sterreichischer Familien, die kaum mehr in der Lage sind, eigene Kinder gro�zuziehen w�hrend andererseits hunderttausende Ausl�nder unter Mi�brauch� von Steuergeld importiert werden?
Auch Simon Wiesenthal bekennt sich �ffentlich zum V�lkermord: �Etwa 7 Millionen Deutsche in �sterreich, in der BRD und in der DDR sind M�rder und Verbrecher. Die M�rder von morgen werden heute geboren. Es gilt, sie im Keim, im embryonalen Zustand zu vernichten.� (�Neue Z�rcher Zeitung�, 21.11.1969; �Salzburger Volksblatt�, 23.1.1970.) Oder: �Stellt euch einmal vor, jemand k�me auf die Idee, alle Deutschen auszurotten. . .� (S. Wiesenthal, �Recht, nicht Rache�, Ullstein-Verlag, Frankfurt/Berlin 1988, S. 208.) Wie m�chtig jene Kreise sind, die mit dem Gedanken des V�lkermordes am Deutschen Volk wie selbstverst�ndlich umgehen, zeigt das j�ngste Theater um die Angelobung der �sterreichischen Bundesregierung. Bundespr�sident Klestil versuchte monatelang, eine Regierungsbildung im Sinne des W�hlerauftrages zu verhindern. Vor der Angelobung der Bundesregierung entschuldigte er sich beim m�chtigen Simon-Wiesenthal-Center in Los Angeles f�r diesen Schritt. Als Begr�ndung f�r sein Verhalten gab er an: �Sehr geehrter Rabbi Hier! . . . Wie Ihnen bekannt ist, sind die Verhandlungen zwischen den Sozialdemokraten und der �sterreichischen Volkspartei sowie alle anderen vorstellbaren L�sungen leider gescheitert. . . Eine Aufl�sung des Parlaments durch den Pr�sidenten gegen den Willen der Mehrheit seiner Mitglieder w�rde jedoch in den Augen der �sterreichischen Bev�lkerung als kontr�r zu der von den W�hlern in freien und fairen Wahlen am 3. Oktober 1999 getroffenen Entscheidung erscheinen. Dar�ber hinaus h�tte eine solche Vorgangsweise, insbesondere im Lichte der gegenw�rtigen internationalen Reaktion, wahrscheinlich eine weitere Zunahme der Stimmen f�r die Partei von Dr. Haider zur Folge. . .� Das mit Hilfe falscher Versprechungen im Pr�sidentschaftswahlkampf zur Macht gekommene Staatsoberhaupt Klestil nimmt nicht nur ausl�ndische Interessen wichtiger als demokratische Entscheidungen der �sterreicher. Er l��t auch zuk�nftige Minister durch die kommunistisch-antifaschistischen Seilschaften im Bundesministerium f�r Inneres klassifizieren.
Auch die �sterreichische Justiz hat schon bewiesen, da� sie in der Vergangenheit nicht in der Lage war, den antifaschistischen V�lkermordaktivit�ten entgegenzutreten. Dies beweist die umgehende Zur�cklegung der Strafanzeigen, die Herbert Schweiger am 12. 10. 1997 gegen Neugebauer, Vranitzky und Wiesenthal aufgrund der oben geschilderten Sachverhalte erstattet hatte, durch die Staatsanwaltschaft Wien am 20. 10. 1999 (15 a St 134.803/97). Die Planung und Durchf�hrung des V�lkermordes am Deutschen Volk wurde somit nicht nur von den Besatzungsm�chten, sondern auch in den letzten Jahrzehnten von �sterreichischen Politikern fortgesetzt. Die operative Planung hat in den 70er Jahren die heute noch g�ltige Form angenommen. Bereits vor �ber einem Vierteljahrhundert �rgerten sich die Exponenten des V�lkermords �ber die �Resistenz der �sterreichischen Bev�lkerung� gegen Ausl�nderimport und �genetische �Aufbesserung��, wie man der Studie �Gastarbeiter. Wirtschaftliche und soziale Herausforderung� (Arbeitskreis f�r �konomische und soziologische Studien, wissenschaftliche Koordination Ernst Gehmacher, Europaverlag und �sterreichischer Wirtschaftsverlag, Wien 1973, S. 111) entnehmen kann. �Um die Stimmung in der �sterreichischen Bev�lkerung und damit auch unter den Gastarbeitern integrationsfreundlicher zu gestalten, schl�gt Dipl.-Ing. Gehmacher einen Propagandafeldzug �ber alle Massenmedien vor. Der Bev�lkerung soll neben den wirtschaftlichen Vorteilen vor allem �das Bev�lkerungswachstum, die Diversifikation der heimischen Kultur und die genetische Aufbesserung durch gesundheitlich und altersm��ig weitgehend gesiebtes Menschenmaterial� schmackhaft gemacht werden.� (�profil�, 5. Januar 1973.) Konkret hei�t es in der betreffenden Brosch�re: �b) Genetische �Aufbesserung�: Wenn mit der Integration eine Selektion der biologisch Kr�ftigeren und Begabteren verbunden ist � was durchaus anzunehmen ist, sich aber wissenschaftlich pr�fen lie�e �, k�nnte gerade in einem Land wie �sterreich, wo durch die Abwanderung eigener �guter� Leute (Brain-drain) ein genetischer Substanzverlust zu bef�rchten ist, die �Bindung der Besten� attraktiv erscheinen. Die Annahme, da� sie eine Blutauffrischung ben�tige, ist mit dem Selbstverst�ndnis der heimischen Bev�lkerung allerdings meist schwer vereinbar.� (�Gastarbeiter. Wirtschaftliche und soziale Herausforderung�, S. 111.) �Nur 5 Prozent der �sterreicher treten f�r die dauernde Eingliederung von Gastarbeitern in die heimische Bev�lkerung ein, 90 % lehnen diese entschieden ab und w�nschen nur einen vor�bergehenden Aufenthalt der Gastarbeiter.� (Ebenda, S. 93.) Das stellten die Autoren dieser Studie schon 1973 selbst fest, um der Regierung aber dennoch Ratschl�ge zur Brechung des Volkswillens an die Hand zu geben. Das eigentlich Verbrecherische dieser Vorgangsweise liegt in der Tatsache, da� die herrschende Machtkaste jeden, der f�r die Erhaltung seines Volkes eintritt, als �Rassisten� und �Nazi� verfolgt, gleichzeitig aber ihre gezielte Vermischungspolitik auf dem Wissen um die genetischen Unterschiede von V�lkern und Rassen aufbaut.
Alexander Solschenizyn sagt: �Typisch f�r ein marxistisches Regime ist es, Kriminelle zu schonen und politisch Verfolgte als Kriminelle zu behandeln.� In typisch marxistischer Dialektik werden Menschen, die zu ihrer Heimat und ihrem Volk stehen, als �Rassisten�, �Ausl�nderfeinde� und �Rechtsextremisten� bezeichnet. Politische Gruppen, die f�r ihre Heimat und ihr Volk eintreten, werden kriminalisiert. Nicht zuf�llig sind die Urheber dieser menschenverachtenden Sprachverdrehung auch die Nutznie�er der v�lkerverachtenden Menschenverschiebung. Mit dieser Primitivmethode der psychologischen Kriegsf�hrung werden die alliierten V�lkermordpl�ne in der Gegenwart flankiert und fortgef�hrt.
Den V�lkermordstrategen ist klar: Wenn man einem Volk die Kultur und das Selbstbewu�tsein raubt, kann es dem Vollzug der Vernichtungspl�ne keinen Widerstand entgegensetzen. Der Justiz kommt bei diesem Plan die zentrale Aufgabe zu, alle Personen und Gruppen, die Widerstand leisten, zu kriminalisieren und aus dem Verkehr zu ziehen. Nur so kann der V�lkermord ungehindert weitergef�hrt werden. Offen geben die Exponenten der antifaschistischen Verbrecherideologie zu, da� es ihnen gelungen ist, die Justiz vor den Karren ihrer bewu�t verkehrten Begriffswelt zu spannen. 1979 sprach Univ.-Doz. Dr. Willibald Ingo Holzer noch von der Forderung, �Begriff und Theorie des Rechtsextremismus so zu formulieren, da� hieraus auch eine Praxeologie zu seiner Beseitigung abgeleitet werden kann.� (Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstands, �Rechtsextremismus in �sterreich nach 1945�, �sterreichischer Bundesverlag, Wien 1979, S. 13.) 1993 erkl�rte das �Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstands� (D�W) mit triumphierendem Unterton in der Einleitung (S. 8) zu dem von ihm herausgegebenen �Handbuch des �sterreichischen Rechtsextremismus�, da� �die dem Werk zugrunde liegende Begriffsbestimmung� von �Rechtsextremismus� durch Univ.-Doz. Dr. Willibald Holzer �in der �sterreichischen Forschung und Publizistik, z. T. auch in der Rechtsprechung Anklang gefunden und sich in der Praxis bew�hrt hat�. Dies haben die Antifaschisten mittels kommunistischer Volksfront-Taktik � d. h. dem �B�ndnis mit nichtproletarischen Gruppen� (VII. Weltkongre� der Komintern 1935), also auch B�rgerlichen und Konservativen � erreicht, obwohl der Marxist Holzer (S. 27) seine linksradikale Weltsicht (vgl. seine �Erkl�rung� von �links� und �rechts� auf S. 21) mit folgendem Agitprop-Geschwafel v�llig entlarvt: �Vor dem Hintergrund insonderheit ideengeschichtlicher Entwicklungslinien und sozio�konomischer Funktionsspezifika erscheint Rechtsextremismus als extreme Spielart des Konservativen.� (Ebenda, S. 16.) Schon in jungen Jahren hatte er seine Liebe zu kommunistischen Meuchelm�rdern entdeckt, insbesondere aber hat ihn �die Figur des Partisanen fasziniert�, wie er auf Seite 2 seiner im D�W entstandenen Dissertation aus dem Jahre 1972 schreibt.
Die der �Anklageschrift� der Staatsanwaltschaft Salzburg zugrundeliegende Phraseologie und angepeilte Praxeologie des antifaschistischen V�lkermordes entwickelt sich nach folgendem Muster: Im Unterschied zu allen anderen Volksgruppen � deren Nationalit�t st�ndig hervorgehoben wird, um daraus Rechte abzuleiten � werden die Angeh�rigen des deutschen Volkes in �sterreich systematisch als blo� �deutschsprachig� diskriminiert. Wer sich zu seinem deutschen Volkstum bekennt, wird entsprechend diesem Schema als �Deutscht�mler� diffamiert. In der Rechtsprechung mutiert diese Diffamierungsterminologie zum Vorwurf, �deutschnational� zu sein. Die Ungeheuerlichkeit dieser kranken Geisteshaltung � die unter normalen Verh�ltnissen zu einer Anhaltung der betreffenden Straft�ter in einer Anstalt f�r geistig abnorme Rechtsbrecher f�hren w�rde � wird jedem so richtig bewu�t, wenn er sich vorstellt, man w�rde es einem Burgenl�nder kroatischer Nationalit�t zum Vorwurf machen, er w�re �kroatisch-national�, oder einem �sterreicher ungarischer Nationalit�t, er w�re �ungarisch-national�. Besonders kra� wird die Ungleichbehandlung der Volksgruppen in �sterreich am Beispiel K�rnten deutlich: W�hrend einerseits der Rat der K�rntner Slowenen die Interessen dieser Volksgruppe wahrnimmt, wurde den deutschen K�rntnern die Gr�ndung eines entsprechenden Deutschk�rntner Vereines durch die bekannten linksextremistischen Straft�ter im Bundesministerium f�r Inneres untersagt. Typisch f�r die Zielsetzung solcher Entscheidungen ist der Umstand, da� die Beamten im Innenministerium zwar durch die Publikationen des K�rntner Heimatdienstes �ber slowenische Gebietsanspr�che an K�rnten im Bilde sind, sich jedoch weigern, die erforderlichen Schritte dagegen einzuleiten. Damit gef�hrden diese Leute wissentlich, m�glicherweise sogar bewu�t, die Unversehrtheit und Unabh�ngigkeit der Republik �sterreich. Die in �Das antifa-Handbuch� dokumentierten Zusammenh�nge zwischen D�W und Politik bilden den Hintergrund derartig ungeheuerlicher, staatsfeindlicher Verhaltensweisen: Bezeichnenderweise stellt der �wissenschaftliche� Leiter des D�W, Dr. Neugebauer, die Integrit�t �sterreichs in Frage und bef�rwortet das m�rderische Treiben der Tito-Partisanen, indem er behauptet, �... da� diese slowenischen Partisanen, wie immer ihre politisch-territorialen Vorstellungen ausgesehen haben m�gen, auf der historisch richtigen Seite standen.� (Quelle: D�W-Bibliothek Nr. 14877.) Gem�� seiner ver�chtlichen Gesinnung bewertet Neugebauer, dessen Organisation in die Richterausbildung eingebunden ist und mit Justiz- und Innenministerium st�ndigen Kontakt pflegt, in einer Hauptverhandlung vom 24. 7. 1990 vor dem Straflandesgericht Wien die Inanspruchnahme des Selbstbestimmungsrechtes durch Sudetendeutsche als Rechtsextremismus.
Ist sich die Staatsanwaltschaft Salzburg der Tatsache bewu�t, da� jemand, der den Straftatbestand des V�lkermordes � aus welchen Gr�nden auch immer � nicht erkennen will, seine Stellung als Justizfunktion�r verwirkt hat?
Mittlerweile sind die Bundesrepublik Deutschland und die Republik �sterreich � die beide auf dem Boden des Deutschen Reiches gebildet wurden � einander durch ihre Mitgliedschaft in der �Europ�ischen Union� in einer Weise n�her ger�ckt, die nicht in der Absicht des verordneten Staatsvertrages von Wien lag. Dieser Staatsvertrag wurde immer wieder als Begr�ndung f�r das Aufrechterhalten des NSDAP-Verbotsgesetzes und � damit verkn�pft � jeglichen Verbotes eines wie auch immer gearteten �Anschlusses� an das� Gebilde BRD herangezogen. Im Gegensatz dazu haben sich f�hrende Politiker der �Republik �sterreich� erfolgreich f�r den auch im Staatsvertrag von Wien verp�nten wirtschaftlichen �Anschluߓ an die BRD eingesetzt. Dieser war schon seit Jahren durch die enge wirtschaftliche Verflechtung der beiden Staaten de facto bereits Wirklichkeit, wurde durch den EU-Beitritt formell vollzogen und durch die j�ngsten Verk�ufe �sterreichischer Firmen an bundesdeutsche Unternehmen (z.B. Bank Austria an die Bayerische HypoVereinsbank) nochmals bekr�ftigt. F�r jeden objektiven Betrachter ist jedenfalls klar, da� mir unter anderem durch die Punkte B. 29. a. und b. und C. 2. das Recht auf die Zugeh�rigkeit und das Bekenntnis zu meinem Volkstum abgesprochen werden soll. Dies ist strafbar und mu� in der Zusammenschau mit der V�lkermord-Gesinnung des MARINGGELE gesehen werden.
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b) Fr�heres schuldhaftes Verhalten des MARINGGELE, seiner Staatsanw�lte und seiner Auftraggeber in der Oberstaatsanwaltschaft Linz und im Bundesministerium f�r Justiz
Das vom Ersten Staatsanwalt Hofrat Dr. Hubert Maringgele verantwortete Pamphlet mit der irref�hrenden Bezeichnung �Anklageschrift� ist im Zusammenhang mit seiner Beihilfe zur kriminellen Anti-Wehrmachts-Ausstellung (�Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944�) im Jahre 1998 in Salzburg zu sehen. Die von den Rotkommunisten Reemtsma und Heer � letzterer ein mehrfach vorbestrafter Gewaltt�ter � fabrizierte L�gen- und Ha�ausstellung wurde vom roten Netzwerk unterst�tzt und von den linksradikalen Seilschaften in der Justiz, angefangen vom Stellvertreter des Leiters der Staatsanwaltschaft Salzburg, MARINGGELE, dem Leiter der Staatsanwaltschaft, Dr. Helfried SCHARM�LLER, und seinen unterstellten Staatsanw�lten, �ber die Oberstaatsanw�lte in Linz bis hinauf in die ber�chtigte Abteilung IV/3 im Bundesministerium f�r Justiz (1998: Min.-Rat Dr. Manfred SCHAUSBERGER; zur Zeit: Min.-Rat Dr. Johann HERGOVICH), den Sektionsleiter Dr. Christoph MAYERHOFER und den Bundesminister f�r Justiz, Dr. Nikolaus MICHALEK, gedeckt.
Der vor kurzem pensionierte Leiter dieser Abteilung IV/3, Min.-Rat Dr. Manfred Schausberger, nahm an Gespr�chen mit dem �Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstandes� (D�W) teil, die den Zweck hatten, die politische Verfolgung von Menschen effizient zu gestalten. Auskunft �ber die Gesinnung, f�r die sich antifaschistische Justizsektierer einspannen lassen, die mit dem D�W kollaborieren, gibt uns das OLG Wien in der Entscheidung 18 Bs 384/97 vom 4. 5. 1998. Darin hei�t es, da� im Hinblick auf das D�W die Aussagen �das D�W schafft dabei ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors�, �Die zur Bildung der antifaschistischen Volksfront notwendige Ausweitung des Widerstandsbegriffs �konnte wiederum nur im Wege gewaltiger Geschichtsf�lschungen und Verdrehungen erfolgen�.�, ��bei uns darf es (das D�W) als eine Art Privatstasi� sich offizi�sen Charakter anma�en und au�erdem f�r seine marxistische W�hlarbeit Millionensubventionen aus staatlichen Quellen einstreifen�, �(Unter Neugebauer wurde) . . . besonders in j�ngster Zeit die gesinnungsterroristische Kampagne gegen das angebliche �Umfeld� des Rechtsextremismus wiederbelebt� und so weiter �straflose Werturteile in Bezug auf eine tats�chlich vorhandene und beweisbare Situation seien�. Laut Beschlu� 1 A 511/95.PVL des Oberverwaltungsgerichts M�nster/Westfalen vom 9. Oktober 1996 hat das D�W gef�lschte Unterlagen in Sch�digungsabsicht vorgelegt. Bei einem der oben erw�hnten Gespr�che mit den D�W-Genossen zur Koordinierung der politischen Verfolgung von Menschen in �sterreich sagte Simon Wiesenthal in Anwesenheit von Vertretern des Bundesministeriums f�r Justiz: �... Wenn das Strafausma� herabgesetzt w�rde � d. h. es w�rde nicht mit f�nf Jahren beginnen sondern meinetwegen mit sechs Monaten �, dann w�re eine Strafverfolgung viel effektiver... Auch bei meinen Kontakten mit den ermittelnden Beh�rden, mit der Abteilung 2 und sp�ter mit der Abteilung 18 im Innenministerium, die das Material in der Vorbereitungsphase zusammentrugen, bevor es der Staatsanwaltschaft �bergeben wurde, h�rte ich die Klage, da� ihre Arbeit keinen Sinn habe, wenn die Geschworenen beim Proze� einfach den Beweisen und Argumenten nicht folgen, nicht mitgehen... Bei der Vorbereitung des heutigen Treffens hat das Dokumentationsarchiv erhoben, da� seit 1987 �ber 600 Anzeigen wegen Wiederbet�tigung im nationalsozialistischen Sinne erfolgt sind. �ber 600! Und Herr Ministerialrat Schausberger hat angef�hrt, wie viele � das hei�t wie wenige � Leute in den letzten Jahren auch verurteilt wurden ...� � (Tagung der Gesellschaft f�r politische Aufkl�rung [Pelinka, Weinzierl, Langbein], der Israelitischen Kultusgemeinde Wien und des D�W am 15. 5. 1990.)
Das wissenschaftliche Standardwerk �ber das kriminelle Netzwerk des Antifaschismus in �sterreich, �Das antifa-Handbuch�, 1. Auflage, G�nzburg 1997, charakterisiert auf Seite 98 die Auftraggeber der gegenst�ndlichen �Anklageschrift�, die die durch die Anti-Wehrmachts-Ausstellung verwirklichten Straftaten gedeckt und damit schwere Schuld auf sich geladen haben, wie folgt: �Bundesministerium f�r Justiz; Museumstra�e 7, 1070 Wien; arbeitet mit dem D�W und mit Simon Wiesenthal zusammen; ist dem D�W nachgeordnet (siehe Anhang); entscheidet �ber die Einbringung von politischen Anklagen gegen Menschen (mit Hilfe des NS-Verbotsgesetzes); wirkt durch die Begutachtung von Gesetzesentw�rfen indirekt an der Gesetzgebung, somit auch an der Verbotsgesetznovelle zur politischen Verfolgung von Menschen, mit (Straflegislativsektion; siehe: Gerhard Litzka); lie� Ermittlungen gegen der Ostspionage Verd�chtigte einstellen; fa�t Spione, Landesverr�ter, linksextreme Terroristen und Korruptionisten mit Glacehandschuhen an; in die Zust�ndigkeit der Abteilung IV/3 fallen neben Strafsachen nach dem Verbotsgesetz und Umweltstrafsachen auch �Strafsachen gegen den Staat und den �ffentlichen Frieden�; die den letzteren Bereich ausmachenden Strafbestimmungen werden jedoch nur lax oder gar nicht angewendet - siehe hiezu die Beispiele f�r Landesverrat, staatsfeindliche Verbindungen (nicht nur Kommunisten!), geheime Nachrichtendienste zum Nachteil �sterreichs (auch: CIA- und Mossad-Agenten), Bandenbildung usw. in: Erwin Kemper, �Verrat an �sterreich�, Zeitschriftenbuch, Wien 1996, sowie: Hans Pretterebner, �Der Fall Lucona�, Wien 1989; weitere Beispiele: Landfriedensbruch (Opernballdemo), Herabw�rdigung des Staates und seiner Symbole (Radiowerbung der �Gr�nen�: �... I mecht am Tag der Fahne auf die Fahne brunzn...�), kriminelle Organisationen (�Russen�-Mafia, internationaler Drogenhandel), Aufforderung und Guthei�ung von strafbaren Handlungen (gegen das Deutsche Reich und seine Angeh�rigen vor, w�hrend und nach dem Zweiten Weltkrieg, IMT N�rnberg, Morgenthauplan im D�W-Jahrbuch, V�lkermord durch Ausl�nder�berflutung usw.), Verhetzung (Anti-Wehrmachts-Ausstellung, Simon Wiesenthal), V�lkermord (durch Umvolkung!) u. a. m.; Rangordnung: Min.-Rat Dr. Manfred Schausberger (Leiter der Abteilung IV/3) - Generalanwalt Dr. Christoph Mayerhofer (Leiter der Sektion IV) - Bundesminister Dr. Nikolaus Michalek; der f�r die Anklageerhebung in Verbotsgesetzsachen zust�ndige Abteilungsleiter Manfred Schausberger (siehe dort) nimmt auch an Tagungen teil, die vom D�W, der IKG und der Gesellschaft f�r politische Aufkl�rung zum Zwecke der effizienteren Verfolgung von politischen Gegnern abgehalten werden; Justizminister Michalek l��t in politischen Prozessen unfolgsame Richter abl�sen; 1992 l��t der antifaschistische Grazer Untersuchungsrichter Buchgraber Primar Egon Sabukoschek gegen den Willen der Staatsanwaltschaft (�Neue Kronen-Zeitung�, 15.10.1992) verhaften (das �bliche Szenario: Anschuldigungen wegen �Judenmorde� aus der bereits im Fall Waldheim durch Falschdokumente in Erscheinung getretenen kommunistischen F�lscherzentrale in Belgrad, �Zeugen�, die �wie durch ein Wunder �berlebt� haben und von Simon Wiesenthal nicht nur organisiert, sondern auch pers�nlich zur Vernehmung geleitet werden, Vorverurteilungskampagne durch die antifaschistischen Massenmedien, insbesondere �Kurier� und �profil� usw.); die dagegen aufbegehrende Oberstaatsanwaltschaft Graz wird nach ihrer Kritik am Untersuchungsrichter von Justizminister Michalek zur�ckgepfiffen, nachdem dieser Besuch von seinem Freund Simon Wiesenthal erhalten hatte; siehe auch: Christian Broda, Institut f�r Wissenschaft und Kunst.� �
Die oben erw�hnte Anti-Wehrmachts-L�gen- und Ha�-Ausstellung arbeitet mit gef�lschtem Bildmaterial. Heute wird sogar von den dummen und duckmauserischen antifaschistischen Hof-�Historikern� anerkannt, da� diese Ausstellung �berwiegend aus F�lschungen bestand. In ihrer Aussage war sie zu hundert Prozent falsch. Stalinistische Mordtaten wurden unseren Soldaten angelastet. V�lkerrechtlich gedeckte Ma�nahmen der Verbrechensbek�mpfung wurden von den stalinistischen Ausstellungs-Hetzern als Verbrechen dargestellt. Das �Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstandes� (D�W), f�r das dessen �Wissenschaftlicher Leiter� Dr. Wolfgang Neugebauer die Verantwortung tr�gt, hat der Ausstellung Hetzobjekte beigesteuert. (Siehe: �Die ganze Woche�, Wien, 3. 11. 1999, S. 33/34, Artikel �Dichtung und Wahrheit�: �Bilder von Verbrechen des sowjetischen NKWD k�nnen eben keine Untaten beweisen, die die Wehrmacht begangen haben soll. Ein Teil der Bilder, die in dieser Ausstellung gezeigt werden, stammt aus Wien, vom Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstandes.�) Wie der Beilage, �PNO-Nachrichten�, Nr. 17, J�nner 2000, auf Seite 7 zu entnehmen ist, ist ein Teil der �Brandstifter im Talar� bereits ausgeforscht und wird der gerechten Strafe zugef�hrt. �brigens: Die von dem MARINGGELE als sogenannte �Gutachterin� verwendete Dr. Helga EMBACHER (�rote Helga�) tr�gt Mitverantwortung f�r die Anti-Wehrmachts-Ausstellung. Hier tritt wieder einmal deutlich die personelle Verflechtung der Salzburger Justiz mit dem Extremismus zu Tage. Das wissenschaftliche Standardwerk �ber den Antifaschismus, �Das antifa-Handbuch�, 2. Auflage, gibt auf Seite 266 Auskunft: �Embacher, Dr. Helga; Institut f�r Geschichte, Universit�t Salzburg, Rudolfskai 42, 5020 Salzburg; D�W-Mitarbeiterin; war 1998 in ihrer Funktion als Sprecherin des Vereins �Erinnern!� an der Organisation der antifaschistischen L�gen- und Ha�ausstellung �Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944� in Salzburg beteiligt; hat am 30. 1. 1998 dem Landesgericht Salzburg ein Falschgutachten zum Zweck der politischen Verfolgung von Peter Kurt Weiss vorgelegt (28 Vr 3098/95), in dem sie geh�ssige L�gen gegen die Wehrmacht ausbreitet; war in derselben Sache bereits in die Ausarbeitung eines von ihrem Institutsvorstand, Univ.-Prof. Dr. Hanns Haas erstellten �Vorgutachtens� eingebunden; dieser Hanns Haas wiederum wird in der von D�W und Unterrichtsministerium herausgegebenen Brosch�re �Amoklauf gegen die Wirklichkeit� als �Kontaktstelle� zur Vermittlung von Referenten an Schulen empfohlen, ist Mitverfasser der D�W-Publikation �Rechtsextremismus in �sterreich nach 1945� und D�W-Kuratoriumsmitglied.�
Die Veranstalter haben � auch in Salzburg! � die Ausstellungsbesucher wissentlich get�uscht, um sich dadurch fortlaufende Einnahmen zu verschaffen. Auch die Schuljugend wurde durch die antifachistische Verbrecherausstellung geschleift. Ziel der Ausstellungshetzer war es, unser Volk in seiner Gesamtheit als einzigartig b�se hinzustellen, es zu dem�tigen und in alle Zukunft psychologisch und materiell erpre�bar zu machen. Auf der Grundlage der in der betreffenden Hetzausstellung verbreiteten L�gen werden von ausl�ndischen Personen und Personengruppen und von fremden Staaten Forderungen erhoben, deren Erf�llung bereits in der Vergangenheit einen erheblichen Verm�gensnachteil f�r alle �sterreicher nach sich gezogen hat. Ich selbst habe 1998 f�r den Eintritt in diese L�gen- und Ha�ausstellung 50 Schilling bezahlt. T�uschung liegt dadurch vor, da� der Titel der Hetzausstellung �Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944�, die gezeigten Bilder und Texte den Eindruck vermitteln, da� hier tats�chlich Verbrechen der Wehrmacht gezeigt w�rden und da� die Wehrmacht einen Vernichtungskrieg gef�hrt h�tte. Dadurch bin auch ich an meinem Verm�gen gesch�digt.
Dadurch, da� in der betreffenden Hetzausstellung die Deutsche Wehrmacht bzw. Teile derselben als verbrecherisch dargestellt werden, werde ich als Erbberechtigte meines Gro�vaters, der Angeh�riger der Wehrmacht war, in meinen Wiedergutmachungsanspr�chen f�r das ihm und weiteren Verwandten zugef�gte Leid und Unrecht gesch�digt. Obwohl mir bewu�t ist, da� all dieses Leid durch Geld und materielle G�ter nie wiedergutgemacht werden kann, darf ich alleine schon im Hinblick auf die, die nach mir kommen, und im Interesse einer wahrhaften S�hne des erlittenen Unrechts nicht auf meine sittlich begr�ndeten Rechte verzichten.
Die Organisatoren dieser Hetzausstellung haben 1998 in Salzburg mit der Durchf�hrung der Ausstellung �Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944� folgende Tatbest�nde verwirklicht: Schweren und gewerbsm��igen Betrug mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Get�uschten unrechtm��ig zu bereichern und sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. (�� 147, 148 StGB.) Durch ihre L�gen und F�lschungen haben die Betreiber und Unterst�tzer der F�lschungsausstellung� den Nationalsozialismus in einem positiven Licht erscheinen lassen und sich damit auf andere Weise als die in den �� 3 a bis 3 f NSDAP-Verbotsgesetz bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn bet�tigt (� 3 g NSDAP-VG). Mit Hilfe ihrer L�gen und F�lschungen hetzen die Betreiber der Anti-Wehrmachts-Ausstellung gegen das deutsche Volk, gegen die deutsche Volksgruppe in �sterreich (somit gegen eine durch ihre Zugeh�rigkeit zu einem Volk oder Volksstamm bestimmte Gruppe), gegen die Angeh�rigen des Deutschen Reiches und ihre Nachkommen (also gegen eine durch ihre Zugeh�rigkeit zu einem Staat bestimmte Gruppe) und gegen die Angeh�rigen der Deutschen Wehrmacht, beschimpfen sie in einer die Menschenw�rde verletzenden Weise und machen sie und ihre Nachkommen ver�chtlich. Dies erf�llt den Tatbestand des � 283 StGB. Aber auch das russische Volk und seine durch den Partisanenterror ermordeten Angeh�rigen werden verh�hnt und in ihrem Leid verspottet (� 115 StGB). Die Toten und �berlebenden unseres Volkes werden verh�hnt und verspottet (� 115 StGB). Lehrer haben den ihrer Obhut unterstehenden Sch�lern durch den Besuch der Hetzausstellung seelische Qualen zugef�gt. Die noch auszuforschenden Lehrer und Bestimmungst�ter (Landesschulrat und jeweilige Direktoren) haben damit den Tatbestand des � 92 StGB erf�llt. Ich mache darauf aufmerksam, da� die betreffende Hetzausstellung stalinistische L�genpropaganda verbreitet. Damit stellt sie sich als Fortf�hrung stalinistischer Grausamkeiten und als psychische Folter, als Fortf�hrung von Stalins Fackelm�nnerbefehl und Partisanenterror (mit anderen Mitteln) und als Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit dar. (Vgl. IMT N�rnberg!)
Die Rede zur Er�ffnung der antifaschistischen L�gen- und Ha�ausstellung �Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944� am 6. 3. 1998 in Salzburg steuerte Dr. Franz VRANITZKY bei. Sie wurde in seiner durch eine Operation begr�ndeten Abwesenheit verlesen. Bei VRANITZKY handelt es sich um einen der einflu�reichsten �Paten� der organisierten roten Kriminalit�t, die ihr Netzwerk bis zur Staatsanwaltschaft Salzburg ausgespannt hat. Er hat in verbrecherischer Weise uns �sterreicher mit seiner Schuldenpolitik dem internationalen Finanz- und Leihkapital ausgeliefert. Die Justiz � also Richter, Staatsanw�lte und die zust�ndigen Beamten im Bundesministerium f�r Justiz (Generalanwalt Mayerhofer, Min.-Rat Hergovich usw.) � deckt bis zum heutigen Tag die Gaunereien von VRANITZKY & Co. und hat damit schwere, uns�hnbare Schuld und moralische Verantwortung auf sich geladen. In �Das antifa-Handbuch�, dem wissenschaftlichen Standardwerk �ber den Antifaschismus in �sterreich, hei�t es zur Person des VRANITZKY auf S. 402/403 (2. Auflage):
�Vranitzky, Dr. Franz; Bundeskanzler a. D.; ehem. L�nderbank-Direktor; war Teilnehmer der �Bilderberg�-Konferenzen; Gedenkrede im KL Mauthausen am 15.5.1988; hielt anl��lich der D�W-Jahresversammlung 1989 die Festrede; Autor im D�W-Jahrbuch 1987; Mitglied im Club 45 des Udo Proksch; unterhielt zu diesem freundschaftliche Kontakte; ergriff wahrend des laufenden Gerichtsverfahrens gegen seine SP- und Club 45-Kollegen Blecha, Gratz und Sinowatz am SP�-Parteitag im Mai 1992 f�r die Angeklagten das Wort und verlangte, �man mu� pr�fen, ob politische Taten vor ein Strafgericht geh�ren�; bei der Anwendung des Verbotsgesetzes beruft sich die Justiz auf den Staatsvertrag, der jedoch in den Bestimmungen, die den M�chtigen nicht passen, einfach f�r obsolet erkl�rt wurde - Vranitzky am 27.1.1987: �Da aber die Vollmitgliedschaft bei der EG mit politischen Einigungszielen parallel l�uft, kommt sie f�r �sterreich nicht in Frage. Es ist eine wichtige S�ule �sterreichs, sich ohne Einschr�nkungen zu den Verpflichtungen aus dem Staatsvertrag zu bekennen. Dies bedeutet Neutralit�t, politische Autonomie und kein Engagement in politischen B�ndnissen. Das ist ein offensives Bekenntnis.� (�Neue Kronen-Zeitung�, 12.6.1994, S. 28); erhielt am 11.11.1995 in Washington f�r seine �Verdienste um die internationale Finanz und seine wichtige Rolle bei der Auswanderung sowjetischer Juden durch �sterreich in den 80er Jahren� den von der Coca-Cola-Company mit 50.000 Dollar dotierten �Fulbright-Preis f�r internationale Verst�ndigung� (�Neue Kronen-Zeitung�, 21.9.1995); wurde und wird vom internationalen Finanzkapital mit Gratifikationen bedacht (z.B. Freifl�ge, Urlaubsaufenthalte, Villen, Geldzuwendungen �ber �Konsulentenvertr�ge� usw.); hat sich f�r die Verschleuderung von Volksverm�gen an susl�ndische Strohm�nner und ihre international-kapitalistischen Hinterm�nner stark gemacht; wurde nach seinem Abgang als Bundeskanzler mit einem Vorstandsposten im Magna-Konzern belohnt (gemeinsam mit Rudolf Streicher); erfreut sich des weiteren einer �Dienstvilla� am Sitz der Magna-Europa-Zentrale in Oberwaltersdorf; h�lt im Zusammenhang mit Privatisierungsbetr�gereien Aktienpakete; ist in ein Netzwerk der internationalen kapitalistisch-sozialistischen Hochfinanz eingebunden; die Arbeitsmethode dieser Kapitalsozialisten basiert darauf, riesige �ffentliche F�rderungen sowie Bankenfinanzierungen f�r dubiose Firmengeflechte und Finanztransaktionen zu kassieren und das Risiko der Allgemeinheit aufzub�rden; ist daran beteiligt, mit betr�gerischen Methoden die Zentralisierung und Monopolisierung der Geldherrschaft voranzutreiben; �Kurier�, 29.9.1994: �Bundeskanzler Vranitzky hat sich f�r eine Freigabe der �Abtreibungspille� RU 486 in �sterreich ausgesprochen.�; B�nai B�rith-Preistr�ger; Ehrendoktor der Hebr�ischen Universit�t Jerusalem (9.6.1993); Gro�es Goldenes Ehrenzeichen am Bande f�r Verdienste um die Republik �sterreich, Gro�kreuz des Malteser Verdienstordens, Gro�kreuz des deutschen Verdienstorden u. a. Auszeichnungen mehr; lobte die Ziele der Aktion SOS Mitmensch; erkl�rte �sterreich zum Einwanderungsland und handelte auch danach; bewundert die Perversionen des Hermann Nitsch; D�W-Kuratoriumsmitglied; SP�; siehe auch: Peter Pelinka.� VRANITZKYS SP�-Genosse Othmar Raus unterst�tzte die F�lschungsausstellung in Salzburg aus seinem Budget als Kulturlandesrat mit 100.000 Schilling.
Trotz mehrerer Anzeigen und Aufforderungen haben sich MARINGGELE, SCHARM�LLER und ihre Staatsanw�lte geweigert, ihrer sittlichen und gesetzlichen Pflicht nachzukommen, den aufgezeigten Sachverhalt auf Straftatbest�nde hin zu untersuchen und umfassende Ermittlungen im Hinblick auf Bestimmungs- und Beitragst�ter anzustellen. MARINGGELE und seine Staatsanw�lte w�ren aber auch von Amts wegen verpflichtet gewesen, gegen diese L�gen- und Ha�ausstellung einzuschreiten, denn jedem Volkssch�ler war von vornherein klar, da� es sich bei diesen Machinationen nur um kommunistische Hetze handeln konnte. Das � strafrechtlich relevante! � Verhalten von MARINGGELE und seinen Staatsanw�lten erf�hrt aber seine letzte Steigerung dadurch, da� sie die �ffentliche Kritik unseres Landeshauptmanns Franz Schausberger an der Anti-Wehrmachts-Hetzausstellung ignoriert haben. Kurt Seinitz schrieb dazu in der �Neuen Kronen-Zeitung� am 2. 11. 1999 auf Seite 2:
�Verleumdet, weil er vor Wehrmachtsausstellung warnte: Sp�te Gerechtigkeit f�r Salzburgs Landeshauptmann Schausberger! Salzburg. � Die M�hlen der Gerechtigkeit mahlen langsam: Salzburgs Landeshauptmann, Universit�tsdozent und Historiker (also ein Fachmann!), Franz Schausberger erf�hrt jetzt eine sp�te Rehabilitierung f�r seine fr�hen Warnungen als prominentester �sterreichischer Politiker vor der Anti-Wehrmachts-Ausstellung. Schausberger hatte 1998, als die Wanderausstellung in Salzburg durchzog, eindringlich vor der Verwendung von so vielen Fotos aus sowjetischen Archiven gewarnt. Nun sind die ersten, besonders entsetzlichen Fotos �ber �Verbrechen der Wehrmacht�, als Massaker-Opfer des sowjetischen NKWD aufgeflogen. Der Landeshauptmann besa� damals die Weitsicht, in einem Zeitungsartikel diesen kritischen Punkt offen anzusprechen: �Jeder Historiker wei�, dass es gerade sowjetische Geheimdienste und Propagandaabteilungen meisterhaft verstanden, Fotos zu manipulieren, womit man eine v�llige Sinn- und Inhaltsentstellung erreichen konnte.� Als einsamer Rufer in der W�ste wurde Landeshauptmann Schausberger allerdings vom Gesinnungsterror der Gutmenschen niedergemacht. Er wurde wegen seines Mutes, diesem Meinungsdruck die Stirn zu bieten, als �Nazi� und �Holocaust-Leugner� verleumdet. Zu den �Irrt�mern� und �Verwechslungen� in dieser Propagandaausstellung nach dem alten Bolschewiken-Motto �Der Zweck heiligt die Mittel� schreibt Peter Andersen in der ultra-seri�sen �Frankfurter Allgemeinen Zeitung�: �Muss sich jetzt nicht der Verdacht einschleichen, dass auch bei anderen Aufkl�rungsbem�hungen dieser Art Beweismaterial aus den Archiven der Sieger entweder von diesen manipuliert oder von sogenannten Wissenschaftlern missbraucht wird? Unsicherheit und Skepsis gegen�ber den seri�sen Forschungsergebnissen werden dann die Folge sein . . . Komme nur niemand und sage, die Schuld daf�r l�ge bei Bogdan Musial und Kriszti�n Ungv�ry (die Aufdecker des Skandals), die die deutsche Historikerzunft blamiert haben. Die Schuld liegt bei Reemtsma, der beweisen wollte, was offensichtlich nicht zu beweisen war, und jetzt auf den Tr�mmern eines vergangenheitsbew�ltigenden Overkills sitzt. Wie m�gen sich nun die B�rgermeister und Claqueure vorkommen, die in zeitgeistkonformer Eilfertigkeit ihre Rath�user zur Verf�gung stellten und ihre flankierenden Kommentare einbrachten . . .��
MARINGGELE und seine Staatsanw�lte haben durch ihr Nicht-Einschreiten gegen die Anti-Wehrmachts-Hetzausstellung und deren Hinterm�nner eine schwere, nie wiedergutzumachende� Schuld auf sich geladen. Diese schweren sittliche Verfehlungen und Verletzungen der Amtspflicht ergeben im Zusammenhang mit der gegenst�ndlichen als �Anklageschrift� bezeichneten Hetzschrift das Bild einer Beitragst�terschaft, weil bei mir gefundene Zeitschriften durch Verwendung von Zitaten inkriminiert werden, in denen antifaschistisch-kommunistische L�gen und F�lschungen widerlegt werden. Durch sein triebhaftes Verhalten entpuppt sich MARINGGELE als unbelehrbarer Wiederholungst�ter.
Dies stellt er des weiteren dadurch unter Beweis, da� er mir den Besuch einer Demonstration gegen die Anti-Wehrmachts-Ausstellung vorh�lt (�Begr�ndung�, S. 106) und den Besitz eines Flugblattes unter Anklage stellt: �Flugzettel der B�rgeraktion Unsere Zukunft/BRD mit dem Titel 'Zur Schm�h- und L�genausstellung - Verbrechen der Wehrmacht' mit der folgenden Textstelle: 'Diesen moralisch schwachsinnigen Kriminellen .... geht es darum, uns zu vernebeln, da� die deutschen Soldaten es waren, die 1941 mit ihrem Opfergang Europa vor den Gulags, Genickschu�- und Vergewaltigungsorgien der zum todbringenden Sprung bereiten Roten Riesenarmee bewahrten'�. (Punkt B. 22., S. 37.)
MARINGGELE hat aber auch durch die Erstellung einer �Anklageschrift� gegen G�nther Reinthaler vom 18. 7. 2000, 8 St 44/97z, schwere Schuld auf sich geladen:
Er leugnet den von Polen an Deutschen begangenen V�lkermord, verunglimpft das Andenken der Ermordeten, spricht den �berlebenden und ihren Erben den Anspruch auf Wiedergutmachung ab (will ihnen also einen Verm�gensnachteil zuf�gen) und will damit offensichtlich die Straffreiheit zuk�nftigen V�lkermordes bewirken. Mit der Kriminalisierung der �Forderung nach Sicherung der Ern�hrung aus dem eigenen Boden� hat MARINGGELE die Souver�nit�t und Unabh�ngigkeit �sterreichs gef�hrdet. Durch die Inkriminierung des Gebotes: �Die Gesundung und Festigung des Bauernstandes ist die einzige Garantie f�r die Erhaltung des Volkes vom Grunde her.� beweist er eine menschenverachtende, lebensfeindliche Gesinnung, die unzweifelhaft auf die Vernichtung einer durch ihre Zugeh�rigkeit zu einem Volk oder einem Staat bestimmte Gruppe abzielt. Die bei uns von der Justiz gewaltsam exekutierte marxistische Bauernvernichtung erfolgt in bewu�tem und gewolltem Zusammenwirken mit den Kr�ften des internationalen �Kriegskapitalismus�! .� Die Kriminalisierung des Grundsatzes: �Erbe und Boden sind eine Einheit!� schlie�t die Beweiskette in diesem Terrorangriff auf das Recht des Volkes auf Heimaterde. Dies erf�llt den Straftatbestand des V�lkermordes und erkl�rt dar�ber hinaus jeden Bauern zum Verbrecher. Hofrat Dr. Hubert MARINGGELE ist u.a. gegen die �wissenschaftliche Begr�ndung des Volkes� (S. 51/52); dagegen, das �Leben der eigenen Art zu erhalten� (S. 52); f�r die �Multikultur-Verbrecher� (S. 52); f�r Rassenmischung (S. 90) und folglich daf�r, da� mit Hilfe der Rassenmischung V�lker und Kulturen vernichtet werden; f�r den �Selbstmord gewachsener V�lker� (S. 90); daf�r, da� Europa ein �Einwanderungskontinent f�r die afro-asiatischen Gro�rassen� sein soll; daf�r, da� �Millionen� �bereits in den Ursprungsraum der wei�en V�lker [...] als billige Arbeitskr�fte, Asylanten und Rauschgifth�ndler� eindringen (S. 90); gegen �die Substanzerhaltung der gesamten wei�en Rasse� (S. 92). (�Anklageschrift� gegen G�nther Reinthaler vom 18. 7. 2000, 8 St 44/97z.)
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c) Schwere Last f�r MARINGGELE
Weil MARINGGELE 1998 seine Pflicht verletzt hat und gegen die Anti-Wehrmachts-Hetzer nicht eingeschritten ist, will er nun aus schlechtem Gewissen Brosch�ren und B�cher aus dem Verkehr ziehen, in denen antifaschistisch-kommunistische Propagandal�gen aufgedeckt und Verbrechen an Deutschen und (Deutsch-)�sterreichern, somit an unserer Eltern- und Gro�elterngeneration, behandelt werden. Dies beweist neuerlich seine b�se Absicht, das Aufdecken weiterer Straftaten zu verhindern. Auf den ersten Blick stechen in der �Anklageschrift� unter anderem folgende Komplexe ins Auge:
MARINGGELE leugnet die im sogenannten �N�rnberger Prozeߓ (Interalliiertes Milit�rtribunal) an Deutschen und (Deutsch-)�sterreichern begangenen Verbrechen, hei�t diese damit gut und f�gt allen Deutschen und (Deutsch-)�sterreichern durch Reinwaschen der T�ter schwere Nachteile � auch verm�gensrechtlicher Natur in Bezug auf Wiedergutmachungsanspr�che � zu.�
MARINGGELE hat gegen die Bestimmung des � 3 StPO, �die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umst�nde mit gleicher Sorgfalt zu ber�cksichtigen�, versto�en. Dar�ber hinaus hat er aber auch durch das Leugnen der unmenschlichen Folterungen, denen Angeklagte und Zeugen im �N�rnberger Prozeߓ ausgesetzt waren, schwere, nie wiedergutzumachende Schuld auf sich geladen. In einem Schreiben des Bundesministers der Justiz, Bonn, vom 2. 1. 1961 hei�t es: �Das Urteil des Internationalen Milit�rgerichtshofs in N�rnberg [...] hat nach dem Recht der Bundesrepublik� k e i n e� Rechtswirkung f�r die ehemaligen Angeh�rigen der SS und der Waffen-SS. Das Urteil hat nur deklaratorische Bedeutung. [...] Ich darf Sie weiter darauf hinweisen, da� die Bundesrepublik � aus hier nicht n�her zu er�rternden Erw�gungen � eine ausdr�ckliche, vertragliche Anerkennung der von alliierten Milit�rgerichten in Deutschland gef�llten �Kriegsverbrecherurteile� � dazu geh�rt auch das Urteil des IMT vom 1. Oktober 1946 � vermieden hat.� Zur Information: Die bekannten stalinistischen Massenmorde verhalten sich zu den ausgekl�gelten antifaschistischen Grausamkeiten der Westalliierten wie humane Schlachtungen zu orientalischen Sch�chtungen. Weil sich Staatsanwalt MARINGGELE mit diesen Verbrechen identifiziert, hat er sich als geistiger Blutt�ter bekannt.
Im Lichte der obigen Ausf�hrungen zielt MARINGGELES Verhalten auch darauf ab, die Freiheit der Wissenschaft zu unterbinden und verst��t damit gegen Artikel 17 Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867. Dies wird dadurch deutlich, da� er u.a. die wissenschaftliche Untersuchung folgender Fragen verbieten und bei Zuwiderhandeln mit bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe nach dem NSDAP-Verbotsgesetz bestrafen will: die Vorg�nge rund um das Interalliierte Milit�rtribunal in N�rnberg (siehe oben) und dessen Nachfolgeprozesse, die bekannte F�lschung �Tagebuch der Anne Frank� (Punkt A. I.), die behaupteten Vorg�nge in Babi Jar (Punkt B. 45., S. 71; �Begr�ndung�, S. 103).�
Das Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 �ber das Verbot der NSDAP, BGBl. 148/1992, normiert in Artikel I, Verbot der NSDAP, � 3h: �Nach � 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst �ffentlich auf eine Weise, da� es vielen Menschen zug�nglich wird, den nationalsozialistischen V�lkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gr�blich verharmlost, guthei�t oder zu rechtfertigen sucht.� Der Gesetzgeber stellt die Tatsachenbehauptung auf, da� es �den nationalsozialistischen V�lkermord� und �andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit� gegeben hat, er hat aber nicht vorgeschrieben, auf welche Art und Weise diese Verbrechen sich zugetragen haben. Daher ist es nach wie vor zul�ssig, Behauptungen �ber Ereignisse, die sich an bestimmten Orten zugetragen haben sollen, einer Er�rterung zu unterziehen. Auch die Zahl der Opfer in einzelnen Konzentrationslagern ist nicht durch den Gesetzgeber oder die OGH-Judikatur festgeschrieben; dies w�re auch selbst im Lichte der heutigen Forschungen schwer m�glich. Aus meiner humanistischen Gesinnung heraus freue ich mich jedoch �ber die Rettung jedes einzelnen Menschen und daher auch �ber m�glichst geringe Opferzahlen. Wenn nun in den beanstandeten Publikationen Einzelfragen zu �nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit� behandelt werden, so ist dies nicht gleichbedeutend mit einem generellen �Leugnen�, �gr�blichen Verharmlosen�, �Guthei�en� oder �Rechtfertigen�. Diese einfache Erkenntnis hat MARINGGELE in seinem geistigen Blutrausch offenbar nicht registriert. Der Gesetzgeber hat beispielsweise auch nicht beabsichtigt, alle antifaschistischen Schauprozesse nach 1945 und damit auch die im sowjetischen Machtbereich f�r sakrosankt zu erkl�ren. Dies geht auch nicht aus der einschl�gigen Judikatur hervor. (Vgl. Schreiben des Bundesministers der Justiz, Bonn, 2. 1. 1961, Zahl 9250/1 II - 25 244/60.) Daher w�re auch die Verbreitung eines gro�en Teiles der beanstandeten Schriften (die jedoch nicht erfolgt ist) zul�ssig! Aus den Stenographischen Protokollen zu BGBl. 148/1992 geht eindeutig hervor, da� die Freiheit der Forschung durch das NSDAP-Verbotsgesetz nicht eingeschr�nkt werden darf. Bei einem Gro�teil der beanstandeten Schriften, insbesondere der Schriftenreihe �Historische Tatsachen�, handelt es sich um die Publikation von Forschungsergebnissen. Daran �ndert auch nichts, da� Hofrat Dr. Hubert MARINGGELE Zitate aus ihrem Kontext gerissen hat, um damit ein propagandistisches �Orgien-Mysterientheater� aufzubauen. Tats�chlich werden auch in einigen der beanstandeten Schriften antifaschistisch-kommunistische Greuelm�rchen, wie sie in der ber�chtigten Anti-Wehrmachts-Ausstellung verbreitet wurden, entlarvt. Daraus ergibt sich zwingend, da� sich MARINGGELE notorisch auf die Seite der antifaschistischen Wahrheitsvergewaltiger und kommunistischen Massenm�rder geschlagen hat.
Zu den unzutreffenden und unverst�ndlichen Vorw�rfen der Staatsanwaltschaft Salzburg tun sich noch eine Menge Fragen auf, von denen einige hier herausgegriffen werden sollen. Eine rational nicht nachvollziehbare F�rsorge l��t die Salzburger Staatsanwaltschaft auch dem internationalen Schmarotzerkapital angedeihen. (Siehe oben.) Mit dem gewaltsamen Herbeif�hren der sogenannten �multikulturellen Gesellschaft� wird gleichzeitig auch vors�tzlich die Demokratie zerst�rt, der geschlossene Siedlungsraum des Volkes aufgel�st und der biologische Organismus Volk als Souver�n beseitigt. Als Beispiel f�r das praktische Funktionieren des V�lkermordes in �sterreich kann u. a. auch der ehemalige Bundeskanzler Mag. Viktor Klima herangezogen werden. Vor nicht allzu langer Zeit erfreute er sich im Ausland nach dem Genu� von Alkohol an der Tatsache, da� der Anstieg der Bev�lkerung in �sterreich von sieben auf acht Millionen �nicht durch die Kraft �sterreichischer Lenden, sondern durch die Zuwanderer vom Balkan� erfolgt sei. (�t�glich Alles�, Wien, 5. 8. 1999.) Inhomogene Gesellschaften, die nicht durch die gemeinsame ethnische Abstammung verbunden sind, sind mit schweren M�ngeln und Risiken behaftet. Die Vereinigten Staaten von Amerika und im besonderen deren �multikulturelle St�dte� sollten selbst der Staatsanwaltschaft Salzburg als warnendes Beispiel dienen. Wenn die Staatsanwaltschaft Salzburg verneint, da� mit der planm��igen, gewaltsamen Einsiedelung von gro�en Zahlen Fremder �zuk�nftige Revolutionen importiert� werden, so mu� sie darlegen, warum z. B. in S�damerika ununterbrochen ethnisch bedingte B�rgerkriegszust�nde und gegenseitige Ausrottungsvorg�nge stattfinden. Einen weiteren Denkansto� f�r die Staatsanwaltschaft sollte das Beispiel der Hutus und Tutsis geben, das beweist, da� Staaten, die mit dem Volk nicht weitgehend deckungsgleich sind, st�ndig von meist blutigen Konflikten heimgesucht werden. V�lkermord ist jedoch ein vielschichtiges Ph�nomen, das nicht nur aus der Sicht der von Eindringlingen Bedrohten gesehen werden kann. Von den internationalen Geld- und Goldhamsterern verschuldeter V�lkermord liegt auch dann vor, wenn Teile eines Volkes aus ihrer Heimat verbracht werden und in einem fremden Land angesiedelt werden. Als typisches Beispiel daf�r dient die Versklavung und Verschickung von Angeh�rigen afrikanischer V�lker nach Amerika. Dieser Vorgang wurde planm��ig zum Zwecke der Gewinnanh�ufung �berwiegend von Angeh�rigen einer einzigen ethnischen Gruppe, die dem Gericht zweifellos bekannt ist, durchgef�hrt.
Unstrittig ist auch die Austreibung und Ausmordung der Deutschen ab 1918 V�lkermord. Angesichts dieses singul�ren Verbrechens l�dt daher jeder, der Gewalttaten gegen Deutsche leugnet, relativiert oder verharmlost, uns�hnbare Schuld auf sich. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat dieses Verbrechen begangen, auf der anderen Seite setzt sich die Staatsanwaltschaft Salzburg f�r den V�lkermord am Deutschen Volk ein.
Zur Unterst�tzung dieses V�lkermordprogramms am Deutschen Volk versucht die Staatsanwaltschaft Salzburg, mich zu kriminalisieren. Zu diesen Zwecke hat sie das als �Anklageschrift� bezeichnete Pamphlet verfa�t und durch wahrheitswidrige Darstellung von Tatsachen sowie durch die Propagierung unhaltbarer, geistig verwirrter Thesen und durch Umkehrung der �Wiederbet�tigung� ein L�gengeb�ude aufgerichtet, mit dem sie versuchen will, parteipolitisch ausgew�hlte und wissenschaftlich unzureichend ausgebildete Geschworene mit der Verantwortung eines verbrecherischen politischen Fehlurteils zu belasten. Mit der nicht verj�hrbaren Verantwortung wollen die antifaschistischen Sektierer in der Salzburger Justiz Verbrechen im Sinne des antifaschistischen V�lkermordes am Deutschen Volke begehen, ohne sich dazu bekennen zu m�ssen. Die sogenannte �Anklageschrift� beweist den b�sartigen Vorsatz der Staatsanwaltschaft Salzburg, die Geschworenen zu t�uschen.
Um diese Vorg�nge n�her zu beleuchten, ist es wichtig, eine kurze Charakterisierung der Justiz vorzunehmen. Grunds�tzlich sind alle Richter in �sterreich laut einer Aussage der derzeitigen Pr�sidentin der �sterreichischen Richtervereinigung, Barbara Helige, schon allein im Hinblick auf ihre Vorr�ckungen abh�ngig. Weiter sind Justizangeh�rige wiederholt in parteipolitischem Interesse sowie im antifaschistischen Sinne t�tig geworden � beispielsweise im Dienste der Agrarmarkt Austria, im Zuge der Bauernverfolgung sowie im Interesse der wirtschaftlichen Vernichtung der Bauern gegen die Notwehrgemeinschaft der Bauern und gegen die Landwirtschaftliche Informationsgemeinschaft. Damit haben sie ihr Scherflein zur Bauernvernichtung beigetragen. In Wahrnehmung der Interessen des antifaschistisch-kommunistischen �Dokumentationsarchivs des �sterreichischen Widerstandes� (D�W) wurde unter falschem Vorwand die Abonnentenkartei der freiheitlichen Zeitschrift �Aula� requiriert. Informationen aus dem Innenministerium zufolge sollen diese Adressen dann in weiterer Folge zum D�W und zu einigen �befreundeten Diensten� (CIA, Mossad) gelangt sein. Die �sterreichische Justiz ist im Auftrag ausl�ndischer Beh�rden auf dem Weg �ber die kommunistischen Kl�ngel im Michaelek-Justizministerium gegen �sterreichische Staatsb�rger t�tig geworden und hat diese der Gefahr beh�rdlicher Verfolgung ausgesetzt.
Die Schnittstelle f�r das Funktionieren der politischen Justiz in �sterreich ist in der massiven hintergr�ndigen Verbindung zwischen D�W und SP� zu finden. Nach au�en hin gestaltet sich diese Zusammenarbeit an einem Beispiel folgenderma�en: Das �Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstandes� steuert der Anti-Wehrmachts-F�lschungsausstellung des bundesdeutschen Bolschewiken und Straft�ters Hannes Heer Hetzobjekte bei, SP�-Politiker (zum Teil sogar gleichzeitig D�W-Mitglieder) �bernehmen reihenweise den �Ehrenschutz� �ber die F�lschungsausstellung und finanzieren diese gegen den Willen der anst�ndigen Mehrheit der �sterreicher (siehe z. B. Meinungsumfragen in K�rnten) mit Steuergeld. Aus den �Mitteilungen� des D�W geht hervor, da� regelm��ige koordinierende Gespr�che mit hochrangigen Justizfunktion�ren stattfinden. Das D�W r�hmt sich direkter Einflu�nahme auf die Justiz � wie z. B. der Wiederaufnahme bereits eingestellter Verfahren, aber auch der Niederschlagung von Verfahren und der Verurteilung von Menschen in politischen Schauprozessen � und wird im Sinne der zugrundeliegenden langfristigen V�lkermordstrategie der Antifaschisten in die Richter- und Historikerausbildung eingebunden. V�lkermordstrategen aus dem Dunstkreis des D�W wurden auf antidemokratische Weise in die Beratungen des Justizausschusses des Nationalrats �ber die 1992 erfolgte Novellierung des NS-Verbotsgesetzes eingebunden. Dort sorgten diese Personen daf�r, da� ihre politische Hetz- und W�hlarbeit im Sinne des V�lkermordes in politischen Schauprozessen eine Effizienzsteigerung erf�hrt. Auskunft �ber die Gesinnung, f�r die sich antifaschistische Justizsektierer einspannen lassen, gibt uns das OLG Wien in der Entscheidung 18 Bs 384/97 vom 4. 5. 1998. Darin hei�t es, da� in Hinblick auf das D�W die Aussagen �das D�W schafft dabei ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors�, �Die zur Bildung der antifaschistischen Volksfront notwendige Ausweitung des Widerstandsbegriffs �konnte wiederum nur im Wege gewaltiger Geschichtsf�lschungen und Verdrehungen erfolgen�.�, ��bei uns darf es (das D�W) als eine Art Privatstasi� sich offizi�sen Charakter anma�en und au�erdem f�r seine marxistische W�hlarbeit Millionensubventionen aus staatlichen Quellen einstreifen�, �(Unter Neugebauer wurde) . . . besonders in j�ngster Zeit die gesinnungsterroristische Kampagne gegen das angebliche �Umfeld� des Rechtsextremismus wiederbelebt� und so weiter �straflose Werturteile in Bezug auf eine tats�chlich vorhandene und beweisbare Situation seien�. Laut Beschlu� 1 A 511/95.PVL des Oberverwaltungsgerichts M�nster/Westfalen vom 9. Oktober 1996 hat das D�W gef�lschte Unterlagen in Sch�digungsabsicht vorgelegt. Diese Unterlagen f�hrten zur K�ndigung eines Wissenschaftlers von der Heinrich-Heine-Universit�t D�sseldorf. F�r D�W-Mitglied Peter Turrini sind �die H�lfte aller �sterreicher Nazis�, Ex-Kommunist und D�W-Mitglied Helmut Zilk will diese �Nazis� allesamt �ausrotten� lassen (�sterreichisches Fernsehen, �Jahresr�ckblick�, 29. 12. 1995).
Die antifaschistische Justiz verfolgt Straftatbest�nde, wie sie z. B. mit der Anti-Wehrmachts-Ausstellung gesetzt wurden, nicht, ignoriert pflichtwidrig diesbez�gliche Strafanzeigen und erm�glicht damit das Verbrechen des V�lkermordes (Zuf�gen schwerer seelischer Sch�den in Vernichtungsabsicht nach � 321 StGB). Dadurch, da� die Justiz Terrorangriffe auf kindliche Seelen � wie im Fall der Anti-Wehrmachts-Hetzausstellung � deckt, macht sie sich der fortgesetzten Kindersch�ndung schuldig. Skrupellose sozialistisch-antifaschistische Lehrer haben die Jugend durch die Verbrecher-Ausstellung getrieben und erfahren die Deckung durch antifaschistische Landesschulr�te und gewissenlose antifaschistische Richter.
Die SP� hat jahrzehntelang (in den letzten Jahren mit Unterst�tzung naiver b�rgerlicher Kr�fte) eine Umverteilungspolitik von unten nach oben betrieben. Damit hat sie es erreicht, da� laut Medienberichten rund eine Million �sterreicher an oder unter der Armutsgrenze leben m�ssen. Demgegen�ber hat sie sich eine Kaste sozial schmarotzender Nichtstuer geschaffen, die � ohne arbeiten zu m�ssen � �ber genug Geld verf�gt, um jeden Tag als Sturmabteilung der SP� zum Sturz der neuen Regierung antreten zu k�nnen. Mit ihrer radikal-kapitalistischen Verschuldungspolitik hat die SP� der neuen Regierung einen nicht mehr zu bew�ltigenden Schuldenberg hinterlassen. Wie der neue Finanzminister Grasser mitteilte, betr�gt das hinterlassene Budgetdefizit 109 Milliarden Schilling, die Zinsen f�r die hinterlassene Erbschuld machen �ber 100 Milliarden Schilling aus. Mit ihrer skrupellosen Verschuldungspolitik haben die Verantwortlichen der SP� nicht nur dem internationalen Kapital und dem parteinahen Bankensektor in �sterreich unberechtigterweise zu Geld verholfen, sondern auch eine Clique schmarotzender Antifaschisten herangezogen, aus der sie nun ihr berufsm��iges Umst�rzlertum gegen den Staat rekrutieren. (Zudem ist wirtschaftshistorisch bewiesen, da� der Staat die W�hrungshoheit an sich nehmen und mit Erfolg zinsenloses Geld in Umlauf bringen kann � z. B. Brakteaten im Mittelalter, W�rgl 1932 bis 1933.) Tatsache ist, da� �sterreich bei Nichterf�llung der EU-Finanzkriterien noch weitergehend seiner Souver�nit�t beraubt wird, indem ihm Strafauflagen erteilt und in weiterer Folge ein Kuratel aufgezwungen werden kann. Letztlich f�hrt die Verschuldung an das internationale Finanzkapital zu Verh�ltnissen, wie sie in der Dritten Welt herrschen: Der Internationale W�hrungsfonds bestimmt �ber die jeweilige Regierung hinweg L�hne, soziale Bedingungen, schreibt den Ausverkauf der nationalen Ressourcen an das internationale Kapital vor, reguliert Import- und Exportpreise usw. Dies beweist, da� die SP� die Souver�nit�t und Eigenstaatlichkeit �sterreichs � auch �ber den manipulierten EU-Beitritt hinaus � in Frage gestellt hat. Da� man diese Methode nicht auf die Dummheit sozialistischer Funktion�re schieben kann, beweist das Beispiel Dr. Hannes Androsch: Er hat nachweislich bei einer unnotwendigen Anleihe der Republik �sterreich, die �ber das Londoner Bankhaus S. Warburg (gegenw�rtig zur �Deutschen Bank� geh�rend) ausgegeben wurde, ungerechtfertigte Provisionen in gewaltiger H�he kassiert. Ein von der Staatsanwaltschaft Wien gegen ihn wegen Betrugs eingeleitetes Strafverfahren mu�te auf politische Weisung hin eingestellt werden. Das ist die Realit�t jenseits der Weisheit von Lehrb�chern der Volkswirtschaft (wie z. B. Samuelson, �Economics� etc.). Will die Staatsanwaltschaft Salzburg immer noch in Abrede stellen, da� das �Volk mit seiner Arbeitsleistung die Machtkonzentration des Geld raffenden internationalen Gro�spekulantentums unterhalten� mu�? (Seite 94 der Anklageschrift von MARINGGELE gegen G�nther Reinthaler vom 18. 7.� 2000, 8 St 44/97z.)
Die Staatsanwaltschaft Salzburg soll im Zusammenhang mit ihrer Bef�rwortung einer lebensfeindlichen multikulturellen Ideologie darlegen, wann sie sich das letzte Mal mit Artikel 1 B-VG (��sterreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.�) besch�ftigt hat. In der Bundesverfassung kommt die multikulturelle Gesellschaft nicht vor.
Tatsache ist: Wenn die wirtschaftliche und soziale Zerst�rung unseres Heimatlandes (eine Million �sterreicher leben schon unter der Armutsgrenze und es werden t�glich mehr) gerade von den internationalen Kapitalisten und Bankensozialisten wie Vranitzky und Klima verschuldet und vorangetrieben wird, h�rt man � hervorgerufen durch diese Politik � an immer mehr Stammtischen nostalgische Betrachtungen �ber die Vergangenheit. Die zu meinem tiefen Bedauern st�rker um sich greifende Stimmung der Relativierung, des Vergleichens und der Aufrechnung sozialer Errungenschaften ist ein �Verdienst� der sozialistischen Umverteilungspolitik von unten nach oben, wie diese in den letzten Jahrzehnten durchgef�hrt wurde. Es ist den internationalen Sozialisten zusammen mit den internationalen Kapitalisten der schwerwiegende Vorwurf zu machen, da� sie mehr als f�nfzig Jahre Friedenszeit nicht genutzt haben, um allen Menschen Wohlstand und Zufriedenheit zu schenken und damit die Idee und das Lebensgef�hl der nationalsozialistischen �ra restlos zu �berwinden. So ist es die Schuld der Sozialisten, da� sie bei den heutigen M�glichkeiten der Produktivit�t nicht die Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden reduziert und gleichzeitig die Kaufkraft kr�ftig erh�ht haben. Durch ihre Weigerung, diesen positiven Weg zu beschreiten, indem sie stattdessen mit ihrer Finanzpolitik dem internationalen Kapital dienten und die Verarmung der �sterreicher f�rderten, belebten sie nostalgische Gef�hle und bet�tigten sich � wie ja gen�gend Sozialstudien beweisen � als Wegbereiter der Wahlerfolge des J�rg Haider, ja sogar: rechtsextremer, aber auch neonationalsozialistischer linker Str�mungen. Als rechtstreuer �sterreichischer Staatsb�rger lehne ich es ab, wenn versucht wird, politische Schuld der Vergangenheit nun mit Gewaltma�nahmen zum Sturz der Regierung zu kompensieren. Im Gegensatz zu solchen Methoden w�nsche ich mir eine Vergangenheitsbew�ltigung durch Gegenwartsbew�ltigung. Im Artikel �Wohlstand f�r jeden!�, �PNO-Nachrichten�, Nickelsdorf, Nr. 3-4/1998, ist ausf�hrlich beschrieben, da� im kapitalistischen Wirtschaftssystem einer Familie nur 16,7 Prozent des Nettoeinkommens als wirkliche Kaufkraft zur Verf�gung steht. Einen erheblichen Teil des Nettoeinkommens eignen sich die Zinseszins-Raubkapitalisten an. Da ja bekannt ist, da� im Zuge des Regierungswechsels nicht nur in den Bundesministerien f�r Inneres und Justiz, sondern auch im Bundesministerium f�r Finanzen Akten vernichtet und Sabotage ge�bt wurde, kann man nur hoffen, da� die gegenst�ndlichen Aktivit�ten der Salzburger Staatsanwaltschaft nicht in einem Zusammenhang damit zu sehen sind.
Bis jetzt hat die �sterreichische Justiz den gesamten Bereich der kriminellen V�lkerverschuldungspolitik � an der einzelne Personen und Gruppen mit Bereicherungsvorsatz durch T�uschung gewerbsm��ig profitiert haben � gedeckt. Damit hat sie einen gigantischen betr�gerischen Raubzug zu Lasten des Volksverm�gens erm�glicht. Denn Tatsache ist, da� ein Staat zur Durchf�hrung seiner Aufgaben nicht der Kreditaufnahme bedarf, sondern die f�r das Funktionieren des Wirtschaftskreislaufs erforderliche Geldmenge aus eigener Hoheit drucken und � sogar zinsenfrei � in Umlauf bringen kann. Eine nationalstaatliche Geldwirtschaft bildet einen Grundpfeiler der� Souver�nit�t und Unabh�ngigkeit eines Staatswesens. Ein Abgehen von diesem Grundsatz untergr�bt die Unabh�ngigkeit �sterreichs.
Schier unglaublich ist der ungeheuerliche Versuch der uniformierten Sektenangeh�rigen, ganze Wissenschaftszweige und komplexe Forschungsrichtungen mit dem Bannfluch der nationalsozialistischen Wiederbet�tigung zu belegen, blo� weil diese Forschungsgebiete teilweise Ergebnisse hervorgebracht haben, die die auf den Kopf gestellte antifaschistische Weltsicht obsolet machen.
In stumpfer Wiederholung kaut die �Anklageschrift� bereits widerlegten Unsinn aus dem Kopf des Verfassers wieder, so da� ich mir ernsthaft die Frage stelle, ob dieses Schriftst�ck angesichts der zahlreichen M�ngel und seiner Verworrenheit n�chtern zustandegekommen sein kann. Mit dummer, widerlicher Hetze wird versucht, den antifaschistischen V�lkermordgedanken, der dem Autor un�bersehbar ein dringendes Bed�rfnis ist, einseitig vorteilhaft darzustellen und zu verherrlichen. Um von dieser Verbrechermethode abzulenken, beschimpft und kriminalisiert mich der Urheber dieses Machwerks st�ndig in unfl�tigster Weise.
Da� es sich um ein linksradikales Komplott handelt, ist nun wirklich nicht mehr zu leugnen. Der Vorwurf, meine� �leugnende Verantwortung aufrecht� zu halten (S. 109), ist geradezu peinlich. Was sollte ich denn nach Ansicht des Verfassers der �Anklageschrift� gestehen, wo doch unbestreitbar ist, da� er zur Clique der V�lkerm�rder geh�rt?
Tatsache ist, da� ich immer bem�ht war, gesetzeskonform zu handeln. Um zu erkennen, da� die Vorw�rfe in der gegenst�ndlichen sogenannten �Anklageschrift� unsinnig sind, bedarf es nicht einmal der Anwendung des von mir autodidaktisch erworbenen juristischen Wissens: dazu gen�gt eigentlich schon der gesunde Hausverstand, wie er jeder Stallmagd in fr�heren Zeiten zu eigen war. Eine Gesamtanalyse des von seinem Urheber als �Anklageschrift� bezeichneten Geschreibsels best�tigt die Erkenntnisse, die der Nobelpreistr�ger Konrad Lorenz �ber die negativen Folgen der Domestikation gewonnen hatte, aufs Erschreckendste. Es handelt sich hier unzweifelhaft um die Folgen ununterbrochener, zu lange durchgef�hrter einseitiger geistiger Besch�ftigung. Der geistige Aufenthalt in einem Meer von Antifaschisten vergossenen Blutes f�hrt zur Abkoppelung vom Strom des Lebens und des Lichtes. So ein armer Mensch ist nicht mehr er selbst, sondern nur mehr ein Zombie der antifaschistischen Mordwelt. Wollen solche Minusmenschen, mit ihrer einschl�gigen Gesinnung, mit einseitig aus meiner wissenschaftlichen Bibliothek gestohlenen Publikationen den Geschworenen ein einseitiges Bild von mir vermitteln? Ein solches wird sich durch Beibringen meiner gesamten Bibliothek leicht entkr�ften lassen. In freudiger Erwartung harre ich der Er�rterung meines dem antifaschistischen Todestrieb und V�lkermord entgegenstehenden �Gedankengutes�.
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II. Zur �Begr�ndung�
Da es sich bei der �Anklageschrift� um vollendeten Schwachsinn unter dem Gesichtspunkt minimaler Bildungsanforderungen handelt, ist die Auseinandersetzung damit verst�ndlicherweise sehr qu�lend. Ich sehe daher meine bisherigen sachlichen, wenngleich unvollst�ndigen Ausf�hrungen als f�r heute hinreichend an. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, da� MARINGGELE wahrlich ein gelungenes Produkt der D�W-Richterausbildung ist. (Siehe Beilagen: �Was ist das D�W�; �Wer ist Hon.-Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer?�.) Das verwundert jedoch nicht: Schlie�lich hortet das �Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstandes� (D�W) in der Wipplinger 8, 1010 Wien, Unmengen an NS-Propagandamaterial, das es im Zusammenwirken mit Medien und dem Unterrichtsministerium dazu verwendet, Straft�ter zu erzeugen. So werden beispielsweise in D�W-Publikationen werden mi�br�uchlich mit �einschl�gigen Parolen� versehene Hakenkreuze abgebildet, die Adressen von ausl�ndischen Neonazi-Organisationen beworben und CD-ROMs mit Straftaten provozierendem Inhalt angeboten. (Bitte �Handbuch des �sterreichischen Rechtsextremismus� genau lesen!)
Auf Seite 106 behauptet MARINGGELE, ich h�tte am 1. 3. 1997 in M�nchen an der �Anti-Wehrmachtsdemonstration� teilgenommen. Ja, ja: So ist er, der MARINGGELE! Den Blutzeugen unseres Volkes feindselig gegen�berzustehen � minderwertiger geht�s wirklich nicht mehr! Es ist unanst�ndig, an einer �Anti-Wehrmachtsdemonstration� teilzunehmen. Tats�chlich habe ich � im Gegensatz zu Angeh�rigen der �sterreichischen Justiz � meine Pflicht erf�llt, indem ich an der Demonstration gegen die verbrecherische Anti-Wehrmachtsausstellung teilgenommen habe. Dies bin ich meinem Gro�vater und �berhaupt meinem Volke schuldig.
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III. Zum NSDAP-Verbotsgesetz:
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Stalinistisch-antifaschistische Gesetzgebung:
�Das antifa-Handbuch�, das wissenschaftliche Standardwerk �ber den Antifaschismus in �sterreich, gibt in der 1. Auflage 1997 Auskunft (S. 6 bis 9):
Das NSDAP-Verbotsgesetz wurde �der antifaschistischen sowjetkommunistischen 'Rechtsordnung' nachgebildet. (Vgl. Art. 58 des sowjetischen Strafkodex von 1927 in der Fassung von 1934; siehe auch: Roy Medvedev, 'Let History Judge. The Origins and Consequences of Stalinism', Oxford 1989.) Dieses von den alliierten Besatzungsm�chten aufgezwungene, verfassungswidrig in der sowjetisch besetzten Zone zustandegekommene und bis heute verfassungswidrige Gesetz wird zur Verfolgung und existentiellen Vernichtung von Menschen eingesetzt, die f�r das �berleben ihres Volkes eintreten.
'Berichterstatter Dr. Gorbach [Anm.: 6 Jahre im KL Dachau interniert, �VP-Bundeskanzler von 1961�1964, ��sterreich bleibt ein freier, aber auch ein deutscher Staat.�]: Hohes Haus! Es ist seit Jahren die Auffassung aller Parteien dieses Hauses, da� sieben Jahre nach Kriegsende die Ausnahmegesetze abzubauen beziehungsweise schlie�lich zur G�nze zu beseitigen w�ren. Dies umsomehr, als die Alliierten im Jahre 1946, als das Verbotsgesetz zur Beratung stand, durch mehr als sechzig Auflagen eine von den Parteien nicht gewollte Versch�rfung der Behandlung der NS-Materie herbeigef�hrt haben. Nur so kam es zu der bekannten Fassung des Verbotsgesetzes vom Feber 1947, das mit Recht in vielen Belangen als ein Unrechtsgesetz bezeichnet wurde und begreiflicherweise heute noch so bezeichnet wird...' (97. Sitzung des Nationalrates der Republik �sterreich, VI. GP., 18. Juli 1952, S. 3869.)
Nationalrat Migsch, SP�, laut 'Wiener Zeitung', 19.7.1952: 'Das NS-Gesetz, das niemand hier im Haus gewollt hat, ist uns von den Alliierten aufgezwungen worden.' Nationalrat Alfred Maleta, �VP, laut 'Wiener Zeitung', 3.3.1957: 'Das im Jahre 1947 verabschiedete NS-Gesetz ist dem Buchstaben nach �sterreichisches Recht, doch es ist ein Gesetzeswerk gewesen, dem deutlich der Stempel der damaligen vierfachen Besetzung �sterreichs, der fremden Kontrolle und Bevormundung unserer Gesetzgebung aufgedr�ckt war.' (Zit. nach: Dieter Stiefel, 'Entnazifizierung in �sterreich', Europaverlag, Wien 1981, S. 113.)
Die Behauptung, das NS-Verbotsgesetz w�re unter dem unmittelbaren Eindruck furchtbarer NS-Verbrechen zustandegekommen, ist unwahr, auch wenn sie noch so oft wiederholt wird. (Z. B. j�ngst in: �profil�, 13.1.1997, S. 44: �Das Entsetzen stand Pate f�r die enorm hohen Strafdrohungen bei jeder Art der Wiederbet�tigung.�) Hingegen hei�t es in �Rechtsextremismus in �sterreich nach 1945�, Wien 1979, herausgegeben vom �Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstandes� (D�W), auf Seite 393:
�Von der amerikanischen Besatzungsmacht in den Jahren 1946 bis 1948 durchgef�hrte Meinungsumfragen zeigen, da� die Vergangenheit noch lange nicht bew�ltigt war. Damals gaben nur durchschnittlich 42 % der Wiener an, da� der Nationalsozialismus eine schlechte Idee gewesen sei.�
Univ.-Prof. Dr. Gschnitzer, sp�ter �VP-Staatssekret�r, sprach am 13.2.1948 als Rektor der Universit�t Innsbruck im Vortragssaal der dortigen Handelskammer:
'... Von aller Ungerechtigkeit, Unmenschlichkeit, Unklugheit abgesehen, ist das NS-Gesetz als Selbstmord des B�rgertums entlarvt... und das NS-Gesetz ist ein Sklavereigesetz. Darum gebe ich die Parole: keine Reform. Abschaffung des NS-Gesetzes! Zur�ck zum Grundsatz: gleiches Recht f�r alle als unerl��liche Grundlage eines freien, demokratischen Rechtsstaates.' ('Tiroler Tageszeitung', Innsbruck, 14.2.1948.)
�sterreich ist das einzige Land der Erde, in dem ein stalinistisches Gesetz erst vor wenigen Jahren erweitert und versch�rft wurde. Dies geschah aufgrund der Vorarbeit antifaschistischer Organisationen sowie der Israelitischen Kultusgemeinde und unter Mitwirkung von au�erparlamentarischen Linksradikalen im Justizausschu� des Nationalrats. (Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstandes, 'T�tigkeitsbericht 1991', in: 'Jahrbuch 1992'; Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstandes/Israelitische Kultusgemeinde Wien/Gesellschaft f�r politische Aufkl�rung (Hrsg.): 'Justiz und nationalsozialistische Wiederbet�tigung. Protokoll der gleichnamigen Tagung' (15.5.1990), Wien; Bericht des Justizausschusses vom 5. Februar 1992; Stenografisches Protokoll der 59. Sitzung des Nationalrates vom 26. Februar 1992.)
'Stalin sprach: 'Wir werden jeden Feind vernichten, selbst wenn er ein alter Bolschewik ist, wir werden sein ganzes Geschlecht und seine Familie ausrotten. Wir werden jeden erbarmungslos vernichten, der durch seine Handlungen und Ideen, ja sogar durch Ideen die Einheit des sozialistischen Staates angreift.'' ('Der Spiegel', 5.7.1993, S. 73, in der Buchbesprechung �ber: Hermann Weber, Dietrich Staritz (Hrsg.), 'Kommunisten verfolgen Kommunisten', Akademie Verlag, Berlin.)
[...]
Em. o. Univ.-Prof. Dr. Hans R. Klecatsky, Justizminister von 1966 bis 1970 (�VP), urteilt �ber das NS-Verbotsgesetz so:
'Was mich so ma�los emp�rt, ist, da� man politische Gespenster erzeugt. Und die werden verfolgt, und hinter diesem Paravent, den man hier aufstellt, werden die Probleme, die wirklich unser Volk betreffen, ungel�st gelassen... Dieses Gesetz widerspricht auch der Menschenrechtskonvention, nur wird das niemand aufgreifen, f�rchte ich. Man m��te, um ein ordnungsgem��es Strafrecht zu schaffen, das auch dem ber�hmten Grundsatz 'nullum crimen sine lege' entspricht, das, was man treffen will, die Tathandlung, richtig umschreiben. Nicht so, wie jetzt, da� ein nebuloser Tatbestand mit allem m�glichen ausgef�llt wird!' (Gespr�ch mit Prof. Klecatsky in: 'Fakten', Postfach 34, 2100 Korneuburg, Nr. 38/1995, S. 1.)
Verbotsgesetz ein Sklavereigesetz:
Die Behauptung, da� dieses Gesetz den Bestand der Republik �sterreich bewahren soll, ist falsch. Um diesen Zweck zu erreichen, gibt es im �sterreichischen Strafrecht die Bestimmungen gegen den Hochverrat (� 242 StGB: Abtrennung von Gebieten oder �nderung der Verfassung durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt, Strafrahmen zehn bis zwanzig Jahre) und gegen staatsfeindliche Verbindungen (� 246 StGB: Gr�ndung - sechs Monate bis f�nf Jahre, nicht f�hrende Beteiligung oder Unterst�tzung - bis ein Jahr). Diese Bestimmungen werden jedoch nicht angewendet, weil sie Handeln auf �gesetzwidrige Weise� (� 246 StGB) zur Voraussetzung haben und daher nicht zum politisch gew�nschten Erfolg f�hren. Auch der Vorwurf des � 278 (Bandenbildung) und � 279 StGB (bewaffnete Verbindung: bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) ist von vornherein zum Scheitern verurteilt oder gelangt erst gar nicht zur Anwendung.
[...]
F�r politisch gew�nschte Verurteilungen bietet freilich das Verbotsgesetz einen ungleich gr��eren Spielraum. Da das Verbotsgesetz das Tatbild mangelhaft oder gar nicht definiert, �bernehmen die politisch besetzten Gerichtsh�fe kurzerhand die Aufgabe des Gesetzgebers und verfolgen Menschen alleine aufgrund ihrer politischen Gesinnung. Univ.-Prof. Dr. Theodor Rittler, 'Lehrbuch des �sterreichischen Strafrechtes', 2. Auflage, zweiter Band, Besonderer Teil, Seite 355:
'Ein Strafgesetz von gr��ter Unbestimmtheit und uferloser Weite, man kann sagen: ohne Tatbild. Alle rechtsstaatlichen Garantien fehlen. Dazu die drakonische H�rte der Strafdrohung. Soll auch der darunter gezogen werden, der ein Winterhilfswerk organisiert oder in seinem Fabriksunternehmen eine Einrichtung nach dem Muster 'Kraft durch Freude' schafft?'
Univ.-Prof. Dr. Winfried Platzgummer, Universit�t Wien, in: '�sterreichische Juristen-Zeitung', Nr. 22/1994:
'Das ist nun freilich angesichts der hohen Strafdrohung ein Tatbild von gr��ter Unbestimmtheit und uferloser Weite, und Rittler hatte sicher recht, wenn er das Fehlen aller rechtsstaatlichen Garantien beklagte.'�
Ausnahmegesetzgebung:
Sektionschef Dr. Roland Miklau erkl�rte auf einer Tagung zum Zwecke der politischen Verfolgung von Menschen am 15. 5. 1990 im Alten Rathaus, Wien: �Ich sage das nur, um deutlich zu machen, da� es hier um einen Bereich geht, der sozusagen eine Art Ausnahmegesetzgebung ist, wie auch das N�rnberger Milit�rtribunal v�lkerrechtlich eine Ausnahmeerscheinung war...� Nachdem ihn die D�W-Antifaschisten deswegen angreifen, rechtfertigt er sich: �... Ich habe nur zu erkl�ren versucht, ohne das in irgendeiner Weise zu bewerten, da� es sich bei Gesetzen, die politische Delikte strafrechtlich erfassen, zumal Meinungs�u�erungsdelikte, in einem Rechtsstaat liberaler Pr�gung immer um Ausnahmegesetze handelt...� (�Justiz und nationalsozialistische Wiederbet�tigung. Protokoll der gleichnamigen Tagung am 15. Mai 1990 in Wien�, als Brosch�re herausgegeben von D�W, der Israelitischen Kultusgemeinde Wien und der Gesellschaft f�r politische Aufkl�rung; siehe auch: �Das antifa-Handbuch�, 1. Auflage 1997, S. 148.)
Das Verbotsgesetz gegen die NSDAP sollte urspr�nglich �Vergeltungsgesetz� hei�en. Aus den Beratungen des Kabinettsrates geht hervor, da� dieses Rachegesetz nicht f�r ewige Zeiten bestimmt war. Heute wird damit jedoch illegale Generationenhaftung betrieben. (�Protokolle des Kabinettsrates 29. April 1945 bis 10. Juli 1945 Band1�, Hrsg. v. d. �sterreichischen Gesellschaft f�r historische Quellenstudien.)
Offen geben die Exponenten der antifaschistischen Verbrecherideologie zu, da� es ihnen gelungen ist, die Justiz vor den Karren ihrer bewu�t verkehrten Begriffswelt zu spannen. 1979 sprach Univ.-Doz. Dr. Willibald Ingo Holzer noch von der Forderung, �Begriff und Theorie des Rechtsextremismus so zu formulieren, da� hieraus auch eine Praxeologie zu seiner Beseitigung abgeleitet werden kann.� (Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstands, �Rechtsextremismus in �sterreich nach 1945�, �sterreichischer Bundesverlag, Wien 1979, S. 13.) 1993 erkl�rte das �Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstands� (D�W) mit triumphierendem Unterton in der Einleitung (S. 8) zu dem von ihm herausgegebenen �Handbuch des �sterreichischen Rechtsextremismus�, da� �die dem Werk zugrunde liegende Begriffsbestimmung� von �Rechtsextremismus� durch Univ.-Doz. Dr. Willibald Holzer �in der �sterreichischen Forschung und Publizistik, z. T. auch in der Rechtsprechung Anklang gefunden und sich in der Praxis bew�hrt hat�. Dies haben die Antifaschisten mittels kommunistischer Volksfront-Taktik � d. h. dem �B�ndnis mit nichtproletarischen Gruppen� (VII. Weltkongre� der Komintern 1935), also auch B�rgerlichen und Konservativen � erreicht, obwohl der Marxist Holzer (S. 27) seine linksradikale Weltsicht (vgl. seine �Erkl�rung� von �links� und �rechts� auf S. 21) mit folgendem Agitprop-Geschwafel v�llig entlarvt: �Vor dem Hintergrund insonderheit ideengeschichtlicher Entwicklungslinien und sozio�konomischer Funktionsspezifika erscheint Rechtsextremismus als extreme Spielart des Konservativen.� (Ebenda, S. 16.) Schon in jungen Jahren hatte er seine Liebe zu kommunistischen Meuchelm�rdern entdeckt, insbesondere aber hat ihn �die Figur des Partisanen fasziniert�, wie er auf Seite 2 seiner im D�W entstandenen Dissertation aus dem Jahre 1972 schreibt.
Vornationalsozialistische und nachnationalsozialistische �Wiederbet�tigung�:
Am 22. 12. 1995 wies Min.-Rat Dr. Gerhard Litzka (Abt. II/2 Bundesministerium f�r Justiz) in einem Antwortschreiben darauf hin, da� ein Verbrechen nach dem Verbotsgesetz auch dann vorliegen k�nne, wenn eine Brosch�re aus der Zeit vor dem Nationalsozialismus nachgedruckt wird. Das hei�t: es ist auch m�glich, sich �vornationalsozialistisch wiederzubet�tigen�. (Der diesbez�gliche Schriftwechsel ist in der Strafanzeige vom 28. 4. 2000, SV Ju/Ma 2/98-42, von Robert D�rr gegen Dr. Litzka wegen T�uschung � � 108 StGB � und � 3 g NSDAP-Verbotsgesetz dokumentiert.) Dies bedeutet, da� alle Angestellten, Arbeiter, Beamten, Bauern und Selbst�ndigen auch dann verfolgt werden k�nnen, wenn sie vor 20 oder 50 Jahren gegen Ausbeutung, zu geringen Lohn oder f�r den Schutz ihrer nationalen Arbeitspl�tze eingetreten sind.
� 3 Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl. Nr. 13, �ber das Verbot der NSDAP lautet: �Es ist jedermann untersagt, sich, sei es auch au�erhalb dieser Organisation, f�r die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu bet�tigen.� Nur in diesem historischen Zusammenhang sind alle Bestimmungen dieses Verbotsgesetzes zu sehen. Kriminelle antifaschistische Deppen in der Justiz erkl�ren alles f�r �nationalsozialistisch�, was zwar mit diesem Gesetz gar nichts zu tun hat, aber ihren Machtinteressen zuwiderl�uft. Selbst der Leiter der Straflegislativsektion im Bundesministerium f�r Justiz, Dr. Roland Miklau, erkannte: �Kann man eigentlich 45 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus bei heute in Betracht kommenden T�tern, die in aller Regel den Nationalsozialismus selbst nicht erlebt haben, wirklich so einfach mit den Mitteln der Strafjustiz beurteilen, was eine 'Bet�tigung im nationalsozialistischen Sinne' ist?� (�Justiz und nationalsozialistische Wiederbet�tigung. Protokoll der gleichnamigen Tagung am 15. Mai 1990 in Wien�, als Brosch�re herausgegeben von D�W, der Israelitischen Kultusgemeinde Wien und der Gesellschaft f�r politische Aufkl�rung; siehe auch: �Das antifa-Handbuch�, 1. Auflage 1997, S. 148.)
Sind alle �sterreicher Verbrecher?
�Basierend auf einer 'Rechtsgrundlage', die eine solche Bezeichnung gar nicht verdient, k�nnen folgende Forderungen auf der Grundlage des NS-Verbotsgesetzes kriminalisiert werden: nach Gleichberechtigung des deutschen Volkes gegen�ber den anderen Nationen; nach Einwanderungsstop; nach gleichen Rechten und Pflichten f�r alle Staatsb�rger; nach Brechung der Zinsknechtschaft; nach Einziehung aller Kriegsgewinne; nach Gewinnbeteiligung in Gro�betrieben; nach gro�z�gigem Ausbau der Altersversorgung; nach Schaffung eines gesunden Mittelstandes; nach Ber�cksichtigung aller kleinen Gewerbetreibenden; nach Verhinderung jeder Spekulation; nach Ausbau des Volksbildungswesens; nach Hebung der Volksgesundheit; nach Schutz der Mutter und des Kindes; nach Verbot der Jugendarbeit; nach k�rperlicher Ert�chtigung; nach allgemeiner Wehrpflicht; nach Freiheit aller religi�sen Bekenntnisse; nach Bildung von St�nde- und Berufskammern. (Siehe auch Anhang: Programm der NSDAP.) In ihrer geistigen Verirrung haben �sterreichische Proporzjuristen verk�ndet, da� auch solche Forderungen oder Handlungen von Gerichten als nationalsozialistisch erkl�rt werden k�nnen, wie sie von der NSDAP weder gefordert noch verwirklicht wurden. (So der Oberste Gerichtshof in EvBl 1987/40.)� (�Das antifa-Handbuch�, G�nzburg, 1. Auflage 1997, S. 12.)
IV. Ich stelle daher die Antr�ge:
a) Das Oberlandesgericht Linz wolle entscheiden, da� der Anklage keine Folge gegeben und das Verfahren sofort eingestellt wird. Alternativ dazu soll die Anklage zur Aufkl�rung des Sachverhalts, insbesondere zur Aufkl�rung der Straftatbest�nde der Verfasser der �Anklageschrift�, zur�ckgewiesen werden. Die sonstigen Antr�ge des MARINGGELE sind zur�ckzuweisen; eine etwaige Hauptverhandlung soll vor dem f�r Jugendstrafsachen zust�ndigen Geschworenengericht beim LG Salzburg stattfinden.
b) Der Anklage steht au�erdem entgegen, da� es an gen�genden Gr�nden fehlt, mich der Tat f�r verd�chtig zu halten (� 213 Abs. 2 Z. 2 StPO), da sie aus reinen Behauptungen v�llig laienhafter Natur auf Fachgebieten wie Geschichte, Biologie, Anthropologie, Philosophie usw. zusammengesetzt ist, so da� ihr keine Autorit�t zugesprochen werden kann. Die Ausf�hrungen der Anklageschrift sind von so relevanter Natur, da� sie nur von Sachverst�ndigen dieser Sachgebiete beurteilt werden k�nnen. Vorsorglich wird hierzu schon jetzt vorgebracht, da� es in �sterreich derzeit keine unvoreingenommenen Sachverst�ndigen auf den Gebieten der Geschichte, Biologie, Anthropologie, Philosophie gibt. Im besonderen befinden sich sogenannte Sachverst�ndige f�r Zeitgeschichte an den Universit�ten allesamt im Dunstkreis des D�W, vertreten fast ausschlie�lich linksextremes Gedankengut und sind daher befangen. Man wird daher nur solche Sachverst�ndige aus dem Ausland beiziehen k�nnen, die dort nicht von linksextremen Gruppen oder �ffentlichen Einrichtungen abh�ngig sind.
c) In der Angelegenheit �Anklageschrift� ist gegen den MARINGGELE ein Strafverfahren einzuleiten wegen: Artikel � 3g NSDAP-Verbotsgesetz, � 115 StGB (Beleidigung), � 242 StGB (Hochverrat), � 283 StGB (Verhetzung), � 297 StGB (Verleumdung), � 302 StGB (Mi�brauch der Amtsgewalt), � 321 StGB (V�lkermord).
d) In der Sache Anti-Wehrmachts-Ausstellung ist gegen den MARINGGELE ein Strafverfahren einzuleiten wegen: � 115 StGB (Beleidigung), � 147 StGB (Schwerer Betrug), � 148 StGB (Gewerbsm��iger Betrug), � 283 StGB (Verhetzung), � 297 StGB (Verleumdung), � 302 StGB (Mi�brauch der Amtsgewalt), � 321 StGB (V�lkermord).
Beilagen:
�PNO-Nachrichten�, Nr. 18/19, Mai 2000. �PNO-Nachrichten�, Nr. 17, J�nner 2000. �Was ist das D�W?� �Wer ist Hon.-Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer?�
�
Was ist das D�W?
�Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstands� (D�W): Wipplinger Stra�e 8, 1010 Wien, Fernruf: 01/53436-01779, Fernbild: -9901771; Wie nahe das linksradikale �Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstandes� verbrecherischen rassistischen V�lkermordpl�nen steht, geht aus dem Umstand hervor, da� im Jahrbuch 1991 des D�W, Seite 137, der antifaschistische Morgenthau-V�lkermordplan� der Alliierten gutgehei�en wurde: �... Morgenthaus Analyse und Aktionsansatz waren historisch richtig.� (Siegfried Beer, Institut f�r Geschichte der Universit�t Graz, und Eduard G. Staudinger, Institut f�r Geschichte, Abteilung Zeitgeschichte, der Universit�t Graz.) Die vollinhaltliche Umsetzung dieses Planes h�tte nach US-Verteidigungsminister Stimson �den Hungertod von drei�ig Millionen Deutschen� mit sich gebracht. Es ist ungeheuerlich: aber mit einer solchen extremistischen Organisation arbeiten Teile der �sterreichischen Justiz Hand in Hand bis hinauf ins Justizministerium zusammen, wo trotz Regierungswechsel noch immer die sozialistisch-antifaschistischen Seilschaften ihr Unwesen treiben. Offen geben die Exponenten der antifaschistischen Verbrecherideologie zu, da� es ihnen gelungen ist, die Justiz vor den Karren ihrer bewu�t verkehrten Begriffswelt zu spannen. 1979 sprach Univ.-Doz. Dr. Willibald Ingo Holzer noch von der Forderung, �Begriff und Theorie des Rechtsextremismus so zu formulieren, da� hieraus auch eine Praxeologie zu seiner Beseitigung abgeleitet werden kann.� (Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstands, �Rechtsextremismus in �sterreich nach 1945�, �sterreichischer Bundesverlag, Wien 1979, S. 13.) 1993 erkl�rte das (D�W) mit triumphierendem Unterton in der Einleitung (S. 8) zu dem von ihm herausgegebenen �Handbuch des �sterreichischen Rechtsextremismus�, da� �die dem Werk zugrunde liegende Begriffsbestimmung� von �Rechtsextremismus� durch Univ.-Doz. Dr. Willibald Holzer �in der �sterreichischen Forschung und Publizistik, z. T. auch in der Rechtsprechung Anklang gefunden und sich in der Praxis bew�hrt hat�. Dies haben die Antifaschisten mittels kommunistischer Volksfront-Taktik � d. h. dem �B�ndnis mit nichtproletarischen Gruppen� (VII. Weltkongre� der Komintern 1935), also auch B�rgerlichen und Konservativen � erreicht, obwohl der Marxist Holzer (S. 27) seine linksradikale Weltsicht (vgl. seine �Erkl�rung� von �links� und �rechts� auf S. 21) mit folgendem Agitprop-Geschwafel v�llig entlarvt: �Vor dem Hintergrund insonderheit ideengeschichtlicher Entwicklungslinien und sozio�konomischer Funktionsspezifika erscheint Rechtsextremismus als extreme Spielart des Konservativen.� (Ebenda, S. 16.) Schon in jungen Jahren hatte er seine Liebe zu kommunistischen Meuchelm�rdern entdeckt, insbesondere aber hat ihn �die Figur des Partisanen fasziniert�, wie er auf Seite 2 seiner im D�W entstandenen Dissertation aus dem Jahre 1972 schreibt. Die in �Das antifa-Handbuch� dokumentierten Zusammenh�nge zwischen D�W und Politik bilden den Hintergrund derartig ungeheuerlicher, staatsfeindlicher Verhaltensweisen: Bezeichnenderweise stellt der �wissenschaftliche� Leiter des D�W, Dr. Neugebauer, die Integrit�t �sterreichs in Frage und bef�rwortet das m�rderische Treiben der Tito-Partisanen, indem er behauptet, �... da� diese slowenischen Partisanen, wie immer ihre politisch-territorialen Vorstellungen ausgesehen haben m�gen, auf der historisch richtigen Seite standen.� (Quelle: D�W-Bibliothek Nr. 14877.) Gem�� seiner ver�chtlichen Gesinnung bewertet Neugebauer, dessen Organisation in die Richterausbildung eingebunden ist und mit Justiz- und Innenministerium st�ndigen Kontakt pflegt, in einer Hauptverhandlung vom 24. 7. 1990 vor dem Straflandesgericht Wien die Inanspruchnahme des Selbstbestimmungsrechtes durch Sudetendeutsche als Rechtsextremismus. In Wahrnehmung der Interessen des antifaschistisch-kommunistischen D�W wurde unter falschem Vorwand die Abonnentenkartei der freiheitlichen Zeitschrift �Aula� requiriert; als Auftraggeber fungierte dabei Dr. Karl Mitterh�fer vom Landesgericht Eisenstadt, Obmann der Landesorganisation Burgenland der �sterreichischen Richtervereinigung, die in engem Kontakt zum D�W steht und deren parteipolitisch besetzter Vorstand politisch nicht genehme Richter ausschlie�en l��t. Informationen aus dem Innenministerium zufolge sollen diese Adressen dann in weiterer Folge zum D�W und zu einigen �befreundeten Diensten� (CIA, Mossad) gelangt sein. V�lkermordstrategen aus dem Dunstkreis des D�W wurden auf antidemokratische Weise in die Beratungen des Justizausschusses des Nationalrats �ber die Novellierung des NS-Verbotsgesetzes eingebunden. Dort sorgten diese Personen daf�r, da� ihre politische Hetz- und W�hlarbeit im Sinne des V�lkermordes in politischen Schauprozessen eine Effizienzsteigerung erf�hrt. Auskunft �ber die Gesinnung, f�r die sich antifaschistische Justizsektierer einspannen lassen, gibt uns das OLG Wien in der Entscheidung 18 Bs 384/97 vom 4. 5. 1998. Darin hei�t es, da� im Hinblick auf das D�W die Aussagen �das D�W schafft dabei ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors�, �Die zur Bildung der antifaschistischen Volksfront notwendige Ausweitung des Widerstandsbegriffs 'konnte wiederum nur im Wege gewaltiger Geschichtsf�lschungen und Verdrehungen erfolgen'.�, �'bei uns darf es (das D�W) als eine Art Privatstasi' sich offizi�sen Charakter anma�en und au�erdem f�r seine marxistische W�hlarbeit Millionensubventionen aus staatlichen Quellen einstreifen�, �(Unter Neugebauer wurde) . . . besonders in j�ngster Zeit die gesinnungsterroristische Kampagne gegen das angebliche 'Umfeld' des Rechtsextremismus wiederbelebt� und so weiter �straflose Werturteile in Bezug auf eine tats�chlich vorhandene und beweisbare Situation seien�. Laut Beschlu� 1 A 511/95.PVL des Oberverwaltungsgerichts M�nster/Westfalen vom 9. Oktober 1996 hat das D�W gef�lschte Unterlagen in Sch�digungsabsicht vorgelegt. Diese Unterlagen f�hrten zur K�ndigung eines Wissenschaftlers von der Heinrich-Heine-Universit�t D�sseldorf. F�r D�W-Mitglied Peter Turrini sind �die H�lfte aller �sterreicher Nazis�, Ex-Kommunist und D�W-Mitglied Helmut Zilk will diese �Nazis� allesamt �ausrotten� lassen (�sterreichisches Fernsehen, �Jahresr�ckblick�, 29. 12. 1995). Sein Freund, D�W-Mitglied Hon.-Prof. Dr. Udo Jesionek, Pr�sident des Jugendgerichtshofs Wien, sagte am 15. 6. 1999 abends im evangelischen Gemeindezentrum von Gols: �Wir haben neue Methoden gegen die Gewalt der �sterreicher entwickelt, an deren Erarbeitung ich wesentlich beteiligt war.� �Die Neonazis m�ssen kastriert werden.� (�PNO-Nachrichten�, Nr. 16, September 1999, 2425 Nickelsdorf, PF 19.)
Der von Helmut Zilk und Udo JESIONEK f�r die Ausrottung (durch Kastration) ins Auge gefa�te, von ihrem Freund Turrini unscharf mit �ber der H�lfte der �sterreicher angegebene Personenkreis wird nun vom Leiter des D�W, Dr. Wolfgang Neugebauer, unter Zuhilfenahme �wissenschaftlicher� Methoden auf �bis zu 60 Prozent der �sterreicher� erweitert. (�Die Gemeinde�, Wien, Dezember 1998 � Kislev / Tevet 5759: �Laut Meinungsumfragen w�rden, je nach Grad der Definition des Rechtsextremismus- und Antisemitismusbegriffs, bis zu 60 Prozent der �sterreicher diesen Begriffen ihre Zustimmung geben.�) (Weitere Aussagen von D�W-Mitglied und Jugendgerichtshofspr�sident Jesionek am 15. 6. 1999 in Gols: �In den meisten F�llen wirkt die Umerziehung bei den Jugendlichen.� �Alkohol ist viel schlimmer als Drogen.� �Gehen Sie nicht zur Polizei � die Polizei nimmt ja selber Drogen.� �Mit dem Jugendanwalt kann man �ber alles reden. Der mu� dem Gericht �berhaupt nichts sagen. Nicht einmal ein Mord mu� von diesem zur Anzeige gebracht werden.� �Alle Gewalt geht von den M�nnern aus.� Zur Person von JESIONEK: Honorar-Professor f�r Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Universit�t Linz; Pr�sident des Wei�en Ringes; Obmann-Stellvertreter des Vereines f�r Bew�hrungshilfe und Sozial-Arbeit; Vorsitzender des Vollzugsbeirates beim Bundesministerium f�r Justiz; Vorstandsmitglied zahlreicher Organisationen juristischer und jugendwohlfahrtsrechtlicher Art; Pr�sident des �sterreichischen Gustav-Adolf-Vereines; ehemaliger Pr�sident der parteipolitisch agierenden �sterreichischen Richtervereinigung; Vertreter der evangelischen Diakonie in dem von Innenminister Schl�gl 1999 geschaffenen und als� �Menschenrechtsbeirat� bezeichneten Unterst�tzungskomitee f�r AIDS- und Drogen-Neger; Freimaurer.) In meinem Bem�hen, gesetzeskonform zu handeln, habe ich mich an den Innenminister und an den Justizminister gewendet. Ministerialrat Dr. Gerhard Litzka vom Bundesministerium f�r Justiz hat mich im Zuge meines Ersuchens um Rechtsauskunft ausdr�cklich (Schreiben vom 6. 12. 1995, GZ 710.000/110-II.2/1995) an das D�W verwiesen. Das mir von Litzka im Zuge der Amtshilfe als Autorit�t zugewiesene D�W hat meine Auskunftsbegehren in rechtlicher Hinsicht trotz wiederholter Aufforderung nicht beantwortet. Dies ist umso bedauerlicher, als gerade das D�W und seine Mitglieder in die Beratungen des Justizausschusses �ber die Novellierung des NS-Verbotsgesetzes eingebunden waren und (aufgrund ihrer monopolartigen F�higkeit zur authentischen Interpretation?) in der Zeit, als Sozialisten und Logenbr�der den Justizminister stellten, Verfahren nach Belieben einleiten, niederschlagen oder wiederaufnehmen lie�en. Als das D�W mir den rechtlichen Beistand versagte, war ich gezwungen, mich selbst in rechtlicher Hinsicht sattelfest zu machen. Die bescheidene Ablichtung des NS-Verbotsgesetzes, die mir Litzka freundlich �bermittelt hatte, konnte meinem Drang, in jeder Hinsicht rechtstreu zu wirken, nicht Gen�ge tun. Ich erwarb in der Folge Gesetzb�cher und festigte mein rechtliches Wissen, so da� ich nun als gesetzestreuer Staatsb�rger in die Lage versetzt bin, autonom �ber Recht und Unrecht zu befinden. Das D�W und die ihm zuordenbaren Personen und Personengruppen, beispielsweise aus den einschl�gig antifaschistisch-kommunistisch ausgerichteten �Instituten f�r Zeitgeschichte� (Jagschitz, Botz usw.) haben bei der Vorbereitung und Organisation der verbrecherischen Anti-Wehrmachts-Hetzausstellung mit dem Titel �Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944� mitgewirkt. Heute wird sogar von den dummen und duckmauserischen antifaschistischen Hof-�Historikern� anerkannt, da� diese Ausstellung �berwiegend aus F�lschungen bestand. In ihrer Aussage war sie zu hundert Prozent falsch. Stalinistische Mordtaten wurden unseren Soldaten angelastet. V�lkerrechtlich gedeckte Ma�nahmen der Verbrechensbek�mpfung wurden von den stalinistischen Ausstellungs-Hetzern als Verbrechen dargestellt. Das D�W, f�r das dessen �Wissenschaftlicher Leiter� Dr. Wolfgang Neugebauer die Verantwortung tr�gt, hat der Ausstellung Hetzobjekte beigesteuert. (�Die ganze Woche�, Wien, 3. 11. 1999, S. 33/34, Artikel �Dichtung und Wahrheit�: �Bilder von Verbrechen des sowjetischen NKWD k�nnen eben keine Untaten beweisen, die die Wehrmacht begangen haben soll. Ein Teil der Bilder, die in dieser Ausstellung gezeigt werden, stammt aus Wien, vom Dokumentationsarchiv des �sterreichischen Widerstandes.�) Die Veranstalter haben die Ausstellungsbesucher wissentlich get�uscht, um sich dadurch fortlaufende Einnahmen zu verschaffen. Auch die Schuljugend wurde durch die antifaschistische Verbrecherausstellung geschleift. (Dies geschah auch im Auftrag der mit dem D�W kollaborierenden LANDESSCHULR�TE und im Zusammenwirken mit dem BUNDESMINISTERIUM F�R UNTERRICHT UND KULTURELLE ANGELEGENHEITEN, dessen f�r die Abteilung Politische Bildung zust�ndige Gruppenleiterin, Min.-Rat Mag. Elisabeth MORAWEK, die qualifizierenden Funktionen eines D�W-Vorstandsmitgliedes und einer SP�-Genossin in sich vereint.) Ziel der Ausstellungshetzer war es, unser Volk in seiner Gesamtheit als einzigartig b�se hinzustellen, es zu dem�tigen und in alle Zukunft psychologisch und materiell erpre�bar zu machen. Auf der Grundlage der in der betreffenden Hetzausstellung verbreiteten L�gen werden von ausl�ndischen Personen und Personengruppen und von fremden Staaten Forderungen erhoben, deren Erf�llung bereits in der Vergangenheit einen erheblichen Verm�gensnachteil f�r alle �sterreicher nach sich gezogen hat. Die Organisatoren dieser Hetzausstellung haben im Herbst 1995 in Wien mit der Durchf�hrung der Ausstellung �Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944� folgende Tatbest�nde verwirklicht: Schweren und gewerbsm��igen Betrug mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Get�uschten unrechtm��ig zu bereichern und sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. (�� 147, 148 StGB.) Durch ihre L�gen und F�lschungen haben die Betreiber und Unterst�tzer der F�lschungsausstellung� den Nationalsozialismus in einem positiven Licht erscheinen lassen und sich damit auf andere Weise als die in den �� 3 a bis 3 f NS-Verbotsgesetz bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn bet�tigt (� 3 g VG). Mit Hilfe ihrer L�gen und F�lschungen hetzen die Betreiber der Anti-Wehrmachts-Ausstellung gegen das deutsche Volk, gegen die deutsche Volksgruppe in �sterreich (somit gegen eine durch ihre Zugeh�rigkeit zu einem Volk oder Volksstamm bestimmte Gruppe), gegen die Angeh�rigen des Deutschen Reiches und ihre Nachkommen (also gegen eine durch ihre Zugeh�rigkeit zu einem Staat bestimmte Gruppe) und gegen die Angeh�rigen der Deutschen Wehrmacht, beschimpfen sie in einer die Menschenw�rde verletzenden Weise und machen sie und ihre Nachkommen ver�chtlich. Dies erf�llt den Tatbestand des � 283 StGB. Aber auch das russische Volk und seine durch den Partisanenterror ermordeten Angeh�rigen werden verh�hnt und in ihrem Leid verspottet (� 115 StGB). Die Toten und �berlebenden unseres Volkes werden verh�hnt und verspottet (� 115 StGB). Lehrer haben den ihrer Obhut unterstehenden Sch�lern durch den Besuch der Hetzausstellung seelische Qualen zugef�gt. Die noch auszuforschenden Lehrer und Bestimmungst�ter (Landesschulrat und jeweilige Direktoren) haben damit den Tatbestand des � 92 StGB erf�llt. Die Unterst�tzer der L�gen- und Ha�ausstellung mit dem Titel �Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmach 1941 bis 1944� haben sich der Beihilfe zu den oben aufgef�hrten Straftaten schuldig gemacht. Hon. Prof. Dr. Neugebauer und das D�W haben sich durch die Beisteuerung von Hetzobjekten zur betreffenden Ausstellung der Beihilfe zu den oben angef�hrten Straftaten schuldig gemacht. Die betreffende Hetzausstellung verbreitet stalinistische L�genpropaganda. Damit stellt sie sich als Fortf�hrung stalinistischer Grausamkeiten und als psychische Folter, als Fortf�hrung von Stalins Fackelm�nnerbefehl und Partisanenterror (mit anderen Mitteln) und als Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit dar. (Vgl. IMT N�rnberg!) (Vgl. auch: �Die ganze Woche�, w. o. Des weiteren: �Neue Kronen-Zeitung�, 24. 10. 1999: �Sowjetische Propagandal�gen in Wehrmachts-Ausstellung entlarvt�; �Neue Kronen-Zeitung�, 25. 10. 1999: �Wehrmachts-Ausstellung: Glaubw�rdigkeit zerst�rt�; �Neue Kronen-Zeitung�, 29. 10. 1999: �Anti-Wehrmachtsausstellung von Skandalfotos 'ges�ubert'�.) Staatsanw�lte und Richter, die entgegen ihrer menschlichen Pflicht und wider ihre Amtspflicht gegen das verbrecherische Treiben der Anti-Wehrmachts-Hetzer nicht eingeschritten sind, haben sich an diesen Verbrechen mitschuldig gemacht und nie wiedergutzumachende Schuld auf sich geladen.
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Wer ist Hon.-Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer?
Dr. Wolfgang Neugebauer: Honorarprofessor f�r Zeitgeschichte an der Universit�t Wien; wissenschaftlicher Leiter des D�W; D�W-Vorstandsmitglied; Mitglied im D�W-Stiftungsrat; bekam von Bundespr�sident Dr. Thomas Klestil den Titel �Professor� verliehen; sein Dienstposten im D�W wird von der Gemeinde Wien unterhalten; hat namens der Stiftung D�W laut Beschlu� 1 A 511/95.PVL des Oberverwaltungsgerichts M�nster/Westfalen vom 9.10.1996 in Sch�digungsabsicht gef�lschte Unterlagen zur Verf�gung gestellt; Kassier des Vereins ��sterreicher f�r Marzabotto�; schrieb seine Dissertation im D�W: �Die Sozialdemokratische Jugendbewegung in �sterreich. 1894-1945�; gemeinsam mit Ernst Hanisch und Emmerich Talos Herausgeber von �NS-Herrschaft in �sterreich 1938-1945�, Verlag f�r Gesellschaftskritik, Wien 1988; gab gemeinsam mit Gerhard Jagschitz den Band �Stein, 6. April 1945�, Wien 1995, heraus; zahlreiche Referate und Ver�ffentlichungen, z. B. in �Rechtsextremismus in �sterreich nach 1945�, im �Handbuch des �sterreichischen Rechtsextremismus�, Wien, 1993; Beitrag in �Amoklauf gegen die Wirklichkeit�, herausgegeben von D�W und Unterrichtsministerium; Mitherausgeber der D�W-Publikation �Wahrheit und 'Auschwitzl�ge'�, Deuticke-Verlag, Wien 1995; gemeinsam mit Helmut Konrad Verfasser einer Festschrift f�r Herbert Steiner; Beitrag in der D�W-Publikation �Widerstand und Verfolgung in Wien 1934-1945�; arbeitet an der Herstellung der D�W-�Mitteilungen� mit; schreibt auch f�r �Die Lehrerstimme�, Beitr�ge auch in �Tango�, �Medien & Zeit�, �Juridikum� u. a. m.; viele Preise und Ehrungen, z. B. Victor Adler-Preis der SP�, Preis der Stadt Wien 1995 f�r Volksbildung, Silbernes Ehrenzeichen f�r Verdienste um die Republik �sterreich; organisierte mit der Israelitischen Kultusgemeinde Wien und der Gesellschaft f�r politische Aufkl�rung eine Tagung, die den Zweck hatte, die politische Verfolgung von Menschen effizienter zu gestalten: �... Ich erstatte auch immer wieder Anzeigen, wozu ich mich als Staatsb�rger und als Beamter verpflichtet sehe. Der Erfolg ist leider sehr gering... Herr Dr. Miklau, ich sehe das Verbotsgesetz keineswegs als eine Ausnahmebestimmung... Wie erkl�ren Sie dann das: Walter Ochensberger ist nun zum dritten Mal von einem Geschworenengericht freigesprochen worden, obwohl seine Auffassungen nach der Rechtsauffassung der H�chstgerichte in �sterreich eindeutig das Tatbild nationalsozialistischer Wiederbet�tigung erf�llen und sogar die Berufsrichter in Feldkirch dieser Meinung waren...�; finanzierte und unterzeichnete die menschenverachtende R�cktrittsaufforderung an Minister Frischenschlager (�profil�, 4.2.1985); protestiert in Presseaussendungen gegen Freispr�che, z. B. den von Peter Kurt Wei�, Vorsitzender des �B�rgerschutz �sterreich�, vom Vorwurf der Verhetzung durch das Landesgericht Salzburg, �und bezeichnet das Urteil als Freispruch f�r antisemitische Propaganda� (D�W, �Mitteilungen�, September 1995, S. 5); wehrte sich gegen den Freispruch der von den Medien erfundenen �Wehrsportgruppe Trenck� (�NEWS�, 25.8.1994, S. 8); protestierte am 23.11.1994 in einem Schreiben an Bundesminister Dr. Alois Mock gegen das in der �Staberl�-Kolumne (�Neue Kronen-Zeitung�, 20.11.1995) zitierte Schreiben von Botschafter Dr. Kr�ll (vom 10.8.1994, Zl. 96-Res/94), wonach bisher insgesamt 200 bis 300 Milliarden Schilling an Wiedergutmachungszahlungen nach Israel geflossen seien; das D�W protestierte laut seinen �Mitteilungen�, Juli 1994, in einer Presseaussendung �vehement� gegen die Einstellung des NS-Strafverfahrens gegen Dipl.-Ing. Walter L�ftl (�L�ftl, bis 1992 Pr�sident der Bundesingenieurskammer, verfa�te 1991 ein 'Gutachten', in dem die Vergasungen im KZ Auschwitz als technisch unm�glich hingestellt wurden und das in neonazistischen und 'revisionistischen' Publikationen erschien.�); vom J�dischen Museum in einen Beirat berufen; Mitarbeiter am �Medienkoffer Zeitgeschichte� f�r den Schulunterricht (siehe: Verlag Jugend & Volk); hielt auf der Auftaktveranstaltung zur gewaltt�tigen Anti-Kommers-Demonstration in Wien (30.11.1996) ein �Impulsreferat�; SP�-Mitglied; Organisator der antifaschistischen L�gen- und Hassausstellung �Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944�; sowohl f�r das gleichnamige Buch (�Mitteilungen�, Februar 1996, S. 7) als auch f�r die Ausstellung (�Mitteilungen�, September 1995, S. 5) wird vom D�W Werbung betrieben; steuerte der Anti-Wehrmachts-Ausstellung Hetzobjekte bei.
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