Repression und Überwachung

 

Betreff: Der Fall Hendrik Möbus

"US-Bundesrichter entscheidet: Die BRD kennt kein Jugendstraftrecht!

 

Im Asylfall Hendrik Möbus hat der Bundesrichter John B. Reid, Batavia NY, am Montag dem 05-03-01, seine Entscheidung verkündet.

Der Asylantrag von Herrn Möbus, 25, wurde abgelehnt, weil seine Jugendstrafe aus dem Jahre 1994, nach Meinung des Richters keine Jugendstrafe nach US-Recht sei. Herr Möbus war als siebzehnjähriger Mittäter in einem nicht-öffentlichen Verfahren wg. Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Diese Jugendstrafe sollte in einer Jugendstrafanstalt verbüßt werden, mit dem Ziel der Rehabilitierung des jungen Straftäters. Das bundesdeutsche Jugendgerichtsgesetz (JGG) beschreibt eine Jugendstrafe als "erzieherische Massnahme". Herr Möbus wurde nach Verbüssung von 2/3 seiner Jugendstrafe auf Bewährung entlassen, nachdem das sog. "Vollzugsziel"erreicht war. Es ist eindeutig, dass Herr Möbus als jugendlicher Delinquent eingestuft und behandelt wurde. In den USA gibt es ein vergleichbares Verfahren bei jungen Staftätern im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Jeder "demokratische Rechtstaat" unterscheidet zwischen jugendlichen und erwachsenen Straftätern….so sollte man meinen! Richter Reid entschied jedoch, dass in der BRD diese Unterscheidung nicht gemacht wird: Jugendliche Delinquenten in der BRD werden nicht anders behandelt als erwachsene Straftäter in den USA, so seine Meinung. Deshalb sei Hendrik Möbus gesetzlich ausgeschlossen von einem Anspruch auf Asyl in den USA, und all die politischen Implikationen seines Asylantrages können somit geflissentlich ignoriert werden. Es ist schon erstaunlich, dass Richter Reid die "demokratischen Verhältnisse" in der BRD nur dadurch verteidigen konnte, indem er der BRD eben jene "demokratischen Verhältnisse" absprach.

Eine BRD ohne Jugendstrafrecht befindet sich hier in der selben Liga mit Kuba, China, Irak, etc. - sollte dieser Umstand nicht Grund zur Besorgniss sein?

Die Anwälte des Herrn Möbus haben gegen die Entscheidung von Richter Reid Berufung eingelegt."

Nachtrag:

Wenn eine Person in seinem Heimatland zu einer Strafe von mehr als fünf Jahren verurteilt wurde, so wird es dieser Person nach us-amerikanischem Einwanderungsrecht gesetzlich verwehrt, in den usa Asyl zu beantragen. 

Weitere Infos auch unter www.HendrikMoebus.com

 

 

 

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