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��Repression und �berwachung

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Betreff: Der Fall Hendrik M�bus

"US-Bundesrichter entscheidet: Die BRD kennt kein Jugendstraftrecht!

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Im Asylfall Hendrik M�bus hat der Bundesrichter John B. Reid, Batavia NY, am Montag dem 05-03-01, seine Entscheidung verk�ndet.

Der Asylantrag von Herrn M�bus, 25, wurde abgelehnt, weil seine Jugendstrafe aus dem Jahre 1994, nach Meinung des Richters keine Jugendstrafe nach US-Recht sei. Herr M�bus war als siebzehnj�hriger Mitt�ter in einem nicht-�ffentlichen Verfahren wg. Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Diese Jugendstrafe sollte in einer Jugendstrafanstalt verb��t werden, mit dem Ziel der Rehabilitierung des jungen Straft�ters. Das bundesdeutsche Jugendgerichtsgesetz (JGG) beschreibt eine Jugendstrafe als "erzieherische Massnahme". Herr M�bus wurde nach Verb�ssung von 2/3 seiner Jugendstrafe auf Bew�hrung entlassen, nachdem das sog. "Vollzugsziel"erreicht war. Es ist eindeutig, dass Herr M�bus als jugendlicher Delinquent eingestuft und behandelt wurde. In den USA gibt es ein vergleichbares Verfahren bei jungen Staft�tern im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Jeder "demokratische Rechtstaat" unterscheidet zwischen jugendlichen und erwachsenen Straft�tern�.so sollte man meinen! Richter Reid entschied jedoch, dass in der BRD diese Unterscheidung nicht gemacht wird: Jugendliche Delinquenten in der BRD werden nicht anders behandelt als erwachsene Straft�ter in den USA, so seine Meinung. Deshalb sei Hendrik M�bus gesetzlich ausgeschlossen von einem Anspruch auf Asyl in den USA, und all die politischen Implikationen seines Asylantrages k�nnen somit geflissentlich ignoriert werden. Es ist schon erstaunlich, dass Richter Reid die "demokratischen Verh�ltnisse" in der BRD nur dadurch verteidigen konnte, indem er der BRD eben jene "demokratischen Verh�ltnisse" absprach.

Eine BRD ohne Jugendstrafrecht befindet sich hier in der selben Liga mit Kuba, China, Irak, etc. - sollte dieser Umstand nicht Grund zur Besorgniss sein?

Die Anw�lte des Herrn M�bus haben gegen die Entscheidung von Richter Reid Berufung eingelegt."

Nachtrag:

Wenn eine Person in seinem Heimatland zu einer Strafe von mehr als f�nf Jahren verurteilt wurde, so wird es dieser Person nach us-amerikanischem Einwanderungsrecht gesetzlich verwehrt, in den usa Asyl zu beantragen.�

Weitere Infos auch unter www.HendrikMoebus.com

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