Repression und Überwachung

 

Betreff: Verhandlung von Hendrik Moebus am 29. Hartung, in Batavia, USA.

 

An die Damen und Herren in der "BRD, was heisst das nur?"

Hendrik Moebus, geb. Am 20. Januar 1976 in Sondershausen ist laut Auslieferungsersuchen der BRD an die USA:
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Geschlecht maennlich
Rasse  kaukasisch
Hoehe 185 cm
Gewicht schlank gebaut
Haar braun, schulterlang
Augen unbekannt, traegt Brille
Andere Kennzeichen traegt gewoehnlich schwarze Kleidung

                            

Die Regierung der BRD bittet wegen folgender Punkte um Auslieferung:

- er hat oeffentlich verlautbaren lassen, dass der Mord an Herrn Beyer kein Verbrechen sei, da Herr Beyer nicht dem "Bild" der germanischen Rasse entspricht.
- er hat 1998 in einem offenen Brief  an die Presse erklaert, dass er sich niemals freiwillig den deutschen Authoritaeten ergibt/stellt.
- Er hat seine rechtsradikalen Naziansichten verbreitet, indem er den "Hitler"-Gruss gezeigt hat und
- er hat rechtsradikale Organisationen in Deutschland und Europa "organisiert".

     

O.g. Punkte werfen die BRD-Verteter dem Herrn Moebus vor und baten deshalb um seine Auslieferung, die dann zu der brutalen Gefangennahme des Hendrik Moebus durch US-Marshals fuehrte. Hendrik Moebus sitzt nun seit ueber drei Monaten in Einzelhaft in einem "Zoo" im Bundesstaat New York.

O-Ton Hendrik Moebus:

"Nachdem es aber klar wurde, dass es dazu (zur Auslieferung) ein langwieriges Auslieferungsverfahren geben wuerde, wurde meine Auslieferung bei der erstbesten Gelegenheit fallengelassen. Stattdessen sollte es eine Abschiebung werden. In der BRD befuerchtete man nichts so sehr, wie die Moeglichkeit, dass ich in einem Gerichtsverfahren die "undemokratischen" Zustaende in der BRD  thematisieren koennte. Aus dieser Panik resultierte ein entscheidener taktischer Fehler: Der hiesige Staatsanwalt verzichtete auf die Auslieferung und betrieb meine sofortige Abschiebung unter der Begruendung, ich sei illegal eingereist. Auf dem Visa-Antrag haette ich meine Vorstrafe verschwiegen. Der zustaendige Bundesrichter bestaetigte mir allerdings, dass ich meine Jugendstrafe nicht anzugeben brauchte.Weiterhin gewaehrte er mir meine Asylverhandlung, nachdem er sich ueberzeugte dass ich durchaus ueber Gruende fuer einen Asylantrag verfuege. Ich hatte kein Recht auf die Verhandlung, die Entscheidung darueber ist richterliches Ermessen.

Und nun sieht sich die bundesdtsch. Regierung mit dem Szenario konfrontiert, welches sie unter allen Umstaenden vermeiden wollte.

Ich bekomme eine Gerichtsverhandlung. Das Verfahren (inkl. Berufungen) kann sich ueber Jahre hinziehen, in denen ich nicht abgeschoben werde. Besser noch, dank dem niedergeschlagenen Auslieferungsverfahren wird meine Vor- bzw. Reststrafe wg. Mordes keine Rolle mehr spielen. Es geht jetzt allein um meine politischen "Straftaten."

Weitere Infos auch unter www.hendrikmoebus.com

 

 

 

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