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Erkl�rung
zum politischen Schauproze�
gegen das Deutsche Kolleg in Berlin am 06. Februar 2004
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1. Die souver�nen Reichsdeutschen Mahler, Oberlercher und Meenen weichen, indem sie in Berlin vor einer gro�en Strafkammer des v�lkerrechtswidrigen Reichs- und Volksvernichtungsregimes BRD erscheinen, allein der Gewalt.
2. Der � 130 BRD-StGB gegen "Volksverhetzung" ist klassischer Fall eines gesetzlichen Unrechts im Sinne Gustav Radbruchs. Ist im Reichs-StGB der � 130 tats�chlich gegen Volksverhetzung, gegen das Aufeinanderhetzen von Teilen des Deutschen Volkes, gerichtet und auch zur D�mpfung der Verteilungs- und Klassenk�mpfe im Deutschen Volke n�tig, so dient der 130er des BRD-StGB der Wehrlosmachung des Deutschen Volkes gegen das schwere Kriegsverbrechen der fremdv�lkischen Zivilokkupation seines Restlandes. Dieser Paragraph ist Hauptunterdr�ckungsmittel der BRD gegen die deutsche Nationalbewegung, gegen alle Reichsdeutschen und ihre Schutzgenossen.
3. Gerichte, die das gesetzliche Unrecht des BRD-130er Paragraphen zur Verfahrenser�ffnung in Anschlag bringen, haben bereits das Recht gebeugt, und sie wiederholen diese Rechtsbeugung, wenn sie diesen Paragraphen ihrem Urteil zugrundelegen, und zwar gleichg�ltig, ob sie verurteilen oder freisprechen.
4. Das Deutsche Kolleg, als Denkorgan des Deutschen Reiches, wird den Richtern in Berlin, angesichts der Tatsache, da� auch sie Deutsche und somit Opfer der jud�o-amerikanischen Fremdherrschaft �ber Deutschland sind, diese Zusammenh�nge geduldig erkl�ren. Das Deutsche Kolleg wird eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht als strafbefreiende t�tige Reue w�rdigen und darauf verzichten, bei der Reichsermittlungsstelle Anzeige wegen Rechtsbeugung zu erstatten.
DEUTSCHES KOLLEG
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Postfach 6702
97017 W�rzburg
Deutsches Reich
http://www.deutsches-kolleg.org
[email protected]
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