Repression und Überwachung

 

Erklärung zum politischen Schauprozeß
gegen das Deutsche Kolleg in Berlin am 06. Februar 2004

 

1. Die souveränen Reichsdeutschen Mahler, Oberlercher und Meenen weichen, indem sie in Berlin vor einer großen Strafkammer des völkerrechtswidrigen Reichs- und Volksvernichtungsregimes BRD erscheinen, allein der Gewalt.

2. Der § 130 BRD-StGB gegen "Volksverhetzung" ist klassischer Fall eines gesetzlichen Unrechts im Sinne Gustav Radbruchs. Ist im Reichs-StGB der § 130 tatsächlich gegen Volksverhetzung, gegen das Aufeinanderhetzen von Teilen des Deutschen Volkes, gerichtet und auch zur Dämpfung der Verteilungs- und Klassenkämpfe im Deutschen Volke nötig, so dient der 130er des BRD-StGB der Wehrlosmachung des Deutschen Volkes gegen das schwere Kriegsverbrechen der fremdvölkischen Zivilokkupation seines Restlandes. Dieser Paragraph ist Hauptunterdrückungsmittel der BRD gegen die deutsche Nationalbewegung, gegen alle Reichsdeutschen und ihre Schutzgenossen.

3. Gerichte, die das gesetzliche Unrecht des BRD-130er Paragraphen zur Verfahrenseröffnung in Anschlag bringen, haben bereits das Recht gebeugt, und sie wiederholen diese Rechtsbeugung, wenn sie diesen Paragraphen ihrem Urteil zugrundelegen, und zwar gleichgültig, ob sie verurteilen oder freisprechen.

4. Das Deutsche Kolleg, als Denkorgan des Deutschen Reiches, wird den Richtern in Berlin, angesichts der Tatsache, daß auch sie Deutsche und somit Opfer der judäo-amerikanischen Fremdherrschaft über Deutschland sind, diese Zusammenhänge geduldig erklären. Das Deutsche Kolleg wird eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht als strafbefreiende tätige Reue würdigen und darauf verzichten, bei der Reichsermittlungsstelle Anzeige wegen Rechtsbeugung zu erstatten.

DEUTSCHES KOLLEG

 

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Deutsches Reich

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